Deutscher Bundestag: Drucksache 13/11005 vom 18.06.1998 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu dem auf Antrag der Fraktion der SPD am 14. Januar 1998 gefaßten Beschluß des Verteidigungsausschusses, sich zur Abklärung tatsächlicher und behaupteter rechtsextremistischer Vorfälle in der Bundeswehr als Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu konstituieren Beschlußempfehlung Der Bundestag wolle beschließen: Der Abschlußbericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes wird zur Kenntnis genommen. Bonn, den 17. Juni 1998 Der Verteidigungsausschuß als 1. Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes Kurt J. Rossmanith Thomas Kossendey Peter Zumkley Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Andreas Krautscheid Winfried Nachtwei Berichterstatter Berichterstatter Christian Schmidt (Fürth) Günther Nolting Berichterstatter Berichterstatter Volker Kröning Gerhard Zwerenz Berichterstatter Berichterstatter Inhaltsübersicht Seite Erster Teil Einsetzung des Untersuchungsausschusses und Verlauf des Untersuchungsverfahrens sowie Parallelverfahren 11 A. Einsetzung, Auftrag und Konstituierung des Untersuchungsausschusses 11 I. Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens 11 II. Einsetzung und Konstituierung des Untersuchungsausschusses; Untersuchungsauftrag 12 III. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses 13 1. Mitglieder des Untersuchungsausschusses 13 2. Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender 14 3. Sprecher und Berichterstatter 14 4. Mitarbeiter der Fraktionen und der Gruppe; Sekretariat des Untersuchungsausschusses 14 IV. Parallelverfahren 14 B. Verlauf des Untersuchungsverfahrens 15 I. Beschlüsse zum Verfahren 15 1. Beschlüsse zum Verfahren vom 14. Januar 1998 15 a) Grundsätzliche Verfahrensregeln 15 b) Interfraktionelles Gremium 15 c) Art und Verteilung der Protokolle 15 d) Öffentlichkeit der Sitzungen des Untersuchungsausschusses e) Zutrittsrecht zu nichtöffentlichen Sitzungen 15 f) Beiziehung präsenter Beweismittel 15 2. Beschlüsse zum Verfahren vom 27. Januar 1998 16 a) Geheimhaltung 16 b) Verzicht auf die Verlesung von Schriftstücken 16 c) Zeugenschutz 16 d) Abschluß der Vernehmungen 16 e) Fragerecht bei der Beweiserhebung 16 f) Vorlage von Beweisanträgen 16 g) Zuständigkeit für die Berichterstellung 16 3. Beschlüsse zum Verfahren vom 5. Februar 1998 16 a) Wahrung individueller Grundrechte 16 b) Behandlung von staatsanwaltschaftlichen Akten 17 4. Beschlüsse zum Verfahren vom 5. März 1998 17 a) Abschluß der Beweisaufnahme durch Anhörung von Sachverständigen und Vernehmung von Zeugen 17 b) Akteneinsicht der Sprecher der Fraktionen im Verteidigungsausschuß für den Untersuchungsausschuß 17 5. Beschlüsse zum Verfahren vom 2. April 1998 17 a) Erstellung eines Schlußberichts 17 b) Letztmalige Fassung von Beweisbeschlüssen 17 c) Behandlung eines Geschäftsordnungsantrags auf vorzeitige Beendigung des Untersuchungsverfahrens 17 d) Ergänzung des Beschlusses vom 14. Januar 1998 zur Art und Verteilung der Protokolle 17 6. Beschlüsse zum Verfahren vom 17. Juni 1998 17 a) Beschluß zum Abschluß der Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen 17 b) Beschluß über die Empfehlung zur abschließenden Behandlung von Akten 18 c) Beschluß über die Feststellung des Abschlußberichts 18 II. Vorbereitung der Beweiserhebung 18 1. Beweiserhebungsrechte der qualifizierten Minderheit 18 2. Einrichtung eines zusätzlichen Unterstützungsgremiums -- interfraktionelles Gremium 18 3. Unterstützung des Untersuchungsausschusses durch die Bundesregierung 18 III. Beweiserhebung durch Beiziehung von Akten, Berichten, Protokollen und sonstigen Unterlagen 18 1. Verfahrensmäßige Voraussetzungen 18 2. Art, Herkunft und Umfang des Beweismaterials 18 3. Verwendung eingegangener Akten ohne formellen Beiziehungsbeschluß 19 IV. Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen und Anhörung von Sachverständigen 19 1. Behandlung von Beweisanträgen 19 a) Vorbereitung der Zeugen- und Sachverständigenladungen 19 b) Überblick über die unerledigten Anträge auf Vernehmungen bzw. Anhörungen 19 c) Überblick über die Berücksichtigung der verschiedenen Antragsteller bei der durchgeführten Beweiserhebung 19 2. Durchführung von Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen 19 a) Beginn, Art, Dauer, Anzahl der Vernehmungen/Anhörungen b) Unerledigte Beschlüsse über Vernehmungen 19 c) Vereidigung von Zeugen und formeller Abschluß von Vernehmungen 19 d) Zeugenbeistände 19 e) Aussagegenehmigung der Zeugen/Sachverständigen; Geltendmachung von Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht 20 f) Verhandlungs- bzw. Vernehmungsfähigkeit 20 Zweiter Teil Feststellungen des Untersuchungsausschusses 1. Abschnitt Rechtsextremismus in der Gesellschaft -- Auftreten in der Bundeswehr 21 A. Erkenntnisse über Rechtsextremismus in der Gesellschaft 21 B. Maßnahmen der Bundeswehr gegen rechtsextremistische Tendenzen 25 I. Maßnahmen der Streitkräfte 25 II. Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes 27 2. Abschnitt Innere Führung in der Bundeswehr 30 A. Konzeption der Inneren Führung und Leitbild des Staatsbürgers in Uniform 30 I. Geltung der Konzeption der Inneren Führung 30 II. Vermittlung des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform 31 B. Anwendung der Grundsätze der Inneren Führung 36 I. Menschenführung 36 II. Recht und soldatische Ordnung 37 III. Ausbildung und Dienstgestaltung 38 IV. Politische Bildung und staatsbürgerlicher Unterricht 39 V. Traditionsverständnis und Traditionspflege 42 3. Abschnitt Umsetzung der Jahresberichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Verteidigung 46 4. Abschnitt Rechtsextremistische Vorkommnisse in der Bundeswehr 46 1. Unterabschnitt Roeder-Vortrag vom 24. Januar 1995 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und seine Begleitumstände 46 A. Erkenntnisse im Vorfeld des Untersuchungsverfahrens 46 I. Darstellung in der Presse 46 II. Berichterstattung durch das Bundesministerium der Verteidigung 47 III. Parallelverfahren 48 B. Durch den Untersuchungsausschuß festgestellter Sachverhalt 48 I. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zu den Vorkommnissen 48 1. Vortrag am 5. März 1994 -- "Hilfe für Parfino" 48 2. Unterstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr 54 3. Vortrag des Manfred Roeder am 24. Januar 1995 vor Angehörigen des Akademiestabes der Führungsakademie der Bundeswehr -- "Die Übersiedlung von Rußland-Deutschen in den Raum Königsberg" 55 a) Vorlauf 55 b) Vortragsveranstaltung 56 c) Abendveranstaltung 57 d) Aufdeckung der Identität Manfred Roeders und weitere Behandlung 57 4. Behauptete rechtsextremistische Äußerungen auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr am 18. Dezember 1997 59 II. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zum Rechtsextremismus 60 III. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zur Inneren Führung, ihren Rahmenbedingungen und ihrer Anwendung an der Führungsakademie der Bundeswehr 61 1. Leitbild des Staatsbürgers in Uniform 61 2. Menschenführung 62 3. Personalführung und Personalauswahl 64 4. Ausbildung und Dienstgestaltung 65 5. Politische Bildung, staatsbürgerlicher Unterricht 65 6. Traditionsverständnis und Traditionspflege 66 2. Unterabschnitt Materiallieferungen des Bundesministeriums der Verteidigung an das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk 66 A. Erkenntnisse im Vorfeld des Untersuchungsverfahrens 66 I. Darstellung in der Presse 66 II. Berichterstattung durch das Bundesministerium der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages 66 III. Parallelverfahren 67 B. Durch den Untersuchungsausschuß festgestellter Sachverhalt 67 I. Unentgeltliche Materialabgabe an das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk 67 II. Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen bei der Gewährung humanitärer Hilfe durch unentgeltliche Materialabgaben der Bundeswehr 76 III. Informationsverhalten des Bundesministers der Verteidigung zur Materialabgabe an das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk 78 3. Unterabschnitt Vorkommnisse in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 in Altenstadt und Landsberg 79 A. Erkenntnisse im Vorfeld des Untersuchungsverfahrens 79 I. Darstellung in der Presse 79 II. Berichterstattung durch das Bundesministerium der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages 80 III. Parallelverfahren 81 B. Durch den Untersuchungsausschuß festgestellter Sachverhalt 81 I. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zu den Vorkommnissen 81 II. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zum Rechtsextremismus 85 III. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zur Inneren Führung, ihren Rahmenbedingungen und ihrer Anwendung an der Luftlande- /Lufttransportschule und in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 86 1. Leitbild des Staatsbürgers in Uniform 86 2. Menschenführung 87 a) Inneres Gefüge, Kameradschaft, Umgangston 87 b) Führungsverhalten 89 c) Zivilcourage 90 3. Personalführung und Personalauswahl 90 4. Recht und soldatische Ordnung 91 5. Ausbildung und Dienstgestaltung 92 6. Politische Bildung, staatsbürgerlicher Unterricht 93 7. Traditionsverständnis und Traditionspflege 95 8. Fürsorge und Betreuung 100 4. Unterabschnitt Vorkommnisse in der 5. Kompanie des Fallschirmjägerbataillons 313 in Varel 101 A. Erkenntnisse im Vorfeld des Untersuchungsverfahrens 101 I. Darstellung in der Presse 101 II. Berichterstattung durch das Bundesministerium der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages 101 III. Parallelverfahren 102 B. Durch den Untersuchungsausschuß festgestellter Sachverhalt 102 I. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zu den Vorkommnissen 102 II. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zum Rechtsextremismus 105 1. Rechtsextremistische Tendenzen am Standort Varel und in der Fallschirmjägertruppe; Maßnahmen der Truppe 105 2. Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes in Varel 109 III. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zur Inneren Führung, ihren Rahmenbedingungen und ihrer Anwendung in der 5. Kompanie des Fallschirmjägerbataillons 313 in Varel 111 1. Leitbild des Staatsbürgers in Uniform 111 2. Menschenführung 112 a) Inneres Gefüge, Kameradschaft, Umgangston 112 b) Führungsverhalten 115 c) Zivilcourage 117 3. Personalführung und Personalauswahl 118 4. Recht und soldatische Ordnung 119 5. Ausbildung und Dienstgestaltung 121 6. Politische Bildung, staatsbürgerlicher Unterricht 125 7. Traditionsverständnis und Traditionspflege 127 8. Fürsorge und Betreung 129 5. Unterabschnitt Vorkommnisse in Detmold, Hammelburg und Schneeberg 129 -- Vorbemerkung zur Untersuchung der Vorkommnisse -- I. Ausländerfeindliche Aktionen von Bundeswehrsoldaten in Detmold am 17. März 1997 129 II. Video-Aufnahmen in Hammelburg 132 III. Video-Aufnahmen in Schneeberg 134 Dritter Teil Bewertungen 136 A. Bewertung durch den Untersuchungsausschuß 136 I. Bewertung der Untersuchungsergebnisse 136 1. Chronologie der Ereignisse 136 2. Allgemeine Feststellungen und deren politische Bewertung 137 3. Innere Führung 139 a) Vermittlung und Weiterentwicklung der Konzeption Innere Führung 139 b) Politische Bildung 140 c) Menschenführung 141 d) Traditionsverständnis 141 4. Führungsakademie der Bundeswehr 142 5. Materialabgabe der Bundeswehr zu humanitären Zwecken 142 6. Einzelfälle in Altenstadt/Landsberg, Varel und Hammelburg 145 a) Vorkommnisse in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 in Altenstadt und in Landsberg 145 b) Vorkommnisse im Fallschirmjägerbataillon 313 in Varel 145 c) Traditionspflege und Traditionsverständnis bei den Fallschirmjägern in Altenstadt und Varel 146 d) Vorkommnisse an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg 147 II. Bewertung des Verfahrens im Untersuchungsausschuß 147 III. Schlußbemerkung 148 B. Bewertung durch die Berichterstatter der Fraktion der SPD, Abg. Volker Kröning und Abg. Peter Zumkley 150 I. Einleitende Bemerkungen 150 II. Rechtsextremismus in der Gesellschaft 152 1. Auftreten in der Bundeswehr 152 2. Maßnahmen der Bundeswehr gegen rechtsextremistische Tendenzen 153 a) Maßnahmen der Streitkräfte 153 b) Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes 155 c) Schlußfolgerungen 155 III. Innere Führung in der Bundeswehr 156 1. Konzeption der Inneren Führung und Leitbild des Staatsbürgers in Uniform 156 2. Anwendung der Grundsätze der Inneren Führung 157 a) Menschenführung 157 b) Recht und soldatische Ordnung 158 c) Ausbildung und Dienstgestaltung 158 d) Politische Bildung und staatsbürgerlicher Unterricht 158 e) Traditionsverständnis und Traditionspflege 158 3. Ausblick 159 IV. Umsetzung der Jahresberichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Verteidigung 159 V. Roeder-Vortrag vom 24. Januar 1995 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und seine Begleitumstände (1993 -- 1995) 161 1. Berichte über Roeder und das DRGW 161 2. Einzelheiten zum Vortrag 161 3. Verantwortlichkeiten 163 4. Feststellungen zur Inneren Führung, ihrer Rahmenbedingungen und ihrer Anwendung an der Führungsakademie der Bundeswehr 163 a) Leitbild des Staatsbürgers in Uniform 163 b) Menschenführung 164 c) Personalführung und Personalauswahl 164 d) Politische Bildung und staatsbürgerlicher Unterricht 164 VI. Materiallieferung des Bundesministeriums der Verteidigung an das "Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk" (DRGW) 164 VII. Vorkommnisse in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 in Altenstadt und Landsberg 165 1. Einzelheiten zu den Vorkommnissen 165 2. Traditionsbildung und Traditionspflege 166 3. Bennenung von Straßen 166 VIII. Vorkommnisse in der 5. Kompanie des Fallschirmjägerbataillons 313 in Varel 166 IX. Ausländerfeindliche Aktionen von Bundeswehrsoldaten in Detmold am 17. März 1997 168 X. Video-Aufnahmen in Hammelburg 168 XI. Video-Aufnahmen in Schneeberg 169 XII. Zusammenfassung 170 C. Bewertung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 172 I. Einleitung 172 1. Kritik des Untersuchungsgegenstandes 173 2. Kritik des Verfahrens 173 II. Abschließende Bewertung 174 1. Einleitung 174 2. Innere Führung/Geistige Orientierung 174 a) Vorbemerkungen 174 b) Orientierung der Vorgesetzten 174 c) Geistige Orientierung der Soldaten 177 3. Tradition 178 a) Vorbemerkungen 178 b) Traditionsverständnis und -pflege 178 4. Politische Bildung 181 a) Vorbemerkungen 181 b) Anspruch und Praxis 182 c) Führungsverantwortung 182 d) Akzeptanz- und Durchführungsproblematik 182 5. Rechtsextremismus 183 a) Vorbemerkungen 183 b) Rechtsextremismus und Bundeswehr 183 6. Umgang mit Informationen und Presse 184 a) Bundesministerium der Verteidigung 184 b) Militärische Führung und Soldaten 185 III. Folgerungen und Forderung 186 1. Folgerungen 186 2. Forderung 186 D. Bewertung durch den Berichterstatter der Gruppe der PDS, Abg. Gerhard Zwerenz 187 Anhang -- Anlagen 1. Parallelverfahren 199 2. Verfahrensbeschlüsse des Untersuchungsausschusses 203 3. Beauftragte der Bundesregierung und des Bundesrates 208 -- Übersichten zum Verfahren 1. Übersicht über die für das Untersuchungsverfahren relevanten Sitzungsprotokolle des Verteidigungsausschusses 210 2. Übersicht über die für das Untersuchungsverfahren relevanten Ausschußdrucksachen des Verteidigungsausschusses 211 3. Übersicht über die Beratungsunterlagen des Untersuchungsausschusses 214 4. Übersicht über das mit Beweisbeschluß beigezogene Beweismaterial 233 5. Übersicht über die Sitzungen des Verteidigungsausschusses 236 6. Übersicht über die Sitzungen des interfraktionellen Gremiums 236 7. Übersicht über beabsichtigte und tatsächlich vernommene Zeugen und angehörte Sachverständige 237 -- Materialien I. Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr -- Bundesminister der Verteidigung -- vom 20. September 1982 247 II. Synopse der Jahresberichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 1990-- 1997, der Stellungnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung zu den Jahresberichten und der Berichte über die beabsichtigten und getroffenen Maßnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung 251 III. Regelungsgrundlagen für die Zuständigkeit und das Verfahren zur unentgeltlichen Überlassung von Bundeswehr-Material 408 1. § 63 Bundeshaushaltsordnung 409 2. Bundesministerium der Finanzen, 12. September 1991 -- Voraussetzungen einer unentgeltlichen Abgabe von Vermögensgegenständen des Bundes nach § 63 Abs. 4 BHO; Auslegung des Begriffs "dringendes Bundesinteresse" 411 3. Bundesministerium der Verteidigung, 20. April 1972 -- Richtlinien für die unentgeltliche Veräußerung und unentgeltliche Überlassung zur Nutzung von Bundeswehr-Material an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung 414 4. Bundesministerium der Verteidigung, 9. Februar 1993 -- Koordinierung des Einsatzes der Bundeswehr für Unterstützungsaufgaben 420 5. Bundesministerium der Verteidigung, 28. Mai 1993 -- Einsatz der Bundeswehr für Unterstützungsaufgaben; Humanitäre Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung 424 6. Bundesministerium der Verteidigung, 22. Juni 1994 -- Organisation des Ministeriums; Verwertung von Wehrmaterial 426 7. Bundesministerium der Verteidigung, 31. August 1994 -- Entscheidungsabläufe im Ministerium für die Einsatzführung der Bundeswehr im Frieden 428 IV. Einzelberichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 431 1. Sonderbericht der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vom 30. Mai 1997 an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages über die Gründe der Übergriffe von Soldaten der Bundeswehr am 17. März 1997 in Detmold 432 2. Bericht der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vom 30. September 1997 an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages über die Untersuchung der Vorfälle im Lager Hammelburg 438 V. Bundesministerium der Verteidigung, 12. Januar 1998 -- Bericht des Abteilungsleiters Recht im Bundesministerium der Verteidigung zu den Vorgängen um den Vortrag von Manfred Roeder vor dem Akademiestab der Führungsakademie der Bundeswehr am 24. Januar 1995 448 Erster Teil Einsetzung des Untersuchungsausschusses und Verlauf des Untersuchungsverfahrens sowie Parallelverfahren A. Einsetzung, Auftrag und Konstituierung des Untersuchungsausschusses I. Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens Im Dezember 1997 waren verschiedene angebliche rechtsextremistische Vorfälle im Zusammenhang mit der Bundeswehr Gegenstand der Presseberichterstattung. So berichtete unter anderem DER SPIEGEL über einen Vortrag des ehemaligen Rechtsterroristen Manfred Roeder am 24. Januar 1995 vor Angehörigen des Akademiestabes der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Das NDR-Magazin PANORAMA griff unentgeltliche Materiallieferungen der Bundeswehr an das unter anderem von Roeder gegründete Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk auf. Der STERN veröffentlichte einen Artikel zu rechtsextremistischen Aktivitäten einiger Soldaten an der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt/Schongau. BILD am SONNTAG gab die sogenannte eidesstattliche Versicherung eines Grundwehrdienstleistenden wieder, der regelmäßig stattfindende rechtsradikale Vorfälle in der 5. Kompanie des Fallschirmjägerbataillons 313 im niedersächsischen Varel behauptete. Der Fernsehsender PRO 7 strahlte Aufzeichnungen eines in den Diensträumen der Luftlande-/Lufttransportschule hergestellten Videos aus, das Bundeswehrsoldaten bei der Darstellung nationalsozialistischer Grußformeln und Zeichen zeigte. Am 10. Dezember 1997 unterrichtete der Bundesminister der Verteidigung den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages (70. Sitzung) über die bis dahin bekannten Umstände dieser Vorfälle. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Abgeordneter Walter Kolbow, erklärte, daß die Medienberichterstattung zu den Vorgängen ein katastrophales Bild gäbe und dies deshalb für das Parlament eine besondere Bedeutung habe. Der Bundestag trage auch für das internationale Ansehen Deutschlands und seiner Armee Verantwortung. Er selbst befürworte die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Bundesminister Rühe dagegen vertrat die Auffassung, ein Untersuchungsausschuß schade dem Ansehen der Bundeswehr, weil der Eindruck entstehen müsse, daß man einen Untersuchungsausschuß über die Bundeswehr einrichte. In der anschließenden Plenardebatte des Deutschen Bundestags am 10. Dezember 1997 (209. Sitzung) berichtete der Verteidigungsminister dem Parlament zu dem Vortrag Roeders vor dem Akademiestab der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und über die Abgabe von Material aus Altbeständen der Bundeswehr an das "Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk". Erneut wehrte er sich gegen Pauschalverurteilungen der Bundeswehr. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Abgeordneter Walter Kolbow, erklärte, daß seiner Fraktion die vom Verteidigungsminister gegebenen Erklärungen nicht ausreichten. Es erscheine kaum glaubhaft, daß hohe Offiziere einen ihnen Unbekannten ohne jegliche Prüfung zu einem Vortrag über ein sensibles Thema in einer Einrichtung zuließen, die wegen ihrer Aufgabe und internationalen Funktion zu besonderer Sorgfalt verpflichtet sei. Er halte es für hilfreich, wenn sich das Parlament mit der Angelegenheit beschäftige. Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Abgeordneter Paul Breuer, schlug vor, eine unabhängige Expertenkommission zu bilden, die eine objektive Bestandsaufnahme der Vorfälle in der Bundeswehr vornehmen solle. Er sei überzeugt, daß die Streitkräfte keinen Nährboden für rechtsradikales und extremistisches Gedankengut böten. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordnete Angelika Beer, warf dem Bundesminister der Verteidigung vor, sich in seiner bisherigen Amtszeit nicht genügend um politische Bildung und Innere Führung bemüht zu haben. Der verteidigungspolitische Sprecher der F.D.P.-Fraktion, Abgeordneter Günther Nolting, schlug eine Enquete-Kommission des Bundestages über Radikalismus in der Gesellschaft vor. Der stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Abgeordneter Dieter Heistermann (SPD), forderte für seine Fraktion die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Am 11. Dezember 1997 beauftragte der Bundesminister der Verteidigung den Abteilungsleiter Recht im Bundesministerium der Verteidigung mit der Aufklärung der Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit der Vortragsveranstaltung Manfred Roeders am 24. Januar 1995 vor dem Akademiestab der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg standen sowie mit der Aufklärung der mit den Materiallieferungen für das "Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk" zusammenhängenden Vorgänge. Dazu stattete er ihn mit allen Vollmachten aus und entband ihn von jeglichen Weisungen. Den Bericht legte der Abteilungsleiter Recht binnen eines Monats dem Verteidigungsminister vor. Das Bundesministerium der Verteidigung leitete den Bericht am 13. Januar 1998 dem Verteidigungsausschuß zu; vgl. Anhang: Materialien V. Mit der Aufklärung der Vorwürfe rechtsextremistischer Vorfälle in Varel beauftragte der Inspekteur des Heeres am 19. Dezember 1997 den Stellvertretenden Kommandeur des Kommandos Luftbewegliche Kräfte/4. Division in Regensburg. II. Einsetzung und Konstituierung des Untersuchungsausschusses; Untersuchungsauftrag Am 12. Dezember 1997 befaßte sich der Verteidigungsausschuß in seiner 71. Sitzung auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut mit den bekanntgewordenen rechtsextremistischen Vorkommnissen in der Bundeswehr. Beide Fraktionen hatten zudem den Antrag gestellt, der Verteidigungsausschuß möge sich als Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 GG konstituieren, ohne daß diese Anträge bereits einen Untersuchungsauftrag enthielten. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Abgeordneter Walter Kolbow, wies auf die einmütige Beschlußlage seiner Fraktion hin. Der Untersuchungsausschuß solle sich mit den rechtsextremistischen Vorkommnissen an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und an anderen Standorten der Bundeswehr beschäftigen. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abgeordnete Angelika Beer, warf dem Bundesminister der Verteidigung vor, den Verteidigungsausschuß am 10. Dezember 1997 nicht vollständig informiert zu haben. Sie wolle von ihm selbst und nicht von der Presse unterrichtet werden. Sie befürworte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Abgeordneter Paul Breuer, erklärte, es sei das verfassungsrechtlich eingeräumte Recht einer qualifizierten Minderheit zu fordern, daß der Verteidigungsausschuß als Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 GG eingesetzt werde. Nach Auffassung seiner Fraktion sei undenkbar, daß der Eindruck entstehen dürfe, die Bundeswehr insgesamt käme vor den Untersuchungsausschuß. Dennoch werde man konstruktiv an der Aufklärung der Einzelfälle mitarbeiten. Der verteidigungspolitische Sprecher der F.D.P.-Fraktion, Abgeordneter Günther Nolting, vertrat die Auffassung, es reiche aus, wenn die Vorfälle vom Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages und vom Bundesministerium der Verteidigung aufgeklärt würden. Seine Fraktion werde einem Untersuchungsausschuß nicht zustimmen. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Abgeordneter Kurt Rossmanith (CDU/CSU), stellte daraufhin die Einsetzung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 GG mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als qualifizierter Minderheit fest. Am 14. Januar 1998 trat der Verteidigungsausschuß in seiner 73. Sitzung zur Konstituierung des 1. Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 45 a Abs. 2 GG zusammen. Die von der SPD-Fraktion zum Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung eingebrachten Anträge vom 22. Dezember 1997, 12. und 13. Januar 1998 (Beratungsunterlagen 13/001 -- 003) wurden in der Fassung vom 14. Januar 1998 (Beratungsunterlage 13/005) zusammengefaßt. Dieser Antrag war Beratungsgrundlage der konstituierenden Sitzung des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 45 a Abs. 2 GG in der 13. Wahlperiode. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte am 13. Januar 1998 einen Antrag auf Festsetzung des Untersuchungsgegenstandes ein (Beratungsunterlage 13/004), der den der SPD-Fraktion im Umfang des Untersuchungsgegenstandes übertraf. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU- und F.D.P. hatten von Anfang an die Notwendigkeit einer parlamentarischen Untersuchung der rechtsextremistischen Vorkommnisse bestritten und verzichteten auf einen eigenen Antrag zur Festlegung des Untersuchungsgegenstandes. Der Antrag der SPD wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Gruppe der PDS, bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Die anwesenden Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. beteiligten sich nicht an der Abstimmung. Der zuvor behandelte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde abgelehnt. Der somit beschlossene Untersuchungsauftrag (Beratungsunterlage 13/005) lautete: Konstituierung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß nach Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) Der Verteidigungsausschuß konstituiert sich zur parlamentarischen Untersuchung von rechtsextremistischen Vorkommnissen an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und an anderen Standorten der Bundeswehr als Untersuchungsausschuß nach Artikel 45 a Abs. 2 GG. Gegenstand der Untersuchungen soll dabei sein: 1. die gegenwärtige innere Lage der Bundeswehr, insbesondere 1.1 die geistige Orientierung der Vorgesetzten und ihre Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung und an das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform, u. a. am Beispiel der Einladung eines Rechtsterroristen und seines Vortrages an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und seiner weiteren Kontakte zur Bundeswehr und in diesem Zusammenhang: 1.1.1. Materiallieferungen der Bundeswehr und Nutzung von Bundeswehrliegenschaften durch verfassungsfeindliche Organisationen, u. a. am Beispiel des "Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerkes". 1.1.2. die damit in Verbindung stehenden Vorgänge zwischen anderen Bundesbehörden und Dienststellen des Bundesministers der Verteidigung und den Nachrichtendiensten. 1.2. das Menschenbild, das Führungsverhalten und der Stellenwert der Aus- und Weiterbildung, u. a. an den Beispielen der ausländerfeindlichen Vorfälle in Detmold, der Video-Skandale in Hammelburg und Schneeberg sowie der rechtsextremistischen Vorfälle in Altenstadt/Schongau, Landsberg und Varel; 2. die Rahmenbedingungen für die Innere Führung und die politische Bildung, insbesondere 2.1. ob angepaßtes Verhalten in der Führungshierarchie immer mehr die Zivil- bzw. Militärcourage ersetzt; 2.2. ob der erweiterte Auftrag der Bundeswehr und ob beispielsweise die Einsätze in Kambodscha, Somalia und Bosnien das Verständnis von Innerer Führung verändert haben; 2.3. ob Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarordnung noch strikt nach ihrem Wesensgehalt und vor allem nach dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform angewendet werden. 3. die Konsequenzen, die aus den Berichten des/der Wehrbeauftragten zu rechtsextremistischem Verhalten von Soldaten zur Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Innere Führung und die politische Bildung und zu unzulässigen Formen der Traditionspflege gezogen wurden. 4. die Realität des Traditionsverhaltens, insbesondere 4.1. die Formen der Traditionspflege, u. a. am Beispiel des Traditionsraumes beim Jagdbombergeschwader 33 in Büchel; 4.2. ob die Traditionspflege und das Traditionsverhalten noch mit dem Traditionserlaß von 1982 übereinstimmen. 5. ob und zu welchem Zeitpunkt die Bundesregierung über die rechtsextremistischen Vorfälle informiert war und was sie unternommen bzw. unterlassen hat, um diesem Sachverhalt zuvorzukommen bzw. abzuhelfen. 6. die Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung für die vorgenannten Fälle und das Führungsverhalten des Ministers und die Auswirkungen seiner Personalentscheidungen auf das Vertrauen der Angehörigen der Bundeswehr. III. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses 1. Mitglieder des Untersuchungsausschusses Ordentliche Mitglieder: CDU/CSU: Adam Ulrich Augustinowitz Jürgen Breuer Paul Feilcke Jochen Janovsky Georg Kossendey Thomas Krautscheid Andreas Dr. Lamers (Heidelberg) Karl A. Dr. Pflüger Friedbert Raidel Hans Rauber Helmut Reichardt (Mannheim) Klaus Dieter Rossmanith Kurt J. Schulze Frederick Siebert Bernd Sikora Jürgen Zierer Benno SPD: Erler Gernot Göllner Uwe Heistermann Dieter Höfer Gerd Kolbow Walter Leidinger Robert Neumann(Gotha) Gerhard Opel Manfred Palis Kurt Schulte (Hameln) Brigitte Schumann Ilse Wohlleben Verena Zapf Uta Zumkley Peter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beer Angelika Nachtwei Winfried Sterzing Christian F.D.P.: Lühr Uwe Nolting Günther Prof. Dr. Ortleb Rainer PDS: Dr. Jacob Willibald Graf v. Einsiedel Heinrich Stellvertretende Mitglieder: CDU/CSU: Francke (Hamburg) Klaus Hauser (Esslingen) Otto Prof. Dr. Jüttner Egon Köhler (Hainspitz) Hans-Ulrich Koschyk Hartmut Laumann Karl Josef Michels Meinolf Pfeiffer Angelika Polenz Ruprecht Pretzlaff Marlies Reichard (Dresden) Christa Dr. Ruck Christian Seiters Rudolf Schmidt (Fürth) Christian Dr. Uelhoff Klaus-Dieter Wonneberger Michael Würzbach Peter Kurt SPD: Antretter Robert Bertl Hans-Werner Fuchs (Verl) Katrin Horn Erwin Iwersen Gabriele Kastning Ernst Körper Fritz Rudolf Kröning Volker Meißner Herbert Pfannenstein Georg Schild Horst Titze-Stecher Uta Vergin Siegfried Voigt (Frankfurt) Karsten D. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Buntenbach Annelie Knoche Monika Dr. Lippelt Helmut F.D.P.: van Essen Jörg Dr. Feldmann Olaf Koppelin Jürgen PDS: Schenk Christina Zwerenz Gerhard 2. Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender In ständiger Praxis und in verfassungskonformer Auslegung von Artikel 45 a Abs. 2 GG war der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Abgeordneter Kurt Rossmanith (CDU/CSU), zugleich Vorsitzender des Untersuchungsausschusses. In gleicher Weise nahm der stellvertretende Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Abgeordneter Dieter Heistermann (SPD), die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden im Untersuchungsausschuß wahr. Auf die in der 1. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 14. Januar 1998 von der Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geäußerte Bitte, der Vorsitzende möge für sich selbst über eine eventuell bestehende Befangenheit gegenüber dem Untersuchungsthema entscheiden, erklärten sowohl die CDU/CSU-Fraktion als auch die Fraktion der SPD und die Fraktion der F.D.P. dem Vorsitzenden ihr Vertrauen. Der stellvertretende Vorsitzende, Abgeordneter Dieter Heistermann (SPD), führte dazu aus, weder in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages noch in der Rechtsprechung sei der Tatbestand der Befangenheit eines Ausschußvorsitzenden bekannt. 3. Sprecher und Berichterstatter Die verteidigungspolitischen Sprecher der Fraktionen bzw. Gruppe im Verteidigungsausschuß, Abgeordneter Paul Breuer (CDU/CSU), Abgeordneter Walter Kolbow (SPD), Abgeordnete Angelika Beer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Abgeordneter Günther Nolting (F.D.P.) und Abgeordneter Heinrich Graf von Einsiedel (PDS) nahmen auch im Untersuchungsausschuß diese Funktion war. Zu Berichterstattern im Untersuchungsausschuß wurden in der konstituierenden Sitzung durch ihre Fraktionen bzw. Gruppe folgende Mitglieder bestimmt: CDU/CSU: Abgeordneter Thomas Kossendey Abgeordneter Andreas Krautscheid Abgeordneter Christian Schmidt (Fürth) SPD: Abgeordneter Volker Kröning Abgeordneter Peter Zumkley BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abgeordneter Winfried Nachtwei F.D.P.: Abgeordneter Günther Nolting PDS: Abgeordneter Gerhard Zwerenz 4. Mitarbeiter der Fraktionen und der Gruppe; Sekretariat des Untersuchungsausschusses Die Fraktionen und die Gruppe haben folgende Mitarbeiter für die Tätigkeit im Untersuchungsausschuß benannt: Für die Fraktion der CDU/CSU Roland Braun, Dr. Rüdiger Huth sowie Axel Schlegtendal; für die Fraktion der SPD Karl-Heinz Lindner und Burkhard Thomaschewski; für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Roland Kaestner; für die Fraktion der F.D.P. Friedel Eggelmeyer und Dirk Schattschneider und für die Gruppe der PDS Paul Schäfer. Dem Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses gemäß Art. 45 a Abs. 2 GG gehörten als Leiter Regierungsdirektor Berthold Gries, als stellvertretender Leiter Oberregierungsrat Dirk Zapfe, als büroleitende Beamtin Oberamtsrätin Elisabeth Conzen sowie eine Ausschußsekretärin, eine weitere Vollzeitschreibkraft und zeitweise eine halbtagsbeschäftigte studentische Hilfskraft an. IV. Parallelverfahren Die in diesem Verfahren untersuchten Vorfälle waren auch Gegenstand verschiedener Straf-, Status- und Disziplinarverfahren. Auskunft über den jeweiligen Verfahrensstand zum Zeitpunkt der Beendigung des Untersuchungsverfahrens des Untersuchungsausschusses und die von der jeweils zuständigen Stelle getroffenen Maßnahmen gibt Anhang: Anlagen 1. zum Bericht. B. Verlauf des Untersuchungsverfahrens I. Beschlüsse zum Verfahren 1. Beschlüsse zum Verfahren vom 14. Januar 1998 Auf Veranlassung des Vorsitzenden entwickelte das Sekretariat für die 1. (konstituierende) Sitzung des Untersuchungsausschusses am 14. Januar 1998 fünf grundlegende Empfehlungen zum Verfahren des Untersuchungsausschusses, die vom Untersuchungsausschuß einvernehmlich beschlossen wurden. a) Grundsätzliche Verfahrensregeln Zur Fortführung der bewährten Praxis der Untersuchungsausschüsse gemäß Art. 45 a Abs. 2 GG in den vorangegangenen Wahlperioden faßte der Ausschuß den Beschluß zur Festlegung der Verfahrensregeln mit folgendem Wortlaut: "Dem Untersuchungsverfahren werden grundsätzlich folgende Verfahrensregeln zugrundegelegt: das Grundgesetz und in entsprechender Anwendung die einschlägigen Bestimmungen der StPO IPA-Regeln (Entwurf eines Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages vom 14. Mai 1969, BT-Drs. V/4209), soweit sie geltendem Recht nicht widersprechen, ergänzt durch die Erfahrungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß, auch in vorangegangenen Wahlperioden bei Bedarf auch der Gesetzentwurf über die Einsetzung und das Verfahren des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 20. September 1990 (BT-Drs. 11/8085), der Gesetzentwurf zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages vom 24. April 1991 (BT-Drs. 12/418) sowie die Entwürfe eines Gesetzes zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse der Fraktion der SPD vom 18. März 1988 (BT-Drs. 11/2025) und vom 30. Oktober 1991 (BT-Drs. 12/1436)." Der Wortlaut des Beschlusses findet sich auch in Anhang: Anlagen 2 a. b) Interfraktionelles Gremium Wie schon in den vorangegangenen Untersuchungsverfahren wurde die Einrichtung eines interfraktionellen Gremiums beschlossen, das die für die Durchführung des Untersuchungsverfahrens maßgeblichen Entschließungen vorbereiten sollte. Zum Wortlaut des Beschlusses vgl. Anhang: Anlagen 2 b. c) Art und Verteilung der Protokolle Zur Protokollierung und Behandlung seiner Protokolle faßte der Ausschuß einen Beschluß zur Protokollierung und Verteilung von Protokollen. Danach wurden von den öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen stenografische Protokolle durch den Stenografischen Dienst des Deutschen Bundestages, von den Beratungssitzungen Ergebnisprotokolle durch das Sekretariat des Untersuchungsausschusses erstellt. Der Beschluß berücksichtigte den in der vorherigen Beratung durch den verteidigungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Abgeordneter Paul Breuer, gemachten Vorschlag, jedem Zeugen das stenografische Protokoll seiner Vernehmung zuzustellen und den Vorschlag des verteidigungspolitischen Sprechers der Fraktion der SPD, Abgeordneter Walter Kolbow, das "berechtigte Interesse Dritter" als Kriterium für die Einsichtnahme Dritter in die Protokolle durch die Vorsitzenden gemeinsam feststellen zu lassen. Zum Wortlaut des Beschlusses vgl. Anhang: Anlagen 2 c. d) Öffentlichkeit der Sitzungen des Untersuchungsausschusses Der Untersuchungsausschuß ging vom Regelfall öffentlicher Beweisaufnahmesitzungen aus, während Beratungssitzungen nichtöffentlich erfolgten. Die Öffentlichkeit sollte hingegen auch bei Beweisaufnahmesitzungen ausgeschlossen werden können, wenn überragende Interessen der Allgemeinheit, insbesondere Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland, oder überwiegende Interessen eines Einzelnen dies gebieten würden oder wenn eine solche Maßnahme zur Erlangung einer wahrheitsgemäßen Aussage erforderlich erscheine. Der Beschluß zur Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Sitzungen ist als Anhang: Anlagen 2 d abgedruckt. e) Zutrittsrecht zu nichtöffentlichen Sitzungen Sitzungen des Verteidigungsausschusses sind grundsätzlich nichtöffentlich; zugelassen ist jedoch der Zutritt für einen beschränkten, ausdrücklich benannten Personenkreis gemäß Artikel 43 Abs. 2 GG und nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Entsprechend faßte der Untersuchungsausschuß für den Fall nichtöffentlicher Sitzungen über das Zutrittsrecht den Beschluß zum Zutrittsrecht zu nichtöffentlichen Untersuchungsausschußsitzungen, der als Anhang: Anlagen 2 e abgedruckt ist. Darüber hinaus ist dem Bericht eine Aufstellung der Namen der Beauftragten der Bundesregierung und des Bundesrates als Anhang: Anlagen 3 beigefügt. f) Beiziehung präsenter Beweismittel Auf Antrag des verteidigungspolitischen Sprechers der Fraktion der SPD, Abgeordneter Walter Kolbow, beschloß der Untersuchungsausschuß, alle im Verteidigungsausschuß bereits vorhandenen Berichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und Sitzungsprotokolle zu Vorfällen mit rechtsradikalem Hintergrund sowie die vorhandenen und die noch in Aussicht stehenden Berichte des Bundesministeriums der Verteidigung hierzu als "präsente" Beweismittel beizuziehen. Zum Zeitpunkt dieses Beschlusses handelte es sich um 8 Sitzungsprotokolle des Verteidigungsausschusses (10., 17., 54., 58., 62., 64., 67., 70. Sitzung) und 37 Ausschußdrucksachen der 13. Wahlperiode. Zum Ende des Verfahrens waren dies 14 Sitzungsprotokolle des Verteidigungsausschusses und 51 Ausschußdrucksachen. Die Übersicht der relevanten Sitzungsprotokolle und Ausschußdrucksachen des Verteidigungsausschusses befindet sich in Anhang: Übersichten 1 und 2. 2. Beschlüsse zum Verfahren vom 27. Januar 1998 Für die 2. (nichtöffentliche) Beratungssitzung des Untersuchungsausschusses am 27. Januar 1998 entwickelte das Sekretariat auf Veranlassung des Vorsitzenden weitere Empfehlungen zum Verfahren, die vom Ausschuß einstimmig angenommen wurden. a) Geheimhaltung Durch den Beschluß zur Geheimhaltung wurden die Mitglieder des Untersuchungsausschusses aufgrund der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages, gegebenenfalls ergänzt um Beschlüsse des Untersuchungsausschusses in Verbindung mit § 353 b Abs. 2 Ziff. 1 StGB, zur Geheimhaltung derjenigen Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen durch Übermittlung der von amtlichen Stellen als VS-Vertraulich und höher eingestuften Unterlagen bekannt werden. Zum Wortlaut des Beschlusses vgl. Anhang: Anlagen 2 f. b) Verzicht auf die Verlesung von Schriftstücken Gemäß § 11 Abs. 2 der IPA-Regeln wurde auf die Verlesung von Schriftstücken verzichtet, soweit diese vom Ausschußsekretariat allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zugänglich gemacht worden sind; vgl. Anhang: Anlagen 2 g. c) Zeugenschutz Hinsichtlich der Zielrichtung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens hielt es der Ausschuß für geboten, über die in der Strafprozeßordnung niedergelegten Schutzvorschriften hinaus dem Schutzbedürfnis der Zeugen Rechnung zu tragen. Das öffentliche Interesse an einem parlamentarischen Untersuchungsverfahren, die Medienberichterstattung, die Beobachtung des Aussageverhaltens durch die eigene Dienststelle und letztlich auch die Befragung durch ein so großes Gremium, wie es der Verteidigungsausschuß als 1. Untersuchungsausschuß (mit je 39 ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern) darstellt, kann für einen Teil der Zeugen beträchtliche Belastungsfaktoren darstellen. Der Ausschuß faßte daher den als Anhang: Anlagen 2 h abgedruckten Beschluß zum Zeugenschutz. d) Abschluß der Vernehmungen Im Sinne des Zeugenschutzes entschied sich der Untersuchungsausschuß dafür, bereits vernommene Zeugen erst nach der Eröffnung der Möglichkeit zur Korrektur der stenografischen Protokolle aus ihrer Vernehmung zu entlassen. Dazu faßte er den Beschluß zum Abschluß der Vernehmung, der als Anhang: Anlagen 2 i abgedruckt ist. e) Fragerecht bei der Beweiserhebung Einverständnis bestand zwischen allen Fraktionen und der Gruppe, es bei der bisherigen Übung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß in vorangegangenen Wahlperioden zur Reihenfolge des Fragerechts an Zeugen und Sachverständige zu belassen und zunächst dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden das Fragerecht einzuräumen, bevor den Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Fraktionen und der Gruppe das Fragerecht zukommt. Der Ausschuß faßte dazu den Beschluß zum Fragerecht bei der Beweiserhebung; vgl. zum Wortlaut des Beschlusses Anhang: Anlagen 2 j. f) Vorlage von Beweisanträgen Ebenfalls in der 2. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 27. Januar 1998 wurde auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion einvernehmlich die Behandlung eingehender Beweisanträge geregelt. Danach mußten Beweisanträge grundsätzlich mindestens 4 Arbeitstage vor einer nichtöffentlichen Beratungssitzung im Sekretariat des Untersuchungsausschusses eingegangen sein, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung in den Fraktions- und Gruppengremien zu haben. Zum Wortlaut des Beschlusses zur Vorlage von Beweisanträgen vgl. Anhang: Anlagen 2 k. g) Zuständigkeit für die Berichterstellung Wegen der bereits von Anfang an absehbaren engen zeitlichen Begrenzung des Untersuchungsverfahrens beschloß der Untersuchungsausschuß bereits zu einem frühen Zeitpunkt über die Arbeitsverteilung bei der Erstellung des Berichts. Danach übernahm das Sekretariat die Erstellung des Entwurfs des Verfahrensteils und des feststellenden Teils des Berichts, wenn die Feststellungen des Untersuchungsausschusses nicht umstritten, d. h. nicht nur Feststellungen einer Mehrheit oder Minderheit sind. Von den Berichterstattern sollte der Bericht zu den politischen und rechtlichen Wertungen erstellt werden. Dies sollte auch für die Feststellungen gelten, die von einer Mehrheit oder Minderheit als feststellendes Ergebnis des Untersuchungsverfahrens angesehen werden. 3. Beschlüsse zum Verfahren vom 5. Februar 1998 a) Wahrung individueller Grundrechte Auf Veranlassung des Vorsitzenden und mit Unterstützung des Geheimschutzbeauftragten des Deutschen Bundestages entwickelte das Sekretariat eine Empfehlung zum Schutz personenbezogener Daten. Der Ausschuß faßte in der 4. Sitzung am 5. Februar 1998 einvernehmlich den Beschluß zur Wahrung individueller Grundrechte, insbesondere des Persönlichkeitsrechts und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Anlaß für diesen Beschluß war das Bestreben, auch personenbezogene Daten und Geheimnisse zu schützen, die in Akten enthalten sind, die nicht als Verschlußsache (VS) eingestuft sind. Zum Wortlaut des Beschlusses vgl. Anhang: Anlagen 2 l. b) Behandlung von staatsanwaltschaftlichen Akten Dem gleichen Ziel diente der in dieser Sitzung gefaßte Beschluß des Untersuchungsausschusses, Akten der Staatsanwaltschaften und Akten mit geschützten Angaben zu Personen nur in begrenzter Anzahl vervielfältigen zu lassen und die Kopien nicht per Hauspost zu verschicken, sondern sie nur den Ausschußmitgliedern der Fraktionen und der Gruppe sowie den benannten Mitarbeitern persönlich auszuhändigen. 4. Beschlüsse zum Verfahren vom 5. März 1998 a) Abschluß der Beweisaufnahme durch Anhörung von Sachverständigen und Vernehmung von Zeugen In seiner 8. Sitzung am 5. März 1998 faßte der Ausschuß auf Antrag der CDU/CSU- und F.D.P.-Fraktion -- bei Abwesenheit der Gruppe der PDS -- einvernehmlich den Beschluß, mit dem der Abschluß der Beweisaufnahme durch Anhörung von Sachverständigen und Vernehmung von Zeugen zum 30. April 1998 festgelegt wurde. Die bis zu diesem Zeitpunkt noch zu hörenden Zeugen und Sachverständigen wurden namentlich festgehalten. Der Wortlaut des Beschlusses ist als Anhang: Anlagen 2 m abgedruckt. b) Akteneinsicht der Sprecher der Fraktionen im Verteidigungsausschuß für den Untersuchungsausschuß Anläßlich eines Aktenbeiziehungsantrags der Fraktion der SPD mit dem Ziel, Auskunft über die Identität weiterer Antragsteller auf Abgabe von Bundeswehrmaterial zu erhalten, diskutierte der Ausschuß die Frage, wie mit diesen Erkenntnissen umzugehen sei, wenn sich herausstelle, daß die Antragsteller nicht verfassungsfeindlich seien. Einigkeit bestand zwischen allen, daß nur die Untersuchung der Materialabgabe an verfassungsfeindliche Organisationen vom Untersuchungsauftrag gedeckt sei. Der personell identisch besetzte Verteidigungsausschuß beschloß, die fraglichen Akten vom Bundesministerium der Verteidigung zur Einsichtnahme durch die verteidigungspolitischen Sprecher und Berichterstatter des Verteidigungsausschusses zu erbitten. Die so gewonnenen Erkenntnisse über die in den Akten enthaltenen Antragsteller und ihre Organisationen sollten vom Bundesamt für Verfassungsschutz gutachterlich auf ihre Verfassungsfeindlichkeit geprüft werden. Erst danach solle über die Einbeziehung in das Untersuchungsverfahren und den weiteren Umgang mit den Erkenntnissen beraten werden. 5. Beschlüsse zum Verfahren vom 2. April 1998 a) Erstellung eines Schlußberichts In seiner 14. Sitzung am 2. April 1998 faßte der Untersuchungsausschuß den Beschluß über die Erstellung eines Schlußberichts. In dem Beschluß wurde festgehalten, daß der Bericht noch vor der parlamentarischen Sommerpause 1998 im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden sollte. Darüber hinaus wurden vor allem Vorgaben gemacht, inwieweit personenbezogene Daten zu anonymisieren sind, um dem Persönlichkeitsschutz handelnder oder betroffener Personen Rechnung zu tragen. Der Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Anhang: Anlagen 2 n. b) Letztmalige Fassung von Beweisbeschlüssen In derselben Sitzung faßte der Untersuchungsausschuß mit dem Ziel der Beendigung der Beweisaufnahme den Beschluß zur letztmaligen Fassung von Beweisbeschlüssen, dessen Wortlaut in Anhang: Anlagen 2 o abgedruckt ist. c) Behandlung eines Geschäftsordnungsantrags auf vorzeitige Beendigung des Untersuchungsverfahrens Der verteidigungspolitische Sprecher der F.D.P.-Fraktion, Abgeordneter Günther Nolting, stellte in derselben Sitzung den Antrag, die Beweiserhebung durch Zeugenanhörung mit Ende der Sitzung vom 1. April 1998 zu beenden, auf die Anhörung weiterer Zeugen zu verzichten, einen interfraktionellen Abschlußbericht mit der Feststellung einiger weniger Einzeltäter zu erstellen und in einem Bericht an den Deutschen Bundestag die Empfehlung für eine Sachverständigenkommission zur Untersuchung von Extremismus und Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft auszusprechen. Er vertrat die Auffassung, der Antrag könne mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder angenommen werden. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Abgeordneter Walter Kolbow, wandte sich gegen den Antrag mit der Begründung, er sehe den Kerngehalt des Artikels 45 a Abs. 2 GG berührt. Sollte der Antrag angenommen werden, werde er sofort beantragen, unverzüglich den Verteidigungsausschuß einzuberufen, um dort dem Untersuchungsrecht nach Artikel 45 a Abs. 2 GG wieder Geltung zu verschaffen. Außerdem werde er für seine Fraktion sofort das Bundesverfassungsgericht anrufen, um in einem einstweiligen Anordnungsverfahren die Rechtswidrigkeit eines aufgrund dieses Antrags gefaßten Beschlusses feststellen zu lassen. Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gruppe der PDS stimmten gegen den Antrag der F.D.P.-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der Stimme. d) Ergänzung des Beschlusses vom 14. Januar 1998 zur Art und Verteilung der Protokolle Mit dem Ziel, die stenografischen Protokolle der Beweisaufnahmesitzungen für die Bundesregierung und den Bundesrat verfügbar zu machen, beschloß der Untersuchungsausschuß in dieser Sitzung auch eine Ergänzung des Beschlusses vom 14. Januar 1998 zu Art und Verteilung der Protokolle; vgl. Anhang: Anlagen 2 c. 6. Beschlüsse zum Verfahren vom 17. Juni 1998 a) Beschluß zum Abschluß der Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen In seiner letzten Sitzung am 17. Juni 1998 faßte der Untersuchungsausschuß zwei Verfahrensbeschlüsse. Zum einen wurde der förmliche Abschluß aller Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen beschlossen und die Ladung der geladenen, aber nicht vernommenen Zeugen und angehörten Sachverständigen aufgehoben. Dieser Beschluß konnte erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen, da vor der Entlassung der Zeugen und Sachverständigen erst der Rücklauf der korrigierten stenografischen Protokolle abgewartet werden mußte. Zum Wortlaut des Beschlusses vgl. Anhang: Anlagen 2 p. b) Beschluß über die Empfehlung zur abschließenden Behandlung von Akten Zum anderen wurde beschlossen, wie mit den im Zuge des Untersuchungsverfahrens angefallenen Akten weiter zu verfahren ist. Dabei ist im wesentlichen festgelegt worden, daß die Akten an das Archiv des Deutschen Bundestages geleitet werden. Soweit Akten den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder einen höheren Geheimhaltungsgrad aufwiesen, sind sie der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übergeben worden und werden dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages verwahrt. Akten der Staatsanwaltschaften sind im Original an die herausgebende Staatsanwaltschaft zurückgegeben worden. Im Zuge des Untersuchungsverfahrens gefertigte Kopien wurden vernichtet. Der Wortlaut des Beschlusses ist als Anhang: Anlagen 2 q beigefügt. c) Beschluß über die Feststellung des Abschlußberichts Darüber hinaus wurde in dieser Sitzung der Beschluß zur Feststellung des Abschlußberichts des 1. Untersuchungsausschusses des Verteidigungsausschusses gemäß Artikel 45 a Abs. 2 GG in der 13. Wahlperiode gefaßt und die Beschlußempfehlung an den Deutschen Bundestag abgegeben; vgl. Anhang: Anlagen 2 r. II. Vorbereitung der Beweiserhebung 1. Beweiserhebungsrechte der qualifizierten Minderheit Unstreitig im Untersuchungsausschuß war, daß auf zulässigen Beweisantrag der qualifizierten Minderheit (nämlich einem Viertel der Ausschußmitglieder) der Ausschuß die entsprechende Beweiserhebung zu beschließen hat. Über die Frage, ob der Antrag zulässig ist, entscheidet der Ausschuß mit einfacher Mehrheit. 2. Einrichtung eines zusätzlichen Unterstützungsgremiums -- interfraktionelles Gremium Wie schon in vorangegangenen Untersuchungsverfahren des Verteidigungsausschusses früherer Legislaturperioden wurde die Einrichtung eines interfraktionellen Gremiums beschlossen. Das interfraktionelle Gremium findet in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages keine Regelungsgrundlage. Wegen des kleineren Teilnehmerkreises war die Vorbereitung von Beschlüssen des Untersuchungsausschusses durch intensive Diskussion möglich. Diese Vorbereitung von Entscheidungen hat sich als effektiv und erfolgreich erwiesen. Alle im interfraktionellen Gremium entwickelten Lösungsvorschläge wurden im Untersuchungsausschuß beschlossen. Zur Vorbereitung von insgesamt neun Beratungs- und Beschlußsitzungen hat der Vorsitzende das interfraktionelle Gremium sechsmal einberufen. 3. Unterstützung des Untersuchungsausschusses durch die Bundesregierung Der Untersuchungsausschuß hat in großem Umfang die Beiziehung von Akten des Bundesministeriums der Verteidigung und seines nachgeordneten Bereichs, des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amtes beschlossen. Alle drei Ministerien erfüllten die Aktenbeiziehungsbeschlüsse in vertretbarer Zeit. Insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung unterstützte die Arbeit des Untersuchungsausschusses in besonderer Weise, indem es die Akten in der Regel in entsprechender Zahl fotokopiert zur Verfügung stellte. III. Beweiserhebung durch Beiziehung von Akten, Berichten, Protokollen und sonstigen Unterlagen 1. Verfahrensmäßige Voraussetzungen Über den in der 1. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 14. Januar 1998 gefaßten Beschluß zur Beiziehung der im Verteidigungsausschuß vorhandenen Unterlagen als präsente Beweismittel hinaus, beschloß der Untersuchungsausschuß insgesamt 25 mal förmlich die Beiziehung von Akten. Dabei ließ er aufgrund eines am 5. Februar 1998 in der 4. Sitzung gefaßten Beschlusses grundsätzlich auch Kopien beigezogener Akten ausreichen, bis eine Fraktion den begründeten Verdacht auf Lücken im vorgelegten Aktenmaterial äußert. Das war aber nicht der Fall. 2. Art, Herkunft und Umfang des Beweismaterials Als Ergebnis der Beweiserhebung liegen dem Untersuchungsausschuß vor: -- die Unterlagen des Verteidigungsausschusses zum Untersuchungsgegenstand als präsente Beweismittel -- Akten des Bundesministeriums der Verteidigung und seines nachgeordneten Bereichs, insbesondere der Führungsakademie der Bundeswehr, des Materialamtes des Heeres, der Luftlande-/Lufttransportschule, -- Akten des Bundesministeriums des Innern und des Bundesamtes für Verfassungsschutz -- Akten des Auswärtigen Amtes -- Akten der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten München I und II, Augsburg, Detmold, Schweinfurt, Zwickau, Oldenburg und Bonn. Der Aktenbestand des Ausschusses umfaßt zum Zeitpunkt der Beendigung der Beweisaufnahme ca. 90 Ordner. Eine Übersicht über die vom Untersuchungsausschuß als Beratungsunterlagen bezeichneten Anträge, Beschlüsse und sonstige Materialien befindet sich in Anhang: Übersichten 3. Eine Übersicht über das vom Untersuchungsausschuß beigezogene Beweismaterial befindet sich in Anhang: Übersichten 4. 3. Verwendung eingegangener Akten ohne formellen Beiziehungsbeschluß Nicht förmlich beigezogene oder ohne Anforderung zur Verfügung gestellte Unterlagen hat der Untersuchungsausschuß als präsente Beweismittel behandelt und sie in ihrer Verwertbarkeit den angeforderten Akten gleichgestellt. IV. Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen und Anhörung von Sachverständigen 1. Behandlung von Beweisanträgen a) Vorbereitung der Zeugen- und Sachverständigenladungen Welche Zeugenvernehmungen oder Anhörungen von Sachverständigen zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden sollten, wurde in den meisten Fällen im interfraktionellen Gremium vorbereitet. Zu Kontroversen kam es bei der Beschlußfassung in den Beratungssitzungen nicht. Der Untersuchungsausschuß unterschied im Regelfall zwischen der Benennung und der Beschlußfassung über einen Zeugen/Sachverständigen und seine Terminierung. Die Planung des Untersuchungsausschusses für Vernehmung und Anhörung erstreckte sich grundsätzlich auf die folgenden beiden Beweisaufnahmesitzungen und war in einigen Fällen der Grund für eine Ladungsfrist von weniger als einer Woche. Um den Zeugen eine ausreichende Vorbereitungszeit für ihre Aussage zu sichern, informierte das Sekretariat vorab deshalb alle Personen, die vom Ausschuß als Zeugen/Sachverständige benannt und beschlossen, aber noch nicht terminiert waren. Tatsächlich hat sich kein Zeuge/Sachverständiger auf eine unzureichende Vorbereitungszeit berufen. b) Überblick über die unerledigten Anträge auf Vernehmungen bzw. Anhörungen Im Laufe des Untersuchungsverfahrens stellten die Fraktionen insgesamt 45 Anträge auf Vernehmung von 64 Zeugen und Anhörung von 11 Sachverständigen. Von diesen Anträgen wurden 7 Anträge durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen. c) Überblick über die Berücksichtigung der verschiedenen Antragsteller bei der durchgeführten Beweiserhebung Von den bis zum 30. April 1998 gefaßten 65 Beschlüssen über Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen haben beantragt: Zeugenvernehmungen: Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und F.D.P.)15 SPD-Fraktion49 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19 Gruppe der PDS0 Sachverständigenanhörungen: Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und F.D.P.)7 SPD-Fraktion1 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4 Gruppe der PDS0 2. Durchführung von Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen a) Beginn, Art, Dauer, Anzahl der Vernehmungen/Anhörungen Insgesamt hat der Untersuchungsausschuß in der Zeit vom Beginn der Beweisaufnahme am 4. Februar bis zur Beendigung der Beweisaufnahme durch Vernehmung bzw. Anhörung von Zeugen und Sachverständigen am 30. April 1998 41 Zeugen, einen sachverständigen Zeugen und 7 Sachverständige gehört. Die Vernehmungen/Anhörungen haben insgesamt 96 Stunden, die Beratungssitzungen ca. 10 Stunden und die Sitzungen des interfraktionellen Gremiums etwa 7 Stunden gedauert. Entsprechend dem gefaßten Beschluß zur Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit von Sitzungen führte der Untersuchungsausschuß alle Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen in öffentlichen Sitzungen durch. Eine Aufstellung aller Sitzungstermine des Untersuchungsausschusses und des interfraktionellen Gremiums befindet sich in Anhang: Übersichten 5. und 6. b) Unerledigte Beschlüsse über Vernehmungen Im Laufe des Untersuchungsverfahrens hat der Untersuchungsausschuß auf die Vernehmung von Zeugen und Anhörung von Sachverständigen verschiedentlich verzichtet. Soweit Zeugen und Sachverständige bereits geladen waren, wurde ihre Ladung durch Beschluß des Untersuchungsausschusses aufgehoben. Eine Übersicht über Zeugen und Sachverständige, deren Vernehmung/Anhörung tatsächlich durchgeführt wurde oder lediglich beabsichtigt war, ergibt sich aus Anhang: Übersichten 7. c) Vereidigung von Zeugen und formeller Abschluß von Vernehmungen Der Vorsitzende hat bei der Belehrung von Zeugen und Sachverständigen grundsätzlich auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen. Es wurde jedoch in keinem Fall der Antrag auf Vereidigung gestellt. Allen Zeugen und Sachverständigen ist die Möglichkeit eröffnet worden, binnen zwei Wochen nach Erhalt des Vernehmungs- bzw. Anhörungsprotokolls ihre Aussagen zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Nach dem gefaßten Beschluß zum Abschluß der Vernehmung wurden in der 19. Sitzung am 17. Juni 1998 die Zeugen/Sachverständigen durch formalen Beschluß des Untersuchungsausschusses entlassen. d) Zeugenbeistände Der Zeuge Vissing ist in der 3. Sitzung am 4. Februar 1998 in öffentlicher Sitzung vernommen worden. Als Beistand begleitete ihn der ehemalige Rechtsanwalt und ehemalige Rechtsterrorist Manfred Roeder. Der Untersuchungsausschuß war der Auffassung, daß es dem Ansehen des Parlaments in einer funktionsfähigen Demokratie keinen Abbruch leiste, demjenigen Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen zu gewähren, der aktiv gegen den Bestand dieser Demokratie angetreten war. Der Vorsitzende hatte jedoch vor Beginn der Vernehmung den Zeugenbeistand Roeder darauf hingewiesen, daß er kein eigenes Rede- und Antragsrecht habe. Nach dem zweiten Verstoß hiergegen und wiederholter Ermahnung verwies der Vorsitzende den Zeugenbeistand aus dem Sitzungssaal. Unter Protest und Beschimpfung des Untersuchungsausschusses und eines einzelnen Ausschußmitglieds durch den Zeugenbeistand verließen Zeuge und Beistand den Sitzungssaal. Der Untersuchungsausschuß war der Auffassung, keine rechtlichen Konsequenzen wegen dieses Vorfalls ziehen zu wollen. e) Aussagegenehmigung der Zeugen/Sachverständigen; Geltendmachung von Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht Für jeden geladenen Zeugen und Sachverständigen aus ihrem Geschäftsbereich erteilten der Bundesminister der Verteidigung und der Bundesminister des Innern die Aussagegenehmigung. Für die Bundesminister Rühe und Kinkel erteilte die Bundesregierung die Aussagegenehmigung. Keiner der Zeugen und Sachverständigen berief sich auf ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht, über das ihn der Vorsitzende jeweils vor Beginn der Vernehmung belehrt hatte. Für den am 3. April 1998 als Zeugen vernommenen katholischen Standortpfarrer, Militärpfarrer Bernhard Haaken, hatte der Militärgeneralvikar die Aussagegenehmigung unter der Maßgabe der zusätzlichen Wahrung der seelsorglichen Verschwiegenheit erteilt. Militärpfarrer Haaken berief sich während seiner Vernehmung wiederholt auf sein Aussageverweigerungsrecht. f) Verhandlungs- bzw. Vernehmungsfähigkeit Einer der benannten Zeugen war zwar vernehmungs-, aber nicht reisefähig. Der Untersuchungsausschuß beschloß, analog § 223 Strafprozeßordnung (StPO) die Abgeordneten Thomas Kossendey (CDU/CSU) und Volker Kröning (SPD) mit der Vernehmung dieses Zeugen zu beauftragen. Diese Vernehmung wurde als öffentliche auswärtige Sitzung durchgeführt. Zweiter Teil Feststellungen des Untersuchungsausschusses 1. Abschnitt Rechtsextremismus in der Gesellschaft -- Auftreten in der Bundeswehr A. Erkenntnisse über Rechtsextremismus in der Gesellschaft Der Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), Dr. von Hoegen, hat zu den nachrichtendienstlichen Erkenntnissen über rechtsextremistische Erscheinungen in der Gesellschaft vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, im Jahr 1993 seien ungefähr 65 000 Personen der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen gewesen. Im Jahr 1996 habe dies für 46 000 Personen gegolten. Es handele sich aber nur um einen scheinbaren Rückgang. Der Verringerung von 57 000 auf 37 000 organisierter Mitglieder in den rechtsextremistischen Parteien NPD, DVU und Republikaner stehe ein ebenso hoher Anstieg nicht organisierter gewaltbereiter Rechtsextremer gegenüber. Mit einer Größenordnung von 2 700 sei die Zahl der Neonazis unverändert, die sich von den rechtsextremistischen Parteien im wesentlichen dadurch unterschieden, daß sie offen nationalsozialistisches Gedankengut verträten, offen antisemitisch und fremdenfeindlich seien und offen gegen den Staat agitierten. In der ersten Hälfte der 90er Jahre seien die meisten neonazistischen Organisationen verboten worden. Die Mitglieder seien daraufhin in nur lose organisierte Strukturen ausgewichen. Durch eine Politisierung der ursprünglich unpolitischen Skinhead-Szene sei es den Neonazis gelungen, diese weitgehend in das rechtsextremistische Spektrum einzuführen. Sie seien heute nach rechtsaußen politisiert, nicht sehr intellektuell, aber sehr gewaltbereit. Dieser Zuwachs habe auch die Gesamtzahl der Rechtsextremisten insgesamt ansteigen lassen. In der Altersstruktur dieser gewaltbereiten Szene stellten die 18- bis 24jährigen 70 % dieser Szene, die vorwiegend männlich sei. Dies stelle einen Anknüpfungspunkt zur Bundeswehr dar. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Frisch, hat zur Größenordnung der Rechtsextremisten in der Gesamtbevölkerung vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, es seien knapp 50 000, die einer Organisation angehörten oder die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Gewalttäter identifiziert seien; das seien auf die Gesamtbevölkerung bezogen weniger als 1 % organisierter Rechtsextremer. Zu den Organisationsstrukturen der Rechtsextremisten in der Bevölkerung hat er weiter dargelegt, man müsse die rechtsextremistischen Parteien von den losen Kameradschaften im Neonazibereich unterscheiden. Diese Organisationsform sei von den Linksextremisten übernommen worden. Durch insgesamt fünfzehn Verbote sei unter den Rechtsextremisten große Unsicherheit entstanden, so daß jetzt bewußt auf eine straffe Organisation verzichtet werde, damit künftige Verbotsmaßnahmen ins Leere gingen. In diesen Gruppierungen würden informelle Führer nach ihrer Durchsetzungskraft, ihrer Ausstrahlungskraft und Intelligenz bestimmt. Bei rechtsextremistischen Gewalttätern handele es sich zu über zwei Dritteln um Täter, die jünger als 21 Jahre alt seien. Es seien Täter, die ganz überwiegend einen geringen Intelligenzgrad und einen Hang zur Brutalität aufwiesen. Nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sei die Annahme falsch, daß es sich bei rechtsextremistischen Gewalttätern überwiegend um Arbeitslose handele. Lediglich 20 Prozent seien arbeitslos, die anderen stünden in einem Ausbildungsverhältnis, arbeiteten oder gingen zur Schule. Arbeitslosigkeit spiele nur insofern eine Rolle, als die Täter Ursachen für solche Erscheinungen suchten und ihnen bestimmte Ursachen von extremistischen Parteien und Organisationen nahegelegt würden. Als Ursache werde häufig auf Ausländer hingewiesen, was vor allem bei jungen Menschen mit geringer Intelligenz überzeugend wirke. Hinzu käme gerade in den neuen Bundesländern eine gewisse Orientierungslosigkeit der jungen Menschen, da ihnen von den Eltern keine klaren Richtlinien oder diese nur in geringem Umfang mitgegeben würden. Festgestellt worden sei weiterhin, daß Gewalttaten, die sich gegen Ausländer richteten, häufig von kleinen Gruppen begangen würden. Etliche Mitglieder dieser Gruppen seien arbeitslos und sprächen dem Alkohol sehr zu. Vorbilder und Symbole spielten im Kreis gewaltbereiter rechtsextremistischer Jugendlicher keine große Rolle. Dort gebe es oftmals primitivere Vorstellungen. Davon zu unterscheiden seien diejenigen, die bereits eine eigene rechtsextremistisch strukturierte Überzeugung besäßen. Im Neonazibereich werde Hitler noch als Vorbild gepriesen. Ein ausgesprochen rechtsextremistisches Milieu gebe es nicht. Gewisse neonazistische Kreise nutzten aber die Situation unter den Jugendlichen aus und richteten ihre Agitation hierauf aus. Die Gewalt richte sich überwiegend gegen Ausländer. Für diese Gruppe bestehe in den "national befreiten Zonen" eine deutlich erhöhte Gefährdung. Es sei bedauerlich, daß einige Landesbehörden für Verfassungsschutz personell nicht ausreichend ausgestattet seien, um die Gefährdungslage genauer festzustellen. Er sehe es als Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Tatsachen und die Hintergründe aufzuklären und alles zu unternehmen, Gewalttaten gegen Ausländer zu verhindern und auch politische Gegenmaßnahmen zu treffen. Ziel des vom Bundesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen jährlichen Verfassungsschutzberichtes sei es, die großen Tendenzen darzustellen und die vertretenen politischen Richtungen aufzuzeigen. Es sei nicht das Ziel, über jeden Extremisten ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen. Der Verfassungsschutzbericht verhindere, daß es in der Bevölkerung und im politischen Bereich zu einer übertriebenen Darstellung der real existierenden Gefährdung der freiheitlich- demokratischen Grundordnung komme. Der Verfassungsschutz gewinne seine Erkenntnisse über den in der Bevölkerung herrschenden Rechtsextremismus aus offenen Quellen, aus der Befragung von Quellen, aus Gerichtsurteilen und aus Publikationen und Veröffentlichungen über wissenschaftliche Untersuchungen. Diese Untersuchungen seien für den Verfassungsschutz Sekundärwissen, deren Qualität vom Umfang der Erhebung abhängig sei. Eine wirklich begründete Auskunft über die Einstellung von Rechtsextremisten könne nur der Wissenschaftler aufgrund seines eigenen Materials geben. Der Verfassungsschutz bewerte solche Studien auch unter dem Aspekt, ob die wissenschaftlichen Ergebnisse mit den eigenen Erkenntnissen übereinstimmten. Entscheidend für die Extremismusabwehr sei die Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Es gebe hier einen regelmäßigen Erkenntnisaustausch, in dem auch Informationen über die Qualität von Quellen weitergegeben würden. Die Verfassungsschutzberichte seien für viele Kommunen ein Wegweiser für die Behandlung von Anträgen bestimmter Parteien und Organisationen. Bedauerlicherweise habe das Land Hessen die Veröffentlichung des jährlichen Landesverfassungsschutzberichtes Anfang der 90er Jahre eingestellt. Er hielte es für gut, wenn jedes Land für seinen Bereich einen solchen Bericht herausgäbe. Pädagogen, Presse und die gesamte Bevölkerung zeigten Interesse an den Verfassungsschutzberichten als Nachschlagewerk und zur Unterrichtsvorbereitung. Als Problem hat es Dr. Frisch bezeichnet, daß es keine einvernehmliche Definition des Rechtsextremismus gebe. Der Verfassungsschutz gehe deshalb davon aus, daß zur Gewalt greifende Fremdenfeindlichkeit eine neue Form des Rechtsextremismus sei. Zur Definition des Begriffes Rechtsextremismus hat Prof. Dr. Gessenharter als Sachverständiger vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, wissenschaftlich sei zwischen dem verfassungsrechtlich- strafrechtlichen Begriff, dem politischen Kampfbegriff und dem analytischen Begriff zu unterscheiden. Weiterhin könne unterschieden werden zwischen dem Rechtsextremismus, der neuen radikalen Rechten und der intellektuellen Rechten. Die neue radikale Rechte gliedere sich im Sinne konzentrischer Kreise in Elite, Basisaktivisten, Unterstützer, Sympathisanten und Kontextstrukturen. Zu berücksichtigen sei auch die internationale Dimension der neuen radikalen Rechten. Diese wissenschaftlich unterschiedenen Ausformungen verbänden sich in der Realität miteinander. In der neuen radikalen Rechten spiele die Wehrmacht, anders als bei den alten Rechten, keine Rolle. Hierzu hat Dr. Fröchling als Sachverständiger ergänzt, die neue radikale Rechte versuche, das Geschehen in der Zeit des Dritten Reiches zu verharmlosen und positiv umzudeuten. Von den neuen radikalen Rechten seien die traditionellen militanten Rechten und die Neonazis zu unterscheiden. Sie seien bestrebt, das Modell des Nationalsozialismus in die heutige Zeit hineinzutransportieren und beim Traditionsverständnis ungebrochen an Reichswehr und Wehrmacht anzuknüpfen. Dies geschehe zum Beispiel dadurch, daß bei der Darstellung der Verbandsgeschichte bestimmter Truppenverbände der gesamte Kontext und historisch-politische Zusammenhang ausgeblendet werde. Über die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts, so Prof. Dr. Gessenharter vor dem Untersuchungsausschuß, besitze er keine aktuelle wissenschaftlich fundierte Datenlage. Die Schlußfolgerungen aus den Ergebnissen von Studien zu ähnlichen Themen seien nicht einheitlich. Der Zulauf zu den Rechtsextremisten ließe sich aus seiner Sicht damit begründen, daß gerade in den neuen Bundesländern die Forderung nach sichtbaren Erfolgen sehr stark sei. Die Zahl derjenigen, die bereit seien, sich dauerhaft zu engagieren, nehme ab. Demgegenüber können festgestellt werden, daß insgesamt bei den Jugendlichen der gesamten Bevölkerung die sozialen Werte der Jugendlichen -- gegenseitiges Zutrauen, Zutrauen zum Staat, Zutrauen in die Institutionen, Zutrauen zu anderen -- in den letzten Jahren gestiegen seien. Zu rechtsextremistischen Entwicklungen in der Gesellschaft hat Dr. Klein als Sachverständiger vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, man müsse davon ausgehen, daß 2 % der Bevölkerung dem äußersten rechten Spektrum zuzuordnen seien und damit außerhalb des demokratischen Spektrums stünden. Ergebnis einer von ihm 1993 durchgeführten Studie bei 16- bis 18jährigen sei es auch gewesen, daß der Anteil der Hauptschüler, die diesem Spektrum zugeordnet werden könnten, überrepräsentiert sei. Die Studie habe die Veränderungen der Wiedervereinigung berücksichtigt. Neuere Studien zeigten den gleichen Trend. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 30. April 1998 vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, von über 7500 bekannten Rechtsextremisten in Deutschland seien 85 % zwischen 16 und 24 Jahre und gehörten damit der Altersgruppe an, die zum Grundwehrdienst herangezogen werde. Ende März 1998 seien nach den Erkenntnissen des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) 88 erkannte Rechtsextremisten in den Streitkräften gewesen, in der überwiegenden Zahl Grundwehrdienstleistende. Von über 40 000 Offizieren der Bundeswehr seien zwei als rechtsextremistisch eingestuft, von über 100 000 Unteroffizieren und Unteroffizieranwärtern nur wenige. Zum Rechtsextremismus in der Bundeswehr hat der Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst, Dr. von Hoegen, ausgesagt, von den im Jahr 1997 als neu des Rechtsextremismus Verdächtigten in der Bundeswehr seien 85,1 % Wehrpflichtige, 13,1 % Soldaten auf Zeit, kein Berufssoldat und 1,5 % Zivilpersonal gewesen. Unter den 13,1 % Zeitsoldaten seien 8,6 % Mannschaftsdienstgrade, 4,1 % Unteroffiziere und 0,75 % Offiziere festgestellt worden. Betroffen sei mit 81 % der festgestellten Rechtsextremisten das Heer, mit 15 % die Luftwaffe und mit 4 % die Marine. Damit sei offenkundig, daß junge gewaltbereite Männer der rechtsextremistischen Szene überwiegend als Grundwehrdienstleistende auf die Bundeswehr zukämen. Aus der Sicht dieser jungen Leute sei die Bundeswehr eine ausländerfreie Männergesellschaft, in der es eine hierarchische Ordnung und ein Führerprinzip gebe. Nach deren Auffassung könne man in der Bundeswehr das Waffenhandwerk lernen. Dies mache die besondere Attraktivität der Bundeswehr aus. Innerhalb der rechtsextremistischen Szene habe es zu Beginn der 90er Jahre eine Entwicklung gegeben, den Wehrdienst zu verweigern, weil die Bundeswehr als Armee eines demokratischen Staates und Bündnisarmee abgelehnt worden sei. In jüngerer Zeit gebe es jedoch eine Gegenbewegung mit dem Ziel des verstärkten Eintritts in die Bundeswehr. Gewünscht sei nun von den Rechtsextremisten eine Verwendung im Heer, denn das Heer stelle in der Vorstellung der Rechtsextremisten die "Kämpfer" dar. Innerhalb des Heeres sei die Luftlandetruppe und die Grenadiertruppe bevorzugt. Die Krisenreaktionskräfte übten auf freiwillig Längerdienende aus dem rechtsextremistischen Spektrum eine große Anziehungskraft aus. Es gebe ein erhöhtes Aufkommen von Verdachtspersonen in der Luftlandetruppe. Das seien im Regelfall Grundwehrdienstleistende und Zeitsoldaten am Anfang ihrer Dienstzeit. Strukturen oder Kreise von Rechtsextremisten seien zu keiner Zeit festgestellt worden. Insbesondere für den Standort Varel sei festzustellen, daß es keine Strukturen und keine Szenebildung von Rechtsextremisten gebe. Es gebe auch keine Verbindungen von Rechtsextremisten zur Führungsakademie der Bundeswehr. Feststellbar sei jedoch, daß sich Rechtsextremisten, die in der gleichen Einheit Dienst täten, erkennen würden, auch wenn sie vorher keinen Kontakt zueinander gehabt hätten. Dahinter stehe aber keine Organisation und kein System. Von einzelnen Personen, die bereits früher im rechtsextremistischen Spektrum beheimatet gewesen seien, seien andere immer wieder mitgezogen worden. Zum Rechtsextremismus in der Bundeswehr hat Dr. Klein als Sachverständiger vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, aufgrund von Plausibilitätsüberlegungen und Analogieschlüssen halte er die Schlußfolgerung für zulässig, Angehörige der Bundeswehr zu etwa 3 % dem äußersten rechten Spektrum zuzuordnen. Damit zeige die Bundeswehr weitgehend das gleiche Spektrum wie die Bevölkerung. Die Bundeswehr könne nicht als rechtsextrem bezeichnet werden. Dr. Frisch hat zu möglichen rechtsextremistischen Strukturen in der Bundeswehr vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, im Rahmen der Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz gebe es keine Erkenntnisse über rechtsextremistische Strukturen und Netzwerke in der Bundeswehr. Es gebe Erkenntnisse darüber, daß die sich in der Bundeswehr befindenden Rechtsextremisten Kontakt zu außenstehenden rechtsextremistischen Vereinigungen hielten. Die absolute Zahl der in der Bundeswehr festgestellten Rechtsextremisten sei zweistellig. Insgesamt gehe er von einem Prozentsatz von unter 1 % organisierter Rechtsextremisten in der Bundeswehr aus. Dr. Klein hat zum verstärkten Auftreten von Rechtsextremisten in bestimmten Truppengattungen erklärt, das sei eine wissenschaftlich von ihm nicht zu verifizierende Hypothese. Zur besonderen Anziehungskraft der Bundeswehr auf Rechtsextremisten hat Dr. Frisch vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, die Bundeswehr werde von bestimmten rechtsextremistischen Organisationen und Einzelpersonen als ein Objekt betrachtet, das man zwar nicht bejahe, in dem man aber das Waffenhandwerk lernen könne. Entsprechend dem Anteil von Rechtsextremisten in der Bevölkerung befinde sich aber auch ein gewisser Anteil rechtsextremer Grundwehrdienstleistender in der Bundeswehr. Abgelehnt werde die Bundeswehr als Organisation eines Staates, der selbst abgelehnt werde. Kritisiert werde die Innere Führung und die in der Bundeswehr gültigen Rechtsvorschriften als Ausfluß des Rechtsstaates. Es gebe aber Aufrufe, bei der Bundeswehr das Schießen zu erlernen. Es handele sich bisher nur um wenige Aufrufe, die teilweise über das Internet, teilweise schriftlich verbreitet worden seien. Er könne nicht bestätigen, daß es bisher den ausdrücklichen Wunsch rechtsextremistischer Vereinigungen gebe, ihre Mitglieder in die Bundeswehr zu schicken. In Folge der öffentlichen Diskussion um den Roeder-Vortrag habe es jedoch innerhalb der NPD Bemühungen gegeben, den Zugang zur Bundeswehr zu verstärken. Es gebe entsprechende Aufrufe der "Nationaldemokraten". Zu möglichen Ursachen über einen Zulauf von Rechtsextremisten zur Bundeswehr hat Prof. Dr. Gessenharter ausgesagt, er habe hierzu keine Erkenntnisse speziell die Bundeswehr betreffend. Aus dem möglichen Bündel gesamtgesellschaftlicher Gründe könne man ableiten, daß viele junge Leute aufgrund ihres Nicht-mehr-Gehaltenseins in Milieus etwas Vergleichbares möglicherweise in der Bundeswehr suchten und damit die Bundeswehr überforderten. Zur Erkennbarkeit von Rechtsextremisten in der Bundeswehr hat Dr. Fröchling erklärt, auch ohne verläßliche wissenschaftliche Untersuchung halte er die Vermutung für zulässig, daß die Vorstellung vom "Kämpfer", vom "Sich-Durchsetzen", vom "Kurzen-Prozeß-Machen" und "Sich-austoben- in-einer-Männergesellschaft" die besondere Attraktivität der Bundeswehr für junge Männer mit rechtsextremistischer Anfälligkeit ausmache. Es sei nicht auszuschließen, daß sich solche jungen Männer in einem bestimmten Klima für längere Zeit zu Hause fühlten. Dort könnten sie dann ganz besonders diensteifrig, gehorsam und interessiert daran sein, den harten Kämpfer herauszustellen. Sie blieben möglicherweise auch außerhalb des Dienstes unentdeckt, weil die Vorgesetzten nicht die nötige Sensibilität aufwiesen oder wegschauten oder aufgrund ihrer Belastung nicht die notwendige Zeit hätten, sich um die unterstellten Soldaten zu kümmern. Dr. von Hoegen hat hierzu erklärt, im Gegensatz zu dem Verhalten in der Öffentlichkeit bemühten sich die Rechtsextremisten in den Streitkräften um Unauffälligkeit, weil sie sonst unmittelbar und sofort dienstliche Konsequenzen befürchteten. Folge der Diskussionen der jüngsten Zeit seien Aufrufe an die Rechtsextremisten, auch im Internet, sich zu tarnen. Auch bei den Skinheads sei festzustellen, daß sie -- entgegen ihrer sonstigen Übung -- während der Bundeswehrzeit eher normale Kleidung trügen. Dr. Frisch hat zur Erkennbarkeit von Rechtsextremisten in der Bundeswehr ausgesagt, in einem Fall habe es im Neonazibereich eine Aufforderung gegeben, sich unauffällig zu verhalten. Die Aufforderung habe für die Neonazis in der Bundeswehr, im Bundesgrenzschutz und bei der Polizei gegolten. Ziel sei es, Neonazis unauffällig unter den Bürgern zu plazieren, um deren Beherrschung es gehe. Die Gefahr informeller rechtsextremistischer Gruppen innerhalb der Bundeswehr stufe er als gering ein, da die Bundeswehr bestimmten Ordnungsprinzipien folge und Kontrolle ausübe. Zur wissenschaftlichen Erkenntnislage über rechtsextremistische Tendenzen in der Bundeswehr hat Prof. Dr. Gessenharter weiter ausgeführt, es gebe hier wie in der Gesellschaft ein Wissensdefizit. Er halte deshalb eine neue Studie für notwendig. Es müsse bei einer solchen Studie darum gehen, die Bundeswehr als Teilbereich der Gesellschaft darzustellen. Lediglich aufgrund von Langzeitdaten ließen sich gesicherte Erkenntnisse gewinnen. Für eine solche Studie sei zudem die Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich. Das Ministerium habe sich im Umgang mit den Professoren und der Universität als Partner -- leider nicht bei finanziellen Fragen -- gezeigt und ihn in seiner Arbeit nicht behindert. Über den Zusammenhang zwischen der geistigen Orientierung und Rechtsextremismus in der Bundeswehr hat Dr. Fröchling aus wissenschaftlicher Sicht ausgeführt, der traditionelle militante Rechtsextremismus stelle für die Bundeswehr solange kein Problem dar, solange nicht Korpsgeist und mangelnde Zivilcourage eine disziplinäre Aufklärung und rechtsstaatliche Ahndung verhinderten. Die Aufklärung und aktive Bekämpfung sei für einen demokratisch reformierten Soldaten kein Problem. Dies sei Ausdruck seines Verständnisses der Rolle des Staatsbürgers in Uniform und der Bedeutung der Grundsätze der Inneren Führung. Anders sei dies bei dem traditionalistischen Soldatentypus, der einseitig und ausschließlich die Kriegsführungsfunktion der Streitkräfte propagiere, der die Anpassung der Gesellschaft an die Streitkräfte und die Vorrangstellung der Streitkräfte anstrebe und Bundeswehr und Staat als Kampf-, Schicksals-, und Notgemeinschaft verstehe. Dessen Denken sei stark geprägt von Befehls- und Gehorsamkeitskategorien, der Bedeutung und Betonung von Formaldisziplin, Drill, Hierarchie, Kontrolle und Sanktionen. Dieser Typus Soldat habe eine hohe Affinität zu den Grundmustern der neuen radikalen Rechten, die eine Vorliebe habe für Homogenität der Gesellschaft, Antipluralismus, Antiindividualismus, einen autoritären Nationalstaat, einen völkisch orientierten, ethnisch definierten Nationalismus und elitäre Strukturen. Davon zu unterscheiden sei der Typus des technokratisch- funktionalistischen Soldaten. Offiziere des traditionalistischen Typus versuchten, ein Betriebsklima zu erzeugen, in dem der technokratisch- funktionalistische Soldat sich aus Opportunitätserwägungen anpasse und nicht mehr die notwendige Zivilcourage aufbringe, um rechtsextremistische Vorfälle aufzuklären, zu melden und zu ahnden. Ergebnis einer Studie von 1978 sei es gewesen, daß 10 % der untersuchten studierenden Offiziere an der Universität der Bundeswehr in Hamburg ein rechtsautoritäres Einstellungsmuster aufwiesen, das in den wesentlichen Punkten dem Typus des traditionalistischen Soldaten entsprach. Schlußfolgerung aus einer Studie aus dem Jahr 1997 zum Vergleich der Einstellungsmerkmale der studierenden Offiziere an Bundeswehruniversitäten und zivilen Studierenden an der Universität in Konstanz sei es gewesen, daß studierende Offiziere eine nationalkonservativere Grundeinstellung hätten. Bedauerlicherweise sei in dieser Studie nicht speziell nach diesen Einstellungsmustern gefragt worden. Zwischen 1978 und 1997 sei keine Studie erstellt worden, wohl weil die jeweilige politische Leitung des Verteidigungsministeriums keine empirische Feldforschung in der Bundeswehr gestattet habe. Prof. Dr. Gessenharter hat hierzu ergänzt, daß in den letzten Erhebungen im Jahr 1978 Soldaten mit linksextremistischem Gedankengut wissenschaftlich nicht erfaßt worden seien. Dies beruhe auf einer Verweigerungshaltung der politischen Linken, die im Vergleich zum europäischen Ausland einzigartig sei. Sicher sei, daß alle Rechtsextremen und Neu-Rechten konservativ seien, aber längst nicht alle Konservativen rechtsextrem oder neu-rechts. Andererseits beobachte er, daß ehemalige Soldaten, die er als intellektuell neu-rechts einordne, ihre Auffassungen auch vor Soldaten verträten, ohne daß eine Diskussion darüber stattfinde. Dies sei umso problematischer, je höher die Hierarchieebene des Betreffenden sei. Es könne auch als gesichert gelten, daß die jüngeren Generationen immer auch Reaktionen auf das Angebot der vorhergehenden Generation zeigten. Er weise im Zusammenhang mit der Aktualität seiner wissenschaftlich erhobenen Erkenntnisse darauf hin, daß die Entwicklung auf dem Sektor der politischen Kultur nur sehr langsam vorwärts gehe. Das Wissen über die politische Kultur der Soldaten stütze sich auf die Ergebnisse allgemeiner Studien und allgemeiner Repräsentativbefragungen, aus denen dann die Soldaten herausgefiltert werden müßten. Er wisse nicht, ob es im Bereich der europäischen Bündnispartner Studien zu diesen Themen gebe, da das Thema seit einiger Zeit nicht mehr sein Forschungsgegenstand sei. Dr. Fröchling hat zur geistigen Orientierung der jungen Offiziere an der Universität der Bundeswehr in Hamburg die Auffassung vertreten, vielen Studenten seien die unterschiedlichen Rollenbilder der Traditionalisten und Reformer unbekannt. Er müsse in vielen Fällen zuerst Grundkenntnisse vermitteln, damit eine Urteilsbildung stattfinden könne und eine Rollenselbstdefinition möglich sei. Er stelle zunehmend ein Rollenbild fest, das sich auf handwerklich- technische Dinge beschränke. Er stelle desweiteren fest, daß die elementare Wertbindung an die Verfassung, wie sie im Eid des Soldaten zum Ausdruck käme, immer mehr als Floskel und nicht mehr als eine Verhaltensdirektive verstanden werde, die das Rollenverständnis insgesamt präge. Nach seiner Auffassung sei es legitim, konservative Positionen einzunehmen, solange sie auf demokratische Weise in den Wertekonsens der Verfassung eingebunden seien. So sehe er keinen Widerspruch zwischen dem Konzept der Inneren Führung und einer konservativen Position. Den pauschalen Verdächtigungen eines Rechtsextremismus in der Bundeswehr könne man jedoch nur mit einer empirisch gesicherten Datenlage entgegentreten. Die sei aktuell nicht mehr vorhanden. Dr. Bald hat hierzu ausgesagt, die Bundeswehr habe Ende der 70er Jahre und in den 80er Jahren vom Sozialwissenschaftlichen Institut gestellte Anträge auf Untersuchung der Einstellung von Offizieren abgelehnt. Dr. Klein hat hierzu erklärt, eine aktuelle Untersuchung über die Einstellung der Offiziere gebe es zur Zeit nicht. Es sei aber bekannt, daß Offiziere eher dem konservativen Spektrum als dem linken zuzuordnen seien. Das sei in allen Armeen der Welt der Fall. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 28. Oktober 1997 den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages über das Ergebnis einer bundeswehrinternen Studie zum politischen Standort der Studenten der beiden Universitäten der Bundeswehr aus dem Jahr 1995 informiert. Wesentliche Erkenntnisse aus dieser Untersuchung seien, daß sowohl an öffentlichen Hochschulen wie auch an Universitäten der Bundeswehr konservative Grundhaltungen bewußter und offener artikuliert würden. 75 % der Bundeswehrstudenten favorisierten die christlich- konservative Position, während an den Landesuniversitäten grün- alternatives (64 %), sozialdemokratisches (57 %) und kommunistisch- marxistisches Gedankengut (13 %) bevorzugt würden. Die Studie definiere weder den Begriff "rechts" noch die verschiedenen Ausprägungen des Konservatismus. Sie überlasse das der Selbsteinschätzung der Befragten. Die verwendeten Kategorien seien insgesamt unscharf und nicht klar definiert. Die Rücklaufquote sei mit 37-- 39 % ungewöhnlich niedrig. In der Studie finde sich kein Hinweis auf eine demokratiefeindliche Einstellung der jungen Offiziere. Gegenüber 50-- 60 % bei den zivilen Studenten ordneten sich die Studenten an den Universitäten der Bundeswehr (etwa 75 %) der politischen Mitte zu. Zu den nachrichtendienstlichen Erkenntnissen über rechtsextremistische Entwicklungen hat Dr. Klein erklärt, er sehe Parallelen zwischen den von den Nachrichtendiensten erhobenen Fakten, soweit sie ihm zugänglich seien, und den vom Sozialwissenschaftlichen Institut und vergleichbaren Institutionen ermittelten Einstellungen. Nachrichtendienste hätten einen anderen Zugang zur Problematik des Rechtsextremismus. Sie arbeiteten mit den Fakten, die sie registrierten, während Sozialwissenschaftler mit Einstellungen von Personen umgingen. Damit sei die Erkenntnis der Sozialwissenschaft breiter, ohne daß man aber sagen könne, diese Einstellungen würden in ein entsprechendes Verhalten umschlagen. Die Informationen der Dienste erhalte er aus den Veröffentlichungen in Zeitungen und aus den veröffentlichten Berichten. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut werde zur Zeit eine Studie zur Gewaltbereitschaft der Jugend durchgeführt. Diese sei so angelegt, daß sie Rückschlüsse auf die Bundeswehr zulasse. Er habe in den vergangenen Jahren die Inanspruchnahme des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr zur politischen Beratung der Bundeswehr und des Bundesverteidigungsministeriums vermißt. Das habe sich gerade im letzten Jahr gebessert. Das Sozialwissenschaftliche Institut sei ein Auftragsinstitut, das in den vergangenen fünf Jahren entsprechende Aufträge nicht mehr erhalten habe. Grund hierfür könne die Verlegung von München nach Strausberg gewesen sein, wodurch das Institut fast ein Jahr lang arbeitsunfähig gewesen sei. Grund könne auch sein, daß -- bedingt durch die Verlegung -- das Institut personell völlig neu strukturiert worden sei. Nur fünf Mitarbeiter stammten aus dem alten Personal, alle übrigen müßten neu eingearbeitet werden. Das Institut habe in jüngster Zeit neue Aufträge erhalten, mit denen es voll ausgelastet sei. Im Außen- und Innenbereich des Instituts gebe es zur Zeit jeweils fünf Aufträge. Diese Aufträge gingen auch auf Vorschläge des Instituts zurück. Der Vorschlag des Instituts für den Auftrag "Rechtsextremismus in der Bundeswehr" sei nicht erfolgreich gewesen. Im Arbeitskreis des Generalinspekteurs zu Maßnahmen gegen Rechtsextremismus sei das Sozialwissenschaftliche Institut nicht vertreten. Dr. Klein hat zum Bedarf neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, es gebe zu diesem Thema keine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung. Eine solche halte er aber für notwendig. Er gewinne seine Erkenntnisse aus den Bevölkerungsumfragen und gehe davon aus, daß die Bundeswehr dasselbe Spektrum zeige wie die Gesamtbevölkerung. B. Maßnahmen der Bundeswehr gegen rechtsextremistische Tendenzen I. Maßnahmen der Streitkräfte Bundesminister Rühe hat am 4. März und 30. April 1998 vor dem Untersuchungsausschuß bekundet, er halte die Reaktion der Bundeswehr gegen rechtsextremistische Tendenzen in den Streitkräften und die getroffenen Maßnahmen für angemessen. Die Bundeswehr habe bereits vor Bekanntwerden einzelner Vorkommnisse Maßnahmen gegen rechtsextremistische Tendenzen in den Streitkräften ergriffen. Das gelte auch für den Bereich der Fallschirmjägertruppe. Der Inspekteur des Heeres habe jüngst eine grundsätzliche Aufklärung dieser Problematik veranlaßt. Dr. von Hoegen hat zu den bereits frühzeitig getroffenen Maßnahmen gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Bundeswehr erklärt, bereits im Jahr 1992 habe er den Inspekteur des Heeres darauf aufmerksam gemacht, daß der Rechtsextremismus ein ernstzunehmendes Problem für das innere Gefüge der Streitkräfte darstelle. Der Inspekteur des Heeres habe daraufhin sofort sehr deutliche Maßnahmen ergriffen. Allerdings habe in dieser Zeit noch die Auffassung bestanden, ebenso wie die Spionage sei auch der Extremismus kein Thema mehr. Erst in den Jahren 1994 und 1995 habe es einen Qualitätssprung in der rechtsextremistischen Szene gegeben, der auch zu anderen Dimensionen geführt habe. Im Jahr 1995 habe der MAD bei einer Überprüfung der Fallschirmjägertruppe ausschließlich eine erhöhte Zahl von Verdachtspersonen festgestellt. Er habe daraufhin den Inspekteur des Heeres aufgesucht und ihm mitgeteilt, daß der MAD in diesem Bereich auf Grund von Aufrufen und Verwendungswünschen bei Kreiswehrersatzämtern eine besondere Gefährdung sehe. Dies habe der Inspekteur des Heeres in Einzelgesprächen mit den Kommandeuren und in Tagungen umgesetzt, um die Fallschirmjägertruppe auf diese Gefahr hinzuweisen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Bagger, hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, rechtsextremistische Erscheinungen hätten in der Bundeswehr generell keinen Platz. Der Auftrag des Soldaten orientiere sich am Grundgesetz und dessen Werteordnung. Man könne von jedem Soldaten nicht nur erwarten, daß er sein militärisches Handwerkszeug beherrsche, sondern daß er als Teil der Exekutive dieses Staates die Forderung nach Schutz von Menschenleben, Menschenwürde, Freiheit und Recht durchsetze. Keinesfalls sei die Bundeswehr ein Spiegelbild der Gesellschaft. Er wolle keine rechtsextremistischen Gewalttäter und sonstigen Kriminellen in der Bundeswehr. Er mache sich große Sorgen, weil er die Bundeswehr langfristig zwangsläufig mit dem Rechtsextremismus konfrontiert sehe. Es sei kein Aktionismus, wenn er präventiv und offensiv ein Konzept entwickelt wissen wolle, um auf die Zukunft vorbereitet zu sein. Die Geschehnisse der Vergangenheit könne man nicht ungeschehen machen. Die Bundeswehr könne nur aus ihnen lernen und dort, wo es Schuldige gebe, strafend tätig werden. So sei jetzt auch aus der Vergangenheit der NVA bekannt, daß es dort rechtsextremistische Erscheinungen gegeben habe. Grundwehrdienstleistende Gewaltverbrecher mit rechtsextremistischem Hintergrund müßten bereits durch die Kreiswehrersatzämter herausgefiltert werden, wie dies auch bei der Einstellung von Zeit- und Berufssoldaten schon immer der Fall gewesen sei. Er habe bereits im Oktober 1997 einen Arbeitskreis Rechtsextremismus unter Leitung des Generalmajors von Kirchbach und Beteiligung aller Teilstreitkräfte eingesetzt, um unter seiner Federführung ein einheitliches, für alle Teilstreitkräfte gültiges Konzept zu erarbeiten. Einzelne Maßnahmen aus dieser Gesamtkonzeption müßten von den Inspekteuren der Teilstreitkräfte im Rahmen ihrer Verantwortung umgesetzt werden. Bereits mit Schreiben vom 19. November 1997 hatte der Generalinspekteur der Bundeswehr dem Verteidigungsausschuß mitgeteilt, daß ein hochrangiger Arbeitskreis unter Beteiligung erfahrener Truppenführer die bisherigen Maßnahmen der Streitkräfte zur Vermeidung rechtsextremistischer Verhaltensweisen zusammenfassen und Folgemaßnahmen entwickeln solle. Der Arbeitskreis Rechtsextremismus habe ihm daraufhin ein Gesamtkonzept vorgeschlagen, das der Bundesminister der Verteidigung gebilligt habe. Das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S I 1, hat mit Datum vom 16. Februar 1998 in Form eines Schnellbriefes Hilfen für Disziplinarvorgesetzte bei extremistischen Verhaltensweisen/Auffälligkeiten von Grundwehrdienstleistenden und längerdienenden Mannschaftsdienstgraden in die Truppe verteilt. Mit Schreiben vom 6. März 1998 hat das Bundesministerium der Verteidigung den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus in der Bundeswehr informiert. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sei auf allen Ebenen zügig angelaufen, die Maßnahmen hätten sich insgesamt als richtig erwiesen und ihre Notwendigkeit sei in der Truppe erkannt. Es wurde weiter mitgeteilt, die Sicherheit der Vorgesetzten im Erkennen und im Umgang mit den Problemen des Rechtsextremismus habe zugenommen. Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beim Deutschen Jugendinstitut laufende Jugendstudie entspreche zu einem wesentlichen Teil sowohl dem derzeitigen Erkenntnisbedarf als auch dem notwendigen gesamtgesellschaftlichen Ansatz von Studien zum Themenkomplex "Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit". Vor dem Hintergrund eines noch weiterreichenden Erkenntnisinteresses bereiteten das BMFSFJ und das Bundesministerium der Verteidigung gemeinsam eine ergänzende Untersuchung zu der Jugendstudie des Deutschen Jugendinstituts vor. Die Erweiterung habe insbesondere auch die Erarbeitung einer Typologie von extremistisch eingestellten und/oder gewaltbereiten jungen Leuten zum Ziel. Mit Schreiben vom 8. April 1998 an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hat das Bundesministerium der Verteidigung mitgeteilt, daß sowohl in der Generalstabsausbildung wie auch im Stabsoffiziergrundlehrgang künftig regelmäßig ein Pflichtseminar zum Thema Rechtsextremismus -- erstmals im März 1998 -- durchgeführt werde. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 30. April 1998 erklärt, noch im September 1997 sei das Verteidigungsministerium der Auffassung gewesen sei, daß den Einheitsführern in den Streitkräften zum Thema rechtsextremistische Tendenzen ausreichend Ausbildungsmaterial zur Verfügung stünde. Auf die nachfolgend neu bekannt gewordenen Vorkommnisse in Hammelburg und Detmold sei dann aber die Notwendigkeit eines Verbesserungskonzeptes erkannt worden. Das sei erforderlich gewesen, weil im Extremismusbereich neue Erscheinungsformen erkennbar geworden seien. Ziel der vom Generalinspekteur eingesetzten Kommission sei die Verbesserung des Instrumentariums gegen den Rechtsextremismus. Er befürworte die Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als die von ihm immer wieder geforderte gesamtgesellschaftliche Untersuchung über die Einstellung der Jugendlichen. Er erwarte Erkenntnisse darüber, mit welcher Einstellung junge Männer als Wehrpflichtige zur Bundeswehr kämen. Eine separate Untersuchung der geistigen Einstellung junger Rekruten sei aber nicht sachgerecht, weil diese ihre Einstellung von außen mit in die Bundeswehr hineinbrächten und nur wegen des Umstands, dort zum Uniformträger geworden zu sein, dann mit ihrer Einstellung für die Bundeswehr stehen sollten. Er befürchte dadurch eine Diffamierung der Bundeswehr. Es müsse aber auch klar sein, daß niemand so streng und deutlich auf Fehlentwicklungen in der jungen Generation reagiere wie die Bundeswehr. Zu den vom Zentrum Innere Führung im Zusammenhang mit den rechtsextremistischen Vorfällen ergriffenen Maßnahmen hat der Kommandeur des Zentrums Innere Führung, Brigadegeneral Beck, vor dem Untersuchungsausschuß als Sachverständiger erklärt, Ausbildungsteams würden in die Truppe geschickt, die die Vorgesetzten aufklären und unterstützen sollten. Diese Teams setzten sich aus qualifizierten Soldaten und Zivilisten zusammen. Auf diesem Weg erreiche man im Jahr ca. 6 000 Vorgesetzte vor Ort in der Truppe. Am Zentrum Innere Führung erreiche man jährlich ca. 2 000 Vorgesetzte direkt über Lehrgänge und weitere 3 000 dadurch, daß das Zentrum Innere Führung einen Teil der Ausbildungsinhalte bei Tagungen anderer Stellen bestreite. Dadurch erfasse man einen möglichst großen Multiplikatorenkreis. Zu den Möglichkeiten der Bundeswehr, durch politische Bildung bei Soldaten für Aufklärung Sorge zu tragen, hat Dr. Frisch ausgeführt, es gehe nicht um Beeinflussung, sondern um Aufklärung. Diese Möglichkeit habe die Bundeswehr auch während des zehnmonatigen Grundwehrdienstes. Den jungen Soldaten müsse klar gemacht werden, daß es in Deutschland eine freiheitlich demokratische Grundordnung gebe, für die einzutreten es sich lohne. Sollte man aber feststellen, daß trotz aller präventiven Maßnahmen auf Grund einer gewissen geistigen Primitivität und Brutalität eine Aufklärung des Einzelnen nicht möglich sei, halte er es für dringend angeraten, sich von solchen Personen zu trennen. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 30. April 1998 ausgeführt, verschiedentlich habe die Bundeswehr auch Gerichtsprozesse verloren, in denen es um die Entlasssung als rechtsradikal erkannter Soldaten gegangen sei. Sie sei in ihrem Bemühen, solche Soldaten aus der Bundeswehr zu entfernen, an die Grenzen des juristisch Möglichen gestoßen. Es müsse dann zumindest verhindert werden, daß diese Soldaten in Führungspositionen gelängen. II. Maßnahmen des Militärischen Abschirmdienstes Mit Schreiben vom 1. April 1998 hat das Bundesministerium der Verteidigung einen Bericht über Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsweise des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) insbesondere bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus in der Bundeswehr dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet. Der Bericht enthielt unter anderem die Information, daß aufgrund einer Weisung des Staatssekretärs Dr. Wichert vom 1. Oktober 1997 seit November 1997 Erkenntnisse des MAD hinsichtlich erkannter Rechtsextremisten zusätzlich schriftlich an die zuständigen personalbearbeitenden Dienststellen der betroffenen Bundeswehrangehörigen übermittelt würden. Über die in den vergangenen Jahren durch den MAD an das S2-Personal und Dienststellenleiter verteilten ca. 2 500 Verfassungsschutzberichte hinaus werde zukünftig eine erheblich größere Zahl dieser Berichte bis auf Einheitsebene verteilt. Auf Weisung des Staatssekretärs Dr. Wichert habe der Präsident des MAD den Generalinspekteur und die Inspekteure der Teilstreitkräfte und die jeweiligen Leiter der MAD-Stellen die Kommandeure ab Regiementsebene über aktuelle Erkenntnisse unter Berücksichtigung ihrer Erkenntnisse zum Rechtsextremismus regelmäßig zu unterrichten. Der Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst, Dr. von Hoegen, hat über die vom MAD gegen rechtsextremistische Tendenzen in der Bundeswehr unternommenen Maßnahmen ausgeführt, der MAD unterrichte auf der Basis der von ihm gesammelten und ausgewerteten Erkenntnisse die Kommandeure und Dienststellenleiter. Die letzte Verantwortung für die Sicherheit in den Streitkräften, für die Einsatzbereitschaft der Dienststellen und Truppen liege bei den Kommandeuren und Dienststellenleitern. Der MAD trage keine unmittelbare Verantwortung und habe keine Weisungs- und Entscheidungsbefugnis. Diese Beratung der Kommandeure und Dienststellenleiter erfolge kontinuierlich. In jedem Einzelfall suchten Mitarbeiter des MAD den Vorgesetzten und nächsthöheren Vorgesetzten auf. Zusätzlich nähmen Mitarbeiter des MAD an Fachtagungen teil oder führten sie selbst durch. Vor dem Hintergrund der anwachsenden Zahl rechtsextremistischer Vorfälle habe das in 1997 zu 1 600 Absicherungsberatungen in Einzelfällen, 239 Vortragsveranstaltungen mit 10 400 erreichten Teilnehmern, 235 Sicherheitskoordinierungsausschüssen, 17 Fachvorträgen der zuständigen Fachabteilung mit 820 als Multiplikatoren erreichten Teilnehmern und 329 Kontaktbesuchen von MAD-Stellenleitern bei Leitern von Truppeneinheiten geführt. Seit 1993 seien alle zwei Jahre bis auf Einheitsebene Broschüren zum Rechtsextremismus und seinen Erscheinungsformen und Erkennungsmerkmalen verteilt worden. Davor habe es solche Broschüren in einer anderen Qualität gegeben. An die Stäbe der Verbände sei regelmäßig der Quartalsbericht des MAD verteilt worden und jedes Jahr die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder. In die Quartalsberichte des MAD flössen immer die Vierteljahresberichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ein. Aufgrund einer Weisung des Staatssekretärs Dr. Wichert vom 1. Oktober 1997 werde in Zukunft eine größere Zahl von Verfassungsschutzberichten verteilt und er werde die militärische Führung in einem festen Rhythmus informieren. Er habe als Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst in 1997 auch die Leiter der MAD-Stellen aufgefordert, regelmäßig die Kommandeure aufzusuchen, selbst wenn kein konkreter Anlaß bestehe. Die Weisung des Staatssekretärs habe seine eigene Weisung überlagert. Die Truppe interessiere sich auch für die ihr auf diese Weise gegebene Information. Für eine andere Annahme habe er keinen Anlaß. Für ein Interesse der Truppe spreche, daß der MAD grundsätzlich zu Vortrags- und Fortbildungsveranstaltungen eingeladen werde. Festgestellt habe er die hohe Bereitschaft, Informationen des MAD aufzunehmen und Empfehlungen zu befolgen. Keinesfalls vernachlässigten die Streitkräfte das Problem des Rechtsextremismus. Die Vorgesetzten würden über die jeweiligen Erkenntnisse informiert und um Unterstützung der Aufklärungsarbeit des MAD gebeten. Im Zuge der Bearbeitung werde bei einem vernünftigen Erkenntnisstand auch mit dem verdächtigten Betroffenen gesprochen. Dies führe in ungefähr 45 % der Fälle zu einer Rehabilitierung des Verdächtigten. Erschwert werde die Zusammenarbeit lediglich dadurch, daß es einen ständigen Wechsel in den Streitkräften gebe und die Mitarbeiter des MAD immer wieder neue Ansprechpartner vorfänden. Aufgrund der Weisung des Staatssekretärs Dr. Wichert vom 1. Oktober 1997 würden die Erkenntnisse des MAD deshalb nun auch an die personalbearbeitenden Dienststellen der Unteroffiziere und Zeitsoldaten übermittelt. Dienst- und Disziplinarvorgesetzte und personalbearbeitende Dienststellen erhielten jetzt den gleichen Kenntnisstand. Es sei damit ein formalisiertes Verfahren gefunden worden, in dem es keine Personalmaßnahmen geben könne ohne Berücksichtigung vorliegender Erkenntnisse des MAD. Anlaß sei nicht eine mangelnde Vorbereitung der Kommandoebene auf das Problem des Rechtsextremismus, sondern eine Verbesserung der Filter-Wirkung. Zum gesetzlichen Auftrag des MAD und den dadurch gesetzten Grenzen seiner Tätigkeit hat er ausgeführt, Auftrag des MAD sei die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wenn diese Bestrebungen von Bundeswehrangehörigen ausgehen oder ausgehen sollen und/oder gegen die Bundeswehr gerichtet seien. Der MAD könne sich deshalb ermittlungsmäßig nur mit den Personen befassen, wenn und solange sie dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung angehörten. Das gelte nur für die Zeit vom Dienstantritt bis zur Entlassung und während einer Wehrübung. Die Zuständigkeit erlösche mit dem Ausscheiden der Person aus der Bundeswehr. Dann würden die Akten- und Datenbestände vernichtet. Ältere Unterlagen dürften aufgrund der Datenschutzbestimmungen und Speicherrichtlinien nicht aufgehoben werden. Es gebe deshalb auch keine Erkenntnisse über Reservisten. Gegen die Bundeswehr gerichtet seien die Bestrebungen auch, wenn sie darauf abzielten, extremistisches Gedankengut in der Bundeswehr zu verbreiten und die Bundeswehr für ihre eigenen rechtsextremistischen Zwecke zu nutzen, wie zum Beispiel andere für rechtsextremistische Gedanken zu werben, sich in Spezialausbildungen ausbilden zu lassen, als Ausbilder, Berufs- oder Zeitsoldaten eingesetzt zu werden oder als Unteroffiziere oder Offiziere in der Bundeswehr aufzuwachsen. Ziel der Tätigkeit des MAD sei dementsprechend die Identifizierung des einzelnen Rechtsextremisten. Er stelle er bei den Landesämtern für Verfassungsschutz ein zunehmendes Verständnis dafür fest, daß der MAD auf personenbezogene Informationen zu Einzelpersonen angewiesen sei. Das sei für deren Arbeitsweise atypisch, werde aber für den MAD geleistet. Die restlichen Informationen beruhten auf eigenen Erkenntnissen des MAD. In ca. 10 % der Erkenntnisse über Rechtsextremisten in der Bundeswehr gebe es eine Information der Verfassungsschutzbehörden, die grundsätzlich verzugslos dem MAD übergeben würde. Über 60 % des Aufkommens von Verdächtigen in 1996 seien Folge der eigenen Bearbeitung und Erkenntnisgewinnung gewesen. Der MAD selbst sei verpflichtet, von ihm gewonnene Informationen für die Aufgabenerfüllung an die zivilen Verfassungsschutzbehörden weiterzugeben. Vor Eintritt in die Bundeswehr habe der MAD aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht die Möglichkeit einer Vorklärung im Sinne eines Vor-Filters. Gleiches gelte für die Erkenntnisgewinnung über ein mögliches Eindringen von Rechtsextremisten in Reservistenkameradschaften, worüber es Erkenntnisse gebe. Für den MAD bestehe das Problem, daß die Bundeswehr ihren Reservisten gegenüber offen sei, der MAD aber keine Zuständigkeit besitze, solange nicht der Fall der Wehrübung gegeben sei. Der zivile Verfassungsschutz nehme sich aber in jüngster Zeit dieses Problems an. Das Gesetz bestimme auch, daß dem MAD Zwangsmittel nicht zur Verfügung stünden und Dienststellen der Bundeswehr nicht ersucht werden dürften, Zwangsmittel für ihn einzusetzen. Über die Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung hat er weiter ausgeführt, sie finde nicht regelmäßig statt, jedoch sei der MAD an der Kommission des Generalinspekteurs zur Extremismusabwehr beteiligt. Der MAD nehme auch nicht an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr teil. Gegen die Rechtsauffassung des Ressorts und der Bundesregierung habe das Parlament dem Vorschlag, der Truppe ins Ausland folgen zu können und müssen, nicht zugestimmt. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Frisch, hat erklärt, nur durch die Einführung einer Regelanfrage vor Dienstantritt bei der Bundeswehr sei es möglich, einen Filter vor die Bundeswehr zu setzen. Das sei weder von der Politik noch vom Verfassungsschutz gewollt. Folge wäre nämlich eine pauschale Überprüfung aller zur Bundeswehr Anstehenden. Gebe es jedoch konkrete Hinweise darauf, daß ein erkannter Rechtsextremist seinen Dienst in der Bundeswehr antrete, gebe der Verfassungsschutz dem MAD einen entsprechenden Hinweis. In gleicher Weise werde der MAD aber auch informiert, wenn Erkenntnisse über Beziehungen ehemaliger hochrangiger Bundeswehrangehöriger zu Rechtsextremisten festgestellt würden. Dr. von Hoegen hat weiter ausgeführt, seit 1994 habe der MAD eine neue Struktur. Diese Struktur sei die Folge der Einsicht, daß mit der Reduzierung der Personalstärke der Bundeswehr auch der MAD habe reduziert werden müssen. Während der gesamte Dienst um 37 % reduziert worden sei, habe dies im Bereich Extremismusabwehr 4 % betragen. Auch das sei später wieder rückgängig gemacht worden. Insgesamt befaßten sich statt vorher 10 % jetzt 25 % des Personals in den Fachbereichen mit der Extremismusabwehr. Die Zahl der Mitarbeiter, die sich mit Extremismusabwehr beschäftigten, betrage im MAD-Amt und MAD-Stellen zusammen 190. Die absolute Zahl sei gestiegen, obwohl der MAD drastisch reduziert worden sei. Insgesamt werde das fachlich zuzuordnende Personal zu 55 % für Sicherheitsüberprüfungen eingesetzt. Dr. Frisch hat hierzu ergänzt, nach der Gewaltwelle, die der Wiedervereinigung gefolgt sei, habe das Bundesamt für Verfassungsschutz die Zahl der Mitarbeiter in der entsprechenden Abteilung fast verdreifacht. Bis zum vergangenen Jahr sei sein Amt auch davon ausgegangen, daß die Welle rechtsextremistischer Gewalttaten abnehmen würde. Die Bemühungen des Verfassungsschutzes würden jetzt noch weiter intensiviert. Die Verantwortung und Durchführung der Arbeit im Bereich des Rechtsextremismus, so Dr. von Hoegen, liege in den zuständigen Fachabteilungen des Amtes. Das Amt könne sich der Ermittlungskomponenten in den MAD-Stellen bedienen. Die Stellen würden dann auf Anweisung im Einzelauftrag der zuständigen Abteilungen des Amtes tätig. Ihre Mitarbeiter seien bekannt. Sie tätigten die offenen Ermittlungen für den Aufgabenbereich nach Weisung. Der MAD qualifiziere seine Mitarbeiter durch Fortbildung. Zudem gebe es eine generelle Ausbildung für die Ermittler und für den Bereich Extremismusabwehr eine Spezialausbildung. Er sehe keinen Bedarf für eine andere Art der Schulung. Zur Problematik verdeckter Ermittler des MAD hat er erklärt, der MAD könne sich auf gesetzlicher Grundlage Gewährspersonen bedienen, sei es bei der Erkenntnisgewinnung innerhalb der Bundeswehr, sei es bei der Erkenntnisgewinnung in Organisationen, die sich gegen die Bundeswehr richteten. Der Soldat, der zu einer solchen Art der Informationsgewinnung herangezogen werden könne, könne aber nur dazu verpflichtet werden, wahrheitsgemäß zu berichten und seine Treuepflichten, wie z. B. Stillschweigen gegenüber Unbefugten einzuhalten. Die von ihm gewonnenen Informationen müßten, soweit sie nicht die Bundeswehr beträfen, an die Verfassungsschutzbehörden abgegeben werden. Darüber müsse im Einzelfall zwischen MAD und den Verfassungsschutzbehörden ein Abkommen getroffen werden. Die Verantwortung in einem solchen Fall für den verdeckten Ermittler trage der MAD, denn es handele sich um einen Soldaten. Diesem Soldaten gegenüber bestehe eine bestimmte Fürsorgepflicht. Dies sei aber zu unterscheiden von der Frage der Bearbeitung der gewonnenen Informationen. Dr. Frisch hat hierzu ergänzt, er halte bei verdeckten Ermittlern das Problem der Bestimmung der Zuständigkeit zwischen dem Verfassungsschutz und dem MAD für gelöst. Der Verfassungsschutz werde in solchen Fällen aus operativen Gründen unter Wahrung seiner Zuständigkeit vom MAD über die gewonnenen Erkenntnisse informiert. Zur Zusammenarbeit des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat Dr. Frisch erklärt, er bewerte die Zusammenarbeit mit dem MAD und mit der Bundeswehr als ausgezeichnet. Dies sei seit langer Zeit bereits der Fall. Die Zusammenarbeit werde getragen von dem Bewußtsein, daß beide Dienste den Staat und die Freiheit schützten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst, erfolgten laufend Informationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an den MAD und die Bundeswehr. Regelmäßig werde bei der "Nachrichtendienstlichen Lage" im Bundeskanzleramt ein Informationsaustausch mündlich durchgeführt, der dann später auf der Grundlage schriftlicher Berichte fortgeführt werde. Es gebe in der nachrichtendienstlichen Lage zwar keinen festen Tagesordnungspunkt Bundeswehr und Rechtsextremismus, aber die Bundeswehr sei regelmäßig durch den Staatssekretär Dr. Wichert und den Präsidenten des MAD vertreten. Des weiteren würden Einzelberichte an die Bundeswehr übersandt, wenn es um Sachverhalte ginge, die die Bundeswehr beträfen. Es gebe weiterhin gemeinsame Treffen, in denen Grundsatzprobleme erörtert würden. Es käme auch immer wieder zu Zusammentreffen auf Arbeitsebene. In konkreten Fällen, wenn erkannt worden sei, daß ein Extremist in die Bundeswehr eintrete, werde das der Bundeswehr mitgeteilt. Die Zusammenarbeit finde weiterhin dadurch statt, daß der jährliche Verfassungsschutzbericht auch an den MAD übersandt werde. Der MAD verteile diesen dann an nachgeordnete Dienststellen und in die Bundeswehr. Es gebe durchaus Fälle, in denen Truppenführer unter Bezugnahme auf den Verfassungsschutzbericht um Vorträge des Verfassungsschutzes gebeten hätten. Die Erstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes und die dafür erforderliche Zeit hänge von der Zuarbeit anderer beteiligter Behörden, der eigenen Personallage und den Voraussetzungen für die Druckauftragsvergabe zusammen. Eine schnellere Veröffentlichung sei nur schwierig und mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich. Zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr hat Dr. Frisch weiter ausgeführt, regelmäßig kämen verschiedene Anfragen aus dem Bereich der Bundeswehr mit der Bitte um Vorträge. Desweiteren habe das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Bundesministerium der Verteidigung die Ausstellung "Demokratie ist verletztlich -- Rechtsextremismus in Deutschland" zur Verfügung gestellt, Vorträge gehalten und Informationsmaterial über Rechtsextremismus für die Bundeswehr erstellt und in den Standorten verteilt. Es habe sich bisher nicht als Nachteil herausgestellt, daß es sich um zwei getrennte Nachrichtendienste handele. Der MAD habe die Möglichkeit, im Bereich der Soldaten zielgerichtet Informationen zu gewinnen. Im übrigen sei es Wille des Parlaments gewesen, den MAD als besondere Institution einzurichten. Im Bereich der Reservistenverbände habe es gelegentlich die Frage gegeben, welcher Dienst zuständig sei. Dies sei bisher ausnahmslos geklärt worden. Die Schnittstelle zwischen beiden Diensten funktioniere gut. Es werde wechselseitig unterrichtet. Erkenntnislücken vermöge er nicht zu erkennen. Das Gegenteil sei der Fall. Es sei nicht so, daß beide Dienste auseinanderklafften. Im Falle des Versuchs von Rechtsextremisten, in Reservistenkameradschaften einzudringen, sei grundsätzlich der Verfassungsschutz zuständig. Solche Versuche seien in einigen Fällen festgestellt worden. Hier sei immer eine Einigung zwischen beiden Diensten über die Zuständigkeit herbeigeführt worden. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten führten im Gegenteil dazu, daß mehr getan werde. Der Verfassungsschutz habe auch keine Bedenken, seine Erkenntnisse über frühere Aktivitäten einer Person, die zum Wehrdienst anstehe, dem MAD mitzuteilen. 2. Abschnitt Innere Führung in der Bundeswehr A. Konzeption der Inneren Führung und Leitbild des Staatsbürgers in Uniform I. Geltung der Konzeption der Inneren Führung Zur Geltung der Inneren Führung hat Bundesminister Rühe in seinen Vernehmungen am 4. März und 18. April 1998 erklärt, Innere Führung sei der Zusammenklang von Mensch, Soldat und Bürger. Innere Führung werde ständig weiterentwickelt, Dynamik und Flexibilität seien ihre Kennzeichen. Innere Führung habe sich in den Einsätzen der Bundeswehr auf das beste bewährt. Es gebe keinen Gegensatz zwischen soldatischen Tugenden und der Tugend "Staatsbürger in Uniform". Nach wie vor sei sein Vertrauen in den Staatsbürger in Uniform nicht erschüttert. Zur Inneren Führung gehöre für ihn das Bewußtsein der Soldaten, daß sie als Staatsbürger in Uniform Menschen seien und die ihnen Gegenüberstehenden auch als Menschen achteten. Deshalb interessierten und engagierten sich die Soldaten der Bundeswehr im Einsatz auch außerhalb ihres Dienstes für die Bewohner dieser Länder. Dies sei bei allen Einsätzen zum Ausdruck gekommen und habe dazu geführt, daß Verluste bisher vermieden werden konnten. Innere Führung sei kein Zugeständnis und kein Kompromiß an das militärische Handwerk und lasse sich nicht durch Ausbildungsanteile ausdrücken. Es gebe keinen Unterschied zwischen militärischem Handwerk und Innerer Führung. Erst aus der richtigen Kombination von beidem ergebe sich die militärische Effizienz für die Art der Einsätze, die der Bundeswehr bevorstünden. Bestehen im Einsatz sei nur mit handwerklicher Professionalität und Innerer Führung möglich. Hieraus leite sich eine Verhaltenssicherheit ab. Deshalb seien die Soldaten der Bundeswehr völlig zur Recht auch sehr selbstbewußt. Es gebe in Zusammenhang mit den internationalen Einsätzen auch keine Neuausrichtung der Bundeswehr auf einen anderen Menschentyp. Der "Rambotyp" werde für diese Einsätze nicht gebraucht. In diesem Zusammenhang sei die Benennung der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin- Kaserne für ihn ein programmatischer Schritt und ein Signal für die Innere Führung gewesen. Zur Inneren Führung hat der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Bagger, als Sachverständiger erklärt, in dem Spannungsbogen von Freiheit des Staatsbürgers in Uniform und Gehorsamspflicht des Soldaten hätten die Gründungsväter der Bundeswehr ein Konzept entwickelt, das in Gesetzestexte umgesetzt worden sei. Im Soldatengesetz seien Pflichten dieses Konzeptes verankert worden. Jeder Vorgesetzte in der Bundeswehr wisse aufgrund seiner Ausbildung, welche Bindung ihm diese auf den Grundgedanken des Grundgesetzes beruhende Wehrgesetzgebung und insbesondere das Soldatengesetz auferlege und welche Pflichten und Rechte er habe. Das Konzept der Inneren Führung habe unverändert Gültigkeit und werde beachtet. Innere Führung habe weder gelitten noch sei sie vergessen worden. Dagegen spräche nicht, daß es immer wieder Fälle gebe, in denen gegen die Grundsätze der Inneren Führung verstoßen werde. Innere Führung werde nach wie vor beachtet. Es gelte auch weiterhin der Grundsatz vom Führen mit Auftrag, der sich auch in den Einsätzen bewähre. Für die Durchsetzung der Prinzipien der Inneren Führung und der politischen Bildung stünden ihm ausreichende Instrumente zur Verfügung. Er sei der Erlaßhalter für alle Fragen der Inneren Führung, politischen Bildung und Fragen des Extremismus in der Bundeswehr. Aufgrund seines Inspektionsrechts in allen Teilstreitkräften könne er Vergleiche zur Umsetzung der Vorgaben anstellen. Der Beauftragte für Erziehung und Ausbildung führe dazu in seinem Namen zirka 80 bis 90 Truppenbesuche im Jahr durch. Im übrigen funktioniere der Meldeweg aus den Teilstreitkräften zu ihm, so daß er ein gutes Bild über die innere Lage, über den Zustand, die Befindlichkeiten und Probleme, aber auch über positive Entwicklungen und über frühzeitig erkannte Tendenzen besitze. Er sei der Auffassung, daß die Kooperation derjenigen Abteilungen und Referate des Bundesministeriums der Verteidigung, die sich mit Innerer Führung befaßten, gut sei. Es gebe keine Abschottung untereinander. Er halte eine zentrale Steuerung in Fragen der Inneren Führung für alle Teilstreitkräfte nicht für sinnvoll, da spezifische Unterschiede zu berücksichtigen seien. Brigadegeneral Beck, Kommandeur des Zentrums Innere Führung, hat zur Geltung der Inneren Führung in der Bundeswehr als Sachverständiger ausgesagt, gewollt sei von Anfang an der politisch denkende, nicht der politisierende Soldat. Niemals dürfe die Forderung nach dem Staatsbürger in Uniform, der freier Mensch, guter Staatsbürger und einsatzbereiter Soldat sei, aufgegeben werden. Innere Führung sei anerkannt, sie habe nicht versagt. Versagen könne nur der Mensch, der Innere Führung umsetzen müsse. Innere Führung und Einsatzausbildung schlössen sich nicht aus. Das handwerkliche Können stehe nicht im Vordergrund. Innere Führung habe nichts mit "Laschheit und Laberei" zu tun. Disziplin, Befehl und Gehorsam, fordernde Ausbildung, Fürsorge und Betreuung und guter Umgang mit den Menschen gehörten zusammen und erforderten eine wesentlich höhere Führungsleistung der Vorgesetzten, denn der Vorgesetzte müsse sich um diese Aspekte kümmern. Innere Führung bedeute aber auch, miteinander zu reden. Es sei bereits bei Gründung der Bundeswehr gewollt gewesen, verschiedene Zuständigkeiten im Bereich der Inneren Führung zu haben. Mit der Umgliederung des Ministeriums seien zwar viele Fachreferate, die sich mit Innerer Führung befaßt hätten, weggefallen. Dennoch sei er der Auffassung, daß die Koordinierung der Inneren Führung in den verschiedenen Teilstreitkräften über den Beirat Innere Führung, über die Direktorenkonferenz und auch in Zusammenarbeit mit dem Führungsstab der Streitkräfte geleistet werden könne. Kernpunkt sei aber, daß in den Unteroffizierschulen, in den Offizierschulen und an der Führungsakademie der Bundeswehr Innere Führung gelehrt werden müsse. Zum Umfang der Ausbildung in Innerer Führung hat Brigadegeneral Beck weiter ausgeführt, ein Fahnenjunker erhalte in den verschiedenen Laufbahnlehrgängen bis zum Major einschließlich des Stabsoffizier-Grundlehrgangs 1 500 Stunden Unterricht in Innerer Führung, ein Unteroffizier erhalte bis über den Feldwebellehrgang hinaus etwa 500 Stunden. Das Zentrum Innere Führung erreiche darüber hinaus die Multiplikatoren, die Kompaniefeldwebel und -chefs und die Kommandeure. An den Schulen der Bundeswehr und am Zentrum Innere Führung und in den Streitkräften sei noch nie so viel Ausbildung geleistet worden wie heute. Entscheidend sei aber die Umsetzung in der Praxis, auf die er keinen Einfluß habe. Nach seiner Auffassung könne die Umsetzung der Grundsätze der Inneren Führung verbessert werden, wenn man sich die Zeit nähme, deutlichere Prioritäten zu setzen, nicht alles gleichzeitig und deshalb nur halb zu tun. Es sei nötig, das nicht Einsatz- und Ausbildungsrelevante zu reduzieren und Ausbildungszeit nicht verloren gehen zu lassen. Junge Männer würden in der Bundeswehr häufig nicht ernst genug genommen. Aber nur das vermittele ihnen das Gefühl, während ihres Wehrdienstes gebraucht zu werden. Das Gespräch helfe, Probleme zu lösen. Zu den getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Inneren Führung hat Brigadegeneral Beck weiter ausgeführt, zum ersten Mal gebe es in der Bundeswehr eine Führungsbegleitung. Eine Möglichkeit der Führungsbegleitung sei die innere Lage, die Auftragsdichte, die Menschenführung und das Klima in der Truppe. Die zweite Möglichkeit bestünde in den Beraterteams, die zum Komplex Rechtsextremismus ausgebildet worden seien. Als dritte Möglichkeit der Führungsbegleitung sehe er die Begleitung derjenigen Soldaten, die wie in Hammelburg die Rolle des Übungspersonals für die auszubildenden Soldaten einnähmen. Die Konzeption der Inneren Führung besitze, so General Bagger, eine besondere Attraktivität für die jungen Demokratien. Die Bundeswehr sei bereit zu helfen bei der Ausbildung und Erziehung des Personals. Aber um der Multinationalität willen dürften die Grundlagen des beruflichen Selbstverständnisses und die geistigen Grundlagen des deutschen Soldaten nicht aufgegeben werden. Dieses Problems habe sich die Wehrbeauftragte besonders angenommen. So sei zum Beispiel in den französischen Streitkräften politische Bildung und staatsbürgerlicher Unterricht verboten, in der Bundeswehr aber gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Es gebe darüber hinaus viele nicht gesetzlich vorgeschriebene Dinge, die dennoch Grundlage des Soldatenberufs nach deutschem Verständnis seien und nicht verlorengehen dürften. Brigadegeneral Beck hat hierzu weiter ausgeführt, insbesondere die zunehmenden multinationalen Verflechtungen könnten manchen zu dem Glauben verführen, es ginge ohne die Errungenschaften der Inneren Führung einfacher, es werde nicht lange gefragt, sondern sofort ausgeführt. Das sei aber nach den Grundsätzen der Inneren Führung nicht gewollt. Es gebe Konstanten und Variablen der Inneren Führung. Nur die Variablen dürfe man den Erfordernissen einer multinationalen Zusammenarbeit anpassen. Der Staatsbürger in Uniform dürfe in keinem Fall aufgegeben werden. Er habe sich bewährt. II. Vermittlung des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform Zur Ausbildung der Generalstabsoffiziere hat Konteradmiral Lange vor dem Untersuchungsausschuß dargestellt, Kern des Auftrags der Führungsakademie der Bundeswehr sei die Aus- und Fortbildung bereits berufserfahrener Offiziere aller drei Teilstreitkräfte für Verwendungen als Stabsoffiziere. Die entscheidende Rolle bei der Ausbildung an der Führungsakademie spiele die Innere Führung. Sie verankere die Bundeswehr institutionell, rechtlich und geistig in den demokratischen Staat. Die Konzeption der Inneren Führung ziehe sich wie ein roter Faden durch die Ausbildung an der Führungsakademie. Vermittelt werden solle den Offizieren fachliches Können und darauf aufbauend allgemeine Führung und Bildung; das bedeute lebenslanges Lernen als Kern der Ausbildung. Ziel der Ausbildung an der Führungsakademie sei es, einen modernen Stabsoffizier auszubilden, der auf der Basis eines soliden Fachwissens und einer werteorientierten Geisteshaltung effektiv seinen Dienst verrichte und ein selbstbewußter Repräsentant der Bundeswehr in der Bevölkerung sei. Eine seiner Vorgaben sei es, die Fähigkeit zu Konflikt und Konsens zu stärken. Innere Führung und politische Bildung seien durch den Aufgabenwandel der Bundeswehr attraktiver und interessanter geworden. Das Ethische, der moralische Anspruch, die Grenzen der Gewaltanwendung ließen in diesen Einsätzen die Frage nach der Einordnung von Staat und Gesellschaft als Aspekt der Inneren Führung stärker in den Vordergrund treten. Dadurch habe die Innere Führung und die politische Bildung einen höheren Stellenwert erhalten. Die Ausbildung erfolge im Stabsoffiziergrundlehrgang, in Fortbildungslehrgängen und in der zweijährigen Generalstabs- /Admiralstabsausbildung. Pro Jahr bilde die Führungsakademie etwa 2 000 Lehrgangsteilnehmer in mehr als 30 verschiedenen Lehrgängen und Seminaren aus. Mehr als 600 Lehrgangsteilnehmer seien ständig anwesend, davon zirka 100 ausländische Offiziere aus 50 Nationen. Seit dem Bestehen der Führungsakademie seien 1 500 Offiziere aus 98 Nationen ausgebildet worden. Die rein militärische Ausbildung der Generalstabsausbildung werde durch die drei Teilstreitkräfte durchgeführt und betrage zirka 50 %, die andere Hälfte werde durch die Fachbereiche Führung und Management, Sicherheitspolitik und Sozialwissenschaften abgedeckt. Als zentrale Ausbildungsstätte der Offiziere stelle die Führungsakademie den militärischen Führungsprozeß in den gesamten gesellschaftlichen und politischen Kontext und versuche, auch die historischen, wirtschaftlichen und technologischen Dimensionen darzustellen. Auch die ausländischen Lehrgangsteilnehmer nähmen das Ausbildungsangebot gerne an; ihre Anwesenheit ließe auf der anderen Seite Toleranz und gegenseitigen Respekt wachsen. Für die neuen Demokratien habe die Führungsakademie einen Vorbildcharakter, im westlichen beziehungsweise im neutralen Ausland sei sie hoch angesehen. Zu den Ausbildungsinhalten der Führungsakademie hat er weiter ausgeführt, 110 militärische, 20 zivile und 400 Gastdozenten pro Jahr vermittelten ein breites Spektrum. Sein Ziel sei es, in einer breiten Palette den Stabsoffizieren an der Führungsakademie deutlich zu machen, wie die Bundeswehr im Vergleich zu anderen Gesellschaftsbereichen funktioniere. Entsprechend dem höheren Niveau der Stabsoffiziere an der Führungsakademie solle Innere Führung und politische Bildung Richtungen vorgeben und zeigen, was möglich sei. Ein Schwerpunkt sei die Durchdringung von Befehl und Gehorsam. Der Offizier müsse wissen, wann er zu gehorchen habe und wann es nachzudenken gelte. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Zivilcourage, wenn es darum gehe, sich zu seinen Fehlern zu bekennen. Teil der Ausbildungsziele an der Führungsakademie sei auch die politisch-historische Ausbildung, damit die Offiziere Einordnungsvermögen erhielten. Ziel der Generalstabsausbildung sei es, soviel Interesse an historischen Themen zu wecken, daß die Offiziere sich nach Abschluß der Ausbildung selber damit befaßten. Es gebe während der Generalstabsausbildung natürlich auch viele andere Themen, mit denen sich die Offiziere beschäftigen müßten. Die Generalstabsausbildung sei postuniversitäre Erwachsenenbildung. Bei der Ausbildung zum Generalstabsoffizier handele es sich nicht um eine "Generalsschmiede", sondern es sollten lediglich Anregungen gegeben werden. So sei auch die von ihm geforderte Streitkultur zu verstehen, in der sich auch die Lehrenden einer kritischen Diskussion stellen müßten. Er sei aber nicht der Auffassung, daß mit der Generalstabsausbildung die Führungskultur, die Kompetenz des Führens noch geprägt werden könne. Der Rahmen, in dem sich die Ausbildung bewege, werde vom Bundesministerium der Verteidigung als Grobziel für die verschiedenen Lehrgänge vorgegeben. Für die Führungsakademie bestehe ein Spielraum bei der Ausgestaltung der Feinziele, die meist im Einvernehmen mit dem Ministerium abgesprochen würden. Es bleibe aber für die Führungsakademie immer die Flexibilität, aktuell interessante Referenten einzuplanen. Zur Meinungsvielfalt und zum Spektrum der Führungsakademie gehöre es auch, daß es zwischen einigen Dozenten der Sozialwissenschaften und anderen Dozenten Meinungsunterschiede gebe. Die Menge des Lehrstoffes werde immer größer. Zugunsten des Anteils der Sozialwissenschaften und der Inneren Führung und der Führungslehre habe er diesen Anteil gegen den Widerstand der Teilstreitkräfte um 20 Prozent erhöht. Generalleutnant Dr. Olboeter hat zu den von Konteradmiral Lange vorgenommenen Veränderungen in den Lehranteilen bekundet, er sei der Auffassung, die Zeit und die Gesellschaft seien für diese Maßnahme jetzt reif gewesen. Oberstleutnant i. G. Barandat hat zur Meinungsvielfalt und zu dem an der Führungsakademie herrschenden Pluralismus vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, die Akademie sei ein offenes Haus, in dem man vor allem in den Fachbereichen Sicherheitspolitik und Sozialwissenschaften über alles -- auch im Streit -- diskutieren könne. Die Führungsakademie und das gesamte Offizierkorps der Streitkräfte denke pluralistisch. Diesem Anspruch versuche die Führungsakademie gerecht zu werden, indem in einem offenen Klima über alles und mit allen diskutiert werde. Das gelte insbesondere für die Fachbereiche Sicherheitspolitik und Streitkräfte, Sozialwissenschaften und Führung und Management, die auf derartige Reflexionen ausgerichtet seien. Zu den Ausbildungsinhalten der Generalstabsausbildung hat der Sprecher des Konsiliums des Generalstabslehrgangs 1995, Major Dr. Hartmann, vor dem Untersuchungsauschuß dargestellt, die Ausbildung sei sehr anspruchsvoll und interessant. Vom Anspruchsniveau her gesehen halte er die Führungsakademie für eine sehr gute Institution. Es herrsche an der Führungsakademie ein politisches Klima. Der in den Lehrplänen ausgewiesene Anteil an politischer Bildung reiche aus. Der Schwerpunkt liege bei der Außen- und Sicherheitspolitik, politische Bildung werde aber auch unter sozialwissenschaftlichen Aspekten durchgeführt. Im Bereich der Teilstreitkraft Heer habe es eine starke Dominanz der taktisch-operativen Ausbildung gegeben. Diese Dominanz führe dazu, daß Seminare zur politischen Bildung nicht so ernst genommen würden. Das habe seinen Grund darin, daß die Lehrgangsteilnehmer auf Grund der zu erwartenden Beurteilung und auf Grund der Präferenz ihrer unmittelbaren Vorgesetzten vermuteten, im taktisch-operativen Teil lägen Schwerpunkte. Er selber habe sich von der Generalstabsausbildung die Möglichkeit zu einer eingehenderen Beschäftigung mit den Sozialwissenschaften versprochen. Nach seinem Wissen sei über das Thema Rechtsradikalismus im Bereich der Sozialwissenschaften nicht diskutiert worden. Zu grundsätzlichen Fragestellungen der Inneren Führung, zu ihrer Geschichte und ihren theoretischen Grundlagen habe es keine Auseinandersetzung gegeben. Alle Lehrgangsteilnehmer hätten jedoch eine Woche am Zentrum Innere Führung verbracht und dies als Gewinn empfunden. Er selber habe im Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr in Bosnien die Bedeutung des Themas Innere Führung auch bei denjenigen Generalstabsoffizieren deutlich machen können, die wegen ihrer Unwissenheit und ihrer Vorurteile Vorbehalte gegen die Innere Führung gehabt hätten. Wer Innere Führung als zu weich und "lasch" empfinde, könne aus mangelnder Kenntnis Innere Führung und Einsatzvorbereitung unter dem Aspekt des "Kämpfers" gegeneinander ausspielen. Seine eigenen Qualifikationen auf dem Gebiet der Inneren Führung seien bei der weiteren Verwendungsplanung nicht berücksichtigt worden. Gegenstand der Ausbildung des Generalstabslehrgangs sei im Zusammenhang mit dem erweiterten Aufgabenspektrum der Bundeswehr auch die Vorbereitung auf verschiedene Staatssysteme, die Bedeutung der parlamentarischen Demokratie und der Menschenrechte gewesen. In multinationalen und teilstreitkraftübergreifenden Übungen sowie im Fachbereich Sozialwissenschaften sei diese Vorbereitung erfolgt. Beurteilungsrelevant, so Konteradmiral Lange, seien neben den in der Generalstabsausbildung gezeigten militärischen Eigenschaften auch darüber hinausgehende Fähigkeiten und Eigenschaften. Die Beurteilung werde für jeden Lehrgangsteilnehmer vom Tutor des Fachbereichs seiner jeweiligen Teilstreitkraft erstellt. Er halte es für möglich, daß Lehrgangsteilnehmer deshalb den militärischen Anteilen des Lehrgangs größere Relevanz beimäßen. Das sei nach seiner Auffassung aber nicht der Fall. Oberstleutnant i. G. Barandat hat zum Beurteilungsverfahren an der Führungsakademie ausgeführt, die Tutoren seien Angehörige der Teilstreitkraft, der die jeweiligen Lehrgangsteilnehmer beigeordnet seien. Die Fachbereiche Sozialwissenschaften, Führung und Management sowie Sicherheitspolitik und Streitkräfte erstellten über ihre Veranstaltungen lediglich Beurteilungsbeiträge, die der Tutor berücksichtigen könne. Die Lehrgangsteilnehmer würden ihre Teilnahme an Lehrveranstaltungen danach ausrichten, wo sie das meiste zu erreichen hofften. Zur geistigen Orientierung der Generalstabsoffiziere hat Major Dr. Hartmann bekundet, der Primat der Politik werde anerkannt. Es bestehe großes Interesse an außen- und sicherheitspolitischen Fragen, weniger an innergesellschaftlichen Themen. Im Rahmen geschichtlicher Themen habe die Operationsgeschichte und einzelne historische Personen an Stellenwert gewonnen sowie die zeitgeschichtliche Aufarbeitung aktueller Konflikte. Seine Lehrgangskameraden und er hätten bedauert, daß wegen fehlender Flexibilität das aktuelle Thema Wehrmachtsausstellung nicht in den Lehrplan habe eingefügt werden können. Es sei aber bei ihren Überlegungen zur Aufnahme dieses Themas in den Lehrplan lediglich bei Gedanken innerhalb des Kreises der Lehrgangsteilnehmer geblieben. Der Traditionserlaß von 1982 sei nicht Gegenstand der politischen Bildung gewesen. Zur eigenen Tradition der Führungsakademie habe es eine gute Veranstaltung gegeben, die ein Beitrag zur Stiftung eigenen Traditionsbewußtseins gewesen sei. Er sei der Auffassung, daß die Geschichte der Bundeswehr als Grundlage für das Traditionsverständnis in kommenden Einsätzen ausreiche, wenn zum Selbstbildnis des Soldaten der Schutz der Menschenwürde und der Erhalt des Friedens und der Freiheit gehöre, weil die Bundeswehr in den vergangenen 40 Jahren maßgeblich zum Frieden beigetragen habe. Einsätze der Bundeswehr, auch der in Bosnien, bildeten Tradition. Aber auch in der deutschen und preußischen Geschichte gebe es wichtige Anknüpfungspunkte für Tradition. Zur Eigeninitiative der Lehrgangsteilnehmer und zur Aktualität des Generalstabslehrgangs hat Oberstleutnant i. G. Barandat ausgesagt, nach seinem Verständnis als Staatsbürger müsse der Interessierte selber zu Veranstaltungen wie der Wehrmachtsausstellung gehen und nicht von seinem Dienstherrn dorthin begleitet werden. Aktualität sei in den Generalstabslehrgängen möglich. Zur Gewichtung der Inneren Führung und der politischen Bildung in der Generalstabsausbildung hat Generalleutnant Dr. Olboeter vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, in seiner Kommandeurzeit sei der Anteil der Lehrinhalte Innere Führung/politische Bildung angestiegen, obwohl er andere Schwerpunkte gesucht habe. In Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung habe er keinen Anlaß gesehen, in Bezug auf die Schwerpunkte, die Verteilung und die Balance von Lehrinhalten dramatisch einzugreifen und den begonnenen Aufwuchs der Anteile Innere Führung und politische Bildung zu beschleunigen. Der Dialog über die Weiterentwicklung der Lehre sei zwischen Führungsakademie und Ministerium ideal gewesen. Es sei im wesentlichen immer um die Frage gegangen, was in welcher Zeit machbar gewesen sei. Mit Blick auf die Ereignisse und Erkenntnisse des Jahres 1997 habe der jetzige Kommandeur eine notwendige Änderung eingeleitet. Er selbst habe als Kommandeur das Gefühl gehabt, auf dem richtigen Weg und in der richtigen Ausgewogenheit zu sein. Eine "Schieflage" der Inneren Führung habe zu seiner Kommandeurzeit an der Führungsakademie nicht bestanden. Zur Behandlung des Traditionserlasses in der Generalstabsausbildung hat Generalleutnant Dr. Olboeter erklärt, das Thema Traditionserlaß könne nicht zentraler Gegenstand der Generalstabsausbildung an der Führungsakademie sein, weil die Lehrgangsteilnehmer an der Führungsakademie diese grundsätzliche Information und erste Praxis in ihrer Chefausbildung erhielten. An der Führungsakademie wäre dieses Thema zu spät angesiedelt. Bezogen auf die Schaffung neuer Bundeswehrtradition schaffe die Führungsakademie durch ihre Internationalität und Integration in das Bündnis unendlich viele neue Traditionen. Zur Beteiligung der Lehrgangsteilnehmer an der Gestaltung der Lehre hat Major Dr. Hartmann erklärt, Konteradmiral Lange habe als Kommandeur der Führungsakademie unmittelbar nach Dienstantritt befohlen, daß 200 Stunden der grobzielgebundenen Ausbildung reduziert werden sollten. Das habe für seinen Generalstabsoffizierlehrgang 80 Stunden bedeutet, um die in allen Fachgebieten der Stundenansatz gekürzt worden sei. Konteradmiral Lange sei bei der Reduzierung den vom Konsilium vorgetragenen Empfehlungen der Lehrgangsteilnehmer gefolgt und habe für die nach einem abgeschlossenen Universitätsstudium an selbständiges Lernen gewohnten Offiziere die Zeit zum Selbststudium und auch Mußezeiten geschaffen. Zuvor sei er selber als Konsiliumssprecher bei dem Versuch, mit diesem Anliegen zum Kommandeur Generalmajor Dr. Olboeter vorzudringen, auf einer unteren Ebene gescheitert. Mit der Schaffung weiterer Beteiligungsmöglichkeiten durch Konteradmiral Lange sei dann erreicht worden, daß der Eindruck von einer stark verschulten Führungsakademie, an der es nur eine Wahlfreiheit im Hinblick auf die Sozialwissenschaften gebe, verbessert worden sei. Die Lehrgangsteilnehmer hätten diese Beteiligung als Ausdruck Innerer Führung gewünscht und hätten dann daran mitgearbeitet. Sie hätten die Maßnahme des Konteradmirals Lange auch als Signal für eine stärkere Umsetzung der Beteiligung gewertet. Der direkte Zugang zum Kommandeur der Führungsakademie sei für ihn als Konsiliumssprecher möglich gewesen. Es habe aber auch Bereiche an der Führungsakademie gegeben, in denen selbst kritische Kameraden nach den ersten Änderungsvorschlägen aufgegeben hätten, obwohl Konteradmiral Lange dazu aufgefordert habe, couragiert Kritik vorzutragen. Das sehr stark ausgeprägte Vorgesetzten- Untergebenen-Verhältnis mit einer sehr starken Vorgesetztenorientierung der Lehrgangsteilnehmer habe er als störend empfunden. Über dieses Verhältnis sei zwischen den Lehrgangsteilnehmern unter den Stichworten Traditionalisten und Reformer zum Umgang miteinander und zur Zivilcourage diskutiert worden. Zwischen Lehrgangsteilnehmern und Vorgesetzten sei jedoch keine Diskussion über das Leitbild des Generalstabsoffiziers und zum Selbstverständnis des Soldaten erfolgt. Die Vorgesetzten hätten nach ihren eigenen Erziehungszielen die Lehrgangsteilnehmer erziehen wollen. Im Laufe des Generalstabslehrgangs habe Konteradmiral Lange ein Klima der Offenheit geschaffen, in dem auch solche Diskussionen möglich gewesen seien. Er sehe den Grund für seine Unzufriedenheit über die von ihm an der Führungsakademie erlebten Verhältnisse in den Unterschieden zwischen den Verwendungen als Student, dann als Kompaniechef und dann als Lehrgangsteilnehmer bei der Generalstabsausbildung sowie in dem ständigen Druck anstehender Beurteilungen. Zum Stellenwert der Ausbildung in Innerer Führung als Teil der Generalstabsausbildung hat Bundesminister Rühe in seiner Vernehmung am 4. März 1998 erklärt, er sei regelmäßig an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und habe mit den Generalstabsoffizieren über aktuelle Themen diskutiert. Er sei der Auffassung, die Bundeswehr habe einen hervorragenden Nachwuchs. In ihrer Ausbildung spiele die Innere Führung eine entscheidende und durchgängig eingehaltene Rolle. Die Qualität der Führungsakademie und die an ihr geleistete Ausbildung, so Dr. Bald vor dem Untersuchungsausschuß, sei im weltweiten Vergleich außerordentlich hoch. Einen Militarismusvorwurf gegen die Führungsakademie erhebe niemand. Die Attraktivität der Führungsakademie als Ausbildungsstätte und des Konzepts der Generalstabsausbildung beruhe für die Streitkräfte anderer Länder auch darauf, daß ihnen die Teilnahme an dieser Ausbildung angeboten werde, in diesen Ländern selbst nur eine schlechtere Ausbildung möglich sei und es im Ausland ein Interesse an den Vorstellungen des größten militärischen Partners der NATO in Europa über militärische Professionalität gebe. Im militäreigenen Ausbildungssystem an der Führungsakademie bestünden seit Jahrzehnten insbesondere in den Verwendungslehrgängen der Generalstabsoffiziere Defizite für die Ausbildung der Offiziere. Es ließe sich nachweisen, daß 1955, 1959, 1974 und 1985 Mängel in der Generalstabsoffizierausbildung festgestellt worden seien. Die Mängel seien auf Strukturfehler der mittleren 50er und 60er Jahre zurückzuführen und seien trotz Forderungen der Lehrgangsteilnehmer und der mit der Ausbildung befaßten Generale nicht behoben worden. Admiral Wellershoff habe 1985 als Kommandeur der Führungsakademie gefordert, es müßten Unterrichtseinheiten geschaffen werden, mit denen die Offiziere zu aktivem Eintreten für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat befähigt würden. Wellershoff habe 1985 festgestellt, es fehle der Führungsakademie an geistiger Offenheit. In der Zwischenzeit habe es einige kleinere wichtige Veränderungen gegeben, die fachlich zutreffend und dringend nötig gewesen seien. Diese Art des Ausbildungskonzeptes müsse in die Teilstreitkraftausbildung integriert werden. Insgesamt müßten sich Elemente der Kultur der politischen Prägung der Bundesrepublik wiederfinden, wie es die Innere Führung und der Staatsbürger in Uniform für das Militär auch forderten und wie es in den Generalstabsausbildungen in England und den USA bereits der Fall sei. Nicht behandelt werde an der Führungsakademie die Frage nach den Aufgaben der Bundeswehr. Es bestehe an der Führungsakademie und in der Generalstabsausbildung immer noch ein erheblicher Ballast an alten taktischen Ausbildungselementen. Es fehle dringend eine Konzeption, die die Frage behandele, was heute die militärischen Aufgaben seien. Der Grund dafür liege im Fehlen einer notwendigen generellen Kompetenzvermittlung, die zugunsten teilstreitkrafttaktischer Ausbildungselemente nicht erbracht werde. Letztlich sei dies die Folge des Fehlens einer Analyse, was von den einzelnen Teilstreitkräften allein an Ausbildung erbracht werden müsse. Im taktisch-operativen Bereich sei nach der Wende 1989/90 eine große inhaltliche Veränderung nötig. Wenn Admiral Wellershoff als Kommandeur der Führungsakademie 1985 über die notwendige geistige Offenheit der Offiziere gesprochen habe, beruhe das auf seiner Erkenntnis, Offiziere hätten Schwierigkeiten in der Begründung der Berechtigung ihres Verteidigungsauftrages. Geistige Offenheit setze voraus, in einer selbstbewußten, kritischen Weise den eigenen Auftrag zu kennen, ihn in seinen Problemen benennen zu können und darüber hinaus zugleich auch die Probleme der Gesellschaft zu sehen. Es wäre Teil einer solchen Offenheit, des Berufsprofils und der generalen Kompetenz gewesen, wenn Generalstabsoffiziere bei dem von Roeder vorgetragenen Thema von Unruhe ergriffen worden wären -- auch wenn sie den Namen Roeder nicht gekannt hätten. Nicht Einsatz sei das Problem für Sinn oder Nichtsinn des Militärs, sondern die Frage, welcher Einsatz. Neue Einsatzmöglichkeiten der Prävention müßten von der Rüstungsstruktur bis zur Personalauswahl und Ausbildung analysiert werden, um ein neues Militär für die bundesdeutschen Verhältnisse des Jahres 2000 zu konzipieren. Dahinter stehe eine politische Entscheidung, danach ergebe sich die Sinnstiftung und dann die Aussage, welche Funktion das Militär habe. Oberstes Ziel sei es nicht, kämpfen zu wollen, sondern sicher zu sein, professionell und handwerklich ausgebildet zu sein. Dabei müsse der sich nach 1990 neu ergebene völkerrechtliche Rahmen berücksichtigt werden. Nicht in Tradition und Recht gebe es die Normen für das Militär. Tradition, von den Normen des Grundgesetzes mitgeleitet, sei immer eine bewußte Auswahl oder bewußte Nichtauswahl. Zur Notwendigkeit einer umfassenden Bildung der Offiziere hat Dr. Bald ausgeführt, je höher der Dienstrang eines Offiziers sei, desto mehr Bildung benötige er. Er plädiere für eine intensive, sehr breite und sehr fundierte Bildung. Die Offiziere müßten befähigt werden, ihre ganz besonderen Berufsprobleme zu erfassen. Sie müßten wissen, daß das Militär nicht mit der Feuerwehr oder einem Schutzmann zu vergleichen sei. Höhere Offiziere seien in politikberatenden Funktionen tätig und das verlange zum Vorteil und zum Schutz der Politik, daß sie einen hohen Grad an politischer Rationalität aufbringen könnten. Im Zusammenhang mit der Inneren Führung habe der Anteil der Offiziere mit universitärer Ausbildung Aussagekraft über die soziale Rekrutierung, Durchlässigkeit des Personalauswahlsystems und den Pluralismus in der Bundeswehr. Nach den Ergebnissen von Studien in 1965 unter Minister von Hassel habe es bis 1975 eine demokratische, pluralistische Reform gegeben. Die Grundregel dieser Reform habe besagt, daß alle Offiziere ein Studium zu absolvieren hätten. Die Ausnahme besage, daß eine kleine Marge an Auswahl möglich sein solle. Die Ausnahme sei gemacht worden, weil die sozialdemokratische Politik für soziale Sonderfälle den Aufstieg ermöglichen wollte und das Militär besondere militärische Veranlagungen habe berücksichtigen wollen. In allen drei Teilstreitkräften habe es von 1995 bis 1998 in den Generalstabsoffizierlehrgängen rückläufige Zahlen von Offizieren mit Universitätsabschluß gegeben. Damit seien die Bedingungen der Vergleichbarkeit mit dem öffentlichen Dienst aus seiner Sicht aufgegeben worden. In der unzureichenden Realität an Ausbildung oder an Vorausbildung liege auch die Gefahr einer potentiellen Reduktion der Professionalität des Militärs. Bundesminister Rühe selber habe im Jahr 1997 eine Rede für Veränderungen im Bildungssystem der Bundeswehr gehalten. Zur Notwendigkeit einer umfassenden Bildung und der Bedeutung eines Unversitätsstudiums für Offiziere hat Konteradmiral Lange bekundet, er halte eine universitäre Ausbildung in Fächern der Technik und Geisteswissenschaften für wichtig, um den jungen Offizieren frühzeitig die Breite des Offizierberufs deutlich zu machen. In den Grundlehrgängen an der Führungsakademie betrage der Anteil der Offiziere mit Universitätsabschluß etwa 50 %; dieses Niveau sei durch die Übernahme von Offizieren der ehemaligen NVA und die Teilnahme der BO 41 [Berufsoffiziere mit verwendungsbezogener Altersgrenze 41. Lebensjahr, d. h. Strahlflugzeugführer und Waffensystemoffiziere auf strahlgetriebenen Kampfflugzeugen] an den Grundlehrgängen vermeintlich gesunken. In der Generalstabsausbildung liege die Zahl bei 90, meist 95 % der Lehrgangsteilnehmer mit Universitätsabschluß. Auch Generalleutnant Dr. Olboeter hat in seiner Vernehmung diese Angaben über die Teilnehmer mit Universitätsabschluß an der Generalstabsausbildung bestätigt. Prof. Dr. Gessenharter hat zur Bedeutung der universitären Ausbildung für die Offiziere der Bundeswehr vor dem Untersuchungsausschuß dargestellt, er stelle heute fest, daß der überwiegende Teil der Studenten an der Bundeswehruniversität die Kernpunkte des studentischen Lebens, wie zum Beispiel die Freiheit des Denkens und die Eigenständigkeit, nicht sehr hoch einschätze. Diskussionen über die Bedingungen des Soldatenberufs fänden zwischen den Studenten nur sehr selten statt. Ergebe sich eine solche Diskussion, werde sie eher von den Verfechtern des Baudissin\schen Konzeptes angeregt. Dies geschehe auch nur dann, wenn diese Soldaten sicher gehen könnten, hierin von den Lehrenden Unterstützung zu erhalten. Zur Einübung staatsbürgerlichen Verhaltens während des Universitätsstudiums halte er die eigene studentische Beteiligung während des Studiums für angebracht. Er müsse jedoch feststellen, daß der Zeit- und Prüfungsdruck an der Universität es nicht zuließen, das Kleingruppenkonzept weiter auszubauen und auf diese Weise Eigenbeteiligung einzuüben. Dies halte er aber für eine geeignete Maßnahme gegen die Politikverdrossenheit. Erforderlich sei, daß die politische Bildung in der Bundeswehr unter größtmöglicher Pluralität, völliger Meinungsfreiheit und Transparenz für die Unterrichteten stattfinden könne. Damit dies geschehen könne, müsse zunächst einmal eine Bestandserhebung über die vorliegenden Probleme gemacht werden. Die Einschätzung des Studiums als Ausgangspunkt einer Karriere aus studentischer Sicht richte sich nach der weiteren Berufsplanung der studierenden Offiziere. Für denjenigen, der als Zeitsoldat zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der Bundeswehr ausscheiden müsse, sei das Studium eine gute Sache. Von denjenigen, die sich ihres Verbleibs bei der Bundeswehr sicher seien, höre er zunehmend, es gebe ja auch noch einen anderen Weg der Karriere. Diese Offiziere wüßten, daß sie in der Zeit ihres Studiums ihre militärische Karriere nicht fördern könnten. Von den ehemaligen Studenten der Bundeswehruniversitäten sei aus Altersgründen nach seinem Kenntnisstand noch keiner im Range eines Generals. Dr. Fröchling hat hierzu ergänzt, die Studenten sprächen häufig von den der Universität nachfolgenden Ausbildungsstationen an den Offizierschulen als "Resozialisierungslehrgängen" und "Remilitarisierungslehrgängen". Er vermute, daß den Studenten das an der Universität Beigebrachte dort wieder aberzogen werde. Gründungsbedingung der Bundeswehruniversitäten sei die Vermittlung von Menschenführungsqualifikationen für die Offiziere gewesen. Faktisch werde diese Gründungsbedingung dadurch unterlaufen, daß die Studenten das Lehrangebot der technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen den erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Anteilen vorzögen. Aber nur diese böten die Voraussetzungen für Qualifikationen im Bereich der politischen Bildung. Diese Qualifikation werde auch nicht an den Offizierschulen geboten. Dort reduziere sich der hohe Stundenanteil an politischer Bildung auf die Vermittlung der Didaktik der politischen Bildung. B. Anwendung der Grundsätze der Inneren Führung I. Menschenführung Zur Menschenführung und Zivilcourage hat Bundesminister Rühe am 4. März und 30. April 1998 vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er verlange von den Soldaten die Bereitschaft und Courage, erkannte Fehler zu melden. Sei diese Zivilcourage vorhanden, erübrigten sich eine verstärkte Dienstaufsicht und noch mehr Regelungen. Auf gemeldete Fehler müsse aber so reagiert werden, daß der Soldat auch weiterhin Zivilcourage zeigen wolle. Er halte die Ermunterung zur Zivilcourage für das beste Führungsprinzip. Dazu gehöre aber auch immer jemand, der bereit sei, sich vorgetragene Kritik anzuhören. Obwohl er kein Soldat sei und die Grundsätze der Inneren Führung deshalb für ihn nicht verpflichtend seien, habe er sie auch für sich verinnerlicht. Soldaten der Bundeswehr seien auch frei, ihre Meinung zu äußern. Ihr Treueverhältnis gebiete es ihnen aber, sich an die ihnen obliegenden Begrenzungen zu halten. Das sei aber keinesfalls mit einer Einschüchterung zu verwechseln. Der Soldat werde nicht zum Politiker, indem er an einer politischen Versammlung teilnehme. Der Soldat habe während seiner Dienstzeit die Möglichkeit, auf dem Dienstweg seine Meinung und Bedenken vorzutragen. Es dürfe aber nicht unklar gemacht werden, wer politische Entscheidungen zu treffen habe. Insgesamt herrsche in der Bundeswehr ein Klima, in dem verstanden worden sei, daß Meldungen nicht Nestbeschmutzungen seien. Die Interessen der Bundeswehr würden verletzt, wenn nicht gemeldet werde. Es gebe ein starkes Ansteigen der Meldungen über Besondere Vorkommnisse. Dies sei ein Zeichen dafür, daß sensibler reagiert und mehr gemeldet werde. Er nehme für die Bundeswehr in Anspruch, daß jeder seine Pflicht zur Meldung kenne, wenn etwas nicht in Ordnung sei. Nur in einer Wehrpflichtarmee bestehe die Chance, daß nichts verschwiegen und verborgen werde. Der regelmäßig stattfindende Personalaustausch biete die Gewähr dafür. Über den Zusammenhang zwischen Loyalität zu den Kameraden und Zivilcourage hat General Bagger ausgeführt, dies seien keine Gegensätze. Loyalität könne jeder Bürger dieses Staates von jedem Soldaten gegenüber den Werten erwarten, denen er sich verpflichtet habe. Loyalität gebe es von unten nach oben und umgekehrt. Wer loyal sei, ließe weder seinen Vorgesetzten noch seinen Untergebenen im Stich. Wer das tue, um dem anderen gegenüber loyal zu sein, verletze seine Loyalitätspflicht. "Melden macht frei!" bedeute nicht, daß man die Verantwortung abliefere, sondern seinen Vorgesetzten in die Verantwortung mit einbeziehe. Ein Soldat, der seinem Vorgesetzten melde, bewahre ihn davor, von etwas überrascht zu werden. Melden habe deshalb nicht nur im militärischen Einsatz, sondern auch in der Friedensausbildung seinen guten Sinn. Es sei gute deutsche Tradition, daß jeder in Freiheit seine abweichende Meinung äußern könne. Das sei Zivilcourage. Wenn aber dann die Entscheidung getroffen sei, müsse man zu ihr stehen. Wer dagegen verstoße, zeige nicht Zivilcourage, sondern verletze seine Loyalitätspflicht. Loyalität habe mit angepaßtem Verhalten nichts zu tun. Diese Loyalitätsverpflichtung bestehe auch für pensionierte Offiziere und Generale den Streitkräften gegenüber. Die in der jüngsten Zeit in der Presse zu lesenden Belehrungen aus der Bundeswehr ausgeschiedener Offiziere über das, was sie zu tun für notwendig hielten, seien der Bundeswehr nicht dienlich und nicht förderlich und aus seiner Sicht eine eklatante Verletzung der Loyalitätspflicht dieser Offiziere. Durch die Schärfe und Unnachgiebigkeit bei der Verfolgung der rechtsextremistischen Vorfälle bestehe in der Truppe eine gewisse Verunsicherung über das, was der einzelne Truppenführer selbst regeln könne und was er melde müsse. Er selber halte den Selbstregelungs- und Selbstreinigungsprozeß in der Truppe für den wirksamsten. Es müsse den Vorgesetzten die Mündigkeit gelassen werden, mit ihrer Verantwortung umzugehen. Es müsse auch deutlich unterschieden werden zwischen der Meldepflicht und dem Denunziantentum auf der einen Seite und der Pflicht zur Kameradschaft auf der anderen Seite. Die Grundlagen der Bundeswehr würden zerstört, wenn die Soldaten zu Denunzianten erzogen würden. Das gleiche gelte aber auch dann, wenn ein Kompaniechef meine, jede eintätowierte Rune auf der Haut eines Soldaten mit einem Formular als Besonderes Vorkommnis melden zu müssen. Damit müsse der Vorgesetzte selbst umgehen können. Es dürfe aber in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, daß neben erfahrenen Persönlichkeiten auch immer Anfänger mit wenig Praxiserfahrung Dienst als Kompaniechef täten. Zur Zivilcourage hat Brigadegeneral Beck ausgeführt, Voraussetzung seien immer zwei Beteiligte. Der eine dürfe Zivilcourage nicht nur fordern, sondern müsse sich auch die Kritik anhören, der andere müsse nicht nur kritisieren, sondern auch bessere Lösungen vorschlagen. Fehle einer von beiden, gebe es keine Zivilcourage. Wer ehrlich und aufrichtig beraten werden wolle, der müsse sich auch die Dinge anhören. Aber nicht nur die Zivilcourage, sondern auch die Selbstkritik sei wichtig. Konteradmiral Lange hat vor dem Untersuchungsausschuß zur Zivilcourage erklärt, es gelte auch für das heutige Offizierkorps die Baudissin\sche Forderung "Der Soldat und insbesondere der Offizier wird nur dann innerhalb und außerhalb der Bundeswehr die notwendige Autorität erlangen, wenn er auch dann zur Wahrheit steht, wenn sie etwas kostet." Prof. Dr. Gessenharter hat zur Kameradschaft und Zivilcourage ausgeführt, seine Erkenntnisse aus dem Umgang mit den Studenten an der Universität der Bundeswehr in Hamburg ließen für ihn den Schluß zu, daß bei den Studenten eine starke Kameradschaft festzustellen sei. Er erlebe aber häufig den Rückzug derjenigen, die ihm zuvor Hinweise auf eine bestimmte Geisteshaltung von Kameraden gegeben hätten. Das könne er aber quantitativ im wissenschaftlichen Sinne nicht beweisen. Ihm scheine dies eine erstaunliche Desorientierung der jungen Offiziere zu sein, die sich sagten: "Halte dich an das, was das Gros der Studenten macht." Dr. Bald hat zum Zusammenhang zwischen Loyalität und Korpsgeist ausgeführt, ohne wissenschaftliche Fundierung beobachte er, daß zunehmend eine Gruppenloyalität entstehe, die er in Verbindung bringe mit dem über die Landesverteidigung hinausgehenden Auftrag der Bundeswehr, den Krisenreaktionskräften und dem Mythos des Kämpfers. Ein Offizier müsse in der Lage sein, differenziert und sachgemäß Antwort geben zu können. Es müsse von ihm erwartet werden können, daß er die Frage nach dem Korpsgeist nicht auf die Antwort verflache "Wir sind Kämpfer, wir sind so toll." Dazu werde er aber nur befähigt, wenn er so gebildet sei, daß er sich von einem falschen Geist befreie. Zum Spannungsverhältnis zwischen Karriereerwartung und Innerer Führung hat Oberstleutnant i. G. Barandat ausgesagt, der Offizierberuf sei ein Karriereberuf. Wie in der Gesellschaft sei der Macher gefragt, der kurze, schnelle Erfolge präsentiere. Bei Fehlern werde er durch einen neuen Macher ersetzt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sei Innere Führung in eine "Schieflage" geraten. Ohne diese "Schieflage" gebe es keinen Loyalitätskonflikt in Bezug auf die Pflicht zur Kameradschaft und Meldung von Vorfällen. Er sei der Auffassung, daß es hierüber in der gesamten Truppe eine Verunsicherung gebe. Das Verhältnis zwischen dem Pluralismus der Bürger, die in der Armee dienten, und dem Prinzip von Befehl und Gehorsam müsse miteinander harmonisiert werden. Die Anforderungen der letzten Jahre hätten von der Bundeswehr funktionierende Intelligenz gefordert und nicht unbedingt reflektierende Intelligenz. General Bagger hat hierzu erklärt, die Unterscheidung zwischen funktionierender und reflektierender Intelligenz habe nichts mit der Praxis des Soldatenberufs zu tun. Auch eine funktionierende Intelligenz könne reflektieren. Zur Menschenführung hat Brigadegeneral Beck ausgesagt, nach den Erkenntnissen des Zentrums Innere Führung sei der Umgangston menschlicher und achtender geworden. Auf dem Gebiet der Menschenführung könne noch eine Verbesserung stattfinden, Menschenführung im Einsatz sei hingegen von den Lehrgangsteilnehmern am Zentrum Innere Führung besser bewertet worden. Die jungen Kompaniechefs seien kritikfähig und geistig rege. Zur Menschenführung und notwendiger Dienstaufsicht hat der Bundesminister der Verteidigung am 30. April 1998 erklärt, es bestehe ein Spannungsverhältnis zwischen dem, was dem Staatsbürger in Uniform an Vertrauensvorschuß entgegengebracht werden müsse und der notwendigen Dienstaufsicht. Je mehr Dienstaufsicht geführt werde, desto geringer sei der Vertrauensvorschuß. Totale Dienstaufsicht bedeute totales Mißtrauen. Entscheidend sei aus seiner Sicht für die Menschenführung die Hinwendung des Vorgesetzten zu seinen Soldaten. Ein guter Menschenführer wisse und interessiere sich dafür, was seine Soldaten in ihrer Freizeit nach Dienst täten. Dies sei eine Frage der Einstellung des jeweiligen Vorgesetzten und nach diesem Kriterium suche er diejenigen aus, die die sichtbaren Ränge der Bundeswehr besetzten. II. Recht und soldatische Ordnung General Bagger hat zur Geltung des Wehrrechts und der Wehrdisziplinarordnung im besonderen ausgeführt, es müsse unterschieden werden zwischen der Umsetzung disziplinarer Maßnahmen und der Untersuchung und Abforderung von Informationen über bestimmte Vorfälle. Er habe keinen Anlaß für die Annahme, daß Disziplinarmaßnahmen nicht auf der Grundlage der freien Entscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten nach bestem Wissen und Gewissen, nach Kenntnis der Person und des Dienstvergehens getroffen würden. Bei der Abforderung von Informationen über bestimmte Vorgänge gebe es nicht nur die Medien oder einzelne Abgeordnete, sondern auch den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages, der in jedem Einzelfall so schnell wie möglich informiert werden wolle. Als Soldat habe er sich in vielen Fällen gewünscht, daß die Untersuchung den Vorgesetzten vor Ort überlassen worden wären. Wenn bei der Informationsabforderung diese Vorgesetzten übersteuert worden seien, habe das seinen Grund in der Notwendigkeit einer schnellen Recherche gehabt und sei auch als Reaktion auf die Rolle der Medien zu sehen. Grundsätzlich glaube er jedoch an die Selbstreinigungs- und Selbstregelungskraft innerhalb der Bundeswehr sowohl auf Grund der Ausbildung und Erziehung der Vorgesetzten als auch der gesetzlichen Vorgaben bis hin zur Wehrdisziplinarordnung. General Beck hat hierzu ergänzt, es fehle häufig die Gelassenheit, in Ruhe einen Vorfall aufzuklären. Es liege möglicherweise im Politischen, daß sofort Ergebnisse und Meldungen abgefordert würden. Es müsse mehr Geduld und mehr Vertrauen in die Vorgesetzten gesetzt werden, daß sie aufklärten und meldeten. Das sei nicht mit Verzögern gleichzusetzen. Es liege möglicherweise aber auch im Bereich der militärischen Führung, daß die Truppe das Gefühl habe, es werde ihr nicht mehr vertraut. Die Truppe sei in vielen Bereichen verunsichert. Bundesminister Rühe hat am 30. April 1998 ausgesagt, er sehe durch die Ermittlungsmaßnahmen keine Führungsebenen übersprungen. Sein Ziel sei die rasche Aufklärung, um durch schnelle Reaktion das Zeichen an die Öffentlichkeit zu geben, kein Grund sei ersichtlich, nicht bei der Bundeswehr seinen Dienst zu leisten. Damit schütze er die Bundeswehr. Personalentscheidungen treffe er in Abstimmung mit der militärischen Führung lediglich danach, die Besten auf den schwierigsten Stellen einzusetzen. Diese Entscheidung werde mit großer Sorgfalt und nur nach sachlichen Gesichtspunkten getroffen. III. Ausbildung und Dienstgestaltung Über den Zusammenhang zwischen Innerer Führung und Ausbildung der Soldaten hat General Bagger ausgeführt, Innere Führung habe nie den weichen Soldaten, sondern immer das Menschenbild des Staatsbürgers in Uniform mit einer der möglichen Herausforderung angemessenen harten Ausbildung verbunden. Es sei eine irrige Ausbildungsphilosophie, wenn in einzelnen Truppenteilen in einer Weise ausgebildet werde, die sich mit dem Menschenbild der Inneren Führung nicht vertrage. Die Bundeswehr unternehme alles in der Ausbildung der Offiziere und Unteroffiziere, damit diese wüßten, in welchem Rahmen von Rechten und Pflichten sie sich bewegten. Zu Veränderungen der Inneren Führung durch die geänderte Auftragslage der Bundeswehr hat er ausgesagt, die Konzeption habe sich dort bewährt, wo die Bundeswehr im Einsatz gewesen sei. Innere Führung sei sehr gewissenhaft den neuen Herausforderungen angepaßt worden. Er kenne keine andere Armee im Bündnis, die sich in der geistigen Einstellung so gut auf die Einsätze vorbereitet habe wie die Bundeswehr. Inzwischen wisse jeder Vorgesetzte aus den Erfahrungen dieser Einsätze, daß die geistige Vorbereitung auf den Einsatz, auf die Menschen und die Probleme, aber auch die persönliche, die charakterliche und die geistige Stabilisierung der einzelnen Soldaten genauso wichtig sei wie die handwerkliche Ausbildung der Soldaten. Nur so könne sichergestellt werden, daß die Soldaten ihren Einsatz zum Beispiel in Bosnien bis zu neun Monaten durchhielten. Dies sei nach einer Lern- und Übergangsphase allen Verantwortlichen klar geworden. Von einer "Schieflage" der Inneren Führung in dem Sinne, man könne auf politische Bildung und lebenskundlichen Unterricht verzichten, könne nicht die Rede sein. Brigadegeneral Beck hat hierzu weiter ausgeführt, die Veränderung der Auftragslage für die Bundeswehr habe besondere Bedeutung für das Selbstverständnis und das Berufsbild der Soldaten der Bundeswehr. Auch wenn der sittliche Kern des soldatischen Dienstes, Verteidiger von Recht, Freiheit und Frieden zu sein, erhalten geblieben sei, wisse heute jeder Soldat, daß die Wahrscheinlichkeit, in einen Einsatz gehen zu müssen, größer sei als früher. Einsatz mit Risiken und Gefahren stelle für viele Soldaten eine neue Qualität dar. Deshalb habe eine Bewußtseinsänderung stattgefunden. Der Staatsbürger in Zivil bleibe in Deutschland im Frieden, gehe seiner Arbeit nach und fahre in Urlaub, während der Staatsbürger in Uniform außerhalb Deutschlands im Einsatz sein Leben verlieren könne. Beide säßen nicht mehr im selben Boot. Das Anforderungsprofil reiche vom Kämpfer bis zum Diplomaten. Gefordert sei der stille Profi, der intelligent, robust und teamfähig sei. Den Soldaten müsse die politische, rechtliche und ethische Legitimation des Einsatzes erklärt und begründet werden. Die Geisteshaltung der Vorgesetzten in dieser Situation entspreche dem Staatsbürger in Uniform: Keiner dränge darauf, eingesetzt zu werden, aber auf alle sei Verlaß. Keinesfalls könne er feststellen, daß die Meinung vorherrsche, nur wer im Einsatz gewesen sei, sei Soldat. Es sei Sache der Vorgesetzten, ihren Soldaten zu vermitteln, daß der Einsatz nur durch die Mehrleistung der am Standort verbliebenen Soldaten ermöglicht werde. Das Ergebnis im Einsatz zeige, daß der Staatsbürger in Uniform und das Menschenbild des Grundgesetzes sich bewährt hätten. Es habe bisher keinen tätlichen Angriff einer ethnischen Gruppe auf einen deutschen Soldaten gegeben. Für das Verhalten des Soldaten und die Gestaltung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes seien die rules of engagement maßgeblich. Es sei eine politische Entscheidung, daß ein bestimmter politischer Wille durchgesetzt werden müsse. Genauso sei es eine politische Entscheidung, ob diese Regeln dem deutschen Menschenbild und dem Verständnis von Menschenwürde entsprächen. Zugleich müßten die rules of engagement den notwendigen Handlungsspielraum belassen. Die Bundeswehr bereite die Soldaten auf ethische Grenzsituationen vor, könne ihnen aber keine Rezepte und Regeln mit in den Einsatz geben. Letztlich müsse das Gewissen des Soldaten über sein Verhalten entscheiden und er dann selbst für sein Handeln gerade stehen. In Vorbereitung auf den Einsatz spiele das taktische und praktische Führungskönnen eine wichtige Rolle. Das werde gelegentlich als leadership bezeichnet. Man brauche jedoch auch all das, was mit Innerer Führung im Zusammenhang stehe. Das sei nicht in erster Linie die Menschenführung, die politische Bildung, Betreuung und Fürsorge, sondern das sei die praktische Ausbildung einschließlich der körperlichen Leistungsfähigkeit. Beides gehöre zusammen und daraus erwachse Führungskönnen und Führungsfähigkeit. Es müsse aber Beachtung finden, daß weder das eine noch das andere Gebiet einseitig ausgelegt werde. Soldaten müßten unter Robustheit und leadership nicht nur das Praktisch-Handwerkliche, sondern auch die geistigen Grundlagen verstehen. Von der Vermittlung geistiger Grundlagen sei keine Ausbildungseinrichtung der Bundeswehr ausgenommen. Er sei der Auffassung, daß die Soldaten eine gute geistige Vorbereitung erhalten. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 30. April 1998 vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, leadership konkurriere nicht mit den Grundsätzen der Inneren Führung. Er übersetze leadership mit Vorbild. Ohne Vorbilder könne man nicht führen. Für eine international eingebundene Armee und auch für Grundwehrdienstleistende sei die englische Formulierung verständlich. Dr. Fröchling hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er sei nicht im Besitz aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, halte es jedoch unter dem Gesichtspunkt zunehmender Internationalisierung des Auftrags der Bundeswehr für nötig, die Veränderung der Inneren Führung genauer zu erforschen. General Bagger hat zu den Grundlagen der Anpassung der Inneren Führung an die geänderte Auftragslage der Bundeswehr ausgesagt, diese sei aufgrund der Auswertungen des Zentrums Innere Führung erfolgt. Dort sei auch die praktische Lehrgangsarbeit verändert worden. Er sehe keine Notwendigkeit, hierzu Studien heranzuziehen, die in keinem Sinnzusammenhang mit dem Auftrag im geänderten Einsatzspektrum stünden. Dr. Bald hat zum Sprachgebrauch des "Kämpfers" ausgeführt, zunehmend werde dieser Begriff verwendet. Auch vor 1990 seien Soldaten zum Kämpfen ausgebildet worden. Das Bild des "Kämpfers" müsse also mehr bedeuten. Der "Kämpfer", "der ganze Mann", der "Robuste" solle neue Tugenden wecken und stärken. In diese Begrifflichkeit sei der Einstieg 1991 erfolgt. Es habe unter Admiral Wellershoff geheißen "Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen." In verschiedenen Publikationen von Generälen seien dann Formulierungen wie "Der Krieg ist der Ernstfall" und "Kämpfen können und kämpfen wollen" aufgetaucht. Diese Formulierungen seien willentlich gegen die alte Formulierung gesetzt worden, die bis dahin in der Bundeswehr gegolten habe. In einer Zeit, in der kontinentweit keine Bedrohung mehr vorhanden sei, werde eine Sprache gewählt, die eine ernstere Bedrohung suggeriere als tatsächlich vorhanden sei. Die Bundeswehr habe nach der Entscheidung des Parlaments Friedenseinsätze vor sich, nicht Kriegseinsätze. Auffällig sei, daß das Kämpfenkönnen und Kämpfenwollen neu betont werde. Die Betonung des Kämpfens erhalte dann eine besondere Bedeutung, wenn mehr und mehr Hinweise auftauchten, daß die alten Bedingungen der Militärreform der Bundesrepublik in Frage gestellt würden. In Folge der Militärreform sei als verpflichtende Vorgabe für das Handeln aller Soldaten in der Zentralen Dienstvorschrift zur Inneren Führung festgestellt worden, daß die Integration der Bundeswehr und des Soldaten in Staat und Gesellschaft zu fördern sei. Es sei weiter verbindlich in der Zentralen Dienstvorschrift zur politischen Bildung geregelt worden, daß die innere Ordnung der Streitkräfte menschenwürdig, an der Rechtsordnung orientiert, zu gestalten sei. Bundesminister Rühe hat am 30. April 1998 ausgesagt, aus dem Spannungsfeld zwischen "elitärem Kämpfer" und dem Staatsbürger in Uniform ergebe sich kein Grund für etwaige Fehlentwicklungen. Die Bundeswehr werde aufgrund von Parlamentsbeschlüssen eingesetzt. Es gebe keinen Primat des Militärischen, sondern es gelte der Primat der Politik. Er könne kein abgehobenes Selbstbewußtsein feststellen. IV. Politische Bildung und staatsbürgerlicher Unterricht Mit Schreiben vom 8. April 1998 teilte das Bundesministerium der Verteidigung dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Bildung in den Streitkräften mit, zum Jahresende 1997 sei eine weitere Nachsteuerung, Aktualisierung und inhaltliche Schwerpunktverlagerung in der politischen Bildung gegenüber den mit Weisung des Generalinspekteurs zur Verbesserung und Durchführung der politischen Bildung in den Streitkräften vom 12. Juli 1995 angeordneten Maßnahmen erfolgt. Mit der Anpassung an die Verkürzung des Grundwehrdienstes sei der Zeitansatz für die politische Bildung in Form des "Staatsbürgerlichen Unterrichts" auf mindestens 28 Ausbildungsstunden festgelegt worden, die zwar erhöht, aber nicht unterschritten werden dürften. Der politischen Bildung sei die "Aktuelle Information" hinzuzurechnen, die durch den zuständigen Disziplinarvorgesetzten bedarfs- und lagegerecht angesetzt werde und nicht zu dem Zeitansatz von 28 Stunden zähle. Insgesamt sei der Zeitansatz für politische Bildung in Relation zur Dauer des Grundwehrdienstes auch nach dessen Verkürzung auf zehn Monate mindestens gleichgeblieben. Die Weisung des Generalinspekteurs sei bis auf Kompanieebene verteilt; die konsequente Dienstaufsicht der höheren Vorgesetzten habe sich positiv auf die Ausübung der Dienstaufsicht der Kommandeure vor Ort ausgewirkt. Mit der Verbesserung der Ausbildung der in der politischen Bildung eingesetzten Vorgesetzten seien die Voraussetzungen für eine Steigerung der Qualität in der Durchführung von Maßnahmen der politischen Bildung in der Truppe geschaffen. Im Rahmen lehrgangsgebundener Ausbildung erhielten Offiziere mindestens 85 Stunden politische Bildung sowohl zur inhaltlichen wie didaktischen Ausbildung. Am Zentrum Innere Führung würden mit Fort- und Weiterbildungslehrgängen in der Praxis der politischen Bildung ca. 60 % der Multiplikatoren erreicht und in Seminarform auch historisch- politische Bildung angeboten. Problematisch sei teilweise die Ausbildung der Unteroffiziere in politischer Bildung, was im wesentlichen auf mangelndes Interesse und fehlende Grundkenntnisse zurückzuführen sei. Ein inhaltlicher Akzent der politischen Bildung sei auf die Extremismusprävention gelegt. Entschieden sei, daß in den Schulen und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung Seminare zum Thema "Extremismus" und darüber hinaus für Offiziere in Ausbildungsfunktion ein Pflichtlehrgang am Zentrum Innere Führung durchzuführen sei. Auf Divisions-/Wehrbereichskommandoebene eingerichtete nebenamtliche Beraterteams aus drei bis vier Offizieren mit besonderer Erfahrung im Bereich Menschenführung und politische Bildung sollten Impulse für die politische Bildung geben. Zur Bedeutung der politischen Bildung hat Bundesminister Rühe am 4. März und 30. April 1998 ausgesagt, die Verbesserung der politischen Bildung sei ein dynamischer Prozeß. Der Endzustand sei nie erreicht. Es werde ständig an einer qualitativen Verbesserung der politischen Bildung gearbeitet. Er lasse jedoch den Vorwurf nicht gelten, es werde zuwenig politische Bildung unterrichtet. Aufgrund der Einführung der "Aktuellen Information" sei der Zeitansatz für politische Bildung der Grundwehrdienstleistenden zumindest nicht abgesenkt worden. Unverkennbar sei aber, daß die zehnmonatige Grundwehrdienstzeit es nicht erlaube, alle Wissenslücken der jungen Soldaten zu schließen. Unverkennbar und durch Untersuchungen belegt sei es, daß lediglich 12 % der 15- bis 24jährigen in den neuen und 22 Prozent in den alten Bundesländern sich nach ihren eigenen Angaben für Politik interessierten. Die beste politische Bildung, die die Bundeswehr vermitteln könne, sei die Achtung vor der Menschenwürde des anderen. Dies könne durch geeignete Vorbilder geschehen und die seien in der Bundeswehr gut. Die Bundeswehr könne stolz auf ihre Vorgesetzten sein. Es sei jedoch erforderlich, die Weisungslage zur politischen Bildung ständig weiterzuentwickeln. Die Bundeswehr erfahre durch die hohe Fluktuation viel eher als jede andere Großorganisation die sich in der Gesellschaft abspielenden Veränderungen. Die Weisungslage sage eindeutig aus, wie die Anteile in politischer und militärischer Ausbildung verteilt seien. Er sehe sich hier nicht im Widerspruch zu den Feststellungen der Wehrbeauftragten, wenn sie feststelle, einige Vorgesetzte räumten der militärischen Ausbildung die Priorität ein. Die qualitative Verbesserung der politischen Bildung dürfe nicht zu dem Schluß verleiten, Grundwehrdienstleistende gingen zur Bundeswehr, um politische Bildung zu erhalten. Erstes Ziel des Grundwehrdienstes sei das Erlernen des militärischen Handwerks. Auf die bekanntgewordenen Vorkommnisse habe die Bundeswehr sofort und umfassend vor der Arbeitsaufnahme des Untersuchungsausschusses mit Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Bildung reagiert. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Bagger, hat zur politischen Bildung ausgeführt, sie sei wesentlicher Bestandteil der Inneren Führung und leiste bei der Erziehung der Soldaten einen wichtigen Beitrag. Politische Bildung verdeutliche die Werte der verfassungsmäßigen Ordnung und festige das Bewußtsein für die besondere Verantwortung des Soldaten als Staatsbürger in Uniform gegenüber den Mitbürgern, auch ausländischer Herkunft. Gegen rechtsextremistisches Denken sei politische Bildung jedoch kein Allheilmittel. Sie wirke nur langfristig bewußtseins- und damit auch verhaltensändernd. Die Einflußmöglichkeiten der Vorgesetzten auf die jungen grundwehrdienstleistenden Soldaten seien begrenzt. Die Bundeswehr könne nicht der "bildungspolitische Reparaturbetrieb" der Gesellschaft sein. Im Zuge der Verkürzung des Grundwehrdienstes sei auch die politische Bildung proportional gekürzt worden. Während aber früher der Zeitansatz für die aktuelle Information enthalten gewesen sei, müsse diese jetzt noch hinzugerechnet werden. Zusätzliche Stundenansätze seien in Vorbereitung der Auslandseinsätze für das Führerpersonal und für die am Einsatz beteiligten Soldaten erbracht worden. Die Inspekteure der Teilstreitkräfte hätten diese Vorgaben für ihre Streitkraft entsprechend den unterschiedlichen Gegebenheiten auch unterschiedlich umgesetzt. Insgesamt sei nicht nur reduziert und kondensiert, sondern erheblich entfrachtet und damit auch Freiräume geschaffen worden. Er gebe jedoch zu bedenken, daß während der 28 Stunden politischer Bildung in einer zehnmonatigen Grundwehrdienstzeit plus durchzuführender aktueller Information nicht nur bewußtseinsbildend und verhaltensändernd zu wirken sei, sondern zunächst Grundlagen gelegt werden müßten. Das sei sehr schwierig und kaum zu erfüllen. Stundenmäßig könne nicht mehr geleistet werden. Der Stundenansatz für politische Bildung müsse in einer vernünftigen Relation zu anderen Ausbildungsgebieten gesehen werden. Es wäre unverantwortlich, wenn Soldaten mit guter politischer Ausbildung, aber ohne Kenntnis ihrer Einsatzgrundsätze, ihres Gerätes und ihrer Waffen in Einsätze geschickt würden. Der Stellenwert der politischen Bildung habe sich infolge der Weisung des Generalinspekteurs zur Verbesserung der politischen Bildung mit Wirkung vom 1. Januar 1996 verbessert. Auch die Qualität der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Unterrichts sei deutlich verbessert worden. Dennoch gebe es erhebliche Unterschiede bedingt durch die unterschiedliche Dienstgestaltung in den Einheiten. Das sei mit ein Grund für den Entschluß, Beraterteams im Zusammenhang mit den rechtsextremistischen Vorkommnissen auszubilden. Ziel sei die Entlastung der Vorgesetzten. Keinesfalls dürfe man aber den Bataillonskommandeuren und Kompaniechefs noch mehr Vorgaben machen und sie noch mehr in die Pflicht nehmen, denn bereits jetzt sei die Schere zwischen Auftrag und Zeit gefährlich gespreizt. Handlungsbedarf sehe er noch in der methodischen Ausgestaltung der politischen Bildung. Es sei vieles verbesserungsbedürftig. Soldaten in Exkursionen zu Gedenkstätten zu führen, halte er für sinnvoller als einen zweistündigen Frontalunterricht. Die politische Bildung, so Brigadegeneral Beck, sei nicht nachrangig. Ein Fahnenjunker erhalte im Rahmen seiner Laufbahnlehrgänge bis hin zum Major einschließlich Stabsoffizier-Grundlehrgang 1 500 Stunden Unterricht in Innerer Führung, ein Unteroffizier bis über den Feldwebellehrgang hinaus etwa 500 Stunden. Vieles hänge von der Qualität des Unterrichts und vom Lehrpersonal ab. Die Umsetzung in der täglichen Praxis sei abhängig von der zur Verfügung stehenden Zeit, den Interessen der Vorgesetzten, der Dienstaufsicht und der Hilfe in der Dienstaufsicht. Es dürfe aber nicht folgenlos bleiben, ob politische Bildung stattfinde oder nicht. Das müsse auch Niederschlag in den Beurteilungen finden. Dem Soldaten müsse heute die politische Dimension des militärischen Auftrags begreifbar gemacht und seine Antwortfähigkeit erhöht werden. Seit 1992 sei der Anteil politischer Bildung verdreifacht worden. Seit 1993 habe man sich um das Thema Fremdenfeindlichkeit und die Asylproblematik bemüht. Seit 1993 finde auch die Ausbildung des UN-Personals statt. Neu sei die Ausbildung der Beraterteams zu Nationalismus, Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt. Es sei ein Seminarkonzept für alle Schulen der Streitkräfte zur Thematik Nationalsozialismus, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit erstellt worden. Zur Ausbildung der Offiziere in politischer Bildung hat General Bagger bekundet, in der Offiziersausbildung fänden an den Offizierschulen insgesamt 60 bis 70 Stunden politischer Bildung statt. Politische Bildung werde dann an der Führungsakademie der Bundeswehr fortgesetzt. Zusätzlich seien jetzt Seminare zum Rechtsextremismus eingeführt worden. In Relation zu anderen Ausbildungsbereichen der Offizier- und Unteroffizierausbildung reiche dies aus, um den Offizieren und Unteroffizieren das Handwerkszeug, aber auch die geistige Grundhaltung und das Wissen zu vermitteln, damit sie ihren Auftrag erfüllen könnten. Dies sei anders bei den Grundwehrdienstleistenden. Dr. Bald hat zur Ausbildung der Offiziere in politischer Bildung erklärt, die Offiziere würden in der Praxis nicht in den notwendigen Ausbildungsschritten in politischer Bildung ausgebildet. Die allgemeinen Feststellungen zur politischen Bildung, wie sie in der Zentralen Dienstvorschrift 12/1 erlassen seien, seien außerordentlich klar. In den diese Zentrale Dienstvorschrift umsetzenden Weisungen werde dies jedoch bereits verkürzt. Während in der allgemeinen Vorschrift zur politischen Bildung alle Elemente des Staatsbürgers in Uniform benannt seien, heiße es in der Weisung zur Durchführung der politischen Bildung, politische Bildung handele davon, den Dienst sinnvoll zu machen und ihn den Soldaten "fordernd" erleben zu lassen. Es gehe seiner Auffassung nach nur um Auftragserfüllung und Auftrag; die ganze Breite des Staatsbürgers in Uniform aber gehe heute verloren. Politische Bildung solle aber den Soldaten in das System des demokratischen Rechtsstaates integrieren. Wenn dies nicht in den Unterrichten umgesetzt werde, könne der Offizier nicht entsprechend auf seinen späteren Beruf vorbereitet werden. Die bekanntgewordenen rechtsextremistischen Einzelfälle und die Ende der 90er Jahre vereinzelt bekanntgewordenen Fälle fehlender beruflicher Professionalität belegten Defizite in der politischen Bildung, in der pädagogischen Betreuung sowie in der fachlichen Kompetenz beim Einsatz von Material und Personal. Dies sei nach seiner Auffassung auch durch den 1997 vorgelegten Jahresbericht des Zentrums Innere Führung belegt, in dem es heiße, die Entscheidungen im Ministerium, das Soldatenbild und das Berufsprofil zu eng, robust und kriegsnah zu bemessen, hätten zur Entwicklung eines apolitischen Soldatentypus geführt. Der Bericht sage weiter aus, es fehle den Soldaten an Hintergrundwissen zur Geschichte. Ausbildung in der Bundeswehr werde durch einen Rückzug auf das Handwerkliche, auf technische Fertigkeiten begrenzt. Er sehe immer wieder erschreckende Mängel in der politischen Bildung bei Diskussionen mit jungen Offizieren an der Bundeswehruniversität. Er habe jedoch festgestellt, daß gerade in den letzten Monaten aktuelle Maßnahmen getroffen worden seien, um im Hinblick auf die bekanntgewordenen rechtsextremistischen Vorfälle Ergänzungsunterrichte anzubieten und das Thema stärker zu artikulieren. Zur Bedeutung der politischen Bildung im Zusammenhang mit Rechtsextremismus hat Prof. Dr. Gessenharter ausgeführt, dem Rechtsextremismus könne nicht in erster Linie durch Disziplinierung mit militärischen Mitteln und verstärkter militärischer Kontrolle, sondern viel eher durch geeignete Prozesse politischer Bildung begegnet werden. Wenn das Bild der Bundeswehr immer häufiger durch einen apolitischen Soldatentypus gekennzeichnet werde, der wenig Wissen über historische Hintergründe besitze, und wenn es in der Bundeswehr einen Rückzug auf das Militärisch-Handwerkliche und schließlich eine Reduktion auf praxisorientierte Ausbildungsziele gebe, dann komme es für die Demokratie zu einem gefährlichen Effekt. Insgesamt fehle es an empirischen Erkenntnissen zu diesem neuen, wenig erforschten Thema. Er gehe nicht davon aus, daß die Bundeswehr bei den jungen Männern in einem zehnmonatigen Wehrdienst, in dem sie auch Militärisches erlernen müßten, mit politischer Bildung Erfolge gegen eine rechtsextremistische Gesinnung erzielen könne. Dr. Fröchling hat weiter ausgeführt, er warne vor der Annahme, politische Bildung könne Pluralismus erzeugen, wenn die Selbstdarstellung der Bundeswehr als Institution dazu führe, nur für einen kleinen Teil der künftigen Männer- und Frauengeneration attraktiv zu sein. Hier wirkten auch mögliche Selektionskriterien in Auswahl- und Einstellungsverfahren dem Pluralismus entgegen. Die Selbstdarstellung der Bundeswehr habe auch Auswirkungen auf die Bereitschaft der politischen Linken, zur Bundeswehr zu gehen. Zum Vorhandensein von sozialwissenschaftlichen Studien über die politische Bildung hat Dr. Klein ausgeführt, es sei ihm nicht bekannt, ob außerhalb der Bundeswehr hierzu eine Studie erstellt werde. Die jährliche Befragung ausscheidender Soldaten sei dem Sozialwissenschaftlichen Institut nicht zugänglich. Es handele sich hierbei um postalische Befragungen, bei denen die Rücklaufquote problematisch sein könne. Über die Befragung ausscheidender Soldaten und den daraus zu gewinnenden Erkenntnissen über die Realität der politischen Bildung in der Truppe hat Bundesminister Rühe in seiner Vernehmung am 30. April 1998 ausgesagt, die Befragung sei nicht repräsentativ, die Gründe für bestimmte Äußerungen der Befragten nicht immer sachbezogen. Zur Wirkung der politischen Bildung hat Dr. Klein ausgeführt, es gebe eine Studie von Anfang der 80er Jahre, danach seien nur noch Sozialisationsstudien durchgeführt worden. Aus ihnen habe sich ergeben, daß der Grad der Motivation der Grundwehrdienstleistenden zwar nicht besonders hoch sei, sich aber während des Grundwehrdienstes auch nicht verschlechtere. Auch diese Art der Studie sei letztmalig 1993 durchgeführt worden. Insgesamt sei er der Auffassung, daß eine neue sozialwissenschaftliche Studie erforderlich sei, die die gesamte Gesellschaft und als einen Teil davon die Bundeswehr erfassen müsse. Bundesminister Rühe hat zur Wirkung politischer Bildung in seiner Vernehmung am 30. April 1998 ausgesagt, im Vordergrund dürfe nicht das durch politische Bildung erreichte reine Faktenwissen stehen. Kognitives Wissen schütze keinen Soldaten vor Fehlverhalten. Entscheidend sei Verhaltenssicherheit für die Soldaten. Diese könne den Soldaten durch die richtigen Vorbilder und durch Verinnerlichung der Achtung der Menschenwürde vermittelt werden. Brigadegeneral Beck hat hierzu ausgeführt, das Zentrum Innere Führung bediene sich der sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse auch des Sozialwissenschaftlichen Instituts. Es sei hilfreich, daß nach dem Umzug des Instituts nach Strausberg jetzt wieder neue Untersuchungen durchgeführt würden. Insgesamt hielte er es für nützlich, eine Untersuchung der Einstellung der deutschen Jugend insgesamt durchzuführen und deren Sozialisation festzustellen. Dann könne sich die Bundeswehr auf diese jungen Männer einstellen, bevor sie ihren Wehrdienst anträten. Dr. Bald hat zur sozialwissenschaftlichen Kompetenz des Zentrums Innere Führung vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, selbst wenn am Zentrum Innere Führung der Forschungsbetrieb sehr reduziert worden sei und es offiziell keine Forschungsabteilung mehr gebe, handele es sich um ein beachtliches und international hoch anerkanntes Institut, das dem im Ausland bewunderten Bild der Bundeswehr ganz deutliche Akzente verleihe. Es gehöre zu den Grundprinzipien der damaligen Schule Innere Führung, daß es eine bundeswehrinterne Forschungskompetenz gebe, in der Menschen in der Unabhängigkeit der Forschung frei seien zu analysieren und gleichzeitig als Bedienstete der Bundeswehr eine Loyalitätspflicht hätten. Das sei zum Vorteil des gesamten Dienstbetriebes, zum Vorteil der Bundeswehr und damit der Gesellschaft. V. Traditionsverständnis und Traditionspflege General Bagger hat zum Traditionsverständnis bekundet, Maßstab für die Auswahl soldatischer Vorbilder seien die Pflichten des Soldatengesetzes. Diese erlangten ihren sittlichen Wert erst dann, wenn sie der Wahrung und Wiederherstellung des Friedens, der Verteidigung der Freiheit, des Rechts und der Menschenwürde als übergeordneten Zielen dienten. Die soldatischen Tugenden Treue, Tapferkeit, Pflichterfüllung, Kameradschaft und militärische Tüchtigkeit seien in früheren deutschen Armeen von vielen vorbildlich vorgelebt worden. Das ändere nichts daran, daß die Wehrmacht von einem verbrecherischen Regime mißbraucht worden sei und auch Soldaten mitschuldig geworden seien. Angesichts des Mißbrauchs militärischer Macht zu Angriffskriegen und insbesondere angesichts der Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur könne es eine ungebrochene deutsche militärische Tradition nicht geben. Für das Traditionsverständnis der Bundeswehr setze dies eine bewußte Neubewertung ebenso voraus wie die Bereitschaft, auch neue Traditionen zu stiften. Die Wehrverfassung dokumentiere, daß die Bundeswehr 1955 als Neubeginn geschaffen worden sei. Aber bereits ihr Gründungstag sei eine bewußte Anknüpfung an die Geschichte und der Vollzug des Neubeginns durch ehemalige Offiziere der Wehrmacht als Bundeswehroffiziere mache aus heutiger Sicht einen Teil der Tradition der Bundeswehr aus. Tradition sei in die Zukunft weisend, denn sie diene der Erziehung in den Streitkräften und solle helfen, den der Bundeswehr gestellten Auftrag zu erfüllen. Deshalb seien ihre Inhalte ständig am eigenen Auftrag zu prüfen. Zentraler Orientierungsrahmen für das Traditionsverständnis der Bundeswehr sei die Werteordnung des Grundgesetzes mit den überlieferten europäischen Traditionen von Freiheit, Recht und Menschenwürde. Dieses Verständnis lasse den Spielraum, vorbildliche soldatische Haltung und militärische Leistung aus allen Epochen der deutschen Militärgeschichte in die Tradition der Bundeswehr zu übernehmen. Tradition befinde sich in einem dauernden Prozeß der Überprüfung und Anreicherung durch Progressive und Traditionalisten, wie es dies auch in der gesamten Gesellschaft gäbe. Aktualität sei dabei kein Maßstab. Kernpunkte des Traditionsverständnisses der Bundeswehr seien die preußischen Reformer als Ausdruck der verantwortlichen Teilhabe an der Gestaltung und Verteidigung des Gemeinwesens, der Widerstand gegen den Nationalsozialismus zur Wiederherstellung von Recht, Freiheit und Menschenwürde und wertebezogene soldatische Tugenden, die Innere Führung mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform, die Tradition des Schützens, Rettens und Helfens und die Gründungsväter der Bundeswehr. Tradition bleibe auch immer eine persönliche Entscheidung, die nicht von oben verordnet werden könne. Versuche, Traditionen von Amts wegen vorzuschreiben, vertrügen sich nicht mit dem Bild vom mündigen Staatsbürger. Die Behandlung des Soldaten als mündiger Bürger zähle für ihn zu den besten Traditionen des deutschen Soldatentums. Die Vorgesetzten seien willens, das, was ihnen an Geschichtsbild und Werten vermittelt werde, auch bewußt anzunehmen und sich bewußt dafür einzusetzen. Eindeutig sei festgestellt, daß die NVA als Partei- und Klassenarmee nicht traditionsbildend für die Bundeswehr sein könne. Wehrmacht und NVA unterschieden sich grundsätzlich dadurch, daß die NVA als Parteiarmee ein repressives Instrument der DDR gewesen sei und die Wehrmacht nicht. Viele Menschen, die im Dritten Reich verfolgt worden seien, hätten in der Wehrmacht ihr Leben retten können. Sie seien in die Wehrmacht eingetreten, um sich anderen Bedrohungen zu entziehen. Es sei aber immer klar gewesen, daß die Wehrmacht als von Hitler im Oberbefehl geführte und im verbrecherischen Naziregime mißbrauchte Institution, in der auch einzelne Soldaten schuldig geworden seien, für die Bundeswehr nicht traditionswürdig sei. Es gehe bei der Frage der Traditionswürdigkeit immer um die Institution an sich -- sowohl bei der Wehrmacht als auch bei der NVA -- und dort gebe es in der Behandlung beider keinen Unterschied. Die abschließende Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung zur Bewertung der NVA sei so lange zurückgestellt, wie die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages an der Frage der Aufarbeitung der Geschichte der ehemaligen DDR arbeite. Deshalb sei auch die Zentrale Dienstvorschrift 10/1 entsprechend gefaßt. Unmittelbaren Einfluß auf das Traditions- und Selbstverständnis der Bundeswehr habe der Gewinn der deutschen Einheit und die Auflösung des Warschauer Paktes gehabt. Dadurch sei erst der Kontakt zu diesen Streitkräften möglich geworden und habe für einen selbstbewußteren und saubereren Umgang mit der eigenen Geschichte und die Selbstbesinnung auf die eigenen Traditionen gesorgt. Das gelte auch für den Abgleich der Geschichte der alliierten Partner. Zum Traditionsverständnis in der Bundeswehr hat Dr. Klein ausgeführt, Grundlage seiner Aussagen sei eine zehn Jahre alte Untersuchung, von deren Gültigkeit er auch heute noch ausgehe. In der Bundeswehr sei nach dieser Studie der Umgang mit Tradition sehr unterschiedlich. Sie habe in der Masse der Einheiten überhaupt keine Rolle gespielt. Ausgerechnet in Einheiten ohne Kampfauftrag, in Nachschubeinheiten, habe Tradition eine große Bedeutung gehabt. Er habe dies so interpretiert, daß hier Tradition als Motivationsersatz herangezogen worden sei. Festgestellt worden sei aber auch, daß Einheiten eines Fallschirmjägerbataillons und ein Jagdgeschwader der Luftwaffe die traditionsaffinsten Einheiten gewesen seien. Gerade dort habe man sich besonders auf den Zweiten Weltkrieg bezogen. Desweiteren bestehe ein enger Zusammenhang zwischen einer politisch konservativen Orientierung und Tradition. In Bezug auf die Wehrmacht hätten nicht Mannschaftsdienstgrade, sondern Offiziere das größte Problem mit der Tradition gehabt. In der Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts von 1993 sei nach Waffengattungen nicht gefragt worden. Zum Traditionsverständnis insbesondere der Fallschirmjägertruppe hat Bundesminister Rühe am 30. April 1998 ausgesagt, Fallschirmjäger der Bundeswehr hätten sich bei internationalen Übungen und im Rahmen der Kurdenhilfe in den 90er Jahren international hohe Wertschätzung erworben. Dennoch fehle es ihnen selbst und auch der Öffentlichkeit an traditionsbildendem Bewußtsein. Deshalb schauten viele Fallschirmjäger der Bundeswehr auf die Leistung deutscher Fallschirmjäger im Zweiten Weltkrieg. Das berge die Gefahr eines unreflektierten und falsch verstandenen Geschichtsbildes und gelegentlich eines überzogenen Elitebewußtseins. Es herrsche bei der politischen und militärischen Führung der Bundeswehr Einigkeit, daß Fallschirmjäger Elitesoldaten in der Demokratie seien. Dieses Selbstverständnis wolle er fördern. Zukünftige Einsätze der Fallschirmjäger könnten von den Soldaten noch viel Tapferkeit verlangen. Deshalb habe er sich dieses Themas angenommen und werde es auch in Zukunft tun. Den Fallschirmjägern müsse das Gefühl vermittelt werden, etwas Besonderes und dennoch Soldaten wie alle anderen zu sein. Vor Ort sei das Augenmerk auf die Auswahl des Führerkorps, Überlegungen zu einer stärkeren Durchmischung der Fallschirmjägertruppe und speziellen Seminaren für die Fallschirmjägertruppe in politischer Bildung und zum Traditionsverständnis am Zentrum Innere Führung gelegt. Zum Traditionsverständnis der Bundeswehr hat Dr. Bald erklärt, nach seiner eigenen Auffassung werde Tradition in der Bundeswehr in der Akzentuierung der 90er Jahre defizitär betrieben, nehme man den Traditionserlaß der Bundeswehr zum Maßstab. Tradition nach dem Traditionserlaß und nach den allgemein gültigen Begriffen der Bürger seien die liberalen Werte, die seit über 200 Jahren in den Verfassungen des christlichen Abendlandes festgelegt seien. Es sei weniger die Geschichtsarmut der Gegenwart der Gesellschaft als ein spezifischer, in dem Beruf des Militärs begründeter neuer Traditionalismus, mit dem in der Bundeswehr die militärische Welt bestimmt werde. Traditionalismus sei nicht Tradition, sondern eine verkappte, verknappte, zurechtgebaute Tradition. Traditionalismus sei formal eine willkürliche Festlegung, bei der erkennbar faktische Bedingungen vernachlässigt und unter dem angestrebten Ziel einer bestimmten Meinungsbildung Fakten verkürzt würden. Traditionalismus in der Bundeswehr werde von höchsten Soldaten vertreten. Das sei aber keine einheitliche Entwicklung, sondern es handele sich um Tendenzen, widerstreitende Realitäten, Entwicklungen. Dieser Traditionalismus bedeute eine Tendenz zur Verwässerung der Grundlagen der Inneren Führung, eine Reduktion der Beziehungen des Militärs zu Staat und Gesellschaft. Kein Soldat der Bundeswehr werde aber die Geltung des Grundgesetzes in Frage stellen. In der Zentralen Dienstvorschrift "Innere Führung" 10/1 sei als verpflichtende Vorgabe für das Handeln der Soldaten festgeschrieben, "die Integration der Bundeswehr und des Soldaten in Staat und Gesellschaft zu fördern". Damit stehe im Widerspruch die Weisung des Inspekteurs des Heeres vom 29. Juli 1994 "Anforderungen an den Offizier des Heeres". In ihr heiße es, der Offizier der Reserve habe als wichtige Aufgabe, Bindeglied zwischen Bundeswehr und Gesellschaft zu sein. In einer weiteren Weisung werde auf die für Gesellschaft und Militär unterschiedlichen Wertehierarchien, Leitbilder, Normen und Verhaltensweisen abgestellt. Die Weisung enthalte keine Forderung nach Integration in die Gesellschaft. Er sehe darin den Versuch der Absonderung des Militärs und der Unterscheidung von der Gesellschaft. Er erkenne aus der Verkürzung des Sinnes der Zentralen Dienstvorschriften eine Tendenz zum Primat des Militärischen. Man könne von einer Tendenz zur sozialen Abkapselung und einer allgemeinen Abgrenzung der Bundeswehr von der Gesellschaft sprechen. Zur Verdeutlichung gebe er folgendes Beispiel: Ein Vortrag vor Bundeswehroffizieren, der unter dem Thema "Die Rolle von Streitkräften in einem sich verändernden Europa" eine Eigenentwicklung des Militärs, eine Suche nach einer eigenen Ordnung fordere, sei antiliberal, antipluralistisch und stelle das Spektrum der parlamentarischen Parteien in Frage. Es müsse erwartet werden können, daß sich Offiziere gegen solche Forderungen erhöben und dies auch dienstlich bekannt geworden wäre. Er selbst habe an diesem Vortrag nicht teilgenommen. Bundesminister Rühe hat am 30. April 1998 zur Tendenz eines Primats des Militärischen erklärt, es sei keine Frage, daß der Primat der Politik gelte. Die Soldaten der Bundeswehr besäßen politisches Einfühlungsvermögen und beherrschten das Militärisch-Handwerkliche. Im Binnenbereich des Militärs, so Dr. Bald, sei das Kämpferbild als oberstes Ideal des Soldaten mit einem ganz bestimmten Wehrmachtskonstrukt für die Verwässerung der Grundsätze der Inneren Führung mitverantwortlich. Die Realität der Inneren Führung und die Tradition bildeten zwei Pole, die die Sinnvermittlung der Bundeswehr gewährten. Diese beiden sinnstiftenden Bereiche litten unter Defiziten, die den Alltag der Truppe wie den der Stäbe durchzögen. Er sehe eine Gefährdung der demokratischen Grundlagen des Binnenverhältnisses der Bundeswehr, die mit einem Sonderweg außerhalb des Pluralismus einhergehe und gegen die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft gerichtet sei. Eine historische Legendenbildung, das Konstrukt einer "sauberen" Wehrmacht" spiele dabei eine große legitimatorische Rolle. Die politische und militärische Leitung der Bundeswehr habe in der Gegenwart dieses Konzept des neuen Traditionalismus mit dem Kämpferbild des Soldaten vorangetrieben. Erstmals seit dreißig Jahren in der Geschichte der Bundeswehr würden neue historische Bezüge verbunden: Wehrmacht, von Seeckt, saubere Wehrmacht, saubere Schlachten, große Schlachten. Unter den Zeichen des Neotraditionalismus könne man heute mit feinen Formulierungen hierüber wieder publizieren. Hier seien viele uneinheitliche Entwicklungen zu verzeichnen. Entscheidend für ihn sei, daß in diesem Zusammenhang immer auch über den fürchterlichen Krieg gesprochen werden müsse. Wenn solche Ausführungen nicht gemacht würden, dann führe das genau zu den Verunsicherungen, die Unklarheiten bei einem Nächsten zuließen, nämlich zu denken, die Wehrmacht sei gut gewesen. In den 50er und 60er Jahren sei klar gewesen, daß der 20. Juli kein Vorbild gewesen sei. Das seien Verräter gewesen, mit denen die Bundeswehr nichts zu tun haben wollte. Heute sei das für die Bundeswehr keine Frage mehr. Es gebe vielfältige Unschärfen im gesamten sinnstiftenden politischen Klima der Bundeswehr, die dadurch zustande kämen, daß Verantwortliche Formulierungen verwendeten, die in Teilaspekten noch haltbar seien, die aber insgesamt eine deutliche Verzerrung der alten Realität der Bundeswehr oder der alten normativen Realität der Bundeswehr zuließen. Diese neue Tendenz in Verbindung mit zufälligen Einzelfällen erzwinge eine notwendige Diskussion über den zukünftigen Zustand der Bundeswehr. Die Relevanz der Unterweisung in Geschichte sei offen. Er könne nur feststellen, daß es erhebliche Lücken in den Geschichtskenntnissen gebe. Dies erschiene ihm möglicherweise umso bedeutsamer, als von Entscheidungsträgern in der Bundeswehr Bezüge hergestellt würden, die in der deutschen Geschichte ihre eigene Geschichte hätten, die nicht mit dem demokratischen Geist des Grundgesetzes und den mit der Inneren Führung notwendig verbundenen Zielen vereinbar seien. Er halte es auch für eine nicht zu entschuldigende Formulierung, wenn von einem Bundeswehrgeneral die gesamte Tradition des preußisch-deutschen Generalstabs für den Generalstabsdienst der Bundeswehr als vorbildlich erklärt werde. Es müsse die Einschränkung erfolgen, daß dies im Zusammenhang mit einem verbrecherischen Krieg zu sehen sei. Das gelte selbst dann, wenn die Aussage auf die Arbeitsweise des preußisch- deutschen Generalstabs relativiert werde. Der Begriff Arbeitsweise sei in diesem Zusammenhang inhaltsleer. Ein noch so gut funktionierendes System sei nicht gut, wenn die Ziele negativ seien. Die Aussage, die gesamte Tradition des preußisch-deutschen Generalstabs sei vorbildlich, sei der Inneren Führung und den Erlassen zur politischen Bildung nicht zuträglich. Zur Tradition der Bundeswehr hat Bundesminister Rühe am 30. April 1998 bekundet, die preußischen Reformer, die Männer und Frauen des 20. Juli sowie soldatische Tugenden seien Wurzeln des Traditionsverständnisses der Bundeswehr. In ihrer mehr als vierzigjährigen Geschichte seien aber auch eigene Traditionen gebildet worden. Dafür sei das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform, die Hilfe bei Naturkatastrophen im In- und Ausland sowie die Friedenseinsätze Beispiel. Für den Umgang mit der deutschen Wehrmacht halte er die Aussage für richtig, die Bundeswehr dürfe sich nicht dazu bringen lassen, die Wehrmacht pauschal zu verdammen, aber frühere Wehrmachtsangehörige dürften auch die Bundeswehr nicht für ihre Zwecke instrumentalisieren. Zu den Vorträgen einiger ehemaliger Generale, die sich ihrer nachwirkenden Verpflichtung als Soldat nicht bewußt seien, hat er am 4. März und 30. April 1998 bekundet, es sei sichergestellt, daß derartige Vorträge nicht mehr vor Foren der Bundeswehr und in Bundeswehrliegenschaften stattfänden. Auch hier gelte der Traditionserlaß von 1982. Es müsse aber davon unterschieden werden, daß es eine Meinungsfreiheit gebe und er derartige Vorträge, auch wenn sie seine Meinung nicht ausdrückten, in ihrer Aussage nicht zensieren könne. Die Freiheit zur Meinungsäußerung müsse nach seiner Auffassung auch in Zukunft bestehen. Auch für den Umgang mit Traditionsverbänden gelte der Traditionserlaß. Zum Auftreten einiger aus der Bundeswehr ausgeschiedener hoher Offiziere mit rechtsextremistischen Aussagen hat Dr. Frisch erklärt, er halte es für eine Angelegenheit der Bundeswehr, solche Offiziere nicht in Bundeswehrkreisen vor Bundeswehrangehörigen sprechen zu lassen. Zur Durchführung der Traditionspflege hat das Bundesministerium der Verteidigung unter dem 8. Januar 1998 klarstellende Hinweise für die Traditionsdarstellung in Liegenschaften der Bundeswehr in den Streitkräften verteilt und dies dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 12. Januar 1998 mitgeteilt. Die klarstellenden Hinweise nehmen Bezug auf die Fortgeltung der Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr vom 20. September 1982, auf die Richtlinien für die Einrichtung und Unterhaltung von Lehrsammlungen bei den Akademien und Schulen der Bundeswehr vom 3. Dezember 1970 in der Fassung der Änderung von 1997 und auf die Richtlinien für Maßnahmen der politischen Bildung und Traditionspflege von 1996. Die Klarstellung enthält unter anderem den Hinweis, daß das Sammeln von Ausstellungsstücken im Rahmen der Traditionspflege lediglich der Kenntnis und dem Interesse an der Geschichte zu dienen habe. Ohne wissenschaftliche Auseinandersetzung bestehe die Gefahr der Strafbarkeit wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB. Mit Schreiben vom 13. Januar 1998 teilte das Bundesministerium der Verteidigung dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages mit, daß es den gültigen Traditionserlaß vom 8. Januar 1982 zusammen mit den klarstellenden Hinweisen verteilen werde. Die Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr finden sich in Anhang: Materialien I. zum Bericht. Zur Geltung des Traditionserlasses von 1982 hat Bundesminister Rühe am 4. März 1998 ausgesagt, der Traditionserlaß habe nach wie vor Gültigkeit und jeder habe sich daran zu halten. Er halte es für richtig, daß in diesem Bereich Kontinuität bestehe, gleich welcher Verteidigungsminister im Amt gewesen sei. Das gelte auch für den Inhalt des Erlasses. Er gelte in vollem Umfang. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Bagger, hat zur Traditionspflege in der Bundeswehr erklärt, Traditionspflege sei fester Bestandteil der soldatischen Ausbildung. Wesentliches Anliegen der Traditionspflege sei die Förderung der Einbindung der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft. Zeitgemäße Traditionspflege leiste einen Beitrag zur wertebezogenen Prägung des Soldaten und sei damit wichtiger Bestandteil der Inneren Führung. Sie könne sich äußern in der Anbindung an ausgewählte Personen und Handlungen der Geschichte, der Vermittlung von Werten im Umgang miteinander als Innere Führung und als politisch- historische Bildung als Bestandteil der Inneren Führung. Grundlage der Traditionspflege sei der Traditionserlaß von 1982. Er sei Maßstab für die Namensgebungen innerhalb der Bundeswehr und die Gestaltung von Traditionsräumen und wehrgeschichtlichen Lehrsammlungen. Die Jahre 1933 bis 1945 dürften nach seinem Geschichtsverständnis nicht ausgeklammert werden, weil sie Teil der deutschen Geschichte seien. Für die richtige Auswahl und den richtigen Umgang mit Personen und Ereignissen aus der Zeit der Wehrmacht und des Zweiten Weltkrieges bedürfe es eines guten Fundaments an historischer Bildung. Es gebe keine Streitkräfte ohne Wurzeln. Die Entscheidungen zur Tradition seien immer auch persönliche Entscheidungen, die der Vorgesetzte in seiner Verantwortung für seinen Bereich treffe. Hier gebe es, abhängig vom Stehvermögen eines jeden einzelnen, eine gewisse Verunsicherung. Es gebe klare Verbote in diesem Bereich, die festgelegt seien und an die sich jeder halten müsse. Wenn aber die Entscheidung zu Traditionswürdigem getroffen sei, dann müsse man auch den Mut haben, das Bild so zu lassen wie es sei und nicht wie es heute gefalle. Traditionspflege bedeute auch das Vermitteln von Werten, insbesondere durch Vorleben demokratischer Werte und die Achtung der Menschenwürde im täglichen Dienstbetrieb. Der Soldat müsse spüren, daß er als mündiger Bürger anerkannt sei. Führung durch Auftrag, Zivilcourage und Tugenden wie Tapferkeit, Kameradschaft und Fürsorge müßten erlebt werden. Politisch-historische Bildung vermittele den Unteroffizieren und Offizieren das Verständnis für historische, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge und lege damit die Grundlagen für das Verständnis von Tradition. Es gebe aber keinen Zusammenhang zwischen dem Traditionsverständnis, der Traditionspflege und der geistigen Orientierung der Bundeswehr auf der einen Seite und den rechtsextremistischen Vorkommnissen in der Bundeswehr auf der anderen Seite. Nicht überall in der Bundeswehr sei mit der notwendigen Konsequenz den Vorgaben des Traditionserlasses von 1982 entsprochen worden. Die Inspekteure der Teilstreitkräfte würden im Bedarfsfall nachsteuern. Es sei erklärtes Ziel, die von der Bundeswehr selbst entwickelten Traditionen stärker als bisher zu betonen und die Pflege eigener Traditionen vermehrt zu fördern. Es gebe noch keine flächendeckende Anleitung dafür, was zur Tradition der Bundeswehr aufgrund ihrer Auslandseinsätze gehöre. Er habe deshalb mit Weisung vom 13. Januar 1998 noch einmal auf den Traditionserlaß hingewiesen, weil der Erlaß aufgrund der hohen Fluktuation der Disziplinarvorgesetzten nicht mehr bekannt oder nicht mehr auffindbar gewesen sei. Außerdem habe er den neugewählten Sprecher des Beirats Innere Führung um seine Unterstützung gebeten für die Erarbeitung eines Konzeptes, mit dem die eigene Tradition der Bundeswehr stärker gefördert und in den Vordergrund gestellt werde. Er sei auch mit den Inspekteuren der Teilstreitkräfte übereingekommen, eine erneute Überprüfung der Traditionspflege einzuleiten. Bundesminister Rühe hat hierzu am 30. April 1998 ausgesagt, die vom Generalinspekteur veranlaßte erneute Bekanntmachung des Traditionserlasses und die Überprüfung der Formen der Traditionspflege durch die Inspekteure der Teilstreitkräfte sei bereits vor Beginn des Untersuchungsausschusses veranlaßt worden. General Bagger hat weiter ausgeführt, die Aufnahme des Traditionserlasses in die Zentrale Dienstvorschrift 10/1, wie sie von der Wehrbeauftragten gefordert sei, biete keine Verbesserung des Bekanntheitsgrades des Traditionserlasses. Die Aufnahme führe lediglich zu einem Neudruck der Dienstvorschrift. Er befürchte auch, daß sich diese Vorschrift dann neben anderen Vorschriften irgendwo in zweiter Reihe im Vorschriftenbestand der Kompanie befände. Bundesminister Rühe hat hierzu am 30. April 1998 erklärt, die herrschende Regelungslage bedeute gegenüber der Forderung der Wehrbeauftragten kein Minus. Als Anregung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages sei eine entsprechende Änderung durchführbar. Er habe seinerzeit bei der Neufassung der Vorschrift keine Notwendigkeit gesehen, das Verhältnis der Bundeswehr zur Wehrmacht erneut zu regeln. Mit dem Hinweis in der Zentralen Dienstvorschrift 10/1 auf den Traditionserlaß von 1982 habe sich dies erübrigt. Der Traditionserlaß habe nach wie vor Gültigkeit. General Bagger hat weiter erklärt, mit Augenmaß müsse auch mit der Ausstattung der Traditionsräume umgegangen werden. Es seien zum Teil Räume in Truppenteilen, in denen im wesentlichen die eigene Geschichte der Truppe dargestellt sei. Es gebe auch viele Traditionsräume, die im Zuge der Reduzierung und Umstrukturierung der Bundeswehr entstanden seien. Um auszuschließen, daß es Traditionsräume gebe, die nicht den Vorgaben des Traditionserlasses von 1982 entsprächen, aber auch um zu verhindern, daß jetzt alles weggeworfen werde, und um eine vernünftige Auswahl im Sinne des Erlasses zu sichern, legten die Inspekteure der Teilstreitkräfte Wert auf eine Überprüfung der Traditionsräume. Im gleichen Sinne sehe er keinen Anlaß, die Bezeichnung von Biwakräumen auf Truppenübungsplätzen nach den Namen deutscher Gebiete zu ändern. In der Regel stammten diese Bezeichnungen aus einer Zeit, als sich das Arbeitspersonal auf diesen Truppenübungsplätzen in der Mehrheit aus Flüchtlingen aus den Ostgebieten zusammengesetzt habe. Die Namen erinnerten an alte Gebiete, in denen Deutsche gelebt hätten und zum Teil noch lebten und die zur deutschen Geschichte gehörten. Brigadegeneral Beck hat zur Traditionspflege ergänzt, es gebe einen klaren Traditionserlaß. Mit vernünftigem Menschenverstand müsse man zwischen Geschichte und Tradition unterscheiden. Es müsse zulässig sein, die Geschichte eines Standortes oder einer Truppengattung darzustellen. Im Gedenken an Kreta, so General Bagger, halte er es für eine Selbstverständlichkeit, den jungen Fallschirmjägern heute die menschenverachtende Planung und den Tod Tausender zu Opfern gewordener Fallschirm- und Gebirgsjäger deutlich zu machen. Feierliches Begehen mit Fahnen und Musik gehöre dort nicht hin, wohl aber eine Kranzniederlegung. Die Bezeichnung einer Straße nach General Heidrich an der Luftlandeschule in Altenstadt halte er jedoch für überflüssig. Der Einsatz der Fallschirmjäger der Wehrmacht in Kreta sei ein für ihn operativ-strategisch als auch von der Führung her ein menschenverachtender Angriff, der Tausende von Männern das Leben gekostet habe. Ihn zu feiern sei ein Zeichen falscher Heldenverehrung. Das könne er aber für die Vergangenheit nicht mehr ändern. Dennoch wolle er die Auseinandersetzung mit dem Einsatz der Wehrmacht auf Kreta nicht verhindern. Es gehöre zur Ausbildung der Offiziere der Bundeswehr ebenso wie der alliierter Streitkräfte, sich mit deutscher Operationsgeschichte zu beschäftigen. Dazu seien nicht nur Beispiele von Siegen und Helden angebracht, sondern auch Beispiele für das absolute Versagen der Führung. Der Offizier der Bundeswehr lerne nicht nur aus Siegen, sondern er lerne auch aus Fehlern und Niederlagen. Bundesminister Rühe hat am 30. April 1998 zum Gedenken an den Einsatz deutscher Fallschirmjäger der Wehrmacht ausgesagt, man müsse Respekt gegenüber der Tapferkeit des einzelnen Soldaten haben, auch wenn er von einem verbrecherischem Regime mißbraucht und dessen Opfer geworden sei. Es habe Kriegsverbrechen gegeben, die aber nicht generell den Fallschirmjägern der Wehrmacht unterstellt werden könnten. Dagegen spreche auch das heutige gute Verhältnis zur Bevölkerung auf Kreta. Es dürfe aber keinen Zweifel daran geben, daß im Zusammenhang mit dem Einsatz auf Kreta und vergleichbaren anderen Einsätzen nicht nur über Tapferkeit der Fallschirmjäger, sondern auch über den Angriffskrieg zu sprechen sei. Erforderlich sei dessen historische Einordnung und die Verdeutlichung, wofür heute Fallschirmjäger auf der Grundlage von Beschlüssen des Parlaments eingesetzt werden könnten. Erkennbar sei, daß die militärische Führung der Fallschirmjägertruppe die Initiative ergriffen habe, um weg von einer unkritischen Verherrlichung der Fallschirmjäger der Wehrmacht und zu einer richtigen Einstellung, aber auch Tapferkeit der Fallschirmjäger der Bundeswehr zu kommen. 3. Abschnitt Umsetzung der Jahresberichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Verteidigung Zur Umsetzung der Jahresberichte der Wehrbeauftragten und der Auseinandersetzung mit ihnen hat der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Bagger, vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, die Jahresberichte der Wehrbeauftragten würden mit der Gesamtauswertung durch die Stabsabteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung und deren Stellungnahme im Militärischen Führungsrat unter seinem Vorsitz beraten und Schlußfolgerungen für Ausbildung und Erziehung gezogen. Er halte es für eine Verengung, wenn die Aktionen und Reaktionen auf die Jahresberichte der Wehrbeauftragten auf den Militärischen Führungsrat begrenzt würden. Verantwortlich für die Umsetzung der Jahresberichte seien die Inspekteure der Teilstreitkräfte als truppendienstliche Vorgesetzte. Die Umsetzung sei seit Jahren erfolgt, nicht nur in Beantwortung der Feststellungen der Wehrbeauftragten, sondern auch in Inspekteursbriefen und Kommandeurstagungen. Der Bericht enthält im Anhang: Materialien II. eine Synopse der Jahresberichte der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der entsprechenden Stellungnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Maßnahmenkatalogs zu den vom Bundesminister der Verteidigung beabsichtigten und realisierten Maßnahmen in den den Untersuchungsauftrag betreffenden Themen der Jahresberichte der Wehrbeauftragten von 1990 bis zum Abschluß des Untersuchungsverfahrens. 4. Abschnitt Rechtsextremistische Vorkommnisse in der Bundeswehr 1. Unterabschnitt Roeder-Vortrag vom 24. Januar 1995 an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und seine Begleitumstände A. Erkenntnisse im Vorfeld des Untersuchungsverfahrens I. Darstellung in der Presse Am Wochenende des 6./7. Dezember 1997 informierte die Presse erstmals über einen Vortrag des ehemaligen Rechtsterroristen Manfred Roeder vor Angehörigen des Akademiestabes der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. DER SPIEGEL (Nr. 51/97) berichtete, daß der wegen Rädelsführerschaft in einer "terroristischen Vereinigung" zu 13 Jahren Haft verurteilte und in den Verfassungsschutzberichten als ehemaliger Rechtsterrorist erwähnte Roeder im Januar 1995 einen Vortrag zum Thema "Übersiedlung von Rußlanddeutschen nach Königsberg" auf Einladung des Chef des Akademiestabes gehalten habe. Manfred Roeder habe am 24. Januar 1995 bei einer Offizierweiterbildung über seine Projekte in "Nord-Ostpreußen" vorgetragen. Den Referenten empfohlen habe ein Stabsoffizier, Oberstleutnant Pahl. Pahl habe sich seinerseits auf die Fürsprache des betuchten Hamburger Bürgers Rolf Vissing berufen. Den habe er bereits im März 1994 bei einem anderen Treffen an der Führungsakademie kennengelernt. Nach Darstellung des SPIEGEL hätten ehemalige Wehrmachtsangehörige an der Führungsakademie tagen dürfen, um Spenden zu sammeln für die Kriegsgräber der Gefallenen aus der Kesselschlacht von Demjansk im Jahre 1943. Bundesminister Rühe sei vorab informiert gewesen, habe sich aber mit der Auskunft der Akademieführung zufrieden gegeben, bei dem Treffen würden keine Verbände der Waffen-SS vertreten sein. Erst nach verschiedenen Presseberichten über Roeders ostpreußische Umtriebe sei der Chef des Akademiestabes von Untergebenen auf die Person und die Identität Roeders aufmerksam gemacht worden. Der Chef des Akademiestabes habe aber auf eine vorsorgliche Warnmeldung an den Kommandeur der Führungsakademie verzichtet. DER SPIEGEL erhob den Vorwurf, angeblich habe Anfang 1995, trotz einschlägiger Berichte des Verfassungsschutzes, an der Führungsakademie keiner der Beteiligten mit dem Namen Roeder etwas anzufangen gewußt. Am 30. Januar 1998 berichtete DIE TAGESZEITUNG (taz) darüber, daß am 18. Dezember 1997 im Rahmen einer privaten Feier im Unteroffizierheim der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne an der Führungsakademie der Bundeswehr eine Gruppe von Unteroffizieren und ehemaligen Soldaten nationalsozialistische Parolen gerufen haben solle. Der Lärm sei über mehrere Stockwerke zu hören gewesen. Ein Sprecher habe "Sieg" gerufen, die Gruppe habe mit "Heil" geantwortet. Die Feier habe sich bis in die späten Abendstunden hineingezogen. II. Berichterstattung durch das Bundesministerium der Verteidigung Mit Schreiben vom 8. Dezember 1997 teilte das Bundesministerium der Verteidigung dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages in einem Vorabbericht zur Verteidigungsauschußsitzung am 10. Dezember 1997 den bis zu diesem Zeitpunkt ermittelten Sachverhalt mit. Im Rahmen einer internen Offizierweiterbildung für Offiziere, vergleichbare Beamte und Angestellte des Akademiestabes der Führungsakademie der Bundeswehr habe der damalige Chef des Akademiestabes als Vortragenden Manfred Roeder, Deutsch-Russisches Gemeinschaftswerk, eingeladen. Der Vortragende sei dem Chef des Akademiestabes durch den damaligen G 3-Stabsoffizier des Akademiestabes vorgeschlagen worden. Diesem wiederum sei Manfred Roeder durch einen Hamburger Bürger, den er bei einer früheren Veranstaltung an der Führungsakademie kennengelernt habe, mit seinem Vortrag empfohlen worden. Diese frühere Veranstaltung habe am 5. März 1994 unter dem Titel " Humanitäre Hilfe für Parfino" stattgefunden. Diese private Informationsveranstaltung sei für die Angehörigen der Traditionsvereinigungen der bei Demjansk eingesetzten Großverbände gedacht gewesen. Die Federführung für diese private Veranstaltung habe bei einer Familie Kölln aus Hamburg gelegen. Die Führungsakademie habe nach Überprüfung der Teilnehmer darauf, daß keine Angehörigen früherer SS- oder Waffen-SS-Verbände teilnähmen, einen Raum zur Verfügung gestellt. Dem Chef des Akademiestabes sei Roeder nicht persönlich bekannt gewesen, so daß er vor der Veranstaltung am 24. Januar 1995 ein Gespräch mit diesem geführt habe und sich dabei das Konzept und die anläßlich des späteren Vortrags genutzten Bilder habe zeigen lassen. Nach dem Vortrag habe Roeder als Gast an einem geselligen Beisammensein in Form eines festlichen Abendessens zur Verabschiedung eines Oberstabsarztes aus dem Akademiestab als Gast teilgenommen. Ca. 2-- 3 Monate später sei der Chef des Akademiestabes durch einen anderen Offizier auf die Vergangenheit Manfred Roeders hingewiesen worden. Sowohl der Chef des Akademiestabes als auch der G3-Stabsoffizier seien von dieser Information überrascht gewesen. Maßnahmen seien jedoch nicht getroffen und Konsequenzen daraus nicht gezogen worden. Mit Schreiben vom 12. Januar 1998 informierte das Bundesministerium der Verteidigung den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages durch Vorlage des Berichts des Leiters der Rechtsabteilung, den der Bundesminister der Verteidigung am 11. Dezember 1997 mit der Aufklärung der Vorgänge an der Führungsakademie beauftragt hatte. Am 2. Februar 1998 unterrichtete das Bundesministerium der Verteidigung den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages darüber, daß der Kommandeur der Führungsakademie am 29. Januar 1998 durch den Personalratsvorsitzenden der Führungsakademie über eine bevorstehende Veröffentlichung der taz am 30. Januar 1998 vorab telefonisch informiert worden sei. In dieser Meldung werde die taz berichten, daß es am 18. Dezember 1997 in der Unteroffizierheimgesellschaft der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne "Sieg-Heil"-Rufe gegeben habe. Am 30. Januar 1998 sei der Kommandeur vom Personalratsvorsitzenden auch über den Anruf eines früheren Mitarbeiters des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr informiert worden, der ihm gegenüber einen ausländischen Lehrgangsteilnehmer als Zeugen dieses Vorgangs erwähnt habe. In Ergänzung dieses Berichts teilte das Bundesministerium der Verteidigung am 2. März 1998 dem Verteidigungsausschuß mit, daß das Hamburger Landeskriminalamt unmittelbar nach Erscheinen der taz in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Verstoßes gegen § 86 a StGB Ermittlungen eingeleitet habe. Als Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen komme das Landeskriminalamt zu dem Ergebnis, daß die angeblichen "Sieg-Heil-Rufe" nicht bestätigt werden konnten. Für die Polizei stehe fest, daß am fraglichen Tag bei einer privaten Feier einer Reservistenkameradschaft der Trinkspruch "Wild-Sau" gerufen worden sei, der sich auf das Wappen der Reservistenkameradschaft beziehe, und vom Rhythmus her dem Ruf "Sieg-Heil" ähnele. Die von der taz behaupteten mehreren voneinander unabhängigen Quellen für die Berichterstattung seien nicht verifizierbar gewesen. Der von der taz veröffentlichte Vorwurf könne durch das Landeskriminalamt nicht bestätigt werden. III. Parallelverfahren Darüber hinausgehende staatsanwaltschaftliche Verfahren wurden in Zusammenhang mit den Vorgängen an der Führungsakademie nicht eingeleitet. Gegen einen Stabsoffizier, der nach eigener Aussage bereits am 8. Dezember 1997 die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich beantragt hatte, wurde ein disziplinargerichtliches Verfahren eingeleitet, gegen einen weiteren disziplinare Vorermittlungen aufgenommen. Der Stand der Verfahren ergibt sich aus Anhang: Anlagen 1 zum Bericht. B. Durch den Untersuchungsausschuß festgestellter Sachverhalt I. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zu den Vorkommnissen 1. Vortrag am 5. März 1994 -- "Hilfe für Parfino" Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr war vom 1. Juli 1993 bis zum 26. Januar 1996 Generalmajor Dr. Olboeter. Mit Schreiben vom 15. November 1993 wandte sich Herr Kölln an den ihm bekannten Herrn K. Er nahm Bezug auf dessen Angebot, durch eine Kontaktaufnahme mit ehemaligen Angehörigen der 20. Panzergrenadierdivision ein Treffen vorzubereiten, indem er selbst über seine Eindrücke in Rußland und seine Hilfsaktion für Parfino berichten solle und bei dem Geld- und Sachspenden für die Bedürftigen in Parfino gesammelt werden sollten. Herr Kölln ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, daß Herr K. in der Lage sei, einen geeigneten Raum in zentraler Lage für 80 Personen zu finden. Am 5. Dezember 1993 wandte sich der Herr Kölln erneut an Herrn K. und teilte ihm mit, daß er sich zur Zeit darum bemühe, über einen Bekannten Zugang zur Führungsakademie der Bundeswehr in Blankenese zu erhalten, um "die Kameraden der 20. Pz.Gr.Div." im Februar oder Anfang März zu einem Vortrag über seine Eindrücke in dem Gebiet südlich des Ilmensees zu informieren. Mit Schreiben vom 28. Dezember 1993 bat der mit Herrn Kölln bekannte Oberstleutnant a. D. M., von 1976 bis 1990 Angehöriger der Führungsakademie der Bundeswehr, zuletzt als S 3-Akademiestab, den Kommandeur der Führungsakademie, Generalmajor Dr. Olboeter, um die Genehmigung für eine Vortragsveranstaltung im Moltke-Saal der Akademie an einem Samstag Ende Februar/Anfang März 1994 vor 50 bis 60 Angehörigen der ehemaligen 290. Infanteriedivision bzw. 20. Panzergrenadierdivision. Gegenstand der Vortragsveranstaltung sollte die Darstellung der bisher durch das Ehepaar Kölln zugunsten der Einwohner des Kreises Parfino/Rußland organisierten humanitären Hilfsaktionen sein. Oberstleutnant a. D. M. führte weiter aus, Herr Kölln sei von ehemaligen Angehörigen der im 2. Weltkrieg im Kessel von Demjansk eingesetzten ehemaligen 290. Infanteriedivision bzw. 20. Panzergrenadierdivision um einen Bericht über seine Hilfsaktionen gebeten worden. Ziel des Veranstalters sei es, mit seinem Vortrag aus dem Kreis von 50 bis 60 Zuhörern weitere Spender für seine humanitäre Hilfe zu gewinnen. Er kenne Herrn Kölln aus der gemeinsamen Mitgliedschaft in dem Verein zur Erhaltung des 76er-Denkmals e. V. in Hamburg. Oberstleutnant a. D. M. begründete die Bemühungen des Herrn Kölln um Unterstützung der Bedürftigen im Kreis Parfino damit, daß das Ehepaar Kölln nach dem Ende des Ost-West-Konflikts sich auf die Suche nach dem Grab eines Angehörigen begeben habe. Angesichts der großen Unterstützung, die es dabei von der einheimischen Bevölkerung im Kreis Parfino erfahren habe, sei ihm der Gedanke gekommen, Hilfsgüter zu sammeln und diese selbst -- zunächst auf eigene Kosten und mit eigenen Mitteln -- in mehreren LKW-Transporten nach Rußland zu schaffen und den dortigen Behörden für die notleidende Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Da das Ehepaar Kölln sein humanitäres Hilfsprogramm -- nunmehr auch in Zusammenarbeit mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge -- fortführe, sei es von ehemaligen Angehörigen im Kessel von Demjansk eingesetzten Divisionen gebeten worden, über die Vorbereitung und Durchführung der Hilfsaktion sowie ihre Eindrücke und Erfahrungen vor Ort zu berichten. In seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß hat Herr Kölln zu der Motivation des angesprochenen Teilnehmerkreises ausgeführt, daß aus Sicht der ehemaligen Soldaten der 20. Infanteriedivision und anderer Verbände Interesse daran bestanden habe, Aktuelles über seine humanitären Aktionen und die Kriegsfriedhöfe, über die heutigen Zustände auf ihrem früheren Gefechtsfeld und die Umsetzung von humanitärer Hilfe zur menschlichen Verständigung zwischen Russen und Deutschen zu erfahren. Hintergrund dieses Teilnehmerkreises sei es gewesen, "eines Tages die Brüderschaft oder das Verständnis mit den russischen Soldaten, die ihnen gegenüber gelegen haben, herbeizuführen." Auch der Vortragsort habe als etwas Besonderes gegolten, denn die Gelegenheit zum Besuch der Führungsakademie ergebe sich nicht alle Tage, für alte Menschen schon gar nicht mehr. Auf das Schreiben des Oberstleutnant a. D. M. verfügte der Kommandeur der Führungsakademie am 30. Dezember 1993 eine Rücksprache mit dem Chef des Akademiestabes, Oberst i. G. Klasing, die noch am selben Tag erfolgte. Gegenstand der Rücksprache war der Wille des Kommandeurs, die Zielsetzung der Veranstaltung als eindeutig humanitär zu definieren und ein Treffen ehemaliger Angehöriger der SS an der Akademie zu verhindern. Nach Aussage von Generalleutnant Dr. Olboeter vor dem Untersuchungsausschuß sei es auch ohne konkreten Anlaß für ihn eine grundsätzliche Entscheidung gewesen, bei Anfragen aus dem Kreis ehemaliger Wehrmachtsangehöriger dafür Sorge zu tragen, daß nicht SS- oder NS-belastete Angehörige früherer Truppenteile sich in den Räumen der Akademie aufhielten. Es sei ihm darum gegangen, die Akademie davor zu bewahren, daß auf dem Weg einer als humanitär angekündigten Veranstaltung eine andere Veranstaltung stattfinde, bei der ihm das Gesetz des Handelns aus der Hand genommen werde. Deshalb habe er den Chef des Akademiestabes, Oberst i. G. Klasing, nach der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises befragt. Daß die Veranstaltung vom Beginn ihrer Vorbereitung bis zur Durchführung mit verschiedenen Arbeitsbegriffen versehen worden sei, diene nicht der Ausprägung einer klaren Vorstellung über Thema und Inhalt. Dies sei ihm jedoch nicht bekannt gewesen. Nach Aussage des Oberst a. D. Klasing vor dem Untersuchungsausschuß stimmte der Kommandeur der Führungsakademie anläßlich der Rücksprache mit ihm, dem Chef des Stabes, am 30. Dezember 1993 der beantragten Veranstaltung grundsätzlich zu unter dem Vorbehalt, daß die von ihm gestellte Frage nach der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises in seinem Sinn sowie die humanitäre Zielsetzung der Veranstaltung geklärt werde. Mit dieser Klärung und mit der Vorbereitung der Veranstaltung habe der Kommandeur ihn als Chef des Stabes beauftragt. Nach Aussage des Generalleutnant Dr. Olboeter sei dieses Thema in einer der ersten Morgenlagen -- seinem Informations- und Führungsinstrument für den Lehrbetrieb und den Stab der Akademie -- noch einmal angesprochen worden. Dabei sei es aber bei dem grundsätzlichen Auftrag an den Chef des Stabes geblieben, die Veranstaltung unter Wahrung seiner eigenen Vorgaben vorzubereiten. Mit Schreiben vom 10. Januar 1994 teilte Oberst i. G. Klasing als Chef des Akademiestabes Oberstleutnant a. D. M. mit, der Kommandeur der Führungsakademie habe der beantragten Veranstaltung grundsätzlich zugestimmt und ihn mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Man werde die Veranstaltung in "bewährter Manier" über die Runden bringen. Hierüber unterrichtete Herr Kölln mit Schreiben vom 15. Januar 1994 verschiedene ehemalige Kriegsteilnehmer der 290. Infanteriedivision. Er teilte mit, daß es aufgrund seiner Verbindungen zur Führungsakademie der Bundeswehr in Blankenese möglich sein werde, den Vortrag im großen Saal der Akademie zu halten und auch einen größeren Kreis von Interessenten dort zu begrüßen. Er führte in diesem Schreiben weiter aus, daß er nicht beabsichtige, über die Kriegsereignisse zu sprechen. Das stehe ihm nicht zu und sei nicht angebracht. Die ,Kameraden' wollten etwas über die Gegenwart und die Hilfsaktion für Parfino wissen. Generalleutnant Dr. Olboeter hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er kenne dieses Schreiben des Chef des Stabes nicht. Es wundere ihn, daß in diesem Schreiben nicht seine drei Bedingungen, nämlich die Sicherstellung der humanitären Zielsetzung der Veranstaltung, die Gewährleistung, daß keine ehemaligen SS-Angehörige teilnehmen und der Veranstalter keine Pressearbeit durchführt, aufgeführt worden seien. Aufgrund der obengenannten Mitteilung luden die so Unterrichteten weitere Interessenten zu einer Vortragsveranstaltung mit Filmvorführung ein. Sie informierten über den Gegenstand der Veranstaltung, daß Herr Kölln und seine Gattin aus Hamburg als erste Deutsche dieses Gebiet nach dem Krieg aufgesucht und Verbindungen mit der Bevölkerung geknüpft hätten. Dort seien ihnen deutsche Soldatenfriedhöfe und Einzelgräber gezeigt worden, die von der Bevölkerung vorbildlich gepflegt würden. Die Menschen dort litten Not und lebten unter sehr schlechten Verhältnissen. Diese Tatsache habe das Ehepaar Kölln bewogen, so viel wie möglich zu helfen. Herrn Kölln sei bereit, vor den Kameraden der ehemaligen Division zu berichten, wie es heute im Raum Nowgorod aussehe. Nach Aussage des Oberst a. D. Klasing vor dem Untersuchungsausschuß habe zur Vorbereitung der Veranstaltung Oberstleutnant a. D. M. persönlich Verbindung zu ihm aufgenommen. Es sei von ihnen gemeinsam geprüft worden, in welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen diese Veranstaltung stattfinden solle. Bei diesem Gespräch sei über die Auflagen des Kommandeurs und die verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen gesprochen worden. In einer Anhörung am 16. Dezember 1997 im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung des Leiters der Rechtsabteilung im Bundesministerium der Verteidigung hat Oberst a. D. Klasing erklärt, bei ihrem Gespräch zu Inhalt, Hintergrund und Organisation der Veranstaltung sei auch die Frage nach den Truppenteilen, die im Raum Demjansk eingesetzt gewesen seien, aufgekommen. Oberstleutnant a. D. M. habe seine Frage, ob dort auch SS-Truppenteile gekämpft hätten, nicht beantworten können und diese Information mit der Bitte um Beantwortung an Herrn Kölln weitergegeben. Generalleutnant Dr. Olboeter hat hierzu vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, er sei hierüber informiert gewesen. Er habe jedoch nie selber mit Oberstleutnant a. D. M. gesprochen. Er sei vermutlich gegen Ende Januar 1994 darüber informiert worden, daß Oberstleutnant a. D. M. die Information, ehemalige SS-Angehörige sollten nicht an der Veranstaltung teilnehmen, an Herrn Kölln weitergegeben habe. Herr Kölln hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsauschuß erklärt, er habe über die mündliche Information durch Oberstleutnant a. D. M. zur grundsätzlichen Zustimmung des Kommandeurs der Führungsakademie hinaus kein weiteres bestätigendes Schreiben und keine schriftlichen Informationen über die von diesem geforderten Beschränkungen für seine Veranstaltung erhalten. Es sei ihm jedoch in Kenntnis der Organisation der Bundeswehr und des Sicherheitsbereichs der Führungsakademie selbstverständlich und bewußt gewesen, daß solche Vorgaben gemacht würden. Am 18. Januar 1994 beantragte der Akademiestab -- S 3 Plan -- beim Kommandanten Stabsquartier der Clausewitz-Kaserne für eine "Info- Veranstaltung Rußlandhilfe" die Bereitstellung des Moltke-Saales am 5. März 1994 für die Zeit von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Als Verantwortlicher war der Chef Akademiestab und als Leitender bei der Durchführung Oberstleutnant a. D. M. angegeben; der Antrag enthielt den zusätzlichen Hinweis, daß der Chef des Akademiestabes unter Umständen die Verantwortlichkeit delegieren werde. Unter dem 20. Januar 1994 richtete Herr Kölln auf der Grundlage der ihm von Oberstleutnant a. D. M. zwischen dem 15. und 20. Januar 1994 mitgeteilten Informationen ein Einladungsschreiben an den Zuhörerkreis, das auch Oberstleutnant a. D. M. zuging. Das Einladungsschreiben lautete: "Aus dem Kreis der Angehörigen der 20. Pz.Gr.Div. (20. I. D. mot.) bin ich gebeten worden, über unsere private humanitäre Hilfe in das Gebiet des früheren Kampfraumes südlich des Ilmensees, Kessel von Demjansk, unsere Eindrücke und die Verbindungen zu diesen Menschen zu sprechen. Wir kommen dieser Anregung gerne nach und möchten auch Ihnen von dieser Veranstaltung, die wir in der Führungsakademie der Bundeswehr in Blankenese durchführen können, Kenntnis geben. Wir laden Sie und die Kameraden Ihrer Division ein, mit Ihren Damen und anderen Interessierten hieran teilzunehmen. Wir wollen nicht über die Zeit vor 50 Jahren sprechen, sondern wie es heute in diesem Gebiet aussieht und wie wir uns dort engagiert haben. ... Da wir vorher der Akademie eine Teilnehmerliste einreichen müssen, bitten wir Sie um Ihre Anmeldung (auch für Ihre Kameraden) bis zum Freitag, den 25. Februar 94 bei uns eintreffend. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie im Kreise von Kameraden auch aus anderen Divisionen dort begrüßen könnten." Mit Schreiben vom 22. Januar 1994 richtete Oberstleutnant a. D. M. an den Leiter der Standortverwaltung Hamburg namens des Herrn Kölln einen Nutzungsantrag für den Moltke-Saal der Führungsakademie Hamburg verbunden mit der Bitte um unentgeltliche Überlassung. Oberstleutnant a. D. M. informierte am selben Tag den Chef des Akademiestabes, Oberst i. G. Klasing über den weiteren Schriftverkehr betreffend die "Info- Veranstaltung Rußlandhilfe am 05. 03. 94". Unter den von Herrn Kölln erbetenen Rückmeldungen befand sich mit Datum vom 24. Januar 1994 auch die Anfrage eines am Vortrag interessierten Hamburger Bürgers, Herrn F., der die Bitte äußerte, einen an Leukämie erkrankten zweiundfünfzigjährigen russischen General zu der Veranstaltung mitbringen zu dürfen. Herr F. sprach in dieser Sache auch den Bundesminister der Verteidigung auf die Vortragsveranstaltung des Herrn Kölln am 5. März 1994 an der Führungsakademie an und wiederholte seine Bitte. Bundesminister Rühe hat in seiner Zeugenvernehmung am 4. März 1998 ausgesagt, Herr F. habe ihm gegenüber sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, daß er zu dieser Veranstaltung nicht -- wie von ihm gewünscht -- einen russischen General mitbringen könne. Seiner Erinnerung nach habe dieses Gespräch Ende Januar [1994] auf einem Ball in seinem Wahlkreis stattgefunden, bei dem er weder von seinem Persönlichen Referenten noch einem Adjutanten begleitet worden sei. Auch eine schriftliche Unterlage habe er zu der Anfrage des Herrn F. nicht erhalten. Er habe an dem dieser Wochenendveranstaltung folgenden Wochenbeginn seinen Persönlichen Referenten, Herrn Rentmeister, beauftragt, dieser Angelegenheit nachzugehen und den Sachverhalt zu klären, warum die Teilnahme des russischen Generals nicht möglich sei. Diesen Prüfauftrag habe er ohne Zielrichtung auf ein positives Ergebnis gegeben. Er selbst sei auch nicht zu dieser Veranstaltung eingeladen und über den Personenkreis oder über die Gästeliste der Veranstaltung informiert gewesen. Auch nach Aussage von Herrn Rentmeister vor dem Untersuchungsauschuß sei dieser Prüfauftrag des Ministers wertneutral, ohne darüberhinausgehende Informationen und nur mit dem Ziel der Aufklärung der Hintergründe erfolgt. Das Wort "Traditionsverbände" sei in diesem Zusammenhang nicht gefallen. Er habe sich daraufhin zur Sachverhaltsaufklärung an das Vorzimmer des Kommandeurs der Führungsakademie gewandt. Der Kommandeur war zu diesem Zeitpunkt mit einem Generalstabslehrgang auf Reisen. Mit Datum vom 2. Februar 1994 fertigte das Vorzimmer des Kommandeurs der Führungsakademie eine Gesprächsnotiz über dieses Telefonat des Herrn Rentmeister betreffend das "Rußland-Seminar am 05. 03. 94" zur Mitteilung an Oberst i. G. Klasing. Über seinen telefonischen Rückruf bei Herrn Rentmeister fertigte der Chef des Stabes folgende Notiz: "1. R -- 02 12 55 -- Der Vorgang liegt bei Rentmeister Min ist nur mdl angesprochen worden. Keine Aufregung! -- Pers Ref/ChSt Klasing Hintergründe -- Nächste Telcom 031200 Feb." Ebenfalls am 2. Februar 1994 übersandte Oberst i. G. Klasing an Herrn Rentmeister ein Fax zum "Russland-Seminar". Auf dem Vorblatt war vermerkt: "Sehr geehrter Herr Rentmeister, anbei die angekündigten Vorgangsschreiben als Hintergrund für unser am 3. Februar 94 geplantes Ferngespräch." Neben der Grußformel enthielt das Faxvorblatt die Angabe 4 Blatt, worin auch das Vorblatt enthalten war. Ein Faxsendebericht vom 3. Februar 1994 weist eine Gesamtblattzahl von 5 Blatt aus. In den vom Bundesministerium der Verteidigung übermittelten Akten war neben dem Vorblatt lediglich ein weiteres Blatt, das aus dem Schreiben des Herrn F. an Herrn Kölln bestand, in dem Herr F. um die Möglichkeit bat, daß der russische General an der Veranstaltung teilnimmt. Die Übersendung weiterer Faxe an Herrn Rentmeister schloß Oberst a. D. Klasing in seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuß aus. Herr Rentmeister hat vor dem Ausschuß erklärt, ihm sei weder die Teilnehmerliste noch der Befehl zur Organisation der Veranstaltung übersandt worden. An der Gästeliste habe seinerseits auch kein Interesse bestanden, weil es für ihn klar gewesen sei, daß es sich um eine private Veranstaltung handele. Aus diesem Grund habe er die ihm zugefaxten Unterlagen auch nicht aufbewahrt. Am 3. Februar 1994 habe sodann ein weiteres Telefonat zwischen Oberst a. D. Klasing und ihm zu diesem Vorgang stattgefunden. Oberst a. D. Klasing und Herr Rentmeister konnten sich in ihren Aussagen am 4. und 11. Februar 1998 nicht an weitere Einzelheiten zu dieser Faxübersendung erinnern. Daß ihm das Schreiben des Oberstleutnant a. D. M. an den Kommandeur der Führungsakademie zugefaxt worden sei, hielt Herr Rentmeister für wahrscheinlich. Oberst a. D. Klasing konnte nicht ausschließen, das Einladungsschreiben des Herrn Kölln an Oberstleutnant a. D. M. an Herrn Rentmeister gefaxt zu haben. Zum Inhalt der Faxsendungen und dem Verbleib fehlender Fax-Seiten hat das Bundesministerium der Verteidigung mit Schreiben vom 13. Februar 1998 dem Untersuchungsausschuß mitgeteilt, der Kommandeur der Führungsakademie habe hierzu im Aktenbestand der Führungsakademie nachforschen lassen. Die an der Akademie geführten Akten enthielten das Deckblatt vom 2. Februar 1994, den Brief von Herrn F. vom 24. Januar 1994 sowie einen Sendebericht vom 3. Februar 1994, aus dem sich die Übersendung von 5 Blatt einschließlich des Deckblatts ergebe. Damit fehlten auch dort 3 Blätter. Eine weitere Möglichkeit zur Aufklärung sei nicht ersichtlich. Der Chef des Stabes vermerkte in einer handschriftlichen Notiz ohne Datum (auszugsweise soweit lesbar): "1. Der Verbindungsmann zum Veranstalter Herrn Kölln fragte fernmündlich vor ca. 14 Tagen an, ob -- ein russischer General als Gast mitgebracht werden könne, -- Pressearbeit zulässig sei. 2. Herr [Oberstleutnant a. D.] M. und O i. G. Klasing haben gemeinsam die Situation beurteilt. Ergebnis: Wegen des neuen Charakters, den die Veranstaltung derzeit erhalten würde, sollte von den Wünschen Abstand genommen werden. Herr [Oberstleutnant a. D.] M. wollte diese Empfehlung "diplomatisch" weitergeben. 3. Nach der Anfrage Minbüro habe ich am 3.2. 0855 mit Herrn [Oberstleutnant a. D.] M. telefonisch gesprochen. Er legte dar: Die Linie, die Herr Kölln und er verfolgten, sei, daß die Teilnahme eines russischen Generals nicht mehr erwogen werden sollte, da man offen über die innerrussischen Probleme bei den Hilfsprojekten sprechen wolle. Die bei Teilnahme gebotene Höflichkeit erlaube das nicht, und könne das Veranstaltungsziel einschränken. -- die Initiative stamme von einem Gast, der er selbst nicht kennt. Sie ist nicht mit dem Veranstalter abgesprochen. -- Herr [Oberstleutnant a. D.] M. will mit Herrn Kölln Verbindung aufnehmen. Am Montag, 7. 2., soll über die weitere Linie gesprochen werden. 1. Keine offizielle Anfrage, sondern Sondierung mdl. über Verbindungsmann -- Gast. 2. Kombination Russischer General -- Pressearbeit 3. Linie: -- möglichst ein Sondierungsgespräch auf Arbeitsebene. Mit Verbindungsmann Herr M. (Das kann keine offizielle ... FüAkBw sein) -- gemeinsame ... der Situation -- Empfehlung keine Einladung/Abstand von dem Gedanken, da nicht Geschäftsgrundlage der Genehmigung. -- Veranstalter: Offenheit gefährdet Problemlösung; deswegen Ziel der Veranstaltung behindert ..." Oberst a. D. Klasing hat hierzu vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, daß mit dem "Verbindungsmann" Oberstleutnant a. D. M. gemeint gewesen sei. Er hat ausgeschlossen, daß damit ein Verbindungsmann der 20. Infanteriedivision gemeint gewesen sein könne. Herr Kölln hat vor dem Untersuchungsausschuß bekundet, die Ablehnung der Teilnahme des russischen Generals sei durch die Führungsakademie erfolgt, er habe von dort keine Gründe erfahren. Oberst a. D. Klasing hat erklärt, daß es keinerlei Ermutigungen und Hinweise aus dem Ministerbüro für die Vorbereitung dieser Veranstaltung gegeben habe. Er selbst habe, um die Frage für Herrn Rentmeister verständlich zu machen, ob ein russischer General an dem Parfino- Vortrag teilnehmen solle, den Hintergrund dieser Veranstaltung dargestellt. Die "gefundene Linie" sei zwischen ihm und Oberstleutnant a. D. M. abgestimmt gewesen; der russische General habe nicht teilnehmen sollen, weil bei dieser Veranstaltung offen geredet werden sollte, was dieser als Kritik oder als beschämend hätte empfinden können. Zum anderen habe die Teilnahme des russischen Generals der Vortragsveranstaltung eine politische Note gegeben. Seine Notiz " keine Aufregung" bedeute mit Sicherheit nicht, daß der Minister nachgefragt habe. Übereinstimmend haben Oberst a. D. Klasing und Herr Rentmeister ausgesagt, die Information darüber, daß der russische General nicht erwünscht sei, habe Oberstleutnant a. D. M. dem Herrn F. gegeben. Ob er selbst über diesen Vorgang den Kommandeur der Führungsakademie unterrichtet habe, konnte der Zeuge Oberst a. D. Klasing nicht mit Sicherheit sage, hielt es aber nach den Gepflogenheiten der von ihm geübten Stabsarbeit für wahrscheinlich. Herr Rentmeister hat zum Inhalt der Gespräche um die Einladung des russischen Generals vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, er habe keine Auflagen oder Hinweise zur Beachtung einer Pressearbeit in jeglicher Richtung gegeben, das Gespräch sei nur in allgemeiner Form auch um den Teilnehmerkreis gegangen. Nach Vorliegen aller Detailinformationen habe er den Minister mündlich darüber unterrichtet, daß es sich um eine private Veranstaltung handele. Bundesminister Rühe hat hierzu erklärt, Herr Rentmeister habe ihn nach wenigen Tagen darüber informiert, daß es sich bei dem angesprochenen Termin nicht um eine Veranstaltung der Führungsakademie handele. Es gehe vielmehr um eine private Vortragsveranstaltung, für die die Führungsakademie lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung stelle. Der Bürger, der ihn angesprochen habe, habe inzwischen bereits vom Veranstalter bezüglich seiner Bitte eine Absage erhalten. Herr Rentmeister habe dann vorgeschlagen, in Absprache mit der Führungsakademie keinen Einfluß auf die Teilnehmerliste zu nehmen. Dem habe er zugestimmt und damit sei die Sache für ihn erledigt gewesen. Diesen Inhalt des Gesprächs mit Bundesminister Rühe hat auch Herr Rentmeister in seiner Vernehmung am 11. Februar 1998 wiedergegeben. Darüber hinaus hat er erklärt, er könne nicht ausschließen, daß er abschließend mit Oberst a. D. Klasing -- vermutlich am 7. Februar 1998 -- ein weiteres Telefonat geführt habe. Generalleutnant Dr. Olboeter hat hierzu in seiner Zeugenaussage erklärt, er habe von der Diskussion um den russischen General erst spät erfahren und sei damit nicht befaßt gewesen, da sie in einer Zeit stattgefunden habe, in der er im Ausland gewesen sei. Mit Schreiben vom 3. Februar 1994 erhielt Herr Kölln neben weiteren Zusageschreiben von Teilnehmern auch die Anmeldung der "Truppenkameradschaft 3. SS-Panzer-Division ,Totenkopf' e. V." für zwei Teilnehmer an seiner Vortragsveranstaltung. Eine 3. Panzerdivision gab es sowohl als Verband der Wehrmacht als auch als Verband der SS. Die 3. Panzerdivision der Wehrmacht wurde am 15. Oktober 1935 in Berlin aufgestellt. Ihre Einsatzorte waren auch an der Ostfront, jedoch nicht im Kessel von Demjansk. Die 3. SS-Panzerdivision "Totenkopf" wurde als SS-Panzergrenadierdivision "Totenkopf" am 9. November 1942 aufgestellt. Ihre neue Verbandsbezeichnung erhielt sie am 22. Oktober 1943. Am 9. Februar 1994 unterschrieb Herr Kölln einen Vertrag der Standortverwaltung Hamburg über die Mitbenutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch Dritte. Der von ihm bei einer Hamburger Versicherungsgesellschaft am 18. Februar 1994 abgeschlossene Haftpflichtversicherungsvertrag weist als Titel des Vortrags "Hilfe für Parfino, Rußland" aus. Mitte Februar 1994 beauftragte Oberst i. G. Klasing den G 3 Stabsoffizier, Oberstleutnant i. G. Pahl, mit der Vorbereitung der Veranstaltung. Er selbst, so Oberst a. D. Klasing vor dem Untersuchungsausschuß, sei vom 4. März bis zum 14. März 1994 abwesend gewesen. Oberstleutnant i. G. Pahl hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er habe sofort gegenüber Oberst i. G. Klasing Bedenken gegen die Veranstaltung geäußert. Er habe nicht die Verantwortung für eine Veranstaltung übernehmen wollen, deren Charakter ihm zum damaligen Zeitpunkt nicht eindeutig klar gewesen sei. Er habe befürchtet, mit dem Begriff "Waffen-SS" und dadurch zu rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht zu werden. Oberst i. G. Klasing habe seine Bedenken zurückgewiesen und ihm den Auftrag gegeben, einen Befehl für die Durchführung der Veranstaltung zu fertigen. Nach der Lektüre eines geliehenen Buches habe er sich jedoch in seinen Bedenken, daß Einheiten der "Waffen SS" im Raum Demjansk eingesetzt gewesen sein könnten, bestätigt gesehen. So habe er sich den telefonischen Rat eines ihm bekannten Rechtsanwalts und Angehörigen der Clausewitz-Gesellschaft zu dem geschichtlichen Hintergrund der im Kessel von Demjansk eingesetzten Truppenteile und auch zur Verbindlichkeit des ihm durch den Chef des Akademiestabes, Oberst i. G. Klasing, erteilten Befehls eingeholt. Der Rat des Rechtsanwalts habe gelautet, gegen die Ausführung der Weisung des Chef des Akademiestabes bestünden dann keine Bedenken, wenn der für die Vortragsveranstaltung zu erstellende Befehl die Zustimmung des Kommandeurs der Führungsakademie beinhalte und die Aufnahme dieser Zustimmung in den Bezug des Befehls, weiterhin die Aufnahme einer Auflage für Herrn Kölln, eine Teilnehmerliste mit der Zugehörigkeit zu ehemaligen Verbänden der Wehrmacht vorlegen zu müssen, und letztlich, daß der Chef des Akademiestabes diesen Befehl unterschreiben müsse. Diese Voraussetzungen habe er auch dem Chef des Akademiestabes mündlich mitgeteilt. Oberst a. D. Klasing hat demgegenüber am 4. und 11. Februar 1998 ausgesagt, keine Kenntnis von den Bedenken des Oberstleutnant i. G. Pahl, von dessen Beratung durch einen Rechtsanwalt und den aufgestellten Forderungen gehabt zu haben. Gleiches hat auch Generalleutnant Dr. Olboeter vor dem Untersuchungsausschuß erklärt. Mit Vermerk vom 1. März 1994 informierte der Chef des Stabes den Kommandeur der Führungsakademie zum Stand der Vorbereitungen der Veranstaltung. "Bei den Vorgesprächen klang in Zusammenhang mit meiner Vertretung durch G 3 an, daß Kdr FüAk gerne gesehen wäre. Ich bin darauf angesichts Ihrer Weisung "Low level"/"kein offizieller" Anstrich, aber auch Ihrer dienstlichen Abwesenheiten nicht eingegangen. Ich schlage vor, es bei der Regelung gemäß Befehl zu belassen." Oberstleutnant i. G. Pahl bereitete den Befehl zur Veranstaltung am 5. März 1994 zur Unterschrift des Chef des Stabes vor. Der Befehl vom 1. März 1994 lautet (auszugsweise): " Betr.:Humanitäre Hilfe für Parfino Bezug: 1. Antrag Oberstleutnant a. D. M ... vom 28. 12. 93 2. Zustimmung Kdr FüAKBw vom 30. 12. 93 3. Zusage Chef AkStab vom 10. 01. 94 4. Weitere Info Oberstleutnant a. D. M ... vom 05. 02. 94 5. Auftrag Chef AkStab vom 24. 02. 94 6. Telcom G 3 ./. Oberstleutnant a. D. M ... am 27. 02. 94 7. Telcom G 3 ./. Herr Kölln am 27. 02. 94 1. Allgemeines Die Familie Kölln bemüht sich um eine Versöhnung der Russen und Deutschen über den Gräbern der im Zweiten Weltkrieg in der Schlacht von Demgansk gefallenen Soldaten. Da der Umfang ihrer Unterstützung nicht ausreicht, um das Notwendigste vor Ort zu leisten, soll die Aktion auf eine breitere Basis gestellt werden. Dazu ist eine private Informationsveranstaltung für die Angehörigen der Traditionsvereinigungen der bei Demgansk eingesetzten Großverbände an der Führungsakademie geplant. ... 4. Veranstalter Herr Kölln 5. Leitung Vertreter Projekt: Herr Kölln Vertreter Gäste: Oberstleutnant a. D. M. ... Vertreter FüAKBw: Akademiestab G 3 6. Teilnehmer: Angehörige von Traditionsgemeinschaften der Verbände, die bei Demgansk eingesetzt waren (ca. 140 Herren und Damen). ... 8. Bemerkungen -- ... -- Der Veranstalter legt Akademiestab G 3 bis 02. 03. 94 eine Liste der Teilnehmer vor -- Weder der Veranstalter noch die FüAkBw führen Pressearbeit durch Im Auftrag Klasing Oberst i. G. u. Chef AkStab Verteiler: Kdr FüAkBw Chef AkStab AkStab G 3 AkStab G 6 KdtStQ ..." Auf den Sachstandsvermerk des Chef des Akademiestabes vom 1. März 1994 schrieb der Kommandeur der Führungsakademie am 2. März 1994 die handschriftliche Verfügung: "Wir helfen durch Org. + Raum. Dies ist aber keine Veranstaltung der Akademie. Ich werde nicht teilnehmen. Die bish. Planung ist o. k. (Kürzel: Olboeter; Datum: 2. 3.)" Ebenfalls mit Datum vom 2. 3. [1994] verfügte der Chef des Akademiestabes: "G 3 zdA". Im Befehl vom 1. März 1994 war der Kommandeur der Führungsakademie in den Verteiler aufgenommen. Dr. Olboeter hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, keine Erinnerung daran zu haben, ob er diesen Befehl erhalten habe. Sicher sei, daß er die Teilnehmerliste nicht selbst gesehen und selbst geprüft habe. Er habe gemeldet bekommen, daß die Liste vorgelegen habe und Gegenstand der entsprechenden Prüfung gewesen sei. Er vermute, daß ihm diese Meldung anläßlich der Morgenlage am 2. März 1994 gemacht worden sei. Für ihn sei entscheidend gewesen, daß drei Tage vor der Veranstaltung der Chef des Stabes gemeldet habe, daß die Liste geprüft sei und die Auflagen erfüllt seien. Oberst a. D. Klasing hat hierzu in seiner Zeugenaussage bekundet, er gehe davon aus, der Kommandeur habe die Vorlage des Befehls als Meldung darüber aufgefaßt, daß seine Auflagen erfüllt seien. Er selbst hätte einen solchen Befehl nicht unterschrieben, wenn er nicht der Überzeugung gewesen wäre, die Auflagen seien erfüllt. Den Verzicht auf Pressearbeit des Herrn Kölln oder der Führungsakademie hat Generalleutnant Dr. Olboeter damit erklärt, daß es sich nicht um eine Veranstaltung der Führungsakademie gehandelt habe. Er habe als Kommandeur die Presse nicht ausgeschlossen, sondern darum gebeten, daß auch der externe Veranstalter von Pressearbeit absehe, wie es auch die Führungsakademie tue. Das habe nichts damit zu tun, daß er einen Rest von Argwohn gehabt habe. Daß in den Gesprächen zwischen dem Chef des Akademiestabes und Herrn Rentmeister die Pressearbeit Gesprächsthema gewesen sein solle, sei ihm nicht bekannt. Er selbst habe grundsätzlich für die Führungsakademie ohne vorherige Rücksprache mit dem Verteidigungsministerium über die Pressearbeit entschieden. Oberstleutnant i. G. Pahl hat hierzu vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, es sei ihm nicht bekannt, ob es über die Interessen des Herrn Kölln hinaus innerhalb der Führungsakademie und innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung ein Interesse an dieser Veranstaltung gegeben habe. Oberst a. D. Klasing und Herr Kölln haben übereinstimmend vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, gegen Ende Februar 1993 seien Oberstleutnant i. G. Pahl, Oberst i. G. Klasing und Herr Kölln einmal persönlich zusammengetroffen. Herr Kölln habe sich selbst und auch sein Projekt vorgestellt; der beabsichtigte Vortrag sei besprochen worden. Oberst a. D. Klasing hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß bekundet, er selbst habe Herrn Kölln aufgefordert, eine Liste der Teilnehmer mit Kennzeichnung ihrer Truppenangehörigkeit im Zweiten Weltkrieg vorzulegen. Oberstleutnant i. G. Pahl hat vor dem Ausschuß am 4. Februar 1998 ausgesagt, er selbst habe Herrn Kölln die Forderung nach der Teilnehmerliste mitgeteilt. Gegen anfängliches Sträuben habe dieser dann aber bereitwillig die Erstellung der Liste zugesagt und dies auch in sehr kurzer Zeit gemacht. Die von Herrn Kölln vorgelegte Teilnehmerliste weist neben den Vor- und Nachnamen der zugesagten Teilnehmer auch deren Zugehörigkeit zu ehemaligen Wehrmachtsverbänden aus; die Liste trägt kein erkennbares Fertigungsdatum. Ausweislich eines dem Herrn Kölln verfügbaren Faxsendeberichts ist die Liste am 27. Februar 1994 an die Führungsakademie übersandt worden. Die Zusageschreiben der Teilnehmer legte Herr Kölln nicht mit vor. Ausweislich dieser Liste wurden unter Ziffer 15) Herr W., Walter -- 3. Pz.Div., unter Ziffer 44) Herr Vissing, Rolf -- 20. I. D. als Teilnehmer benannt. Ursprünglich war unter Ziffer 16) Herr B., Herbert -- 3. Pz.Div. aufgeführt, dann aber gestrichen worden. Oberstleutnant i. G. Pahl hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, anhand dieser Liste habe er zusammen mit dem Chef des Akademiestabes die Teilnehmer auf Zugehörigkeit zu SS-Einheiten kontrolliert. Oberst a. D. Klasing hat hierzu ausgesagt, daß er nicht selbst die Gästeliste kontrolliert habe, sondern dies als Einzelaufgabe im Rahmen der Durchführung des Projekts von Oberstleutnant i. G. Pahl habe vorgenommen werden müssen. Es sei ausgeschlossen, daß Oberstleutnant i. G. Pahl auf seine eigene Initiative die Liste des Herrn Kölln angefordert und vorgelegt habe. Auch seien ihm Bedenken des Oberstleutnants i. G. Pahl gegen diese Veranstaltung nicht bekannt geworden und gewesen. Herr Kölln hat erklärt, er habe aufgrund des Zusageschreibens der Truppenkameradschaft 3. SS-Panzerdivision "Totenkopf" Kenntnis von der ehemaligen Zugehörigkeit von zwei Teilnehmern zu einer SS-Einheit gehabt. Auch nachdem ihm die Auflagen des Kommandeurs der Führungsakademie in dem Gespräch mit dem Chef des Akademiestabes und dem Oberstleutnant i. G. Pahl bekannt gemacht worden seien, habe er für sich persönlich die Entscheidung getroffen, diese benannten ehemaligen Angehörigen der 3. SS-Panzerdvision nicht wieder auszuladen. Eine dieser beiden Personen habe dann aber von sich aus abgesagt. Somit habe "ein ganzer früherer Soldat der Waffen-SS an meiner Vortragsveranstaltung teilgenommen; kein weiterer." Oberst a. D. Klasing kannte nach eigenem Bekunden vor dem Untersuchungsausschuß dieses Schreiben zur Zeit der Veranstaltung nicht. Am 5. März 1994, ab 15.00 Uhr, fand die Vortragsveranstaltung des Herrn Kölln im Moltke-Saal der Führungsakademie der Bundeswehr statt. Oberstleutnant i. G. Pahl eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die Teilnehmer und stellte die Führungsakademie mit einem Film vor. Ausweislich des Vortragsmanuskripts des Zeugen Kölln war der Vortrag tituliert "Reisen nach Rußland/Parfino/1992-- 1997". Herr Kölln stellte seine verschiedenen humanitären Aktionen für das Gebiet und die Menschen von Parfino dar. Mit Schreiben vom 6. März 1994 bedankte sich Herr Kölln beim Chef des Akademiestabes für die gelungene Vortragsveranstaltung mit über 150 Anmeldungen, für die Einführung durch den Oberstleutnant i. G. Pahl und den den Zuhörern gezeigten Film über die Führungsakademie. Am 8. März 1994 schrieb Oberstleutnant a. D. M. an den Kommandeur der Führungsakademie. Er bedankte sich für die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Moltke-Saales für den Vortrag des Herrn Kölln, "der vor überwiegend ehemaligen Kriegsteilnehmern über umfangreiche humanitäre Hilfsaktionen nach Rußland berichtete, die er und seine Frau sei Jahren uneigennützig durchführen". In diesem Schreiben führte er weiter aus: "Hinsichtlich der Veranstaltung darf wohl von einem großen Erfolg gesprochen werden. Dies haben vordergründig sowohl die Anzahl der durchweg hochbetagten Teilnehmer wie auch die einzelnen Entfernungen gezeigt, die manche zu überwinden hatten, um den Vortrag zu hören. Entscheidend erscheint mir jedoch, daß ausnahmlos Einigkeit über die Brückenfunktion humanitärer Hilfe für Versöhnung und Freundschaft mit unserem ehemaligem Kriegsgegner besteht und weiter gefördert werden konnte." Das Schreiben nahm der Kommandeur der Führungsakademie, Generalmajor Dr. Olboeter, ausweislich seiner Paraphe am 10. März [1994] zu Kenntnis. Generalleutnant Dr. Olboeter hat ausgesagt, ihm sei gemeldet worden, daß die Veranstaltung völlig bestimmungsgemäß abgelaufen sei. Diese Meldung habe ihn am 9. März 1994 oder später nach seiner Rückkehr aus dem Ausland erreicht. Oberst a. D. Klasing hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, daß er diese Meldung nicht abgegeben habe, da er zu diesem Zeitpunkt im Urlaub gewesen sei. 2. Unterstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr Herr Kölln hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, nach der Vortragsveranstaltung am 5. März 1994 habe ihn Herr Vissing angerufen. Gegenstand dieses Telefonats sei die Bitte des Herrn Vissing um Informationen über die Beschaffung ausgemusterter Bundeswehr-Ausrüstung gewesen. Diese Informationen habe er Herrn Vissing gegeben. Herr Vissing habe sich in diesem Gespräch dahingehend geäußert, daß er selbst humanitär tätig werden wolle und sich daher einer Organisation angeschlossen habe. Oberstleutnant i. G. Pahl hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, in der ersten Jahreshälfte 1994 von Herrn Vissing, den er anläßlich des Parfino-Vortrags im Moltke-Saal der Führungsakademie am 5. März 1994 kennengelernt hatte, auf ein von ihm geplantes Projekt angesprochen worden zu sein. Herr Vissing habe ihn um eine Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr für den Zeitraum zwischen Lieferung der Kraftfahrzeuge und Erteilung der Ausfuhrgenehmigung gebeten. Er wolle nach dem Vorbild des Herrn Kölln ebenfalls humanitäre Hilfe leisten und zu diesem Zweck ausgesonderte Kraftfahrzeuge von der Bundeswehr erbitten. Hierzu habe er wie Herr Kölln einen Antrag auf Bereitstellung von Bundeswehr-KFZ für humanitäre Hilfe in Rußland an das Verteidigungsministerium und einen weiteren Antrag auf Ausfuhrgenehmigung gestellt. Er sei davon ausgegangen, daß das Bundesministerium der Verteidigung das Anliegen des Herrn Vissing vor Abgabe des Materials prüfen werde und das Ansinnen des Herrn Vissing insoweit in Ordnung sei. Er habe daraufhin den damaligen Chef des Akademiestabes, Oberst i. G. Klasing, um die Genehmigung zum Unterstellen von Fahrzeugen dieser Art und Zweckbestimmung gebeten. Dieser habe die Genehmigung erteilt. Für das Unterstellen sei zunächst das vierte Quartal 1994 vorgesehen gewesen. Noch innerhalb dieses Zeitraumes habe Herr Vissing ihn aber unterrichtet, daß die Fahrzeuge erst am 2. Januar 1995 auf das Gelände der Führungsakademie gebracht werden sollten. Herr Vissing hat vor dem Untersuchungsausschuß hierzu erklärt, er habe erstmals Kontakt zur Führungsakademie der Bundeswehr anläßlich des Vortrags des Herrn Kölln erhalten. Dort habe er einen aktiven Offizier kennengelernt. Den habe er nach einer Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge der Bundeswehr, die für humanitäre Zwecke in Ostpreußen zur Verfügung gestellt würden, gefragt. Der Offizier habe gesagt, das werde er prüfen. Er möge sich bei ihm melden und nach dem Ergebnis fragen. Das Ergebnis sei positiv gewesen. Es habe zu diesem Zeitpunkt die Abholung der Fahrzeuge in Hesedorf angestanden. Die Fahrzeuge seien dort abgeholt und in der Führungsakademie deponiert worden. Am 2. Januar 1995 informierte Oberstleutnant i. G. Pahl -- so seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuß -- den S 3-Offizier des Akademiestabes, Hauptmann R., über die geplante Abstellung der Fahrzeuge. In Absprache mit dem Schirrmeister der Stabskompanie habe dieser daraufhin den Abstellort im Bereich der Fahrbereitschaft festgelegt und die Wache über den Vorgang informiert. In Begleitung des Manfred Roeder und einer namentlich nicht weiter bekannten Person habe Herr Vissing die ausgesonderten Bundeswehrfahrzeuge auf das Gelände der Führungsakademie gebracht. Am vorgesehenen Abstellplatz seien dann die Schlüssel und die Kraftfahrzeug-Scheine der Fahrzeuge gegen handschriftliche Empfangsbestätigung übergeben und vom Schirrmeister unter Verschluß genommen worden. Als empfangsberechtigt wurde "Herr Roeder oder Beauftragter" vermerkt. Bei den Fahrzeugen handelte es sich um einen PKW 0,4 to VW 181, einen PKW 0,5 to VW-Iltis und einen LKW 2 to Daimler-Benz. Manfred Roeder notierte auf dieser Empfangsbestätigung handschriftlich: "-- bis 1. März abholen!" Herr Vissing hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, Manfred Roeder habe ihm mitgeteilt, daß die Fahrzeuge für das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk zu diesem Termin in Hesedorf abzuholen seien. Roeder ist durch Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. Juni 1982 wegen Rädelsführerschaft bei Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129 a StGB zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren rechtskräftig verurteilt worden. Seit dem 12. Februar 1990 ist er nach Aussetzung der Reststrafe wieder auf freiem Fuß. In den Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern ist Roeder seit 1973 erstmals und dann durchgängig erwähnt worden. Das Deutsch- Russische Gemeinschaftswerk, dessen 2. Vorsitzender Roeder seit Gründung ist, wird -- mit Ausnahme des Jahres 1996 wegen fehlender bekanntgewordener Aktivitäten -- seit 1993 im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Die dem Untersuchungsausschuß vorliegenden Aktenunterlagen ergeben folgenden weiteren Sachverhalt zum Verbleib der drei Kraftfahrzeuge auf dem Gelände der Führungsakademie der Bundeswehr und der Logistikschule der Bundeswehr. Ein am 27. März 1995 auf dem Gelände der Führungsakademie stattfindender Großer Zapfenstreich machte es nötig, die Fahrzeuge zu entfernen. Oberstleutnant i. G. Pahl, der mit der Ausrichtung des Großen Zapfenstreiches beauftragt worden war, rief daraufhin Herrn Vissing an und bat ihn, die Fahrzeuge abzuholen. Die Fahrzeuge wurden in die Reichspräsident-Ebert-Kaserne (Logistikschule der Bundeswehr) gebracht. Dort verblieben sie weitere sechs bis sieben Wochen bis zu ihrer endgültigen Abholung. Das genaue Datum der Abholung konnte im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. 3. Vortrag des Manfred Roeder am 24. Januar 1995 vor Angehörigen des Akademiestabes der Führungsakademie der Bundeswehr -- "Die Übersiedlung von Rußlanddeutschen in den Raum Königsberg" a) Vorlauf Für den 24. Januar 1995 sollte für die Angehörigen des Akademiestabes eine Offizierweiterbildung durchgeführt werden, an die sich die Verabschiedung eines Offiziers im Rahmen eines festlichen Abendessens anschließen sollte. Chef des Akademiestabes war seit dem 9. Dezember 1994 Oberst i. G. Schwarzer. Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr war Generalmajor Dr. Olboeter. Oberstleutnant i. G. Pahl und Oberst i. G. Schwarzer haben in ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, den Auftrag zur Vorbereitung dieser Offizierweiterbildung habe Oberstleutnant i. G. Pahl vom Chef des Akademiestabes erhalten. Oberstleutnant i. G. Pahl hat weiter ausgeführt, einige Tage bevor er den Auftrag zur Offizierweiterbildung erhalten habe, hätten sich Herr Vissing und Manfred Roeder in sein Dienstzimmer in der Führungsakademie der Bundeswehr begeben. Dies sei im Anschluß an die Einlieferung der drei Bundeswehrfahrzeuge am 2. Januar 1995 gewesen. Sie hätten sich dabei über die geplante humanitäre Hilfsaktion unterhalten, für die die drei Fahrzeuge vorgesehen sein sollten. Bis zu diesem Zeitpunkt sei ihm Manfred Roeder nicht bekannt gewesen. Nachdem er einige Tage später vom Chef des Akademiestabes den Auftrag zur Offizierweiterbildung erhalten habe, habe er sich zum Zwecke der Festlegung eines geeigneten Themas für die Fortbildung zunächst über die aktuellen Themen der Dozenten an der Führungsakademie informiert. Parallel dazu habe er mit dem ihm seit dem Vortrag von Herrn Kölln am 5. März 1994 bekannten Herrn Vissing erörtert, ob dieser im Rahmen eines Vortrags die beabsichtigte Nutzung der ausgesonderten Bundeswehrkraftfahrzeuge im Zuge dessen geplanter humanitärer Aktion darstellen wolle. Herr Vissing habe ihm erklärt, Roeder habe schon mehrfach vor einem großen Auditiorium gesprochen. Er empfehle ihn und bescheinige ihm einen guten Leumund. Der Vortrag könne dann als Gegenleistung für die Erlaubnis zum Unterstellen der Kraftfahrzeuge gewertet werden. Herr Vissing hat am 6. Januar 1998 anläßlich der Sachverhaltsklärung durch den Leiter der Rechtsabteilung im Bundesministerium der Verteidigung erklärt, im Anschluß an das Einbringen der ausgemusterten Bundeswehrfahrzeuge habe man sich in das Dienstzimmer des Oberstleutnant i. G. Pahl begeben. Dort sei im Zusammenhang mit der humanitären Aufgabe, für die die Fahrzeuge eingesetzt werden sollten, das Gespräch auf die Offiziersweiterbildungsveranstaltung gekommen und angeboten worden, daß Manfred Roeder über humanitäre Hilfsaktionen in dem Raum Königsberg berichte. Oberstleutnant i. G. Pahl hat in seiner Zeugenvernehmung weiter ausgeführt, er habe daraufhin dem Chef des Akademiestabes vorgeschlagen, bei der geplanten Offizierweiterbildung entweder einen Dozenten über ein Thema aus der Lehre oder Manfred Roeder über die von diesem und Herrn Vissing geplante humanitäre Hilfe vortragen zu lassen oder die Offizierweiterbildung ganz zu streichen. Nach Aussage des Oberst i. G. Schwarzer gebe es keine niedergeschriebenen Regelungen, die sich speziell mit dem Weiterbildungsbedarf des Akademiestabes beschäftigten. Der Akademiestab habe von den sehr guten Angeboten der Führungsakademie im sicherheitspolitischen Bereich profitiert. Die heterogene Zusammensetzung des Akademiestabes habe es ihm nicht angeraten erscheinen lassen, etwa über Themen der Inneren Führung in Vortragsform zu unterrichten, sondern er habe sie im Alltag praktiziert und vorgelebt. Er hat hierzu weiter erklärt, er habe sich kurz nach seinem Dienstantritt als Chef des Stabes in der Zwangslage befunden, in kurzer Zeit ein Weiterbildungsthema und einen geeigneten Referenten finden zu müssen. Zufällig habe mit Roeder ein Referent und ein passendes Thema zur Verfügung gestanden. Zwischen dem 4. und 16. Januar 1995 habe er sich dann für den Vortrag Roeders entschieden. Das "Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk" sei ihm nicht verdächtig vorgekommen. Das Thema sei ihm angesichts der von der Bundesregierung unterstützten Bemühungen, Rußlanddeutsche auf dem Gebiet der früheren UdSSR anzusiedeln, aktuell und informativ, aber nicht besonders sensibel erschienen. Auch die Verpflichtung von Referenten, die nicht Angehörige der Führungsakademie seien, stelle einen normalen Vorgang dar. Daß der Vortrag Manfred Roeders eine Gegenleistung für das Unterstellen der Fahrzeuge des Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerks sein sollte, habe er nicht gewußt. Nach Aussage des derzeitigen Kommandeurs der Führungsakademie der Bundeswehr, Konteradmiral Lange, vor dem Untersuchungsausschuß liege die Auswahl und Entscheidung über die Themen für die Weiterbildungsveranstaltungen des Akademiestabes beim Chef des Akademiestabes als truppendienstlichem Vorgesetzten. Dazu könne dieser sich der breiten Palette von Dozenten aus dem Bereich der Lehre der Führungsakademie bedienen oder auch externe Referenten verpflichten. Anders als bei der Verpflichtung von Gastdozenten für den Bereich der Lehre sei aber bei dem Vortragenden für diese Weiterbildungsveranstaltung des Akademiestabes das eingespielte Verfahren zur Überprüfung der Person des Vortragenden nicht angewendet worden. Nach Aussage des Oberstleutnant i. G. Pahl habe er auf Weisung des Chef des Akademiestabes den Manfred Roeder aufgefordert, einen Vorschlag für das Thema zu machen, sein Konzept darzulegen, seinen Lebenslauf zu schildern und benötigte Hilfsmittel zu benennen. Roeder habe anläßlich eines Besuches bei ihm -- Oberstleutnant i. G. Pahl -- den Wunsch nach einem Filmprojektor, Folien sowie Übernachtung geäußert. Roeder habe als seinen Lebenslauf dargestellt: Ausbildung zum Juristen, Einsatz über Jahre als Jurist bei der US-Army, nun im Ruhestand mit ausreichenden finanziellen Mitteln versehen, Absicht, humanitäre Hilfe in Rußland zu leisten. Oberstleutnant i. G. Pahl hat vor dem Untersuchungsausschuß weiter ausgeführt, er habe den Chef des Akademiestabes über das Ergebnis dieses Gesprächs informiert. Dieser habe die Planung gebilligt. b) Vortragsveranstaltung Mit Vorbefehl vom 4. Januar 1995 teilte der Chef des Akademiestabes, Oberst i. G. Schwarzer, den Offizieren und Beamten ab A 9 des Akademiestabes mit, daß am 24. Januar 1995 in der Zeit von 15.00 bis 16.15 Uhr eine Offizierweiterbildung und im Anschluß daran eine Dienstliche Veranstaltung geselliger Art anläßlich der Verabschiedung eines Oberstabsarztes stattfinden werde. Am 16. Januar 1995 erließ der Chef des Akademiestabes einen Befehl für die Offizierweiterbildung für den 24. Januar 1995 mit dem Thema "Die Übersiedlung der Rußland-Deutschen in den Raum Königsberg". Der Befehl richtete sich an die Offiziere, vergleichbaren Beamten und Angestellten des Akademiestabes. Als Vortragender war "Herr Roeder, Deutsch- Russisches Gemeinschaftswerk" angegeben. Veranstaltungsort war der Hörsaal D, Gebäude 5 der Clausewitz-Kaserne, Führungsakademie der Bundeswehr. Der Verteiler dieses Befehls beschränkte sich auf den angesprochenen Adressatenkreis des Akademiestabes; der Kommandeur der Führungsakademie gehörte nicht zu den Adressaten. Oberst i. G. Schwarzer hat zu der unterlassenen Information an den Kommandeur der Führungsakademie erklärt, es habe sich hierbei um ein bürokratisches Versehen gehandelt. Eine Weiterbildungsveranstaltung des Akademiestabes halte er grundsätzlich für angemessen wichtig, um den Kommandeur der Führungsakademie mittels des dazu erstellten Befehls zu unterrichten. Daß er hierzu auch keine Information in der Morgenlage gegeben habe, erklärte er damit, daß der für den 23. Januar 1995, dem Tag vor dem Vortrag Roeders, angekündigte Besuch des neuen Stellvertreters des Generalinspekteurs weit wichtiger gewesen sei. Außerdem sei die Qualität der Vortragsveranstaltung von Person und Inhalt nicht so herausragend im Vergleich zu anderen Veranstaltungen an der Führungsakademie gewesen, daß ihr nun ein besonderer Rang zugekommen wäre. Er hätte z. B. nie erwogen vorzuschlagen, den Vortrag vor einem Forum wie den Teilnehmern der Generalstabsausbildung zu präsentieren. Nach Aussage des Generalleutnant Dr. Olboeter vor dem Untersuchungsausschuß habe er nach der Morgenrunde am 24. Januar 1995 Hamburg verlassen und sei am 27. Januar 1995 zurückgekehrt. Oberstleutnant i. G. Pahl hat ausgesagt, am 24. Januar 1995 habe auf Wunsch des Chef des Akademiestabes ein Gespräch zwischen Oberst i. G. Schwarzer und Manfred Roeder stattgefunden. Manfred Roeder habe dem Chef des Akademiestabes in seinem Beisein noch einmal persönlich seinen Werdegang und das Konzept für seinen Vortrag vorgestellt. Der Wunsch Roeders nach Aufnahme seines Vortrags mittels einer mitgebrachten Video-Kamera sei abgelehnt worden. Nach Aussage des Oberst i. G. Schwarzer habe die Vorstellung und das Thema des Manfred Roeder keinerlei Anlaß gegeben, an der Seriosität Roeders zu zweifeln. Roeder sei ihm als reizender, eloquenter, engagierter Mensch erschienen. Er habe sich in dem ausführlichen Gespräch als Rechtsanwalt aus Stuttgart vorgestellt, der nach erfolgreichem Berufsleben jetzt Zeit und auch die finanziellen Möglichkeiten habe, sich um diejenigen Dinge zu kümmern, die ihm am Herzen lägen. Dazu habe er sich im Rahmen seiner Mitarbeit beim Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerk die Aussöhnung von Deutschen und Russen auf die Fahnen geschrieben. Er selbst -- Oberst i. G. Schwarzer -- habe dem Manfred Roeder die Aufgabenstellung der Führungsakademie der Bundeswehr erläutert und dabei auch über die Aktivitäten an der Akademie gesprochen, die der Völkerverständigung dienten. Er habe den an der Führungsakademie herrschenden Geist dargestellt, so daß Roeder habe erkennen müssen, daß für seine Ideologie kein Platz sei. Ausgehend von dem Grundkonsens der Führungsakademie, daß Personen mit Belastungen aus ihrer politischen Vergangenheit als Redner nicht in Frage kämen, und aufgrund des positiven Eindrucks von Roeder habe er keine Nachforschungen über ihn durch den S 2 des Stabes veranlaßt. Der Verfassungsschutzbericht habe nicht zu seiner regelmäßigen Lektüre gehört und sei auch nicht im Rahmen regelmäßiger Informationen an die Angehörigen des Stabes behandelt worden. Er habe zwar regelmäßig Dienstaufsicht über den S 2-Bereich seines Stabes geübt, halte aber das Lesen des Verfassungsschutzberichts nicht für eine Verpflichtung des Chef des Akademiestabes. Generalleutnant Dr. Olboeter hat erklärt, daß er in der Zeit, in der er Kommandeur der Führungsakademie gewesen sei, keinen Verfassungsschutzbericht erhalten habe. Am Nachmittag des 24. Januar 1995 versammelten sich etwa 25 bis 30 Angehörige des Akademiestabes zur Weiterbildungsveranstaltung in einem Hörsaal des Fachbereichs Führungslehre Luftwaffe. Manfred Roeder habe sich den Zuhörern selbst mit Angaben zu Name, Beruf, Wohnort und Funktion im Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerk vorgestellt. Gegenstand des Vortrags sei im wesentlichen die Darstellung der Lebensgeschichte der Rußlanddeutschen in Kasachstan und die Aktivitäten des Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerks im Rahmen von Umsiedlungsaktionen von Teilen der Rußlanddeutschen nach Nord- Ostpreußen gewesen. Roeder habe den Zuhörern den Eindruck vermittelt, daß das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk im Einverständnis mit dem Verwaltungschef Kaliningrads handele. Ob Informationsmaterial über das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk ausgelegt war, ist nicht mehr eindeutig zu ermitteln. Oberst i. G. Schwarzer hat zum Inhalt des Vortrages ergänzt, daß Roeder auch die Notwendigkeit von Geldsammlungen für das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk dargestellt habe. Zu einer Sammlung sei es aber nicht gekommen. c) Abendveranstaltung Das für die Verabschiedung des Offiziers vorgesehene festliche Abendessen fand in der General-Baudissin-Kaserne statt. Manfred Roeder nahm an dem Abendessen, bei dem der zu verabschiedende Offizier im Mittelpunkt stand, auf Einladung von Oberst i. G. Schwarzer teil. Oberst i. G. Schwarzer hat dazu vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er hätte es als unhöflich empfunden, wenn er den noch anwesenden Redner Roeder nicht zu dem nach dem Vortrag stattfindenden Essen eingeladen hätte. Seine in diesem Moment ausgesprochene Einladung habe Roeder angenommen. Nach Aussage von Oberstleutnant i. G. Pahl sei Manfred Roeder in diesem Teilnehmerkreis nicht aufgefallen; rechtsradikale Äußerungen habe er nicht getan. Der Abend sei um 20.30 Uhr beendet worden. Er hat weiter ausgeführt, auf Veranlassung des Chef des Akademiestabes und wie in der Vorbereitung abgesprochen, habe Manfred Roeder nach der Veranstaltung in der Kaserne übernachtet und am nächsten Tag dort gefrühstückt. Dann sei er auf seine Veranlassung mit einem Bundeswehrfahrzeug zum Haus des Herrn Vissing in der Nachbarschaft der Führungsakademie gefahren worden. Oberst i. G. Schwarzer hat hierzu erklärt, es entspreche dem normalen Stil der Akademie, einen Redner, der nach seinem Vortrag nicht mehr nach Hause fahren könne, bei der Akademie unterzubringen und ihm ein Frühstück anzubieten. Ein Honorar oder Erstattung von Reisekosten seitens der Truppenverwaltung der Führungsakademie wurden an Roeder nicht gezahlt. d) Aufdeckung der Identität Manfred Roeders und weitere Behandlung Oberstleutnant i. G. Barandat hat zur Aufdeckung der Identität Manfred Roeders vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, er habe am 15. Mai 1995 mit Oberst i. G. Schwarzer und mehreren anderen Akademieangehörigen beim Mittagessen am gleichen Tisch gesessen. Er selbst sei in der Woche vom 15. bis 18. Mai 1995 zur Einarbeitung und Vorbereitung seiner Verwendung ab 1. Oktober 1995 an der Führungsakademie gewesen. Gesprächsthema sei die Kooperation der Nato- Staaten mit den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes im Ostseeraum gewesen. Im Rahmen des Gesprächs habe Oberst i. G. Schwarzer erwähnt, daß er kürzlich einen guten Referenten zum Thema Kaliningradskaja Oblast eingeladen habe. Auf seine Nachfrage hin habe Oberst i. G. Schwarzer den Namen Manfred Roeder als Referenten des Deutsch- Russischen Gemeinschaftswerks genannt. Oberstleutnant i. G. Barandat hat erklärt, sowohl der Name Roeder als auch das "Deutsch-Russische-Gemeinschaftswerk" seien ihm aus der Schule und seinem privaten Umfeld bekannt gewesen. Er habe den Chef des Akademiestabes über seinen Verdacht aufgeklärt, daß es sich bei Roeder um den bekannten ehemaligen Rechtsterroristen handele. Bis zu diesem Moment sei Oberst i. G. Schwarzer fest davon überzeugt gewesen, daß er einen kenntnisreichen honorigen Referenten geworben habe. Er habe erschrocken reagiert, ihn aber nicht aufgefordert, zu schweigen. Auf Bitten des Chef des Akademiestabes habe er dann eine Kopie des Verfassungsschutzberichtes erstellt und diese kurz darauf im Vorzimmer des Chefs abgegeben. Dem Vorzimmer des Kommandeurs habe er keine Kopie übergeben; das habe er für eine Sache des Chefs gehalten. Am gleichen Tag unterrichtete auch ein weiterer Angehörige des Akademiestabes -- Hauptmann L. -- den Chef des Akademiestabes über die wahre Identität Manfred Roeders, nachdem er am 14. Mai 1995 zur Person Roeders in einer Fernsehsendung Näheres erfahren hatte. Am Morgen des 2. Juni 1995 konfrontierte Oberst i. G. Schwarzer daraufhin Oberstleutnant i. G. Pahl mit dem Sachverhalt. Oberstleutnant i. G. Pahl hat ausgeführt, ihn habe besonders betroffen gemacht, daß er als "eingefleischter Sicherheitsfanatiker" trotz seiner sonst üblichen Vorsicht so hereingefallen sei. Oberst i. G. Schwarzer hat über dieses Gespräch weiter ausgeführt, Oberstleutnant i. G. Pahl habe ihm über den Vorlauf und die erste Kontaktaufnahme des Herrn Vissing und Herrn Roeder berichtet. Dabei habe er zum ersten Mal den Namen Vissing gehört. In der Folgezeit habe er mit den Teilnehmern an der Weiterbildungsveranstaltung Gespräche über den Vortrag Manfred Roeders geführt, um sein eigenes Urteil über die Vortragsveranstaltung zu überprüfen, daß nämlich nichts Rechtsradikales im Vortrag oder in Einzelgesprächen stattgefunden habe. Sein eigener positiver Eindruck sei durch diese Gespräche bestätigt worden. Seine Gesprächspartner hätten ihm von dieser Veranstaltung einen rundherum positiven Eindruck wiedergegeben. Auch der derzeitige Kommandeur der Führungsakademie, Konteradmiral Lange, hat dazu erklärt, nach seinem Wissensstand hätten alle Teilnehmer einen unverdächtigen Eindruck von dem Vortrag gehabt. Es sei nicht der Fall gewesen, daß an dem Tag des Vortrags aufgrund des Themas bei irgendjemanden "die Alarmglocken" angegangen seien. Oberst i. G. Schwarzer und Oberstleutnant i. G. Pahl haben übereinstimmend weiter ausgeführt, in einer Stabsbesprechung am 2. Juni 1995 habe der Chef des Akademiestabes die wahre Identität Manfred Roeders offengelegt. In dieser Stabsbesprechung sei im Kreis der Abteilungsleiter über die Frage diskutiert worden, ob das Auftreten Roeders zu melden sei. Der Chef des Akademiestabes -- Oberst i. G. Schwarzer -- habe den Teilnehmern erklärt, daß nichts weiter zu veranlassen sei, daß hoffentlich Gras über die Sache wachsen werde und daß in Zukunft die Auswahl von Referenten mit noch mehr Sorgfalt vorgenommen werden müsse. Nach Aussage von Oberst i. G. Schwarzer habe er sich in dieser einzigen Stabsbesprechung am 2. Juni 1995 zu diesem Thema dazu bekannt, daß mit der Einladung Manfred Roeders ein Fehler gemacht worden sei. Den Vorgang selbst habe er damals nicht für meldepflichtig gehalten, weil die Veranstaltung keine Anzeichen rechtsradikalen Handelns und Denkens Roeders, sondern ein humanitäres Anliegen habe erkennen lassen, Roeder sich im weiteren Zeitablauf nicht mit seinem Auftreten an der Führungsakademie gebrüstet habe und es sich letztlich um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Darüber habe auch bei den Teilnehmern der Stabsbesprechung Konsens bestanden. Eine einvernehmliche Sprachregelung oder gar ein Redeverbot habe nicht bestanden. Nach seiner damaligen Einschätzung, die er heute als Fehlbeurteilung erkennen müsse, hätte auch der Kommandeur nicht zu einer anderen Einschätzung der Lage kommen können, als daß "etwas Unanständiges geschehen sei und die Peinlichkeit" bleibe. Er habe seinen Kommandeur nicht beunruhigen wollen, da der die Sache auch nicht hätte bessern können. Ein Verhalten nach der Devise "Melden macht frei" sei ihm als ein ungerechtfertigtes Verschieben eines Problems erschienen. Die unterlassene Meldung an den Kommandeur sei ihm nicht illoyal erschienen. Ein untergeordneter Gesichtspunkt sei es gewesen, daß er mit seiner Entscheidung auch eine große Last von Oberstleutnant i. G. Pahl genommen habe. Er -- Oberst i. G. Schwarzer -- habe weiterhin befohlen, daß eventuelle Kontakte beendet werden sollten, die von dieser rechtsradikalen Seite noch geknüpft werden könnten. Anlaß hierfür sei gewesen, daß Hauptmann L. im Mai 1995 Propagandamaterial zugesandt erhalten habe. Hierauf sei er mit Hauptmann L. übereingekommen, daß im Wiederholungsfall Roeder ein Schreiben erhalten sollte, mit dem Hauptmann L. sich die weitere Zusendung von Material verbitte. Das sei aber kein Anlaß gewesen, den er dem Kommandeur habe melden müssen. Weitere Kontakte aus dem Umfeld Roeders zu einem Angehörigen des Akademiestabes seien ihm nicht bekannt geworden. Oberstleutnant i. G. Pahl hat erklärt, er habe in der Folgezeit den Kontakt zu Herrn Vissing abgebrochen. Mit Schreiben vom 10. Juni 1995 schrieb Manfred Roeder Oberstleutnant i. G. Pahl unter der Adresse der Führungsakademie an. Mit großem Staunen -- so sein Schreiben -- höre er von Herrn Vissing, welche Unruhe in der Akademie ausgebrochen sein solle über seinen Vortrag bzw. sein Erscheinen in der Akademie. Gern habe er auf die Bitte von Herrn Pahl über die Arbeit des DRGW in Ostpreußen berichtet und sich über die Einladung gefreut. Wie ihm von Herrn Vissing berichtet worden sei, seien einige der Offiziere aus der Fassung geraten, weil bekannt geworden sei, daß er einmal als "Rechtsextremist" durch ein Gericht verurteilt wurde. Oberstleutnant i. G. Pahl habe Herrn Vissing vorgehalten, daß er ihm nichts über die Umstände seiner [Roeders] Vorstrafe mitgeteilt habe. Dazu habe Herr Vissing aber auch kein Recht gehabt. In diesem Schreiben vertrat Manfred Roeder weiter die Auffassung, Bürger mit nationaler Gesinnung würden als "Rechte abgestempelt", "links" könne man aber ohne großes Risiko sein. Er frage ihn, ob das der Staat sei, den er notfalls mit seinem Leben verteidigen werde. Oberstleutnant i. G. Pahl hat erklärt, wichtigstes Argument für seine unterlassene Meldung an den Kommandeur der Führungsakademie sei sein Dank gegenüber dem Chef des Akademiestabes gewesen, keine Maßnahme gegen ihn ergriffen zu haben. Generalleutnant Dr. Olboeter hat zu seinem Kenntnisstand über den Roeder-Vortrag bekundet, er habe erstmals am 6. Dezember 1997 durch Anruf des Führungszentrums der Bundeswehr von diesem Vorgang erfahren. Eine Meldung sei von keinem der Akademieangehörigen an ihn oder die hierarchischen Zwischenebenen ergangen. Der derzeitige Kommandeur der Führungsakademie, Konteradmiral Lange hat erklärt, weder bei der Amtsübergabe noch bei einer sonstigen Gelegenheit sei er von Generalleutnant Dr. Olboeter über den Roeder- Vortrag unterrichtet worden. Informationen dazu habe er vor der ersten Erwähnung in der Presse im Dezember 1997 weder aus dem Bereich des Akademiestabes noch auf einem sonstigen Weg außerhalb oder innerhalb der Führungsakademie erhalten. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 4. März 1998 vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er habe von dem Roeder-Vortrag im Dezember 1997 während seines Besuchs in Warschau von seinem Pressesprecher erfahren. Die Namen der Herren Kölln, Vissing und K. seien ihm bis dahin unbekannt gewesen. Es gebe keine Sympathie mit Rechtsradikalen im Bereich der Führungsakademie der Bundeswehr, auch nicht im Akademiestab der Führungsakademie. Er sei der Auffassung, daß mit der Einladung des Manfred Roeder ein Organisationsfehler gemacht worden sei. Der Referent Roeder an der Führungsakademie sei an sich ein Skandal und das vorgetragene Thema nicht in Ordnung. Für einen Infrastrukturstab hätte es andere Fortbildungsthemen geben müssen. Er kritisiere, daß diejenigen, die die Einladung an Manfred Roeder ausgesprochen hätten, ihrer Sorgfaltspflicht zur Information über den Dozenten nicht genügt hätten. Ihnen sei zwar der Name des Manfred Roeder bekannt gewesen, nicht aber seine Identität. Die Führungsakademie sei eine Visitenkarte der Bundeswehr, die nicht durch Leichtfertigkeit befleckt werden dürfe. Denn nach außen -- auch außenpolitisch -- habe es so ausgesehen, als habe es sich um eine programmatische Einladung der Führungsakademie gehandelt. Dies werde mit der Bundeswehr verbunden. Oberstleutnant i. G. Barandat hat zum Informationsstand der Angehörigen der Führungsakademie über den Roeder-Vortrag ausgesagt, im September 1995 habe er während einer Mittagspause an einem Gespräch von Akademieangehörigen teilgenommen, das sich um die Rahmenbedingungen des Roeder-Vortrags gedreht habe. Allen Anwesenden sei bekannt gewesen, daß Roeder mit einem Dienstkraftfahrzeug gefahren worden sei und dies auch Gegenstand einer Stabsbesprechung gewesen sei. In ihm sei der Eindruck entstanden, die Sache sei an der Führungsakademie bekannt und es bedürfe keiner weiteren Initiative seinerseits, in irgendeiner Weise aktiv zu werden. Konkrete Anhaltspunkte dafür, daß in der Person des damaligen Kommandeurs liegende Gründe die Meldung der Akademieangehörigen an ihn verhindert hätten, habe er nicht gehabt. Nach Bekunden des Oberst i. G. Schwarzer habe er selbst auch nach der Aufdeckung der wahren Identität Manfred Roeders zu keiner Zeit die gedankliche Verbindung hergestellt zwischen dem Vortrag des Rechtsextremisten Roeder und den in der Führungsakademie abgestellten Kraftfahrzeugen für humanitäre Zwecke. An dem Genehmigungsverfahren zum Unterstellen der Fahrzeuge sei er nicht beteiligt worden. Es sei aber nicht ungewöhnlich, daß fremde Fahrzeuge im Bereich der Führungsakademie stünden. 4. Behauptete rechtsextremistische Äußerungen auf dem Gelände der Führungsakademie am 18. Dezember 1997 In seiner Vernehmung am 4. Februar 1998 hat Konteradmiral Lange dem Untersuchungsausschuß über seinen Erkenntnisstand zu dem von der taz gemeldeten Vorfall berichtet. Durch die Meldung der taz seien Tag und Ort des angeblichen Vorfalls bekannt geworden. Er habe daraufhin feststellen lassen, daß an diesem Tag neben dem üblichen Restaurationsbetrieb drei zusätzliche Veranstaltungen durchgeführt worden seien. Es habe sich um die Geburtstagsfeier eines Reservisten, eine Veranstaltung einer Reservisten-Vereinigung mit 20 Teilnehmern und um eine Veranstaltung der Clausewitz-Gesellschaft gehandelt. Auf die Information eines Akademieangehörigen, ausländische Lehrgangsteilnehmer seien Zeugen des Vorfalls gewesen, sei festgestellt worden, daß ein rumänischer Offizier und ein estnischer Zivilist in räumlicher Nähe zur Unteroffizierheimgesellschaft untergebracht worden seien. Der Rumäne habe auf Befragen erklärt, nichts gehört zu haben. Der estnische Zivilist habe angegeben, die "Sieg-Heil"-Rufe gehört zu haben, während er in einem TV-Raum ferngesehen habe. Er habe jedoch nicht gesehen, wer gerufen habe. Zurückgekehrt auf seine Stube habe er dann aus einem Eingang des Gebäudes gegen 21.30 Uhr Leute herausströmen sehen. Er [Konteradmiral Lange] sei weiterhin bemüht, diejenigen zu finden, die sich zwar der Presse, aber nicht ihm anvertraut hätten. Er hat hierzu weiter ausgeführt, am Donnerstag, den 29. [Januar 1998] habe er um 14.00 Uhr das Bundesministerium der Verteidigung über seinen Erkenntnisstand informiert. Die ersten Äußerungen des Ministers seien nach seinem Kenntnisstand gegen 18.00 Uhr erfolgt. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 4. März 1998 zu diesem Vorfall ausgeführt, als Ergebnis der Untersuchungen des Hamburgischen Landeskriminalamts stehe fest, daß der einzig bekannt gewordene Zeuge die "Sieg-Heil"-Rufe mit "Wild-Sau"-Rufen verwechselt habe. Diese seien von der Reservisten-Kameradschaft Hamburg-Niendorf, die in der Unteroffizierheim-Gesellschaft ihr regelmäßiges Treffen durchgeführt habe, als Trinkspruch gerufen worden. Die in dem Artikel der taz bezeichneten "mehreren voneinander unabhängigen Quellen" bzw. "mehreren anonymen Quellen" habe die Polizei nicht auffinden können. Versuche, in der Führungsakademie, bei der taz und einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages weitere Zeugen ausfindig zu machen, seien ohne positives Ergebnis geblieben. Dieses Ergebnis der polizeilichen Untersuchung bestätige seine bereits gegen 18.00 Uhr vor der Presse gemachte Aussage, daß er einen solchen Vorfall an der Führungsakademie für unmöglich halte. II. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zum Rechtsextremismus Bundesminister Rühe hat am 4. März 1998 zu den Vorfällen an der Führungsakademie ausgeführt, die Vorfälle an der Führungsakademie unterschieden sich von den sonstigen Fällen rechtsextremistischen Verhaltens in der Bundeswehr. Es gebe an der Führungsakademie keine Sympathie mit Rechtsextremisten, auch nicht innerhalb des Akademiestabes. Von politischer Seite und von den Medien sei aber der Eindruck erweckt worden, es habe rechtsextremistisches Fehlverhalten gegeben. Es sei in der Berichterstattung nicht unterschieden worden, daß sich der Vortrag des Manfred Roeder vor Angehörigen des Akademiestabes und nicht im Kernbereich der Führungsakademie abgespielt habe. Generalleutnant Dr. Olboeter hat zu rechtsradikalem Verhalten an der Führungsakademie erklärt, er habe keinerlei Fälle, keine Tendenzen, keinerlei Anzeichen dieser Art in seiner Zeit als Kommandeur festgestellt. Es gebe für ihn keinen Zweifel, daß die Bundeswehr in Fällen rechtsextremistischen Verhaltens Zeichen setzen müsse. Zu seiner Kenntnisnahme von Verfassungsschutzberichten hat er erklärt, in seiner Zeit als Kommandeur der Führungsakademie sei ihm der Verfassungsschutzbericht nicht zugegangen. Es sei ihm nicht bekannt gewesen, daß ein Exemplar in der Bibliothek vorhanden gewesen sei. Oberst i. G. Schwarzer hat hierzu ausgesagt, der Verfassungsschutzbericht 1993 sei am 16. Januar 1995 in einem Exemplar in der Bibliothek der Führungsakademie eingegangen. Das zeige, daß es sich um einen Bericht für an Sicherheitsfragen besonders Interessierte handele. Im übrigen habe ihm der S 2 des Akademiestabes regelmäßig von Fachtagungen berichtet. Major Dr. Hartmann hat über seine Beobachtungen zu rechtsextremistischem Verhalten an der Führungsakademie ausgeführt, extremistisches Verhalten im Sinne von verfassungswidrig oder fremdenfeindlich habe es nicht gegeben. Wegen des hohen Anteils ausländischer Offiziere in den Lehrgängen wäre dies sofort aufgefallen. Dagegen wäre man im Kameradenkreis sofort eingeschritten. Im Gegenteil sei die Bereitschaft zum Engagement für ausländische Kameraden sehr hoch gewesen. Obwohl er viel mit Kameraden aus der Fallschirmjägertruppe zu tun gehabt habe, sei ihm auch bei diesen nichts aufgefallen. Auch bei den Dozenten und Tutoren seien Äußerungen, die auf rechtsextremistisches Gedankengut hätten schließen lassen, nicht vorgekommen. Oberstleutnant i. G. Barandat hat über rechtsextremistisches Verhalten an der Führungsakademie ausgesagt, es gebe dort keine "Braunen" und keinen "rechtsradikalen Sumpf". Es könne sein, daß der eine oder andere ein wenig mehr in pragmatischen, technokratischen Denkstrukturen denke und nicht ganz so pluralistisch sei. Das widerspreche aber nicht seiner Auffassung, daß an der Führungsakademie nichts Rechtsradikales zu finden sei. Konteradmiral Lange hat als Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr zu den von ihm getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit rechtsrextremistischem Verhalten ausgeführt, einen Tag nach Bekanntwerden des Roeder-Vorfalls sei für den Grundlehrgang der Offiziersausbildung ein Pflichtseminar über Rechtsextremismus eingeführt worden. Seit 1993 gebe es Seminare über Rechtsextremismus, über Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Die Seminare würden mit großem Erfolg bei großem Interesse der Lehrgangsteilnehmer vom Fachbereich Sozialwissenschaften durchgeführt. Er habe zudem mit einer Weisung aus aktuellem Anlaß am 8. Dezember 1997 jeden Angehörigen der Führungsakademie aufgefordert, wachsam zu sein, den eigenen Bereich zu prüfen und Vorkommnisse zu melden. Von den Vorgesetzten habe er auf diesem Weg gefordert, aufklärend tätig zu werden. Zu Fragen des Rechtsradikalismus dürfe es keine Unklarheit oder Nachlässigkeit geben. Es seien ihm auch keine linksextremistischen Vorfälle an der Führungsakademie bekannt. Aus der Roeder-Veranstaltung auf einen entsprechenden Geist an der Führungsakademie zu schließen, sei falsch. Zum Vortrag Manfred Roeders an der Führungsakademie hat der Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst, Dr. von Hoegen, ausgesagt, Roeder und das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk seien ein Problem des allgemeinen Verfassungsschutzes, stünden im Verfassungsschutzbericht, nicht aber im Mittelpunkt des Interesses des MAD. Roeder sei nicht mit besonderer Aufmerksamkeit vom MAD registriert worden. Nach seiner Haftentlassung habe Roeder nicht mehr den Aufmerksamkeitswert in der Öffentlichkeit erlangt wie vorher. Sein Name habe sich deshalb vermutlich nicht genügend eingeprägt. Er selber habe von dem Roeder-Vortrag an der Führungsakademie der Bundeswehr aus der Presseauswertung erfahren. Auch wenn der Truppe Verfassungsschutzberichte zur Verfügung stünden, könne er niemanden zur Lektüre zwingen. In einer Ergänzung zu seiner Aussage hat er mitgeteilt, daß die vierteljährlichen Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das 1. bis 3. Quartal 1993 dem MAD-Amt vorgelegen hätten und ausgewertet worden seien. Aus den durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu Manfred Roeder und dem DRGW als offen verwertbar übermittelten Informationen hätten sich keine Bezüge zur Bundeswehr oder Hinweise auf beabsichtigte Kontakte des Manfred Roeder zur Bundeswehr ergeben. Es habe daher für den MAD keine Veranlassung gegeben, auf der Grundlage dieses Informationsstandes Unterrichtungen des Bundesministeriums der Verteidigung oder der Streitkräfte vorzunehmen. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Frisch, hat hierzu ergänzt, auch in der Truppe werde nach auffälligen Merkmalen und Darstellungen gesucht, daß jemand gegen die Verfassung vorgehen wolle. Die Darstellungen des Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerks in den Verfassungsschutzberichten enthielten solche Darlegungen verfassungsfeindlicher Aktivitäten grundsätzlich nicht. Die Darstellungen hätten erst in zweiter Überlegung Hintergründe zu rechtsextremistischen Bestrebungen enthalten, denn Manfred Roeder sei es in erster Linie darum gegangen, eine Wiederansiedlung von Deutschen in den Ostgebieten zu fördern. Als Fernziel habe Roeder die Absicht gehabt, daß eines Tages möglichst viele Deutsche in dem Gebiet leben und dann wieder der Anschluß an Deutschland erfolge. Keinesfalls habe Manfred Roeder in erster Linie den Nationalsozialismus wieder entstehen lassen wollen. Das könne dazu geführt haben, daß man in der Bundeswehr, in der auch die Verfassungsschutzberichte gelesen würden, keinen Anlaß gesehen habe, hierüber eine Belehrung durchzuführen. Hinweise auf Manfred Roeder und das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk und seine Aktivitäten in Nord-Ostpreußen seien in die vierteljährlichen Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zwar aufgenommen und auch an den MAD verteilt worden, jedoch sei bei diesen Darstellungen kein Bezug zwischen Ostpreußen und der Bundeswehr hergestellt worden. Über Materiallieferungen der Bundeswehr sei dort nichts veröffentlicht worden. Er glaube nicht, daß auf dieser Grundlage irgend jemand in der Bundeswehr zu der Annahme gekommen sei, daß über Nord-Ostpreußen von Manfred Roeder ein Vortrag gehalten werde. Die vierteljährlichen Informationen seien ein Gesamtüberblick über den Stand sicherheitsgefährdender Bestrebungen. Er sehe in den vom Bundesamt für Verfassungsschutz erstellten Berichten keinen Bezug zwischen der Bundeswehr und dem Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerk. Zur Frage der Zuordnung einer Person mit Namen "Roeder" oder "Röder" zu dem ehemaligen Rechtsterroristen Manfred Roeder weise er darauf hin, daß allein im Kölner Telefonbuch der Name Roeder 22 mal, der Name Röder 60 mal vorkomme. Nach seiner Auffassung habe der Name Roeder auch nicht allen Sicherheitsbeauftragten bekannt sein müssen; in diesem Bereich gelte es aber, im Zweifelsfall noch einmal nachfragen zu müssen. Die Information über die Verbindung zwischen Roeder und einer amerikanischen rechtsextremistischen Gruppe sei vom Verfassungsschutz an den MAD gegeben worden. Über die weitere Vorgehensweise wisse er nichts. Er betone auch, daß in der Bearbeitung solcher Vorkommnisse irgendwann einmal entschieden werden müsse, ob sich die Ermittlungen überhaupt lohnten. III. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zur Inneren Führung, ihren Rahmenbedingungen und ihrer Anwendung an der Führungsakademie der Bundeswehr 1. Leitbild des Staatsbürgers in Uniform Der derzeitige Kommandeur der Führungsakademie, Konteradmiral Lange, hat zum Leitbild des Staatsbürgers in Uniform ausgeführt, es solle der moderne Stabsoffizier ausgebildet werden, der auf der Basis eines soliden Fachwissens und einer werteorientierten Geisteshaltung effektiv seinen Dienst verrichte und ein selbstbewußter Repräsentant der Bundeswehr in der Bevölkerung sei. Die Rolle der Konzeption der Inneren Führung sei entscheidend bei der Ausbildung an der Führungsakademie. Die Konzeption der Inneren Führung ziehe sich wie ein roter Faden durch die Ausbildung in der Akademie. Für ihn sei wichtig, daß die jungen Offiziere den Grundsatz von Befehl und Gehorsam durchdrängen, aber genauso auch die Grenzen von Befehl und Gehorsam erkennen würden. Feststellbar sei für ihn, daß die Konzeption der Inneren Führung durch den Aufgabenwandel der Streitkräfte viel attraktiver und interessanter geworden sei. Durch das neue Bild der Auslandseinsätze habe die Innere Führung und die politische Bildung einen viel höheren Stellenwert gewonnen. Zum Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und zur Inneren Führung hat Generalleutnant Dr. Olboeter ausgeführt, Führen durch Auftrag und angemessene Delegation von Verantwortung entspreche dieser Konzeption. Davon abzuweichen habe zur Folge, daß Potential, Erfahrung, Kreativität und Motivation Unterstellter verkümmerten. Der Vorgesetzte müsse aber bereit sein, Verantwortung abzugeben, und bemüht sein, immer den Kontakt zu halten, um zu sehen, ob diese Verantwortung im Sinne des Ganzen verstanden werde. Zur Inneren Führung hat Oberst i. G. Schwarzer dargestellt, es bedeute für ihn ein Ernstnehmen anderer Menschen und Entgegenbringen von Vertrauen und Fürsorge. Das sei ein fortlaufender Prozeß. Das beachte er selber so und erwarte von seinen Vorgesetzten, daß sie auch mit ihm so umgingen. Fürsorge für einen Untergebenen ginge aber nicht so weit, daß er eine notwendige Meldung an einen Vorgesetzten unterlasse. Er habe den Angehörigen seines Stabes immer wieder gesagt, er brauche keine Ja-Sager, sondern Leute, die ihre Überzeugung auch in schwieriger Lage äußerten. Er sei allerdings auch der Auffassung, daß eine Entscheidung, wenn sie gefallen sei, von allen mit Loyalität getragen werden müsse. Auch das habe er den Angehörigen seines Stabes wiederholt gesagt. Es habe im Akademiestab ehemalige Bataillonskommandeure gegeben, mit denen man nicht in Unterrichtsveranstaltungen die Grundsätze der Inneren Führung habe erörtern müssen. Es habe auch zivile Mitarbeiter gegeben, für die Innere Führung einen anderen Stellenwert habe als für Soldaten. Er habe es nicht für nötig erachtet, unter diesen Umständen Unterrichtsveranstaltungen über Innere Führung durchzuführen. Grundsätze der Inneren Führung müsse man eher im Alltag praktizieren oder sie vorleben. 2. Menschenführung Zum inneren Gefüge des Akademiestabes hat Oberst i. G. Schwarzer ausgesagt, der Stab sei heterogen zusammengesetzt gewesen. Es habe keine wesentlichen Probleme mit Motivation, Stimmungslage, Zusammengehörigkeitsgefühl gegeben. Aufgrund der besonderen Zusammensetzung des Akademiestabes sei es aber eine schwierige Aufgabe gewesen, die Angehörigen zusammenzuführen. Es habe ständig die Gefahr bestanden, daß jemand still vor sich hinarbeite und das Geschehen um ihn herum nicht mehr zur Kenntnis nehme. Mit mehr oder weniger gutem Erfolg habe er dagegen angesteuert. Er habe immer wieder Besprechungen dazu benutzt, den Angehörigen des Akademiestabes die Einbindung des Stabes in die Gesamtaufgabenstellung der Akademie zu verdeutlichen. Gelegentliche gesellige Veranstaltungen seien notwendig gewesen, um eine Art "Wir-Gefühl" in der heterogenen Gruppe der Stabsangehörigen zu erzeugen. Deswegen habe er nach befohlenen Veranstaltungen wie der Vortragsveranstaltung gerne noch einen geselligen Teil angeschlossen. Oberstleutnant i. G. Pahl hat zur Zusammensetzung des Offizierskorps im Akademiestab ausgeführt, es gebe kein Zusammengehörigkeitsgefühl. Das Dienstgradniveau erstrecke sich vom Oberst B 3 bis zum Leutnant. Anders als in der Truppe treffe man sich nicht abends auf ein Bier. Sein Versuch, eine morgendliche Kaffeerunde einzuführen, sei nach einer gewissen Zeit gescheitert. Über das Verhältnis des Akademiestabes zum Lehrbetrieb der Führungsakademie hat Konteradmiral Lange dargestellt, der Akademiestab sei vergleichbar mit dem Versorgungsstab eines Bataillons. Trotz der räumlichen Nähe habe er aber nichts direkt mit dem Lehrbetrieb der Führungsakademie zu tun. Er als Kommandeur binde den Stab jetzt noch enger in das Gesamtgefüge der Akademie ein. Bei den Stabsangehörigen solle das Gefühl verhindert werden, sie bildeten einen eigenen Kern innerhalb der Führungsakademie. Er wolle erreichen, daß sich die Stabsangehörigen auch menschlich dazugehörig fühlten, indem er die Wertigkeit des Akademiestabes anhebe. Dazu habe er durch Hereinnahme von hochqualifizierten Personen aus dem Bereich der Lehre und aus dem Bereich der Lehrgänge in den Stab hinein und nicht zuletzt auch durch Veränderungen in der Dotierung versucht, den Stab auch moralisch aufzuwerten. Es sei schwierig, hierzu eine optimale Organisation zu finden. Er wolle das gesamte Personal mehr durchmischen. Bundesminister Rühe hat am 4. März 1998 ausgesagt, er sehe keine "Kluft" zwischen Akademiestab und Lehrbetrieb der Führungsakademie. Die Zuständigkeiten seien klar geregelt. Der Akademiestab sei für die gesamte Infrastruktur der Führungsakademie zuständig. Oberst i. G. Schwarzer hat zum Verhältnis des Akademiestabes zum Lehrbetrieb an der Führungsakademie ausgesagt, es gebe viele Berührungspunkte zwischen Stab und Lehre. Er habe den Angehörigen des Akademiestabes zu vermitteln versucht, daß der Stab eine wichtige Dienstleistungsfunktion für den Betrieb der Akademie und für das gute Gelingen des Werkes sei. Mit der Bezeichnung "Hausmeister" sei dies nicht ausreichend beschrieben. Major Dr. Hartmann hat hierzu ausgesagt, das Stammpersonal sei für die Lehrgangsteilnehmer sehr weit weg und unauffällig gewesen. Es habe von den Lehrgangsteilnehmern kein Interesse am Stab bestanden. Auch als Sprecher des Konsiliums der Lehrgangsteilnehmer des Generalstabslehrgangs des Jahres 1995 habe er von dem Vorfall nichts gehört. Oberstleutnant i. G. Barandat hat über das Verhältnis zwischen Akademiestab und Lehrbetrieb ausgesagt, er halte den Stab nicht für isoliert. Die gesamte Führungsakademie sei so groß, daß auch die Fachbereiche in weiten Teilen ein Eigenleben führten. Eine gute Gelegenheit zu Kontakten mit anderen Angehörigen der Führungsakademie seien Mahlzeiten in der Kantine, in der ohne Rangordnung die Sitze eingenommen würden. Zum Führungsverhalten und zum Klima an der Führungsakademie hat Bundesminister Rühe in seiner Vernehmung am 4. März 1998 erklärt, in den letzten Jahren habe die Führungsakademie aus dem Kreis ihrer Besucher immer höchstes Lob erhalten. Bemerkbar sei, daß die öffentliche Diskussion um die Vorfälle an der Führungsakademie das Klima an ihr beeinflusse. Auf der anderen Seite sei die Truppe aber gefestigt. Generalleutnant Dr. Olboeter hat zu seinem Führungsverhalten erklärt, es entspräche seiner Vorstellung von Innerer Führung und Führen durch Auftrag. An der Führungsakademie habe es hocherfahrene Mitarbeiter gegeben, was für diesen Führungsstil ideal gewesen sei. Hätte man aufgehört, hier das Führen mit Auftrag zu praktizieren, hätte dies auch einen Multiplikationseffekt in die Streitkräfte gehabt. Alle diejenigen, die an dieser Systematik beteiligt gewesen seien, hätten als hocherfahrene Offiziere ihre Verantwortung auch tragen wollen, um selbst kreativ tätig sein zu können und ihrerseits wieder Verantwortung abgeben zu können. Dieser Auffassung habe auch die morgendliche Lage, die Morgenrunde, entsprochen. Das sei das Forum gewesen, in dem offene Fragen angesprochen worden seien. Jeder der Beteiligten habe so denselben Kenntnisstand erhalten und sei in die Verantwortung einbezogen worden. Alle seien davon überzeugt gewesen, daß die Morgenrunde die richtige Einrichtung gewesen sei. Ein Vorgesetzter könne nicht alles wissen und auch nicht alles wollen. Seine Untergebenen müßten wissen, was sie in seinem Sinne erreichen sollten. Er habe so niemals das Gefühl gehabt, ein einsamer Kommandeur oder Vorgesetzter gewesen zu sein. Er sei auch der Auffassung, daß er nicht den Ruf eines "scharfen Hundes" trage. Es sei für ihn keine Frage des Führungsstils, daß ihn kein Angehöriger der Führungsakademie über den Roeder-Vortrag informiert habe. Die Meldung sei nicht nur an ihn, sondern auch an seine Vertreter nicht erfolgt. Er habe keine Erklärung dafür, daß gerade an dieser Stelle die Durchlässigkeit gefehlt habe. Ihn erstaune die Behauptung, er habe nicht hinreichende Nähe zu allen Kreisen der Führungsakademie gehabt. Richtig sei aber, daß nicht von jedem Gespräch an der Akademie Kenntnis gehabt haben könne. Mit denjenigen, die in der Führungsakademie entscheidend gewesen seien, habe er eine Vielzahl persönlicher Gespräche und Begegnungen gehabt. Er sei vielen von ihnen auch durch seine Vorverwendungen persönlich bekannt gewesen. Dennoch bleibe das Problem, daß ein Kommandeur nicht in dem vom ihm gewünschten Maße mit jedem und allen den Kontakt haben könne, den er gerne gepflegt hätte. Ferngehalten von der Führungsakademie habe ihn vor allem sein Bemühen bei Dienstantritt, möglichst schnell Kontakt zu den Kollegen in den Bündnisländern aufzunehmen. Dies sei zwingend, weil die Führungsakademie den Kontakt und den Konnex in der Ausbildung gesucht und stärken gewollt habe und die Internationalität und die Einbindung in das Bündnis auf keinen Fall Schaden habe nehmen dürfen. Dies sei zeitaufwendig gewesen. Zu dieser Zeit seien auch die Verpflichtungen in den mittelosteuropäischen und südosteuropäischen Ländern erheblich gestiegen. Er habe versucht, an der Führungsakademie nicht den Eindruck entstehen zu lassen, vor lauter Aktivitäten im Bereich MOE/SOE-Staaten seien die Partner im Bündnis vergessen. Zur gleichen Zeit habe er versuchen müssen, die in- und ausländischen Verpflichtungen wahrzunehmen und innerhalb der Führungsakademie den Kontakt zu halten. Es sei für einen Kommandeur der Akademie kurz vor der Quadratur des Kreises. Mit Schreiben vom 27. April 1998 hat das Bundesministerium der Verteidigung die dienstlich bedingten Abwesenheiten des Kommandeurs der Führungsakademie und die hochrangigen Besucher mit Präsenz- /Betreuungspflicht durch den Kommandeur mitgeteilt. Danach sei er 1994 an 43 Tagen im Ausland und an 27 Tagen im Inland dienstlich bedingt abwesend gewesen und habe 72 hochrangige Besucher an der Führungsakademie betreut. Im Jahr 1995 sei er an 27 Tagen dienstlich bedingt von der Führungsakademie abwesend gewesen. Er habe in diesem Jahr 74 hochrangige Besucher an der Führungsakademie betreut. Zum Führungsstil des ehemaligen Kommandeurs der Führungsakademie, Generalmajor Dr. Olboeter, hat Oberst a. D. Klasing erklärt, er habe den Führungsstil seines Kommandeurs als ausgesprochen angenehm und offen in Erinnerung. Zum damaligen Zeitpunkt sei der Kommandeur ein aufgeschlossener, freundlicher Vorgesetzter gewesen, mit dem man gut ein offenes Wort habe reden können. Oberst i. G. Schwarzer hat ausgesagt, es habe ein sehr vertrauensvolles Verhältnis zum damaligen Kommandeur der Führungsakademie, Generalmajor Dr. Olboeter, bestanden. Er habe seine Rolle bei Generalmajor Dr. Olboeter immer so verstanden, daß er ihm den Rücken freihalte von allem, was für den Betrieb der Akademie erforderlich sei, damit er sich auf die Angelegenheiten der Lehre und der Vertretung der Akademie nach außen konzentrieren könne. Es sei ihm nach Bekanntwerden der wahren Identität Roeders als falsch erschienen, Dr. Olboeter durch "Melden macht frei" das Problem zuzuschieben, ohne daß dieser Verantwortung für die Ursache gehabt habe. Es gebe im übrigen auch eine Verantwortung jeder Führungsebene. Es werde nicht alles gemeldet, andernfalls werde der Nächsthöhere von Informationen "erschlagen". Er sei der Auffassung, daß der Kommandeur mit der Art und Weise der Führung des Akademiestabes zufrieden gewesen sei. Es habe über die Morgenrunde hinaus viele Möglichkeiten gegeben, Generalmajor Dr. Olboeter über Wissenswertes zu informieren. Er habe sich -- nicht nur im Rahmen der Morgenrunde -- alles das vortragen lassen, was über den Bereich des Normalen hinausgegangen sei. Oberstleutnant i. G. Barandat hat zum Führungsverhalten des Kommandeurs der Führungsakademie Generalmajor Dr. Olboeter ausgesagt, man habe vor ihm keine Angst haben müssen. Es sei ihm unverständlich, warum der Chef des Stabes diese Meldung nicht gemacht habe. Er habe nicht erkennen können, daß man Generalmajor Dr. Olboeter als Kommandeur und Führungsperson weniger Vertrauen als Konteradmiral Lange entgegengebracht habe. Subjektiv habe er manchmal den Eindruck, daß eine pannenfreie, lautlos funktionierende Führungsakademie gewollt sei. Zur Zivilcourage und zum Meldeverhalten hat Bundesminister Rühe am 4. März 1998 ausgesagt, er halte die Annahme für falsch, daß der einen Fehler Meldende wegen dieser Meldung benachteiligt werde. Wenn Fehler gemacht würden, müßten sie gemeldet werden, um den Folgen begegnen zu können. Wenn jemand Kenntnis von etwas erlange, was nicht in Ordnung sei, müsse er auch die Courage aufbringen, sich der Sache anzunehmen. Das gestiegene Meldeverhalten der Truppe zeige, daß sie nicht eingeschüchtert sei und seine Forderung verstanden habe, das Notwendige sofort zu melden, damit er entsprechend reagieren könne. Das Meldeklima sei gut. Er selber lege Wert darauf, von seinen Mitarbeitern Argumente und Gegenargumente zu erfahren, damit er später nicht überrascht werde. Anzeichen für falschen Korpsgeist könne er nicht erkennen. Zur Zivilcourage und dem Meldeverhalten hat Oberst i. G. Schwarzer vor der Untersuchungsausschuß erklärt, es gebe einen Grundkonsens innerhalb des Offizierskorps der Bundeswehr, daß man nicht aus Karriererücksicht eine notwendige Meldung unterlasse. Derartige Karriererücksichtnahme sei unfein. Er hoffe, daß in der Bundeswehr Männer seien, die auch in unbequemen Situationen zu ihrer Verantwortung stünden. Das Führungsprinzip des "Führens mit Auftrag" verlange, seinen Untergebenen Vertrauen entgegenzubringen. Es werde allerdings auch erwartet, daß der Untergebene im Interesse der nächsthöheren Stelle mitdenke und auch verantwortungsbewußt handele. Generalleutnant Dr. Olboeter hat als vermutlichen Grund für die unterlassene Meldung von Oberst i. G. Schwarzer angegeben, er gehe von einer Fehleinschätzung von Oberst i. G. Schwarzer aus, nicht von Angst vor Nachteilen für die eigene Person. Denkbar sei für ihn auch, daß sich Oberst i. G. Schwarzer von der Fürsorge für die an den Vorfällen beteiligten Soldaten habe leiten lassen. Aus seiner Sicht gehöre auch sehr viel Mut dazu, nicht zu melden. Oberst i. G. Schwarzer könne man die Courage nicht absprechen. Er halte es für ausgeschlossen, daß man ihm den Roeder-Vortrag nicht gemeldet habe, um seine damals anstehende Beförderung zum Abteilungsleiter Personal im Bundesministerium der Verteidigung nicht zu gefährden. Nachvollziehen könne er, daß nach der Entscheidung von Oberst i. G. Schwarzer keiner der anderen Stabsangehörigen eine Meldung gemacht habe. Diese hätten die Entscheidung ihres Chef des Stabes respektiert. Für nicht dem Stab Angehörende sei es ein Problem innerhalb des Akademiestabes gewesen. Keinesfalls habe ein nicht dem Stab Angehörender befürchten müssen, Nachteile durch eine derartige Meldung zu erleiden. Für ihn als Kommandeur hätte es dann nur die Pflicht zur Aufklärung der Dinge gegeben, nicht die Güterabwägung. Oberstleutnant i. G. Barandat hat zur Zivilcourage und zum Meldeverhalten erklärt, er habe an sich selbst -- nicht während seiner Zeit an der Führungsakademie -- erfahren, welche Folgen die Umgehung des nächsten Vorgesetzten bei einer Meldung habe und mit welchen Maßnahmen das geahndet werden könne. In seiner Zeit als Kompaniechef habe er nie gefordert, daß ihm Dinge gemeldet werden müßten. Das hätte auch als Aufforderung zur Denunziation aufgefaßt werden können. Er sei der Auffassung, daß Vorgesetzte sich genügend Zeit für ihre Soldaten nehmen müßten. In präventiv geführten Gesprächen erführe der Vorgesetzte viel mehr als durch irgendeine Weisung oder einen Befehl. Er stelle jedoch bei seinen Lehrgangsteilnehmern zunehmend fest, daß diese unter den Belastungen des täglichen Dienstbetriebs nicht mehr zu Gesprächen kämen. Er halte jedoch auch die nach Bekanntwerden der Vorfälle ergangene Weisung des Kommandeurs, alle noch nicht bekannten Vorfälle zu melden, für richtig und zweckmäßig. Zum Informationsverhalten an der Führungsakademie hat Konteradmiral Lange vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, er habe seit seinem Dienstantritt keine Veranlassung gehabt, sich nicht ausreichend informiert zu fühlen. Es sei sicherlich auch eine individuelle Angelegenheit des Kommandeurs der Führungsakademie, wie er neben den formalen Informationsflüssen seinen Bereich kenne. Die Morgenlage sei ihm auch aus seinem Dienst in anderen Dienststellen bekannt. Sie habe sich als Informationsmittel bewährt. Es gebe über die dort besprochenen Angelegenheiten kein offizielles Protokoll. Er habe zudem die erweiterte Morgenlage eingeführt, in der an jedem Freitag in einem Kreis von fast zwanzig Teilnehmern auch die Programme der nächsten Wochen besprochen würden. Darüber hinaus gebe es noch zur Information des Kommandeurs den großen Führungskreis, das Konsilium, den Kreis der Verbindungsoffiziere und den Personalrat. Sicher sei, daß alle Zuhörer des Roeder-Vortrags beim Vortrag selbst keinen Verdacht geschöpft hätten. Er habe aber keine Erklärung dafür, daß nach der Aufdeckung der Identität Manfred Roeders geschwiegen worden sei. Auch bei der Übergabe der Dienstgeschäfte von seinem Vorgänger an ihn sei das kein Thema gewesen. Zu den Auswirkungen auf das Klima durch die bekanntgewordenen Vorfälle und deren Behandlung in der Presse hat Oberstleutnant i. G. Barandat ausgesagt, es bestehe eine Verunsicherung durch alle Führungsebenen hindurch. Gerade weil alle der Auffassung seien, daß die Führungsakademie kein rechtsradikaler Sumpf sei, fühle man sich durch die Vorfälle verunsichert. Wenn man dann noch an das Wahlkampfjahr denke, steige die Verunsicherung, weil man sich gelegentlich instrumentalisiert fühle. Konteradmiral Lange hat dazu ausgeführt, er versuche, die Vorfälle und die Art der Behandlung in der Presse offen anzusprechen. Deshalb habe er eine Weisung an alle Angehörigen der Führungsakademie erlassen und sie aufgefordert, ihnen noch bekannte oder vermutete Vorfälle zu melden. Dies sei ohne Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung geschehen. Es sei sein Ziel gewesen, für die Akademie Klarheit über das Vorhandensein sonstiger Vorfälle herzustellen und damit wieder Ruhe zu erreichen. Als Ausfluß der Ereignisse werde an der Führungsakademie über die Vorfälle an sich diskutiert. Es werde aber auch über die Frage diskutiert, ob es richtig sei, zuerst die Presse zu informieren und dann die Vorgesetzten. Oberst i. G. Schwarzer hat zu den Auswirkungen auf das Klima im Akademiestab ergänzt, die Angehörigen des Akademiestabes fühlten sich aufgrund der Presseberichterstattung, sie hätten möglicherweise kritiklos an einer rechtsradikalen Veranstaltung teilgenommen oder seien möglicherweise zu feige, sich dagegen aufzulehnen, beleidigt. 3. Personalführung und Personalauswahl Bundesminister Rühe hat zur Personalauswahl der Kommandeure für die Führungsakademie am 4. März 1998 ausgesagt, die Personalauswahl habe zu hervorragenden Kommandeuren -- einschließlich Generalmajor Dr. Olboeter -- geführt. Die Vorbereitung auf diese Verwendung erfolge systematisch und bereits lange im Vorfeld. Er sehe keinen Bedarf, an diesem System etwas zu ändern. Es seien eher die Besseren, die zur Bundeswehr gingen. Das Offizierkorps nehme jeden Wettbewerb mit anderen Teilen der Gesellschaft auf. Aus seiner Sicht seien die Personalinvestitionen wichtiger als manche Beschaffungsinvestitionen für die Zukunft der Bundeswehr. Generalleutnant Dr. Olboeter hat ausgesagt, er sei bei der Personalauswahl des Chef des Akademiestabes, Oberst i. G. Schwarzer, gefragt worden. Er sei mit der Personalentscheidung einverstanden gewesen. Oberst i. G. Schwarzer habe aufgrund seiner Vorverwendung an der Führungsakademie die exponierte Stellung der Akademie gekannt. Er sei ein exzellenter Chef des Stabes gewesen. Das Prinzip der mehrfachen Verwendung an der Führungsakademie halte er für sinnvoll und für eine gute Lösung, wenn die Verwendung in zeitlichen Abständen immer wieder an die Führungsakademie führe. 4. Ausbildung und Dienstgestaltung Konteradmiral Lange hat zur Dienstgestaltung und zu den Themen der Weiterbildungsveranstaltungen des Akademiestabes ausgeführt, die Offizierweiterbildung sei ein Aufgabenfeld der Inneren Führung. Der Akademiestab habe grundsätzlich aktuelle Themen ausgewählt. Wegen einiger historischer Themen dürfe nicht der Eindruck entstehen, daß man sich rückwärts orientiert habe. So seien Veranstaltungen beispielsweise über das Soldatenbeteiligungsgesetz, den Jahresbericht der Wehrbeauftragten und über das Ergebnis des Truppenversuchs Standortsanitätszentrum durchgeführt worden. Nachholbedarf und Mängel habe es bei der Behandlung des Verfassungschutzberichtes gegeben, die aber auch darin begründet gewesen seien, daß von diesem Bericht nur ein Exemplar vorgelegen habe. Dieses Versäumnis sei aber bereits vor dem Bekanntwerden des Roeder-Vorfalls erkannt worden. Der S2 des Stabes habe bereits im März 1997 eigenständig und ohne seine Anregung eine ausführliche Auswertung des Berichtes des Amtes für Nachrichtenwesen, des Verfassungsschutzberichtes und des MAD-Berichtes in eine Information über Rechtsextremismus für die Akademieangehörigen umgesetzt und sie verteilt. Bundesminister Rühe hat zur Themenwahl in den Offizierweiterbildungsveranstaltungen des Akademiestabes am 4. März 1998 ausgesagt, er hielte die Beschäftigung mit fachbezogenen Themen für einen Akademiestab für angemessener. Er sehe keine Verbindung zwischen der Aufgabe des Akademiestabes und dem von Roeder vorgetragenen Thema. Er sei der Auffassung, daß die gewählten Weiterbildungsthemen im Zusammenhang mit der ausgeübten Funktion stehen müßten. Hier hätten nicht nur der Referent, sondern auch das Thema nicht an die Führungsakademie gepaßt. Es müsse beachtet werden, daß die Themenwahl aus Moskauer und internationaler Sicht anders wirke. Zu der von ihm geführten Dienstaufsicht über den Akademiestab hat Generalleutnant Dr. Olboeter erklärt, mit dem Akademiestab habe er täglich Kontakt gehabt. Häufig sei er wegen benötigter Informationen direkt zu dem jeweiligen Wissensträger gegangen. Die Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse des Akademiestabes seien ihm täglich präsent gewesen. Über die Offizierweiterbildung sei er durch Oberst a. D. Klasing vor und nach Durchführung informiert worden. Oberst i. G. Schwarzer habe ihn vorübergehend nicht regelmäßig informiert. Er habe sich aber auch durch ihn auf dem Laufenden gehalten gefühlt, auch wenn es an einer einheitlichen Regelung gefehlt habe. Zur Dienstaufsicht des Kommandeurs der Führungsakademie über den Akademiestab hat Konteradmiral Lange erklärt, er habe die Gesamtverantwortung für die Führungsakademie. Innerhalb dieser Gesamtverantwortung müsse er möglichst viel Freiheit geben. Er wolle den Dozenten Freiräume lassen und die Meinungsvielfalt erhalten. Die Führungsakademie sei gleichzeitig eine militärische Dienststelle, eine Universität und zunehmend auch ein Wirtschaftsbetrieb. Letztendlich müsse er sich darauf verlassen, daß alle Dozenten loyal mitarbeiteten und daß eigenverantwortlich und umsichtig gehandelt werde. Die Dienstaufsicht werde erschwert durch die Fülle der Veranstaltungen. Es sei aber jetzt sichergestellt, daß er über die Art der Weiterbildungsveranstaltungen auch des Akademiestabes vorher informiert werde. 5. Politische Bildung, staatsbürgerlicher Unterricht Zur politischen Bildung im Akademiestab der Führungsakademie hat Konteradmiral Lange ausgeführt, staatsbürgerlicher Unterricht werde im Akademiestab durchgeführt wie in jeder Kompanie. Die Auswahl der Themen liege in der Verantwortung des Chef des Akademiestabes. Dieser habe die Möglichkeit, Dozenten der Führungsakademie um ihre Unterstützung bei der Durchführung zu bitten. Aus diesem Potential könne der Stab schöpfen. Mit dem Personalrat sei geregelt, daß auch das Zivilpersonal an den Veranstaltungen teilnehmen könne. Er sei der Auffassung, daß die Durchführung der politischen Bildung nicht nur gut geregelt und einwandfrei sei, sondern auch in der Praxis sehr anspruchsvoll. Oberst i. G. Schwarzer hat zur Durchführung der politischen Bildung im Akademiestab ausgesagt, die Organisation solcher Veranstaltungen sei grundsätzlich an der Führungsakademie kein Problem, da es eine große Zahl von interessanten Veranstaltungen aus dem sicherheitspolitischen Bereich gebe. Er habe auch keine längerfristige Planung der Ausbildungsvorhaben aufgestellt, weil so die Möglichkeit einer kurzfristigen Verpflichtung eines an der Führungsakademie anwesenden Referenten bestanden habe. Festgeschriebene Regeln des Weiterbildungsbedarfs über den der politischen Bildung hinaus gebe es nicht. Bei geeigneten Veranstaltungen des Lehrbetriebs der Führungsakademie habe er immer darauf geachtet, daß von den verfügbaren Sitzplätzen ein bestimmtes Kontingent auch für den Akademiestab zur Verfügung gestanden habe. Die Auswahl der Themen sei im übrigen nach den notwendigen Aktualitäten erfolgt. In wenigen Fällen habe er seiner persönlichen Neigung zu militärhistorischen Themen nachgegeben. Es sei ihm ein Fall bekannt, in dem die Logistikschule an einem von ihm für den Akademiestab veranstalteten Unterricht über die Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes habe teilnehmen wollen. Aus dem Bereich der Lehrgangsteilnehmer sei ihm kein Wunsch bekannt, an der politischen Bildung des Akademiestabes teilzunehmen. Zur Behandlung der Verfassungsschutzberichte im Rahmen der politischen Bildung und sonstigen Weiterbildungsveranstaltungen hat er dargestellt, die Verfassungsschutzberichte seien im Akademiestab nicht explizit behandelt worden. 6. Traditionsverständnis und Traditionspflege Zum Verhältnis der Führungsakademie zu Traditionsverbänden hat Konteradmiral Lange ausgesagt, seines Wissens gebe es keine Patenschaften zu Traditionsverbänden oder ähnlichen Organisationen. Das sei nicht zu verwechseln mit den Beziehungen einzelner ehemaliger Angehöriger der Führungsakademie zu Vereinen, die sich dann möglicherweise auch in der Offizier- oder Unteroffizierheimgesellschaft in der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne träfen. Major Dr. Hartmann hat hierzu ergänzt, ihm seien keine Kontakte der Führungsakademie mit Traditionsverbänden bekannt. 2. Unterabschnitt Materiallieferungen des Bundesministeriums der Verteidigung an das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk A. Erkenntnisse im Vorfeld des Untersuchungsverfahrens I. Darstellung in der Presse Auf die Berichterstattung der Presse am 6./7. Dezember 1997 über seinen Vortrag bei der Führungsakademie der Bundeswehr äußerte Manfred Roeder in weiteren Presseinterviews, er habe dort seine humanitären Hilfsaktionen in Ostpreußen vorgestellt, die von der Bundeswehr auch ganz offiziell unterstützt worden seien. Als stellvertretendem Vorsitzenden des Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerks (DRGW) seien ihm von der Bundeswehr drei alte Fahrzeuge und Werkzeug im Wert von rund DM 20 000,-- geschenkt worden. Nachdem er das Material erhalten habe, habe ihm die Führungsakademie in Hamburg als Zwischenlager bis zum Transport nach Rußland gedient. Das ARD-Fernsehmagazin "PANORAMA" berichtete am 11. Dezember 1997 über diesen Vorgang, Roeder habe für seine Organisation bereits am 21. Dezember 1993 mit einem eigenhändig unterschriebenen Brief um Bundeswehrmaterial gebeten. Unter der Signatur befinde sich sein Nachname in Druckbuchstaben. Bislang sei öffentlich lediglich ein Schreiben aus dem Jahr 1994 bekannt gewesen, das als Fax-Kennung den Namen "Roeder" gezeigt habe und von dem Vorsitzenden der Organisation, Konrad S., unterzeichnet worden sei. Roeder habe sich in dieser ersten Anfrage auf eine Rücksprache mit einem Oberstleutnant und einem Hauptmann bezogen und sei von diesen an das Materialamt des Heeres verwiesen worden. Ein Oberstabsfeldwebel aus dem Materialamt des Heeres habe dem Antragsteller Roeder Formulierungstips für den Antrag an das Ministerium gegeben. Zur Unterstützung seines Antrags habe Manfred Roeder auch vereinsinternes Informationsmaterial und eine "Vorläufige Bescheinigung" des hessischen Finanzamtes Schwalmstadt, in dem seiner Organisation die Gemeinnützigkeit zuerkannt worden ist, zugeschickt. Zudem gebe es einen Vermerk vom Finanzamt Schwalmstadt, in dem dem DRGW die "Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens" bescheinigt worden sei. Beteiligt an der Materialvergabe sei auch das Auswärtige Amt gewesen, das zudem von einem Moskauer Botschaftsangehörigen im März 1995 nach Erkenntnissen über das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk gefragt worden sei. DER SPIEGEL erhob den Vorwurf in der Ausgabe Nr. 51/97, der Verteidigungsminister suche nach immer neuen Ausflüchten und mache "für die Panne" das Auswärtige Amt verantwortlich. II. Berichterstattung durch das Bundesministerium der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages Das Bundesministerium der Verteidigung informierte den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages am 8. Dezember 1997 vorab zu dessen Sitzung am 10. Dezember 1997 über folgenden Sachverhalt: Das DRGW habe am 4. Mai 1994 mit der Unterschrift des damaligen Vorsitzenden Konrad S. um materielle Unterstützung für russische und rußlanddeutsche Familien im Oblast Kaliningrad gebeten. Im weiteren Schriftverkehr habe Manfred Roeder unter dem Briefkopf der Organisation unterschrieben. Eine Verbindung zum Rechtsextremisten Roeder sei offenbar nicht gezogen worden. Das Auswärtige Amt habe am 1. Juni 1994 das "dringende Bundesinteresse" erklärt und der unentgeltlichen Überlassung von Fahrzeugen und Werkzeug zugestimmt. Daraufhin seien mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Juni 1994 ein Lkw 2 to, ein Pkw VW-Kübel, ein 0,5 to Iltis und Werkzeugsätze unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden. Der Lkw und die Werkzeugsätze seien ordnungsgemäß ausgeführt worden, der Verbleib der restlichen Fahrzeuge werde geklärt. Hierüber unterrichtete der Bundesminister der Verteidigung auch persönlich den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner 70. Sitzung am 10. Dezember 1997. Aus dem Antrag vom 4. Mai 1994 an die Bundeswehr und einem weiteren Schreiben vom 30. Mai 1994 habe sich kein Hinweis auf Roeder ergeben, dessen Name allerdings im Faxabsender aufgetaucht sei. Die Schreiben seien mit dem Namen "S. ..." unterzeichnet gewesen. Erst ein Schreiben mit Datum 28. September 1995 sei von Roeder unterzeichnet gewesen. Am 11. Dezember 1997 informierte der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Dr. Wichert, den Verteidigungsausschuß darüber, daß nach dem Hinweis des Presse/Informationsstabes des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Dezember 1997 gegen 17.00 Uhr auf einen weiteren Schriftwechsel zwischen dem Materialamt des Heeres und Manfred Roeder vom 21. Dezember 1993, von dem auch "PANORAMA" Kenntnis habe, recherchiert worden sei. Am 10. Dezember 1997 um 18.30 Uhr seien vom Materialamt des Heeres durch Kurier bisher nicht bekannte weitere drei Vorgänge vorgelegt worden. Das Bundesministerium der Verteidigung ergänzte die bisherige Unterrichtung dahingehend, daß am 21. Dezember 1993 das DRGW mit Unterschrift "Manfred Roeder" einen Antrag an das Materialamt des Heeres gerichtet und um materielle Unterstützung für Projekte in "Ostpreußen" gebeten habe. Das Materialamt des Heeres sei ihm, Roeder, von einem Oberstleutnant E. und einem Hauptmann W. aus Hamburg benannt worden. Diesem Schreiben an das Materialamt des Heeres seien beigefügt gewesen Satzung und Gründungsprotokoll der Organisation vom 20. Februar 1993, die auf 18 Monate befristete "Vorläufige Bescheinigung" der Gemeinnützigkeit der Organisation durch das Finanzamt Schwalmstadt vom 25. März 1993, ein nicht unterschriebenes Memorandum der Vorsitzenden der Organisation Roeder und S. vom 12. März 1993 gerichtet an den Regierungschef der Administration im Gebiet Kaliningrad, ein Schreiben des Regierungschefs der Administration Kaliningrad vom 23. März 1993 mit der übersetzten Einladung zu einem Besuch zwecks konkreter Ausarbeitung eines Hilfsprojekts sowie vereinsinternes Informationsmaterial und Zeitungsausschnitte über die Aktivitäten in Ostpreußen, dabei auch ein Foto von Roeder. Diese Vorgänge seien mit Schreiben vom 3. Januar 1994 von Oberstabsfeldwebel Schnitzler des Materialamtes des Heeres an Roeder beantwortet worden. Oberstabsfeldwebel Schnitzler habe ihm mitgeteilt, Roeder solle in dieser Angelegenheit einen Antrag an das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, richten. Dieses Schreiben habe auch konkrete Hinweise auf die Antragsformulierung sowie eine Auswahl geeigneter Fahrzeuge und Werkzeuge enthalten. In der 71. Sitzung des Verteidigungsausschusses am 12. Dezember 1997 unterrichtete der Verteidigungsminister den Ausschuß, ihm habe das Schreiben Manfred Roeders aus dem Jahr 1993 an das Materialamt des Heeres bisher nicht vorgelegen. Dies sei ein Versäumnis des Materialamtes des Heeres. Auch er habe davon erst durch die Presse erfahren. Das Ministerium habe daraufhin beim Materialamt des Heeres nachgefragt. Nachdem ihm dies am 10. Dezember 1997 um 18.30 Uhr bestätigt worden sei, habe er sofort die Weisung getroffen, die Unterlagen zusammenzustellen und dem Ausschuß zuzuleiten. Der mit Schreiben vom 12. Januar 1998 dem Verteidigungsauschuß des Deutschen Bundestages vorgelegte Bericht des Abteilungsleiters Recht im Bundesministerium der Verteidigung enthält ebenfalls die Sachverhaltsermittlung zur Materialabgabe der Bundeswehr an das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung informierten den Untersuchungsausschuß am 16. März 1998 bzw. am 23. März 1998 über Unterlagen, die anläßlich einer polizeilichen Durchsuchung des Anwesens Manfred Roeders am 28. Januar 1998 aufgefunden und beschlagnahmt wurden. Es handelt sich dabei um einen Schriftwechsel zwischen dem DRGW und der Zentralen Militärkraftfahrstelle in Düsseldorf vom September 1994, in dem Roeder um die Erteilung einer Bescheinigung über den Erwerb der ausgesonderten Fahrzeuge der Bundeswehr bat. Das Schreiben des Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerks vom 19. September 1994 trug die Fax-Kennung "Roeder" und war "im Auftrag Roeder" unterschrieben. Desweiteren unterrichtete das Bundesministerium der Verteidigung den Untersuchungsausschuß über ein Schreiben des Manfred Roeder an Oberstleutnant i. G. Pahl vom 10. Juni 1995 und ein bisher nicht bekanntes Telefax des Gerätehauptdepots Glinde vom 23. Februar 1995 an Manfred Roeder zu Einzelheiten der Materialabholung. III. Parallelverfahren In Bezug auf diesen Tatkomplex hat das Bundesministerium der Verteidigung gegen den 1. Vorsitzenden des Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerks und gegen Manfred Roeder wegen des Verdachts der betrügerischen Schädigung der Bundesrepublik Deutschland durch zweckwidrige Verwendung unentgeltlich überlassener Fahrzeuge und Werkzeuge am 11. Dezember 1997 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstattet. Das Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen (siehe Anhang: Anlagen 1). B. Durch den Untersuchungsausschuß festgestellter Sachverhalt I. Unentgeltliche Materialabgabe an das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk In einem mit "M. Roeder" unterzeichneten Schreiben vom 21. Dezember 1993 an das Materialamt des Heeres bat das DRGW um kostengünstiges "oder vielleicht sogar kostenloses" ausgemustertes Heeresmaterial. Dem Schreiben war beigefügt die Satzung und das Gründungsprotokoll des DRGW, eine "Vorläufige Bescheinigung" des Finanzamtes Schwalmstadt vom 25. März 1993 und verschiedene Informationsmaterialien über die Aktivitäten des DRGW im Gebiet von Kaliningrad. In diesem Informationsmaterial hieß es unter anderem: "Wenn das Land [Ostpreußen] auch in absehbarer Zeit nicht wieder unter deutsche Verwaltung kommt, so kann doch eine vernünftige Übergangsregelung gefunden werden durch eine für beide Völker fruchtbare Zusammenarbeit." Bereits am 8. März 1993 hatte das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Außenstelle Berlin, ein Schreiben eines Herrn Sch. vom 3. März 1993 erhalten, in dem dieser sich als Beauftragter des Deutsch- Russischen Gemeinschaftswerks -- Wiederaufbau Ostpreußen -- ausgab. Er nahm auf ein zuvor persönlich geführtes Gespräch Bezug und bat um die kostenlose Abgabe von Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA). Für das Deutsch-Russische Gemeinschaftswerk solle er im Bereich der neuen Bundesländer Spender für die Unterstützung der Vereinsabsichten ermitteln beziehungsweise Materialien aufkaufen. Das DRGW habe die Gründung zweier neuer Dörfer in Angriff genommen. Zur Bewältigung dieser Arbeit würden verschiedene Maschinen und Arbeitsmittel benötigt. Um diese für das Projekt auszuwählen, wolle er ein Depot besichtigen und bitte hierfür um Unterstützung. In einer Fußnote des Schreibens teilte er mit, das vom Bearbeiter der Außenstelle des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung "angeforderte Begleitschreiben des Finanzamtes Schwalmbach" werde in Kürze übersandt. Mit Schreiben vom 16. März 1993 übersandte die Außenstelle des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung den Antrag des Herrn Sch. an das Bundesministerium der Verteidigung, Referat Rü Z II 4, mit der Bitte um weitere Bearbeitung des Antrags. Zu dem dort am 24. März 1993 eingegangenen Antrag wurde in der "Arbeitsgruppe Humanitäre Hilfe-NVA" des Referates Rü Z II 4 am 25. März 1993 ein Bearbeitungsblatt angelegt, das neben Angaben zum Antragsteller die Eintragung aufweist "AA genehm?" und "Absage". Mit Schreiben vom 30. Juli 1993 lehnte das Bundesministerium der Verteidigung, Rü Z II 4 -- Arbeitsgruppe Humanitäre Hilfe NVA-Material -- gegenüber dem Antragsteller Sch. die unentgeltliche Überlassung von Material der ehemaligen NVA mit der Begründung ab, die derzeit geltenden Bestimmungen ließen eine unentgeltliche Abgabe nur an einen festumrissenen Kreis von berechtigten Empfängern (karitative Organisationen) zu. Privatpersonen seien nicht empfangsberechtigt. Das wegen falscher Postleitzahl als unzustellbar zurückgegangene Schreiben wurde unter dem 3. September 1993 erneut mit gleichem Wortlaut an Herrn Sch. gesandt. Das DRGW -- Förderverein für Nord-Ostpreußen -- wurde am 20. Februar 1993 in Kassel als Verein des Bürgerlichen Rechts gegründet und im April 1993 ins Vereinsregister Schwalmstadt (Hessen) eingetragen. Zum 1. Vorsitzenden wurde Konrad S., zum 2. Vorsitzenden Manfred Roeder gewählt. Der Verein hat das satzungsgemäße Ziel, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zu verfolgen. Das Finanzamt Schwalmstadt erteilte am 25. März 1993 dem DRGW eine auf 18 Monate befristete "Vorläufige Bescheinigung" über die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte durch das Amtsgericht Schwalmstadt am 23. April 1993. Am 24. Mai 1993 wurde aufgrund einer Überprüfung der Steuerakte des DRGW durch das Finanzamt Schwalmstadt die "Vorläufige Bescheinigung" widerrufen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seit 1973 in sämtlichen Verfassungsschutzberichten über Manfred Roeder berichtet. Im Zeitraum von 1980 bis 1982 standen dabei seine terroristischen Taten in den "Deutschen Aktionsgruppen" im Vordergrund, während in den Jahren 1993 bis 1995 auch Roeders Engagement im DRGW dargestellt wurde. In den Verfassungsschutzberichten der Länder wurden die Aktivitäten Roeders im Zusammenhang mit dem DRGW nicht beschrieben. Im Antragsschreiben des DRGW vom 21. Dezember 1993 nahm Manfred Roeder Bezug auf Gespräche mit Oberstleutnant E. und Hauptmann W. in Hamburg. Beide Offiziere waren von 1992 bis 1997 im Gerätehauptdepot Glinde eingesetzt. In den Gerätedepots wird das Material der Bundeswehr gelagert. Beide Offiziere haben dem Bundesministerium der Verteidigung, Rechtsberater Fü H, schriftlich mitgeteilt, daß sie nach ihrer Erinnerung keinen Kontakt mit Roeder oder dem DRGW gehabt haben. Der Antrag des DRGW vom 21. Dezember 1993 trägt den Eingangsstempel des Materialamtes des Heeres vom 24. Dezember 1993. Der Antrag des DRGW vom 21. Dezember 1993, Aktenzeichen MatAH H 116/93, wurde durch das Materialamt des Heeres Abteilung III 3 (1) von Oberstabsfeldwebel Schnitzler mit Schreiben vom 3. Januar 1994 beantwortet. Er teilte dem DRGW mit, daß der Antrag an das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck, zu richten sei. Darüber hinaus gab er konkrete Hinweise für die Antragsformulierung und bot im Falle von Rückfragen seine Hilfe an. Als Anlage fügte er diesem Schreiben zur Information des Antragstellers verschiedene Beispiele für die Kraftfahrzeug- Materialanforderung bei. Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler hat in seiner Zeugenvernehmung vor dem Untersuchungsausschuß am 4. März 1998 ausgesagt, das Schreiben des Manfred Roeder vom 21. Dezember 1993 sei die erste Kontaktaufnahme des DRGW mit ihm gewesen. Der Vorgang an sich sei Routine gewesen. Er sei im Rahmen seiner Verwendung im Materialamt des Heeres als Sachgebietsleiter des Dezernats 331 zuständig gewesen für die Aussonderung, Verwertung, Entsorgung und Demilitarisierung von Wehrmaterial. Hierzu zählten auch alle Abgaben ins Ausland und die humanitäre Hilfe. Hierfür sei er auch zeichnungsbefugt, aber nicht entscheidungsbefugt gewesen. Durch diese Bearbeitungszuständigkeit sei sein Name bei vielen Truppenteilen und Depots bekannt gewesen und er häufig auch direkt angesprochen worden. In vielen Fällen hätten sich Antragsteller an ihn gewandt, für deren Anträge er dann Materialvorschläge sinnvoll zusammengestellt und mit der Empfehlung und der Aufforderung zurückgeschickt habe, einen entsprechenden offiziellen Antrag an das Bundesministerium der Verteidigung, den Führungsstab der Streitkräfte (Fü S), zu richten. Jeden Antragsteller habe er in dieser Weise behandelt. An die Namen Vissing und Kölln könne er sich im Zusammenhang mit Materialanforderungsanträgen für Kriegsgräberfürsorge erinnern. Die Namen Roeder und S. seien ihm zum erstenmal im Antrag des DRGW vom 21. Dezember 1993 begegnet. Die Anfrage des DRGW sei routinemäßig ohne jede zusätzliche Ab- oder Rücksprache mit dem Antragsteller und ohne persönliche Kenntnis der Antragsteller durch ihn bearbeitet worden. Er habe vor, während und nach der Auftragsbearbeitung keinen Kontakt mit Manfred Roeder oder dem DRGW gehabt. Über die Identität Manfred Roeders habe er erst im Dezember 1997 Kenntnis erhalten. Zur Entscheidung der Frage, ob das gewünschte Material bereitstehe, sei für ihn unerheblich gewesen, daß dem ersten Schreiben des DRGW zusätzliche Informationen über den Antragsteller beigefügt gewesen seien. Zwar sei er von seinen Vorgesetzten über politische Hintergründe und politisch unakzeptable Zielgebiete für humanitäre Hilfslieferungen nicht informiert worden. Dies sei für seine Aufgabe aber auch nicht entscheidend gewesen. Insgesamt habe er seine Aufgabe so verstanden, die Anträge auf humanitäre Hilfe in einer Weise zu bearbeiten, daß den Antragstellern die beabsichtigte humanitäre Hilfe schnell zur Verfügung gestellt werden konnte. Er habe auch den Hinweis gegeben, daß bei Überschreiten einer Wertgrenze von DM 20 000,-- das Genehmigungsverfahren wesentlich länger dauere. Er habe aber auch bei seinen Vorschlägen diese Grenze zugunsten der Antragsteller bewußt ausgeschöpft. Der Untersuchungsausschuß hat in einer weiteren Vernehmung am 29. April 1998 dem Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler vorgehalten, bei einer Hausdurchsuchung des Anwesens des Manfred Roeder sei am 28. Januar 1998 eine Faxkopie des Schreibens des Materialamtes des Heeres vom 3. Januar 1994 sichergestellt worden. Auf dieser Faxkopie stehe handschriftlich notiert: "Privat: Hilden, Lindenstraße 39" und eine Telefonnummer. Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler hat hierzu ausgesagt, die Notiz stamme nicht von ihm. Es handele sich nicht um seine Handschrift. Er habe in Hilden bis zum Dezember 1996 "An den Linden 39" gewohnt, die Telefonnummer sei seine damalige. Er schließe aus, daß einer seiner früheren Kameraden im Materialamt des Heeres seine Privatanschrift und Rufnummer herausgegeben habe. Es gebe in Hilden aber mehrere Personen mit Namen Schnitzler und auch eine Lindenstraße. Sein Name und seine Anschrift habe auch im Telefonbuch gestanden. Vorgehalten wurde Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler auch, daß es zwei Fassungen seines Schreibens vom 3. Januar 1994 gebe. In der vom Bundesministerium der Verteidigung zur Verfügung gestellten Kopie habe das Schreiben begonnen: "Sehr geehrter Herr Roeder! Zu Ihrem Schreiben vom 21. Dezember 1993 teilen wir Ihnen in Ergänzung und ..." [der Rest ist unentzifferbar mit x überschrieben]. In der nun bei Manfred Roeder am 28. Januar 1998 sichergestellten Faxkopie laute der Text weiter: "... nach Unsere Absprache ..." [der Text ist nicht überschrieben]. Nur auf diesem Exemplar sei auch eine weitere dienstliche Telefonnummer "2094" hinzugefügt. Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler hat hierzu erklärt, er kenne nur die erste Fassung des Schreibens. Diese befinde sich in Kopie in seinen Unterlagen. Die Kopie sei von dem Original des Faxschreibens gezogen worden. Das Original sei nach der Faxübertragung zu den Akten des Materialamt des Heeres genommen worden. In seiner Kopie vom Original sei die fragliche Passage mit x überschrieben. Es handele sich bei dieser Art Schreiben um Formblätter, die entweder auf dem Computer erstellt oder mit Schreibmaschine ausgefüllt worden seien. Dies sei auch bei dem fraglichen Schreiben der Fall. Er halte es auch für ausgeschlossen, daß einer seiner Mitarbeiter die Passage später unkenntlich gemacht habe. Die Telefon-Anschlußnummer "2094" kenne er nicht. Es sei keine Nummer seines Dezernatsbereiches gewesen. Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck und Pyrmont, ehemaliger Referent im Referat Fü S IV 4, hat in seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuß bestätigt, es sei die absolute Normalität gewesen, daß Antragsteller sich direkt an das Materialamt des Heeres mit ihren Anträgen gewandt hätten. Das Materialamt des Heeres habe die Antragsteller dann in vielen Fällen gleich an sein Referat verwiesen mit der zusätzlichen Information, daß für den Fall einer positiven Prüfung bestimmtes Material zur Verfügung stehe. Oberst i. G. Jüchtern, stellvertretender Leiter des Materialamt des Heeres und Chef des Stabes, hat in seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuß bestätigt, daß nachweislich anhand der Akten des Materialamtes des Heeres die Antragsbearbeitung durch den Oberstabsfeldwebel Schnitzler bei anderen antragstellenden Organisationen genauso freundlich und entgegenkommend gewesen sei und er seine Unterstützung mündlich oder in anderer Weise gegeben habe. Er hat weiter ausgeführt, im Materialamt des Heeres werde eine Prüfung im technischen Sinne dahingehend durchgeführt, ob von den Antragstellern technisch sinnvoll zusammengestellte Materialanforderungen gestellt worden seien. Davon sei zu unterscheiden die Prüfung, ob das angeforderte Material für den angegebenen Zweck sinnvoll einzusetzen sei. Dies sei nicht Gegenstand der Prüfung des Materialamtes des Heeres gewesen. Zur Festsetzung der Werte für das abzugebende Material hat er erklärt, Orientierungspunkt sei der bei einem Verkauf durch die VEBEG zu erzielende Marktwert, ausgehend vom Preis der Beschaffung. Staatssekretär Dr. Wichert hat in seiner Vernehmung zur Unterstützung der Antragsteller bei der Formulierung ihrer Anträge erklärt, Antragsteller und Organisationen bis hin zur Bearbeitungsreife ihrer Anträge zu unterstützen, bewerte er positiv. Das umfasse auch die Prüfung der Antragsvorbereitung, ob anstelle eventuell nichtvorhandenen Materials andere Gegenstände abgegeben werden könnten. Am 2. Mai 1994 ging beim Materialamt des Heeres ein zur Unterschrift des 1. Vorsitzenden des DRGW vorgesehenes, aber nicht unterschriebenes Schreiben mit Datum vom 22. April 1994 ein. Das Schreiben war gerichtet an die von Oberstabsfeldwebel Schnitzler empfohlene Anschrift des Bundesministeriums der Verteidigung, Fü S IV 4, Herrn Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck. Das Schreiben trug den Faxaufdruck "Roeder" und den handschriftlichen Zusatz "Herrn OSF Schnitzler mit der Bitte um Rückäußerung, ob der Antrag i. O. ist". Inhalt des Schreibens war die Bitte, für die Aufbauarbeit in Rußland dem DRGW ausgemustertes Heeresmaterial zur Verfügung zu stellen und der Hinweis auf die Ziele des DRGW und bisher durchgeführte Projekte. Als Materialbedarf wurde im einzelnen genannt "z. B. 1 Lkw (VW-Iltis) oder 1 Pkw 0,4 t (VW-Kübel), 1 Lkw 2 t, DB-PR mit Plane und Spriegel" sowie unterschiedliches Handwerkzeug. Neben dieser Materialauflistung befanden sich handschriftlich eingetragene Zahlenwerte mit ca.-Angabe. Das Schreiben weist keinen Eingangsstempel des Materialamtes des Heeres auf und endet mit der Schlußzeile "Materialamt des Heeres". Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß am 4. März 1998 hierzu ausgeführt, von ihm stamme der handschriftliche Zusatz nicht. Er habe ihn seinerzeit so verstanden, daß er den Antrag prüfen solle. Das Schreiben insgesamt habe er für den an das Materialamt des Heeres gerichteten Nebenabdruck eines an das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S, gerichteten Originals gehalten. Er sei davon ausgegangen, daß das Original eine Unterschrift trage. Auf dieses Schreiben habe er nichts weiter unternommen als die Zahlenwerte einzutragen und zu überprüfen, ob sich die Forderung unterhalb der DM 20 000,-- Grenze befinde. Ob ihn Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck und Pyrmont im Laufe des Genehmigungsverfahrens angerufen habe, könne er nicht mehr sagen. Das wesentliche sei immer schriftlich abgewickelt worden. Mit Schreiben vom 4. Mai 1994 richtete das DRGW ein weiteres Schreiben per Fax an das Materialamt des Heeres Abteilung III 3 (1) -331 unter dem Aktenzeichen H 116/94, das in der Kopfzeile den Namen "Roeder" trägt. Dieser Antrag war vom 1. Vorsitzenden des DRGW unterschrieben. Es ist dem Schreiben vom 22. April 1994 inhaltsgleich. Auch dieses Schreiben trägt keinen Eingangsstempel. Es trägt die handschriftliche Aufschrift "H 116/94". Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler hat in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er habe dieses Schreiben dahingehend verstanden, daß von den Antragstellern im Genehmigungsverfahren etwas nicht richtig begriffen worden sei. Er habe deshalb die gesamten Unterlagen an den Fü S und Fü H geschickt. Die neue Registriernummer erkläre er sich damit, daß von seinen Mitarbeitern bei langen Laufzeiten und weiteren neuen Anträgen der Bittsteller auch neue Registriernummern vergeben worden seien. Zuständig für die Registrierung sei eine junge Mitarbeiterin gewesen, die ihre Ausbildung seinerzeit gerade beendet gehabt habe. Hierzu hat Oberst i. G. Jüchtern ausgeführt, jeder Antrag werde im Materialamt des Heeres unter der Registriernummer zu Ende bearbeitet, unter der er begonnen worden sei. Nur neue Anträge erhielten auch neue Registriernummern. Die Registriernummer 116 erkläre er damit, daß im Jahr 1993 insgesamt 117 Vorgänge angelegt worden seien, die sich mit allgemeinem Heeresmaterial beschäftigten. Daraus erkläre sich die Vergabe der Ziffer 116 am 21. Dezember 1993. Darüber hinaus habe es im selben Jahr 214 weitere Vorgänge gegeben, die die Abgabe von Sanitätsmaterial zum Gegenstand hatten. Insgesamt habe es sich um 331 Vorgänge gehandelt. Das Bundesministerium der Verteidigung hat zu den im Laufe des Materialabgabeverfahrens verschiedenen vergebenen Registriernummern mit Schreiben vom 23. März 1998 erklärt, im Laufe des Verfahrens sei die Akte zuerst unter der Registriernummer H 116/93 und später unter H 068/94 geführt worden. Diese habe im Bundesministerium der Verteidigung die Registriernummer H 940374 erhalten. Über die von Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler gegebene Auskunft hinaus gebe es keine Aufklärung über die unterschiedliche Vergabe der Registriernummern H 116/93 und H 068/94. Die zwischenzeitlich ebenfalls vergebene Registriernummer H 149/94 sei vermutlich auf einen Irrtum zurückzuführen. Das Materialamt des Heeres legte unter dem Aktenzeichen H 116/93 den Antrag des DRGW dem Bundesministerium der Verteidigung, Fü H V 4 und Fü S IV 4, mit Schreiben vom 11. Mai 1994 unter Bezugnahme auf den Antrag des DRGW vom 22. April 1994 vor. Das Vorlageschreiben enthielt die Angabe des möglicherweise abzugebenden Materials mit einem geschätzten Abgabewert von DM 12 500,-- einschließlich der Aufstellung der Kosten für Instandsetzung/Lackierung und Ersatzteilpaket, sowie eine Aufstellung der Werkzeuge/Werkzeugsätze mit einem geschätzten Abgabewert von DM 6 500,-- und eine vierseitige Werkzeugliste, aufgeschlüsselt nach Versorgungsartikelbezeichnung, Versorgungsnummer, Lagerort, Einzelbeschaffungspreis in DM und verfügbarer Menge. Ob er der Übersendung dieses Vorgangs auch die Anlagen des Antragsschreibens vom 21. Dezember 1993 mit den Vereinsinformationen über die Tätigkeiten des DRGW beigefügt habe, konnte sich Oberstabsfeldwebel a. D. Schnitzler in seiner Vernehmung am 4. März 1998 nicht mehr erinnern. Es seien unter der ursprünglichen Registriernummer H 116/93 die Antragsunterlagen des DRGW vom 22. April und 4. Mai 1994 versandt worden. Die Versendung des Vorgangs an Fü H V 4 und Fü S IV 4 erklärte er damit, daß bei einer Versendung mittels Faxübertragung beide beteiligten vorgesetzten Dienststellen zeitgleich unterrichtet worden seien. Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck und Pyrmont hat in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er habe vom Materialamt des Heeres mit der Abgabe des Oberstabsfeldwebel Schnitzler durch Schreiben vom 11. Mai 1994 das Schreiben des DRGW vom 4. Mai 1994 erhalten. Das Schreiben vom 4. Mai 1998 sei am 18. Mai 1994 in seinem Referat eingegangen und habe aus dem Deckblatt des Materialamtes des Heeres mit dessen Angaben zu den Fahrzeugen und Geräten, dem Antrag des DRGW vom 4. Mai 1994 und drei Seiten mit Zeitungsausschnitten über das DRGW bestanden. Das Schreiben des DRGW vom 22. April 1994 sei erst viel später aufgekommen und sei ihm während seiner Referententätigkeit bei Fü S IV 4 nicht bekannt geworden. Er habe diese Anlagen nur diagonal gelesen, sei aber nicht stutzig geworden. Er halte auch heute den Titel "Deutsch-Russisches Gemeinschaftswerk" nicht für anstößig. Er habe weder den Verfassungsschutzbericht noch Sonderinformationen des Bundesministeriums des Innern zu Antragstellern vorliegen gehabt. Frau Kirmes, Referentin im Führungszentrum der Bundeswehr, hat in ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, sie kenne das Schreiben des DRGW vom 21. Dezember 1993 nicht. Mit Schreiben vom 18. Mai 1994 bat das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck, das DRGW -- Herrn S. -- um Präzisierung des unterstützten Projekts und der erbetenen Hilfsgüter unter Hinweis auf das Erfordernis, daß die Materialabgabe an den Grundsatz einer Sofortmaßnahme zur Behebung einer akuten Notlage gebunden sei. Das Schreiben enthielt weiterhin die Forderung nach einer genauen Angabe der vorgesehenen Empfänger und den Hinweis, Aufbau- oder Strukturhilfe falle nicht in den Bereich der humanitären Hilfe. In seiner Zeugenaussage hat Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck und Pyrmont ausgesagt, er habe weder vor der Antragstellung noch nach der Bewilligung des Materials Kontakt zum DRGW gehabt. Der Name Vissing sei ihm nicht bekannt gewesen. Mit Herrn Kölln habe er am Telefon im Rahmen der Bearbeitung von dessen Anträgen mehrfach gesprochen. Der Vorgang des DRGW sei für ihn ein absoluter Routinefall gewesen. Erst im Dezember 1997 habe er von Freunden und Verwandten erfahren, wer hinter der Person Roeder stecke. Es habe zum normalen Ablauf gehört, daß die Bearbeiter bei Fü S IV 4 telefonisch oder schriftlich Antragsteller um Präzisierung ihrer Anträge gebeten hätten. Eine Weisung, daß über die so geführten Telefonate Vermerke zu schreiben seien, habe es nicht gegeben. Ohnedies sei die Arbeitsbelastung hoch gewesen. Er habe seine Motivation aus der fordernden Aufgabe gezogen. Die Vorgesetzten hätten die Auftragserfüllung im Rahmen ihrer Dienstaufsicht häufig kontrolliert und mit Lob honoriert. Frau Kirmes hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, auch ihr sei der Name Roeder vor dem Dezember 1997 nicht bekannt gewesen. In ihrem Referat sei darüber auch vorher nicht gesprochen worden. Ein Verfassungsschutzbericht habe ihr nicht zur Verfügung gestanden. Der Name Kölln sei ihr aus der Antragsbearbeitung bekannt. Brigadegeneral Hoppe, Leiter des Führungszentrums der Bundeswehr, hat vor dem Untersuchungsausschuß bestätigt, daß das Verfahren die Überprüfung der Seriosität der Antragsteller nicht vorgesehen habe. Im Ablauf der Antragsbearbeitung seien die Antragsteller teilweise auch beraten worden, was möglicherweise aufgrund der Notsituation im Ausland zu gebrauchen sei und wie der Antrag möglichst schnell bearbeitet werden könne. Dann sei grundsätzlich bei allen Anträgen das Auswärtige Amt aufgefordert worden, das dringende Bundesinteresse zu bestätigen und die Bewertung zu diesem Antrag aus politischer Sicht darzulegen. Den Verfassungsschutzbericht habe er im Dezember [1997] im Führungszentrum der Bundeswehr gesehen; er könne sich daran erinnern, daß er im Jahr 1993 den Verfassungsschutzbericht nicht eingesehen habe. Zur Arbeitsbelastung des Referats hat er weiter ausgeführt, in 1993 seien 613 Anträge, in 1994 1 120 Anträge, in 1995 919 Anträge und in 1996 1 030 bearbeitet worden. Diese Anträge hätten sich durch die Zahl der darin enthaltenen Einzelanfragen vervielfacht. Am 30. Mai 1994 bestätigte Konrad S., DRGW, dem Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, Frau Kirmes, telefonisch den Umfang der beantragten humanitären Hilfe. Mit Faxschreiben vom 30. Mai 1994 beschrieb das DRGW, mit Unterschrift "Konrad S.", gegenüber dem Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, die Gründe für die humanitäre Hilfe und den vorgesehenen Empfänger. Das Schreiben trug in der Faxkopfzeile den Namen "Roeder". In diesem Schreiben wurde angegeben, daß das angeforderte Material zur Unterstützung von vier russischen und rußlanddeutschen Familien bestimmt sei, die bisher in selbstgemachten Zelten und ausrangierten Containern auf freiem Feld hausten. Mit den Fahrzeugen sollten Kranke zum Arzt gefahren und Hilfsgüter in der Umgebung verteilt werden. Neben dem Erstellen von Unterkünften zum Schutz vor Kälte und Regen entstehe ein soziales Zentrum. Als Gewährsperson wird in dem Schreiben der zuständige Pfarrer aus Gumbinnen genannt. Das Schreiben endete mit einem Hinweis des Herrn S. auf seine zwei Söhne, die in der Bundeswehr Dienst leisteten. Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck und Pyrmont hat dieses Schreiben dahingehend gewürdigt, daß es die Präzisierung des Antragsschreibens vom 4. Mai 1994 enthalte. Er bewertete seine eigene Handlungsweise als möglicherweise gutgläubig naiv; er habe sich jedoch davon leiten lassen, daß allgemein bekannt gewesen sei, wie schlecht die Lage in Rußland nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion gewesen sei. Den Antrag des DRGW vom 30. Mai 1994 leitete das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, am selben Tag mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zur Feststellung des dringenden Bundesinteresses an das Auswärtige Amt weiter. Unter dem Betreff "Kostenlose Abgabe von Kfz und Werkzeug im Rahmen der humanitären Hilfe für Nord-Ostpreußen" und unter Bezugnahme auf den Antrag des DRGW vom 30. Mai 1994 teilte Frau Kirmes dem Auswärtigen Amt mit, daß das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, den Antrag Nr. H 940374 mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme dem Auswärtigen Amt zur Feststellung des dringenden Bundesinteresses übermittele. Für den Fall eines positiven Bescheids stünden 3 Fahrzeuge und Werkzeug zur Verfügung. Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck hat hierzu ausgeführt, zur Bestätigung des dringenden Bundesinteresses habe er sich in jedem Einzelfall an das Auswärtige Amt gewandt, weil das Auswärtige Amt durch seine Botschaften eine bessere Einschätzung der Zielgruppe vor Ort im Ausland habe. Dessen Mitprüfung sei für ihn ausreichend gewesen, weil er selbst keine weiteren Erkenntnismöglichkeiten gehabt habe. Grundsätzlich habe die Federführung für humanitäre Hilfe im Ausland beim Auswärtigen Amt gelegen. Er selbst habe geprüft, ob das beantragte Gerät nach seinem Dafürhalten für eine Sofortmaßnahme zur Behebung einer akuten Notlage diente, ob das geforderte Material ins Ausland gebracht werden solle und ob die Antragsunterlagen im Hinblick auf den Antragsteller, die Projektbeschreibung und den Endempfänger vollständig gewesen seien. Entscheidendes Kriterium sei für ihn gewesen, daß es sich nicht um eine Strukturhilfemaßnahme des Antragstellers gehandelt habe. Unter diesen Gesichtspunkten habe er auch am 18. Mai 1994 auf den Antrag des DRGW um Präzisierung gebeten und darauf hingewiesen, daß Strukturhilfe nicht zu leisten sei. An das Auswärtige Amt habe er lediglich das präzisierende Schreiben des DRGW vom 30. Mai 1994 und einen kurzen Vermerk seiner Mitarbeiterin weitergeleitet. Das Auswärtige Amt habe aber nicht die dem Schreiben des DRGW vom 4. Mai 1994 beigefügten Vereins- und Presseinformationen erhalten. Er habe keine Notwendigkeit gesehen, die Anlagen zum Antrag mitzuübersenden. Nach seiner Auffassung sei die Vorlage des kompletten Materials zu umfangreich gewesen. Dies sei seine übliche Vorgehensweise in derartigen Routinefällen gewesen. Im Nachhinein wäre es sicherlich besser gewesen, auch den Antrag vom 4. Mai 1994 mitzuschicken. Aber das habe keinesfalls etwas damit zu tun gehabt, daß er das Auswärtige Amt habe hintergehen wollen. Frau Kirmes hat in ihrer Aussage dazu ausgeführt, sie halte das Schreiben des DRGW vom 30. Mai 1994 an das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, für eine Präzisierung des Antragsschreibens vom 4. Mai 1994. Sie sehe keinen Widerspruch zwischen beiden Schreiben. Es sei jedenfalls um humanitäre Hilfe gegangen. Deshalb habe sie auch nur das Schreiben vom 30. Mai 1994 und ihren Vermerk an das Auswärtige Amt mit der Bitte um Bestätigung des dringenden Bundesinteresses gesandt. Brigadegeneral Hoppe hat hierzu in seiner Vernehmung ausgeführt, die Verfahrensweise um Einholung einer Präzisierung beim Antragsteller und die Abgabe dieser Präzisierung an das Auswärtige Amt sei der Regelfall gewesen. Dies sei dann der eigentliche Antrag gewesen, der dem Arbeitsgang zugrunde gelegt worden sei. Das Auswärtige Amt habe in allen Fällen die vom Bundesministerium der Verteidigung für die Antragsbearbeitung relevanten Teile des Antrags erhalten. Auch er halte das Schreiben des DRGW vom 30. Mai 1994 für die Präzisierung des Antrags vom 4. Mai 1994 und nicht für einen neuen Antrag. Als Prüfkriterien bei der Vergabe humanitärer Hilfe seien zugrundegelegt worden die Vollständigkeit des Antrags, die Erkennbarkeit des humanitären Zwecks, die Bestätigung des dringenden Bundesinteresses durch das Auswärtige Amt und die Mitzeichnung durch die Abteilung Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung. Der Begriff "humanitäre Hilfe" sei immer gleich definiert worden. Staatssekretär Dr. Wichert hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, um die Belastung der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes bei der Antragsbearbeitung nicht weiter zu erhöhen, halte er es für sinnvoll, einen vom Bundesministerium der Verteidigung aufbereiteten, präzisierten, vorgearbeiteten Antrag abzugeben, der dem Auswärtigen Amt nicht noch einmal die Durchsicht vieler Vorgänge zumute. Bundesminister Kinkel hat vor dem Untersuchungsauschuß erklärt, im Auswärtigen Amt sei der Antrag geprüft worden vom Arbeitsstab Humanitäre Hilfe hinsichtlich des Bestehens der humanitären Notlage und der Dringlichkeit der beantragten Maßnahme als Voraussetzung für die Feststellung eines dringenden Bundesinteresses im Sinne der Bundeshaushaltsordnung, vom Exportkontrollreferat 434 in der Wirtschaftsabteilung im Hinblick auf eine eventuelle Genehmigungspflicht und -fähigkeit der Ausfuhr sowie von dem für die Beziehungen zur Russischen Föderation zuständigen politischen Referat 213 auf die Vereinbarkeit mit den allgemeinen Zielen der Außenpolitik. Unter dem 1. Juni 1994, eingegangen am 13. Juni 1994 beim Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, bestätigte das Auswärtige Amt das dringende Bundesinteresse gemäß § 63 Abs. 4 BHO. Die Begründung lautete: "Die vom Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerk beantragten Fahrzeuge dienen der Versorgung der Bevölkerung von P. Lipowo/Olchowatka mit Hilfsgütern sowie dem Transport von Kranken und Schulkindern. Die genannten Ausrüstungsgegenstände sind somit ein wichtiger Beitrag zur humanitären Nothilfe der Bevölkerung von P. Lipowo/Olchowatka/Rußland. Derartige Initiativen können auf längere Sicht dazu beitragen, die politische und sozio-kulturelle Entwicklung der Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR zu fördern und sind zudem geeignet, das Verhältnis zwischen Deutschen und Russen auf eine noch freundlichere Basis zu stellen." Bundesminister Kinkel hat vor dem Untersuchungsausschuß zum Zeitablauf der Prüfung im Auswärtigen Amt ausgeführt, das Antwortschreiben des Auswärtigen Amtes trage das Datum des 1. Juni 1994, weil zu diesem Zeitpunkt ein erster Entwurf fertiggestellt worden sei, der zuerst die Referate seines Hauses durchlaufen habe und dann am 10. Juni 1994 an das Verteidigungsministerium abgesandt worden sei. Die Bejahung einer Notlage und Bestätigung des dringenden Bundesinteresses gemäß § 63 Abs. 4 BHO für Hilfssendungen sei durch das Auswärtige Amt auf der Grundlage der in den Angaben des DRGW vom 30. Mai 1994 enthaltenen Angaben erfolgt; der Antrag habe die Notlage anschaulich und sehr konkret beschrieben. Die im Referat 213 des Auswärtigen Amtes vorgenommene Prüfung habe sicherstellen sollen, daß durch die beabsichtigte humanitäre Maßnahme kein außenpolitischer Schaden entstehe. Dabei sei zu berücksichtigen gewesen, daß auch humanitäre Lieferungen in das Kaliningrader Gebiet im nördlichen Ostpreußen von besonderer Sensibilität seien. Die dortige russische Regierung verfolge alle deutschen Aktivitäten, insbesondere nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, mit großer Aufmerksamkeit. Das zuständige Referat habe keine Einwände gegen die Materialabgabe erhoben, weil nach der Prüfung des Antrags habe ausgeschlossen werden können, daß die Hilfsmaßnahme ausschließlich rußlanddeutscher Bevölkerung zugute kommen und die weitere Ansiedlung von Rußlanddeutschen gefördert werden sollte. Ziel der Außenpolitik der Bundesregierung sei es nach Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages gewesen, den Menschen dort, wo sie sich in Rußland befänden, Lebensumstände zu schaffen, die ihnen das Verbleiben möglich machten. Vor dem Hintergrund dieser offiziellen Außenpolitik der Bundesregierung, daß nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag in der Region Kaliningrad keine Ansiedlung Rußlanddeutscher erfolgen solle, sei in seinem Haus klar gewesen, daß bei den Anträgen auf humanitäre Hilfe hierauf auch zu achten gewesen sei. Deshalb seien andere Anträge, wo das erkannt worden sei, auch abgelehnt worden. Wenn im Fall des DRGW erkannt worden wäre, daß die Begründung des DRGW "Krankentransport" irgendwas im Hinblick auf eine Unterstützung der Ansiedlung von Rußlanddeutschen oder Deutschen dort enthalten habe, wäre die Bestätigung des dringenden Bundesinteresses abgelehnt worden. Er müsse aber darauf hinweisen, daß die offizielle Politik nach dem Zwei-plus- Vier-Vertrag Kaliningrad gegenüber eine andere Dimension habe als die Lieferung von drei Fahrzeugen. Unzweifelhaft sei bei der Bearbeitung des Antrags ein Fehler unterlaufen, der aber in Anbetracht der Belastung der zuständigen Bearbeiter sowohl im Verteidigungsministerium als auch im Auswärtigen Amt nicht absichtlich erfolgt sei mit dem Ziel, dem Manfred Roeder Material zu verschaffen. Nach seinen Feststellungen habe der Verfassungsschutzbericht mit der Erwähnung des Manfred Roeder und des DRGW zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Antrages des DRGW nicht in gedruckter Form den Mitarbeitern seines Hauses vorgelegen. Der unmittelbar zuvor vom Bundesministerium des Innern vorgestellte Verfassungsschutzbericht habe zwar in einem Exemplar im Auswärtigen Amt vorgelegen. Die Mitarbeiter hätten jedoch auf die üblichen gedruckten Exemplare für die Verteilung gewartet. Er könne von seinen Mitarbeitern zwar nicht erwarten, daß sie den Namen Roeder kennen und einordnen könnten. Dies sei anders bei der Unterzeile des Briefkopfes "Förderverein Nord-Ostpreußen". Sein Vorwurf sei, daß man daraufhin nicht noch einmal nachgefragt habe. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 4. März 1998 vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, die Bearbeiter in seinem Haus hätten bei sorgfältigem Hinschauen auf die Embleme des DRGW im Briefkopf aufmerksam werden müssen. Er betone aber, daß es sich nur um vier Fälle von insgesamt 20 000 Vorgängen humanitärer Hilfe handele. Er halte es für unangebracht und weise es zurück, daß die Angehörigen des Materialamts des Heeres mit den Kenntnissen und Fähigkeiten von Abgeordneten verglichen und gemessen würden. Nach Aussage des Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck und Pyrmont bewegte sich auch im Fall des DRGW die Bearbeitungsdauer des Auswärtigen Amtes im Rahmen des Normalen. Mit dem Auswärtigen Amt habe eine ausgesprochen gute Zusammenarbeit bestanden. Nach Eingang des Bestätigungsschreibens des Auswärtigen Amtes am 13. Juni 1994 übersandte das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, an das Referat H II 3 mit Fax vom gleichen Tag einen zustimmenden Antwortentwurf an das DRGW zur Mitzeichnung. Die Abgabewerte wurden in der vom Materialamt des Heeres geschätzten Höhe übernommen. Das Schreiben von Fü S IV 4 wurde von einem hierfür nicht zuständigen Bürosachbearbeiter des Referats ohne Zeichnungsbefugnis abgezeichnet. Das Referat H II 3 zeichnete das Schreiben an das DRGW am 14. Juni 1994 mit. Es blieb in diesem Bearbeitungsgang unbeanstandet, daß das für die Festsetzung des Abgabewertes zuständige Referat in der Rüstungshauptabteilung nicht beteiligt worden war. Das Deckblatt des Vorgangs weist die ursprünglich vorgesehene, im Laufe der Bearbeitung aber gestrichene Mitzeichnung des Referates Rü Z II 6 aus. Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck hat hierzu in seiner Aussage erklärt, er persönlich habe auf dem Aktenvorblatt die Beteiligung der Abteilung Rüstung gestrichen. Das sei für ihn vollkommen selbstverständlich gewesen, da der Materialabgabewert ja genannt worden sei und aufgrund der von ihm gesammelten Erfahrungen die angegebenen Werte im normalen Bereich gelegen hätten. Sichergestellt worden sei der ordnungsmäßige Ablauf des Verfahrens jedoch durch die Haushaltsmitzeichnung der Abteilung Haushalt. Am 15. Juni 1994 informierte das Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, schriftlich das DRGW, Herrn S., über die Zusage der Materialabgabe. Das Schreiben enthielt die Aufforderung, "über den Verbleib des Fahrzeugs" einen Ausfuhr- oder Empfängernachweis zu übersenden. Am gleichen Tag erhielten das Referat Fü H V 4 und das Materialamt des Heeres diese Zusage an das DRGW in Durchschrift zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um weitere Veranlassung. Alle Schreiben unterschrieb der hierfür nicht autorisierte Bürosachbearbeiter, Hauptfeldwebel von B. Oberstleutnant i. G. Prinz zu Waldeck und Pyrmont hat hierzu vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, es sei ein von ihm zu verantwortender Fehler gewesen, den Hauptfeldwebel von B. gegen die Bestimmungen der Geschäftsordnung mit der Unterschrift zu betrauen. Er habe jedoch die Arbeitskapazitäten seiner Mitarbeiter so eingesetzt, daß jeder von ihnen jeden einzelnen Schritt der Antragsbearbeitung möglichst schnell selbst habe erledigen können, damit humanitäre Hilfe in akuten Notlagen geleistet werde. Aufgrund dieser Arbeitsorganisation habe es in seinem Referat keine Arbeitsrückstände gegeben. Frau Kirmes hat die Arbeitsweise ihres Referates so bestätigt. Dem Schreiben vom 15. Juni 1994 habe ein Textbaustein zugrunde gelegen, der wegen des großen Arbeitsanfalls fehlerhafterweise nicht in die Aufforderung zur Übersendung einer Empfangsbestätigung für mehrere Fahrzeuge geändert worden sei. Brigadegeneral Hoppe hat hierzu weiter ausgeführt, daß in dem Geschäftsgang des im Bundesministerium der Verteidigung zuständigen Referates bei der Materialabgabe an das DRGW zwei ärgerliche Fehler gemacht worden seien, die im Hinblick auf die Arbeitsbelastung und Antragsflut auch ihm hätten unterlaufen können. Mit Faxschreiben vom 22. Juni 1994 bestätigte das DRGW gegenüber dem Materialamt des Heeres die Kostenübernahme für die Instandsetzung der Kraftfahrzeuge ohne Lackierung. Das Schreiben war mit "M. Roeder" unterzeichnet. Am 27. Juni 1994 wies das Materialamt des Heeres, Abteilung III 3 (1) - 331, Oberstabsfeldwebel Schnitzler, die Gerätehauptdepots Glinde und Hesedorf an, das Material bereitzustellen. Das Schreiben trägt in Maschinenschrift die Angabe "Reg Nr. Mat AH H 116/93", "BMVg -- Fü S IV 4 -- Az 03-85-08-(6) vom 15. 06. 94 Bearb Nr: H 940 374" und den handschriftlichen Zusatz H 068/94. Das Gerätehauptdepot Hesedorf meldete dem Materialamt des Heeres mit Fernschreiben vom 6. September 1994 die Bereitstellung der drei abzugebenden Kraftfahrzeuge für humanitäre Hilfen. Am 19. September 1994 schrieb Manfred Roeder unter dem Kopf des Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerks die Zentrale Militärkraftfahrstelle in Düsseldorf an und bat um eine Bescheinigung für die Neuzulassung der ihm zugewiesenen Kraftfahrzeuge, um sie abholen und als humanitäre Güter nach Ostpreußen ausführen zu können. Mit Faxschreiben vom 17. Oktober 1994 teilte das Gerätehauptdepot Hesedorf dem DRGW mit, daß die Instandsetzung an den drei abzugebenden Kraftfahrzeugen abgeschlossen sei und bat um Bekanntgabe eines Abholtermins. Das Gerätehauptdepot Hesedorf übersandte dem DRGW mit Datum von 18. Oktober 1994 eine detaillierte Kostenaufstellung über die Instandsetzung der Kraftfahrzeuge. Ausweislich der beschlagnahmten handschriftlichen Notizen des Manfred Roeder hatte er am 21. Oktober 1994 mit der Zentrale Militärkraftfahrstelle telefoniert. Mit Schreiben vom 22. Oktober 1994 übersandte die Zentrale Militärkraftfahrtstelle dem Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerk "Förderverein Nord-Ostpreußen" eine Bescheinigung über den Erwerb ausgesonderter Fahrzeuge der Bundeswehr zum Zwecke der Wiederzulassung beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Mit Bescheinigung vom 24. Oktober 1994 bestätigte das Materialamt des Heeres, daß es sich bei dem mit Registriernummer MatAH 068/94 zugewiesenen Material um eine Schenkung der Bundeswehr im Rahmen der Humanitären Hilfe an das DRGW handele. Die Bescheinigung trägt die handschriftlichen Aufschriften "H 149/94" und "H 068/94". Am 2. Januar 1995 holte Roeder für das DRGW die drei Kraftfahrzeuge sowie Plane und Spriegel vom Gerätehauptdepot in Hesedorf und am 7. Juni 1995 das Werkzeug vom Gerätehauptdepot Glinde ab und quittierte jeweils mit seinem Namen "M. Roeder". Zuvor hatte das Gerätehauptdepot Glinde mit Telefax vom 23. Februar 1995 an den "Verein für Hilfe Ost- Preußen, z. Hd. Herrn Röder" unter Bezugnahme auf ein mit Herrn Vissing geführtes Telefonat mitgeteilt, daß ein Verpacken des Werkzeugmaterials in kleinere Kisten nicht möglich sei. Am 21. März 1995 fragte per Faxschreiben die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau beim Referat 213 des Auswärtigen Amtes nach weiteren Informationen zum "DRGW Förderverein Nord- Ostpreußen". In Zweifel gezogen wurde vor allem die Verwendbarkeit des von der Bundeswehr dem DRGW zur Verfügung gestellten Materials für "eine Mittelschule auf dem platten Land". "... Wegen der anhaltenden Sensibilität hinsichtlich Kaliningrad und der bunten Palette dubioser Deutschtümler" werde um Information gebeten, ob guten Gewissens seitens der Deutschen Botschaft in Moskau die Erteilung einer Zoll- und Abgabenbefreiung durch die russischen Behörden verfolgt werden solle. Zugrunde lag die schriftliche Ankündigung Roeders an die Deutsche Botschaft Moskau, daß im Rahmen humanitärer Hilfe 3 Fahrzeuge und Werkzeug nach Rußland eingeführt werden sollten und die Bestätigung des Direktors der Kalininska Mittleren Schule vom 15. Februar 1995 darüber. Zuvor hatte der Bearbeiter der Deutschen Botschaft in Moskau telefonisch dem Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, seine Zweifel vorgetragen, dort aber die Antwort erhalten, daß kein Material ohne Zustimmung des Auswärtigen Amtes abgegeben werde und insofern die Angelegenheit in Ordnung sein müsse. Am 23. März 1995 teilte das Auswärtige Amt der Deutschen Botschaft in Moskau mit, das Referat 213 des Auswärtigen Amtes habe die Bestätigung des "dringenden Bundesinteresses" gemäß BHO mitgezeichnet. Der Antrag habe nicht mit hinreichender Deutlichkeit die Zielsetzung einer Ansiedlung von Rußlanddeutschen erkennen lassen. Der gemeinschaftlich deutsch-russische, nicht einseitig rußlanddeutsche Charakter des vom Antragsteller geförderten Projekts sei betont worden. Es könne den russischen Mitgliedern [der Kommission für humanitäre Hilfe] überlassen werden, etwaige Bedenken zu artikulieren. Frau Kirmes hat in ihrer Zeugenaussage ausgeführt, über die Anfrage der Deutschen Botschaft in Moskau sei sie nicht informiert worden. Bundesminister Kinkel hat zu diesem Vorgang erklärt, eine erneute inhaltliche Prüfung habe in seinem Haus nicht stattgefunden. Er sei der Auffassung, daß es sich bei dem DRGW um eine Organisation handele, bei der man zumindest noch einmal habe nachsehen und nachprüfen müssen und dies auch erkennbar gewesen sei. Das hätten seine anerkannt qualifizierten Mitarbeiter in diesem Fall unterlassen. Er halte diese Verfehlung vor dem Hintergrund von 700 bis 800 Anträgen pro Jahr aber für fahrlässig. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion habe es in der deutschen Bevölkerung eine starke Erwartungshaltung auf schnelle und unbürokratische humanitäre Hilfe gegeben. Seine Mitarbeiter hätten entsprechende Anträge deshalb lediglich der Prüfung daraufhin unterzogen, ob es sich um humanitäre Hilfe handele und weniger die Organisation beachtet. Insgesamt könne er aber nicht erkennen, daß dieser Vorgang eine größere Irritation im deutsch-russischen Verhältnis erzeugt habe. Im Vordergrund stehe für die Bevölkerung der Russischen Föderation die Hilfsbereitschaft der deutschen Bevölkerung und das Mittragen des offiziellen außenpolitischen Kurses der Bundesregierung. Mit Schreiben vom 9. Mai 1995 erinnerte das Bundesministerium der Verteidigung -- Führungszentrum der Bundeswehr (FüZBw) -- das DRGW, Herrn S., an die bereits am 15. Juni 1994 geforderte Zusendung eines Ausfuhr- oder Empfängernachweises unter Fristsetzung zum 1. August 1995. Frau Kirmes hat in ihrer Aussage erklärt, daß Manfred Roeder im Vorlauf zu seinem darauf folgenden Schreiben vom 28. September 1995 telefonisch Kontakt zu ihr gesucht habe. Dies sei nach ihrer Erinnerung der einzige telefonische Kontakt gewesen. Unter dem 28. September 1995 bat das DRGW, "M. Roeder" das Bundesministerium der Verteidigung, Führungszentrum, Frau Kirmes, um eine Bescheinigung, daß es sich bei dem LKW Fahrgestellnummer 310 3001 320 335 0 [LKW 2 to Daimler-Benz 508 D] um Hilfsgut für humanitäre Hilfe handele, das die Bundeswehr unentgeltlich zur Verfügung gestellt habe. Damit solle erreicht werden, daß die geplante Ausfuhr des Kraftfahrzeugs am 1. Oktober 1995 zollfrei erfolgen könne. Das Schreiben enthält weiter den Dank an Frau Kirmes "Tausend Dank, Sie waren so nett am Telefon, daß ich alle Hoffnung auf Sie setze." Mit Schreiben vom gleichen Tag an das DRGW, Herrn Roeder, bestätigte Frau Kirmes die unentgeltliche Bereitstellung dieses Kraftfahrzeugs. Sie bat erneut um Übersendung eines vom Endempfänger unterschriebenen Übernahmenachweises und einer Kopie der Ausfuhrbestätigung. Am 2. Oktober 1995 wurde auf Manfred Roeder bei dem Landrat des Schwalm-Eder-Kreises in 34576 Homberg (Efze) der Lkw 2 to Daimler-Benz 508 D mit dem amtlichen Kennzeichen HR-EJ 69 zugelassen. Am 11. Oktober 1995 wurde auf diesem Fahrzeugbrief durch den Landrat des Schwalm-Eder-Kreises handschriftlich vermerkt: "Die FahrzeugIdentNr. wurde falsch erfaßt. Sie lautet richtig: 310 300 1320 3350". Mit Schreiben vom 31. Oktober 1995 übersandte das DRGW mit Unterschrift Manfred Roeder dem Bundesministerium der Verteidigung, Führungszentrum, z. Hd. Frau Kirmes, ein TÜV-Gutachten des Amtes Hessen (Abnahme nach § 21 StVO zur Erlangung eines Ausfuhrkennzeichens) für den LKW Daimler Benz 508 D, den Fahrzeugbrief-Nr. TM 272 161 mit dem Vermerk "ausgeführt" und Stempelaufdruck des Hauptzollamts Schwedt vom 3. Oktober 1995 -- ohne den vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises am 11. Oktober 1995 vermerkten Korrekturzusatz -- , die Zulassungs- und Versicherungsbescheinigung auf den Namen Manfred Roeder, die deutsche und polnische Ausfuhrbescheinigung (Ausführender "Manfred Roeder Deutsch-Russisches Gemeinschaftswerk") vom 3. Oktober sowie die Empfangsbestätigung eines Viktor V. Gnatschenko unterschrieben in "Bartenstein" am 4. Oktober 1995. Der Vorgang wurde im Führungszentrum der Bundeswehr mit diesem Schreiben Roeders geschlossen, ohne daß Ausfuhr- und Empfängernachweise für die beiden übrigen Kraftfahrzeuge Lkw 0,5 t VW Iltis und 0,4 t VW Kübel weiterhin vom DRGW verlangt wurden. Frau Kirmes hat in ihrer Aussage vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, daß der Abschluß dieses Vorgangs irrtümlich erfolgt sei. Es sei nicht aufgefallen, daß die Empfangsbestätigung nur für ein Fahrzeug gegolten habe. Wegen der Arbeitsüberlastung habe man sich in ihrem Referat entschieden, zweimal im Jahr die Empfangsbestätigungen routinemäßig anzufordern. Für diese Arbeit sei später ein weiterer Mitarbeiter zugewiesen worden. Seit der Umstellung auf EDV sei das Nachhalten der noch ausstehenden Empfangsbestätigungen kein Problem mehr. Für eine Überprüfung der vorgelegten Empfangsbescheinigung, zumal wenn sie aus einer fremden Sprache übersetzt worden sei, habe keine Möglichkeit bestanden. Eine Kontrollmöglichkeit dahingehend, ob das abgegebene Material entsprechend dem ursprünglich erklärten Zweck verwendet worden sei, habe es nicht gegeben. Der Verbleib der Fahrzeuge LKW 2 to Daimler-Benz 508 D, LKW 0,5 to VW Iltis, PKW 0,4 to VW 181 und des Werkzeugmaterials wurde im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn auf die Strafanzeige des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. Dezember 1997 hin weiter verfolgt. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens kam es am 28. Januar 1998 auf Anordnung des Amtsgerichts Schwalmstadt vom 16. Januar 1998 zur Durchsuchung des Anwesens des Manfred Roeder. Zum Verbleib des LKW 2 to Daimler-Benz 508 D wurde festgestellt, daß am 4. Juli 1996 der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises in Schwalmstadt auf dem Fahrzeugbrief "Fahrzeug wurde nicht ausgeführt" vermerkt hat. Am 9. Juli 1996 wurde beim Landratsamt Mittweida für die Gemeindeverwaltung Schönborn-Dreiwerda-Seifersbach der LKW 2 to Daimler-Benz 508 D angemeldet. Der bisherige Fahrzeugbrief wurde eingezogen und ein neuer Fahrzeugbrief erstellt. Zum Verbleib des Werkzeugmaterials gab Manfred Roeder anläßlich der Durchsuchung am 28. Januar 1998 gegenüber den Ermittlungsbeamten an, daß sich Teile des Werkzeugs noch auf seinem Anwesen befänden, anderes sei an Besucher aus Rußland verschenkt worden. Zum Verbleib des LKW 0,5 to VW Iltis wurde festgestellt, daß dieser seit dem 8. September auf den Namen eines Hamburger Bürgers zugelassen wurde, der in keiner Verbindung zum DRGW steht und erklärt hat, das Fahrzeug guten Glaubens von einem Herrn M. erworben zu haben. Über den Verbleib des PKW 0,4 to VW 181 wurde dem Untersuchungsausschuß bis zum Ende der Beweisaufnahme nichts bekannt. II. Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen bei der Gewährung humanitärer Hilfe durch unentgeltliche Materialabgaben der Bundeswehr Grundlage für die unentgeltliche Überlassung von Bundeswehrmaterial sind die "Richtlinien für die unentgeltliche Veräußerung und unentgeltliche Überlassung zur Nutzung von Bundeswehr-Material an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Richtlinien über unentgeltliche Überlassung)" vom 20. April 1972. Die Zuständigkeit für Materialabgaben im Rahmen der humanitären Hilfen lag zunächst bei der Hauptabteilung Rüstung. Mit Weisung des Staatssekretärs Dr. Wichert vom 28. Mai 1993 wurde die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Humanitären Hilfeleistungen der Bundeswehr mit Wirkung vom 1. Juni 1993 auf den Führungsstab der Streitkräfte -- Fü S IV 4 -- übertragen. Mit Weisung des Staatssekretärs Dr. Wichert vom 31. August 1994 wurde zum 1. Januar 1995 das neu eingerichtete Führungszentrum der Bundeswehr hierfür zuständig. Die diese Zuständigkeiten und das Verfahren regelnden Vorschriften und Weisungen sind dem Bericht in Anhang: Materialien III. beigefügt. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 11. März 1998 die bisherigen Kriterien für die Entscheidung über die Vergabe von humanitärer Hilfe durch Materialabgaben der Bundeswehr mitgeteilt. Danach sei bisher Entscheidungsvoraussetzung gewesen die Vollständigkeit der Antragsunterlagen (u. a. Projektbeschreibung, Endempfängeradressen), Verfügbarkeit des beantragten Materials, Prüfung durch das Auswärtige Amt, Mitzeichnung der unentgeltlichen Materialabgabe durch die Abteilung Haushalt und bei Überschreiten der Abgabewertgrenze durch das Bundesministerium der Finanzen. Brigadegeneral Hoppe hat in seiner Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, daß das Bearbeitungsverfahren im Referat Fü S IV 4 und später dann im Führungszentrum der Bundeswehr dieser Vorschriften- und Weisungslage entsprochen habe. Zur Zuordnung des die Materialabgabe bearbeitenden Referats zum Führungszentrum der Bundeswehr hat er ausgeführt, die Grundidee sei gewesen, daß das Führungszentrum insgesamt humanitäre Hilfe leiste und dort die dafür erforderlichen humanitären Aktionen zusammengefaßt werden sollten. Innerhalb dieses Referats habe in Routinefällen der zuständige Referent die letzte Entscheidung, in politisch relevanten Fällen der Referatsleiter beziehungsweise die Leitung des Hauses. Entscheidendes Kriterium für die unentgeltliche Materialabgabe sei § 63 Abs. 4 BHO. Für die Materialabgabe gebe es danach zwei Kriterien: der Materialverantwortliche entscheide, ob das Material zur Verfügung gestellt werden könne, und das den Antrag auf unentgeltliche Materialabgabe bearbeitende Referat entscheide, ob es kostenlos nach der Bundeshaushaltsordnung abgegeben werden könne unter der Maßgabe der Feststellung dringenden Bundesinteresses durch das Auswärtige Amt und der Mitzeichnung durch die Abteilung Haushalt des Bundesministeriums der Verteidigung. Das Bundesministerium der Verteidigung sei an das Auswärtige Amt als innerhalb der Bundesregierung zuständiges Ressort für humanitäre Hilfe mit der Mitteilung herangetreten, ein Antragsteller habe bestimmtes Material gefordert, die Bundeswehr könne das bereitstellen und das Auswärtige Amt müsse dazu das dringende Bundesinteresse bestätigen. Innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung gebe es in diesem Verfahren eine Kontrolle über das Führungszentrum der Bundeswehr, indem die Abteilung Haushalt, die nicht zu der gleichen Stabsabteilung wie das Führungszentrum gehöre, die finanzielle Freigabe und damit den Verzicht auf Kostenerstattung bestätigen müsse. Aus heutiger Sicht habe das Verfahren eine Systemschwäche gehabt, die erst mit der Aufdeckung der Materialabgabe an das DRGW im Jahr 1994 aufgefallen sei. Es seien nun Verfahren zu entwickeln, die die Unterstützung privater humanitärer Hilfe zuließen, gleichzeitig aber die Seriosität des Antragstellers und des Empfängers berücksichtigen müßten. Für richtig halte er allerdings das bisher durchgeführte Verfahren, daß das Auswärtige Amt die politische Bewertung zu einem Antrag abgeben müsse und daß innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung eine Stelle außerhalb des Führungszentrums der Bundeswehr -- nämlich die Abteilung Haushalt -- den Vorgang mitbearbeite. Fehlerhaft sei lediglich, daß bisher keine Prüfung der Antragsteller und des Endempfängers durchgeführt worden sei. Es sei ihm kein Fall bekannt, indem die Bewertung des Auswärtigen Amtes als des zuständigen Ressorts in der Bundesregierung durch die Bundeswehr übergangen worden sei. Wenn es unterschiedliche Auffassungen gegeben habe und das Auswärtige Amt das dringende Bundesinteresse nicht bestätigt habe, sei das Material nicht abgegeben worden. Zur Arbeitsweise der im Bundesministerium der Verteidigung zuständigen Mitarbeiter hat Staatssekretär Dr. Wichert erklärt, die Fülle der geprüften und entschiedenen Anträge spreche für das hohe Engagement der Mitarbeiter. Die derzeitige Organisation der Bearbeitung stelle ein den Antragszahlen entsprechendes geregeltes Verfahren sicher. Wenn die Mitarbeiter oft überlastet gewesen seien, sei dies auch eine Folge der Vorgaben des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Dienstpostenreduzierung. Die Materialabgabe sei keine zentrale Aufgabe der Bundeswehr, sondern ein Annexgeschäft. Die Übertragung der humanitären Hilfe auf das Führungszentrum der Bundeswehr halte er für sinnvoll, weil es typischerweise Anträge gebe, die sehr schnell abgewickelt werden müßten. Zur Arbeitsorganisation innerhalb des Materialamtes des Heeres hat Oberst i. G. Jüchtern ausgeführt, es gebe dort zwei Abteilungen, die sich mit humanitärer Hilfe befaßten. Handele es sich um allgemeines Gerät des Heeres, sei das Dezernat "Aussonderung und Verwertung" zuständig; handele es sich um Sanitätsmaterial, sei die sogenannte Gruppe 6 zuständig. Für die Abgabe von Sanitätsmaterial gebe es eine die Abgabe regelnde Weisung des Inspekteurs des Sanitätswesens. Für die Abgabe des allgemeinen Materials des Heeres habe bisher keine Weisung im Materialamt des Heeres vorgelegen. Das Materialamt habe jeweils im Einzelauftrag des Ministeriums geprüft und gemeldet. Es habe bisher auch keine Weisung zur Überprüfung der Antragsteller anhand von Verfassungsschutzberichten bestanden. Insgesamt habe des Materialamt des Heeres im Bereich der Materialabgabe zu humanitären Hilfszwecken dem Ministerium lediglich zugearbeitet. Verbindung zwischen dem Materialamt des Heeres zur Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung habe es bei der humanitären Hilfe außer für die Preisfeststellung des abzugebenden Materials nicht gegeben. Bundesminister Kinkel hat in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, der Aspekt Bundeswehrmaterial nehme in Zusammenhang mit der humanitären Hilfe nicht die höchste Priorität ein, sondern die Zuständigkeit für die Bestätigung nach der Bundeshaushaltsordnung sei dem Auswärtigen Amt verwaltungsintern zugefallen. Die Letztverantwortung sehe er im Verteidigungsministerium. Dort gehe der Antrag auf unentgeltliche Abgabe von Bundeswehrmaterial ein und dort werde er letztlich entschieden. Zuvor werde nur die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes eingeholt. Die Beteiligung seines Hauses solle nur sicherstellen, daß es keine außenpolitischen Probleme geben könne, wenn der Antrag positiv beschieden werde. Er widerspreche jedoch der Behauptung, dem Verfahren fehle es an einer grundlegenden Regelung der letzten Verantwortung. Dort wo der Antrag eingehe, werde er auch verantwortlich entschieden. Bundesminister Rühe hat in seiner Vernehmung am 4. März 1998 erklärt, das Auswärtige Amt habe die landestypischen Aspekte zu überprüfen gehabt, das Bundesministerium der Verteidigung die Frage des Zwecks der beabsichtigten Materiallieferung. Eine Überprüfung der Organisation und der Personen habe nicht stattgefunden. Dies könne mit den vorhandenen Mitteln weder vom Auswärtigen Amt noch vom Bundesministerium der Verteidigung geleistet werden. In seiner Vernehmung am 30. April 1998 hat Bundesminister Rühe vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, die Materialabgabe sei nicht die Zentrale Aufgabe der Bundeswehr. Er habe, um Schaden von der Bundeswehr abzuwenden, die Materialabgabe gestoppt. Die Verantwortung für die Überprüfung der Antragsteller müsse von allen getragen werden, die an dem Vorgang der Materialabgabe mitwirkten. Staatssekretär Dr. Wichert hat in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß zur Weisungslage und Verantwortlichkeit für die Materialabgabe der Bundeswehr zum Zwecke der humanitären Hilfe ausgeführt, er begrüße es, daß die geltende Vorschriftenlage die notwendige Flexibilität biete, auf verschiedenste Notlagen eine schnelle Antwort geben zu können. Dies ermögliche die Unterstützung der in Deutschland vorhandenen privaten Bereitschaft zu privaten Hilfsprojekten. Mit der Konzentration der Zuständigkeit im Führungsstab der Streitkräfte und später im Führungszentrum der Bundeswehr seien die Voraussetzungen für eine zügige, innerhalb der Bundesregierung gut abgestimmte Bearbeitung geschaffen. Reibungslos laufe im Bundesministerium der Verteidigung die von ihm eingeführte Wertfeststellung und Mitzeichnung durch die Abteilung Haushalt sowie die Zusammenarbeit des Führungszentrums der Bundeswehr mit dem in jedem Fall eingeschalteten Auswärtigen Amt. Es sei auch eine vom Staatssekretär Schönbohm mit Weisung vom 5. Februar 1993 geregelte Beteiligung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern aufgegriffen und verbessert worden. Hinsichtlich der Wertfeststellung durch die Abteilung Haushalt im Bundesministerium der Verteidigung habe er keine Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der festgestellten Werte. Da der grundsätzliche Weg der Verwertung über die VEBEG ebenfalls ohne großen Aufwand laufe, habe er selbst dann keine Zweifel, wenn die Haushaltsabteilung auch nur den Schrottwert des unentgeltlich abzugebenden Materials feststelle. Insgesamt halte er die Weisungslage für sehr gut, mit klaren Zuständigkeiten, kurzen Wegen und schnellen, unbürokratischen Entscheidungen. Zum Vorhandensein von Sicherheitskriterien und der Einführung weiterer Überprüfungen für die Zukunft hat Staatssekretär Dr. Wichert ausgeführt, die gesamte humanitäre Hilfe sei getragen von Vertrauen. Derjenige, der Böses wolle, könne sich Bundeswehrmaterial auch über die VEBEG beschaffen. Ausfuhrbescheinigung und Empfangsbestätigung seien das, was vernünftigerweise verlangt werden könne. Humanitäre Hilfe sei gewollt und könne durch Sicherheitsvorschriften nur erschwert werden. Daß das Bundesministerium der Verteidigung von Roeder getäuscht worden sei, könne man in einem Mengengeschäft nicht verhindern. Der jährlich vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages ausgebrachte Haushaltsvermerk mit der Ermächtigung, nach den Richtlinien von 1972 weiterhin Material abzugeben, habe nur zum Inhalt, die Legitimation eines Antragstellers für eine Organisation zu prüfen, nicht aber die Prüfung kriminellen Handelns. Die Bundeshaushaltsordnung gebe nur die Verpflichtung her, die vorgegebene Grenze des Zeitwertes einzuhalten. Das Bundesministerium der Verteidigung sei immer darüber hinausgegangen und habe das Auswärtige Amt danach gefragt, ob ein außenpolitisches, humanitäres Interesse bestehe. Ergebnis der immer wieder angestellten Überlegungen, ob geltende Vorschriften ausreichten, sei es stets gewesen, daß auf humanitärem Sektor mit weiteren Vorschriften der Zweck verfehlt werde. Bei der jetzt erneut stattfindenden Überprüfung des gegebenen Regelungswerks stehe die Entscheidung an, ob man private humanitäre Hilfe wolle, ob man bereit sei, die Verantwortung dafür zu tragen oder nicht, und mit welchem Maßstab man die Antragsteller prüfen wolle. Mit Blick auf die Verfassungsschutzberichte gebe er zu bedenken, daß es auch zahllose Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes gebe, die aber nicht öffentlich erwähnt würden, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Auch die vorgegebenen hohen Hürden für die Weitergabe personenbezogener Daten erschwerten die Erkenntnisse darüber, ob es sich um einen verfassungsfeindlichen Antragsteller handele. Unbestritten sei aber, daß es ausreichende Hinweise auf Roeder und das DRGW in den Verfassungsschutzberichten vieler Jahre gegeben habe. Er habe bei seinen Untersuchungen jedoch nicht den leisesten Verdacht dafür gefunden, daß ein Soldat im Wissen um die Machenschaften und die Vergangenheit Roeders versucht habe, diesen zu begünstigen. Nach seinen Erkenntnissen gebe es keine Hinweise auf ein Beziehungsnetz zwischen den materialabgebenden Stellen der Bundeswehr und nach den Kriterien des Verfassungsschutzes nicht einwandfreien antragstellenden Organisationen. Zur Verbesserung des Informationsstandes der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes über verfassungsfeindliche Organisationen hat Bundesminister Kinkel ausgeführt, er habe veranlaßt, daß der Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorab in Kopie kostenintensiv fünfhundertmal verteilt werde. So sei sichergestellt, daß der notwendige Informationsstand bis zum Eingang gedruckter Exemplare in Zukunft in den zuständigen Referaten seines Hauses bestehe. III. Informationsverhalten des Bundesministers der Verteidigung zur Materialabgabe an das Deutsch-Russsische Gemeinschaftswerk Oberst i. G. Jüchtern hat erklärt, im Zusammenhang mit der Aufklärung des Vorgangs um den Antrag des DRGW auf unentgeltliche Materialabgabe durch das Bundesministerium der Verteidigung seien alle Unterlagen des Materialamtes des Heeres in Kopie an das Ministerium gegeben worden. Er gehe davon aus, daß die Aktenlage des Ministeriums vollständiger sei als die des Materialamtes des Heeres. Im Materialamt sei man nur mit der Materialerfassung befaßt gewesen. Nach Erscheinen eines BILD-Zeitungsberichts, an dessen genaues Erscheinungsdatum er sich nicht erinnern könne, habe er Teile des beim Materialamt vorhandenen Vorgangs erhalten. Dann sei Verbindung mit dem Bundesministerium der Verteidigung aufgenommen worden. In der Zeit vom 9. bis zum 12. Dezember 1997 habe fast täglich telefonischer Kontakt mit dem Bundesministerium der Verteidigung bestanden. Auf die Frage, ob er den Vorgang im Hinblick auf die Sitzung des Verteidigungsausschusses am 10. Dezember [1997] zur Verfügung gestellt habe, hat Oberst i. G. Jüchtern geantwortet, daran könne er sich nicht erinnern. Er habe von einer Sitzung des Verteidigungausschusses keine Kenntnis gehabt. Sitzungen des Verteidigungsausschusses würden im Materialamt des Heeres kaum registriert. Auf die Frage, ob er in diesen Tagen auch die ihm vorliegenden Schreiben des Herrn S. und des Manfred Roeder an das Bundesministerium der Verteidigung weitergeleitet habe, hat Oberst i. G. Jüchtern bekundet, er habe mit Oberstleutnant P. ein Telefonat geführt, in dem verglichen worden sei, was der erste und der zweite Vorgang gewesen sei. Er habe dann angeboten, die in Frage kommenden Vorgänge unmittelbar zuzuleiten. Das habe er am gleichen Tag abends durch Kurier veranlaßt. An den Tag könne er sich nicht erinnern. Auf die Frage, ob er den Vorgang vom 21. Dezember 1993 an das Führungszentrum gemeldet habe, hat Oberst i. G. Jüchtern erklärt, das könne am 9. oder 10. [Dezember 1997] gewesen sein. An das Datum könne er sich im Moment nicht genau erinnern. Soweit er sich erinnere, habe es eine Rückfrage des Führungszentrums der Bundeswehr gegeben. Er habe gewußt, daß am Dienstag oder Mittwoch Kontakte zwischen dem Oberstleutnant P. und den Bearbeitern bestanden hätten. Dann habe er ein oder zwei Tage später das erste Gespräch mit Oberstleutnant P. geführt, das über den Fü H II 6 vermittelt worden sei. Bei dieser Gelegenheit habe er die Vorgänge mit Oberstleutnant P. am Telefon verglichen. Er glaube, ohne sich dessen aber ganz sicher zu sein, daß zu diesem Zeitpunkt bereits durch irgendjemanden Vorgänge bekannt gemacht worden seien, die auf den 21. Dezember 1993 hingedeutet hätten. Hierzu hat das Bundesministerium der Verteidigung mit Schreiben vom 9. April 1998 ausführlich Stellung genommen. Danach sei die Akte mit einem BILD-Zeitungsausschnitt vom 9. Dezember 1997 Oberst i. G. Jüchtern am selben Tag vorgelegt worden. Brigadegeneral Hoppe hat auf die Frage nach dem Grund, warum Vermerke jüngeren Datums an den Bundesminister der Verteidigung in der dargestellten Chronologie unvollständiger seien als vorhergehende ältere Vermerke, ausgesagt, der Vermerk des Führungszentrum der Bundeswehr vom 11. Dezember 1997 beziehe sich auf die Fortschreibung vorheriger Vermerke und habe als Sachinhalt den Aktenabgleich mit dem Materialamt des Heeres gehabt. Darauf sei aufmerksam gemacht worden durch die Medien. Gegenstand gewesen sei der Vorlauf zu dem gesamten Bearbeitungsvorgang der Materialabgabe an das DRGW, der im Materialamt des Heeres vorgelegen habe mit Datum 21. Dezember 1993 und der dem Führungszentrum der Bundeswehr bis dahin nicht bekannt gewesen sei. In den Medien sei aufgegriffen worden, daß es einen Vorgang gegeben habe vor dem ursprünglichen Antrag, der im Bundesministerium der Verteidigung, Fü S IV 4, am 18. Mai eingegangen war. Dieser Vorgang sei durch das Materialamt des Heeres -- weil es dem Amt offensichtlich überflüssig erschien, zur Bearbeitung des Vorgangs diesen Vorlauf an das Führungszentrum der Bundeswehr abzugeben -- nachträglich an das Führungszentrum auf Anforderung weitergeleitet worden, weil dort durch die Medien auf diesen Vorlauf aufmerksam gemacht worden sei. Daraufhin habe es am 10. Dezember 1997 zunächst einen telefonischen Abgleich mit dem Materialamt gegeben. Dabei sei festgestellt worden, daß es einen Vorlauf zu dem Antrag des Herrn S., Eingang 18. Mai 1994 bei Fü S IV 4, gegeben habe. Das Materialamt sei dann gebeten worden, diesen Vorlauf sofort im Führungszentrum der Bundeswehr vorzulegen. Dies sei erfolgt am 10. Dezember 1997, 18.30 Uhr. Das habe initiiert, daß das Führungszentrum dem Minister unmittelbar habe schreiben müssen, weil dieser zuvor durch Staatssekretär Dr. Wichert einen Vermerk erhalten habe, in dem dieser Vorlauf nicht berücksichtigt, weil nicht bekannt, gewesen sei. Hier sei es um die Schilderung des Vorlaufs zum Antrag gegangen, der Nachlauf zu dem Vermerk vom 11. Dezember sei der gleiche gewesen. Auf Vorhalt bestätigte Brigadegeneral Hoppe, der an den Staatssekretär gerichtete Vermerk vom 9. Dezember 1997 habe eine Chronologie enthalten: 31. Oktober 1995: Schreiben der Organisation, Unterschrift Roeder, Übermittlung von Ausfuhrnachweisen. Dieser ursprüngliche Vermerk sei am 9. Dezember 1997 an den Staatssekretär Dr. Wichert gegangen. Ob dieser Vermerk den Minister erreicht habe, könne er nicht sagen. Staatssekretär Dr. Wichert hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, er kenne den Vermerk vom 9. Dezember [1997]. Auf die Frage, wann er von diesem Vermerk Kenntnis erhalten habe, hat Staatssekretär Dr. Wichert erklärt, er sei sich sicher, daß er den Vermerk vom 9. Dezember 1997 noch am gleichen Tag erhalten habe. Auf die Frage, ob er diesen Vermerk an den Bundesminister weitergeleitet habe, hat Staatssekretär Dr. Wichert bekundet, nein, der Vermerk sei an ihn gerichtet gewesen. Nur wenn er glaube, daß der Minister zusätzliche Kenntnisse erlange oder haben müsse, leite er dem Minister die Vermerke zu. Der Inhalt des Vermerks vom 9. Dezember sei Allgemeinwissen gewesen, denn am 9. und 10. vormittags sei die Vorbereitung auf die Sitzung des Verteidigungsausschusses erfolgt, so daß überhaupt keine Notwendigkeit bestanden habe, diesen Vermerk auch noch formell dem Minister zuzuleiten. Inhalt des Vermerks seien nach seiner Erinnerung Informationen gewesen, die in den zuständigen Abteilungen des Ministeriums bereits Allgemeinwissen gewesen seien. Auf die Frage, ob der Minister die Chronologie des Vermerks vom 9. Dezember zur Kenntnis erhalten habe, hat Staatssekretär Dr. Wichert ausgesagt, die Frage überfordere ihn, weil er wisse, daß sich der Minister sehr sorgfältig auf diese Sitzung des Verteidigungsausschusses vorbereitet habe. Der Minister und er hätten wiederholt über die Vorgänge gesprochen. Er habe ihm mit Sicherheit auch zu dem Vorfall vorgetragen. Er selbst habe jedenfalls volle Kenntnis von der Chronologie gehabt, denn er habe den Vermerk sehr sorgfältig gelesen. Bundesminister Rühe hat am 4. März 1998 ausgesagt, er habe bereits frühzeitig den Verteidigungsausschuß über seinen aktuellen Kenntnisstand informiert. Es sei jeweils vollständig das gesagt worden, was ihm bekannt gewesen sei. Zu dem Zeitpunkt, als er den Verteidigungsausschuß informiert habe, sei der Briefwechsel zwischen Manfred Roeder und dem Materialamt des Heeres bereits der Redaktion von PANORAMA in Zusammenarbeit mit Manfred Roeder bekannt gewesen und von dort aus anderen bekannt geworden, so daß diese mehr Kenntnis gehabt hätten als er. Am nächsten Tag sei diese Information dann auch sofort an den Verteidigungsausschuß geschickt worden. Er könne aus seiner Erinnerung nicht mehr zu den Gründen sagen. Er habe keine Erkenntnisse dafür, daß ihm aus irgendwelchen unguten Gründen Informationen vorenthalten worden seien. Er habe kein Mißtrauen gegenüber dem Materialamt des Heeres. Sein Eindruck sei, daß es nicht möglich oder auch ein Fehler gewesen sei, innerhalb von wenigen Stunden alles zusammenzutragen. Wolle er die schnelle Information des Verteidigungsausschusses sicherstellen, müsse er immer darauf aufmerksam machen, daß es sich um den zur Zeit aktuellen Sachstand handele. Er bekenne sich ausdrücklich zu einer schnellen Information, auch wenn diese dann zum Teil unvollständig sei und laufend ergänzt werden müsse. Am 30. April 1998 hat Bundesminister Rühe ausgesagt, er habe zu jedem Zeitpunkt die Informationen zur Verfügung gestellt, die er auch gehabt habe. 3. Unterabschnitt Vorkommnisse in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 in Altenstadt und Landsberg A. Erkenntnisse im Vorfeld des Untersuchungsverfahrens I. Darstellung in der Presse Am 3. Dezember 1997 veröffentlichte die BILD-Zeitung, in der Franz- Josef-Strauß-Kaserne in Altenstadt/Schongau hätten fünf Oberfeldwebel und ein Stabsunteroffizier ein "Saufgelage" mit Reichskriegsflagge und Hitler-Bildern veranstaltet und rechtsradikale Parolen gerufen. Die daraufhin einsetzende Presseberichterstattung berichtete über ein privates Trinkgelage im Jahr 1993, an dem sechs Soldaten in einer dienstlichen Unterkunft außerhalb des Dienstes beteiligt gewesen seien. Die sechs Soldaten seien Angehörige der Lehr- und Versuchskompanie 909 der Luftlande- und Transportschule der Bundeswehr in Altenstadt, die bis zum Herbst 1993 dort stationiert war, dann aber aus Platzgründen ausgelagert worden ist. Unter der Überschrift "Die braune Kumpanei" und mit der Abbildung mehrerer großformatiger Fotografien berichtete der STERN in der Ausgabe Nr. 51/97 von Zusammenkünften, die Oberfeldwebel V. und ein Kamerad nach Dienst in einer Heimschläferstube an der Luftlande- /Lufttransportschule in Altenstadt mit bis zu zehn Soldaten abgehalten hätten. Die Zusammenkünfte seien durch Einladungen am Schwarzen Brett im Kompanieflur an besonderen Tagen wie "Führers Geburtstag" am 20. April, am 20. Mai zur Landung deutscher Fallschirmjäger auf Kreta im Zweiten Weltkrieg und zum Jahrestag des Beginns des Zweiten Weltkriegs am 1. September bekannt gemacht worden. Unter Hakenkreuzfahnen, Hitler- Bildern und Kriegsplakaten seien Nazi-Hymnen, Reden von Hitler und Goebbels vom Band erklungen. Die Soldaten hätten Beifall geklatscht und "Heil Hitler" geschrien. Der STERN berichtete weiter über jährliche Gedenktage am 20. Mai, an denen zusammen mit dem Bund Deutscher Fallschirmjäger der Kreta-Tag durch Kranzniederlegung vor einem Fallschirmjäger-Denkmal in der Kaserne und Absingen von Kampfliedern aus dem Zweiten Weltkrieg begangen worden seien. Gut in Erinnerung sei manchen Soldaten auch ein Treffen ehemaliger Angehöriger der Altenstädter Lehr- und Versuchskompanie am 10. Januar 1994, bei dem ein zivilangestellter Materialwart plötzlich den Arm zum Hitler-Gruß erhoben habe und sekundenlang in dieser Haltung stehengeblieben sei. Keiner der anwesenden Kompanieführer habe daran Anstoß genommen. Der STERN erwähnte einen weiteren Vorgang, bei dem im Zuge der vorsorglich vom Kommandeur der Luftlande-/Lufttransportschule angeordneten Razzien in der Lechrain-Kaserne in Landsberg Waffen, Munition und Munitionsteile gefunden und sichergestellt worden seien. Am 21. Dezember 1997 wurde auszugsweise von dem Fernsehsender FOCUS-TV eine Videoaufzeichnung ausgestrahlt, in dem eine Person als Hitler verkleidet auftritt und nationalsozialistische Grußformeln und Zeichen verwendet. Ferner wurde gezeigt, wie ein als "Sarah Connor" bezeichneter und als Frau verkleideter Soldat an einem anderen Mann sexuelle Handlungen mimt. Die Videoaufzeichnungen ließen als Akteure Soldaten der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt erkennen. II. Berichterstattung durch das Bundesministerium der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages Am 8. Dezember 1997 unterrichtete das Bundesministerium der Verteidigung den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages zur Vorbereitung der Verteidigungsausschußsitzung am 10. Dezember 1997 über die rechtsextremistischen Vorkommnisse in Altenstadt/Schongau. Am 1. Dezember 1997 habe in Altenstadt ein Gespräch des Kommandeurs der Luftlande-/Lufttransportschule mit zwei STERN-Reportern zu Vorfällen mit rechtsextremistischem Hintergrund und entsprechendem Umfeld an der Schule stattgefunden. Im Verlauf des Gesprächs hätten die Reporter neun großformatige Farbfotos vorgelegt, die Soldaten der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 bei einer Feier auf einer Unteroffiziersstube im Jahr 1993 mit NS-Bildern und Symbolen zeigten. Die Bilder seien dem Bundesministerium der Verteidigung zur Verfügung gestellt worden. Die Überprüfung habe ergeben, daß es sich nicht um Fälschungen oder Manipulationen handele. Die Fotos seien in der Franz- Josef-Strauß-Kaserne in Altenstadt aufgenommen worden. Bei den der Tat verdächtigen Soldaten handele es sich um fünf Oberfeldwebel und einen Stabsunteroffizier der Reserve. Gegen vier der Betroffenen sei im Nachgang zu einem Vorfall am 10. Januar 1994 in der Lechrain-Kaserne in Landsberg ermittelt worden, weil sie während einer Feier in der Heimbetriebsgesellschaft ("Barbara- Heim") im alkoholisierten Zustand Gläser gegen die Wand geworfen hätten und aus diesem Kreis mehrfach "Sieg-Heil"-Rufe erfolgt seien. Die Rufe seien einzelnen Tätern nicht zuzuordnen gewesen. Gegen einen der Oberfeldwebel (Oberfeldwebel V.) laufe bereits seit dem 25. Oktober 1995 ein disziplinargerichtliches Verfahren und ein Strafverfahren, weil er nach einem Besuch des Oktoberfestes 1995 auf der Münchner Hackerbrücke "Sieg-Heil" und "Judenvolk verrecke" gerufen habe. Im Rahmen ihrer zweiwöchigen Recherche hätten die Journalisten auch Informationen über die Existenz eines Videos erhalten, das auf einem Übungsgelände in der Nähe von Altenstadt gedreht worden sei und simulierte Erschießungen und antisemitische Äußerungen zeigen solle. Die Existenz dieses Videos sei bisher nicht bekannt gewesen. Am 2. Dezember 1997 habe der seit 1995 vom Dienst suspendierte Oberfeldwebel V. dem stellvertretenden Kompaniechef der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 ein Video [Video Nr. 1] aus dem Jahr 1990 vorgelegt, auf dem drei bis vier Unteroffiziere der Einheit "Heil Hitler" rufen, den Hitler-Gruß und sittlich anstößige Verhaltensweisen zeigten. Offenbar spiele Oberfeldwebel V. eine Schlüsselrolle als Hauptakteur der bisher bekanntgewordenen Vorfälle. Am 3. Dezember 1997 sei im Zuge der Aufklärung der Vorfälle um die STERN-Fotos aus dem Jahre 1993 bei der Luftlande Lehr- und Versuchskompanie 909 in Landsberg durch den Kompaniechef eine Unterkunftsbegehung in der Lechrain-Kaserne durchgeführt worden. Dabei seien im Unterkunftsgebäude Nr. 9 auf dem Speicher Waffen, Munition und Munitionsteile und Betäubungsmittel sowie andere Gegenstände sichergestellt worden. Der tatverdächtige Stabsunteroffizier W. habe gestanden, daß ihm die genannten Gegenstände gehörten, er sie verbotswidrig in seiner Unterkunft gelagert und, soweit es sich um Bundeswehreigentum handele, verbotswidrig an sich gebracht habe. Erkenntnisse über seine politische Einstellung lägen nicht vor. Mit Bericht vom 12. Januar 1998 ergänzte das Bundesministerium der Verteidigung seine bisherigen Informationen zum Sachverhalt an den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages. Auf dem Video Nr. 1 forderten einige Unteroffiziere zum korrekten Verhalten und zum Einstellen des Filmens auf. Ein weiteres Video [Video Nr. 2], das im Sommer 1991 an der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt hergestellt worden sei, sei am 19. Dezember 1997 von FOCUS-TV dem Bundesministerium der Verteidigung übergeben worden. Es zeige in verschiedenen Szenen nationalsozialistische Symbole, den "Hitlergruß" sowie die Darstellung Hitlers in einer Spielszene. Daneben würden eine Reihe von Persiflagen auf Werbespots und Szenen aus bekannten Horror- und Spielfilmen, sittlich anstößige Verhaltensweisen sowie eine Verunglimpfung des Militärischen Abschirmdienstes gezeigt. Die vier Hauptakteure seien identifiziert; darunter auch Oberfeldwebel V. III. Parallelverfahren Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten München I und II sowie bei dem Landgericht Augsburg haben wegen der vorgenannten Fälle Verfahren gegen die beteiligten Soldaten aufgenommen. Der Stand der staatsanwaltschaftlichen Verfahren sowie die vom Bundesministerium der Verteidigung getroffenen status -- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen sind im Anhang: Anlagen 1 zum Bericht aufgeführt. B. Durch den Untersuchungsausschuß festgestellter Sachverhalt I. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zu den Vorkommnissen Die Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 führte bis zum 20. August 1990 die Bezeichnung Luftlande Lehr- und Versuchskompanie 909. Bis zum Januar 1994 war sie in der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt beheimatet; von dort wurde sie im Januar 1994 in die Lechrain-Kaserne nach Landsberg verlegt. Der als Zeuge durch den Untersuchungsausschuß vernommene Major Schmidt war Kompaniechef der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie vom 1. April 1989 bis zum 14. September 1994. Der ebenfalls als Zeuge durch den Untersuchungsausschuß vernommene Hauptmann Salmon ist Kompaniechef der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 seit dem 26. Mai 1997. Kompaniefeldwebel der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie war von April 1991 bis zum März 1995 der Stabsfeldwebel Weimaier. Der ebenfalls durch den Untersuchungsausschuß vernommene Hauptfeldwebel Homeister ist Kompaniefeldwebel in dieser Einheit seit Anfang 1995. Oberst a. D. Quante war vom 1. April 1990 bis zum 31. März 1996 der Kommandeur der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt. Schulkommandeur war vom 1. Mai 1996 bis 31. März 1997 Oberst Zwicknagel. Oberst Jeschonnek ist der Kommandeur der Schule seit dem 1. Juli 1997. Generalmajor Reichardt ist seit 1994 Amtschef des Heeresamtes, dem die Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt truppendienstlich und fachaufsichtlich untersteht. Die Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 besteht aus vier Außendienstzügen, Fallschirmjägerzug, Maschinenkanonenzug, TOW-Zug [tubelaunched optical tracked wire guided], Milan-Zug. Die Kompanie besitzt zwei Gebäude in der Lechrain-Kaserne. Im Gebäude Nr. 9 ist die Kompanieführung, die acht Züge der Kompanie sind im Gebäude Nr. 10 untergebracht. Zur Durchführung der im STERN bekanntgemachten Stubenfeste auf den Unteroffizierstuben hat Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, die Feiern seien kurz vor Dienstschluß unter den Unteroffizieren und Feldwebeln spontan abgesprochen worden. Die Einladung zu diesen Feiern seien in verklausulierter Form am Schwarzen Brett im Bereich der Unteroffiziere, für Mannschaften nicht einsehbar erfolgt. Verklausuliert sei die Einladung deshalb gewesen, weil nur der Name des Einladenden und der Termin Auskunft über den wahren Hintergrund der Feier gegeben habe. Die Stubenfeste seien von einem harten Kern von zwei, drei Personen veranstaltet worden. Der Rest habe sich locker angeschlossen. Dazu habe auch die Situation in Altenstadt beigetragen, wo die Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie die einzige Kampfkompanie gewesen sei. Ähnliche Gruppierungen seien ihm an anderen Standorten, an denen er Dienst geleistet habe, nicht bekannt geworden. Daß es zu den auf den STERN-Fotos veröffentlichten Auswüchsen bei den Feiern gekommen sei, habe er auch erst durch diese Fotos erfahren. Er habe hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Daß die Beteiligten aber entsprechendes rechtsextremistisches Gedankengut gehabt hätten, habe er aus ihren Äußerungen im täglichen Dienstbetrieb erfahren. Er könne mit Sicherheit sagen, daß diese Feiern nicht regelmäßig und auch nicht häufig stattgefunden hätten. Die Mehrzahl der Unteroffizierkameraden habe sich von diesen Festen ferngehalten; das sei bei der Berichterstattung durch den STERN aber nicht bekanntgemacht worden. Die Feiern mit den Nazi-Symbolen seien im verborgenen geblieben, weil sie grundsätzlich in der Zeit nach dem Tagesdienst in einem privaten Bereich veranstaltet worden seien. Den Mannschaften sei dies nicht bekannt gewesen. Während einer dieser Feiern sei er als Unteroffizier vom Dienst (UvD) eingeteilt gewesen. Die Feier sei durch besondere Lärmentwicklung aufgefallen. Der Wachhabende sei in dieser Situation in das Kompaniegebäude gestürmt und habe sich der Kameraden selber angenommen. Er habe eine entsprechende Eintragung ins Wachbuch vorgenommen. Seine eigene Eintragung im UvD-Buch habe "Ruhestörung" und "Randalieren auf der Stube" gelautet. Er habe keine Eintragung über rechtsextremistische Vorgänge anläßlich dieser Feier machen können, weil er dies aus seinem UvD-Zimmer nicht habe beurteilen können. Daß die Vorfälle dem STERN bekannt geworden seien, sei nach seiner Vermutung eine Revanche des aus der Bundeswehr "unsanft" entlassenen Stabsunteroffiziers L. Der sei einschlägig in der rechten Szene bekannt. Stabsfeldwebel Weimaier, Kompaniefeldwebel zum Zeitpunkt der Vorfälle, hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, ihm seien keine Eintragungen in das UvD-Buch über Lärm und Vandalismus in der Kompanie bekannt geworden. Die Feiern der Unteroffiziere seien sporadisch organisiert worden. Es habe sich um interne Unteroffizierfeiern gehandelt, an denen er nicht teilgenommen habe. Major Schmidt, der ehemalige Kompaniechef zum Zeitpunkt der Vorfälle, hat zu diesem Vorgang vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, ein solcher Vorgang sei ihm nicht bekannt. Zu den bekanntgewordenen Vorfällen hat Major Schmidt vor dem Untersuchungsausschuß dargelegt, er habe nach der ersten Information über die Existenz der Videos und der Bilder und des Vorfalls im Barbara-Heim der Lechrain-Kaserne sofort seinen Kommandeur informiert und dann mit Unterstützung des Rechtsberaters der 1. Gebirgsdivision den Sachverhalt ermittelt. In seiner Zeit als Kompaniechef habe ihn keiner der Kompanieangehörigen auf die Vorfälle aufmerksam gemacht. Von Verfehlungen des Hauptfeldwebel W. und des Oberfeldwebel V. sei ihm nichts bekannt gewesen. Zu W. habe er ein offenes Verhältnis gehabt, V. sei von ihm wie jeder andere Unteroffizier behandelt worden. V. habe sich bei Gesprächen niemals als Antidemokrat offenbart. Er selbst glaube, daß derjenige, der sich als Rechtsextremist definiere, nicht über einen längeren Zeitraum so verstellen könne, daß er nicht erkannt werde. Insbesondere sei die Gesinnung des V. auch nicht den ausländischen Kameraden aufgefallen, die in der Kompanie untergebracht gewesen seien. Er selbst habe zu keiner Zeit Kenntnis davon gehabt, daß V. in seinem Spind eine Hakenkreuzfahne, ein Hitlerbild und eine Statuette mit Hakenkreuz aufbewahrt habe. Er selbst schätze den V. nicht unbedingt als politisch Aktiven ein. Die Ermittlungen hätten in der Zwischenzeit zweifelsfrei ergeben, daß er selbst, Major Schmidt, an der Videoerstellung nicht beteiligt gewesen sei. Oberst a. D. Quante hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, ihm sei der Oberfeldwebel V. bekannt gewesen. Bei seiner positiven Beurteilung habe er sich bemüht, die Gesamtpersönlichkeit zu sehen. Ihm sei jedoch die politische Einstellung des Oberfeldwebels V. nicht bekannt gewesen. Zur Ausstattung der Unteroffizierstuben an der Luftlande- /Lufttransportschule in Altenstadt mit privat beschafften Nazi- Symbolen, Postern, Fahnen und Statuetten mit Hakenkreuz hat Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, auf dem Dienstweg habe er dem Zugführer seines Zuges das Vorhandensein der Gegenstände gemeldet. Trotz der durchgeführten Stubendurchgänge seien die Embleme aber nicht beanstandet und abgehängt worden. Dem Zugführer sei dies auch deshalb bekannt gewesen, weil er gelegentlich auch unangemeldet die Stube betreten habe. Die Symbole, die Reichskriegsfahne, Bilder von Adolf Hitler seien in der Stube des Unteroffiziers nicht zu übersehen gewesen. Insgesamt sei das Vorhandensein dieser Symbole bis zu den Feldwebeln bekannt gewesen. Dem Kompaniechef habe er das Vorhandensein der Symbole aber nicht direkt gemeldet. Er gehe aber davon aus, daß der Kompaniechef und der Kompaniefeldwebel informiert gewesen seien, weil es sich um eine kleine Kompanie handele. Das Hitlerbild und die Reichskriegsflagge seien in der fraglichen Stube normalerweise im Spind versperrt gewesen. Wenn man den Spind geöffnet habe, seien diese Gegenstände sichtbar gewesen. Die Statuette habe offen einsehbar in einem Regal gestanden. Es sei von dem Kameraden positiv vermerkt worden, wenn man an den geöffneten Spind herangetreten sei, um die Gegenstände zu betrachten. Diese Stube sei maximal mit zwei Unteroffizieren belegt gewesen. Daß die Embleme nicht entfernt worden seien, beruhe seiner Auffassung nach darauf, daß der Kompaniefeldwebel die Angelegenheit nur an die Zugführer zur Erledigung weitergegeben habe, ohne selbst anschließend noch einmal zu kontrollieren. Stabsfeldwebel Weimaier hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er sei abends regelmäßig pünktlich nach Hause gefahren, so daß er keine Kenntnis von dem Geschehen in der Kompanie nach Dienstschluß gehabt habe. Gegenstände, die nach dem Traditionserlaß in Liegenschaften der Bundeswehr verboten seien, habe er trotz seiner stichprobenartigen, unregelmäßigen Stubenbegehungen nicht gesehen. Plakate und Poster an den Wänden, die gegen den Traditionserlaß verstießen, habe er nicht bemerkt. Er habe vereinzelt Spindkontrollen durchgeführt, von seinen Unteroffizieren jedoch erwartet, daß sie ihre Stube und Spinde sauber hielten. Zugang zu den Wertfächern der Spinde habe er nicht gehabt. Ihm sei auch nicht bekannt gewesen, daß Fotos und Videos erstellt worden seien. Weder Offiziere noch Unteroffiziere noch Mannschaften seien zu ihm gekommen und hätten Meldung gemacht. Er habe nicht gewußt, daß derartige Vorfälle nach Dienstschluß in seiner Kompanie geschehen seien. Es sei ihm nicht bekannt, daß Zugführer und Unteroffiziere weiterreichendere Informationen als er selbst gehabt hätten. Wenn ihm Informationen nicht weitergegeben worden seien, könne er diese auch nicht erhalten haben. Er erkläre sich seine fehlende Information so, daß ein ganz kleiner Kreis von Unteroffizieren gefeiert habe und die anderen nicht eingeweiht worden seien. Er könne sich nicht vorstellen, daß Wehrpflichtige aus Angst diese Vorkommnisse nicht an Vorgesetzte gemeldet hätten. Den Oberfeldwebel V. habe er nur dienstlich gekannt, unter anderem auch als Vertrauensperson der Unteroffiziere der Kompanie, seine Vorlieben seien ihm unbekannt geblieben. Als Kompaniefeldwebel sei ihm jedoch nicht verborgen geblieben, daß sich innerhalb des Unteroffizierkorps eine Gruppierung gebildet habe, die miteinander gefeiert hätten. Dies seien überwiegend die alten Stabsunteroffiziere gewesen, die sich wegen ihres Dienstgrades zusammengeschlossen hätten. Er habe diese Gruppenbildung nicht haben wollen. Den Oberfeldwebel V. halte er für einen der informellen Führer dieser Gruppe. Im Laufe der Zeit habe sich diese Gruppierung aber aufgelöst. Beim ersten Betrachten der STERN- Fotos habe er aber nicht an diese Gruppierung der Stabsunteroffiziere gedacht, weil auch der Oberfeldwebel H. abgebildet gewesen sei. Der habe in diese Gruppe nicht hineingehört. Major Hangs, der S1-Stabsoffizier der Luftlande-/Lufttransportschule, hat vor dem Untersuchungsausschuß zu den Stubenfesten der Unteroffiziere erklärt, nach seiner Auffassung habe es sich hier um Einzelveranstaltungen gehandelt. Er könne im Gesamtablauf der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie keine Tendenz erkennen. Er sehe durchaus die Möglichkeit, daß diese Feste der Kompanieführung und den Zugführern nicht bekannt geworden seien. Zu den Hintergründen der Erstellung des Videos, das durch FOCUS-TV an das Bundesministerium der Verteidigung gegeben worden sei, hat Major Hangs auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse erklärt, von den Soldaten sei die Darstellung einer Persiflage beabsichtigt gewesen, um dem Kompaniechef ihre Kritik an Mißständen darzustellen. Das Video habe dem Kompaniechef bei einer Unteroffizierfeier vorgeführt werden sollen. Nachdem man erkannt habe, daß das nicht gelungen sei und die Darstellung verfehlt gewesen sei, sei ein Teil der Beschuldigten von der Vernichtung der Videos ausgegangen. Dies sei aus den Vernehmungen, seiner Kenntnis der Personen und durch Inaugenscheinnahme des Videos deutlich geworden. Die Videos ließen keinerlei rechtsextremistische Tendenz erkennen. Oberst a. D. Quante hat ausgesagt, sobald er von dem Vorhandensein der Symbole und Bilder erfahren habe, habe er den Kompaniechef darauf hingewiesen, daß diese zu entfernen seien. Offiziell "ausgestellt" seien die Fahnen nicht gewesen und hätten auch nicht über einen längeren Zeitraum ausgehangen. Er distanziere sich in jedem Fall aber davon, daß derartige Dinge aufgehängt worden seien. Er habe jedoch nicht zu jeder Zeit seine Soldaten und Unteroffiziere darauf kontrollieren können, welcher Wandschmuck an der Wand ihrer Stuben aufgehängt sei. Er halte es jedoch für die Aufgabe des Kompaniechefs und der Zugführer, darauf im Rahmen des Stubendurchgangs zu achten. Zur Durchführung von Beförderungsfeiern hat Major Schmidt ausgeführt, diese seien regelmäßig durchgeführt worden. Die Feiern hätten unter der Führung eines Leitenden gestanden. Er selbst sei immer anwesend gewesen, weil er eingeladen worden sei. Eingegriffen habe er ausnahmsweise nur dann, wenn ein Unteroffizier einmal zuviel getrunken habe. Das Ritual sei den in den Unteroffizierkreis Aufzunehmenden vorher bekannt gewesen. Der Gebrauch von Videokameras sei üblich gewesen, um den Beförderten ein Andenken an die Feier zu bewahren. Eine Feier anläßlich des "Führergeburtstags" habe es nie gegeben. Ausrufe wie "Heil Hitler", "Deutschland den Deutschen", "Deutschland erwache" oder das Zeigen des Hitlergrußes seien ihm nicht bewußt geworden. Seine Erkenntnisse endeten aber dort, wo nach Beendigung der offiziellen Feier heimlich, still und leise weitergefeiert worden sei. Dies könne er nicht ausschließen, könne es aber auch nicht nachvollziehen. Er sei bei der ersten Kenntnisnahme der Vorfälle schockiert gewesen. Major Hangs hat vor dem Untersuchungsausschuß bestätigt, Major Schmidt habe von den regelmäßig auf offiziellen Unteroffizierfeiern aufgenommenen Videos gewußt. Es habe keine Hinweise gegeben, daß Major Schmidt auch über Videos von inoffiziellen Unteroffizierfeiern Kenntnis gehabt habe. Zu dem Vorfall im Barbara-Heim in der Lechrain-Kaserne hat Major Schmidt über die Ergebnisse seiner disziplinaren Ermittlungen aufgeführt, daß keinem der Beschuldigten die "Heil Hitler" -- Rufe konkret bewiesen hätten werden können. Er habe alle beschuldigten Soldaten eingehend belehrt über die Folgen einer derartigen Handlungsweise. Stabsfeldwebel Weimaier hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, die Feiern anläßlich der Unteroffizieraufnahme seien "mit Stil und Form" durchgeführt worden. Alkohol sei in vertretbarem Maße getrunken worden. Für ihn sei die Grenze des Duldbaren erreicht, wenn es zu Heil-Hitler- Rufen und Sieg-Heil-Rufen käme. Zu einer Feier anläßlich des Treffens ehemaliger Soldaten der Lehr- und Versuchskompanie zwischen 1990 und 1991 hat Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg ausgesagt, es habe für Mannschaften und Dienstgrade Teilnahmepflicht bestanden. Im Kompanierahmen seien zwei Marschlieder gesungen worden. Ein ziviler Mitarbeiter, Herr D., habe beim letzten Lied den Hitlergruß gezeigt. Es seien zwei Drittel der Kompanie und die Gäste anwesend gewesen. Der Kompaniechef sei bei dieser Feier ebenfalls anwesend gewesen. Eine Meldung über den Vorfall habe er nicht für nötig gehalten, weil offensichtlich jeder der Anwesenden ihn gesehen habe. Im Nachhinein habe er auf dem Geschäftszimmer in Anwesenheit des Zivilangestellten D. nachgefragt, was aus dem Vorfall geworden sei. Den Kompaniechef habe er darauf nicht angesprochen. Major Schmidt hat erklärt, es sei ihm nicht bekannt, daß anläßlich eines Wiedersehenstreffens der alten Lehr- und Versuchskompanie eine Person über längere Zeit den Hitlergruß gezeigt habe. Stabsfeldwebel Weimaier hat ausgesagt, er habe das Zeigen eines Hitlergrußes auf dieser Veranstaltung nicht bemerkt. Aktive Soldaten seien bei der Veranstaltung nicht anwesend gewesen. Nur er als Kompaniefeldwebel und der Kompaniechef seien eingeladen gewesen. Zur Ankündigung des Kompaniefeldwebels, Stubendurchgänge durch den MAD stünden bevor, hat Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg ausgesagt, der Kompaniefeldwebel habe bei der morgendlichen Parole zweimal eine Stubenbegehung durch den MAD angekündigt. In dem Sinne: " Wir kriegen heute mal wieder eine Überprüfung. An alle Kameraden: Sie wissen schon, wen ich meine" habe er die Soldaten vorgewarnt. Diese Warnung sei von dem Vorgänger seines Kompaniefeldwebels einmal, und vom Kompaniefeldwebel W. ein zweites Mal zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen worden. Der Kompaniechef habe diese Warnung niemals ausgesprochen. Im Verlaufe der Vernehmung durch den Untersuchungsausschuß hat Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg korrigiert, er habe nicht gehört, daß der Kompaniefeldwebel "heute" gesagt habe. An Veränderungen in der Stube habe er dann feststellen und schließen können, daß die Begehung der Stuben durch den MAD stattgefunden habe. Hieran könne er sich einmal erinnern. Kameraden hätten es ihm zweimal gesagt. Die Besuche selbst habe er nicht miterlebt. Seine Aussage beruhe auf Mutmaßungen und den Ankündigungen des Kompaniefeldwebels. Die Unteroffiziere selbst seien in der fraglichen Zeit ihren Dienstgeschäften nachgegangen. Es sei seine Vermutung, daß der MAD bei der Stubenbegehung von der Kompanieführung begleitet worden sei, da bestimmte Verschlußsachen zu öffnen gewesen seien. Die Vermutung stütze er darauf, daß der Kompaniefeldwebel zuvor vor der Überprüfung gewarnt habe und er Veränderungen an den Spindaufbauten festgestellt habe. Nach seiner Auffassung habe die Ankündigung eines MAD-Besuches bei einigen Kameraden durchaus ausgereicht, die Nazi-Symbole aus den Stuben verschwinden bzw. wegsperren zu lassen. Diese seien sich bewußt gewesen, daß es sich um rechtswidriges Verhalten gehandelt habe. Stabsfeldwebel Weimaier hat ausgesagt, er habe den Soldaten seiner Kompanie nicht mitgeteilt, daß eine MAD-Überprüfung anstehe und sie unerlaubtes Material aus den Stuben entfernen sollten. Er habe auch keine humorige Bemerkung in dieser Art gemacht. Besuche des MAD seien immer Routine-Besuche gewesen. Das Thema Rechtsextremismus sei bei diesen Besuchen nicht konkret angesprochen worden. Anläßlich der MAD- Besuche habe es keine Stubendurchgänge des MAD mit Stuben- oder Spindkontrollen gegeben. Wenn er eine Stubenbegehung gemacht habe, sei immer der betreffende Stubenbewohner anwesend gewesen. Zur Zusammenarbeit mit dem MAD hat Major Schmidt vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, es habe ein regelmäßiger Kontakt bestanden. Wöchentlich einmal sei der zuständige Sachbearbeiter des MAD auf eine Tasse Kaffee vorbeigekommen und es sei über Probleme und aktuelle Vorfälle gesprochen worden. Es habe nie Hinweise auf Auffälligkeiten in seiner Kompanie gegeben. Die einzige Auffälligkeit seien die Vorkommnisse um den damaligen Stabsunteroffizier L. gewesen. Der Kompaniefeldwebel habe niemals Anlaß gehabt, den Kompanieangehörigen den Hinweis zu geben, daß der Besuch des MAD bevorstehe und bestimmte Bilder von der Wand zu nehmen seien. Er habe einen solchen Hinweis nie gehört. Im Regelfall sei er bei der morgendlichen Parole des Kompaniefeldwebels anwesend gewesen, um einmal am Tag auf dem Laufenden zu sein und zu hören, was der Kompaniefeldwebel zu sagen gehabt habe. Wenn es sich um irgendwelche organisatorischen Dinge gehandelt habe, die ihn nicht interessierten, sei er auf sein Dienstzimmer gegangen. Es habe grundsätzlich der Kompaniefeldwebel die Parole ausgegeben, es sei denn, ein Dienstgradhöherer als der Kompaniefeldwebel sei anwesend gewesen. Stabsfeldwebel Weimaier hat zur Anwesenheit des Kompaniechefs bei der morgendlichen Parole ausgesagt, im Regelfall habe der Kompaniechef teilgenommen. Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, der Kompaniechef sei nicht immer bei der Parole anwesend gewesen. Es sei zwar vorgekommen, daß er in einer Woche sehr häufig anwesend gewesen sei, aber nicht bei jeder Parole. Major Hangs hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, nach seiner bisherigen Erfahrung halte er es für ausgeschlossen, daß Mitarbeiter des MAD selbst Stubendurchgänge durchführten. Der MAD komme mit dem Ziel der normalen Sicherheitsüberprüfung in die Kaserne und gebe an die Disziplinarvorgesetzten Informationen über mögliche Anhaltspunkte für Straftaten von Soldaten. Hier habe sich die Zusammenarbeit zwischen MAD und Disziplinarvorgesetzten im Vergleich von früher und heute nicht geändert. Zum Auffinden von Waffen, Munition, Munitionsteilen und Betäubungsmitteln am 3. Dezember 1997 in der Lechrain- Kaserne in Landsberg hat Hauptmann Salmon als derzeitiger Kompaniechef der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, der Fund sei aufgrund einer von ihm befohlenen kompletten Unterkunftsbegehung im Gebäude 9 um 12.15 Uhr erfolgt. Der geständige Soldat W. sei zum Zeitpunkt des Fundes nicht mehr Angehöriger seiner Kompanie, jedoch bis zum Beginn seines Feldwebellehrgangs als Ausbilder zukommandiert gewesen. Da er vor Beginn des Lehrgangs ein Versteck für sein Material gesucht habe, habe er die Gegenstände auf dem Dachboden des Gebäudes Nr. 9 ausgelagert. Hauptfeldwebel Homeister hat zu dem Munitionsfund in der Lechrain- Kaserne vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, am 3. Dezember 1997 habe befehlsgemäß die Begehung des Speichers stattgefunden. Vorangegangen sei dem die Information durch den stellvertretenden Kommandeur der Luftlande-/Lufttransportschule über die von den STERN-Reportern vorgelegten Fotos, auf denen er ehemalige Angehörige der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 erkannt habe. Der Speicher sei ein langer Flur, in dem eine schwache Beleuchtung vorhanden sei. Der Speicher sei unterteilt in einzelne Zellen, die durch Holzgitter verschlossen seien. Die Zellen seien keine geradlinigen Räume, sondern hätten Ecken und Kamine. Üblicherweise gehe er bei der Speicherbegehung kurz in jede Zelle, schaue nach Auffälligem, was nicht in den Speicher gehöre. Hinter einer Kaminecke sei am 3. Dezember 1997 die auf den ersten Blick nicht erkennbare Munition gefunden worden. Der Name des Besitzers der Waffen und der Munition sei dadurch bekannt geworden, daß sich bei dem gefundenen Material auch eine Röntgenaufnahme mit dem Namen des Stabsunteroffiziers W. befunden habe. Daß es trotz seiner Dienstaufsicht zu den Waffen- und Munitionsfunden am 3. Dezember 1997 gekommen sei, könne er nur so erklären, daß er nicht in jeden Spind schauen könne. Er halte es auch nicht für ausgeschlossen, daß die Gegenstände vorher in einem Privat-Kfz aufbewahrt worden seien. Er weise jedoch darauf hin, daß er jemandem, der für die Feldwebellaufbahn vorgesehen sei, auch vertrauen können müsse. Ihm sei nicht bekannt, daß Unteroffiziere noch heute Einladungen am Schwarzen Brett der Kompanie zu Feiern aushängen würden. Das Schwarze Brett sei sein Informationsmittel für die Kompanie, an dem sich jeder Angehörige der Kompanie zweimal am Tag zu informieren habe. Auch aus seiner Vorverwendung als Maschinenkanonenzugführer in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 von 1991 bis 1993 in Altenstadt habe er keine Kenntnis von Feierlichkeiten mit rechtsextremistischen Tendenzen erhalten. Major Hangs hat zur Praxis der Stubendurchgänge erklärt, unter Zugrundelegung des militärischen Werdegangs müsse einem Stabsunteroffizier, der Feldwebel werde, eine gewisse Eigenverantwortung unterstellt werden, so daß bei ihm selten Spindkontrollen durchgeführt werden müßten. Die Vorgesetzten seien beispielsweise auch dann machtlos, wenn eine Wache die Munition stehle, die sie bewachen solle. Oberst Jeschonnek hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, er glaube nicht, daß man einen solchen Vorfall absolut verhindern könne. Dazu müsse man mehr Kräfte einsetzen, wodurch auch ein Klima der Bespitzelung geschaffen würde. Gefordert sei der Soldat, der aus Überzeugung von sich aus so etwas nicht tue. II. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zum Rechtsextremismus Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat zum Umfang rechtsextremistischer Aktivitäten in der Bundeswehr ausgesagt, er halte die STERN-Überschrift "Die Bundeswehr ein brauner Sumpf?" für falsch. Nicht der Großteil der Soldaten vertrete rechtssextreme Gedanken. Seine Einschätzung gelte sowohl für seine Kompanie als auch für andere Einheiten, in denen er Dienst geleistet habe. Um einen "Sumpf" könne es sich nur handeln, wenn entsprechende Gedanken auch während des Dienstes ausgesprochen werden dürften. Es gebe aber genügend Soldaten, die sich gegen rechtsextremistisches Verhalten erfolgreich wehrten. Seiner Auffassung nach müsse sich die Bundeswehr jedoch mit diesem Vorwurf auseinandersetzen, damit sie sich dazu äußern und das Gegenteil beweisen könne. Nach seiner Auffassung seien die Vorgänge nicht früher bekannt geworden, weil sie nachlässig behandelt und nicht konsequent verfolgt worden seien. Generalmajor Reichardt hat vor dem Untersuchungsausschuß als das charakteristische Merkmal der an der Luftlande-/Lufttransportschule aufgetretenen rechtsextremistischen Vorkommnisse dargestellt, daß sie überwiegend weit zurück in der Vergangenheit stattgefunden hätten. Es habe sich um verdeckte Tätigkeiten Einzelner gehandelt. Die Vorgesetzten hätten keine Anhaltspunkte gehabt, um mißtrauisch oder skeptisch zu werden. Er habe den Eindruck, daß in dem angestiegenen Meldeaufkommen der Truppe im Herbst 1997 auch Fälle enthalten seien, bei denen man Zweifel habe könne, ob sie irgend etwas mit einer inneren politischen, sittlichen Einstellung zu tun hätten. Anders als an Universitäten, Schulen und in Betrieben seien diese Vorfälle aber soldatisch korrekt als Betätigung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gemeldet worden. Das Problem in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus sehe er darin, daß immer sehr schnell über das Dritte Reich gesprochen werde. Das liege den jungen Menschen sehr fern. Abgesehen von denen, die vorsätzlich oder gewaltsam gegen die staatliche Ordnung vorgingen, gäbe es auch diejenigen, die einfach mit Parolen oder Emblemen auf sich aufmerksam machen wollten. Mit denen müsse man sich auseinandersetzen und sie nach ihrem Weltbild fragen. Problematisch sei, wie man das im Kompanierahmen tun könne. Das sei ein schwieriges erzieherisches Problem, das in den Schulen und Universitäten nicht besser gemeistert werde als in den Streitkräften. Oberst a. D. Quante hat zur Umsetzung seiner Vorgaben zur Behandlung von rechtsextremistischen Vorkommnissen an der Luftlande- /Lufttransportschule erklärt, er habe von den Kompaniechefs erwartet, daß sie die einschlägigen Vorgaben strengstens einhalten. Es habe in seiner Dienstzeit rechtsradikale Vorfälle gegeben, gegen die er dann sofort eingeschritten sei. Bei allen bekannt gewordenen rechtsradikalen Vorfällen sei an der Schule gnadenlos zugegriffen worden. Es seien alle Maßnahmen ergriffen worden, die das Strafgesetz und das Disziplinarrecht hergegeben hätten. Oberfeldwebel V. habe Angst gehabt vor den zu erwartenden Maßnahmen, so habe er ihm nur den Vorfall mit den "Sieg-Heil-Rufen" gestanden. V. habe gewußt, daß es für ihn keine Gnade gegeben habe. Einen systematischen Zusammenhang der rechtsextremistischen Vorfälle in der Bundeswehr sehe er nicht; es handele sich um Verfehlungen einzelner. Major Schmidt hat ausgeführt, er gebe -- gerade heute -- den jungen Chefs immer den guten Rat, sich in ihrer Kompanie umzuschauen, umzuhören und aufzumerken. Er glaube, daß Rechtsextremismus heutzutage in der gesamten Gesellschaft ein Thema geworden sei. Für seine Unterrichtungen der Kompanie habe er sowohl die Berichte der Wehrbeauftragten als auch Fernschreiben über aktuelle Anlässe herangezogen. Er selbst habe an der Führungsakademie 1992/1993 zum Thema "Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern" gearbeitet. Nicht die Einführung eines gläsernen Spindes, sondern die Aufnahme entsprechender Themen in die Unterrichtung und die tägliche Auseinandersetzung mit diesen Themen halte er für eine Möglichkeit, rechtsextremistischem Gedankengut entgegenzuwirken. Hier sei der Kompaniechef gefordert. Aus der Erkenntnis, daß die Problematik des Rechtsextremismus in der Gesellschaft anwachse, spreche er heute noch stärker dieses Thema in Gesprächen mit seinen Soldaten an. Hauptmann Salmon hat ausgesagt, eine "braune Subkultur" habe er bisher in der Bundeswehr nicht feststellen können. Feststellen könne er aber, daß die Soldaten, die bei den Fallschirmjägern Dienst leisteten, besonderen Einsatz zeigten und die Einstellung, ihr Leben für Deutschland einzusetzen, besäßen. Rechtsextremistisch oder rechtsradikal seien sie jedenfalls nicht. Der von ihm disziplinar geahndete Stabsunteroffizier W. sei nach seiner Einschätzung auch nicht rechtsextremistisch gesinnt. Es handele sich bei ihm um jemanden, der gerne mit Munition herumhantiere. Hauptfeldwebel Homeister hat vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er habe bei seinen einzelnen Stubendurchgängen keine Bilder entdeckt, die auf eine rechtsextremistische Gesinnung schließen ließen. Oberst Jeschonnek hat zu den Hintergründen rechtsextremistischen Verhaltens von Soldaten ausgesagt, er gehe davon aus, daß in ca. einem Drittel bis der Hälfte aller Fälle Alkohol eine Rolle spiele. In einigen Fällen lasse sich eine gewisse Naivität der Täter feststellen. In weiteren Fällen seien die Betreffenden dem rechtsextremistischen Gedankengut gegenüber aufgeschlossen und müßten als Multiplikatoren für dieses Gedankengut gelten. Es sei beobachtet worden, daß aufgrund der bekanntgewordenen Vorfälle und deren Veröffentlichung rechtsextreme Kräfte im Umfeld von Schongau und Altenstadt die Soldaten in Gaststätten und Restaurants ansprächen. Für diese Kräfte sei interessant, daß es sich um Soldaten der Fallschirm- und Infanterietruppe handele, die im Kämpfen ausgebildet seien. Mit der Behandlung der Hammelburger Vorfälle sei in der Truppe Sensibilität entstanden. Er mache seinen Soldaten klar, daß es einen qualitativen Unterschied ausmache, ob in einem Kabarett eine Original- SS-Uniform getragen werde oder ob ein Waffen- und Mandatsträger dies tue. Er müsse feststellen, daß Soldaten, die aus bestimmten Schichten kämen oder die vielleicht länger arbeitslos gewesen seien, anfälliger für bestimmte extremistische Bewegungen seien, die ihnen etwas versprächen. Ein Teil der Soldaten öffne sich aus diesem Grund diesem Gedankengut. Ein anderer Teil seien Spieler, Spinner, Probierer von Geschmacklosigkeiten. Zum Meldeverhalten und zur Sensibilität der Truppe im Umgang mit rechtsextremistischen Vorfällen hat Oberst Jeschonnek vor dem Untersuchungsausschuß ausgeführt, einer seiner Feldwebel habe am Kraftfahrzeug eines Soldaten einen entwürdigenden Aufkleber festgestellt und gemeldet. Der Soldat sei nach Stunden aus der Ausbildung herausgelöst worden und die Aufklärung des Falles angegangen worden. Aus den durch den Untersuchungsausschuß beigezogenen Akten des Bundesministeriums der Verteidigung ergibt sich hierzu folgender Sachverhalt: Nachdem am 8. Oktober 1997 am Fahrzeug des Soldaten Aufkleber mit antisemitischem Hintergrund ("Keine Macht den Nasen" und Kopfzeichnung vom "häßlichen Juden" aus dem "Stürmer") festgestellt worden waren, wurde auf seiner Stube schriftliches Material mit rechtsgerichtetem Hintergrund vorgefunden. Bei einer Spinddurchsuchung durch die Polizei wurden schriftliche Unterlagen, Kataloge und Musikkassetten mit gleichfalls rechtsgerichtetem Hintergrund sichergestellt. III. Feststellungen des Untersuchungsausschusses zur Inneren Führung, ihren Rahmenbedingungen und ihrer Anwendung an der Luftlande-/Lufttransportschule und in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 1. Leitbild des Staatsbürgers in Uniform Generalmajor Reichardt hat zum Leitbild des Staatsbürgers in Uniform aus Sicht des Heeresamtes als für die Lehrinhalte der Schulen des Heeres verantwortliche Dienststelle vor dem Untersuchungsausschuß dargestellt, zentrale Aufgabe des Heeresamtes sei die geistige Weiterentwicklung der Truppengattungen, damit sich die Soldaten auf zukünftige Entwicklungen einstellten. In verschiedenartigen Lehrgängen würden die Soldaten auf zukünftige Einsätze vorbereitet. Fallschirmjäger in aller Welt zählten sich zur Elite. Das würden sie aber nicht kraft Ernennung und auch nicht dadurch, daß sie Privilegien genössen. Er habe in seiner Ansprache anläßlich des Kommandeurwechsels an der Luftlande-/Lufttransportschule den Soldaten gesagt, sie müßten sich immer wieder bewähren durch Leistung und die Anerkennung anderer. Dies sei eine hohe Forderung, der sich die Soldaten zu stellen hätten. Er glaube, daß dies die ganz große Zahl der deutschen Fallschirmjäger erkenne und sich danach richte und auch den Ehrgeiz habe, an dem hohen Maßstab gemessen zu werden. Er könne jedoch nicht sagen, daß dieses hohe ethische Erziehungsziel erreicht sei. Das sei ein Ziel, zu dem man vielleicht immer in einem gewissen Abstand bleibe. Wer die moralischen und charakterlichen Anforderungen nicht erfülle, der gehöre nicht zu den Fallschirmjägern. Dies sei der Kernsatz der Ansprache gewesen. Er habe deutlich machen wollen, daß nicht etwa Vertuschen oder Kameraderie den Geist prägen sollten, sondern das gnadenlose Ausmerzen von solchen Elementen, die dem nicht standhielten, was von einer solchen Truppengattung verlangt werden könne. Ausmerzen hieße versetzen, aus- der-Truppe-entfernen, nicht liquidieren. In dieser Rede anläßlich der Kommandoübergabe habe er auch über den kriegerischen Geist gesprochen. Kriegerischer Geist sei die Einstellung des Soldaten, der kämpfen solle. Das sei sein Auftrag. Ohne einen Ansatz kriegerischen Geistes brauche kein Fallschirmjäger aus dem Flugzeug zu springen. Auch über Ritterlichkeit habe er gesprochen. Diese gehe zurück auf ethische Normen, ethische, christliche Werte, ethische Verpflichtungen. Das Anknüpfen hieran zeige deutlich die große Kontinuität, anders als bei kurzlebigen Begriffen. Selbst wenn kritisiert werde, daß Ritterlichkeit auf die Truppengattung der Fallschirmjäger zu sehr fixiert werde, sei unbestritten, daß Fallschirmjäger in der Wehrmacht Ritterlichkeit gezeigt hätten. Als einen weiteren Gesichtspunkt habe er den "unsterblichen Ruhm" in dieser Ansprache angeführt. Dies sei zwar nicht die Sprache der Gegenwart, aber der Zuhörer bei diesem Appell sei auf den Zusammenhang verwiesen worden: Den Ruhm erwerbe man nicht durch Zugehörigkeit, nicht durch Privilegien, sondern andere müßten zu dem Urteil kommen, daß die gezeigte Leistung nachahmenswert sei. Der Ruhm vergangener Tage seien keine Meriten von heute mehr. Man müsse daran erinnern, daß man sich Ansehen, Reputation selber erwerben müsse durch Leistung. Wenn das Soldatengesetz heute unter den Pflichten des Vorgesetzten aufführe, daß sie "ein Beispiel geben" müßten, dann müsse man auch Ruhm, Haltung und Pflichterfüllung ansprechen. Bundesminister Rühe hat am 30. April 1998 zum Sprachgebrauch des "gnadenlos ausmerzen" bekundet, es sei ihm zutiefst zuwider, von Ausmerzung und Gnadenlosigkeit zu sprechen. Zum Bild des Fallschirmjägers und Soldaten hat Oberst a. D. Quante erklärt, er sei in einer Zeit Soldat geworden, als es noch die Zweiteilung Europas gegeben habe. Seine Generation habe immer noch das Bild des Krieges und der Besetzung eines Teils Deutschlands durch die UdSSR vor Augen gehabt. Es habe ein klares Feindbild bestanden. Das habe ihn geprägt. Das Feindbild sei das undemokratische bolschewistische System gewesen, nicht eine spezielle Person. Die jungen Leute heute kämen diesbezüglich sehr unwissend in die Bundeswehr. Den Begriff "elitär" weise er für die Fallschirmjägertruppe zurück. Die Fallschirmjäger betrachteten sich aber schon als Elite. Elite definiere er als "freiwillig mehr zu leisten als andere". Wer sich in Friedenszeiten der Gefahr des Fallschirmsprunges aussetze und auch bereit sei, das zur Verteidigung des Vaterlandes zu tun, der sei in seinen Augen schon etwas besonderes. Er habe diesen Geist bei den Panzergrenadieren genauso gefördert wie bei den Fallschirmjägern. Major Schmidt hat bekundet, er wolle im Zusammenhang mit Fallschirmjägern bewußt nicht von Elite sprechen. Der Fallschirmjäger sehe sich nicht als Elite, sondern als Soldat, der möglicherweise mehr leiste als andere. Der Soldat wisse nie genau, ob er einen Fallschirmsprung unversehrt überstehe. Jeder Sprung treibe den Adrenalinspiegel hoch. Der Soldat sei zur Pflicht gegenüber seinem Vaterland berufen, insbesondere der Pflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, also alldessen, was im Grundgesetz beinhaltet sei, und insbesondere zur Kameradschaft. Er sei aber auch der Auffassung, daß der Soldat die Möglichkeit der Nichtausführung eines Befehls in Betracht ziehen müsse, wenn er etwas gegenüber seinen Untergebenen nicht mehr verantworten könne. 2. Menschenführung a) Inneres Gefüge, Kameradschaft, Umgangston Zum inneren Gefüge der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 zum Zeitpunkt der Kompanieübernahme am 31. März 1989 hat der ehemalige Kompaniechef, Major Schmidt, ausgeführt, insbesondere im materiellen Bereich habe er eine desolate Kompanie übernommen. Er habe etwa ein Jahr gebraucht, um den materiellen Bereich dieser Kompanie wieder in Ordnung zu bringen. Die desolate Lage führe er darauf zurück, daß die Kompanie schon damals viele Aufträge gehabt habe, die wohl der Chef alle wahrgenommen habe. Sein Vorgänger habe wenig Augenmerk auf die Materialerhaltung gelegt. Die dienstaufsichtlichen Materialüberprüfungen hätten dies allerdings nicht zutage gebracht. Das Unteroffizierkorps sei intakt gewesen, die Zugführer seien zuverlässig und die Unteroffiziere kompetent gewesen. Der Außendienst der Kompanie sei nicht zu beanstanden gewesen. Während seiner Zeit als Kompaniechef habe ein gutes Zusammengehörigkeitsgefühl bestanden. Zusammengehörigkeitsgefühl bedeute für ihn, sich zu helfen, sich herauszuholen, sich bereits im Frieden zu kennen. Denn nur wer sich im Frieden kenne, könne sich im Einsatz gegenseitig beistehen. Die Grenze sei für ihn dort erreicht, wo Recht und Gesetz beeinträchtigt werde. Eine Verletzung dieser Grenze habe er bisher nicht erfahren. Er könne akzeptieren, daß Kleinigkeiten innerhalb des Zugbereichs geregelt würden. Bei schwerwiegenden Vorfällen müsse der Kompaniechef aber direkt informiert werden. Dies halte er nicht für "Petzerei". Der ehemalige Kompaniefeldwebel, Stabsfeldwebel Weimaier, hat hierzu erklärt, er habe in der Kompanie seinen Dienst erst nach dem Kompaniechef angetreten. Zu diesem Zeitpunkt habe er den Eindruck gewonnen, daß ein guter Zusammenhalt herrsche und ein angenehmes Klima. Da es keine offensichtlichen Probleme gegeben habe, seien die Vertrauenspersonen nur selten zu ihm gekommen. Soldaten mit Problemen hätten ihn direkt aufgesucht. Er habe in seiner Zeit als Kompaniefeldwebel eine Gruppenbildung unter den Unteroffizieren seiner Kompanie feststellen können. Dies habe er positiv gesehen. Die älteren Stabsunteroffiziere hätten so die jüngeren auf den richtigen Weg geführt. Das sei positiv gewesen. Zum Umgangston innerhalb der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 hat Major Schmidt ausgeführt, diesen habe er nicht zu beanstanden gehabt. Es habe ein kollegialer Ton geherrscht, den er darauf zurückführe, daß alle Kompanieangehörigen ständig bei ihrer Auftragserfüllung im Außendienst zusammengewesen seien. Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat zum Umgangston in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 erklärt, es habe ein kollegialer Ton geherrscht. Der Ausbildungston oder Führungston sei nie ausfällig oder in irgendeiner Weise beleidigend gegenüber den Soldaten gewesen. Kein Soldat sei auf Grund seiner körperlichen Leistungen, seiner dienstlichen Einstellung, wegen seines Tagesdienstes oder dienstlicher Verrichtungen beleidigt oder geschunden worden. Zur Kameradschaft hat Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg dargestellt, ein Teil der Unteroffiziere habe die Auffassung vertreten, wer sich nur mit Befehl und Gehorsam durchsetze, sei ein schlechter Unteroffizier und Ausbilder. Er habe sich von Anfang an von den im STERN bekannt gewordenen Stubenfesten ferngehalten, was zu seiner Abkapselung von den Teilnehmern an diesen Festen geführt habe. Die kameradschaftliche, kollegiale Zusammenarbeit mit diesen Soldaten sei umso schwieriger geworden, je länger er mit ihnen habe zusammenarbeiten müssen. Bei ihnen sei der Wunsch vorhanden gewesen, möglichst viele oder eigentliche alle Unteroffiziere in dieser Art an sich zu binden. Man sei ein wenig geschnitten und geärgert worden, wenn man sich diesen Stubenfesten entziehen wollte. Bei der Gestaltung des täglichen Dienstes und hinsichtlich ihrer Leistungsbereitschaft hätten die Soldaten, die er zum "harten Kern" rechne, Vorbildfunktion eingenommen. Zur Zusammensetzung der Gruppe, die die bekanntgewordenen Feste mit Nazi-Symbolen gefeiert habe, hat er ausgesagt, es habe ein harter Kern von zwei, drei Personen bestanden. Dieser "harte Kern" habe dann Leute angesprochen, bei denen das Potential verdeckt vorhanden gewesen sei. Dazu habe für diese Soldaten auch die Gelegenheit bestanden, weil sie schon länger in der Kompanie gewesen seien und deshalb als informelle Führer gegolten hätten. Die restlichen Teilnehmer halte er für die üblichen Mitläufer. Aus seiner Sicht hätten die Soldaten, die er zum harten Kern rechne, die Veranlagung gehabt, Politik und Tradition aus einem rechtsextremen Blickwinkel zu sehen. Nach seiner Bewertung hätten diese Soldaten einen guten Tagesdienst geleistet und wären gute Ausbilder gewesen. Mißhandlungen von Untergebenen habe er nie beobachtet. Nach seiner Beobachtung seien drei jüngere Kameraden von den Angehörigen des "harten Kerns" eingebunden worden. Wer sich beeinflussen lassen wolle, der könne auch beeinflußt werden. Die Behandlung der Soldaten durch die Unteroffiziere sei dienstlich gut und neutral -- politisch betrachtet -- gewesen. Zwang sei auf keinen ausgeübt worden. Er habe aber genauso wenig Zwang dahingehend ausüben können, zu beanstandendes Verhalten nicht mehr zu zeigen. Er habe versucht, durch Vernunft auf die Kameraden einzuwirken. Der derzeitige Kompaniechef der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909, Hauptmann Salmon, hat zum inneren Gefüge seiner Kompanie ausgesagt, zum Zeitpunkt der Übernahme sei er mit dem Ausbildungsstand, dem Zusammenhalt des Unteroffizierkorps und der Mannschaften zufrieden und positiv überrascht gewesen. Die Kompanie habe eine hohe Dienstbelastung. Zu den durch den STERN bekanntgewordenen Vorgängen und den daran Beteiligten hätten die Grundwehrdienstleistenden seiner Kompanie keinen Bezug. Im Unteroffizierkorps herrsche jedoch eine gewisse Betroffenheit. Die Entlassung des Stabsunteroffiziers W. sei von den meisten akzeptiert. Bei den Oberfeldwebeln gebe es dazu verschiedene Meinungen. Auch heute gebe es unter den Unteroffizieren des Fallschirmjägerzuges einen gewissen Zusammenhalt, wie auch bei den Offizieren. Dies ergebe sich aus den verschiedenen Dienstzeiten und Dienstenden. Danach gestalteten die Kompanieangehörigen auch ihre Freizeit zusammen. Hauptfeldwebel Homeister hat erklärt, daß innere Gefüge der Kompanie von den Ausbildern bis zu den grundwehrdienstleistenden Soldaten sei heute vollkommen in Ordnung. Es gebe keine Auffälligkeiten, sondern Zusammenhalt und Kooperation. Oberst Jeschonnek hat zum inneren Gefüge der Luftlande- /Lufttransportschule zum Zeitpunkt seines Dienstantrittes an ihr erklärt, er habe einen ausgesprochen positiven Eindruck gehabt. Die Schule sei durch ihr Ausbildungsspektrum eine für junge wie auch ältere Soldaten faszinierende, besonders herausragende Ausbildungseinrichtung. Es habe eine gute Stimmung und ein guter Geist geherrscht. Groß sei die Betroffenheit der Soldaten an der Schule nach dem Bekanntwerden der Vorfälle gewesen. Er habe zunächst deutlich gemacht, daß für ihn die vielen hundert Soldaten zählten, die ihren Dienst anständig leisteten. Er habe dann Seminare über Geschichte und Radikalismus durchgeführt. Der MAD habe überzeugende Hilfestellung gegeben. Betroffen habe die Soldaten vor allem gemacht, daß die Presse in einer Form berichtet habe, durch die der Eindruck erweckt worden sei, die Vorfälle hätten in jüngster Zeit stattgefunden. Insgesamt sehe er, daß die Soldaten friedlicher und freundlicher geworden seien. Er habe den Gerüchten vorbeugen und den Soldaten deutlich machen wollen, daß keine Gesinnungsschnüffelei betrieben werde. Das sei der Tod jeden Vertrauens. Er habe keinen Zweifel, daß die Stammsoldaten und die Lehrgangsteilnehmer absolutes Vertrauen zu ihren unmittelbaren Vorgesetzten hätten. Kritisch seien die Soldaten der Presse gegenüber, weil sie sich betrogen fühlten um die richtige Einordnung des Verhältnisses zwischen ihrer Leistung und den einzelnen Vorfällen und Entgleisungen, die woanders auch geschähen. Für ihre schulpflichtigen Kinder sei es ein Spießrutenlaufen gewesen. Den Soldaten, die für andere ihr Leben einsetzten und ihre Familien zurückließen, müsse Hinwendung gegeben werden. Nur dann könnten sie ihren Auftrag wirklich erfüllen. Dies sei eine Aufgabe der Gesellschaft, denn sie gäbe den Soldaten ihren Auftrag. Es dürfe nicht in Vergessenheit geraten, daß fast 50 Prozent der Soldaten kraft des Wehrpflichtgesetzes ihren Dienst in der Bundeswehr leisteten. Der S1-Stabsoffizier der Luftlande-/Lufttransportschule, Major Hangs, hat zum inneren Gefüge der Schule ausgesagt, die Schule sei eine gemeinsame Institution aller Inspektionen und Kompanien über alle Dienstgrade hinweg. Dies gelte für Verabschiedungen, Appelle und andere Anlässe. Dafür sorge bereits der ständige Personalaustausch zwischen allen Organisationsteilen. Oberst a. D. Quante, ehemaliger Kommandeur der Luftlande- /Lufttransportschule, hat über das Verhältnis der ausländischen Lehrgangsteilnehmer zu den deutschen Soldaten erklärt, die ausländischen Soldaten hätten sich an der Schule wohl gefühlt. Sie seien hervorragend betreut worden. Es sei ein herzliches und einvernehmliches Verhältnis gewesen. Zum Renommee der Luftlande-/Lufttransportschule im Nato-Bündnis hat Generalmajor Reichardt ausgeführt, die Schule sei heute eine herausragende Ausbildungsstätte. Der Grund sei dafür die Größe und die Ausstattung. Die Möglichkeiten der Schule seien günstig. Der Kontakt und Austausch mit ausländischen Schulen sei sehr intensiv. Im internationalen Vergleich hätten Organisation, Betrieb und die geringen Unfallzahlen dieser Schule einen guten Klang. Traditionell bestünden zu den Alliierten sehr intensive, sehr beständige, sehr rege und konstruktive Verbindungen. Auf militärischem Gebiet habe die Schule ein sehr gutes Niveau, weil sie im Bereich des Luftlandeeinsatzes, des Sprungeinsatzes und entsprechender Taktiken anderen ein Vorbild geben könne. Die Armeen aller Staaten hätten im Bereich der Fallschirmspringer sportliche und militärische Aktivitäten. Im Bereich des Sports sei die Zusammenarbeit enger, im militärischen werde die Zusammenarbeit von den höheren Kommandobehörden immer wieder eingefordert und nahegelegt. b) Führungsverhalten Generalmajor Reichardt hat vor dem Untersuchungsausschuß seine Vorstellung vom Führungsverhalten und der Erziehung der Soldaten erläutert. Der Vorgesetzte müsse das Vertrauen der Soldaten gewinnen, damit die Soldaten mit ihm sprächen. Dazu müßten die Vorgesetzten auch hinnehmen, daß gelegentlich etwas Unüberlegtes gesagt werde, was der Soldat so öffentlich nicht sagen würde. Nur dann könnten die Vorgesetzten erkennen, wo die Ansatzpunkte dafür seien, daß ein junger Mensch Gefallen finde an Ansichten, die die Bundeswehr nicht fördern wolle. Diese Ansichten könnten die Vorgesetzten nicht durch Sanktionen oder Drohmaßnahmen erfahren, sondern nur dann, wenn die Soldaten ihnen vertrauten. Vertrauen verlange aber auch, daß nicht mit drakonischen Maßnahmen reagiert werde, sondern daß Vorgesetzte erzieherisch tätig würden durch Auseinandersetzung, Gespräch und Anleitung. Die in einem Presseartikel veröffentlichte Aussage "Es reiche nicht, die Armee in den Griff zu nehmen." stamme so nicht von ihm. Er wolle nicht den Würgegriff, sondern das Vertrauen der Soldaten zu den Vorgesetzten. Das Vertrauen der Soldaten sei verloren gegangen, weil die öffentliche Kritik nach dem Bekanntwerden der Vorfälle nicht unterschieden habe zwischen der Luftlande/Lufttransportschule als Einrichtung, der ganzen Truppengattung der Fallschirmjäger oder sogar dem Soldatenstand mit allen Reservisten und Ehemaligen. Daß einige wenige Soldaten so große öffentliche Aufmerksamkeit erregt hätten, zeige das Ungewöhnliche dieser Vorfälle. Die Soldaten hätten erwartet, daß Vorgesetzte spektakulär für sie einträten. Sie fragten, warum sich niemand vor sie stelle, warum niemand etwas sage, wenn ihnen Unrecht geschehe. Den Soldaten müsse erklärt werden, warum es nicht zu dieser spektakulären Aktion gekommen sei und daß trotzdem das Nötige geschehe, um ungerechtfertigte Urteile zurückzuweisen. Man müsse sich immer bewußt sein, daß Soldaten eine besondere Verpflichtung zur Zurückhaltung hätten, weil sie in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat ständen. Deshalb beanspruchten sie, daß diese Situation immer wieder vor Augen geführt und bewußt gemacht werde. Soldaten seien anfälliger für Pauschalkritik als andere Berufsstände. Sie seien nicht für die öffentliche Auseinandersetzung vorgesehen. Für die Zukunft könne er nicht erkennen, daß die Luftlande- /Lufttransportschule per se in einer besonderen Gefährdung stehe, die latent immer wieder vorkomme. Er könne nicht erkennen, daß Vorgesetzte und das Umfeld der Täter die bekannt gewordenen Vorfälle geduldet oder darüber hinweg gesehen hätten. Nach seinem Dafürhalten seien diese Aktivitäten allen verborgen geblieben. Die Vorgesetzten hätten aber nicht resigniert, sondern gingen tagtäglich an ihre Arbeit. Für die Einwirkung auf die Soldaten sehe er große Möglichkeiten und Chancen. Soldaten seien der einzige Teil dieser Generation, die von Erwachsenen mit Autorität in dieser Hinsicht angesprochen würden. Das sei ermutigend. Zur Geltung der Auftragstaktik als Teil der Inneren Führung hat Generalmajor Reichardt weiter ausgeführt, Deutschland habe als militärische Tradition die Auftragstaktik. Auftragstaktik sei vor allem ein Erziehungsziel. Sie habe als Voraussetzung die Bildung, die Intelligenz, das gemeinsame Wollen und eine bestimmte sittliche Grundlage. Wenn diese Voraussetzungen vorlägen, könne man dem Untergebenen, der einen Auftrag erhalte, ein großes Maß an Handlungsfreiheit überlassen. Dazu müsse man den Soldaten erst erziehen. Viele seien nicht gewohnt, selber zu entscheiden, selber zu handeln und keine genauen Vorschriften zu erhalten. Zu unterscheiden, wo durch Auftragstaktik im militärischen Betrieb zu führen und wo zu kontrollieren sei, das sei die Kunst. Am Beispiel der Fallschirmjäger sei dies deutlich zu machen. Was mit dem Sprungdienst zu tun habe, müsse mit absoluter Sicherheit geschehen. Pedantische Kontrollen seien notwendig. Nach der Landung sei der Fallschirmjäger als Einzelkämpfer dann auf sich gestellt und auch niedrigeren Dienstgraden werde gelegentlich mehr Handlungsspielraum eingeräumt als in anderen Truppengattungen. Auch die Vorgesetzten müßten hier, in Abhängigkeit von der Person des Untergebenen, immer wieder neu lernen, wo zu delegieren und wo zu kontrollieren sei. Dafür gebe es keine Rezepte und Anweisungen für alle Zeiten. Oberst a. D. Quante hat zum Führungsverhalten der Vorgesetzten erklärt, für die Vorgesetzten gebe es das Problem einer nur begrenzt verfügbaren Zeit. Bei der vorhandenen Zeitenge sei die Qualität der Vorgesetzten besonders wichtig. Vorgesetzte und Untergebene seien gefordert, intensive und vertrauensvolle Gespräche zu führen. Der Vorgesetzte müsse sich mit den Soldaten unterhalten, bis dieser Mann sich ganz öffne. Je mehr die Vertrauensbasis sich entwickele, desto mehr offenbare sich jemand. Seine Soldaten hätten gewußt, daß sie mit allem zu ihm hätten kommen können und er sie angehört habe. Nur von Oberfeldwebel V. fühle er sich hintergangen. Zu seinem Führungsverhalten in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 hat der ehemalige Kompaniechef, Major Schmidt, vor dem Untersuchungsausschuß dargestellt, er habe immer eine offene Tür für alle Kompanieangehörigen gehabt. Er sei für alle Probleme seiner Soldaten jederzeit ansprechbar gewesen. Nach seinem Verständnis als Kompaniechef sei entscheidend gewesen, stets als erster seinen Männern beim Außendienst voranzugehen. Er habe zu seinen Zugführern, dem Kompaniefeldwebel und dem Kompanietruppführer ein besonders gutes Verhältnis gehabt. Er sei sich sicher, daß diese ihn sofort informiert hätten, wenn etwas in der Kompanie vorgefallen sei. Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat erklärt, nach seiner Auffassung habe die Kompanieführung die Kompanie gut geführt. Es habe keine Auswüchse, Trinkgelage und sonstige Festivitäten gegeben. Der Kompaniechef habe für alle eine offene Tür gehabt. Der derzeitige Kompaniechef der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909, Hauptmann Salmon, hat über sein Verhältnis zu den Kompanieangehörigen ausgesagt, trotz des Fundes verbotener Waffen habe er zu den Soldaten volles Vertrauen. Der Fallschirmjäger brauche, um den Fallschirmsprungdienst durchführen zu können, Vertrauen zu seinen Kameraden. Hauptfeldwebel Homeister hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, ihm sei die Zufriedenheit der Soldaten wichtig. Er müsse feststellen, daß er wenig Zeit zur Unterhaltung mit den Soldaten habe. Es tue gut, wenn er sich abends in den Stuben mit den Soldaten unterhielte, weil er so das eine oder andere erfahren könne, was vielleicht zu ändern sei. Hauptmann Salmon hat ausgeführt, er habe in der Lechrain-Kaserne einen zweiten Wohnsitz. Er wohne in einer dem Kompaniegebäude benachbarten Wohnung und benutze regelmäßig abends Einrichtungen im Kompaniegebäude. c) Zivilcourage Major Schmidt hat in seiner Vernehmung ausgesagt, insbesondere auf den Unteroffizierlehrgängen bzw. den Lehrgängen für junge Führer müsse vermittelt werden, daß das Verschweigen von Vorfällen wie den nun bekanntgewordenen falsch verstandene Kameradschaft bedeute. Nur durch die dauernde Aufnahme dieser Themen im Gespräch, insbesondere mit den jungen Führern, könne dies vermittelt werden. Es müsse das Verständnis dafür geweckt werden, daß die Meldung rechtswidrigen Handelns nicht falsch sei. Die unterlassene Meldung sei falsch verstandene Kameradschaft. Er selbst hätte die Vorfälle gemeldet, wenn sie ihm bekannt gewesen wären. Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat erklärt, er habe die rechtsextremistischen Aktivitäten seiner Kameraden nicht direkt an den Kompaniechef gemeldet, weil er keine drastische Behandlung der anderen Unteroffiziere gewollt habe. Kameradschaft verlange, daß man zuerst auf den Kameraden selbst einwirke, bevor man ihn bei Vorgesetzten melde. Das schaffe man nicht, indem man ihn mit einer Meldung konfrontiere. Ziel sei nicht die Bestrafung, sondern die Einsicht des Betreffenden. Eine Regelung im Kameradenkreis sei für den Betreffenden weniger hart. Deshalb sei er mehrmals zu seinem Zugführer gegangen. Bei einer direkten Meldung an den Kompaniechef habe er befürchten müssen, von den informellen Führern der Unteroffiziere geschnitten zu werden. Von dienstlicher Seite habe er keine Repressalien befürchten müssen, weil er seinen Dienst gut erledigt habe. Außerdem gebe es in der Bundeswehr genügend Möglichkeiten, sich auf dem Dienstweg gegen Repressalien zu wehren, indem man sich beschwere. Oberst Jeschonnek hat zum Meldeverhalten der Soldaten ausgesagt, auf allen Ebenen sei die Sensibilität für das Thema Rechtsextremismus gewachsen. Die Soldaten meldeten in ihren Hierarchieebenen beobachtete Vorkommnisse. Eine Ausnahme sei der Fall mit den STERN-Fotos; dieser liege aber Jahre zurück. Er wolle aber nicht ausschließen, daß es unter den Beschäftigten in der Bundeswehr Persönlichkeiten gäbe, die verschüchtert seien und Beobachtungen nicht meldeten. Insgesamt spreche aber ein Großteil der Verantwortlichen in seinem Bereich offen und halte die Soldaten an, offen zu sein. Die Vorgesetzten reagierten unverzüglich. 3. Personalführung und Personalauswahl Zum Anforderungsprofil der Fallschirmjägertruppe hat Major Schmidt in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, diese Truppengattung verfüge über einen Querschnitt der jungen Bevölkerung bis hin zum Tauglichkeitsgrad 3. Er halte die Behauptung, bei den Fallschirmjägern bestünde nur Bedarf an Soldaten der Tauglichkeitsstufen 1 und 2, für falsch. Weitere Anforderungen seien ihm nicht bekannt. Nur die Beibehaltung der Wehrpflicht gewährleiste, daß es in der Bundeswehr einen echten Querschnitt durch die Gesellschaft gebe und nicht den Rambotypen, den man sich heranziehen würde, wenn es Freiwilligenverbände bzw. eine Berufsarmee gäbe. Die Fallschirmjägertruppe habe eine besondere Anziehungskraft auf solche, die auf Disziplin und Unterordnung erpicht seien. Den "kahlgeschlagenen, stumpfsinnigen Typen", der nur um des Kämpfens willen und wegen des "Drucks", den er in der Armee erfahre, Soldat werde, könne man nur verhindern, indem man den jungen mündigen Staatsbürger zur Bundeswehr einberufe. Dies sei auch im Unteroffizierkreis von ihm immer wieder angesprochen worden. Er wisse nicht, ob seine Auffassung auf unterster Ebene geteilt werde. Zumindest die Zugführer wie auch seine Chefkameraden und seine Vorgesetzten teilten diese seine Auffassung. Er halte es für notwendig, daß diese Fragestellung und die von ihm vertretene Auffassung in Zukunft stärker betont werde. Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat zu den prägenden Eindrücken seines Wehrdienstes ausgesagt, er habe Erfahrungen seiner persönlichen Leistungsfähigkeit und seiner Grenzen gewonnen und die charakterliche Stärke, manche Dinge durchzuhalten. Er sei gerne Soldat gewesen. Von Soldaten, die in Führungsverantwortung ständen, müsse man Charakter erwarten können. Gelegentlich fehle dies bei jungen Unteroffizieranwärtern, die aufgrund der dichten Abfolge von Unteroffizierlehrgängen nicht mehr die Gelegenheit zur charakterlichen Weiterbildung hätten. Das führe dazu, daß manche Soldaten in ihrem dienstlichen Können Schwächen zeigten. Major Schmidt hat zum Zustandekommen der guten Beurteilungen der eines rechtsextremistischen Verhaltens Beschuldigten ausgesagt, die Beurteilungen beruhten auf den eindeutigen Vorschriften. Teil der verschiedenen Beurteilungskriterien sei auch die Beurteilung der Person und seiner persönlichen Verhältnisse. Bei keiner dieser Personen habe er im Laufe der Jahre Anzeichen rechtsextremistischer Tendenzen festgestellt, so daß er dies als Feststellung wesentlicher Art in die Beurteilung hätte aufnehmen müssen. Der S1-Stabsoffizier der Luftlande-/Lufttransportschule, Major Hangs, zum Beurteilungswesen ausgeführt, die Beurteilung beinhalte 15 Einzelmerkmale, von denen die geistigen Fähigkeiten nur eines sei. Eine sehr gute dienstliche Beurteilung als Soldat schließe nicht aus, daß der Betreffende in bestimmten Bereichen doch Mängel habe. Jede Beurteilung, die heute geschrieben werde, müsse in das Gesamtsystem eingestellt werden. Die Beurteilungsnoten seien inflationär. So könne es eintreten, daß ein nach seiner Beurteilung hervorragender Soldat in Relation zu allen anderen eher durchschnittlich sei. 4. Recht und soldatische Ordnung Oberst Jeschonnek, Kommandeur der Luftlande-/Lufttransportschule, hat vor dem Untersuchungsausschuß die disziplinare Situation der Schule dargestellt. In Relation zu anderen Truppenteilen sei die Situation normal. An der Schule seien 500 Stammsoldaten, 150 Zivilbedienstete und pro Jahr über 7 000 Lehrgangsteilnehmer. Im Zeitraum von 1990 bis zum Zeitpunkt seiner Vernehmung habe es vierzehn Vorfälle mit unterschiedlicher Beteiligung von Stamm- und Lehrgangsteilnehmern gegeben, die sich im Bereich der Verstöße gegen die Innere Führung im Zusammenhang mit Radikalismus bewegten. In Relation zu der Gesamtzahl der Lehrgangsteilnehmer von ca. 70 000 für diesen Zeitraum sei das ein normales Maß. Die Fallschirmjägertruppe stehe aber auf Grund der Besonderheiten ihres Einsatzcharakters im besonderen Interesse der Öffentlichkeit. Deshalb sei die Wirkung der Vorfälle anders. Die Ausbildung an der Schule fordere die Soldaten sehr. Überstandene Absprünge und bestandene Lehrgänge hätten neben dem Glücksgefühl der Soldaten auch eine Kehrseite. Die Soldaten würden in ihrer Freude über bestandene Prüfungen gelegentlich über die Stränge schlagen. Auf gelegentliche Fälle übertriebenen Alkoholkonsums seien seine Vorgänger und er mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeschritten. Damit habe deutlich gemacht werden sollen, daß übertriebener Alkoholkonsum nicht die Regel, nicht die Erziehung, nicht der Stil der Schule sei. Der S 1-Stabsoffizier der Luftlande-/Lufttransportschule, Major Hangs, hat zu den disziplinaren Auffälligkeiten und Besonderheiten der Schule ergänzt, es gebe keine Auffälligkeiten nach Art und Häufigkeit, die nicht in anderen Bereichen in gleichem Umfang auch vorlägen. Dies gelte auch für Alkoholkonsum oder Alkoholexzesse. Oberst a. D. Quante hat zur Disziplin in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 ausgesagt, es seien ihm Auffälligkeiten im Hinblick auf besonderen Alkoholkonsum und auch Verfehlungen einzelner Soldaten dieser Kompanie bekannt. Dem sei er -- wo nötig -- auch disziplinar nachgegangen. Die Zahl besonderer Vorkommnisse habe jedoch eine abnehmende Tendenz gezeigt. Zum exzessiven Gebrauch von Alkohol in seiner damaligen Kompanie hat Major Schmidt erklärt, es habe nach seiner Kenntnis keine sog. "Saufexzesse" gegeben. Vielmehr hätten die jungen Kameraden bewußt wenig Alkohol getrunken, hätten Sport getrieben, die Krafträume genutzt und sich bewußt ernährt. Er halte es außerdem für besser, wenn derjenige, der sich betrinken wolle, dies auf seiner Stube tue als in der Öffentlichkeit. An Meldungen über Alkoholgenuß in der Kompanie, der zu Lärm geführt habe, könne er sich nicht erinnern. Das habe er auch im UvD-Buch nicht vermerkt gesehen. Die Aufnahmerituale bei Unteroffizierfeiern seien gesittet abgelaufen und es sei nicht zuviel getrunken worden. Hauptfeldwebel Homeister hat zum Alkoholkonsum in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 in heutiger Zeit erklärt, ein großer Teil seiner Unteroffiziere tränke keinen Alkohol. Es gebe auch keine Ausschreitungen in der Kompanie. Zum Vandalismus in seiner damaligen Kompanie hat Major Schmidt vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er kenne keinen konkreten Fall. Wäre ein Fall vorsätzlichen Vandalismus aufgetreten, hätte der Schaden beglichen werden müssen und er hätte eine disziplinare Überprüfung veranlaßt. Es sei nicht in Ordnung, wenn durch das Hinauswerfen eines Spindes aus dem Fenster Steuergelder in dieser Form "aus dem Fenster geschmissen" würden. Stabsfeldwebel Weimaier hat vor dem Untersuchungsausschuß ausgesagt, er habe den Unteroffizieren erklärt, daß sie in ihren Stuben feiern und trinken, auch mal einen Spind aus dem Fenster werfen könnten. Das hätten sie dann auch einmal getan. Am nächsten Morgen gleich zu Dienstbeginn hätten die Unteroffiziere ihm den Schaden gemeldet und den Schaden begleichen wollen. Das habe er akzeptiert. Mit der Bezahlung sei der Fall für ihn erledigt gewesen. Dieses Verhalten seiner Unteroffiziere sei nicht normal, aber es sei geschehen. Die Kompanie sei etwas Besonderes gewesen. Deshalb müsse man den Männern solche Freiheiten auch lassen. Er habe niemals Vernehmungen machen müssen, um den Täter zu ermitteln. Der Schaden sei immer freiwillig beglichen worden. Er empfinde dabei nichts Schlimmes. Es sei ja nicht die ganze Einrichtung zerschlagen worden. Er habe es auch nicht mehr rückgängig machen können. Daß darüber eine Eintragung in dem vom Unteroffizier vom Dienst geführten Buch gestanden habe, sei ihm nicht mehr erinnerlich. Zum Rechtsbewußtsein in der Fallschirmjägertruppe hat Major Schmidt ausgeführt, es gebe in der Bundeswehr gute Vorschriften. Er habe immer auf Vorschriftentreue Wert gelegt. Ihm seien zwar die "Zehn Gebote der Fallschirmjäger der ehemaligen Wehrmacht" bekannt, sie hätten jedoch keinerlei Gültigkeit, da sie nationalsozialistisches Gedankengut enthielten. Nach derartigen Vorschriften sei jedoch nicht ausgebildet worden. Der Soldat, der das Recht verteidigen müsse, müsse sich auch dem deutschen Recht unterstellen. Das humanitäre Völkerrecht habe ihn während seiner gesamten Ausbildung begleitet. Mit dem Recht der Vereinten Nationen habe die Beschäftigung ab den 90er Jahren verstärkt stattgefunden, insbesondere an der Offizierschule des Heeres und an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. 5. Ausbildung und Dienstgestaltung Zur Dienstgestaltung in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 hat der ehemalige Kompaniechef, Major Schmidt, dargestellt, die Kompanie sei mit Aufträgen der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt sehr gefordert gewesen. Insgesamt habe die durchschnittliche Belastung 70 bis 80 Wochenstunden betragen. Die Aufträge hätten in Feinddarstellungen, Lehrunterstützungen, Anlage von Lehrübungen und Gruppenversuchen bestanden. Dennoch sei es immer gelungen, wenigstens einmal in der Woche die Kompanie zusammenzufassen, um auch über Alltägliches reden zu können. Nach Aussage von Oberst a. D. Quante habe es sich immer um eine hervorragende Kompanie gehandelt, die aus allen Besichtigungen und Besuchen von Vorgesetzten immer tadellos hervorgegangen sei. Als Lehrkompanie der Schule habe sie einen besonderen Status gehabt. Zu den Anforderungen an einen Soldaten und seine Ausbildung hat Major Schmidt ausgeführt, der Soldat müsse in Kriegseinsätzen bestehen können. Der Soldat sehe sich besonderen Anforderungen auf dem Gefechtsfeld gegenüber: Mut, das Überwinden von Angst und Überlebensfähigkeit im Gefecht seien gefordert. Die Soldaten hätten Anspruch auf eine entsprechende Ausbildung für solche Einsätze. Auf seinem eigenen Unteroffizierlehrgang sei auch Gegenstand der Ausbildung die Einweisung an Waffen ehemaliger Gegner gewesen. In seiner Zeit als Kompaniechef sei diese Ausbildung ohne Munition durchgeführt worden. Die Waffen seien von der Waffenkammer der Luftlande- /Lufttransportschule ausgeliehen worden. Es könne einem Soldaten nicht schaden, an diesen Waffen ausgebildet zu sein, damit er diese Waffen aufnehmen und benutzen könne, wenn es notwendig sei. Demgegenüber hat Oberfeldwebel V. vor der Staatsanwaltschaft München I ausgesagt, für diese Waffe sei keine Munition erhältlich. Aus diesem Grund habe er sich diese Munition besorgt und habe sie für Übungs- und Ausbildungszwecke an dieser Waffe verwendet. Er habe diese Munition nicht für sich privat auf die Seite geschafft, um diese zu nutzen. Zur Herkunft dieser Munition wolle er keine Angaben machen. Oberst a. D. Quante hat hierzu weiter ergänzt, diese Ausbildung habe ursprünglich nicht an der Schule stattgefunden. Sie sei aber bei den später an der Schule stattfindenden Kommandolehrgängen durchgeführt worden, damit die Soldaten mit den Waffen eines möglichen Gegners vertraut gemacht wurden. Sollte es bei der Lehr- und Versuchskompanie 909 einen solchen Vorgang gegeben haben, sei der dienstlich nicht abgedeckt gewesen. Er habe jedoch hiervon nichts erfahren. Oberst Jeschonnek hat zu den Veränderungen in der Ausbildung der Soldaten ausgeführt, durch eine Rückorientierung auf bestimmte Taktiken und Techniken sei beabsichtigt, aufzuzeigen, daß es auch in der Vergangenheit gute Improvisationen gegeben habe. Er stelle aber fest, daß sich der Großteil der Soldaten an den alliierten Kameraden ausrichte, die friedenserhaltende Operationen durchführten. Deshalb seien auch die Austauschprogramme sehr gut akzeptiert. Es gebe viele Freiwillige, die in Sarajevo eine Aufgabe erfüllen wollten. Der Einsatz in Albanien habe den Führern und Verantwortlichen für die Erziehung bewußt gemacht, daß die Innere Führung ein wichtiges Konzept sei. Für die Fallschirmjäger sei zudem deutlich geworden, daß es auch zukünftig eine Daseinsberechtigung der Fallschirmjäger als Truppengattung gebe. Er habe keine Schwierigkeiten, auch für Zusatzaufgaben Freiwillige unter den Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten aus dem Stammpersonal zu finden. Zu der von ihm ausgeübten Dienstaufsicht hat Major Schmidt ausgeführt, er habe Stubendurchgänge durchgeführt, wenn ihm der Kompaniefeldwebel einen Hinweis auf den Zustand einer speziellen Stube gegeben habe. Er sei auch gelegentlich an Wochenenden durch die Kompanie gegangen. Er habe jedoch vor dem Hintergrund des Leitbildes des Soldaten als Staatsbürgers in Uniform nicht "nachts vor den Stuben gesessen und gehorcht, was meine Männer sprachen". Üblich sei gewesen, daß die Zugführer den Stubendurchgang innerhalb ihres Zuges im Beisein der Gruppenführer gemacht hätten. Einmal in der Woche sei der Kompaniefeldwebel durch die Stuben gegangen. Gelegentlich sei er als Chef auch durch die Unteroffiziersstuben gegangen, um nach dem rechten zu schauen. Ansonsten seien seine Aufgaben als Kompaniechef sehr vielfältig gewesen. Stabsfeldwebel Weimaier hat erklärt, er sei als Kompaniefeldwebel regelmäßig abends mit Dienstschluß nach Hause gefahren. Er habe stichprobenartig die Stuben der Unteroffiziere auf Sauberkeit und das Nichtvorhandensein von Dingen, die im Sinne des Rechtsradikalismus sensibel seien, kontrolliert. Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat bestätigt, daß die tägliche Überprüfung der Stuben am Morgen von den Gruppenführern durchgeführt worden sei und vor dem Wochenende auch die Spindkontrolle beinhaltet habe. Die Stuben der Unteroffiziere seien nicht regelmäßig, zirka einmal im Monat besichtigt worden. Oberst a. D. Quante hat erklärt, seine Auffassung vom "Staatsbürger in Uniform" sei, jedem Soldaten ein gewisses Maß an Freiheit zuzugestehen. Der Soldat werde nicht Tag und Nacht kontrolliert. Andernfalls hätte er seinen anderen Pflichten nicht mehr nachkommen können. Es sei jedenfalls nicht Aufgabe eines Kommandeurs, jeden Tag zu kontrollieren, was seine Soldaten täten. Er verstehe Innere Führung und den Staatsbürger in Uniform so, daß die Bundeswehr dem Soldaten die Freiheit geben müsse, sich auch als Staatsbürger in Uniform zu fühlen. Das beinhalte auch die Verantwortung, die zur Freiheit gehöre. Wer beginne, den Soldaten zu gängeln, ihm nachzuspionieren und zu überwachen, gefährde den Staatsbürger in Uniform. Dann bildeten sich gefährliche Subkulturen. Wer Fallschirmjäger werde, habe gewisse Ambitionen. Er sei wagemutiger, wolle ein Erlebnis haben und möchte gefordert werden. Um so gewissenhafter und gründlicher müsse die Dienstaufsicht sein. Der derzeitige Kompaniefeldwebel der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909, Hauptfeldwebel Homeister, hat zu der von ihm ausgeübten Dienstaufsicht ausgesagt, er führe unterschiedliche Kontrollen durch. Er sei an jedem Wochenende mindestens einmal in der Kaserne und überprüfe die eingeteilten Sonderdienste. Zweimal in der Woche täte er bis zirka 22 Uhr Dienst und ginge dann auch auf die Stuben der Soldaten, denn der größte Teil von ihnen könne nicht nach Hause fahren. In Folge der STERN-Fotos und der Waffenfunde in der Lechrain-Kaserne habe die Kompanieführung nicht auf einen Befehl gewartet, sondern es seien verstärkt Unterrichtungen in Form von Weiterbildungen aller Soldaten durchgeführt worden. Die Unteroffiziere seien auch schriftlich belehrt worden. Die Dienstaufsicht sei verstärkt worden durch die Einführung eines Feldwebels vom Wochendienst, der ihn vertrete, wenn er nicht im Dienst sei. Der Feldwebel vom Wochendienst führe täglich zu unterschiedlichen Zeiten Kontrollen in den Stuben durch, nicht nur bei den Grundwehrdienstleistenden, sondern auch bei den Unteroffizieren, und achte verstärkt auf Sauberkeit. Es sei zwar seine Absicht, speziell in dem Kreis jüngerer Soldaten immer wieder diese Kontrollen durchzuführen. Wenn der Soldat aber ein gesetztes Alter erreicht und die Unteroffizierlehrgänge abgeschlossen habe, schaue er nicht mehr täglich in dessen Spind. Denn er verlöre sonst das Vertrauen dieses Soldaten. Er habe das Gefühl, daß das Unteroffizierkorps ihn in seinem Bemühen verstehe und unterstütze. Hauptfeldwebel Homeister hat vor dem Untersuchungsausschuß dargestellt, es werde wöchentlich ein Stubendurchgang und ein Reviergang durchgeführt. Je Quartal werde ein großer Liegenschaftsdurchgang durchgeführt, bei dem auch Speicher und Keller überprüft würden. Zweimal im Jahr finde eine Brandschutzbegehung in den beiden Gebäuden der Kompanie statt. Zur Zusammenarbeit mit dem MAD hat Hauptfeldwebel Homeister ausgeführt, es gebe zwar eine enge Zusammenarbeit, der MAD führe aber keine Stubendurchgänge durch. Der S1-Stabsoffizier der Luftlande-/Lufttransportschule, Major Hangs, hat zur Entwicklung der Dienstaufsicht erklärt, mit Blick auf die Neueinführung der Innendienstvorschrift für die Bundeswehr sei klar, daß Dienstaufsicht nicht umfassend sein könne und insbesondere nicht in die Abendstunden nach Dienst hineinwirken solle. Andernfalls widerspräche das der gewollten Individualisierung. Es sollten Freiräume geschaffen werden. Wenn einerseits den Soldaten mit der neuen Dienstvorschrift zugestanden werden sollte, ein bestehendes Regulativ über das morgendliche Wecken aufzuheben, dann solle der Vorgesetzte abends nicht ständig Dienstaufsicht führen. Sicher sei, daß es den Offizier vom Wachdienst und verschiedene andere Überwachungsfunktionen nach wie vor gebe. Vandalismus und Saufgelage seien mit Sicherheit Anlässe, bei denen eingeschritten werde. Generalmajor Reichardt hat zur Dienstaufsicht des Heeresamtes über die Luftlande-/Lufttransportschule ausgeführt, der Kontakt mit dem Schulkommandeur sei sehr eng. Er sei aufgrund von Kommandeurtagungen und Ferngesprächen anläßlich neuer Vorfälle über die Einschätzung der Kommandeure im Bilde. So lange er den Eindruck habe, daß der Schulkommandeur auf Grund seiner Kenntnisse die richtigen Maßnahmen treffe und zu den richtigen Schlüssen komme, sehe er keinen Grund einzugreifen. Er habe die Gewißheit, daß der Kommandeur der Heeresschulen, einer seiner Abteilungsleiter, sich mit großem Ernst und Nachdruck um diese Dinge kümmere und ihn auf dem laufenden halte. Er selbst sei zuversichtlich, die Soldaten der Schule hätten schon bald wieder das Gefühl, in einer Schule wie jeder anderen zu sein, die nicht unter besonderem Verdacht stehe und ihren guten Ruf wieder festigen und ausbauen werde. 6. Politische Bildung, staatsbürgerlicher Unterricht Generalmajor Reichardt hat vor dem Untersuchungsausschuß zu den Vorgaben für die politische Bildung erklärt, politische Bildung sei einer der Bereiche, die in den Streitkräften zentral geregelt seien. Der Führungsrat der Streitkräfte nehme hier eine führende Rolle ein, damit in den Streitkräften keine Diskrepanz zwischen den verschiedenen Truppengattungen entstehe. Politische Bildung sei von einer starken Kontinuität geprägt. Die Zentrale Dienstvorschrift 12/1 habe jahrelang gegolten, so daß die Umsetzung keine weitere Einzelweisung erfordert habe. Politische Bildung sei seit langen Jahren von den Themenkreisen "Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland", "Auseinandersetzung mit totalitären Systemen" und dem Themenkreis "Bündnis" bestimmt gewesen. Der Komplex "Radikalismus" trete aus aktuellen Anlässen immer stärker in den Vordergrund. Dies sei durch den Generalinspekteur angeordnet worden und werde durch die entsprechenden Jahresbefehle der Kommandobehörden verstärkt. An den Schulen werde Radikalismus im Rahmen der vorgegebenen Stundenansätze und Themen im Unterricht oder in der aktuellen Information behandelt. Oberst a. D. Quante hat zu den Vorgaben für den staatsbürgerlichen Unterricht ausgesagt, die Vorgaben habe der General der Infanterie gegeben. Der Schwerpunkt habe auf staatsbürgerlichen Themen gelegen, weniger auf der Wehrgeschichte. Im Rahmen des staatsbürgerlichen Unterrichts sei auch das Thema Rechtsextremismus behandelt worden wie auch bei allen Belehrungen vor der Truppe. Er habe an der Luftlande-/Lufttransportschule nicht mehr politische Bildung durchführen können als nach den Vorschriften notwendig. Auch der Einsatz deutscher Fallschirmjäger der Wehrmacht auf Kreta sei in die historisch-politische Bildung einbezogen worden, wo Gelegenheit dazu gewesen sei. Als Kommandeur der Schule sei er aber in erster Linie für die Sicherheit der Männer verantwortlich gewesen. Die Ausbildung an dieser Schule sei sehr sicherheitsrelevant. Sein Schwerpunkt habe darauf gelegen, eine sichere Ausbildung zu gewährleisten, damit kein Soldat zu körperlichem Schaden gekommen sei. Die politische Bildung habe nur in dem Rahmen abgedeckt werden können, wie es der Dienstplan vorgesehen habe. Häufig genug seien im staatsbürgerlichen Unterricht aktuelle Themen angesprochen worden, die mehr zur Allgemeinbildung gehörten und die die jungen Soldaten eigentlich von der Schule hätten mitbringen müssen. Wünschenswert sei gewesen, dafür mehr Zeit zu haben. Aber die Zeit habe nicht zur Verfügung gestanden, und wenn es Zeit gegeben habe, sei sie für sicherheitsrelevante Ausbildung und nicht für politische Bildung genutzt worden. Der Zeitansatz für politische Bildung nach Dienstplan sei an der Luftlande-/Lufttransportschule gleich der anderer Waffengattungen. Es sei in allererster Linie Aufgabe der Bundeswehr, den Soldaten so auszubilden, daß er einen Ernstfall möglichst ohne Schaden überstehe. Es könne nicht Aufgabe sein, Defizite an Bildung und an Wissen auszugleichen, die in Elternhaus und Schule verursacht worden seien. Da sei die Truppe hoffnungslos überfordert. Das könne sie nicht. Wer das fordere, ohne die entsprechende Zeit dafür bereitzustellen, der versündige sich an den Soldaten. In diesem Zusammenhang habe er auch die Verkürzung der Wehrpflichtzeit auf zehn Monate bedauert. Problematisch seien immer diejenigen Soldaten, die Schwierigkeiten hätten, Geschichte einzuordnen. Es sei unproblematisch, den "einfachen Gemütern" spektakuläre, unreflektierte Dinge anzubieten. Er empfehle jedem einen Besuch der Truppenkantine, um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, mit welcher Art von Leuten man umgehen müsse. Wenn man aber gewissenhaft und korrekt und mit Überzeugung Militärgeschichte darlegen wolle, dann sei die Truppe überfordert. Man könne Erläuterungen an einigen exemplarischen Fällen vornehmen, aber auch dabei bleibe es manchmal bei Oberflächlichkeiten oder es werde über manches nicht mehr nachgedacht. Die historische Bildung sei für den Soldaten wichtig, insbesondere in der Offizierausbildung. Das ständige "Beispielgeben der Vorgesetzten" für die Untergebenen sei eine hehre Forderung, die sich im Truppenalltag nicht umsetzen lasse. Seine Erklärung für die Vorfälle sei, daß die Soldaten ein Ventil gebraucht hätten und deshalb eines der wenigen Tabus der Gesellschaft, nämlich eine Hakenkreuzfahne zu besitzen, durchbrochen hätten. Er vergleiche dieses Verhalten mit dem Verhalten mancher in Fußballstadien. Nach seiner Auffassung habe er ausreichend jeden Soldaten, ob Offizier, Unteroffizier oder Rekruten belehrt. Es liege jedoch außerhalb seiner Möglichkeiten, alles zu kontrollieren. Er habe jedem einen Vertrauensvorschuß und Freiräume gegeben. Wenn jemand diese Freiheit mißbrauche, müsse das geahndet werden. Das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform brauche keine Verbesserung, es habe sich bewährt. Major Schmidt hat zur Durchführung der politischen Bildung in der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 ausgesagt, Ausbildungsstunden für politische Unterrichtung und staatsbürgerlichen Unterricht seien grundsätzlich im vorgeschriebenen Rahmen abgehalten worden. Es sei die Ausnahme gewesen, wenn eine auf dem Dienstplan vorgesehene Unterrichtung ausgefallen sei. Dann sei diese Stunde jedoch nachgeholt worden. Grundsätzlich habe er selbst oder ein Kompanieoffizier den staatsbürgerlichen Unterricht selbst gehalten. Seine Kompanieoffiziere seien dafür besonders geeignet gewesen; sie hätten alle studiert. Die Themen für den staatsbürgerlichen Unterricht der Grundwehrdienstleistenden in der Grundausbildung seien vorgeschrieben gewesen, alle anderen Themen habe er aktuell gewählt und Schwerpunktthemen gebildet. Zur Didaktik des staatsbürgerlichen Unterrichts hat Major Schmidt ausgeführt, es sei neben den aktuellen politischen Informationen auch unter Zuhilfenahme von Kartenmaterial, Arbeitsgruppen oder Arbeitsaufträgen in Gruppen ausgebildet worden, so daß sich eine Gruppe mit Innenpolitik, die andere mit Außenpolitik und eine andere mit Krisenherden habe beschäftigen können. Der Unterricht selbst sei in Seminarform durchgeführt worden. Zu den Themen der Unteroffizierweiterbildung in seiner Kompanie hat Major Schmidt ausgesagt, in der Regel habe man sich mit Themen der Menschenführung und fachspezifischen Themen befaßt. Bei den militärgeschichtlichen Themen hätten unter anderem auch die Einsätze der Fallschirmjäger im Zweiten Weltkrieg eine Rolle gespielt. Stabsfeldwebel Weimaier hat ausgesagt, die politische Bildung sei in seiner Kompanie gemäß dem Jahresausbildungsbefehl durchgeführt worden. Stabsunteroffizier a. D. Guckenburg hat zur politischen Bildung und zum staatsbürgerlichen Unterricht erläutert, der Unterricht sei stets neutral gewesen, ohne daß auf eine bestimmte Richtung abgezielt worden sei. Insgesamt sei mehr die persönliche Einsatzbereitschaft der Unteroffiziere angesprochen worden als die politische Bildung. In der Regel sei der staatsbürgerliche Unterricht vom Kompaniechef gehalten worden. Er könne sich an keinen staatsbürgerlichen Unterricht erinnern, bei dem eine Auseinandersetzung mit der Rolle der Wehrmacht und den Einsätzen der Fallschirmjäger im Zweiten Weltkrieg stattgefunden habe. Auch die Frage der Traditionspflege habe in Bezug auf die Erlaßlage im Rahmen der politischen Bildung keine Rolle gespielt. Er hielte es für sinnvoll, wenn in kleinerem Rahmen nicht nur die militärischen Erfolge, sondern auch die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung diskutiert würden, damit wahre Begebenheiten von Übertreibungen getrennt und objektiv beleuchtet werden könnten. Das habe zu seiner Zeit nicht stattgefunden. In jedem Fall sei bei der Erörterung des Zweiten Weltkrieges im staatsbürgerlichen Unterricht dargestellt worden, daß es sich bei diesem Krieg um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gehandelt und es eine Fülle von Völkerrechtsverstößen gegeben habe. Major Hangs hat zur Akzeptanz der politischen Bildung bei den Angehörigen der Luftlande-/Lufttransportschule ausgesagt, seit der neuen Weisung des Generalinspekteurs der Bundeswehr von 1996 zur Intensivierung der politischen Bildung habe die Schulführung enorm darauf gedrängt, die Vorgaben durchzuführen, umzusetzen und zu intensivieren. Die Maßnahmen seien den Soldaten nicht übergestülpt worden. Neue Vorhaben und Änderungen würden den Soldaten ausreichend erklärt. Beobachtet werden müsse jetzt, ob die Vorgaben an einer Schule, die körperlich intensiv ausbilden müsse, wenigstens im vorgeschriebenen Minimum eingehalten würden. Entscheidend sei auch der Zeitpunkt, an dem politische Bildung im Tagesdienst durchgeführt werde. Davon sei die Effektivität abhängig. Zu beachten sei auch, daß bei den Lehrgangsteilnehmern nicht die politische Bildung den Schwerpunkt darstelle. Beim Stammpersonal werde versucht, der Verdrängung der politischen Bildung durch die Anforderungen des Tagesdienstes entgegenzusteuern. Blockunterrichte, Heranziehung von zivilen Referenten und die Durchführung der politischen Bildung außerhalb der Kaserne seien hierfür Möglichkeiten. So hätten zum Beispiel die 5. Inspektion und die Springer-Inspektion im Rahmen der politischen Bildung die Wehrmachtsausstellung in Uniform besucht und dies dann im Rahmen des staatsbürgerlichen Unterrichts aufgearbeitet. Daß hierbei sehr kontrovers diskutiert worden sei, sei gewollt gewesen. Oberst Jeschonnek, der Kommandeur der Luftlande-/Lufttransportschule, zu den Vorgaben für die politische Bildung dargelegt, die Schule entnehme die Vorgaben aus der Zentralen Dienstvorschrift 12/1 und dem Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung (VMBl.) von 1996 und der Arbeitsgruppe des Generalinspekteurs der Bundeswehr für die Verbesserung der Inneren Führung und der politischen Bildung. Sie erhalte außerdem nach den Grundsätzen der Auftragstaktik konkrete Weisungen des Generals der Heeresschulen. Er habe mit einem Grundsatzbefehl geregelt, daß am ersten oder zweiten Anreisetag der Lehrgangsteilnehmer ein Hörsaalabend stattzufinden habe, an dem der Hörsaalleiter seine Soldaten kennenlernen könne. Als geringe Verbesserung habe er veranlaßt, daß bei allen Wartezeiten, die während des Fallschirmsprungdienstes entstünden, die Zeit für Gespräche und Diskussionen über das aktuelle politische Tagesgeschehen genutzt werde. In Gruppendiskussionen und nicht im Frontalunterricht werde in den vorgeschriebenen Stundenansätzen unter Beteiligung aller Soldaten politische Bildung durchgeführt. Zur Zeit würden die Lehrpläne daraufhin geprüft, ob die Zielsetzung zweckmäßig sei und ob Kurskorrekturen notwendig und machbar seien. Major Hangs hat zur zukünftigen Entwicklung der politischen Bildung an der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt vorgetragen, daß durch die Verpflichtung des Brigadegenerals a. D. Roth als Vortragenden ein Wehrhistoriker und dessen Expertise gewonnen werden konnte, um relativ wertneutral die die Fallschirmjäger interessierenden Themen zu vermitteln. General a. D. Roth habe zwei Vorträge zum Ersten und Zweiten Weltkrieg gehalten. Bei den Vortragsveranstaltungen von jeweils zweieinhalb Stunden hätten Dienstgrade von Offizieren bis Feldwebeln teilgenommen. Die Resonanz sei gut gewesen. Geplant sei, in Abendveranstaltungen weitere Einzelaspekte noch einmal zu betrachten. So sei bisher das Thema Kreta, eingebettet in die operative, taktische Lage, mit der gesamten Bandbreite -- Leistungen einzelner Soldaten, Fehler der militärischen Führung, Opfer auf Seiten der Kämpfer, Verteidiger und der Zivilbevölkerung -- in einem Zwei-Stunden-Vortrag zur Operation Merkur umfassend aufgearbeitet worden. Darauf aufbauend sollten jetzt noch Diskussionsveranstaltungen stattfinden, in denen die Operation Merkur unter dem Blickwinkel anderer möglicher Handlungsalternativen dargestellt werde. 7. Traditionsverständnis und Traditionspflege Zur Wertigkeit der Tradition in der Ausbildung hat Generalmajor Reichardt erklärt, das Thema Tradition spiele in diesem Zusammenhang in der Unterrichtsgestaltung, in der Lehre an den Schulen des Heeres eine außerordentlich nachgeordnete Rolle. Es sei als Ausbildungsfach kaum planmäßiger Gegenstand eines Unterrichts. Tradition begegne dem Soldaten praktisch nicht in seinem Tagesablauf, sondern in protokollarischen, feierlichen Formen. Sie sei höchstens einmal Gegenstand von Gesprächen oder bei bestimmten Anlässen. Tradition sei kein Lehrfach, das von seiten des Heeresamtes gestaltet und gelenkt werde. Die Soldaten sollten sich nicht mit dem hinter ihnen Liegenden, sondern mit dem vor ihnen Liegenden auseinandersetzen. Dem entspräche die Ausbildung in der Lehre; es gebe keine Unterrichte oder keine Fächer Tradition oder Traditionsvermittlung. Es gebe jedoch einige Kernbereiche der Tradition, die mit Geist und Haltung zu tun hätten und die unabhängig seien von Äußerlichkeiten und Epochen. An allen Schulen des Heeres finde jedoch die Auseinandersetzung mit der Entstehung der jeweiligen Waffengattung statt. Das sei erforderlich, weil bei dem engen Austausch mit den Alliierten die Entstehung der Truppengattung ein wichtiges Gesprächsthema sei. Deshalb müßten die Soldaten die Entstehung ihrer eigenen Truppengattung, ihre Geschichte, kennen. Die deutschen Fallschirmjäger müßten sich deshalb mit der Operation Kreta, einem zentralen und traumatischem Erlebnis, und dem Kampf um Monte Cassino auseinandersetzen. Die Soldaten müßten wissen, daß 1944 andere Maßstäbe gegolten hätten. Er habe mit dem Kommandeur der Luftlande- /Lufttransportschule abgesprochen, daß über diese Ereignisse gesprochen und unterrichtet werde, der Unterricht aber nicht ende, ohne daß im Anschluß an die Gefallenen gedacht werde. Zu seinem Traditionsverständnis hat Oberst a. D. Quante ausgeführt, es entspreche dem, was seinerzeit Generalinspekteur Naumann auf der Kommandeurtagung in Leipzig ausgeführt habe. Auch er sehe das Risiko der kurzen Tradition der Fallschirmjägertruppe, deren Einsätze mit dem Zweiten Weltkrieg und der Nazi-Zeit begonnen hätten. In Kenntnis dieses Risikos habe er befohlen, bei der Vorführung der Lehrsammlung der Luftlande-/Lufttransportschule den Hinweis zu geben, daß es sich nicht um Tradition, sondern um Geschichte handele. Aus diesem Grund habe er auch veranlaßt, daß am Ende dieser Ausstellung Photos von Soldatenfriedhöfen zu sehen seien. Es solle gezielt an die Einsätze der Fallschirmjägertruppe in der Wehrmacht erinnert werden, an die Leistung der Soldaten. Es müsse aber auch gezeigt werden, wozu sie mißbraucht worden seien und wo es hinführe, wenn sich Soldaten von Unrechtssystemen mißbrauchen ließen und mißbraucht würden. Er sei der Auffassung, das Bundesministerium der Verteidigung hätte die von der Truppe erwartete Neufassung des Traditionserlasses längst erlassen, wenn die notwendige Trennschärfe zwischen der soldatischen Leistung des einzelnen und der Gesamtinstitution Wehrmacht leichter herzustellen sei. Im übrigen bliebe es den vor Ort befindlichen Führern und Kommandeuren überlassen, den Einzelfall zu beurteilen. Dem gültigen Erlaß von 1982 fehle die Trennschärfe. Er selbst habe sie für die Soldaten nicht herstellen können, weil an der Luftlande- /Lufttransportschule nach seiner Prioritätssetzung aufgrund des gefährlichen Sprungdienstes und der deshalb entwickelten besonderen Aktivitäten für die Sicherheit der Soldaten keine ausreichende Zeit zur Verfügung gestanden habe. Bei der Kommandeurtagung in Leipzig sei gesagt worden, es sei mehr Zeit erforderlich, um die Auflagen der Inneren Führung und die Unterrichte der staatsbürgerlichen Bildung zu erfüllen. Die geforderte Zeit habe er nicht erhalten. Erteilt worden seien jedoch zusätzliche Aufträge und Aufgaben. Generalisierend könne man sagen, daß der erweiterte Auftrag der Bundeswehr seine Möglichkeit verkürzt habe, Innere Führung gleichgewichtig zur handwerklichen Ausbildung zu betreiben. Oberst Jeschonnek hat zu seinem Traditionsverständnis erklärt, Tradition sei nichts anderes als die Überlieferung von Werten und Tugenden. Zu den bekannten Leitmotiven Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Disziplin und Sorgfalt sei in der Bundeswehr die Kritikfähigkeit hinzugekommen. Dieses Werteverständnis habe alte und junge Soldaten erzogen. Major Schmidt hat zu seinem persönlichen Traditionsverständnis als Fallschirmjäger erklärt, er halte sich an den Traditionserlaß von 1982. Der Fallschirmjäger der Wehrmacht sei für ihn und die jungen Fallschirmjäger ein Vorbild, denn er vereinige auf sich -- aus dem gemeinsamen Sprungerlebnis heraus -- Motivation, Können und Zusammengehörigkeitsgefühl. Das seien die Motive, auf die die Fallschirmjäger Wert legten. Diese Motive habe er international immer wieder kennengelernt. Nach seiner Auffassung hätten auch andere Waffengattungen ihren Waffenstolz. Die Wehrmacht als Ganzes, in das Dritte Reich eingebunden, werde von ihm abgelehnt, wobei er nicht die eine oder andere militärische Leistung der Wehrmacht verschweigen wolle. Aus seiner Chefzeit sei ihm kein Fall erinnerlich, in dem die Einsätze der Fallschirmjäger im Zweiten Weltkrieg auf der Basis der Tradition diskutiert worden seien. Die relativ kurze Tradition der Waffengattung Fallschirmjäger habe bei der Vermittlung dieser Werte keine Schwierigkeit dargestellt. Die Fallschirmjägertruppe in der Bundeswehr bestehe seit 1956 und die Tradition der Fallschirmjäger gebe es mittlerweile schon wieder lange Zeit. Gerade in jüngerer Zeit habe sich auf dem Gebiet der Fallschirmjäger sehr viel Tradition gebildet, denn die ersten Soldaten, die in Einsätze der Bundeswehr gegangen seien, seien Fallschirmjäger gewesen. Diese traditionswürdigen Werte hätten bei der allgemeinen Diskussion über Werte im Soldatenberuf in letzter Zeit eine zunehmend wichtige Rolle gespielt. Tradition gebe dem Soldaten eine gewisse Identität. Die guten Leistungen seiner Kompanie hätten ihr einen guten Ruf im In- und Ausland eingebracht. Das sei ihre Tradition. Der derzeitige Kompaniechef der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909, Hauptmann Salmon, hat zum Traditionsverständnis seiner Soldaten erklärt, Mannschaften und Unteroffiziere seien an der Geschichte interessiert. Die Masse des Unteroffizierkorps habe freiwillig an Abendveranstaltungen zu einschlägigen Themen teilgenommen. Erschreckend sei, wie schlecht die Soldaten über die Geschichte informiert seien. Die Masse der Soldaten habe keinerlei Wissen über geschichtliche Themen. Die Akzeptanz der Verbote, den Fallschirmjägerruf "Klagt nicht, kämpft!" zu gebrauchen, die Zehn Gebote der Fallschirmjäger oder den bekannten Kopf eines Fallschirmjägers mit Glockenhelm aufzuhängen, sei bei Teilen seiner Soldaten vorhanden, bei anderen nicht. Insgesamt könne er einen Prozeß der Hinführung zu einem richtigen Geschichtsverständnis erkennen. Man müsse daran sukzessive arbeiten. Generalmajor Reichardt hat zum "Fallschirmjägergeist" erklärt, in allen modernen Armeen empfänden sich die Fallschirmjäger als eine besonders gute, belastbare und leistungsfähige Truppe. Der Fallschirmjägergeist sei international. Der Fallschirmjäger, der aus einem Flugzeug abspringen müsse, müsse hinterher auch in der Lage sein, sich mit wenig Ausrüstung in unbekanntem Gelände durchzusetzen, seinen Führern vertrauen und sich darauf verlassen können, daß die Kameraden ihn nicht zurückließen. Dies seien soldatische Elemente, die sehr viel mit den Begriffen Geist, Tugend, Haltung zu tun hätten. Man müsse den Soldaten immer wieder sagen, es ginge bei ihren Einsätzen nicht um Sport, sondern um die Erfüllung militärischer Aufträge. Der Begriff Kameradschaft ergebe sich zwar auch aus dem Gesetz, sei aber dennoch auslegbar. Die Fallschirmjäger könnten sich zugute halten, daß aus ihrer Tradition, aus den vorgelebten Beispielen der Kameradschaft eine Tugend geworden sei, die diese Truppengattung geprägt habe. Im internationalen Vergleich zählten die Fallschirmjäger der Bundeswehr aufgrund ihres Wehrpflichtigenanteils zu den moderaten. Im Ausland gebe es Erscheinungen, die deutlich robuster und weniger sensibel seien als bei den Fallschirmjägern der Bundeswehr. Zum "Fallschirmjägergeist" hat Oberst a. D. Quante ausgeführt, er halte es für absolut falsch, wenn eine Truppe keinen "Geist" habe. Jeder Verein und jedes Unternehmen betreibe corporate identity. Es komme darauf an, daß in dieser Gruppe der richtige Geist herrsche. Er sei absolut überzeugt davon, daß in der Fallschirmjägertruppe ein besonderer Geist herrschen müsse. Dieser bestehe aus Korpsgeist, Kameradschaft und Können. Er sehe nicht, daß sich durch die neuen zusätzlichen Aufgaben der Bundeswehr der Fallschirmjägergeist geändert habe. Er sehe keinen großen Unterschied zu der Zeit, in der er Soldat geworden sei. Die Grenze dieses Fallschirmjägergeistes ziehe er dort, wo in der Ausbildung Gesetze übertreten würden und im Gefecht, wo gegen die Genfer Konventionen gehandelt werde. Er selbst habe seine Soldaten -zigmal belehrt, das Bild "Klagt nicht, kämpft" mit der seelenlosen Fratze, das seit den sechziger Jahren in der Truppe herumgeistere, von den Wänden abzuhängen. Die Soldaten hätten sich aber immer damit identifiziert. Auch die Verbreitung der Zehn Gebote für Fallschirmjäger habe er als Pamphlete in der Kaserne verbieten lassen. Sie seien nicht Grundlage für die Ausbildung der Fallschirmjäger gewesen. Er habe seinen Soldaten gesagt, jeder Soldat, der tapfer gewesen sei, der sich an die bestehenden Ordnungen gehalten habe, der sein Leben für seine Kameraden und Flüchtlinge eingesetzt habe, der sich menschlich bewährt habe, sei ein Vorbild, gleich ob deutscher oder russischer Soldat. Vorbildhaft für jeden Fallschirmjäger der Fallschirmjägertruppe sei auch die gezeigte militärische Leistung der Fallschirmjäger der Wehrmacht. Den Gebrauch des Wortes "Kriegskasse" in dem offiziellen Programm zur Einladung der feierlichen Namensgebung der Franz-Josef-Strauß-Kaserne am 4. Mai 1993 zur Sammlung von Beiträgen der Gäste hat Oberst a. D. Quante vor dem Untersuchungsauschuß als nicht zu beanstanden angesehen. Er sehe auch nicht, daß von seiner Schule negative Impulse in die gesamte Luftlandetruppe ausgegangen seien. Von Vorgesetzten habe es keine Kritik an der Schule gegeben. Mit seinen Vorgesetzten habe er sich im wesentlichen über seine drängenden Materialprobleme unterhalten. Als Erklärung für das wiederholte Auftauchen verbotener Ablichtungen von Wehrmachtsfallschirmjägern und der Zehn Gebote für Fallschirmjäger hat Oberst Jeschonnek vor dem Untersuchungsausschuß angegeben, nach seiner Auffassung handele es sich um ein Sammlerphänomen von unreifen Soldaten, die diese Dinge sammelten, weil sie verboten seien. Er habe die Vorgesetzten angewiesen, diese Ablichtungen einzuziehen und in einem Gespräch mit dem betreffenden Soldaten zu vermitteln, warum dies abgelehnt werde. Oberst Jeschonnek hat zum Korpsgeist in der Fallschirmjägertruppe weiter ausgesagt, er müsse den Zusammenhalt der Soldaten fördern, weil die Summe eines Teams mehr sei als der einzelne. Unter Belastung bestehe die Gefahr, daß der Schwächere aufgebe. Der Grundwert der Solidarität einer Solidargemeinschaft spiegele sich im Korpsgeist wider. Er bewundere seinen Vorvorgänger Oberst a. D. Quante, der den Korpsgeist über fünf Jahre lang postuliert habe aus der inneren Überzeugung, daß man in schwierigen Notsituationen eine geistige Kraft brauche und dies auch für die etwas Einfacheren mit drei Schlagworten greifbar gemacht habe. Major Schmidt hat zur Traditionsvermittlung durch Vorgesetzte ausgeführt, seine Vorgesetzten hätten die Einsätze der Fallschirmjäger im Zweiten Weltkrieg besprochen und im militärischen Sinne "zerlegt". Dabei sei herausgefiltert worden, was als gut empfunden worden sei: Korpsgeist, Können und Kameradschaft. Die Motivation, die gute Ausbildung und das Zusammengehörigkeitsgefühl seien notwendig, um Fallschirmjäger zu sein. Von den Vorgesetzten sei auch vermittelt worden, daß die Fallschirmjäger für die gezeigte Ritterlichkeit hohes Lob von den jeweiligen feindlichen Kommandeuren erhalten hätten. Es habe, wie in allen anderen Verbänden der Wehrmacht, aber auch schwarze Schafe gegeben. Ausschreitungen gegenüber der Zivilbevölkerung seien unbestritten. Zur Traditionsvermittlung hat Generalmajor Reichardt erklärt, in den Büchereien der Bundeswehr gebe es exzellente Literatur, auch wissenschaftliche. Die literarische Aufarbeitung sei aber nahezu am Ende, weil Zeitzeugen kaum noch schrieben. Die Schrift des Oberstleutnant a. D. Dr. Hartmann "Geist und Haltung des deutschen Offiziers von 1880 bis 1980" dürfte einer der letzten Beiträge eines Laien sein, der sich seine Gedanken über diese Epoche gemacht habe. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, aus dieser Schrift ein Geschichtsbuch der Bundeswehr oder ein Geschichtsbuch der Heeresschulen oder sie zur Grundlage der Ausbildung zu machen. Als Ausbildungsgrundlage habe sie sich nicht geeignet. Das Buch des Dr. Hartmann sei auch kein Beitrag zur Traditionspflege. Die Schrift stelle jedoch in keiner Weise die Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Frage und träte in keiner Aussage den Alliierten zu nahe. Sie sei ein Beitrag für die Büchereien, in denen ein ausgeprägter Pluralismus herrsche. Mit Schreiben vom 23. März 1998 hatte das Bundesministerium der Verteidigung zu der Schrift des OTL a. D. Dr. Hartmann gegenüber dem Untersuchungsausschuß bemerkt, es handele sich bei der Studie um das Lebenszeugnis eines pensionierten Offiziers, der Erfahrungen aus einer persönlichen historischen Rückschau zu reflektieren versuche. Er tue dies aus der eingeschränkten Sicht eines Zeitzeugen, ohne die Erkenntnisse und Ergebnisse der geschichtlichen Forschung im Detail zu berücksichtigen. Die Studie genüge deshalb wissenschaftlichen Ansprüchen nicht und sei für die historisch-politische Bildung in der Bundeswehr nicht geeignet. Sie bewege sich aber im Spektrum der zu tolerierenden Meinungsfreiheit. Finanziell sei sie nicht gefördert worden. Der Amtschef des Heeresamtes habe aufgrund einer amtsinternen Studie die methodischen Mängel und die sie für die Führerausbildung ungeeignet erscheinen lassende unzureichende Tiefe gekannt. Er habe einer begrenzten Verteilung an die Büchereien der Truppenschulen zugestimmt, um mit ihr das Spektrum der Zeitzeugen für eine Auseinandersetzung mit Fragen des soldatischen Selbstverständnisses zu erweitern. Bundesminister Rühe hat am 30. April 1998 hierzu ausgesagt, in der Behandlung dieser Schrift sei zu unterscheiden, ob sie der gesamten Bundeswehr oder nur einem beschränkten Kreis zur Verfügung stehe. Er halte es für richtig, sich auch mit umstrittener Literatur kontrovers auseinanderzusetzen und dafür das Buch zur Verfügung zu stellen. Es müsse nur deutlich sein, daß dies nicht verbindliche Grundlage für alle sei. Generalmajor Reichardt hat zur Gestaltung des "Kreta-Tages" und den Vorgaben des Heeresamtes erklärt, der Gedenktag sei eine seit vielen Jahren an der Luftlande-/Lufttransportschule übliche Gepflogenheit, die von Seiten des Heeresamtes nicht beeinflußt werde. Hier würden dieselben Vorgaben wie in jeder anderen Truppengattung, die sich nicht von den Weisungen anderer Schulen unterschieden, gelten. Nach seiner Kenntnis hätten sich immer wieder ehemalige Fallschirmjäger und aktive Fallschirmjäger zusammengefunden, um der gefallenen Kameraden zu gedenken. Dies sei eine Veranstaltung, die auch seine persönliche Sympathie genieße. Er lege großen Wert darauf, daß man auch dort, wo es besondere Anlässe gebe, das Gedenken weiter pflege. Oberst a. D. Quante hat zum Thema "Kreta-Tag" ausgeführt, es habe jährlich, in der Regel morgens zu Dienstbeginn, ein Appell stattgefunden, bei dem der deutschen Fallschirmjäger, Gebirgsjäger und der Transportflieger gedacht worden sei, die beim Einsatz auf Kreta ums Leben gekommen seien. Es sei dabei auch der Toten des tapferen Gegners gedacht worden, der gegen die deutschen Fallschirmjäger und Gebirgsjäger gekämpft habe. Dies sei in feierlicher Form geschehen und mit einer Kranzniederlegung am Ehrenmal abgeschlossen worden. Die Dauer des Appells habe 10 bis 15 Minuten betragen. Die Bezeichnung "Kreta- Feier" sei absolut falsch. Es handele sich um ein Gedenken. Nicht gedacht worden sei der Toten in der Zivilbevölkerung. Das Gedenken an die zivilen Toten geschehe am Volkstrauertag, an dem der Opfer der Gewaltherrschaft und des Krieges gedacht werde. Am "Kreta-Tag" habe der Schwerpunkt des Gedenkens bei den gefallenen Soldaten gelegen. Die Frage nach dem Sinn diese Einsatzes sei immer dadurch gestellt worden, daß bei dem Appell darauf hingewiesen worden sei, die Fallschirmjägertruppe sei im Grunde für eine großdeutsche imperialistische Idee geopfert und in verantwortungsloser Weise in einen Einsatz geschickt worden, den 80 % der Soldaten aufgrund militärischer Führungsfehler nicht überlebt hätten. Eine Truppe müsse sich vergegenwärtigen, in was für Situationen sie kommen könne und welche Opfer von ihr abverlangt werden könnten. Die ausländischen Teilnehmer an diesem Appell hätten dies positiv bewertet. In keinem Fall habe es am 20. April eine vergleichbare Zusammenkunft gegeben. Gepflegt werde auch das Gedenken an die mit einer Transall-Maschine der Bundeswehr auf Kreta abgestürzten Soldaten. Es gebe zwar keine Straßenbezeichnung nach ihnen, aber es gebe in der Kaserne aufgehängte Bilder von dem Ehrenmal auf Kreta. Major Schmidt hat zum Thema "Kreta-Tag" ausgeführt, dieser Tag sei an der Fallschirmjäger Lehr- und Versuchskompanie 909 in der Form begangen worden, wie es auch an der Luftlande-/Lufttransportschule in Altenstadt üblich gewesen sei. In der morgendlichen Parole sei das "Unternehmen Merkur" von 1941 erwähnt worden. Im Rahmen der Weiterbildung für die Wehrpflichtigen sei dargestellt worden, um was es sich bei dem "Unternehmen Merkur" überhaupt gehandelt habe. In erster Linie habe es jedem Soldaten klar sein müssen, daß der Auftrag "Merkur" sinnlos, letztendlich verbrecherisch gewesen sei. Die Truppe sei hier verheizt worden. Der Einsatz wäre mißlungen, wenn nicht die Gebirgsjäger die Fallschirmjäger wieder herausgehauen hätten. Das schmälere aber nicht die militärischen Leistungen bei den