Deutscher Bundestag: Drucksache 13/10183 vom 24.03.1998 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis, Reinhold Robbe, Erika Steinbach, Lothar Fischer (Homburg), Horst Eylmann, Joachim Gres, Rainer Funke, Ottmar Schreiner, Ulrich Irmer, Horst Günther (Duisburg), Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Fritz Wittmann, Richard Schuhmann (Delitzsch), Volker Kröning, Alfred Hartenbach, Dr. Reinhard Göhner, Dr. Susanne Tiemann, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Gisela Frick, Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Kurt J. Rossmanith, Frederick Schulze (Sangerhausen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Jürgen Warnke, Erika Reinhardt, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Koppelin, Helmut Schäfer (Mainz), Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen), Friedhelm Ost, Margot von Renesse, Josef Hollerith, Hildebrecht Braun (Augsburg), Susanne Jaffke, Erwin Horn, Dr. Heiner Geißler, Dieter Wiefelspütz, Dr. Michael Luther, Dr. Dieter Thomae, Peter Kurt Würzbach, Klaus Dieter Reichardt (Mannheim), Dr. Rupert Scholz, Dr. Liesel Hartenstein, Heinrich Lummer, Dr. Egon Jüttner, Rudolf Purps, Dietrich Austermann - Drucksache 13/7028 - Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland A. Problem Der Antrag geht davon aus, daß die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Neuregelung der deutschen Rechtschreibung von so erheblicher Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland sei, daß sie nicht ohne Mitwirkung der Gesetzgeber in Bund und Ländern mit Wirkung für die Amtssprache, für Literatur, Presse, Wirtschaft und Schule, insbesondere für die Beurteilung schulischer Leistungen, eingeführt werden könne. B. Lösung Der Deutsche Bundestag faßt die vom Rechtsausschuß vorgeschlagene Entschließung. Mehrheitliche Annahme C. Alternativen Der Deutsche Bundestag äußert sich nicht zur Rechtschreibreform. D. Kosten Keine Angaben. Beschlußempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag -- Drucksache 13/7028 -- in folgender Fassung anzunehmen: "1. Der Deutsche Bundestag nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, daß die Art und Weise der Umsetzung der Rechtschreibreform und ihre Inhalte bei den Bürgern unseres Landes ein hohes Maß an rechtlicher und sprachlicher Unsicherheit über die deutsche Rechtschreibung hervorgerufen haben. Es hat eine große Zahl unterschiedlicher verwaltungsgerichtlicher und oberverwaltungsgerichtlicher Bewertungen gegeben. In einer Reihe von Bundesländern sind Volksabstimmungen angelaufen. 2. Der Deutsche Bundestag ist der Überzeugung, daß sich die Sprache im Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger, die täglich mit ihr und durch sie leben, ständig und behutsam, organisch und schließlich durch gemeinsame Übereinkunft weiterentwickelt. Mit einem Wort: Die Sprache gehört dem Volk. 3. Der Deutsche Bundestag bittet die Kultusminister der Länder, an der Entwicklung eines Verfahrens mitzuarbeiten, in dem die Fortentwicklung der Sprache behutsam nachgezeichnet und festgestellt wird, was als Konsens in der Sprachgemeinschaft gelten kann. An dieser Aufgabe sollten alle, die durch ihre beruflichen und wissenschaftlichen Bezüge der Sprache besonders verpflichtet sind, beteiligt werden. Dazu gehören zum Beispiel die deutsche Akademie für Sprache und Dichtung, die Verbände der Schriftsteller und Journalisten, die Vereinigungen der Germanisten und der Sprachforscher. Ein für diese Aufgabe zuständiges koordinierendes Gremium sollte unter Mitwirkung der an der Wiener Absichtserklärung beteiligten Unterzeichnerstaaten zudem Sorge für die Erhaltung der Einheitlichkeit der Sprache im deutschen Sprachraum tragen. In die Prüfungen und Beratungen ist die vorliegende Rechtschreibreform einschließlich der bereits in die Schulpraxis übernommenen Teile einzubeziehen, um die Verunsicherung der betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer möglichst bald zu beenden. 4. Der Deutsche Bundestag bittet die Bundesregierung, die behutsame Entwicklung der deutschen Sprache -- einschließlich des vorstehenden Überprüfungsverfahrens (Nummer 3) -- zu begleiten und darüber den Deutschen Bundestag rechtzeitig -- insbesondere im Hinblick auf Umsetzungsmaßnahmen in die Amtssprache -- zu unterrichten." Bonn, den 4. März 1998 Der Rechtsausschuß Horst Eylmann Joachim Gres Peter Enders Volker Beck (Köln) Detlef Kleinert (Hannover) Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Joachim Gres, Peter Enders, Volker Beck (Köln) und Detlef Kleinert (Hannover) I. Zum Beratungsverfahren Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis, Reinhold Robbe, Erika Steinbach, Lothar Fischer (Homburg), Horst Eylmann, Joachim Gres und anderer Abgeordneter zur Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland -- Drucksache 13/7028 -- in seiner 170. Sitzung vom 18. April 1997 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuß, den Innenausschuß, den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Der Auswärtige Ausschuß hat den Antrag in seiner 68. Sitzung vom 11. Juni 1997 beraten und mit der Mehrheit aller Fraktionen und der Gruppe der PDS gegen eine Stimme aus der Fraktion der F.D.P. beschlossen zu empfehlen, 1. die Entscheidung in der Sache jedem einzelnen Mitglied des Bundestages zu überlassen, 2. aus außenkulturpolitischen Erwägungen nachdrücklich darauf zu dringen, daß die Einheitlichkeit des deutschen Sprachraums gewahrt bleibt. Der Innenausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung vom 4. März 1998 beraten und einvernehmlich beschlossen zu empfehlen, einen Beschluß zu dieser Vorlage im Plenum des Deutschen Bundestages herbeizuführen. Der Haushaltsausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung vom 14. Mai 1997 beraten und mit 20 Stimmen gegen neun Ablehnungen und bei zwei Stimmenthaltungen beschlossen zu empfehlen, den Antrag anzunehmen. Der Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat den Antrag in seiner Sitzung vom 1. Oktober 1997 beraten und mehrheitlich gegen zwei Stimmen bei mehreren Stimmenthaltungen beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen. Der Rechtsausschuß hat zur Beratung des Antrags in seiner 86. Sitzung vom 2. Juni 1997 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der folgenden Sachverständige teilgenommen haben: -- Prof. Dr. Gerhard Augst, Gesamthochschule Siegen -- Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Universität Konstanz -- Hans-Joachim Gelberg, Verleger -- Prof. Dr. Rolf Gröschner, Universität Jena -- Prof. Dr. Theodor Ickler, Institut für Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft, Erlangen -- Prof. Dr. Wolfgang Löwer, Universität Bonn -- Prof. Dr. Hans-Peter Schneider, Universität Hannover Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Protokoll der 86. Sitzung des Rechtsausschusses mit den anliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen. In seiner 111. Sitzung vom 4. März 1998 hat der Rechtsausschuß abschließend über den Antrag beraten und über die einzelnen Punkte des Antrags in der vom ihm beschlossenen Fassung wie folgt abgestimmt: Die Nummern 1 und 2 wurden einstimmig, die Nummern 3 und 4 mehrheitlich bei Stimmenthaltungen angenommen. Der Antrag insgesamt in der vom Rechtsausschuß beschlossenen Fassung wurde mehrheitlich gegen die Stimmen einiger Abgeordneter aller Fraktionen bei Stimmenthaltungen angenommen. II. Zur Begründung der Beschlußempfehlung 1. Allgemeines Ein Teil des Ausschusses bedauerte, daß die zahlreichen Gespräche mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu einer Einigung über das Verfahren zur Umsetzung der Rechtschreibreform in Deutschland geführt hätten. Insbesondere wurde kritisiert, daß die Kultusminister nicht bereit gewesen seien, auch nur über eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes zu verhandeln. Durch die neue Antragsform wurden aus Sicht der Antragsteller die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gewählte Art der Einführung einer umfassenden Rechtschreibreform im Wege kultusministerieller Erlasse akzentuiert. Gegner des Antrags werten die Neuformulierung als weitgehenden Rückzug der Antragsteller. Die Sprache soll sich im Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger behutsam weiterentwickeln. Für die Begleitung und Festellung dieses Vorgangs werden Personen und Institutionen -- keinesfalls abschließend -- benannt. Gegner des Antrags vertraten im Ausschuß die Auffassung, daß eine Beteiligung des Deutschen Bundestages bei einer Reform der deutschen Rechtschreibung aus rechtlichen Gründen nicht geboten sei. Zudem wiesen sie darauf hin, daß durch die Nummer 4 des vom Rechtsausschuß beschlossenen Antrags die Gefahr einer Spaltung zwischen Schul- und Amtssprache begründet werde. Zudem klammere der neue Antragstext alle bisher strittigen Punkte weitgehend aus. Einige der Abgeordneten, die dem zur Annahme empfohlenen Antrag nicht zustimmten, wiesen darauf hin, daß die Formulierung in der Begründung der Antragsteller, die Amtssprache solle beibehalten werden, bis das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens vorliege, die Gefahr begründe, daß sich die Amtssprache und die Volkssprache unterschiedlich entwickeln könnten. 2. Zu dem Antrag Die Antragsteller begründeten ihren Antrag in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung wie folgt: "Seit dem Beginn der vorzeitigen Einführung der Rechtschreibreform an den Schulen liegt eine Vielzahl unterschiedlicher verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen vor. Klagen in der Hauptsache sind anhängig. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind bereits Volksbegehren eingeleitet worden. Damit besteht die Gefahr einer Aufsplitterung der deutschen Sprache unter den einzelnen Bundesländern. Der Deutsche Bundestag achtet die Kulturhoheit der Länder, nämlich ihre vorrangige Zuständigkeit für Unterricht und Bildung. Das bedeutet nicht, daß das Bundesparlament an den Fragen der Entwicklung der deutschen Sprache und ihrer Schreibweise sowie der Art und Weise ihrer Veränderungen nicht beteiligt ist. Deshalb bittet der Deutsche Bundestag die Kultusminister der Länder, das Lehren und Lernen der Rechtschreibung an den Schulen nicht ohne eine gesicherte Verfahrensgrundlage ändern zu wollen. Zwar kann die Schreibweise der deutschen Sprache letztlich nur regelhaft erlernt werden. Doch darf die dafür erforderliche Normierung die durch gesellschaftliche Übereinkunft im deutschen Sprachraum entstandene und dokumentierte Entwicklung der Sprache nur aufnehmen, aber nicht selbst hoheitlich ordnen und damit Änderungen aufzwingen. Die Sprache gehört dem Volk. Der Staat ist darauf beschränkt, Verfahren zur Feststellung der tatsächlich verwendeten Sprache festzulegen. Der Deutsche Bundestag hält es daher für sinnvoll, ein unabhängiges Gremium der Unterzeichnerstaaten der Wiener Absichtserklärung mit der Beobachtung der Sprachentwicklung zu beauftragen. Maßstab ist dabei der allgemeine Sprachgebrauch in den Unterzeichnerstaaten; neue Schreibweisen setzen allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung voraus. Das vorliegende neue Regelwerk ist zudem auf die Notwendigkeit von Änderungen bzw. Ergänzungen hin grundlegend zu überprüfen. Dem unabhängigen Gremium sollten neben Sprachwissenschaftlern auch Praktiker der Sprache (u. a. Schriftsteller, Dichter, Journalisten, Verleger und Entwickler von Datenverarbeitungsprogrammen) angehören. Bis das Ergebnis dieser Überprüfung vorliegt, ist die hergebrachte Amtssprache des Bundes beizubehalten." Gegner des Antrags wiesen darauf hin, daß die Begründung durch die Antragsteller nicht Bestandteil des Antrags und der Beschlußfassung des Rechtsausschusses sei. Bonn, den 4. März 1998 Joachim Gres Peter Enders Volker Beck (Köln) Detlef Kleinert (Hannover) Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter 24.03.1998 nnnn