Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/51 vom 06.09.1995 Seite: 04334 noch: Dr. Herta Däubler-Gmelin überhaupt nichts, außer den Ankündigungen, getan wird, kann man schon ungeduldig werden. Ich will auf das Trauerbeispiel ,,Vergewaltigung in der Ehe", wo es auch um den Schutz von Schwächeren geht und über das wir jetzt schon x- mal geredet haben, gar nicht ausführlich eingehen, obwohl es sich wirklich lohnen würde. 1988 ist ein Entwurf gescheitert. Danach haben wir immer wieder dafür geworben, unserem Entwurf zuzustimmen. Das war nicht möglich, weil das Gezerre zwischen Union und F.D.P. dies einfach verhindert hat. Wir haben uns dann ungeheuer gefreut, als Anfang 1995 die Bundesregierung im Rahmen einer Äußerung zu einem Bundesratsentwurf gesagt hat, daß der strafrechtliche Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt in der Ehe verbessert werden soll. Da haben wir gedacht: Jetzt endlich haben wir es! Dann aber hat das Bundesjustizministerium am 13. Februar einen Entwurf vorgelegt, der bis auf einen Punkt mit dem Entwurf identisch ist, der schon 1988 gescheitert ist. In bezug auf das Absehen von Strafe und die Widerspruchsrechte haben Sie unsere Argumentation übernommen; das fand ich gut. Am 11. März dann hat die ,,Welt" die Anweisung des Bundeskanzleramtes gemeldet, die Beratungen der Regierung über das Vorhaben einzustellen. Am 14. März meldete Reuter -- das fand ich nun wirklich gut --, daß die Bundesjustizministerin einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen anstrebt. Frau Nolte hat dann am 17. Juli eine Studie vorgestellt -- das war, glaube ich, die 5 382. zu diesem Thema, die im übrigen wieder das gleiche Ergebnis, jedoch mit aktuellen Zahlen hat --, in der stand, daß zwischen 1987 und 1991 ungefähr 350 000 Frauen von den zu diesem Zeitpunkt mit ihnen verheirateten und zusammenlebenden Ehemännern vergewaltigt worden sind. Da haben wir gedacht: Jetzt müßte es doch eigentlich irgendwann einmal schnackeln. Aber wieder nichts, Totenstille. Wenn man noch die Fälle einbezieht, an die man auch denken muß, bei denen zwei Geschiedene zusammenleben oder Verheiratete, die aber von ihrem Ehepartner getrennt leben, handelt es sich um 510 000 Frauen. (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das sind doch Horrorzahlen! -- Wilhelm Schmidt [Salzgitter] [SPD]: Die hat Frau Nolte vorgelegt!) -- Lieber Herr von Stetten, seien Sie bitte so freundlich, in diesem Punkt nicht den Begriff ,,Horrorzahlen" zu benutzen. Wenn gerade Sie das tun, bin ich versucht, aus Ihrem Brief zu zitieren. Soll ich das machen? (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Das dürfen Sie!) -- Da Herr von Stetten mich gerade dazu ermächtigt hat, will ich das gerne tun. (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Sie haben ihn ja schon in der Hand!) -- Nein, noch nicht. Das Zitat befindet sich auf meiner zweiten Seite. Ich finde das aber sehr liebenswürdig. Ich lese Ihnen jetzt einfach aus dem Brief vor, zitiert in der ,,Frankfurter Rundschau" vom 18. März: Zum ehelichen Leben gehört auch, die ,,Unlust" des Partners zu überwinden . . . Wenn bei dem ,,Werben" der anfängliche Wille ,,heute nicht" von der einen oder anderen Seite überwunden wird, kann dies ja wohl kaum als Vergewaltigung angesehen werden, selbst wenn der eine Teil den Beischlaf ,,über sich ergehen läßt" oder ihn als Mann ,,vollzieht", um ,,endlich seine Ruhe zu haben". (Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jeder blamiert sich, so gut er kann!) -- Weil ich Sie sehr schätze, verkneife ich mir Kommentare. Nicht einmal bei einem so selbstverständlichen Fall ist es bisher gelungen, die Rechtspolitik auf die Ziele unserer Verfassung auszurichten. Dabei werden Sie mit großer Sicherheit niemanden finden, der heute, wenn er den Straftatbestand der Vergewaltigung neu zu definieren hätte, die Trennlinie zwischen strafbar und nicht strafbar ausgerechnet beim Trauschein ziehen würde. (Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Haben Sie auch meinen zweiten Vorschlag gelesen?) -- Ja, aber der ist so schlecht, daß ich ihn lieber nicht vorlese. Das können sie nachher selber tun. (Beifall bei Abgeordneten der SPD -- Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Den können Sie gar nicht haben!) -- Dann ist es vielleicht der dritte. Ich habe hier noch einen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt aufgreifen, der heute keine große Rolle gespielt hat, der von uns aber auch dringend ins Auge gefaßt werden muß. Wir machen, glaube ich, gerade in der Rechtspolitik noch einen Fehler, der sich auf unseren Rechtsstaat und auch auf unsere Gesellschaft im Augenblick schon schädlich und in den nächsten Jahren noch sehr viel nachteiliger auswirken muß. Ich meine folgendes: Wer sich z. B. mit Richtern unterhält -- Richtern übrigens aller Gerichtsbarkeiten, auch der unteren Ebenen --, mit Staatsanwälten unterhält, mit Anwälten unterhält oder wer in die Kriminalstatistiken hineinschaut, wird feststellen, daß heute die Justiz und das, was sie tut, immer weniger national gedacht werden kann. In der polizeilichen Kriminalstatistik stellen wir nicht nur in den neuen Ländern, sondern auch überall in der Bundesrepublik fest, daß seit der Öffnung der Grenzen die Straftaten mit Grenzberührung --