Deutscher Bundestag: Drucksache 13/4291 vom 09.04.1996 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1996 bis 1999 (2000) Inhaltsverzeichnis Seite Teil I: Allgemeines 1. Allgemeine Bemerkungen zum Rahmenplan 4 1.1 Rechtsgrundlage und Aufgaben des Rahmenplans 4 1.2 Institutionelle Regelungen 4 2. Ziele und Konzeptionen der Regionalpolitik 5 2.1 Übergreifende Ziele 5 2.2 Beitrag der Gemeinschaftsaufgabe zum Aufbau der neuen Länder 5 2.3 Die Gemeinschaftsaufgabe in den alten Ländern 6 3. Die Gemeinschaftsaufgabe als spezialisiertes Instrument zur regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Regionalpolitik 6 3.1 Regionalpolitische Aufgabenverteilung im föderativen System 6 3.2 Grundlagen der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 6 3.3 Die Koordinierungsfunktion der Gemeinschaftsaufgabe 7 3.4 Beiträge der Gemeinschaftsaufgabe zur Unterstützung von Zielen anderer Politikbereiche 7 3.5 Regionale Fördergebiete 8 4. Die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zum 24. Rahmenplan 10 4.1 Zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung 10 4.2 Zentrale Elemente des Förderkonzeptes der Gemeinschaftsaufgabe nach der Weiterentwicklung 12 5. Beschlüsse des Bund-Länder-Planungsausschusses zum 24. und 25. Rahmenplan 15 6. Maßnahmen und Mittel 16 7. Erfolgskontrolle 18 7.1 Aufgaben und Konzeptionen einer Erfolgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderung 18 7.2 Vollzugskontrolle 19 7.3 Zielerreichungskontrolle 22 7.4 Wirkungskontrolle 22 8. Deutsche Regionalpolitik innerhalb der Europäischen Union 24 8.1 Beteiligung des EG-Regionalfonds an der deutschen Regionalförderung 24 8.2 Beihilfekontrolle der EG 25 Teil II: Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung 1. Allgemeines 29 2. Fördervoraussetzungen für die gewerbliche Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) 30 3. Ausschluß von der Förderung 33 4. Widerruf des Zuwendungsbescheides und Rückforderung der Fördermittel bei Nichterreichung von Fördervoraussetzungen des Rahmenplans 33 5. Ergänzende Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft 34 6. Übernahme von Bürgschaften 34 7. Ausbau der Infrastruktur 35 8. Übergangsregelungen 36 Teil III: Regionale Förderprogramme 1. Regionales Förderprogramm ,,Bayern" 37 2. Regionales Förderprogramm ,,Berlin" 44 3. Regionales Förderprogramm ,,Brandenburg" 54 4. Regionales Förderprogramm ,,Bremen" 62 5. Regionales Förderprogramm ,,Hessen" 70 6. Regionales Förderprogramm ,,Mecklenburg-Vorpommern" 74 7. Regionales Förderprogramm ,,Niedersachsen" 84 8. Regionales Förderprogramm ,,Nordrhein-Westfalen" 88 9. Regionales Förderprogramm ,,Rheinland-Pfalz" 98 10. Regionales Förderprogramm ,,Saarland" 106 11. Regionales Förderprogramm ,,Sachsen" 115 12. Regionales Förderprogramm ,,Sachsen-Anhalt" 125 13. Regionales Förderprogramm ,,Schleswig-Holstein" 131 14. Regionales Förderprogramm ,,Thüringen" 136 Anhänge: Anhänge 1 bis 5 zu Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen mit Bedeutung für den 25. Rahmenplan Anhang 1: Artikel 91 a des Grundgesetzes 143 Anhang 2: Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 144 Anhang 3: Auszug aus dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 147 Anhang 4: Richtlinie für ERP-Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen in regionalen Fördergebieten 149 Anhang 5: Garantie des Bundes 150 Anhänge 6 bis 16 mit fördertechnischen Informationen zum 25. Rahmenplan Anhang 6: Antragsformular für die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft 156 Anhang 7: Antragsformular zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur 164 Anhang 8: Positivliste zu Ziffer 2.1.1 des Teil II des Rahmenplans für Tätigkeiten, die den Primäreffekt erfüllen 168 Anhang 9: Bedingungen für die Förderung von geleasten Wirtschaftsgütern, die beim Leasinggeber aktiviert sind 170 Anhang 10: Subventionswerttabelle 171 Anhang 11: Zusammenfassung der Finanzierungspläne der Länder in den Regionalen Förderprogrammen 180 Anhang 12: Beschlüsse des Planungsausschusses zu Sonderprogrammen 181 Anhang 13: Übersicht über die Förderergebnisse auf Kreisebene für die Jahre 1992 bis 1995 183 Anhang 14: Übersicht über Normalfördergebiet und Sonderprogrammgebiet nach ,,Regionalen Förderprogrammen" 190 Anhang 15: Übersicht über Ziel-2-Fördergebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Deutschland 197 Anhang 16: Übersicht über Ziel-5 b-Fördergebiete des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Deutschland 199 Anhang 17: Karte des Fördergebiets der Gemeinschaftsaufgabe nach Seite 204 Anhang 18: Karte der EG-Fördergebiete nach Seite 204 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 2. April 1996. Fünfundzwanzigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) für den Zeitraum 1996--1999 (2000) Der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur, dem der Bundesminister für Wirtschaft als Vorsitzender sowie der Bundesminister der Finanzen und die Wirtschaftsminister (- senatoren) der 16 Länder angehören, hat am 6. März 1996 und 26. April 1996 in Ausführung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861) den 25. Rahmenplan für den Zeitraum 1996--1999 beschlossen, der mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft tritt 1). Der gesetzlich vorgesehene vierjährige Rahmenplan wird im Zuge einer Harmonisierung mit der europäischen Regionalpolitik um Daten für das an den Planungszeitraum anschließende Jahr ergänzt. Änderungen der Förderregelungen gelten für alle Anträge, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Änderungen im Bundesanzeiger gestellt werden. Teil I Allgemeines 1. Allgemeine Bemerkungen zum Rahmenplan 1.1 Rechtsgrundlage und Aufgaben des Rahmenplans Gemäß § 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) müssen Bund und Länder zur Durchführung der GA-Förderung einen Rahmenplan aufstellen. In diesem Rahmenplan werden gemäß § 5 GRW die Fördergebiete abgegrenzt, die Ziele der Förderung festgelegt sowie Maßnahmen und Haushaltsmittel getrennt nach Haushaltsjahren und Länder aufgeführt. Des weiteren muß der Rahmenplan gemäß § 5 GRW Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung regeln. Diese Funktion erfüllt Teil II des Rahmenplans. Teil I des Rahmenplans enthält grundlegende Informationen zur Ausgestaltung der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören eine Darstellung der aktuellen Beschlüsse des Planungsausschusses sowie eine zusammenfassende Darstellung über das Fördergebiet, die Fördermittel und Förderergebnisse. Um einen umfassenden Überblick über die deutsche Regionalpolitik zu erhalten, sind noch Informationen über andere Bundesprogramme mit regionalwirtschaftlichem Charakter, Landesförderung sowie über EU-Beihilfenkontrolle und EU-Regionalpolitik aufgenommen. Teil III des Rahmenplans enthält die regionalen Förderprogramme der Länder, die Auskunft über das jeweilige Fördergebiet, Fördermittel und -ergebnisse sowie die Förderschwerpunkte geben. Die Anhänge 1--5 enthalten die rechtlichen Grundlagen der Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Anhang 12 führt die aktuell gültigen Beschlüsse des Planungsausschusses über Sonderprogramme auf. Die Förderergebnisse auf Kreisebene enthält Anhang 13. Das GA-Fördergebiet ist in Anhang 14 dokumentiert. 1.2 Institutionelle Regelungen Nach Artikel 91 a GG ist die regionale Wirtschaftsförderung eine Aufgabe der Länder, an der der Bund bei der Rahmenplanung und der Finanzierung mitwirkt. Die Durchführung der GA- Fördermaßnahmen ist allein Sache der Länder. Sie wählen die förderwürdigen Projekte aus, erteilen in eigener Zuständigkeit die Bewilligungsbescheide und kontrollieren die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuschußempfänger. Die Länder können je nach Art und Intensität der jeweiligen Regionalprobleme Förderschwerpunkte setzen. Der für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe maßgebliche Rahmenplan wird von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellt. Die Länder können die Regelungen gem. Teil II des Rahmenplans im Rahmen ihrer Durchführungskompetenz einschränken. Der Rahmenplan ist jährlich zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Aufstellung des Rahmenplans ist die Hauptaufgabe des Planungsausschusses, dem der Bundesminister für Wirtschaft als Vorsitzender sowie der Bundesminister der Finanzen und die Länderwirtschaftsminister bzw. -senatoren angehören. Die Beschlüsse des Planungsausschusses werden mit den Stimmen des Bundes und der Mehrheit der Länder gefaßt. Es können somit im Planungsausschuß weder Beschlüsse gegen das Votum des Bundes noch Beschlüsse gegen das Votum der Ländermehrheit gefaßt werden. An der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe sind Bund und Länder gem. Artikel 91 a GG je zur Hälfte beteiligt. Bundestag und Landtage sind an der Rahmenplanung beteiligt. Den Länderparlamenten werden die Anmeldung des jeweiligen Landes zum Rahmenplan und den Bundestagsausschüssen der Entwurf des Rahmenplans mit einer Stellungnahme des Bundesministers für Wirtschaft vorgelegt. In die Beratungen des Planungsausschusses gehen die Voten der Parlamente ein. Der Rahmenplan unterliegt der Beihilfenkontrolle der Europäischen Kommission gem. Artikel 92 f EU-Vertrag und muß von ihr genehmigt werden. 2. Ziele und Konzeptionen der Regionalpolitik 2.1 Übergreifende Ziele Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist Teil der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Primäre Zielsetzung der Regionalpolitik im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist es, daß strukturschwache Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluß an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Darüber hinaus kann die Regionalpolitik aber auch die global ausgerichtete Wachstums- und Beschäftigungspolitik ergänzen und ihre Wirksamkeit verstärken. Sie kann insbesondere dazu beitragen, in den strukturschwachen Regionen das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu stärken, durch Schaffung von dauerhaft wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen den wachstumsnotwendigen Strukturwandel zu erleichtern und die regionalen Arbeitsmärkte zu entlasten. Der sektorale Strukturwandel belastet die regionale Entwicklung häufig so stark, daß die Regionen die erforderlichen Strukturanpassungen nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Volkswirtschaftlich ist es dann sinnvoller, den vom sektoralen Strukturwandel besonders belasteten Regionen Regionalbeihilfen zur Umstrukturierung hin zu wettbewerbsfähigen Aktivitäten zu gewähren, statt Erhaltungssubventionen an die bedrohten Branchen oder Unternehmen zu zahlen oder protektionistische Maßnahmen zu ergreifen. Durch Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen außerhalb der Krisenbranchen und Verbesserung der regionalen Infrastrukturausstattung können der notwendige Strukturwandel erleichtert und strukturkonservierende Erhaltungsmaßnahmen für bedrohte Wirtschaftszweige vermieden werden. Die Regionalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist mittel- und langfristig orientiert. Ihre Maßnahmen setzen auf der Angebotsseite der Wirtschaft an. Die Regionalpolitik stellt hierfür der Wirtschaft in den strukturschwachen Regionen ein Angebot an Fördermöglichkeiten bereit. Wirtschaftsstruktur und Entwicklung der strukturschwachen Regionen bleiben somit das Resultat der Entscheidung einer Vielzahl von Unternehmen, die sich im Wettbewerb behaupten müssen. 2.2 Beitrag der Gemeinschaftsaufgabe zum Aufbau der neuen Länder Mit der Wiedervereinigung Deutschlands haben sich die Anforderungen an die Struktur- und Regionalpolitik grundlegend verändert. Die neuen Bundesländer und Ost-Berlin sind auf dem Weg, den schwierigen Transformationsprozeß von einer zentralistischen Planwirtschaft in eine Marktwirtschaft zu bewältigen. Der wirtschaftliche Wiederaufbau in den neuen Ländern verlangt eine umfassende Strukturpolitik. Das strukturpolitische Konzept für den Aufbau-Ost steht vor allem auf drei Säulen: Sanierung und Erhaltung der wettbewerbsfähigen industriellen Kerne auf der Basis betriebswirtschaftlich tragfähiger Konzepte. Aktive Arbeitsmarktpolitik (Qualifizierung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Beschäftigungsgesellschaften) zur Überbrückung der Zeitspanne zwischen Zusammenbruch der alten und Aufbau der neuen Strukturen. Aktive Regionalpolitik zur Verbesserung der Standortbedingungen und Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Teil der aktiven Regionalpolitik ist die Gemeinschaftsaufgabe. Sie hat in den letzten Jahren maßgeblich zum Aufbau-Ost beigetragen. Sie gehört neben der steuerlichen Investitionszulage zu den prioritären Instrumenten der Investitionsförderung. Sie muß auch künftig ihren Beitrag dazu leisten, den Kapitalstock in den neuen Ländern weiter zu modernisieren. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und einen sich selbst tragenden Aufschwung. Von Januar 1992 bis Ende 1995 haben Bund und neue Länder insgesamt GA-Mittel (inkl. Verpflichtungsermächtigungen) in Höhe von rd. 37 Mrd. DM bereitgestellt. Davon wurden 21 Mrd. DM für Investitionsprojekte der gewerblichen Wirtschaft bewilligt. Mit diesen Fördermitteln wurde bzw. wird ein Investitionsvolumen von rd. 136 Mrd. DM unterstützt. Dadurch sollen bzw. werden rd. 424 000 Arbeitsplätze neu geschaffen und rd. 248 000 Arbeitsplätze gesichert werden. Rd. 16 Mrd. DM wurden für wirtschaftsnahe kommunale Infrastrukturprojekte zur Verfügung gestellt. Die neuen Länder haben seit 1992 bei ihrer GA-Förderung verstärkt räumliche Schwerpunkte gesetzt. Angesichts der regional unterschiedlichen Fortschritte beim wirtschaftlichen Wiederaufbau muß die GA künftig ihre eigentliche regionalpolitische Funktion in den neuen Ländern stärker wahrnehmen als bisher. 2.3 Die Gemeinschaftsaufgabe in den alten Ländern Durch die Wiedervereinigung hat sich das räumliche Entwicklungsgefälle in Deutschland grundlegend geändert. Die regionalen Strukturprobleme in den alten Ländern sind jedoch durch die Wiedervereinigung nicht verschwunden. Vielmehr haben sich die regionalen Strukturprobleme in den alten Ländern aufgrund veränderter Rahmenbedingungen für die regionale wirtschaftliche Entwicklung eher verschärft. In vielen Regionen, die mit ihren Produkten in Konkurrenz zu denen aus den jungen mittel- und osteuropäischen Demokratien stehen, hat sich insbesondere der sektorale Anpassungsdruck erheblich verstärkt. Betroffen sind vor allem Regionen mit hohen Anteilen von lohnintensiven oder vergleichsweise alten Industriezweigen, wie die z. B. Stahl, Kohle, Werften, Textil oder Keramik, die vor den revolutionären Veränderungen in Osteuropa vornehmlich in Konkurrenz zu ostasiatischen Schwellenländern standen. In vielen ländlichen Regionen hat sich der strukturelle Anpassungsdruck auch durch die EG- Agrarreform erhöht. Der Abwanderungsdruck ist in vielen ländlichen Regionen hoch, weil Ersatzarbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft rar sind. Die Gemeinschaftsaufgabe muß hier auch weiterhin dazu beitragen, Ersatzarbeitsplätze zu schaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze zu sichern. Der Truppenabbau in Folge der globalen Ost-West-Entspannung stellt strukturschwache Regionen vor zusätzliche Anpassungsprobleme. Die Gemeinschaftsaufgabe muß daher auch in den alten Ländern in Zukunft dazu beitragen, in den strukturschwachen Regionen den Strukturwandel zu flankieren und die Wachstumskräfte zu stärken. 3. Die Gemeinschaftsaufgabe als spezialisiertes Instrument zur regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Regionalpolitik 3.1 Regionalpolitische Aufgabenverteilung im föderativen System Für Regionalpolitik sind in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 30 bzw. Artikel 28 GG primär die Länder und die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sollen sie regionale Strukturprobleme so weit wie eben möglich aus eigener Kraft lösen. Länder und Regionen müssen die für die regionale Entwicklung notwendigen Konzepte und Strategien ausarbeiten, die vorrangigen Maßnahmen verschiedener Politikbereiche aufeinander abstimmen und mit regionalen Eigenanstrengungen verknüpfen; denn die Länder und Regionen verfügen nicht nur über die beste Orts- und Problemkenntnis, sie tragen auch die politische Verantwortung für regionale bzw. lokale Entwicklungen. Es ist Aufgabe des Bundes, für die Umstrukturierungs- und Entwicklungsaktivitäten der Länder und Regionen den geeigneten Handlungsrahmen zu setzen. Regionale Strukturprobleme, die von den Ländern und ihren Regionen nicht aus eigener Kraft bewältigt werden können, rechtfertigen die flankierende Unterstützung durch den Bund, denn in diesen Fällen sind normalerweise auch gesamtwirtschaftliche Ziele betroffen. Mit der Gemeinschaftsaufgabe verfügen Bund und Länder über einen bewährtes Instrument, um die Regionen bei der Bewältigung ihrer Strukturprobleme zu unterstützen. Bei besonders gravierenden regionalen Strukturproblemen, die die Kraft einzelner Mitgliedsstaaten zu überfordern drohen, oder die eine europäische Dimension aufweisen, kommt ergänzend auch der Einsatz von EG-Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Frage. 3.2 Grundlagen der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Im Rahmen der Förderangebote raumwirksamer Politikbereiche ist die Gemeinschaftsaufgabe ein spezialisiertes Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Ihre Fördermaßnahmen können nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe nur in ausgewählten, strukturschwachen Regionen eingesetzt werden. Dies sind Regionen, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt -- in der Regel ländliche Regionen -- oder Regionen mit erheblichen Strukturproblemen als Folge des sektoralen Strukturwandels -- in der Regel alte Industrieregionen. Hinzu kommen nach dem Einigungsvertrag die neuen Länder und Ost-Berlin, die einen historischen Umstrukturierungsprozeß von einer Plan- zu einer Marktwirtschaft zu bewältigen haben. Die Gemeinschaftsaufgabe trägt mit ihrem Förderangebot dazu bei, interregionale Unterschiede bei der Einkommenserzielung und der Ausstattung mit Arbeitsplätzen abzubauen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Artikel 72 Abs. 2 GG und § 2 Abs. 1 ROG). Zentraler Förderschwerpunkt der Gemeinschaftsaufgabe ist die Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in den Problemregionen zu erhöhen. Dazu gibt die Gemeinschaftsaufgabe direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten privater Unternehmen und zu kommunalen wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekten. Infrastrukturförderung und Investitionskostenzuschüsse für die gewerbliche Wirtschaft sind ein komplementäres Förderangebot für strukturschwache Regionen. Die Maßnahmen der regionalen Strukturpolitik sind einmalige Beihilfen für Investitionsvorhaben in Betriebsstätten, die sich längerfristig auch ohne weitere Förderung durch den Staat im Markt behaupten müssen. Die Gemeinschaftsaufgabe fördert nur Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, wenn durch diese Investitionen zusätzliches Einkommen in der Region entsteht, so daß das Gesamteinkommen der Region auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird (Primäreffekt). Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn der entsprechende Betrieb seine Produkte oder Leistungen überwiegend überregional absetzt. Durch solche Investitionen erweitert sich die Einkommensbasis, es kommt zusätzliches Einkommen in die Region. Dieses zusätzliche Einkommen führt auch bei Unternehmen mit ausschließlich lokaler oder regionaler Ausrichtung (lokales Handwerk, Einzelhandel und örtliche Dienstleistungen) zu zusätzlicher Nachfrage (Sekundäreffekt). Unternehmen mit überregionalem Absatz stehen normalerweise im internationalen Wettbewerb und haben deshalb eine echte Standortwahl. Für solche Unternehmen sind die Investitionskostenzuschüsse der GA ein Ausgleich für Standortnachteile bei Investitionen in den GA-Fördergebieten. Für lokal oder regional orientierte Unternehmen sind die Wettbewerbsbedingungen in der Region demgegenüber ein Fixpunkt. Investitionskostenzuschüsse an solche Unternehmen sind mit der Gefahr verbunden, den Wettbewerb vor Ort zu verzerren, ohne daß für die Region insgesamt zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. 3.3 Die Koordinierungsfunktion der Gemeinschaftsaufgabe Die Gemeinschaftsaufgabe erfüllt eine wichtige Koordinierungsfunktion. Sie setzt einheitliche Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaftsförderung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Koordinierungsfunktion der Gemeinschaftsaufgabe besteht vor allem in folgenden Punkten: Abgrenzung der Fördergebiete nach einem bundeseinheitlichen Verfahren. Festlegung von Förderhöchstsätzen unter Berücksichtigung eines allgemeinen Präferenzgefälles. Dadurch wird ein Subventionswettlauf der Länder und Regionen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung verhindert. Einheitliche Fördertatbestände und Förderregelungen für die regionale Wirtschaftsförderung. Integrierter Einsatz des gesamten regionalpolitischen Instrumentariums. Die neben der Gemeinschaftsaufgabe bestehenden Landesförderprogramme mit regionaler Zweckbestimmung dürfen die Ziele der Gemeinschaftsaufgabe nicht durchkreuzen. Auch mit den übrigen raumwirksamen Politikbereichen von Bund und Ländern sollte eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung erfolgen, um konterkarierende Wirkungen zu vermeiden und eine höhere Effizienz der regionalen Strukturpolitik zu erreichen. Dazu gehört, daß eine Abstimmung von Fördermaßnahmen und Standortentscheidungen von Bund und Ländern mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung erfolgt, deren Ziele beachtet und Möglichkeiten der räumlichen Kooperation und Arbeitsteilung genutz werden. Die Gemeinschaftsaufgabe leistet eine Reihe wichtiger Beiträge zu den Zielen anderer Politikbereiche (vgl. 3.4). Mit den Beschlüssen des Planungsausschusses zur GA-Weiterentwicklung (vgl. 4.) hat die GA diese Beiträge noch verstärkt. In der GA können Ziele anderer raumwirksamer Politikbereiche aber nur Nebenziele sein, die das Hauptziel der GA, die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen, nicht verdrängen dürfen. Künftig dürfte es deshalb mehr als bisher darauf ankommen, daß andere Politikbereiche, wie z. B. die Mittelstandspolitik oder die Forschungs- und Technologiepolitik, die besonderen Probleme strukturschwacher Regionen stärker als bisher in ihren Förderprogrammen berücksichtigen, wie der Planungsausschuß bereits 1985 gefordert hat. Nur so kann eine wirksame Verzahnung der verschiedenen raumwirksamen Politikbereiche zustande kommen. 3.4 Beiträge der Gemeinschaftsaufgabe zur Unterstützung von Zielen anderer Politikbereiche Hauptziel der regionalen Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist die Schaffung bzw. Sicherung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen. Um dieses Ziel möglichst effizient zu erreichen, unterstützt die Gemeinschaftsaufgabe private Investitionen und Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur. Das GA-Fördersystem ist so breit angelegt, daß neben den spezifischen regionalpolitischen Zielen auch Ziele anderer Politikbereich unterstützt werden. Folgende Beiträge sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig: Zusammenwirken von Gemeinschaftsaufgabe und Arbeitsmarktpolitik Durch die Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe werden in strukturschwachen Regionen neue wettbewerbsfähige Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze dauerhaft gesichert. Entsprechend verringert sich in den Fördergebieten der Bedarf, das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium nach dem Arbeitsförderungsgesetz einzusetzen. Im Fall gravierender sektoraler Strukturbrüche ergänzen sich Arbeitsmarktpolitik und Gemeinschaftsaufgabe in besonders starkem Maße. Durch Fortbildungs-, Umschulungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kann die Zeitspanne zwischen dem Zusammenbruch alter und dem Aufbau neuer wettbewerbsfähiger Strukturen sinnvoll überbrückt werden (Brückenfunktion, Erhaltung der Qualifikation und Arbeitsfähigkeit der freigesetzten Arbeitnehmer). Die Arbeitsmarktpolitik verschafft so der Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe die Zeit, die sie braucht, um gemeinsam mit anderen strukturwirksamen Maßnahmen neue Strukturen und Arbeitsplätze aufzubauen. Beitrag der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Die GA-Förderung war ursprünglich auf die Industrie konzentriert. Mittlerweile ist die Liste der förderfähigen Wirtschaftszweige (Positivliste) um 14 Dienstleistungsbereiche und 21 Handwerkszweige ergänzt worden. Darüber hinaus gibt es gerade auch für KMU die Möglichkeit, ihre Förderfähigkeit im Wege des Einzelfallnachweises zu erreichen. Für neugegründete Unternehmen gibt es in der Gemeinschaftsaufgabe besondere Förderpräferenzen, die in besonderem Maße KMU zugute kommen. Durch Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und zusätzlichen Einkommens in den jeweiligen Regionen entsteht auch zusätzliche Nachfrage für KMU des Handwerks und Dienstleistungsbereichs mit lokal/regional begrenztem Wirkungskreis. Die GA-Förderung kommt damit auch solchen Betrieben zugute, die nicht direkt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe förderfähig sind (sekundäre Effekte der Förderung). Die im Rahmen der Infrastrukturförderung geförderten Technologie-, Innovations- und Existenzgründungszentren dienen gezielt dazu, KMU durch Bereitstellung preisgünstiger Räumlichkeiten und von Gemeinschaftsdiensten die schwierige Anlaufphase nach der Gründung und/oder innovative Aktivitäten zu erleichtern. Beitrag der Gemeinschaftsaufgabe zur Unterstützung von umweltpolitischen Zielen Anträge auf GA-Förderung dürfen nur genehmigt werden, wenn die umweltrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. In der Regel ist jede Neuinvestition umweltschonender als vorherige Investitionen (geringerer Rohstoff- und Energieverbrauch, weniger Schadstoffimmissionen, integrierter Umweltschutz). Die Erneuerung des Produktionsapparates dient damit auch generell dem Umweltschutz. Die Gemeinschaftsaufgabe kann spezifische betriebliche Umweltschutzinvestitionen fördern und Betriebe, die überregional Produkte und Leistungen im Umweltbereich anbieten (z. B. Recycling-Betriebe). Im Rahmen der Infrastrukturförderung sind spezifische Umweltinfrastrukturmaßnahmen förderfähig, wie z. B. Wiedernutzbarmachung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände einschließlich der dafür erforderlichen Sanierung von Altlasten, Einrichtungen der Abwasserreinigung und Abfallbeseitigungsanlagen sowie Lärmschutzmaßnahmen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen bei neuerschlossenen Gewerbegebieten. Beitrag der Gemeinschaftsaufgabe zu Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Innovation In der Regel enthält jede neue Investition technischen Fortschritt. Erfindungen werden durch Investitionen zu Innovationen. Eine Investitionsförderung, die den Produktionsapparat modernisiert, erleichtert den Technologietransfer und beschleunigt den Innovationsprozeß. Die Gemeinschaftsaufgabe fördert betriebliche Investitionen, die speziell im Bereich Forschung und Entwicklung durchgeführt werden (z. B. Forschungsabteilungen, Konstruktions- und Entwicklungsbüros, Forschungslabors). Besonders technologie- und forschungsintensive Unternehmensaktivitäten sind ausdrücklich in die Liste der förderfähigen Wirtschaftszweige aufgenommen worden. Darüber hinaus können Gewerbezentren unterstützt werden, die die Gründung neuer Unternehmen oder die Entstehung, Anwendung, Weiterentwicklung und Ausbreitung von neuem technischen Wissen oder die Entwicklung und Herstellung neuer Produkte fördern und erleichtern. Beitrag der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von Bildung und Wissenschaft Bei der Förderung gewerblicher Investitionen werden Ausbildungsplätze wie Dauerarbeitsplätze gefördert. Ein neu geschaffener Ausbildungsplatz wird bei der Anrechnung von Arbeitsplätzen bei den Fördervoraussetzungen wie zwei Dauerarbeitsplätze gewertet. Im Rahmen der Infrastrukturförderung können berufliche Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten gefördert werden. Dazu zählen z.B. Lehrwerkstätten und Meisterschulen von Kammern, aber auch Berufsschulen und Fachhochschulen, die von Gemeinden oder gemeinnützen Einrichtungen getragen werden. Beitrag der Gemeinschaftsaufgabe zur Stadtentwicklung Die Förderung von Neugründungen, Erweiterungsinvestitionen sowie Rationalisierungs- und Umstellungsinvestitionen, aber auch die Verbesserung der regionalen Infrastrukturausstattung zielt darauf ab, das endogene regionale Entwicklungspotential zu mobilisieren. Das regionale Entwicklungspotential konzentriert sich auf die Städte. Die Förderung von privaten und öffentlichen Investitionen trägt damit direkt zur Entwickung der Städte in den strukturschwachen Regionen bei. Besonders deutlich wird dies bei der Förderung von Technologiezentren u. ä. sowie von überbetrieblichen beruflichen Ausbildungsstätten sowie der Wiederherrichtung von Industriebrachen zu funktionsfähigen Gewerbegeländen. Besonders wichtig für die Stadtentwicklung ist auch, daß Betriebsverlagerungen grundsätzlich gefördert werden können. 3.5 Regionale Fördergebiete 3.5.1 Das GA-Fördergebiet Der Planungsausschuß hat auf seiner Sitzung am 1. Juli 1993 das GA-Fördergebiet mit Wirkung zum 1. Januar 1994 neu festgelegt. Dabei hat es erstmals eine Vorabvereinbarung zwischen Bund/Ländern und dem für die Beihilfenkontrolle zuständigen EG-Kommissar gegeben. Zu dieser Vereinbarung gehören folgende Eckpunkte, die der Planungsausschuß mit seinem Neuabgrenzungsbeschluß umgesetzt hat: Der Umfang des Fördergebiets beträgt in den alten Ländern (einschl. West-Berlin) 1994--1996 22 % der westdeutschen Bevölkerung. Die Auswahl des Fördergebiets ist Sache der zuständigen deutschen Stellen, solange die Auswahl anhand transparenter, sachgerechter und überprüfbarer Kriterien erfolgt, die zumindest den Anforderungen des sog. zweiten Prüfschritts der EG-Prüfmethode für Regionalbeihilfen entsprechen. Der Planungsausschuß kann in engem Rahmen in begründeten Einzelfällen auch Regionen im Wege des Austausches ins Fördergebiet aufnehmen, die die allgemeinen Abgrenzungskriterien noch nicht erfüllen, in denen aber akute Regionalprobleme absehbar sind (Flexibilität). Diese Flexibilität besteht im Rahmen des 22 %-Plafonds auch während der Laufzeit des Fördergebiets. Die Europäische Kommission hat das GA-Fördergebiet in den neuen Ländern am 19. Januar 1994 und in den alten Ländern am 29. März 1994 in der vom Planungsausschuß beschlossenen Abgrenzung mit einer Laufzeit von drei Jahren genehmigt. Die neuen Länder gehören danach bis Ende 1996 in Gänze zum GA- Fördergebiet. Das GA-Fördergebiet muß in den alten und neuen Bundesländern zum 1. Januar 1997 neu abgegrenzt werden. Das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe in den alten Bundesländern (einschließlich. West-Berlin) umfaßt ab dem 1. Januar 1994 14 270 266 Einwohner (22,0 % der Wohnbevölkerung in den alten Länder einschließlich West-Berlin). Mit dem 22 %-Plafond wurde das GA-Fördergebiet in den alten Ländern ab 1994 nochmals um 8 %-Punkte bzw. rd. 30 % reduziert. Während das Fördergebiet 1986 noch rd. 38 % der westdeutschen Bevölkerung ohne West-Berlin betrug, ist West- Berlin nun als Teil des GA-Fördergebiets im 22 %-Plafond enthalten. In den alten Ländern (einschl. West-Berlin) hat der Planungsausschuß die Neuabgrenzung des Fördergebiets auf der Basis des auch 1990 verwandten Abgrenzungsmodells vorgenommen. Für die 167 kreisscharf abgegrenzten Arbeitsmarktregionen wurde wieder ein Gesamtindikator berechnet, der aus folgenden Indikatoren bestand: Bruttojahreslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pro Kopf 1992, durchschnittliche Arbeitslosenquote im Zeitraum April 1989 bis März 1993, ein komplexer Infrastrukturindikator, Prognose der künftigen Arbeitsplatzentwicklung bis zum Jahre 2000. Diese Teilindikatoren wurden am Bundesdurchschnitt normiert, standardisiert und anschließend durch multiplikative Verknüpfung zu einem Gesamtindikator zusammengefaßt. Bruttojahreslohn und Arbeitslosenquote gingen in den Gesamtindikator mit einem Gewicht von jeweils 40 %, der Infrastrukturindikator und der Indikator für die künftige Arbeitsplatzentwicklung mit einem Gewicht von jeweils 10 % ein. Von den 167 Arbeitsmarktregionen der alten Länder wurden die Arbeitsmarktregionen auf den Rangplätzen 1--51 in das GA- Fördergebiet aufgenommen, wobei die förderbedürftigste Region auf Rangplatz 1 liegt. Aus dem kriterienmäßig abgegrenzten Fördergebiet wurden im Wege des Gebietsaustausches nachträglich Regionen im Um- fang von rd. 6 % des Fördergebiets herausgenommen, um Regionen aufnehmen zu können, in de- nen akute Regionalprobleme konkret absehbar sind, die von den überwiegend vergangenheitsbezogenen Regionalindikatoren noch nicht erfaßt werden. Das GA-Fördergebiet in den alten und neuen Ländern umfaßt rd. 29 993 000 Einwohner. Dies entspricht einem Anteil von 37,2 % der Gesamtbevölkerung (17,7 % alte Länder, 19,5 % neue Län- der). 3.5.2 EU-Fördergebiete Im Rahmen des Europäischen Regionalfonds gibt es verschiedene Regionalfördergebiete, die bestimmten Problemkategorien entsprechen. Z. Z. gibt es in den alten Ländern (einschließlich West-Berlin) u. a. folgende EU-Fördergebiete: Berücksichtigt man Überschneidungen der verschiedenen EU- Fördergebietskategorien untereinander, bleibt netto ein EU- Regionalfördergebiet in den alten Ländern einschließlich West- Berlin mit einem Umfang von 21 840 233 Einwohnern. Das GA- Fördergebiet in den alten Ländern einschließlich West-Berlin hat im Vergleich dazu rd. 14 270 000 Einwohner. Dies bedeutet, daß sich die Europäische Union im Rahmen des EU-Regionalfonds ein deutlich größeres Regionalfördergebiet zubilligt als der nationalen Gemeinschaftsaufgabe. 4. Die Weiterentwicklung der Gemeinschafts- aufgabe zum 24. Rahmenplan 4.1 Zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung 4.1.1 Zielsetzung Der Bund-Länder-Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe hat auf seiner Sitzung am 2. März 1994 beschlossen, das gesamte Fördersystem der Gemeinschaftsaufgabe auf den Prüfstand zu stellen und seinen Unterausschuß beauftragt, konkrete Vorschläge zur GA-Weiterentwicklung zu erarbeiten. In einem ersten Schritt wurden die Förderregelungen, die Fördertatbestände und das Präferenzsystem der GA-Förderung überprüft. Zu diesem Bereich hat der Planungsausschuß zum 24. Rahmenplan am 9. März 1995 grundlegende Beschlüsse gefaßt. In einem zweiten Schritt sollen Indikatoren und Verfahren zur Abgrenzung der Fördergebiete überprüft werden. Diese Arbeiten werden im Zuge der 1996 anstehenden Neuabgrenzung der GA- Fördergebiete vorgenommen. Das neue Fördergebiet wird zum 1. Januar 1997 in Kraft treten. Mit der GA-Weiterentwicklung hat der Bund-Länder- Planungsausschuß insbesondere folgende Ziele verfolgt: Die GA wurde an die Anforderungen angepaßt, die sich aus veränderten Rahmenbedingungen an ein modernes Instrument der Wirtschaftsförderung zur Steigerung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit strukturschwacher Regionen ergeben. Dabei wurden die besonderen Bedürfnisse der neuen Länder berücksichtigt. Das Fördersystem ist vereinfacht und transparenter gestaltet worden. Die Länder haben mehr Spielraum bei der Durchführung der Fördermaßnahmen erhalten. Die Fördermöglichkeiten sind problemgerecht erweitert worden. Das zweigleisige Fördersystem in Ost- und Westdeutschland ist stärker zusammengeführt worden. Die Leitfunktion der Gemeinschaftsaufgabe für regionalwirksame Maßnahmen wurde gestärkt. Die Voraussetzungen wurden verbessert, den Europäischen Regionalfonds nach Ziel-1 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe einzusetzen und dessen Mittel damit möglichst weitgehend auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu konzentrieren. Übergeordnetes Ziel der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe war es, einen Konsens über die Ausgestaltung der regionalen Wirtschaftsförderung in Deutschland zu erreichen, der auf längere Sicht Bestand hat. Die Länderwirtschaftsminister haben auf ihrer Konferenz am 9./10. März 1994 in einem einstimmig gefaßten Beschluß ihr vitales Interesse an der Gemeinschaftsaufgabe als einem modernen, kompetenten und bundesweit geltenden regionalpolitischen Leitinstrument bekräftigt. 4.1.2 Die Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaftsentwicklung haben sich grundlegend geändert Seit Beginn der 90er Jahre haben sich wichtige Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaftsentwicklung geändert. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wurde der Binnenmarkt praktisch vollendet. Österreich, Finnland und Schweden kamen Anfang 1995 als neue, wettbewerbsstarke Mitgliedsstaaten in diesen Binnenmarkt hinein. Mit der wirtschaftlichen Öffnung der mittel- und osteuropäischen Länder stehen den westeuropäischen Volkswirtschaften, insbesondere Deutschland aufgrund seiner räumlichen Nähe zu diesen Ländern, neue, zusätzliche Konkurrenten gegenüber. Für die deutsche Volkswirtschaft bedeutet dies, daß sich der internationale Wettbewerbsdruck generell und der Wettbewerb der Standorte im besonderen erheblich verschärft hat. Die Wirtschaftsstandorte in Deutschland müssen sich diesen Herausforderungen stellen. Es liegt auf der Hand, daß diese Änderungen in den Rahmenbedingungen unterschiedliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Regionen in Deutschland haben. Zum einen geht vom verstärkten internationalen Wettbewerbsdruck regional und sektoral ein unterschiedlich intensiver Anpassungsdruck aus. Zum anderen verfügen die Regionen über unterschiedliche Fähigkeiten, dem gestiegenen Anpassungsdruck zu begegnen. Generell gilt, daß der Anpassungsdruck in Regionen besonders stark ist, in denen Wirtschaftszweige dominieren, die in direktem Wettbewerb zu Unternehmen in Niedriglohnländern stehen. Die neuen Rahmenbedingungen für die regionale Wirtschaftsentwicklung sind eine Herausforderung für die regionale Wirtschaftsförderung. 4.1.3 Der technische und organisatorische Wandel in der Wirtschaft selbst stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen Der technische und organisatorische Wandel hat sich in der Wirtschaft beschleunigt. So haben sich die Innovations- und Produktlebenszyklen erheblich verkürzt. Neue Ideen müssen schneller und effizienter als bisher in innovative Produkte umgesetzt werden. Produktionsverfahren und organisatorische Abläufe müssen schneller und umfassender neu strukturiert werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Qualität der Produkte. Qualitätssicherung ist deshalb eine noch entscheidendere Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit geworden. Insgesamt hat sich der internationale Wettbewerb zwischen Unternehmen und Regionen massiv verschärft. Aus diesen Entwicklungen resultieren neue Bedingungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Lean- produktion und outsourcing sind kennzeichnend für diese Entwicklung, wodurch die Regionen vor neue Probleme gestellt werden. Durch die zunehmende Möglichkeit, Produktionsprozesse auch innerhalb der Sektoren technisch wie räumlich zu trennen, könnten gerade strukturschwache Regionen in Anpassungsschwierigkeiten geraten. Einerseits dürfte es eher möglich werden, technologisch hochwertige Produktionen noch stärker auf Regionen zu konzentrieren, die ein hohes Innovationspotential besitzen. Dies dürften vor allem die bereits jetzt wirtschaftsstarken Regionen sein. Andererseits könnte die räumliche Bindung an die Nachfrage- und Produktionszentren bei standardisierter, technologisch einfacher Fertigung noch stärker abnehmen. Davon könnten strukturschwache Regionen aber nur dann profitieren, wenn sie im Produktivitäts- und Kostenwettbewerb mit Standorten in Süd- oder Mittel- und Osteuropa bestehen können. Die neuartigen Probleme wirken sich auch auf die Entwicklungschancen der strukturschwachen Regionen aus. Für die strukturschwachen Regionen dürften die für ihre Entwicklung besonders wichtigen Errichtungsinvestitionen vorwiegend aus dem Bereich der Existenzgründung kommen. Vielfach wird es in diesen Regionen darauf ankommen, die Wettbewerbsfähigkeit der vorhandenen Betriebe zu stärken und durch Erweiterungsinvestitionen neue Märkte zu erschließen. Stärker als in der Vergangenheit stehen die Betriebe dieser Regionen vor der Frage, nicht mehr wettbewerbsfähige Produktionen einzustellen oder an andere, kostengünstigere Standorte zu verlagern. Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen, reichen unter dem verschärften internationalen Konkurrenzdruck einfache Rationalisierungsinvestitionen häufig nicht mehr aus. Immer öfter sind Investitionen zur Anpassung bzw. Umstrukturierung eines gesamten Betriebes erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierbei geht es dann häufig nicht um die Erhaltung der bestehenden Arbeitsplätze, sondern um die Schaffung neuer Arbeitsplätze am bisherigen Standort, also um Standortsicherung. Die Wettbewerbschancen der Unternehmen werden maßgeblich bestimmt durch ihre Fähigkeit, neue Produkte zu entwickeln, neue Produktionsverfahren einzusetzen und neues technisches und organisatorisches Wissen anzuwenden. Deswegen erhalten Forschung und Entwicklung sowie Know-how-Transfer immer größere Bedeutung. Durch komplexe Produktionsverfahren und neue Organisationsmodelle für die Arbeitsabläufe steigen auch die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Humankapital wird zu einem immer wichtigeren Wettbewerbsfaktor. In strukturschwachen Regionen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hier im Nachteil. 4.1.4 Die Gemeinschaftsaufgabe muß auch in den nächsten Jahren ihren Beitrag zum Aufbau der neuen Länder leisten Der wirtschaftliche Wiederaufbau in den neuen Ländern ist den letzten Jahren ein gutes Stück vorangekommen. Dazu hat die GA maßgeblich beigetragen. Auch in Zukunft wird dies erforderlich sein. Analysen der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern zeigen übereinstimmend, daß das Wirtschaftswachstum vor allem von zwei Bereichen überproportional getragen wurde: Zum einen von mittelständischen Unternehmen, die ihre Güter und Dienstleistungen primär lokal oder regional anbieten. Dazu gehören das Handwerk, insbesondere das Bauhandwerk, der Einzelhandel und Anbieter einfacher Dienstleistungen. Zum anderen sind es Zweigbetriebe westdeutscher oder ausländischer Unternehmen oder privatisierte Unternehmen, die mit großen Unternehmen aus Westdeutschland oder anderen Industrieländern kooperieren. Schwierigkeiten bestehen dagegen nach wie vor beim industriellen Mittelstand und produzierenden Handwerk, also bei mittelständischen Unternehmen, die ihre Güter hauptsächlich überregional absetzen. 4.1.5 Die Gemeinschaftsaufgabe sollte Rahmen für den Einsatz der EU-Regionalfondsmittel für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen in den neuen Ländern bleiben Die neuen Länder sind von 1994 bis 1999 Ziel-1-Fördergebiet des EU-Regionalfonds. Für diesen Zeitraum wurden die EU-Mittel im Vergleich zur Förderperiode 1991--1993 verdoppelt. Um den Einsatz dieser Mittel hat es kontroverse Diskussionen sowohl auf Bundes- und Länderebene als auch mit der EU-Kommission gegeben. Die Wirtschaftsressorts der neuen Länder und des Bundes waren der Auffassung, daß die EU-Mittel am besten konzentriert zur Wirtschaftsförderung im Rahmen der GA eingesetzt werden sollen. Damit sollte auch gewährleistet werden, daß die EU-Mittel im nationalen Koordinierungsrahmen für die regionale Wirtschaftsförderung verbleiben und nicht auf viele verschiedene Programme aufgeteilt werden. Vertreter anderer Politikbereiche und der EU-Kommission vertraten dagegen die Auffassung, daß der Förderrahmen der GA zu eng sei und reklamierten die EU-Mittel für andere Fachbereiche. Die derzeitige Planung stellt einen Kompromiß dar, in dem der überwiegende Einsatz der EU- Regionalfondsmittel im Rahmen der GA vorgesehen ist. Zudem wurde auf Forderung der EG-Kommission eine Öffnungsklausel vereinbart, wonach der Bund und die neuen Länder im Verlauf des 6jährigen Planungszeitraums die EFRE-Mittel auch außerhalb der GA einsetzen können. Die Überlegungen zur Weiterentwicklung der GA erhalten vor diesem Hintergrund zusätzliche Bedeutung: Eine regionalpolitisch zweckmäßige Erweiterung der GA- Fördermöglichkeiten soll nicht nur den gezielten Einsatz der GA-Mittel von Bund und neuen Ländern erleichtern, sondern auch die Eignung der GA als Rahmen für den Einsatz der EU- Regionalfondsmittel verbessern und so Anreize für eine weitergehende Abkoppelung dieser Mittel von der GA vermindern. Dadurch soll die Gemeinschaftsaufgabe dazu beitragen, daß die EU-Regionalfondsmittel auch in Zukunft vorrangig zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und zur Schaffung bzw. Sicherung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. Eine weitere oder gar gänzliche Abkopplung der EU- Regionalfondsmittel aus der GA könnte die Wachstums- und Beschäftigungseffekte der EU-Regionalförderung verringern und die regionalpolitische Koordinierungsfunktion der GA in den neuen Ländern schwächen. 4.1.6 Grundlagen der Gemeinschaftsaufgabe Die Gespräche zwischen Bund und Ländern zur GA- Weiterentwicklung haben gezeigt, daß nach wie vor ein sehr breiter Konsens über die Grundlagen der GA besteht. Hervorzuheben sind folgende Punkte: Die GA sollte an ihrer bisherigen Zielstruktur festhalten und ausschließlich strukturschwache Regionen fördern; denn wirtschaftsstarke Regionen verfügen über eine Reihe von Vorteilen, wie z. B. zentrale Lage, Agglomeration oder Infrastrukturausstattung, von der die regionale Wirtschaft profitiert. Für diese Gruppe von Regionen gibt es eine Vielzahl sonstiger staatlicher Maßnahmen, die ihre Entwicklung unterstützen und voranbringen. Die Gemeinschaftsaufgabe sollte als spezialisiertes Instrument zur regionalen Wirtschaftsförderung weiterentwickelt werden; denn in Deutschland gibt es ein differenziertes Förderangebot raumwirksamer Politikbereiche (Städtebau, Gemeindeverkehrsfinanzierung, Forschungs- und Technologieförderung u. a.). Der Ausbau der GA zu einem umfassenden Entwicklungsinstrument würde sie administrativ und politisch überfordern, zu Dauerkonflikten mit anderen raumwirksamen Politikbereichen führen und die Vorteile der Spezialisierung einzelner Politikbereiche vermindern. Die in Artikel 91 a GG festgeschriebene Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der GA ist ausgewogen und hat sich bewährt. Investitionen von Unternehmen, die überregional ausgerichtet sind, bringen den stärksten Beitrag zur regionalen Entwicklung. Die GA sollte deshalb am Primäreffekt als zentraler Fördervoraussetzung festhalten. Dadurch würde auch erreicht, daß die knappen Mittel möglichst effizient eingesetzt werden. 4.2 Zentrale Elemente des Förderkonzeptes der Gemeinschaftsaufgabe nach der Weiterentwicklung 4.2.1 Das Präferenzsystem Die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen ist das prioritäre Ziel der GA-Förderung. Die Differenzierung der Fördersätze nach Investitionsarten wurde zum 24. Rahmenplan aufgegeben und durch eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Investitionen hinsichtlich der Fördersätze ersetzt. Danach können in der Gemeinschaftsaufgabe alle Investitionen, die ein bestimmtes Mindestinvestitionsvolumen (mehr als 150 % der im Durchschnitt der letzten drei Jahre verdienten Abschreibungen) überschreiten oder eine Mindestanzahl von zusätzlichen Arbeitsplätzen (mehr als 15 %) schaffen, gefördert werden. Die Ausschöpfung der Förderhöchstsätze hat der Planungsausschuß auf Investitionen mit besonderem Struktureffekt konzentriert. Beispiele dafür sind: Investitionen, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung in Regionen mit schwerwiegenden Arbeitsmarktproblemen beitragen, Investitionen, die die regionale Innovationskraft stärken, Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen, Investitionen, die Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schaffen. Mit dem 24. Rahmenplan hat der Planungsausschuß die Förderhöchstsätze der Gemeinschaftsaufgabe nach zwei räumlichen Problemkategorien abgestuft. Zu den Regionen mit besonders schwerwiegenden Strukturproblemen (A-Fördergebiete) gehören die neuen Länder und Berlin. Zu den Regionen mit schwerwiegenden Strukturproblemen gehören die GA-Fördergebiete in den alten Ländern (B-Fördergebiet). Darüber hinaus hat der Planungsausschuß die Förderpräferenz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den neuen Ländern, die der EG- Beihilferahmen für KMU in Ziel-1-Gebieten vorsieht, in die GA übernommen. Die zusätzliche KMU-Präferenz beträgt 15 %-Punkte, so daß für diese Unternehmen künftig Fördersätze von bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten gewährt werden können. Dadurch werden die Förderanreize für den industriellen Mittelstand und das produzierende Handwerk in den neuen Ländern verstärkt. Auf Verlangen der EU-Beihilfenkontrolle hat der Planungsausschuß die am 9. März 1995 bzw. 27. April 1995 beschlossenen Förderhöchstsätze für die GA-Förderung in den alten Ländern und West-Berlin durch seinen Beschluß vom 6. März 1996 angepaßt (vgl. Teil I/5.). Dies ist Voraussetzung für die Genehmigung des 24. Rahmenplans durch die Europäische Kommission. Besondere Flexibilität für die GA-Förderung ergibt sich durch die Neuregelung des Präferenzsystems, weil nun die jeweiligen Förderhöchstsätze entweder voll mit GA-Mitteln oder durch GA- Mittel in Verbindung mit anderen Beihilfen (Kumulierung) ausgeschöpft werden können. 4.2.2 Nicht-investive Fördermöglichkeiten zugunsten der gewerblichen Wirtschaft Mit dem 24. Rahmenplan wurde die GA-Förderung in klar definiertem Rahmen um nicht-investive Fördertatbestände ergänzt. Danach kann die Gemeinschaftsaufgabe Landesprogramme in den Bereichen Beratung, Schulung, Humankapitalbildung sowie Forschung und Entwicklung regional gezielt verstärken. Angesichts mangelnder Erfahrungen hinsichtlich Wirkung und Durchführungsmodalitäten dieser Verzahnung wird dieses Förderangebot im Rahmen eines Modellvorhabens in einer Testphase (1995 bis 1998) erprobt (vgl. Teil II Ziffer 5). Die Programmfelder sind wie folgt spezifiziert: Beratungsmaßnahmen, die von externen und qualifizierten Sachverständigen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden, für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von Gewicht sind und sich von der laufenden, normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben. GA-Beteiligung bis zu 100 000 DM pro Förderfall. Schulungsmaßnahmen für Arbeitnehmer, die auf die betrieblichen Bedürfnisse ausgerichtet sind und die Arbeitnehmer auf Anforderungen vorbereiten, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und für seine weitere Entwicklung von Gewicht sind. GA-Beteiligung bis zu 100 000 DM pro Förderfall. Humankapitalbildung: Die GA kann sich an sog. Innovationsassistenten-Programme beteiligen, durch die die Personalstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen qualitativ verbessert wird. Die GA-Beteiligung ist auf zwei Jahre begrenzt (pro Förderfall im ersten Jahr bis zu 40 000 DM, im zweiten Jahr bis zu 20 000 DM). Angewandte Forschung und Entwicklung: GA kann sich an der Förderung betrieblicher Vorhaben, durch die neue Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen entwickelt werden, beteiligen. GA-Beteiligung bis zu 400 000 DM pro Förderfall. Diese neuen Fördermöglichkeiten können nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen. Damit werden die Präferenzen für KMU in der GA verstärkt; denn für KMU ist die Bewältigung umfassender Umstrukturierungs- und Anpassungsprozesse erfahrungsgemäß schwieriger als für größere Unternehmen. Die finanzielle Beteiligung der GA an derartigen Landesprogrammen darf nur erfolgen, wenn die Zusätzlichkeit des GA-Mitteleinsatzes durch die Länder gewährleistet ist und keine Förderkonkurrenz zu Fachprogrammen des Bundes besteht. Damit dies sichergestellt werden kann, hat der Bund ein Vetorecht erhalten, mit dem er die finanzielle Beteiligung der GA an konkurrierenden Länderprogrammen verhindern kann. Dieses Förderangebot wird inzwischen von einer Reihe von Ländern genutzt. 4.2.3 Fremdenverkehrsförderung Die Förderung von Fremdenverkehrsbetrieben richtet sich nach den gleichen Voraussetzungen wie die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Dies bedeutet, daß grundsätzlich alle Betriebe förderfähig sind, die touristische Dienstleistungen anbieten und die GA-Fördervoraussetzungen erfüllen. Fremdenverkehrsbetriebe des Beherbergungsgewerbes fallen unter die Positivliste des GA-Rahmenplans. Bei diesen Fremdenverkehrsbetrieben gilt das Förderkriterium der Überregionalität (Primäreffekt) als erfüllt, wenn der Fremdenverkehrsbetrieb mindestens 30 % seines Umsatzes mit Beherbergung erzielt. Dabei wird unterstellt, daß die übrigen 20 % des überregionalen Absatzes aus weiteren touristischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung stammen (z. B. Beköstigung). Alle übrigen Fremdenverkehrsbetriebe sind förderfähig, wenn sie im üblichen Einzelfallnachweis darlegen, daß ihr Umsatz überwiegend aus touristischen Dienstleistungen stammt. 4.2.4 Infrastrukturförderung Förderkatalog für wirtschaftsnahe kommunale Infrastrukturmaßnahmen Bei der GA-Weiterentwicklung wurde im Rahmen der bisherigen Infrastrukturfördertatbestände zusätzliche Flexibilität geschaffen. Gleichzeitig wurden die Spielräume, die sich in der Förderpraxis bisher herausgebildet haben, klargestellt. Hervorzuheben sind folgende Punkte: Im Rahmen der Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände sind auch Umweltschutzmaßnahmen förderfähig, soweit sie in einem unmittelbaren sachlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Erschließungsmaßnahme stehen und für deren Umsetzung erforderlich sind (z. B. ökologische Ausgleichsmaßnahmen). Bei der Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände ist auch die Beseitigung von Altlasten förderfähig, soweit sie für eine wirtschaftliche Nutzung erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsverbindungen kann gefördert werden, soweit dadurch Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden. Die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung kann unterstützt werden. Die Errichtung (einschließlich Erwerb vorhandener Gebäude) oder der Ausbau von Gewerbezentren, die kleinen und mittleren Unternehmen in der Regel fünf, aber nicht länger als acht Jahre, Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste bereitstellen (Forschungs-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks u. ä.), ist förderfähig. Nutzung der Infrastruktureinrichtungen durch förderfähige Betriebe Mit dem 24. Rahmenplan hat der Planungsausschuß die Bindung der Infrastrukturförderung an förderfähige Betriebe gelockert. Förderfähige Betriebe haben in der GA-Infrastrukturförderung weiterhin Vorrang vor sonstigen Betrieben. Es gibt aber keine quantitativen Vorgaben für diesen Vorrang. Dadurch kann die Gemeinschaftsaufgabe bei kommunalen wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekten stärker als bisher auch lokale und regionale Unternehmen (endogenes Potential) unterstützen und flexibler auf konkrete regionalspezifische Probleme reagieren. Mit dieser Lockerung leistet die Gemeinschaftsaufgabe einen weiteren Beitrag zur Berücksichtigung mittelstandspolitischer Ziele in der Regionalförderung. Zudem kann die Stadtentwicklungspolitik stärker als bisher unterstützt werden. Um Fehlentwicklungen im innerstädischen Bereich zu vermeiden, hat der Planungsausschuß beschlossen, daß Infrastrukturmaßnahmen soweit nicht gefördert werden dürfen, wie sie vom großflächigen Einzelhandel genutzt werden. Fördersätze für Infrastrukturprojekte Der Planungsausschuß hat erstmalig zum 24. Rahmenplan die Einführung fester Regelfördersätze für Infrastrukturprojekte beschlossen. Die Förderung beträgt demnach im Regelfall bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Fördersatz überschritten werden. In jedem Fall ist eine angemessene Eigenbeteiligung des Trägers an den förderfähigen Kosten der Infrastrukturmaßnahme sicherzustellen. Der Planungsausschuß will damit sicherstellen, daß die Wirtschaftlichkeit der zur Förderung beantragten Projekte erhöht wird. Nicht-investive Fördertatbestände im Rahmen der Infrastrukturförderung Angesichts der häufig nicht ausreichenden Verwaltungskraft der Kommunen in strukturschwachen Regionen, können Planungs- und Beratungsdienstleistungen, die die Kommunen zur Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturprojekten von Dritten in Anspruch nehmen, durch die GA gefördert werden. Von dieser Förderung ist die Bauleitplanung als Pflichtaufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften ausgeschlossen. Die mögliche Beteiligung der Gemeinschaftsaufgabe beträgt bis zu 100 000 DM pro Förderfall. Förderfähig ist darüber hinaus die Erarbeitung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte. Solche Konzepte können mit bis zu 50 000 DM pro Förderfall unterstützt werden. 4.2.5 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte Durch die Förderung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte soll die Eigenverantwortung der kommunalen Selbstverwaltung für die regionale Entwicklung gestärkt und die Entwicklung ,,von unten" wirksamer als bisher unterstützt werden. Zum 24. Rahmenplan wurden daher integrierte regionale Entwicklungskonzepte als regionalpolitisches Instrument in die GA-Förderung mit folgenden Eckpunkten aufgenommen: Die Länder wirken in angemessener Weise auf die Fördergebiete ein, um regionale Entwicklungskonzepte zu erarbeiten. Dabei haben die Regionen mit den größten Entwicklungs- bzw. Umstrukturierungsproblemen Priorität. Die Entwicklungskonzepte legen Entwicklungsziele und Prioritäten der Regionen fest und führen die vorrangigen Entwicklungsprojekte auf. Die Länder verwenden die regionalen Entwicklungskonzepte als Beurteilungsraster bei ihren Entscheidungen über die vorgelegten Förderanträge. Anträge, die sich in schlüssige Konzepte einfügen, werden vorrangig gefördert. Die Erarbeitung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte kann finanziell unterstützt werden (vgl. Ziffer 7.3 Teil II). 4.2.6 Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Gemeinschaftsaufgabe Mit den Beschlüssen zur GA-Weiterentwicklung erhalten die Länder mehr Spielraum bei der Durchführung der GA- Fördermaßnahmen. Aus dem größeren Spielraum der Länder bei der Durchführung ergibt sich ein erhöhter Informationsbedarf seitens des Bundes, damit er seinen Informationspflichten gegenüber dem Bundestag und der interessierten Öffentlichkeit weiterhin angemessen nachkommen kann. Mit dem 24. Rahmenplan wurde deshalb das in Artikel 91a GG verankerte Informationsrecht des Bundes stärker konkretisiert. Damit werden auch die Möglichkeiten einer Evaluierung der GA- Fördermaßnahmen verbessert. Im einzelnen ist folgendes hervorzuheben: Die Länder melden wie bisher Bewilligungsbescheide und Verwendungsnachweise zur statistischen Erfassung und berichten ex post über die GA-Fördermaßnahmen. Die Länder stellen in ihren Anmeldungen zum GA-Rahmenplan ihre jeweiligen Förderschwerpunkte dar. Sie unterrichten den Bund über ihre landesinternen Förderrichtlinien, die im GA- Unterausschuß beraten werden können. Die Länder berichten monatlich über die Inanspruchnahme der GA-Mittel. Die Länder berichten ex ante und ex post über die Verstärkung von Landesprogrammen gemäß Ziffer 5 GA-Rahmenplan (Teil II) und weisen in diesem Zusammenhang die Zusätzlichkeit des GA-Mitteleinsatzes nach. 4.2.7 Aufnahme nicht-investiver Fördertatbestände in die GA-Förderung im Rahmen eines zeitlich befristeten Modellversuchs Der Planungsausschuß hat mit seinen Beschlüssen zur GA- Weiterentwicklung vom 9. März 1995 folgende nicht-investive Fördertatbestände in die GA eingeführt: Die finanzielle Beteiligung der GA an Programmen der Länder in den Bereichen Beratung, Schulung, Humankapitalbildung sowie Forschung und Entwicklung, die Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturprojekten und die Förderung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte. Da das GRW in seiner bisherigen Form nur eine Förderung von Investitionen zuläßt, wäre eine Gesetzesänderung notwendig, sofern diese Vorschläge dauerhaft in die GA-Förderung übernommen werden sollten. Der Planungsausschuß hat von der verfassungsrechtlich gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, einer etwaigen Gesetzesänderung eine Testphase zur Erprobung der neuen Fördermöglichkeiten vorzuschalten. Die Grundlage für den Modellversuch, der darauf gerichtet ist, Entscheidungshilfen zur sachgerechten Erfüllung von Fachaufgaben der Ressorts zu vermitteln, ist in der ungeschriebenen Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz des Bundes zur Wahrnehmung ressortzugehöriger Funktionen zu sehen. In der vom Planungsausschuß beschlossenen Testphase, die bis Ende 1998 dauern soll, sollen praktische Erfahrungen mit den neuen Förderansätzen gesammelt werden, die anschließend bei einer eventuellen Änderung des GRW berücksichtigt werden können. 5. Beschlüsse des Bund-Länder-Planungs- ausschusses vom 6. März 1996 und 26. April 1996 5.1 Änderungen zum 24. Rahmenplan Der Planungsausschuß hat folgende Änderungen zu Ziffer 2.4 Teil II des 24. Rahmenplans beschlossen, die die EU- Beihilfenkontrolle gefordert hatte: Der GA-Förderhöchstsatz für Investitionen von größeren Unternehmen wird für das GA-Fördergebiet in den alten Ländern um 10 %-Punkte von 28 % auf 18 % zurückgenommen. Dieser GA- Förderhöchstsatz kann mit nicht-regionalen Beihilfen um bis zu 10 %-Punkte aufgestockt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im GA-Fördergebiet der alten Länder bleibt es bei dem Förderhöchstsatz von bis zu 28 %. Im GA-Fördergebiet West-Berlin wird der Förderhöchstsatz für KMU um 5 %-Punkte von 50 % auf 45 % zurückgenommen. In den neuen Ländern wurden die GA-Förderhöchstsätze nicht verändert (50 % für KMU, 35 % für größere Unternehmen). Diese Beschlüsse gelten für alle Förderanträge der gewerblichen Wirtschaft, die ab dem 17. März 1995 (einschließlich) gestellt wurden. 5.2 Beschlüsse zum 25. Rahmenplan Im Rahmen seines Beschlusses zum 25. Rahmenplan hat der Planungsausschuß am 6. März 1996 u. a. folgende Änderungen bei den Förderregelungen beschlossen: Die bisherigen Begrenzungen für die Förderung immaterieller Wirtschaftsgüter gem. Ziffer 2.6.1 wurden ersatzlos gestrichen. Die Gemeinschaftsaufgabe kann dadurch die für innovative Aktivitäten besonders wichtigen immateriellen Wirtschaftsgüter, wie z. B. Patente und Lizenzen, wirksamer unterstützen. Die Regelungen zur Rückforderung von Fördermitteln bei Nichterreichung von Fördervoraussetzungen gem. Ziffer 4 wurden neu gefaßt. Damit hat der Planungsausschuß die bisherigen Rückforderungsregelungen an die mit dem 24. Rahmenplan vereinfachten Fördervoraussetzungen angepaßt. Die Übergangsregelung gem. Ziffer 8.2.1 für die Förderung von Investitionen in Regionen, die aufgrund einer Neuabgrenzung aus dem GA-Fördergebiet ausscheiden, wurde an die geänderte Praxis der EU-Beihilfenkontrolle angepaßt. Die Europäische Kommission hatte noch in den 80er Jahren spezielle Übergangsregelungen für ausscheidende Fördergebiete akzeptiert. Anträge auf GA-Förderung konnten damals dadurch auch nach dem Ausscheiden einer Region aus dem Fördergebiet für eine Übergangszeit noch gestellt werden. Dies ist inzwischen nicht mehr zulässig. Im Umlaufverfahren hat der Planungsausschuß am 26. April 1996 die Anpassung der Ziffer 2.9.10 an den neuen Gemeinschaftsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen der Europäischen Kommission beschlossen. 5.3 Die Beschlüsse des Planungsausschusses zum 24. und 25. Rahmenplan stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. 5.4 Eckwertebeschluß zur 1996 anstehenden Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets Zur 1996 anstehenden Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets hat der Planungsausschuß folgende Eckwerte beschlossen: Der Planungsausschuß wird im Rahmen seiner Beschlüsse zur Neuabgrenzung des GA-Fördergebiets 1996 das Fördergefälle zwischen den ost- und westdeutschen Fördergebieten zum 1. Januar 1997 entsprechend dem wirtschaftlichen Fortschritt, dem erfolgten Strukturwandel und der Entwicklung der Standortbedingungen in den neuen Ländern neu festlegen, um die Spannungen abzubauen, die inzwischen aufgrund der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten zwischen ost- und westdeutschen Regionen entstanden sind. Um die unterschiedlichen regionalen Problemlagen in den neuen Ländern regionalpolitisch angemessen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zu berücksichtigen, werden die Förderpräferenzen in den neuen Ländern anhand sachgerechter Kriterien zugunsten von Regionen mit besonders großen Strukturschwächen ab dem 1. Januar 1997 differenziert. Ziel ist eine schrittweise Angleichung der Fördersätze in den neuen und alten Ländern entsprechend dem wirtschaftlichen Fortschritt, be- ginnend vorrangig in den strukturstärkeren Regionen der neuen Länder. Der Planungsausschuß wird Möglichkeiten suchen, das Fördergefälle dort abzuschwächen, wo ein Höchstfördergebiet in den neuen Ländern an ein Nichtfördergebiet in den alten Ländern grenzt oder Nahverlagerungen zu Problemen führen. 6. Maßnahmen und Mittel 6.1 Für die alten Länder stehen im Haushaltsjahr 1996 für die Normalförderung der Gemeinschaftsaufgabe Baransätze in Höhe von 700 Mio. DM zur Verfügung. Der Anteil des Bundes beträgt 350 Mio. DM, die Länder stellen Mittel in gleicher Höhe bereit. Von den Baransätzen 1996 wird zur Abdeckung von eingegangenen Verpflichtungen aus 1994 und 1995 ein Betrag von 374,935 Mio. DM benötigt, so daß 1996 noch 325,064 Mio. DM frei verfügbar sind. Gleichzeitig stehen 1996 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 400 Mio. DM mit Fälligkeit je zur Hälfte in den Haushaltsjahren 1997 und 1998 zur Verfügung. Der 1996 verplanbare Betrag beträgt somit 725,064 Mio. DM. 6.2 Für die neuen Länder und Berlin (Ost) stehen im Haushaltsjahr 1996 Barmittel in Höhe von 6,4 Mrd. DM zur Verfügung. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,7 Mrd. DM, die -- ebenso wie die Barmittel -- jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern bereitgestellt werden. Daneben werden im Haushaltsjahr 1996 Rückflüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rd. 2 Mrd. DM erwartet, von denen rd. 1,45 Mrd. DM zur Verstärkung der Gemeinschaftsaufgabe eingesetzt werden sollen. Die darin enthaltenen, auf den Bund entfallenden Rückflüsse werden den Ländern dabei unmittelbar zusätzlich zu den GA- Mitteln zur Verfügung gestellt. Die Kofinanzierung der innerhalb der GA eingesetzten EFRE- Rückflüsse wird von Bund und Ländern je zur Hälfte durch die in den Haushalten für die GA eingestellten Barmittel sichergestellt (vgl. nachstehende Tabelle). Außerhalb der GA eingesetzte EFRE-Mittel werden in voller Höhe von den Ländern kofinanziert. Im Haushaltsjahr 1996 stehen Barmittel des Bundes in Höhe der in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen zur Verfügung. Freie Barmittel, die nicht durch Zahlungsverpflichtungen gebunden sind, stehen den Ländern in Höhe der erwarteten EFRE- Rückflüsse zur Verfügung, die innerhalb der GA eingesetzt werden. Für neue Bewilligungen stehen 1996 zusätzlich Verpflichtungsermächtigungen des Bundes und der Länder in Höhe von 5,7 Mrd. DM mit Fälligkeit von 1,71 Mrd. DM in 1997, 2,28 Mrd. DM in 1998 und 1,71 Mrd. DM in 1999 bereit. Die Verteilung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt nach arbeitsmarktpolitischen Belastungsquoten, in die die Anteile der Länder an der Gesamtzahl der Arbeitslosen, Kurzarbeiter sowie der Pesonen in Umschulung/Fortbildung und in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einfließen. Insgesamt beträgt der Bewilligungsrahmen der GA-Ost im Jahr 1996 rd. 7,2 Mrd. DM (vgl. obenstehende Tabelle). 6.3 Die vorstehenden Ausführungen (Ziff. 6.1 und 6.2) sowie die in Teil III und den Anhängen enthaltenen Zahlenangaben stehen unter dem Vorbehalt der Einwilligung des Bundes in die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung. 6.4 Bei den Sonderprogrammen handelt es sich um folgende zeitlich befristete Maßnahmen (vgl. Anhang 12): a) Sonderprogramm zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in Regionen, die von Zechenstillegungen im Steinkohlenbergbau betroffen sind: -- Laufzeit: 1992--1995 -- Begünstigte Länder: Nordrhein-Westfalen, Saarland -- Mittelausstattung: über die gesamte Laufzeit 400 Mio. DM Bundes- und Landesmittel -- Mittelverwendung: Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in den von Zechenstillegung betroffenen Regionen und Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturinvestitionen -- Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 1995 b) Sonderprogramm zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der von der Schließung der Olympia-Werke betroffenen Region Wilhelmshaven: -- Laufzeit: 1993--1996 -- Begünstigtes Land: Niedersachsen -- Mittelausstattung: über die gesamte Laufzeit 48 Mio. DM Bundes- und Landesmittel -- Mittelverwendung: Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der von Schließung der Olympia-Werke betroffenen Region Wilhelmshaven und Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturinvestitionen. -- Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 1996 Für Sonderprogramme stehen im Haushaltsjahr 1996 insgesamt 112 Mio. DM zur Verfügung, davon Bundesmittel in Höhe von 56 Mio. DM. 6.5 Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden auch Bürgschaften zugunsten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ge- währt. Für das Jahr 1996 beteiligt sich der Bund an etwaigen Ausfällen bei Bürgschaften der Länder entsprechend gesonderten Garantieerklärungen hälf- tig mit einem Garantieplafond bis zu insgesamt 1 200 Mio. DM. Die Gewährleistungen innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe können deshalb 2 400 Mio. DM erreichen und teilen sich auf die einzelnen Länder wie folgt auf: 6.6 In westdeutschen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe können kleine und mittlere Unternehmen zinsverbilligte Darlehen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens für die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben erhalten. Voraussetzung ist, daß sie die Fördervoraussetzungen der GA deshalb nicht erfüllen, weil in der Betriebsstätte überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach nicht überregional abgesetzt werden. Solche Darlehen können Betriebe des Handels, Handwerks, Kleingewerbes, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes in Fördergebieten erhalten. In den Jahren 1990 bis 1995 wurden für die alten Bundesländer rd. 50 000 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von rd. 6,7 Mrd. DM vergeben. Damit wurden Investitionen von rd. 18 Mrd. DM gefördert. Für 1996 wird ein Betrag von 1 100 Mio. DM bereitgestellt. In den neuen Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) können kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen flächendeckend zinsgünstige ERP-Kredite erhalten zur Förderung von Investitionen bei Existenzgründungen, der Errichtung, Übernahme oder Erweiterung von Betrieben sowie auf dem Gebiet des Umweltschutzes. In den Jahren 1990 bis 1995 wurden über 248 000 ERP-Kreditzusagen mit einem gesamten Zusagevolumen von über 46 Mrd. DM erteilt. Damit wurden Investitionen in einem Umfang von 127 Mrd. DM gefördert. Für 1996 stehen 8,5 Mrd. DM für ERP-Kredite zur Verfügung. Ergänzend können Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt a. M., sowie der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn, beantragt werden. 7. Erfolgskontrolle 7.1 Aufgaben und Konzeptionen einer Erfolgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderung Im Rahmen einer Erfolgskontrolle, der die Hilfen der regionalen Wirtschaftsförderung ebenso wie andere Subventionen in regelmäßigen Abständen unterworfen werden müssen, wird überprüft, ob und inwieweit die mit den regionalpolitischen Maßnahmen angestrebten Ziele tatsächlich erreicht worden sind. Mit der Debatte über die Verwendung öffentlicher Fördermittel in den neuen Bundesländern im Frühjahr 1995 hat das Thema Erfolgskontrolle besondere Aktualität gewonnen; die Überprüfung ergab, daß die bestehenden Kontrollmechanismen im Bereich der Regionalförderung ihren Zweck erfüllen. Erfolgskontrolle kann zunächst im Sinne der Rechtmäßigkeits- und Finanzkontrolle verstanden werden; es handelt sich dabei um eine Kontrolle der Verwaltung bzw. der Rechnungshöfe auf Ordnungsmäßigkeit der Subventionsgewährung und Erfüllung der Fördervoraussetzungen. Die Frage, ob mit den eingesetzten Fördermitteln die gesetzten regionalpolitischen Ziele erreicht werden konnten bzw. ob eine festgestellte Zielverwirklichung auf den Einsatz der Regionalförderung zurückgeführt werden kann, geht einen Schritt weiter. Es ist demnach auch Aufgabe der Erfolgskontrolle, Wirkungszusammenhänge zu ermitteln. Sie muß Informationen für die förderpolitische Entscheidung liefern, ob in einer Region der Einsatz des regionalpolitischen Instrumentariums noch erforderlich ist bzw. ob die bisherige Regionalpolitik in unveränderter oder modifizierter Form fortgesetzt werden sollte. Daher ist Erfolgskontrolle auch für die Konzeption der Regionalpolitik ein unverzichtbares Instrument, wenngleich zweifelsfreie Beweise für den Erfolg der regionalpolitischen Fördermaßnahmen von ihr nicht erwartet werden dürfen. Möglich sind empirisch begründete Vermutungen über Richtung und -- in Bandbreiten -- Stärke des Einflusses der regionalpolitischen Instrumente auf die regionalpolitischen Zielgrößen. Die Erfolgskontrolle zur Gemeinschaftsaufgabe ist grundsätzlich gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Länder. Sie wird zu einem Teil von Bund und Ländern gemeinsam, zum anderen Teil ausschließlich von den einzelnen Ländern durchgeführt. Das Schwergewicht bei der Durchführung liegt bei den Ländern. Im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung werden drei Arten von Erfolgskontrollen praktiziert, die im folgenden näher erläutert werden: die Vollzugskontrolle auf der Ebene der einzelnen Projekte die Zielerreichungskontrolle die Wirkungskontrolle. 7.2 Vollzugskontrolle 7.2.1 Prüfung der Bewilligungsbescheide durch den Bund Die Erteilung der Bewilligungsbescheide und die Kontrolle darüber, ob die Förderregeln durch die Zuwendungsempfänger eingehalten werden, ist Aufgabe der Länder. Der Bund kontrolliert, ob die Länder bei der Bewilligung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe die Regelungen des Rahmenplans einhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft die Bewilligungsbescheide, die die Länder dem Bundesamt für Wirtschaft zur statistischen Erfassung übermitteln, auf ihre Übereinstimmung mit den Förderregelungen des jeweiligen Rahmenplans. Erscheint ein Bewilligungsbescheid als nicht mit den Förderregelungen vereinbar, fordert das Bundeswirtschaftsministerium das entsprechende Land auf, seine Entscheidung zu begründen. Gelangt das Bundeswirtschaftsministerium endgültig zu dem Ergebnis, daß die Förderfähigkeit nicht gegeben ist und das jeweilige Land gegen die Rahmenplanregelungen verstoßen hat, prüft es gemäß § 11 Abs. 2 GA-Gesetz, ob die anteiligen Bundesmittel vom Land zurückgefordert werden können. Dabei hat es einen Ermessensspielraum. In den neuen Ländern hat der Bund im Jahr 1995 insgesamt 279 bewilligte Vorhaben beanstandet. In 136 Fällen davon konnte das Bundeswirtschaftsministerium die Bewilligungsbescheide der Länder aufgrund zusätzlicher Informationen akzeptieren, in 143 Fällen wurde die Beanstandung aufrechterhalten. In vier von diesen 143 Fällen haben die Länder aufgrund der Beanstandung Aufhebungs- bzw. Änderungsbescheide erlassen; hierbei waren die Fördermittel noch nicht ausgezahlt. In zwei Fällen sind die anteiligen Bundesmittel in Höhe von 1,003 Mio. DM von den Ländern zurückgefordert worden. Die übrigen Fälle sind noch in Bearbeitung. Darüber hinaus sind aufgrund im Vorjahr beanstandeter Förderfälle im Haushaltsjahr 1995 13,9 Mio. DM an den Bund erstattet worden. Im Haushaltsjahr 1995 sind Zinsen gem. § 11 Abs. 4 GRW in Höhe von 620 TDM von den neuen Ländern an den Bund abgeführt worden. 1995 hat der Bund in den alten Ländern insgesamt 21 bewilligte Vorhaben beanstandet. Davon konnte das Bundeswirtschaftsministerium 10 Bewilligungsbescheide der Länder aufgrund zusätzlicher Informationen akzeptieren. In einem Fall sind die anteiligen Bundesmittel in Höhe von 90 TDM zurückgefordert worden, die übrigen Fälle sind noch nicht entschieden. Im Haushaltsjahr 1995 sind Zinsen gem. § 11 Abs. 4 GRW in Höhe von 4,7 Mio. DM von den alten Ländern an den Bund abgeführt worden. 7.2.2 Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Länder Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe ist nach dem Gesetz ausschließlich Sache der Länder. Zur Durchführung zählt auch die Kontrolle der Verwendungsnachweise. Im Rahmen dieser Kontrolle prüfen die Länder, ob die Begünstigten die Fördervoraussetzungen im Einzelfall erfüllt haben. Nach Abschluß des Investitionsvorhabens ist der Investor verpflichtet, einen Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Bewilligungsbehörde prüft dann insbesondere, ob die Rechnungsunterlagen korrekt sind, ob die zum geförderten Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter tatsächlich angeschafft und die entsprechenden Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert worden sind. Stellt das Land bei der Prüfung fest, daß der Zuwendungsempfänger die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt hat, fordert das jeweilige Land die ausgezahlten Mittel gemäß seiner eigenen haushaltsrechtlichen Bestimmungen zurück. Diese sind auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 GA-Gesetz in Höhe des Bundesanteils an den Bund abzuführen. Im Haushaltsjahr 1995 haben die neuen Länder im Rahmen der Verwendungsnachweiskontrolle Fördermittel in Höhe von 174,2 Mio. DM wegen zweckwidriger Mittelverwendung von den Zuwendungsempfängern zurückgefordert. Davon wurde der Bundesanteil von 50 % (87,1 Mio. DM) an den Bundeshaushalt abgeführt. In den alten Länder beliefen sich die Rückforderungen 1995 auf 47 Mio. DM (Bundesanteil 23,5 Mio. DM). Einzelheiten zur Kontrolle der Verwendungsnachweise können den Regionalen Förderprogrammen der Länder im Teil III dieses Rahmenplans entnommen werden. 7.2.3 Prüfung durch die Rechnungshöfe Die grundgesetzliche Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern in der Gemeinschaftsaufgabe wirkt sich auch auf die Rechnungsprüfung aus. In Anwendung der Gemeinsamen Erklärung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 11. Mai 1976 (sog. Reichenhaller Erklärung) zur Prüfung der Gemeinschaftsaufgaben nach Artikel 91 a GG beschränkt der Bundesrechnungshof seine Prüfungen auf die Abrechnungsunterlagen bei den Landesministerien, soweit sich diese auf den Einsatz von Bundesmitteln beziehen. Der Bundesrechnungshof prüft auch die Tätigkeit des Bundes bei der Konzeption und Umsetzung der Förderung. Allerdings hat der Bundesrechnungshof keine eigenständige Prüfbefugnis gegenüber den Zuwendungsempfängern. Seine Stellung ist insofern schwächer als die des Europäischen Rechnungshofs im Rahmen der Regionalförderung durch die Europäische Kommission, der vor Ort die Abwicklung der Maßnahmen prüfen kann. Die Landesrechnungshöfe überprüfen die Durchführung der GA- Förderung in den Verwaltungen der Länder. Dazu gehört nicht nur die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Bewilligungsbescheide, der Abwicklung der Förderung sowie der Prüfung der Verwendungsnachweise, vielmehr prüfen die Landesrechnungshöfe auch allgemein Konzeption und Organisation der Förderung auf ihre Effizienz hin. Darüber hinaus führen sie auch örtliche Erhebungen bei den Investoren durch. Die wesentlichen Prüfungserkenntnisse können sie dem Bundesrechnungshof mitteilen. Soweit diese für den Bund von Bedeutung sind, unterrichtet der Bundesrechnungshof das Bundesministerium für Wirtschaft von Fall zu Fall. Auf der Basis eigener Erkenntnisse und der Auswertung der Prüfmitteilungen der Landesrechnungshöfe hat der Bundesrechnungshof zuletzt im Jahre 1992 die wiederkehrenden Mängel bei der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe in einem Bericht an das Bundesministerium für Wirtschaft zusammengestellt und zur Beseitigung der Schwachstellen aufgefordert. Soweit rechtlich möglich, hat das Bundeswirtschaftsministerium den Beanstandungen zusammen mit den Ländern durch entsprechende Beschlüsse der Gremien der Gemeinschaftsaufgabe Rechnung getragen. 7.2.4 Förderstatistik der Gemeinschaftsaufgabe Einen Einblick in die Ergebnisse der Gemeinschaftsaufgabe liefert die vom Bundesamt für Wirtschaft geführte Statistik der bewilligten Förderfälle. Seit 1972 ermöglicht diese Statistik Aussagen über die Mittelverwendung sowie über die geförderten Investitionen und Arbeitsplätze. Die Bewilligungsstatistik beruht auf den in den bewilligten Förderanträgen enthaltenen Angaben der Unternehmen und Gemeinden, die die Länder dem Bundesamt für Wirtschaft monatlich zu statistischen Auswertung melden. Eine ausführliche Übersicht über die in den Kreisen der einzelnen Bundesländer geförderten Maßnahmen findet sich in Anhang 13. Die Bewilligungsstatistik erfaßt die wesentlichen Solldaten der einzelnen Förderfälle vor Durchführung der Investition und erlaubt eine Auswertung nach bestimmten Merkmalen, etwa Investitionsarten, Betriebsgrößen oder Branchen. Sie stellt für sich allein genommen ein Kontrollinstrument für die Inanspruchnahme der Gemeinschaftsaufgabe dar, aber noch keine Erfolgskontrolle im eigentlichen Sinne. Für verschiedene Ansätze zur Erfolgskontrolle ist sie allerdings eine wichtige Vorstufe. 7.2.5 Einzelbetriebliche Wirkungsanalyse Ziel einer echten einzelbetrieblichen Wirkungsanalyse ist es, die geförderten Betriebe nach Abschluß des Fördervorhabens in ihrer weiteren Entwicklung -- etwa hinsichtlich Folgeinvestitionen oder Beschäftigten, Umsatz oder Lohnsumme -- zu beobachten. Auch bietet es sich an, die Entwicklung geförderter mit der von nicht geförderten Betrieben zu vergleichen. Unterschiede, die man dabei feststellt, können allerdings nicht ursächlich auf die Förderung zurückgeführt werden. Ausgangspunkt der einzelbetrieblichen Wirkungsanalyse ist die Bewilligungsstatistik, die eine Förderfallstatistik darstellt. Sie kann anhand einer Betriebskennziffer in eine Förderbetriebsstatistik überführt werden. Dann wäre die Verknüpfung mit Daten aus der amtlichen Statistik, wie der Statistik des Produzierenden Gewerbes oder der Beschäftigtenstatistik, möglich. Im Auftrag des Unterausschusses der Gemeinschaftsaufgabe hat eine Forschergruppe der Universität Trier einen solchen Ansatz 1986 entwickelt. Aus der Vielzahl der empirisch ermittelten Ergebnisse sind folgende allgemeine Aussagen hervorzuheben: Die Förderung der Gemeinschaftsaufgabe erreicht überwiegend Betriebe, die einen überproportionalen Beitrag zur Erreichung der regionalpolitischen Ziele liefern. Die Betriebe des verarbeitenden Gewerbes haben sich im Zeitraum von 1978 bis 1983 im Fördergebiet günstiger entwickelt als im Nichtfördergebiet. Die Fördergebiete weisen im Hinblick auf Beschäftigung und Umsatzproduktivität besonders günstige Zuwachsraten auf. Die geförderten Betriebe entwickelten sich im gleichen Zeitraum günstiger als nicht geförderte Betriebe, insbesondere im Vergleich zu nicht geförderten Betrieben im Fördergebiet. So waren die Beschäftigtenentwicklung in den geförderten Betrieben um 13, die Durchschnittsverdienste um 9 und die Arbeitsproduktivität um 6 Prozentpunkte höher als in den nichtgeförderten Betrieben. Im betrachteten Zeitraum erreichte das Investitionsvolumen der geförderten das 1,7fache der nichtgeförderten Betriebe. Da dieser Ansatz eine verbesserte und kontinuierliche Wirkungskontrolle versprach, wurde bereits im Antragsformular 1987 die amtliche Betriebsnummer erfaßt. Allerdings stieß die Erhebung der Betriebsnummer auf datenschutzrechtliche Bedenken, insbesondere infolge des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts von 1987. 1992 wandte sich dann auch das Statistische Bundesamt gegen die Abfrage der amtlichen Betriebsnummer im Förderantrag der Gemeinschaftsaufgabe. Es argumentierte, die nach dem Bundesstatistikgesetz gebotene Geheimhaltung von Einzelangaben, die zu Zwecken der amtlichen Statistik gemacht worden sind, sei durch die Verwendung für andere Zwecke als die Erstellung amtlicher Statistiken nicht gewährleistet. Auch befürchtete das Statistische Bundesamt erhebliche Beeinträchtigungen des Vertrauensverhältnisses zwischen den zur amtlichen Statistik des Produzierenden Gewerbes Befragten und den Statistischen Landesämtern. Weder der Vorschlag, das Statistischen Bundesamt in die Auswertung einzubeziehen und auf diese Weise die Anonymisierung sicherzustellen noch die Erläuterung der grundsätzlichen Bedeutung der Betriebsnummer im Rahmen einer einzelbetrieblichen Wirkungskontrolle konnten die Bedenken ausräumen. Das Statistische Bundesamt entschied, daß die Daten der amtlichen Statistik im Produzierenden Gewerbe nicht mit der Statistik der Gemeinschaftsaufgabe verknüpft werden dürfen. Eine Reihe von Statistischen Landesämtern schloß sich zudem dieser Haltung an. Der von der Forschergruppe der Universität Trier entwickelte Ansatz für eine einzelbetriebliche Wirkungskontrolle konnte somit nicht in die Praxis umgesetzt werden, weil es nicht gelungen ist, die datenschutzrechtlichen Barrieren zu überwinden. 7.3 Zielerreichungskontrolle Die Zielerreichungskontrolle geht über den betrieblichen Rahmen hinaus. Hierbei steht die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit die regionalpolitischen Ziele in den einzelnen Förderregionen tatsächlich erreicht werden konnten. Zu diesem Zweck werden als wünschenswert angesehene Werte der regionalpolitischen Zielvariablen, vorwiegend Einkommens- und Arbeitsmarktindikatoren, mit dem empirisch festgestellten Wert dieser Zielvariablen in den einzelnen Regionen verglichen. Der Vergleich dieser Daten für die Fördergebiete mit denen der Nichtfördergebiete bzw. mit dem jeweiligen Landesdurchschnitt zeigt auf, inwieweit im Untersuchungszeitraum regionale Disparitäten abgebaut und damit regionalpolitische Ziele erreicht werden konnten. Im Mittelpunkt der Zielerreichungskontrolle steht jedoch die in mehrjährigen Abständen vom Planungsausschuß durchgeführte Überprüfung der Förderbedürftigkeit aller deutschen Arbeitsmarktregionen, d. h. die Neuabgrenzung des Fördergebiets. Zuletzt hat der Planungsausschuß eine solche Überprüfung im Juli 1993 durchgeführt. Zu diesem Zweck hat er für die 167 westdeutschen Arbeitsmarktregionen (einschließlich West-Berlin) verschiedene Indikatoren zur Arbeitsmarktlage, zur Einkommenssituation und zur Infrastrukturausstattung ermittelt; die neuen Länder wurden in Gänze als Fördergebiet eingestuft. Die Indikatoren wurden zu einem Gesamtindikator zusammengefaßt; in diesen gingen ein: die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Zeitraum April 1989 bis März 1993 (mit 40 %), der durchschnittliche Bruttojahreslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pro Kopf 1992 (mit 40 %), ein komplexer Infrastrukturindikator (mit 10 %), die Prognose der Arbeitsplatzentwicklung 2 000 (mit 10 %). Diese Form der Zielerreichungskontrolle wird dadurch erschwert, daß nicht bei jeder Neuabgrenzung die gleichen Indikatoren, die sich dann nur in ihrem zeitlichen Bezug unterscheiden würden, verwendet werden. Zwar lag den Neuabgrenzungen 1991 und 1993 das gleiche Abgrenzungsmodell zugrunde, doch 1986 und auch 1981 waren andere Indikatoren Basis der Neuabgrenzung. Auch Neufestlegungen des Gebietsstandes oder des Fördergebiets können die Zielerreichungskontrolle auf der Grundlage eines Regionalindikatorenvergleichs methodisch beeinträchtigen. Andererseits sind die laufenden Anpassungen förderpolitisch notwendig, um die Mittel zielgerichtet einsetzen zu können. Die systematische Überprüfung der Förderbedürftigkeit der Regionen läßt -- wie auch jeder andere Ansatz einer Zielerreichungskontrolle -- keine sicheren Aussagen darüber zu, ob und inwieweit eine festgestellte Annäherung der Förderregionen an das Niveau der Nichtförderregionen dem Einsatz des GA-Instrumentariums zuzurechnen ist. Eine Zielerreichungskontrolle anhand wichtiger Regionalindikatoren erlaubt aber, die Fördergebiete in ihrer Entwicklung fortlaufend zu beobachten und relative Veränderungen zu messen. 7.4 Wirkungskontrolle Im Rahmen von Wirkungskontrollen wird der Versuch unternommen, über die Ermittlung des Zielerreichungsgrades hinauszugehen und zu einer Ursachenanalyse zu gelangen. Wirkungskontrollen sollen Auskunft darüber geben, in welche Richtung das eingesetzte regionalpolitische Instrumentarium wirkt und welchen Anteil es an einer ggfs. festgestellten zielkonformen Entwicklung einer Region hat. Letztlich können nur Wirkungskontrollen die Frage nach der Effizienz des eingesetzten regionalpolitischen Instrumentariums befriedigend beantworten. Die Durchführung von aussagefähigen Wirkungskontrollen wirft in der Praxis eine Reihe schwerwiegender Probleme auf. Allen voran steht die Frage, wie die festgestellte Entwicklung einer Region, die in der Regel durch das -- z. T. auch gegenläufige -- Zusammenspiel einer Vielzahl von Einflußfaktoren entsteht, den einzelnen Bestimmungsfaktoren zugerechnet werden kann. Die bisher entwickelten methodischen Ansätze sind um so komplexer, je stärker sie den wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Entsprechend hoch ist dann bei diesen Ansätzen die Zahl der Umsetzungsprobleme und der Fehlerquellen. Für Wirkungskontrollen wird eine Fülle tief gegliederter und auch zeitnaher Daten benötigt. Diese liegen häufig für die gewünschte regionale Ebene nicht vor oder können nur durch aufwendige Umrechnungen, oft auch nur für relativ weit zurückliegende Zeiträume annäherungsweise ermittelt werden. Soweit die erforderlichen Regionaldaten existieren, erschweren nicht selten die Datenschutzanforderungen ihre Benutzung auch für wissenschaftliche Zwecke. Angesichts dieser methodischen und datentechnischen Probleme bei der Durchführung von Wirkungsanalysen kann es nicht verwundern, daß ein Großteil der vorliegenden Untersuchen auf zeitliche, sektorale, regionale, betriebsgrößenmäßige und/oder instrumentelle Ausschnitte der Regionalförderung beschränkt bleibt. Die Ergebnisse dieser empirischen Wirkungsanalysen können dann -- auch wegen mangelnder Repräsentativität -- häufig nicht verallgemeinert werden, so daß sie als Grundlage für förderungspolitische Entscheidungen nur begrenzt geeignet sind. Der Wirkungszusammenhang zwischen den Instrumenten der Regionalpolitik und ihren Zielgrößen Investitionen (Kapitalnachfrage), Beschäftigung (Nachfrage nach Arbeit) und Produktion (Bruttowertschöpfung) war 1986 Gegenstand einer Untersuchung des Instituts für Siedlungs- und Wohnungswesen der Universität Münster, die im Auftrag des Unterausschusses der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt wurde. Die Gutachter entwickelten ein Modell zur Erklärung der Zielgrößen und analysierten es mit Daten für das Verarbeitende Gewerbe und den Bergbau über alle 327 westdeutschen Kreise auch empirisch. Durch die Berücksichtigung der meisten wichtigen Determinanten der regionalpolitischen Zielvariablen gelang es, den Einfluß der Regionalfördermaßnahmen auf die Zielgrößen von anderen Einflüssen zu isolieren und eine Wirkungsanalyse im engeren Sinne durchzuführen. Die damalige Analyse ergab, daß die Regionalförderung im Zeitraum von 1978 bis 1982 in beträchtlichem Ausmaß zusätzliche Investitionen, Beschäftigung und Produktion induziert und damit zu einem erheblichen Teil zur relativ günstigen Entwicklung der Fördergebiete beigetragen hat. Auf der Grundlage dieses Ansatzes haben Regionalwissenschaftler 1994 eine weitere Studie vorgelegt. Das Modell, das sich eng an das des vorgenannten Gutachtens anlehnt, wird mit Regionaldaten für das Verarbeitende Gewerbe in Westdeutschland aus den Jahren 1978 bis 1989 unterlegt und die Investitions-, Beschäftigungs- und Wachstumswirkungen quantitativ abgeschätzt. Das Modell enthält als Zielvariablen regionale Investitionen, regionale Beschäftigung, regionale Produktion bzw. Produktivität; als Zwischenvariablen die realen Kosten für die Nutzung des Faktors Kapital, die realen Kosten für den Faktor Arbeit und als Daten bzw. Instrumente jeweils einen gesamtwirtschaftlichen Investitionsgüterpreis und Produktpreis sowie die gesamtwirtschaftliche Kapazitätsauslastung, Löhne/Gehälter und den technischen Effizienzgrad als regional unterschiedlich ausgeprägte Daten, Zins und Gewinnsteuer als globale Instrumente, Investitionszulage, Investitionszuschuß, Sonderabschreibungen und Gewerbesteuer als regionalpolitische Instrumente. Die Gutachter gehen von der Annahme aus, daß durch die Regionalförderung die Kapitalnutzungskosten herabgesetzt und dadurch der Kapitaleinsatz, die Beschäftigung und die Produktion in den Fördergebieten stimuliert werden können. Es wird unterstellt, daß von der Regionalförderung ein beschäftigungsmindernder Substitutionseffekt (Kapitaleinsatz verdrängt Arbeitseinsatz) sowie ein beschäftigungserhöhender Outputeffekt (Anreiz zur Ausweitung der Produktionskapazitäten und damit der Produktion) ausgehen können. Während eindeutig zu belegen ist, daß Investitionsförderung die Kapitalbildung steigert, gilt für die Beschäftigung, daß sie nur dann steigen kann, wenn der Outputeffekt stärker ausfällt als der Substitutionseffekt. Eine Besonderheit des Modells ist, daß es hinsichtlich der Faktorkombination in der Produktionsfunktion nicht von einem optimalen Einsatzverhältnis von Arbeit und Kapital ausgeht, sondern unterstellt, daß dieses Verhältnis je nach regionalem Entwicklungsstand günstig oder ungünstig ausgeprägt sein kann. Die Gutachter halten es für realistisch, daß standortabhängige Unterschiede in der Faktorkombination auftreten können. In dynamischer Betrachtung des Modells zeigt sich, daß kurzfristig zwar der Substitutionseffekt überwiegt, dieser langfristig aber durch den Outputeffekt überkompensiert wird. Das bedeutet, daß die Investitionsförderung über die Anreizwirkung zur Kapitalbildung tatsächlich auch zusätzlich Beschäftigung bewirkt. Dabei kommt der durch die Investitionsförderung bedingten Erhöhung der Arbeitsproduktivität eine höhere Bedeutung zu als dem direkten Fördereffekt, der Reduzierung der Kapitalnutzungskosten. Der Ansatz erlaubt durch Simulation einer Situation ohne Förderpolitik einen Als-ob-Vergleich mit der festgestellten Situation und läßt somit Aussagen über die Richtung und Stärke der Wirkung förderpolitischer Maßnahmen zu. Die Schätzung des Modells liefert folgende Ergebnisse: Je nach Investitionsart sinken die Kapitalnutzungskosten in den Förderregionen durch die drei Investitionsfördermaßnahmen auf 62 % bis 55 % des Betrags, der ohne Förderung anfallen würde. Wie aufgrund der Fördersätze zu erwarten, ist der Effekt in den neuen Bundesländern am höchsten. Aufgrund ihrer Steuerfreiheit wirkt die Investitionszulage stärker als der steuerpflichtige Investitionszuschuß auf die Kapitalnutzungskosten und hat damit größeres Gewicht im unternehmerischen Investitionskalkül. Es besteht ein beachtliches Präferenzgefälle zugunsten der neuen Bundesländer. Im Zeitraum 1980 bis 1989 wird das Volumen der zusätzlich induzierten Investitionen gegenüber einem simulierten Zustand ohne regionalpolitische Eingriffe auf durchschnittlich 2,5 Mrd. DM p. a. geschätzt, so daß sich im Verhältnis zu den eingesetzten Haushaltsmitteln ein Faktor von 2,3 pro 1 DM Förderung ergibt. Im betrachteten Zeitraum wird die Beschäftigungswirkung auf 43 000 Personen p. a. im Durchschnitt geschätzt. Dies ist nicht die Zahl der geförderten, sondern der zusätzlich entstandenen Arbeitsplätze, die es ohne die Fördermaßnahmen nicht geben würde. 1 Mio. DM Förderung bewirkt nach dieser Berechnung die Schaffung von 39 zusätzlichen Arbeitsplätzen. Im Zeitraum von 1980 bis 1989 wäre das Investitionsvolumen in den Förderregionen um 12 % niedriger ausgefallen, wenn auf regionalpolitische Eingriffe verzichtet worden wäre. Die Beschäftigung hätte entsprechend um 1,6 % und das Einkommen um 3 % niedriger gelegen. Auf dem direkten Weg der Lohnkostensubventionierung kann ein höherer Beschäftigungseffekt erzielt werden als auf dem indirekten Weg der Investitionsförderung. Letztere ist jedoch geeignet, durch bessere Kapitalausstattung die Arbeitsproduktivität zu steigern, was Voraussetzung für den Ausgleich der Standortnachteile strukturschwacher Regionen ist. Trotz der positiven Investitions- und Beschäftigungswirkungen ist es der praktizierten Regionalförderung nicht gelungen, regionale Disparitäten abzubauen. Die regionalen Produktivitäts- und Einkommensdifferenzen sind im untersuchten Zeitraum sogar noch gestiegen. Der Steigerung der technischen Effizienz, mit der alle Produktionsfaktoren im Produktionsprozeß eingesetzt werden und die regional unterschiedlich ausgeprägt ist, kommt für die Erhöhung der Arbeitsproduktivität eine höhere Bedeutung zu als der Verbilligung der Kapitalnutzungskosten. Aber auch, wenn in allen Regionen technisch effizient produziert würde, offenbaren sich noch regionale Disparitäten. Daher besteht für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus Sicht der Gutachter selbst in diesem Fall ein Bedarf. 8. Deutsche Regionalpolitik innerhalb der Europäischen Union Im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe ist in § 2 geregelt, daß die Regionalförderung u. a. auch auf die Erfordernisse der Europäischen Union (EU) Rücksicht zu nehmen hat. Aus dem Gemeinschaftsrecht sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Regelungen zur Beihilfenkontrolle in den Artikeln 92 bis 94 EG-Vertrag und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den Artikeln 130 a bis e EG-Vertrag von Bedeutung. Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Beihilfenkontrolle in den letzten Jahren bei der deutschen Regionalförderung wettbewerbspolitische Belange der EG verstärkt durchgesetzt. In der EG-Regionalpolitik steht die Förderung der neuen Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe im Vordergrund. 8.1 Beteiligung des EG-Regionalfonds an der deutschen Regionalförderung In Deutschland beteiligt sich der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) seit 1975 an der regionalen Wirtschaftsförderung. Seit Herstellung der deutschen Einheit hat sich das Gewicht seiner Beteiligung auf die neuen Länder verlagert. Grundlage hierfür war zunächst die am 4. Dezember 1990 beschlossene Verordnung (EWG) Nr. 3575/90, nach der den neuen Ländern für die Jahre 1991 bis 1993 Strukturfondsmittel von insgesamt 3 Mrd. ECU zur Verfügung standen. 50 %, das sind rd. 1,5 Mrd. ECU, wurden im Rahmen des EFRE für Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung in den neuen Ländern und im Ostteil von Berlin im wesentlichen zur Verstärkung der Mittel der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe eingesetzt. Für den Zeitraum 1994 bis 1999 sind die neuen Länder und Berlin (Ost) als Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel 1- Gebiete) eingestuft worden. Damit werden sich die Hilfen aus dem EFRE im Vergleich zum Zeitraum 1991 bis 1993 im Jahresdurchschnitt mehr als verdoppeln. Grundlage der europäischen Regionalförderung sind für die laufende Strukturfondsperiode 1994--1999 die am 20. Juli 1993 beschlossenen Strukturfondsverordnungen. Sie haben die Grundprinzipien der bis dahin geltenden Regelungen bestätigt. Danach ist die EU-Regionalförderung weiterhin durch folgende Elemente geprägt: die Konzentration auf die strukturschwächsten Regionen der Gemeinschaft; die Koordinierung mit anderen Fonds und Finanzierungsinstrumenten, um durch integrativen Einsatz Synergieeffekte und größere Effizienz zu erreichen; die Komplementarität der Finanzbeiträge der Gemeinschaft, die zu einer Erhöhung der national eingesetzten Fördermittel, also nicht zur Refinanzierung, dienen; die Partnerschaft zwischen Kommission und Mitgliedstaat auf den verschiedenen Verwaltungsebenen sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern nach Maßgabe der institutionellen Regeln und der Praxis des Mitgliedstaates; die Ausrichtung des EFRE auf drei Ziele (Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand -- Ziel 1 --, von durch rückläufige industrielle Entwicklung schwer betroffenen Regionen -- Ziel 2 -- und der Entwicklung des ländlichen Raums -- Ziel 5 b --), mit denen bestimmte Fördergebietstypen festgelegt und die Beteiligungsmittel räumlich konzentriert eingesetzt werden. Die beschlossene Finanzausstattung der Strukturmaßnahmen, die neben den bisherigen Fonds einen Kohäsionsfonds für Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in den vier ärmsten Ländern der Europäischen Union umfassen, sieht eine weitere beträchtliche Erhöhung der Regionalfördermittel für die kommende Strukturfondsperiode vor. Für die vier aus dem Kohäsionsfonds zu fördernden Länder wurde sogar eine erneute Verdoppelung der Mittel zwischen 1994 und 1999 festgelegt. Den neuen Ländern und Berlin (Ost) stehen für die Jahre 1994 bis 1999 insgesamt 13,64 Mrd. ECU zu Preisen von 1994 aus den EG-Strukturfonds zur Verfügung. Auf der Basis des gemeinsam mit den neuen Ländern und Berlin erarbeiteten und der Europäischen Kommission vorgelegten Regionalentwicklungsplanes hat die Kommission im Juli 1994 über das Gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) und im August 1994 über die Operationellen Programme mit EFRE-Beteiligung entschieden. Die Entscheidungen gehen dahin, daß die EFRE-Mittel (rd. 50 % der EG-Mittel) im wesentlichen weiterhin gemeinsam mit den GA-Mitteln zur Förderung von privaten und wirtschaftsnahen Investitionen eingesetzt werden sollen. In den westlichen Bundesländern wurden die Fördergebiete des Ziels 2 (Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung) und des Ziels 5 b (ländliche Gebiete) für die Zeit ab 1994 neu festgelegt. Die Kommissionsentscheidungen wurden auf der Grundlage von Vorschlägen der Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung ihrer Prioritäten getroffen. Sie gelten bei den Ziel 2-Gebieten für den Zeitraum 1994 bis 1996 und bei den Ziel 5 b-Gebieten für die Zeit bis 1999. Die neuen deutschen Fördergebiete sind in den Anhängen 15 und 16 im einzelnen aufgeführt (siehe auch Karte 2 des Rahmenplans). Für die Ziel 2-Förderung in Deutschland stehen im 3-Jahreszeitraum aus dem EG-Regionalfonds 514 Mio. ECU (Preisbasis 1994) zur Verfügung, während die deutschen Ziel 5 b-Gebiete in den Jahren 1994 bis 1999 aus diesem Fonds 475 Mio. ECU (Preisbasis 1994) erhalten. Nach Konsultation der Mitgliedstaaten hat die Kommission am 15. Juni 1994 Beschlüsse über neue Gemeinschaftsinitiativen bzw. die Fortführung bestehender Initiativen gefaßt. Hierfür stehen bis 1999 EG-Strukturfondsmittel in Höhe von insgesamt 13,46 Mrd. ECU (in Preisen von 1994) zur Verfügung. Die Gemeinschaftsinitiativen, für die Mittel aus dem EG- Regionalfonds bereitgestellt werden, betreffen folgende Bereiche: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (INTERREG II, 1994-- 1999), Ländliche Entwicklung (LEADER II, 1994--1999), Umstellung von Kohlerevieren (RECHAR II, 1994 bis 1997), Umstellung von Stahlregionen (RESIDER II, 1994 bis 1997), Umstellung von Textilregionen (RETEX, 1994 bis 1997), Rüstungs- und Standortkonversion (KONVER, 1994--1997), Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU, 1994-- 1999), Städtische Gebiete (URBAN, 1994--1999). Für die Bundesrepublik sind aus regionalpolitischer Sicht vor allem die Initiative INTERREG sowie die Initiativen für Regionen mit sektoralen Problemen von Bedeutung. Die neuen Bundesländer sind nunmehr an allen Initiativen beteiligt. Nach der von der Kommission vorgenommenen indikativen Aufteilung der finanziellen Mittel auf die Mitgliedstaaten entfallen auf Deutschland für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG im Zeitraum 1994 bis 1999 rd. 400 Mio. ECU, davon rd. 280 Mio. ECU für die Grenzregionen der neuen Bundesländer zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik. Für die Umstrukturierung der deutschen Montanregionen werden im Zeitraum 1994 bis 1997 im Rahmen von RECHAR II knapp 160 Mio. ECU -- davon rd. 85 Mio. ECU für die ostdeutschen Braunkohlengebiete -- und im Rahmen von RESIDER II rd. 190 Mio. ECU -- davon rd. 50 Mio. ECU für Stahlstandorte in den neuen Ländern -- zur Verfügung stehen. Dies sind knapp 40 % der für beide Initiativen vorgesehenen Gesamtmittel. Für die laufende Initiative RETEX erfolgte eine Aufstockung der Mittel um rd. 55 Mio. ECU für die Textilregionen in den neuen Ländern. Die vom Truppenabbau und dem Rückgang der Rüstungsindustrie betroffenen Gebiete in Deutschland sollen von 1994 bis 1997 EG-Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative KONVER in Höhe von rd. 220 Mio. ECU erhalten; davon entfallen rd. 120 Mio. ECU auf die neuen Länder. Die Entwicklung des ländlichen Raumes wird in Fortführung der Initiative LEADER bis 1999 mit 174 Mio. ECU gefördert. Die neue Initiative KMU soll kleinen und mittleren Unternehmen die Anpassung an den Binnenmarkt erleichtern. Die Mittel in Höhe von 1 Mrd. ECU für den Zeitraum 1994 bis 1999 werden zu 80 % in Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel 1-Gebiete) eingesetzt. Auf Deutschland entfallen 183 Mio. ECU, davon rd. 150 Mio. ECU für die neuen Länder. Die Durchführung der Gemeinschaftsinitiativen erfolgt auf der Grundlage von Operationellen Programmen, die von den beteiligten Bundesländern aufgestellt und von der EU- Kommission genehmigt wurden. Die Gemeinschaftsbeteiligung wird entsprechend den in den Programmen vorgesehenen Maßnahmen aus den verschiedenen EG-Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL) finanziert. Eine Kofinanzierung aus nationalen Mitteln tritt ergänzend hinzu. 8.2 Beihilfenkontrolle der EG Regionalbeihilfen der Mitgliedstaaten zugunsten der gewerblichen Wirtschaft unterliegen der Beihilfenkontrolle durch die EG gemäß Artikel 92 ff. EG-Vertrag. Beihilfen, die durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, sind mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Einzelne Beihilfen sind allerdings gem. Artikel 92 Abs. 2 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar bzw. können nach Artikel 92 Abs. 3 von der Kommission als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden. Bei der Auslegung des Artikel 92 Abs. 3 hat die Europäische Kommission weiten Ermessensspielraum. Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten durch Mitteilungen über ihre Grundsätze und Prüfmethoden für ihre Regionalbeihilfenkontrolle unterrichtet. 1) Von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen ist die Kommission nach Artikel 93 Abs. 3 des EG- Vertrages so rechtzeitig zu unterrichten, daß sie sich dazu äußern kann. Der Mitgliedstaat darf die Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat. Aufgrund dieser Regelung müssen der Kommission auch die beihilferelevanten Änderungen des jährlichen Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe vorgelegt werden. Diese Änderungen treten erst in Kraft, wenn die Kommission keine Bedenken dagegen erhoben hat. Auf Grundlage von Artikel 92 ff. EG-Vertrag bzw. Artikel 95 EGKS-Vertrag haben Kommission und Rat einige Entscheidungen getroffen, die die Gewährung von Beihilfen auch im Rahmen genehmigter Systeme, z. B. der Regionalhilfe, an bestimmte Sektoren untersagen oder an die Vorabgenehmigung jedes einzelnen Fördervorhabens knüpfen. Darüber hinaus hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einheitliche Grundsätze und Leitlinien für die Bewertung von horizontalen Beihilfensystemen entwickelt, mit denen die Mitgliedstaaten wirtschaftspolitische Ziele fördern oder Anreize zur Durchführung bestimmter Programme, z. B. auf dem Gebiet FuE, des Mittelstandes oder der Umweltpolitik, schaffen können. Zur Zeit bestehen folgende Regelungen, die bei der Entscheidung über Förderanträge zu beachten sind: Eisen- und Stahlindustrie (grundsätzliches Beihilfenverbot mit Ausnahmen, z. B. für das Beitrittsgebiet) 2) Schiffbau, Schiffsumbau und Schiffsreparatur 3) Kraftfahrzeugindustrie, sofern der Kostenaufwand einer zu fördernden Maßnahme 17 Mio. ECU übersteigt 4) Eisen- und stahlverarbeitende Unternehmen im Bereich nahtlose Rohre und geschweißte Großrohre (x 406,4 mm) 5) Kunstfaserindustrie (grundsätzliches Beihilfenverbot für Investitionen im Bereich Acryl-, Polyester-, Polypropylen- und Polyamidspinnfasern und filamentgarne sowie der Texturierung dieser Garne 6) Unternehmen, die fruktosereichen Glukosesirup (Isoglukose) erzeugen (Beihilfenverbot) 7) Unternehmen, die Butter, Butteröl, Milchpulver, Molkenpulver, Laktose, Kasein und Kaseinat herstellen und vermarkten sowie die Verarbeitungskapazitäten von Kuhmilch zu anderen als den genannten Milcherzeugnissen steigern (Beihilfenverbot) 8) Fischerei- und Aquakultursektor, ausgenommen Sport- und Freizeitfischerei 9) Erteilung von staatlichen Bürgschaften 10) Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten 11) Kleine und mittlere Unternehmen 12) Umweltschutz 13) Forschung und Entwicklung 14) Eine besondere Regelung für die neuen Länder und Berlin (Ost) besteht für zuckererzeugende Unternehmen 15) Die Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Auswahlkriterien für Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse 16) enthält Beschränkungen für Gemeinschaftshilfen. Die Kommission hat 1995 den Entwurf eines Gemeinschaftsrahmens für die Behandlung nationaler Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorgelegt. Sie beabsichtigt, diese Regelungen im Wege einer zweckdienlichen Maßnahme nach Artikel 93 Abs. 1 EG-V nach Anhörung der Mitgliedstaaten auf nationale Beihilfen anzuwenden. Gleichzeitig sollen die Regelungen betreffend das Verbot der Beihilfengewährung für Glukosesirup mit hohem Glukosegehalt und die Rahmenregelung für Investitionsbeihilfen im Bereich der Herstellung und Vermarktung von bestimmten Milch- und Substitutionserzeugnissen (Fn. 7 und 8) aufgehoben werden. 1) Unter dem Vorbehalt ggf. noch erforderlicher Haushaltsbeschlüsse der gesetzgebenden Organe der Länder sowie der ausstehenden Entscheidung nach Artikel 93 EU-Vertrag. 1) Mitteilung der Kommission über regionale Beihilfenregelungen im Amtsblatt der EG Nr. C 31 vom 3. Februar 1979, S. 9 ff. Mitteilung der Kommission über die Kumulierung von Beihilfen unterschiedlicher Zielsetzung im Amtsblatt der EG Nr. C 3 vom 5. Januar 1985, S. 2 ff. Mitteilung der Kommission über die Methode zur Anwendung von Artikel 92 Abs. 3 a) und c) auf Regionalbeihilfen im Amtsblatt der EG Nr. C 212 vom 12. August 1988, S. 2 ff. sowie Mitteilungen der Kommission über die Methode zur Anwendung von Artikel 92 Abs. 3 a) und c) auf Regionalbeihilfen, ABl. der EG Nr. C 163/5 und 6 vom 4. Juli 1990, Mitteilung der Kommission über eine Änderung des Abschnitts II der Mitteilung der Kommission über die Methode zur Anwendung von Artikel 92 Absätze 3 Buchstaben a) und c) auf Regionalbeihilfen im Amtsblatt der EG Nr. C 364/8 vom 20. Dezember 1994 2) Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS der Kommission vom 27. November 1991, ABl. der EG Nr. L 362 vom 31. Dezember 1991 3) Richtlinie des Rates 90/684/EWG vom 21. Dezember 1990, ABl. der EG Nr. L 380 vom 31. Dezember 1990, Richtlinie des Rates 92/68/EWG vom 20. Juli 1992, ABl. der EG Nr. L 219 vom 4. August 1992, Richtlinie des Rates 93/115 EG vom 26. Dezember 1993, ABl der EG Nr. L 326/62 vom 28. Dezember 1993; Richtlinie des Rates 94/73/EG vom 19. Dezember 1994, ABl. der EG Nr. 351/10 vom 31. Dezember 1994 14) Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 1990 ABl. der EG Nr. L 188 vom 20. Juli 1990 sowie Mitteilung der Kommission, ABl. der EG, Nr. C 123 vom 18. Mai 1989, Mitteilung der Kommission im ABl. Nr. C 81 vom 26. März 1991, Schreiben der Europäischen Kommission SG (95) D/8703 vom 6. Juli 1995 15) Rahmenregelung vom 1. Dezember 1988, ABl. der EG Nr. C 320 vom 13. Dezember 1988 16) Gemeinschaftsrahmen, ABl. der EG Nr. C 346 vom 30. Dezember 1992, Verlängerung des Gemeinschaftsrahmens, ABl. der EG Nr. C 224/4 vom 12. August 1994; Verlängerung des Gemeinschaftsrahmens ABl. der EG Nr. C 142/4 vom 8. Juni 1995 17) Schreiben der Kommission vom 29. März 1977, SG(77)D/3832 18) Rahmenregelung, ABl. der EG Nr. C 302 vom 12. November 1987 19) Leitlinien, ABl. der EG Nr. C 313 vom 8. Dezember 1988, ABl. der EG Nr. C 152 vom 17. Juni 1992 10) Schreiben der EG-Kommission vom 05.04.1989, SG(89)D/4328 und vom 12. Oktober 1989, SG 89 D/12772 11) Leitlinien, ABl. der EG Nr. C 368/12 vom 23. Dezember 1994 12) Rahmenregelung, ABl. der EG Nr. C 213 vom 19. August 1992 13) Rahmenregelung, ABl. der EG Nr. C 72/3 vom 10. März 1994 14) Rahmenregelung, ABl. der EG Nr. C 83 vom 11. April 1986 und vom 19. Juli 1993, SG (93) D/12220 15) Verordnung (EWG) Nr. 3577/90 vom 04. Dezember 1990, ABl. der EG L 353 vom 17. Dezember 1990 16) Entscheidung der Kommisison 94/173/EG vom 22. März 1994, Amtsblatt der EG L 79/29 vom 23. März 1994 Teil II Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung Seite 1. Allgemeines 29 1.1 Grundsätze der Förderung 29 1.2 Förderverfahren 29 1.3 Vorförderungen 29 1.4 Prüfung von Anträgen 29 1.5 Zusammenwirken von Bund und Ländern 29 1.6 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte 30 2. Fördervoraussetzungen für die gewerbliche Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) 30 2.1 Primäreffekt 30 2.2 Fördervoraussetzungen 30 2.3 Einzelne Investitionsvorhaben 31 2.4 Förderhöchstsätze 31 2.5 Besondere Struktureffekte 31 2.6 Förderfähige Kosten 31 2.7 Durchführungszeitraum 32 2.8 Subventionswert 32 2.9 Begriffsbestimmungen 32 3. Ausschluß von der Förderung 33 3.1 Ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche 33 3.2 Beginn vor Antragstellung 33 4. Widerruf des Zuwendungsbescheides und Rückforderung der Fördermittel bei Nichterreichung von Fördervoraussetzungen des Rahmenplans 33 4.1 Grundsatz der Rückforderung 33 Seite 4.2 Ausnahmen bei der Verfehlung bestimmter Arbeitsplatzziele oder bei geringfügigem Unterschreiten des erforderlichen Investitionsbetrages 33 4.3 Anteiliges Absehen von einer Rückforderung 34 5. Ergänzende Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft 34 6. Übernahme von Bürgschaften 34 6.1 Gewährung modifizierter Ausfallbürgschaften 34 6.2 Gewährung nach dem Beginn von Investitionsvorhaben 34 6.3 Grundsätze für die Übernahme von Bürgschaften 34 7. Ausbau der Infrastruktur 35 7.1 Fördersätze, Maßnahmenträger 35 7.2 Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen 35 7.3 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte 35 7.4 Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen 36 7.5 Subventionswert 36 8. Übergangsregelungen 36 8.1 Veröffentlichung von Regelungsänderungen 36 8.2 Verlust der Fördereigenschaft 36 1. Allgemeines 1.1 Mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur`` (im folgenden: GA-Mittel) können Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Fremdenverkehrsgewerbe sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert werden, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. 1.1.1 GA-Mittel dürfen nur in den im Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten eingesetzt werden. Die Fördergebiete werden wie folgt unterteilt: -- Fördergebiete mit besonders schwerwiegenden Strukturproblemen (A-Fördergebiete), -- Fördergebiete mit schwerwiegenden Strukturproblemen (B- Fördergebiete). 1.1.2 Ein Rechtsanspruch auf GA-Mittel besteht nicht. 1.1.3 Die GA-Mittel sind zusätzliche Hilfen. Sie sind deshalb nicht dazu vorzusehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten ohne regionale Zielsetzung zu ersetzen. In jedem Fall wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Investors bzw. des Trägers des Vorhabens vorausgesetzt. 1.2 Die GA-Mittel werden als Zuschüsse auf Antrag gewährt. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei einer zur Entgegennahme von Anträgen berechtigten Stelle 1) gestellt werden. Anträge sind auf amtlichem Formular2) zu stellen. Antragsberechtigt ist, wer die betrieblichen Investitionen vornimmt oder die betrieblichen Maßnahmen durchführt. Sind Investor und Nutzer einer geplanten Investition nicht identisch, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn zwischen Investor und Nutzer eine steuerlich anerkannte Betriebsaufspaltung oder Mitunternehmerschaft nach § 15 des Einkommensteuergesetzes vorliegt. Eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes ist vorzulegen. Die Zuschüsse werden in diesen Fällen jeweils an den Investor und den Nutzer des Investitionsvorhabens als Gesamtschuldner gewährt. Bei Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses ist antragsberechtigt entweder die Organgesellschaft oder der Organträger, je nachdem, wer die betrieblichen Investitionen vornimmt und die gesetzlichen Voraussetzungen der GA erfüllt. 1.3 Öffentliche Finanzierungshilfen, die dem Antragsteller in früheren Jahren gewährt wurden, sind bei der Entscheidung über die Anträge zu berücksichtigen. 1.4 Vor der Gewährung von GA-Mitteln ist zu prüfen, ob 1.4.1 das Investitionsvorhaben den gem. § 5 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes aufgestellten Plänen und Programmen der Länder entspricht; 1.4.2 das Infrastrukturvorhaben von den zuständigen Behörden gebilligt worden ist; 1.4.3 die Verhütung oder weitestmögliche Beschränkung schädlicher Emissionen (vor allem Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen, Lärm) sowie die ordnungsgemäße Behandlung der Abfälle bei der Inbetriebnahme des unmittelbar geförderten Projektes oder derjenigen gewerblichen Betriebsstätten, die auf mit GA-Mitteln erschlossenen Industrie- oder Gewerbeflächen errichtet werden, gewährleistet ist; 1.4.4 ein Vorhaben, durch das neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden, mit dem zuständigen Landesarbeitsamt abgestimmt ist; 1.4.5 die Investitionen -- den in den Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch festgelegten Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde bzw. mehrerer benachbarter Gemeinden entsprechen; -- mit städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch in Verbindung stehen und -- soweit das der Fall ist -- die angestrebten städtebaulichen Zielsetzungen unterstützen (§§ 139, 149 BauGB, §§ 165 Abs. 4, 171 BauGB, § 245 Abs. 11 BauGB in Verbindung mit § 38 Abs. 2 Satz 2 und 3, §§ 47, 58 StBauFG); -- mit den Ergebnissen der agrarstrukturellen Vorplanung, die entsprechend den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes`` erstellt worden ist, in Einklang stehen. Sind Bauleitpläne nicht vorhanden, müssen die zu fördernden Maßnahmen mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung sowie mit den Erfordernissen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung (§§ 1 und 2 Raumordnungsgesetz, §§ 34, 35 BauGB sowie analoge Anwendung von § 1 Abs. 5 BauGB) übereinstimmen. 1.5 Zusammenwirken von Bund und Ländern 1.5.1 Es ist Sache der Länder, im Rahmen dieser Regelungen eigene Förderschwerpunkte unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Prioritäten zu setzen. Die Länder stellen in ihrer Anmeldung zum Rahmenplan die beabsichtigten Förderschwerpunkte dar. Sie unterrichten den Bund und die übrigen Länder über die landesinternen GA- Förderrichtlinien. Dem Unterausschuß ist Gelegenheit zur Beratung zu geben. 1.5.2 Die Länder melden dem Bundesministerium für Wirtschaft innerhalb von vier Wochen nach Erteilung eines Bewilligungsbescheides bzw. nach Abschluß der Verwendungsnachweiskontrolle die GA-Förderfälle zur statistischen Auswertung. Sie unterrichten es über die Inanspruchnahme der Fördermittel. Diese Meldungen erfolgen monatlich. 1.5.3 Die Länder berichten dem Bundesministerium für Wirtschaft bis zum 31. März eines jeden Jahres über die von der Gemeinschaftsaufgabe im Vorjahr geförderten Maßnahmen sowie Rückzahlungen, und zwar getrennt nach Normalförderung sowie Sonderprogrammen. Des weiteren berichten sie über die Verwendung der Fördermittel des Landes und der ergänzenden GA-Förderung in den in Ziffer 5 aufgeführten Wirtschaftsförderprogrammen. Sie legen in diesem Zusammenhang insbesondere dar, wie der zusätzliche Einsatz der GA-Mittel erreicht worden ist. 1.5.4 Die Länder teilen dem Begünstigten die Höhe der ihm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zufließenden Bundesmittel in geeigneter Weise mit. Sie unterrichten das Bundesministerium für Wirtschaft jährlich über alle Einzelfälle von Rückzahlungen von GA-Mitteln durch die Subventionsempfänger. 1.5.5 Die Länder erörtern mit den Förderregionen aktuelle Fragen der Regionalentwicklung und die jeweiligen Erfahrungen beim Einsatz der GA-Mittel. Bei gravierenden sektoralen Strukturbrüchen sollen das jeweilige Land und die betroffene Region gemeinsam, z. B. im Rahmen von Regionalkonferenzen, nach Möglichkeiten suchen, die notwendigen Strukturanpassungen wirksam zu unterstützen. Dem Bund ist rechtzeitig Gelegenheit zu geben, sich an diesen Diskussionen zu beteiligen. 1.6 Integrierte regionale Entwicklungskonzepte Die Fördergebiete legen ihren Entwicklungsanstrengungen möglichst ein integriertes regionales Entwicklungskonzept, das auf einer breiten Zustimmung in der Region beruht, zugrunde. In dem Entwicklungskonzept sollen -- auf Basis der notwendigen Eigenanstrengungen der Region -- die für die regionale Entwicklung bzw. Umstrukturierung besonders wichtigen Maßnahmen der verschiedenen Politikbereiche und der verschiedenen Politikebenen entsprechend den jeweiligen regionsspezifischen Anforderungen gewichtet und aufeinander abgestimmt werden. Das Entwicklungskonzept soll, aufbauend auf einer Analyse der regionalen Ausgangslage (Stärken-, Schwächenanalyse), in erster Linie -- die Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten der Region festlegen, -- die vorgesehenen Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung und Verzahnung der notwendigen Entwicklungsmaßnahmen der verschiedenen Politikbereiche und Politikebenen darstellen, -- die vorrangigen Entwicklungsprojekte aufführen. Die Länder wirken in angemessener Weise auf die Regionen ein, um solche Konzepte zu erarbeiten. Sie geben dabei den Regionen mit den größten Entwicklungs- bzw. Umstrukturierungsproblemen Priorität. Das jeweilige Land und der Bund können sich an der Erarbeitung der Entwicklungskonzepte beteiligen. Die Länder nutzen die von den Regionen vorgelegten Entwicklungskonzepte zur Beurteilung des Entwicklungsbeitrags und der Dringlichkeit der zur Förderung beantragten Projekte aus den Regionen. Anträge, die sich in schlüssige Entwicklungskonzepte einfügen, sollen vorrangig gefördert werden. Entwicklungskonzepte können gem. Ziffer 7.3 gefördert werden. 2. Fördervoraussetzungen für die gewerbliche Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) 2.1 Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). 2.1.1 Diese Voraussetzungen können dann als erfüllt angesehen werden, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend (d. h. zu mehr als 50 % des Umsatzes) Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden (sog. ,,Artbegriff``) 3). 2.1.2 Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn im Einzelfall die in der Betriebsstätte hergestellten Güter oder erbrachten Dienstleistungen tatsächlich überwiegend überregional abgesetzt werden und dadurch das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird (sog. ,,Einzelfallnachweis``). Als überregional ist in der Regel ein Absatz außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, anzusehen. Für die neuen Länder und Ost-Berlin beträgt dieser Radius 30 km. 2.1.3 Eine Förderung gemäß Ziff. 2.1.1. und 2.1.2. kann auch gewährt werden, wenn aufgrund einer begründeten Prognose des Antragstellers zu erwarten ist, daß nach Durchführung des geförderten Investitionsvorhabens die in der Betriebsstätte hergestellten Güter oder erbrachten Dienstleistungen überwiegend überregional abgesetzt werden. Der überwiegend überregionale Absatz ist innerhalb einer Frist von maximal 3 Jahren nach Abschluß des Investitionsvorhabens nachzuweisen. 2.1.4 Die Voraussetzungen des Primäreffektes gelten auch für die Ausbildungsstätten der förderfähigen Betriebsstätten (z. B. Ausbildungswerkstätten, Ausbildungslabors, Ausbildungsbüros) als erfüllt. 2.2 Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die von vornherein auf Dauer angelegt sind. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Ein neugeschaffener Ausbildungsplatz wird dabei wie zwei Dauerarbeitsplätze bewertet. Für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluß des Investitionsvorhabens müssen die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Für die Förderung kommen nur solche Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Volumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordern. Dementsprechend sind Investitionsvorhaben nur förderfähig, wenn der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen -- ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen -- um mindestens 50 % übersteigt, oder die Zahl der bei Investitionsbeginn in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 15 % erhöht wird. Bei Errichtungsinvestitionen und dem Erwerb einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte gilt Satz 7 als erfüllt. 2.3 Zu den förderfähigen Investitionen gehören: -- Errichtung einer Betriebsstätte, -- Erweiterung einer Betriebsstätte, -- Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte, -- Erwerb einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte, -- Verlagerung einer Betriebsstätte. 2.4 In den Fördergebieten dürfen die förderfähigen Investitionskosten durch einen Investitionszuschuß aus GA- Mitteln und sonstige Fördermittel um nachstehende Sätze verbilligt werden: A-Fördergebiete 4) 35 %, B-Fördergebiete 4) 18 %. Bei Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß Ziffer 2.9.10 erhöhen sich diese Sätze in den A-Fördergebieten (ohne Berlin-West) um 15 %-Punkte, im Fördergebiet West-Berlin und in den B-Fördergebieten um 10 %-Punkte. Bei Vorhaben von Unternehmen, die die Begriffsbestimmungen der Ziffer 2.9.10 nicht erfüllen, dürfen die förderfähigen Kosten in B-Fördergebieten durch Investitionsbeihilfen ohne regionale Zielsetzung um bis zu weitere 10 %-Punkte verbilligt werden. Die genannten Fördersätze sind Förderhöchstsätze, die im Einzelfall nur bei Vorliegen besonderer Struktureffekte ausgeschöpft werden können. 2.5 Ein besonderer Struktureffekt kann unterstellt werden, wenn das Vorhaben in besonderer Weise geeignet ist, quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes in dem Fördergebiet entgegenzuwirken, z. B. durch -- Investitionen, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung in Regionen mit schwerwiegenden Arbeitsmarktproblemen beitragen, -- Investitionen, die die regionale Innovationskraft stärken, -- Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen, -- Investitionen, die Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schaffen. 2.6 Förderfähige Kosten 2.6.1 Zu den förderfähigen Kosten gehören: -- die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, -- Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden. Hierunter können z. B. Patente, Lizenzen oder Investitions- und Anwendungskonzepte für neue Wirtschaftsgüter fallen. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nur förderfähig, wenn = der Investor diese nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft hat und = diese Wirtschaftsgüter mindestens drei Jahre im Betrieb des Erwerbers verbleiben. -- Geleaste Wirtschaftsgüter, wenn sie beim Leasingnehmer aktiviert werden. Sofern das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber aktiviert wird, sind geleaste Wirtschaftsgüter förderfähig, wenn die in Anhang 9 dargestellten Bedingungen für die Förderfähigkeit eingehalten sind. Zu den förderfähigen Kosten gehören nicht: -- die Kosten des Grundstückserwerbs, -- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen 5), -- die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für PKW, Kombifahrzeuge, LKW, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge; außerdem sind ausgeschlossen sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen, -- gebrauchte Wirtschaftsgüter, es sei denn, es handelt sich um den Erwerb einer stillgelegten oder von Stillegung bedrohten Betriebsstätte oder den Erwerb von Gebäuden in der Gründungsphase (vgl. Ziff. 2.9.5.) und diese wurden nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft. Bei Betriebsverlagerungen sind Erlöse, die aus der Veräußerung der bisherigen Betriebsstätte erzielt werden bzw. erzielbar wären, und eventuelle Entschädigungsbeträge (z. B. nach Baugesetzbuch) von den förderfähigen Investitionskosten abzuziehen. 2.6.2 Die durch Investitionszuschüsse geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach Abschluß des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt. Während dieser Frist ist auch eine Vermietung oder Verpachtung der geförderten Wirtschaftsgüter nicht zulässig, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltung oder Mitunternehmerschaft nach § 15 des Einkommensteuergesetzes innerhalb der förderfähigen Betriebsstätte bzw. eines Organschaftsverhältnisses gem. Ziffer 1.2. 2.6.3 Die Investitionshilfe kommt nur für den Teil der Investitionskosten je geschaffenem oder gesichertem Dauerarbeitsplatz in Betracht, der das fünffache der durchschnittlichen Investitionskosten je gefördertem Dauerarbeitsplatz nicht übersteigt. Für neugeschaffene Dauerarbeitsplätze belaufen sich die durchschnittlichen Investitionskosten z. Z. auf 200 000 DM und für gesicherte Arbeitsplätze auf 100 000 DM. 2.7 Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für ein Investitionsvorhaben gewährt, das innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird. 2.8 Der Subventionswert der für das Investitionsvorhaben aus öffentlichen Mitteln gewährten Zuschüssen, Darlehen oder ähnlichen direkten Finanzhilfen darf die im Rahmenplan festgelegten Förderhöchstsätze nicht überschreiten. Die Förderhöchstsätze drücken den Wert der zulässigen öffentlichen Hilfe (Subvention) in Prozent der förderfähigen Kosten gem. Ziffer 2.6. aus. Die einzelnen Teile der Subvention werden mit ihrem Subventionswert angesetzt. 2.8.1 Investitionszuschüsse werden mit ihren Nominalbeträgen in die Subventionswertberechnung einbezogen. 2.8.2 Bei zinsgünstigen Darlehen wird der Zinsvorteil festgestellt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz und einem angenommenen Normalzinssatz ergibt. Dieser Normalzinssatz entspricht dem Durchschnittssatz der mittelfristigen Darlehen der KfW 6). Die Summe der mit diesem Zinssatz diskontierten Zinsvorteile in Prozent der förderfähigen Kosten ist der Subventionswert des Darlehens 7). Für Zinszuschüsse gilt entsprechendes. Der Zinssatz wird im Einvernehmen mit der EG-Kommission festgesetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.9 Begriffsbestimmungen 2.9.1 Für den Begriff der Betriebsstätte gilt § 12 der Abgabenordnung; der Begriff ,,gewerblich`` richtet sich nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes 8). Mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebes des Antragstellers in derselben Gemeinde gelten als eine einheitliche Betriebsstätte. 2.9.2 Beginn des Investitionsvorhabens ist grundsätzlich der Abschluß eines der Ausführung zuzu- rechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens. 2.9.3 Zeitpunkt der Anschaffung ist der Zeitpunkt der Lieferung. Ist Gegenstand eines Kaufvertrages über ein Wirtschaftsgut auch dessen Montage durch den Verkäufer, so ist das Wirtschaftsgut erst mit der Beendigung der Montagearbeit geliefert. Zeitpunkt der Herstellung ist der Zeitpunkt der Fertigstellung. Ein Wirtschaftsgut ist fertiggestellt, sobald es seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Die Begriffe ,,Anschaffung`` und ,,Herstellung`` sind im steuerrechtlichen Sinn zu verste- hen 9). 2.9.4 Ausbildungsplätze liegen vor, soweit betriebliche Ausbildungsverträge bestehen, die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei einer nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle eingetragen worden sind. 2.9.5 Gründungsphase eines Unternehmens ist ein Zeitraum von 60 Monaten seit Beginn der Gründungsinvestitionen. Als neugegründet gelten Unternehmen, die erstmalig einen Gewerbebetrieb anmelden und nicht im Mehrheitsbesitz eines oder mehrerer selbständiger Unternehmer oder bestehender Unternehmen stehen. 2.9.6 Zwischen der Zahl der Dauerarbeitsplätze und der Zahl der Beschäftigten ist zu unterscheiden. 2.9.7 Teilzeitarbeitsplätze werden wie folgt berücksichtigt: -- Ein Teilzeitarbeitsplatz mit 3/4 oder mehr der tariflichen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitarbeitsplatzes des jeweiligen Wirtschaftszweiges zählt als ein Dauerarbeitsplatz. -- Ein Teilzeitarbeitsplatz mit unter 3/4 der tariflichen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitarbeitsplatzes des jeweiligen Wirtschaftszweiges wird entsprechend der jeweiligen Stundenzahl anteilig als Dauerarbeitsplatz berücksichtigt. -- Teilzeitarbeitsplätze, die wegen Geringfügigkeit nach § 8 Sozialgesetzbuch IV nicht zur Versicherungspflicht führen, bleiben unberücksichtigt. Dies gilt ebenfalls für die Beschäftigung von Aushilfskräften. 2.9.8 Saisonarbeitsplätze finden mit ihrer jahresdurchschnittlichen tariflichen Arbeitszeit als Dauerarbeitsplätze Berücksichtigung, wenn sie nach Art der Betriebsstätte während der Saisonzeit auf Dauer angeboten und besetzt werden. 2.9.9 Bei Mehrschichtbetrieben ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze grundsätzlich mit der Zahl der entsprechenden Arbeitskräfte gleichzusetzen. 2.9.10 Kleine und mittlere Unternehmen 10) im Sinne der Ziffern 2.4, 5.1.1--5.1.3 und 7.2.8 sind Unternehmen, die -- nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. ECU oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 27 Mio. ECU 11) erreichen und -- sich nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die dieser Definition nicht entsprechen 12). 2.9.11 Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Ziffer 5.1.4 sind Unternehmen, die -- nicht mehr als 500 Arbeitskräfte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio. ECU 11) oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 20 Mio. ECU 11) erreichen und -- sich zu höchstens 25 % im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die dieser Definition nicht entsprechen. (Ausnahme öffentliche Beteiligungsgesellschaften und -- soweit keine Kontrolle ausgeübt wird -- institutionelle Anle- ger). 3. Ausschluß von der Förderung 3.1 Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen: 3.1.1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, soweit nicht Verarbeitung, 3.1.2 Bergbau, Abbau von Sand, Kies, Ton, Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion, 3.1.3 Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen, 3.1.4 Baugewerbe, 3.1.5 Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel, 3.1.6 Transport- und Lagergewerbe, 3.1.7 Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen. 3.2 Für ein Vorhaben, das vor Antragstellung (Antragseingang gem. Ziff. 1.2.) begonnen worden ist, werden GA-Mittel nicht gewährt. 4. Widerruf des Zuwendungsbescheides und Rückforderung der Fördermittel bei Nichterreichung von Fördervoraussetzungen des Rahmenplans 4.1 Vorbehaltlich der in den Ziffern 4.2 und 4.3 genannten Ausnahmen ist der Zuwendungsbescheid zu widerrufen und sind die bereits gewährten Fördermittel vom Zuwendungsempfänger zurückzufordern, wenn dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegende Fördervoraussetzungen des Rahmenplans nach Abschluß des Investitionsvorhabens oder der betrieblichen Maßnahme nicht erfüllt sind. 4.2 Macht der Zuwendungsempfänger glaubhaft, daß die Nichterreichung der Fördervoraussetzung(en) auf bestimmten Umständen beruht, die er nicht zu vertreten hat und die er im Zeitpunkt der Antragstellung auch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht vorhersehen konnte, kann von einem Widerruf des Bewilligungsbescheides und einer Erstattung der bereits gewährten Fördermittel vollständig oder teilweise abgesehen werden, wenn 4.2.1 die Dauerarbeitsplätze zwar geschaffen wurden, im Zusammenhang mit der Investitionsdurchführung jedoch an anderer Stelle in der geförderten Betriebsstätte aufgrund erheblicher, im Zeitpunkt des Investitionsbeginns unvorhersehbarer struktureller Anpassungen an für das Unternehmen relevante grundlegende Marktveränderungen soviel Dauerarbeitsplätze weggefallen sind, daß die erforderliche Mindestzahl zusätzlicher Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte nicht erreicht wird; 4.2.2 die neugeschaffenen Dauerarbeitsplätze während eines zusammenhängenden Zeitraums von höchstens drei Jahren nach Abschluß des Investitionsvorhabens nicht ununterbrochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt wurden, weil die Marktverhältnisse sich seit Investitionsbeginn in unvorhersehbarer Weise verändert haben. Wird von einem Widerruf des Zuwendungsbescheides abgesehen, verlängert sich der 5jährige Überwachungszeitraum der Ziffer 2.2 Satz 5 um den zusammenhängenden Zeitraum der fehlenden Zurverfügungstellung auf höchstens acht Jahre; 4.2.3 die neugeschaffenen Dauerarbeitsplätze nur deshalb nicht besetzt wurden, weil der Arbeitsmarkt erschöpft war; 4.2.4 der nach Ziffer 2.2 Satz 7 erste Variante erforderliche Investitionsbetrag geringfügig unterschritten wurde, weil sich aufgrund dem Zuwendungsempfänger nicht zurechenbarer Umstände der dem Bewilligungsbescheid zugrundeliegende Durchführungszeitraum der Investition verlängert hat oder sich die für das Investitionsvorhaben anzuschaffenden oder herzustellenden Wirtschaftsgüter nach Antragstellung unvorhersehbar verbilligt haben. Ein geringfügiges Unterschreiten des Investitionsbetrages liegt nicht vor, wenn der aus Ziffer 2.2 Satz 7 erste Variante folgende Mindestwert um mehr als 10 % unterschritten wird. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums der Investition hat der Zuwendungsempfänger insbesondere nicht zu vertreten, wenn Liefer- oder Leistungsverzögerungen ausschließlich durch Dritte verursacht wurden; staatliche Genehmigungsverfahren sich trotz gewissenhafter Mitwirkung des Investors unvorhersehbar verzögert haben; extrem schlechte Baugründe, extreme Witterungseinflüsse, Widersprüche Dritter oder behördliche Auflagen die Durchführung verzögert haben. 4.3 Von einem Widerruf des Zuwendungsbescheides und einer Erstattung der bereits gewährten Fördermittel kann anteilig abgesehen werden, wenn die in der Betriebsstätte neugeschaffenen Dauerarbeitsplätze nach einem Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Abschluß des Investitionsvorhabens nicht mehr der gemäß Ziffer 2.2 Satz 7 zweite Variante erforderlichen Mindestzahl entsprechen. 5. Ergänzende Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen 5.1 Zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können GA-Mittel auch eingesetzt werden, um Fachprogramme der Länder zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Wirtschaft zu unterstützen. Die GA-Mittel werden entweder zur finanziellen Verstärkung des Wirtschaftsförderprogramms (Erhöhung des Finanzmittelvolumens) oder zur Verbesserung seiner Förderkonditionen-/sätze in GA- Gebieten zusätzlich eingesetzt, soweit dies beihilferechtlich zulässig ist. Für die Unterstützung aus GA-Mitteln kommen folgende Bereiche in Betracht: 5.1.1 Beratung Die GA kann sich an der Förderung von Beratungsleistungen beteiligen, die von externen und qualifizierten Sachverständigen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden, die für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von Gewicht sind und sich von Maßnahmen der laufenden, normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben. Die aus GA-Mitteln finanzierte Beteiligung kann bis zu 100 000 DM pro Förderfall betragen. 5.1.2 Schulung Die GA kann sich an der Förderung von Schulungsleistungen beteiligen, die von Externen für Arbeitnehmer erbracht werden. Die Schulungsleistungen müssen auf die betrieblichen Bedürfnisse des antragstellenden Unternehmens ausgerichtet sein und die Arbeitnehmer auf Anforderungen vorbereiten, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und für seine weitere Entwicklung von Gewicht sind. Die aus GA-Mitteln finanzierte Beteiligung kann bis zu 100 000 DM pro Förderfall betragen. 5.1.3 Humankapitalbildung Die GA kann sich an der Förderung der qualitativen Verbesserung der Personalstruktur kleiner und mittlerer Unternehmen beteiligen, die durch die Ersteinstellung und Beschäftigung von Absolventen/innen einer Fachhochschule oder einer wissenschaftlichen Hochschule erzielt wird. Die aus GA-Mitteln finanzierte Beteiligung ist auf 2 Jahre begrenzt und kann pro Förderfall im ersten Jahr bis zu 40 000 DM und im zweiten Jahr bis zu 20 000 DM betragen. 5.1.4 Angewandte Forschung und Entwicklung Die GA kann sich an der Förderung betrieblicher Vorhaben, durch die neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden, beteiligen. Die aus GA-Mitteln finanzierte Beteiligung kann bis zu 400 000 DM pro Förderfall betragen. 5.2 Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen, die den Primäreffekt gem. Ziffer 2.1 erfüllen. Die Förderprogramme der Länder und die vorgesehene Verstärkung aus GA-Mitteln sind dem Planungsausschuß vorzulegen. Die Verstärkung der Förderung kann in diesen Bereichen mit GA-Mitteln vorgenommen werden, wenn sich die entsprechenden Länderprogramme nicht mit Bundesprogrammen überschneiden und der Bund oder die Mehrheit der Länder keinen Einspruch erheben. 5.3 Die Länder stellen in ihrer Anmeldung zum Rahmenplan die Förderprogramme sowie Form und Umfang ihrer Verstärkung durch GA-Mittel (Nachweis der Zusätzlichkeit) dar. 6. Übernahme von Bürgschaften 6.1 Für Investitionsvorhaben, welche die Voraussetzungen für eine Förderung mit GA-Mitteln erfüllen, können modifizierte Ausfallbürgschaften von den Ländern gewährt werden. Der Bund übernimmt hierfür mit gesonderter Erklärung bis zum Gesamtbetrag von zwanzig Millionen DM je Einzelfall und Jahr eine Garantie von 50 %. 6.2 Nach Beginn eines Investitionsvorhabens ist die Gewährung oder Aufstockung einer GA-Bürgschaft abweichend von Ziffer 3.2 ausnahmsweise möglich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: a) ein Investitionszuschuß rechtzeitig vor Beginn der Investition beantragt wurde, b) der Investitionszuschuß genehmigt wird, c) das Investitionsvorhaben noch nicht abgeschlossen ist. 6.3 Bei der Übernahme einer Bürgschaft werden die Länder folgende Grundsätze beachten: 6.3.1 Die Bürgschaften werden für Kredite an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen, die zur Finanzierung der Errichtung, der Erweiterung, der Umstellung oder der grundlegenden Rationalisierung von gewerblichen Produktionsbetrieben und Fremdenverkehrsbetrieben dienen. Eine anderweitige Finanzierung der mit Bürgschaftshilfen zu fördernden Vorhaben darf nicht möglich sein. 6.3.2 Die Bürgschaften dürfen 80 % der zu gewährenden Kredite nicht übersteigen. 6.3.3 Die Laufzeit der Bürgschaft soll 15 Jahre nicht überschreiten. 6.3.4 Die Bürgschaftskredite werden -- soweit möglich -- durch Grundpfandrechte abgesichert. Sofern dies nicht möglich ist, sind jedoch sonstige zumutbare Sicherheiten zu fordern. 6.3.5 Die Zinsen der verbürgten Kredite dürfen nicht über den marktüblichen Zinsen liegen. 6.3.6 Die Verbürgung von Haushaltsmitteln des Bundes und der Länder sowie die Übernahme von Bürgschaften in Sanierungsfällen sind ausgeschlossen. 7. Förderung der Infrastruktur 7.1 Soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist, kann der Ausbau der Infrastruktur mit Investitionszuschüssen gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Förderung überschritten werden. Dabei ist eine angemessene Eigenbeteiligung des Trägers an den förderfähigen Kosten der Infrastrukturmaßnahme sicherzustellen. Als Träger dieser Maßnahmen werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Träger können auch natürliche und juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Der Träger kann die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung des Infrastrukturprojektes sowie das Eigentum an dem Infrastrukturprojekt an natürliche und juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen. Voraussetzung dafür ist, daß -- die Förderziele der GA und -- die Interessen des Trägers gewahrt werden, indem dieser ausreichenden Einfluß auf die Ausgestaltung des Projektes behält. Vor Bewilligung der Fördermittel sollte der Träger der Infrastrukturmaßnahme prüfen, ob und inwieweit die Einschaltung privater Unternehmer Kosten- und/oder Zeitersparnisse bei der Erbringung der öffentlichen Infrastrukturleistungen ermöglicht. Diese Prüfung sollte auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens erfolgen. Kosten des Grunderwerbs und Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels sind nicht förderfähig. Maßnahmen des Bundes und der Länder werden nicht gefördert. 7.2 Folgende Maßnahmen kommen für eine Förderung in Frage, wobei diese zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Betrieben zur Verfügung gestellt werden sollen: 7.2.1 Die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände; hierzu gehören auch Umweltschutzmaßnahmen, soweit sie in einem unmittelbaren sachlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Erschließungsmaßnahme stehen und für deren Umsetzung erforderlich sind. 7.2.2 Die Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände; hierzu gehört auch die Beseitigung von Altlasten, soweit sie für eine wirtschaftliche Nutzung erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist. 7.2.3 Die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsverbindungen, soweit dadurch Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden. 7.2.4 Die Errichtung oder der Ausbau von Energie- und Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen. 7.2.5 Die Errichtung oder der Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von Abwasser und Abfall. 7.2.6 Die Geländeerschließung für den Fremdenverkehr sowie öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs. Öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Fremdenverkehrs, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Fremdenverkehrsbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Fremdenverkehr dienen. 7.2.7 Die Errichtung oder der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Fortbildung und Umschulung. 7.2.8 Die Errichtung (einschließlich Erwerb vorhandener Gebäude) oder der Ausbau von Gewerbezentren, die kleinen und mittleren Unternehmen (vgl. Ziffer 2.9.10) in der Regel für fünf, aber nicht mehr als acht Jahre Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste bereitstellen (Forschungs-, Technologie-, Gründerzentren bzw. -parks u. ä.). 7.3 Die Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte kann zu den in Ziff. 7.1 genannten Prozentsätzen gefördert werden. Die Beteiligung aus GA-Mitteln kann für ein Konzept bis zu 50 000 DM betragen. 7.4 Mit Ausnahme der Bauleitplanung können Planungs- und Beratungsleistungen gefördert werden, die die Träger zur Vorbereitung/Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen von Dritten in Anspruch nehmen, sofern sie nicht von anderen Ressorts zu finanzieren sind. Die Beteiligung aus GA-Mitteln kann für eine Maßnahme bis zu 100 000 DM betragen. 7.5 Die mit Fördermitteln der GA erschlossenen Industrie- und Gewerbegelände werden nach öffentlicher Verkaufsbemühung, wie z. B. Hinweistafeln auf dem Gewerbegebiet, Veröffentlichung in der Gewerbegebietsliste und in überregionalen Tageszeitungen, Einschaltung eines überregional tätigen Maklers, zum Marktpreis an den besten Bieter verkauft. Soweit der Verkaufspreis die Kosten für den Grundstückserwerb, zuzüglich des Eigenanteils des Trägers an den Erschließungskosten überschreitet, ist der gewährte Zuschuß um den übersteigenden Teil zu kürzen. Werden die Grundstücke unter dem Marktpreis verkauft und die Erschließungskosten nicht vollständig überwälzt, ist der damit verbundene Fördervorteil bei der Subventionsberechnung im Rahmen der Förderhöchstsätze der GA für die gewerbliche Wirtschaft mit einem Subventionswert von höchstens 2,25 % anzurechnen. 8. Übergangsregelungen 8.1 Änderungen der Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung durch die Verabschiedung eines neuen Rahmenplans oder während der Laufzeit eines geltenden Rahmenplans gelten -- vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall -- für alle Anträge, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Änderungen im Bundesanzeiger gestellt werden 12). 8.2 Verlieren Gemeinden bzw. Gemeindeteile ihre Eigenschaft als Fördergebiet, können die bisherigen Förderhilfen weiter gewährt werden, wenn 8.2.1 der Antrag spätestens bis zum Datum des Ausscheidens dieses Gebietes gestellt wird und 8.2.2 die im Zusammenhang mit einem solchen Investitionsvorhaben angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter, Gebäudeteile, Ausbauten und Erweiterungen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Ablauf der Antragsfrist geliefert oder fertiggestellt worden sind. 1) Siehe Erläuterungen zum Antragsformular, Anhang 6 oder Anhang 7 2) Gemäß Anhang 6 oder Anhang 7 3) Bei den im Anhang 8 genannten Tätigkeiten (Positivliste) kann unterstellt werden, daß die Voraussetzungen des Primäreffektes im Sinne des Artbegriffs erfüllt sind. 4) vgl. Anhang 14 5) Eine Ersatzbeschaffung liegt nicht vor, wenn das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut wegen seiner technischen Überlegenheit oder rationelleren Arbeitsweise für den Betrieb eine wesentlich andere Bedeutung hat als das ausgeschiedene Wirtschaftsgut. 6) Ab dem 27. Januar 1996 beläuft sich dieser Zinssatz auf 6,69 %. 7) Für die Berechnung gilt die Subventionswerttabelle, Anhang 10. 8) Abgabenordnung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613), § 2 Gewerbesteuergesetz in der Fassung vom 21. März 1991 (BGBl. I S. 814) in der jeweils geltenden Fassung. 19) Vgl. Einkommenssteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. September 1990 (BGBl. I S. 1898, ber. 1991 I S. 808) sowie Einkommenssteuer-Richtlinie, jeweils in der geltenden Fassung. 10) Definition gem. Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 213/2 vom 19. August 1992 11) Umrechnungskurs: 1 ECU entspricht 1,86 DM 12) Ausnahmen gemäß Gemeinschaftsrahmen für KMU: 1. Öffentliche Beteiligungsgesellschaften und -- soweit keine Kontrolle ausgeübt wird -- institutionelle Anleger. 2. Wenn aufgrund der Kapitalstreuung nicht ermittelt werden kann, wer die Anteile hält und das Unternehmen erklärt, daß es zu Recht davon ausgehen kann, daß es nicht zu 25 % oder mehr seines Kapitals im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam steht, die die KMU-Definition nicht erfüllen. 13) Die Änderungen zu Teil II wurden am 16. März 1996 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Teil III Regionale Förderprogramme 1. Regionales Förderprogramm ,,Bayern" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes -- Der Aktionsraum umfaßt ganz oder teilweise folgende Arbeitsmarktregionen: Amberg (teilweise), Cham, Freyung, Hof, Kissingen, Kronach (teilweise), Kulmbach (teilweise), Marktredwitz, Neustadt/Aisch, Neustadt/Saale, Passau, Pfarrkirchen (teilweise), Regen, Schweinfurt (teilweise), Straubing (teilweise), Weiden (teilweise). Daneben wurden durch Feinabgrenzung (Gebietsaustausch) einzelne Gemeinden in den Arbeitsmarktregionen Bayreuth, Deggendorf und Neumarkt in das Fördergebiet einbezogen. Die zum gesamten Aktionsraum (einschließlich Feinabgrenzung) gehörenden kreisfreien Städte und Landkreise bzw. Teile davon sind in An- hang 14 aufgelistet. -- Weitere Kennzahlen zum Aktionsraum: -- Einwohner (Aktionsraum):1 869 6891)2) -- Einwohner (Bayern):11 921 9441) -- Fläche qkm (Aktionsraum):17 477 -- Fläche qkm (Bayern):70 546 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes In Tabelle 1 sind die Werte der Indikatoren (jeweils in % des Bundesdurchschnitts) bei der Neuabgrenzung des Fördergebiets der GA im Jahr 1994 für die ganz oder teilweise in das Fördergebiet der GA einbezogenen Arbeitsmarktregionen zusammengefaßt. Die Tabelle zeigt deutlich auf, daß die bayerischen GA-Gebiete sowohl bei der Einkommensituation als auch bei der Infrastrukturausstattung, teilweise auch bei der Arbeitsmarktsituation und der Beschäftigtenprognose Rückstände gegenüber dem westdeutschen Durchschnitt aufweisen. Weite Teile des Aktionsraumes sind zudem durch das Fördergefälle zu den neuen Ländern bzw. durch das Lohnkostengefälle zu den östlichen Nachbarländern in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung betroffen. In den einzelnen Teilen des Aktionsraums ergeben sich dabei unterschiedliche Problemschwerpunkte: a) Unterfranken Der unterfränkische Teil des Aktionsraums wird wesentlich durch Monostrukturen in der Industrie geprägt. Insbesondere die Strukturkrise der Wälzlager- und Maschinenbauindustrie im Raum Schweinfurt hat zu hohen Arbeitsplatzverlusten und steigenden Arbeitslosigkeit in der Gesamtregion geführt. Die Region weist inzwischen die höchsten Arbeitslosenquote Bayerns auf. Hinzu kommen Probleme aufgrund des hier besonders hohen Rückgangs landwirtschaftlicher Betriebe (Rückgang 1994 gegenüber 1984 s28,0 %; Durchschnitt Bayern: s21,1 %), mehrerer stark vom Truppenabbau betroffener Standorte (insbesondere Hammelburg, Wildflecken, Ebern) und einer teilweise noch immer verkehrsfernen Lage. Der Fremdenverkehr fällt als Wirtschaftsfaktor vor allem in den Kur- und Badeorten Unterfrankens ins Gewicht. Das Gebiet der Bayerischen Rhön weist bereits in erheblichem Umfang Fremdenverkehr auf. In den Haßbergen sind Ansätze für eine Entwicklung des Fremdenverkehrs gegeben. b) Oberfranken Der oberfränkische Teil des Aktionsraums ist stark industrialisiert; der industrielle Schwerpunkt liegt dabei auf den stark vom Beschäftigungsabbau bedrohten Industriezweigen Textil, Bekleidung und Feinkeramik. Um den Standort halten zu können, sind die Betriebe dieser Industriezweige zu einer konsequenten Rationalisierungspolitik gezwungen. Ein weiteres Problem des Raumes ist die durch die deutsche Einheit erheblich gestiegene Belastung der Verkehrsinfrastruktur und eine zumindest in Teilbereichen nach wie vor unzureichende Verkehrsanbindung. Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus sind das Fichtelgebirge und der Frankenwald. Im bayerischen Vogtland sind Ansätze für Entwicklung der Fremdenverkehrswirtschaft gegeben. c) Mittelfranken Der mittelfränkische Teil des Aktionsraums ist durch einen erheblichen Entwicklungsrückstand gekennzeichnet; das Einkommensniveau ist niedrig und das Arbeitsplatzangebot unzureichend. Der Fremdenverkehr hat im Steigerwald eine stärkere Bedeutung. Im Rangau sind gute Ansätze für die Entwicklung des Fremdenverkehrs vorhanden. d) Oberpfalz Der oberpfälzische Teil des Aktionsraums umfaßt sowohl überwiegend ländliche Gebiete als auch stark industrialisierte Gebiete. In den stark industrialisierten Gebieten in der mittleren und nördlichen Oberpfalz haben Branchen mit rückläufiger Beschäftigung (Stahl, Feinkeramik, Glas) nach wie vor einen hohen Beschäftigtenanteil. Die Arbeitsmarktregion Amberg, die bis Ende 1991 Sonderprogrammgebiet war, ist immer noch von der unsicheren Entwicklung in der Stahlindustrie betroffen und, nachdem dort seit Ende der 80er Jahre bereits über 2 600 Arbeitsplätze in dieser Branche verloren gingen (Konkurs der alten Maxhütte). Weitere Probleme für die Region ergeben sich aufgrund der teilweise nach wie vor verkehrsfernen Lage, der Betroffenheit vom Truppenabbau (insbesondere Grafenwöhr, Hohenfels) sowie der Standortkonkurrenz durch Niedriglohnländer infolge der Öffnung der Grenzen nach Osten. Im oberpfälzischen Teil des Aktionsraums kommt dem Fremdenverkehr wesentliche strukturpolitische Bedeutung zu. Bereits heute wesentliches Gewicht als Wirtschaftsfaktor hat der Fremdenverkehr im Oberpfälzer Wald, im Steinwald und im Oberen Bayerischen Wald. Gute Ansätze für die Entwicklung des Fremdenverkehrs zeigen sich im Bereich des Oberpfälzer Jura sowie im Oberpfälzer Hügelland. e) Niederbayern Im niederbayerischen Teil des Aktionsraums überwiegen Gebiete, die sowohl durch einen hohen Anteil der Landwirtschaft als auch ein erhebliches Gewicht der Industrie geprägt sind. Die Regionen leiden insbesondere unter ihrer teilweise noch verkehrsfernen Lage und einem vergleichsweise hohen Gewicht von Betrieben, die erheblichem Wettbewerb aus Billiglohnländern unterliegen. Diese Problematik hat sich seit der Öffnung der Grenzen nach Osten noch verschärft und betrifft am stärksten die peripheren Gebiete des Aktionsraumes. Im Bayerischen Wald hat der Fremdenverkehr als Wirtschaftsfaktor erhebliches Gewicht. Im Laaber-, Vils- und Rottal zeigen sich gute Ansätze für die Entwicklung des Fremdenverkehrs. 2.2 Aktuelle Indikatoren zur wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation der einzelnen Arbeitsmarktregionen des Aktionsraumes sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Die Tabelle zeigt, daß die Arbeitslosigkeit in einer Reihe der Arbeitsmarktregionen des Aktionsraumes vergleichsweise hoch ist und daß in allen Regionen des bayerischen Aktionsraumes der Einkommensrückstand nach wie vor erheblich ist. B. Entwicklungsziele/Aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele/Aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA Die nachfolgend genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel für das Normalfördergebiet dienen der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Die in den einzelnen Arbeitsmarktregionen anzustrebenden Ziele ergeben sich unmittelbar aus den jeweils bestehenden Defiziten (vgl. Tabelle 1). In den Jahren 1994 bis 1998 soll im gesamten bayerischen Normalfördergebiet ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) in Höhe von 2 200 Mio. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur (einschließlich Fremdenverkehrsinfrastruktur) in Höhe von 180 Mio. DM gefördert werden. Hierfür sollen Haushaltsmittel der GA in Höhe von 404,950 Mio. DM eingesetzt werden (siehe Finanzierungsplan, Tabelle 3). Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellen Plandaten dar. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Investitionskategorien. Der mit dem 24. Rahmenplan erheblich erweiterte Förderspielraum kann in Bayern wegen der äußerst angespannten Mittelsituation (begrenzte Mittelausstattung bei gestiegenem Antragsvolumen) bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Daher wird es in der Regel nicht möglich sein, höhere Fördersätze zu gewähren als bisher oder neue Fördertatbestände in die Förderung aufzunehmen. Auch stehen im Aktionsraum für nicht investive Maßnahmen, für die nach Teil II Ziffer 5 des 24. Rahmenplans neue Förderspielräume eingeräumt werden, weitgehend Landesfördermöglichkeiten zur Verfügung, so daß ein Einsatz der knappen bayerischen GA-Mittel hierfür verzichtbar ist. Bayern sieht sich derzeit auch nicht in der Lage, regionale Entwicklungskonzepte aus den knappen Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe im Rahmen der Infrastrukturförderung mitzufinanzieren. Dies ist auch nicht erforderlich und sinnvoll, denn Bayern verfügt im Rahmen der Landesplanung sowohl über Fördermöglichkeiten als auch über ein vielfältiges und gerade in jüngster Zeit weiter ausgebautes planerisches Instrumentarium, um die Entwicklung von Teilräumen zu begleiten und anzustoßen. Neben dem bayerischen Landesentwicklungsprogramm, das Strategien für ganz Bayern und seine Teilräume enthält, entsprechen auch die Regionalpläne der 18 bayerischen Planungsregionen einer integrierten regionalen Entwicklungsplanung. Ferner wurde das Instrument des Teilraumgutachtens, das auf Antrag von Gemeinden und Landkreisen und Landesmitteln gefördert werden kann, weiter ausgebaut; dazu gibt es derzeit 18 abgeschlossene bzw. laufende Projekte, viele davon im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe. Zudem werden regionale Entwicklungsanstrengungen auch durch drei grenzüberschreitende integrierte Entwicklungskonzepte unter Einbeziehung der nordost- und ostbayerischen Fördergebiete sowie im Rahmen von Regionalmarketing gefördert. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen -- Große strukturpolitische Bedeutung für den Aktionsraum hat die Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung: -- Besondere Priorität kommt folgenden Straßenbauvorhaben zu: Ausbau der A 9 nördlich von Nürnberg, Neubau der A 73 Bamberg--Erfurt und A 71 Schweinfurt--Erfurt und Fortführung der Ostbayernautobahn A 93 in Richtung Hof. Nach Abschluß dieser Projekte lassen sich große Teile des Aktionsraumes von den neuen Ländern aus besser erreichen. Wichtig ist auch der Weiterbau und die Fertigstellung der 3 Ost-West-Achsen Maintalautobahn A 70 (einschließlich einer verbesserten B 303 als östlicher Fortführung), A 6 Nürnberg-- Waidhaus und der A 94 München-- Simbach a. Inn--Passau. Die Anbindung des ostbayerischen Fördergebiets zur Tschechischen Republik (CZ) wird durch die Fortführung der A 6 auf tschechischer Seite bis Prag verbessert werden. -- Von großer Bedeutung ist auch die Verbesserung der Schienenanbindung. Deshalb ist vor allem die zügige Realisierung der im Bedarfsplan vom Bundesschienenwegeausbaugesetz vorgesehenen Ausbau- und Neubaustrecken im Aktionsraum und seinen angrenzenden Gebieten notwendig. Besonders wichtig sind folgende Projekte: Neu- und Ausbaustrecke Nürnberg--Erfurt, Ausbaustrecke Karlsruhe-- Stuttgart--Nürnberg--Hof--Dresden/Leipzig (sog. Franken- Sachsen-Magistrale) unter Prüfung der Einbeziehung von Bayreuth, die Ausbaustrecke Nürnberg--Grenze D/CZ (--Prag) und die Ausbaustrecke Nürnberg--Passau--Grenze D/A (--Wien). Es ist ferner ein verstärkter Einsatz von Zügen mit Neigetechnik notwendig. Ähnlich wie bei der Straße ist darauf zu achten, daß gute Eisenbahnverbindungen zwischen den nord- und ostbayerischen Fördergebieten und den neuen Ländern sowie der Tschechischen Republik hergestellt werden. -- Der Ausbau der Ausbildungseinrichtungen besitzt einen hohen Stellenwert für die regionale Ausbildungs-, Arbeitsmarkt- und Einkommenssituation. Folgende Maßnahmen werden bzw. wurden abgeschlossen: -- Der Ausbau des Berufsbildungszentrums der IHK für Oberfranken in Hof (bereits abgeschlossen). -- Der Bau des Zentrums für Weiterbildung der IHK für Niederbayern in Passau (bereits abgeschlossen). -- Der Ausbau der Universität Passau und der Beamtenfachhochschule Hof. -- Ergänzungsausstattungen in den Berufsbildungseinrichtungen des Handwerks in Weiden, Amberg, Cham, Schwandorf, Passau, Straubing, Pfarrkirchen und Deggendorf. -- Das Fördergebiet erfährt eine Verbesserung des Technologie- und Informationstransfers durch das Ostbayerische Technologie-Transfer-Institut (OTTI) in Regensburg, die Technologietransferstelle der Landesgewerbeanstalt in Weiden sowie durch das Applikations- und Technikzentrum für Energieverfahrens-, Umwelt- und Strömungstechnik in Sulzbach- Rosenberg und Vilseck. Daneben wird der Aktionsraum vom Wirkungskreis weiterer Technologietransfereinrichtungen z. B. in Schweinfurt, Würzburg, Coburg, Bayreuth, im Raum Nürnberg/Erlangen und Regensburg mit erfaßt. Weitere Projekte, die in Zusammenarbeit mit dem Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), den Fachhochschulen, dem Infonetz Bayern in Regensburg, der Zweigstelle der Landesgewerbeanstalt in Hof und der ODAV Datenverarbeitung GmbH in Straubing durchgeführt werden, dienen überwiegend der Beratung und der Bereitstellung von technischen und wirtschaftlichen Fachinformationen für kleine und mittlere Unternehmen. -- Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Energieversorgung, insbesondere durch die Erweiterung und Verdichtung des regionalen Erdgasversorgungsnetzes. Hierzu werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes Fördermittel bereitgestellt. Neben bereits in Aussicht genommenen Vorhaben gilt das auch für neue strukturpolitisch wichtige Vorhaben, wie z. B. Industrieansiedlungen, die sonst nicht realisiert werden könnten. -- Zusätzliche regionalwirtschaftliche Impulse gehen von den nach der Aufgabe der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf durchgeführten Nachfolgeinvestitionen sowie vom Solar- Wasserstoff-Projekt in Neunburg vorm Wald aus. -- Da der gesamte Aktionsraum Fremdenverkehrsgebiet ist, kommt der Hebung der Attraktivität des Raumes große Bedeutung zu. Zur langfristigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind besonders auch vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen (Wiedervereinigung, Öffnung des Ostens, Gemeinsamer Binnenmarkt) umfangreiche Investitionen im gewerblichen und kommunalen Bereich erforderlich. -- Alternativ zur Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe stehen für geeignete Investitionsvorhaben im Einzelfall auch landeseigene Fördermittel zur Verfügung, bei denen es sich in der Regel um Zuschüsse und/oder zinsgünstige Darlehen handelt. Neben der landeseigenen Regionalförderung tragen auch die bayernweit gültigen mittelstandsbezogenen Landesprogramme zur Stärkung des Aktionsraumes und zum technologischen Fortschritt bei. Kleinen und mittleren Unternehmen wird geholfen, besser Zugang zu betriebswirtschaftlichem und technologischem know-how zu finden. Diesem Ziel dient auch die Förderung von beruflicher Aus- und Weiterbildung, von Beratung und Technologietransfer. -- Zudem stehen Bayern EU-Strukturfondsmittel für die Förderung nach Ziel-5 b, Ziel-2 und einer Reihe von Gemeinschaftsinitiativen zur Verfügung, die großenteils auch dem Aktionsraum zugute kommen. -- Mit der Entscheidung vom Januar 1994 hat die Europäische Kommission 40 bayerische Landkreise ganz oder teilweise als Ziel-5 b-Gebiet (Ziel-5 b: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes) für den Zeitraum 1994 bis 1999 anerkannt. Für Fördermaßnahmen erhält Bayern im Rahmen dieses Programms EU-Mittel von ca. 1,05 Mrd. DM, davon fast 387 Mio. DM aus dem EFRE. -- Ebenfalls im Januar 1994 hat die Europäische Kommission erstmals auch Ziel-2-Gebiete (Ziel-2: Förderung von Industriegebieten mit rückläufiger Entwicklung) für den Zeitraum 1994 bis 1996 in Bayern anerkannt. Es handelt sich hierbei um die Stadt Schweinfurt einschließlich einiger Umlandgemeinden, sowie die Stadt Hof. Für Fördermaßnahmen im Rahmen dieses Programms stellt die EU Bayern ca. 27 Mio. DM zur Verfügung, davon fast 18 Mio. DM aus dem EFRE. -- Die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Grenzlandkreisen zur CR, zu Österreich und der Schweiz wurde für die Jahre 1991 bis 1993 durchgeführt. Im Rahmen des Fortsetzungsprogramms INTERREG II stellt die Kommission Bayern für die Jahre 1995 bis 1999 rd. 66 Mio. DM davon rd. 51 Mio. DM aus dem EFRE für Fördermaßnahmen zur Verfügung. -- Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER erhält Bayern für Modellinitiativen im 5 b-Gebiet für 1995 bis 1999 ca. 80,5 Mio. DM, davon rd. 24 Mio. DM aus dem EFRE. -- Bereits 1993 erhielt Bayern aus der Gemeinschaftsinitiative KONVER für die Rüstungs- und Standortkonversion insgesamt ca. 6 Mio. DM EU-Mittel, die für Projekte in von Truppenabbau besonders betroffenen Kommunen und für Konversionsprojekte mittelständischer Unternehmen bewilligt wurden. Die Gemeinschaftsinitiative wird 1995 bis 1997 mit KONVER II fortgesetzt. Bayern erhält für die Programmzeit insgesamt rd. 24 Mio. DM, davon aus dem EFRE 18 Mio. DM. -- Im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative RESIDER II für die wirtschaftliche Umstellung von Stahlrevieren stellt die Kommission entsprechend ihrer Entscheidung vom 12. Oktober 1994 für die Jahre 1995 bis 1997 rd. 10 Mio. DM, davon rd. 6,7 Mio. DM aus dem EFRE, für Umstrukturierungsmaßnahmen im Landkreis Amberg-Sulzbach zur Verfügung. -- Mit der EU-Gemeinschaftsinitiative RETEX will die Europäische Kommission die Diversifizierung in textilabhängigen ländlichen 5 b-Gebieten unterstützen. Für Fördermaßnahmen im bayerischen RETEX-Gebiet (bisher 6 Landkreise im 5 b-Gebiet) stellt die Kommission 1993 bis 1997 rd. 12 Mio. DM EFRE-Mittel zur Verfügung. Am 17. Dezember 1993 hat die Kommission das Operationelle Programm RETEX Bayern zur Umsetzung dieser Gemeinschaftsinitiative genehmigt. Nach einer Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 1994 wird Bayern für 1994 bis 1997 zusätzlich rd. 4,6 Mio. DM für eine Erweiterung der bayerischen Fördergebiete (voraussichtlich vier weitere Landkreise im 5 b-Gebiet und Ziel-2-Stadt Hof) erhalten. -- Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative für KMU zur Anpassung kleiner und mittlerer Unternehmen an den Binnenmarkt wird Bayern für die Förderung bayerischer KMU aus den Ziel-2- und Ziel-5 b-Gebieten ca. 13 Mio. DM für die Jahre 1995 bis 1999 erhalten. C. Förderergebnisse 1994 (gewerbliche Wirtschaft/Infrastruktur) 1. Normalfördergebiet 3) -- Gewerbliche Wirtschaft -- Im Regionalen Aktionsprogramm ,,Bayern" wurden im Jahr 1994 für 50 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen von 473,3 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 54,7 Mio. DM bewilligt. Mit diesen Investitionsvorhaben im Normalfördergebiet verbunden ist die Schaffung von rund 866 neuen Dauerarbeitsplätzen und die Sicherung von rund 3 257 bestehenden Arbeitsplätzen. -- Schwerpunkte der Investitionstätigkeit lagen dabei auf Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen (78 % aller Investitionsvorhaben). -- Der durchschnittliche Fördersatz betrug ca. 11,6 % der Investitionskosten. -- Infrastruktur -- Im Jahr 1994 wurden 22,6 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 48 Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 46,5 Mio. DM bewilligt. Der Schwerpunkt lag hier im Bereich Industriegeländeerschließung mit rund 48,9 % aller Projekte. -- Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den o. g. Infrastrukturprojekten gewährt wurde, betrug 48,6 % der Investitionskosten. 2. Förderergebnisse (1992 bis 1995) Die Förderergebnisse in den Jahren 1992 bis 1995 nach kreisfreien Städten/Landkreisen (soweit zum Fördergebiet der GA gehörend) sind im Anhang 13 dargestellt. 3. Erfolgskontrolle -- Zur einzelbetrieblichen Erfolgskontrolle im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung ist folgendes zu sagen: Alle bayerischen Förderfälle der Gemeinschaftsaufgabe werden lückenlos im Rahmen der Verwendungsnachweiskontrolle geprüft. Soweit es die gewerbliche Förderung angeht, erfolgt die Verwendungsnachweisprüfung in jedem einzelnen Förderfall nach Abschluß des Vorhabens durch die bayerische Förderbank, die Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, München. Soweit es die Infrastrukturförderung angeht, werden die Verwendungsnachweise bei den jeweiligen Regierungen geprüft. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung kann es zu Änderungen bzw. Rückforderungen kommen, wenn festgestellt wird, daß der Zuwendungsempfänger die Fördervoraussetzungen bzw. den Zuwendungszweck nicht erfüllt hat. Ab 1. Januar 1994 wurden entsprechend einem Bund-Länder- Beschluß zur GA-Statistik (vgl. 23. Rahmenplan) fallbezogene Meldebögen auf der Grundlage der Verwendungsnachweiskontrolle (Ist-Statistik) rückwirkend ab Programmjahr 1991 dem Bundesamt für Wirtschaft (BAW) zugeleitet. Insgesamt wurden bis Stand Ende November 1995 im gewerblichen Bereich 99, im infrastrukturellen Bereich 69 Verwendungsnachweise für Förderfälle der Jahre 1991 bis 1994 vorgelegt. Eine EDV- Statistik zu den Verwendungsnachweisen wird aufgebaut. -- Eine weitergehende Erfolgskontrolle kann -- wie in Teil I des Rahmenplans ausführlich dargelegt -- nur annäherungsweise erfolgen. Eine umfassende gutachterliche Erfolgsanalyse liegt für Bayern nicht vor. Nimmt man jedoch als einfachen Indikator für Erfolg der GA-Förderung in Bayern die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im bayerischen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe, so weist das Datenmaterial im langfristigen Vergleich für den Zeitraum 1984 bis 1994 eine stabile Entwicklung aus. Im Zeitraum 1984 bis 1994 entsprach der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im bayerischen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe mit 15,3 % (absolut: +83 725) etwa dem durchschnittlichen bayerischen Anstieg von 15,9 % (absolut: 584 577). Wie Bayern insgesamt lag das Fördergebiet damit deutlich über dem Anstieg im westlichen Bundesgebiet (13,5 %). Im Produzierenden Gewerbe stieg die Zahl der Beschäftigten im bayerischen GA-Gebiet um 1,7 % (absolut: 5 712), in Bayern insgesamt um 1,5 % (+27 591), während sie sich im gleichen Zeitraum im westlichen Bundesgebiet reduzierte (s0,8 %). Mit überdurchschnittlicher Dynamik wuchs der Tertiäre Bereich im bayerischen GA-Gebiet; hier stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 1984 bis 1994 um +38,9 % (absolut: +79 387) und übertraf damit auch noch den gesamtbayerischen Anstiegswert von +32,5 % (absolut: +564 980). Im westlichen Bundesgebiet wurde im gleichen Zeitraum lediglich ein Anstieg von 27,9 % erreicht. Diese Entwicklung stützte den strukturellen Wandel im bayerischen GA-Gebiet. Zwar hat 1994 -- gemessen an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten -- der Sektor des Produzierenden Gewerbes noch immer überdurchschnittliches Gewicht mit einem Anteil von 53,9 % (Bayern insgesamt: 45,1 %) und der Tertiäre Sektor liegt mit 45,0 % noch unter dem gesamtbayerischen Anteil (53,9 %), unverkennbar ist jedoch, daß der Tertiäre Sektor im bayerischen GA-Gebiet 1994 gegenüber 1984 (Anteil 37,4 %) deutlich aufgeholt hat. 1) Bevölkerungsstand 31. Dezember 1994; Gebietsstand 1. Januar 1995. 2) Einschließlich der Gemeinde Creglingen (Baden-Württemberg). 3) Gemäß Statistik der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie 2. Regionales Förderprogramm ,,Berlin" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt die Arbeitsmarktregion Berlin (Ost) sowie Teile der Arbeitsmarktregion Berlin (West). Die Arbeitsmarktregion Berlin (Ost) umfaßt elf Bezirke sowie den zum Bezirk Spandau gehörenden Ortsteil West-Staaken und ist insgesamt A-Fördergebiet. In der Arbeitsmarktregion Berlin (West) zählen vorrangig Gewerbegebiete in ausgewählten Bezirken/Ortsteilen/statistischen Gebieten gemäß den Beschlüssen des Planungsausschusses vom 1. Juli 1993 bzw. 27. April 1995 ebenfalls zum A-Fördergebiet. Diese Regelung steht noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Europäische Union. Bezüglich des zur Verfügung stehenden Mittelvolumens gehört der Westteil Berlins zum B-Fördergebiet. Weitere Kennzahlen zum Aktionsraum sind (Stand: 31. Dezember 1994): Einwohner Berlin (Anzahl in 1 000)3 477,2 davon Berlin (Ost)1 301,9 Berlin (West)2 175,3 davon im Fördergebiet (31. Dezember 1992)1 236 272 Fläche Berlin gesamt889,08 km2 Einwohner pro km2 Berlin gesamt3 911 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes a) GA-Ost-Fördergebiet Die elf Bezirke der Arbeitsmarktregion Berlin (Ost) sowie der dem Bezirk Spandau angegliederte Ortsteil West-Staaken sind gemäß Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands -- Einigungsvertrag vom 31. August 1990 -- Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Geltungsdauer wurde mit Beschluß des Planungsausschusses vom 1. Juli 1993 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 1996 verlängert. b) GA-West-Fördergebiet Mit Beschluß des Planungsausschusses vom 1. Juli 1993 sind Teile der Arbeitsmarktregion Berlin (West) erstmals ab 1. Januar 1994 als Förder- gebiet der Gemeinschaftsaufgabe festgelegt worden. Maßgeblich für diese Festlegung waren die in Tabelle 1 dargestellten Indikatoren. 2.2 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Das Jahr 1995 war für die Berliner Wirtschaft erneut ein schwieriges Jahr. Nach wie vor wird keine andere Stadt in Deutschland so direkt von den Folgen des Einigungsprozesses berührt wie Berlin. Allerdings ist die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin im Berichtszeitraum noch ungünstiger verlaufen als in der Vorperiode. Das konjunkturelle Tal ist noch nicht durchschritten und es konnte 1995 kein reales Wachstum realisiert werden. Unter den neuen Ländern bildet Berlin bei der Konjunkturentwicklung das Schlußlicht. Mit einem realen Nullwachstum des Bruttoinlandsproduktes (in Preisen von 1991) weist die Hauptstadt das schlechteste Länderergebnis aus, nachdem schon 1994 die konjunkturelle Belebung mit 1,4 Prozent weitaus geringer als im Bundesdurchschnitt ausgefallen war. Die Hauptursache für die weniger günstige Wirtschaftsentwicklung in der Stadt ist in den tiefgreifenden Strukturveränderungen in den westlichen Bezirken Berlins zu sehen. Die Auswirkungen der beträchtlichen Rationalisierungs- und Umstrukturierungsanstrengungen im Unternehmensbereich sowie die Folgen der allgemeinen staatlichen Sparbemühungen bzw. Abgabeerhöhungen sind durch die letztmaligen weiteren Kürzungen der Berlinförderung und der Bundeshilfe noch zusätzlich erheblich verschärft worden. Der rasche Subventionsabbau hinterläßt tiefe Spuren. Firmen verlagern dabei zum Teil ihre Aktivitäten aus dem Westteil Berlins in die östlichen Bezirke und in das Berliner Umland. Besonders belastend ist die Abwanderung überregionaler Unternehmen in andere Regionen oder die vollständige Einstellung der Produktion. Hinzu kommt, daß die Industriebranchen, die im vergangenen Jahr in den alten Bundesländern hauptsächlich zur konjunkturellen Aufwärtsbewegung beigetragen haben (Grundstoffindustrien, Fahrzeugbau, Maschinenbau), in beiden Teilen der Stadt nicht die Bedeutung haben wie überregional. Statt dessen ist in Berlin insbesondere der öffentliche Dienstleistungssektor relativ stark vertreten -- ein Bereich also, der aufgrund der Sparbemühungen den gesamtwirtschaftlichen Verlauf eher negativ beeinflußt. Im östlichen Teil Berlins ist der Aufbau der Wirtschaft spürbar vorangekommen. Der wirtschaftliche Aufholprozeß setzte sich im vergangenen Jahr mit verstärktem Tempo fort. Erschwerte 1993 noch die Rezession in den alten Bundesländern nicht zuletzt auch die Entwicklung im Ostteil der Stadt, verbesserten sich nunmehr mit dem überregionalen Aufschwung auch die Bedingungen für den Aufbau in Ostdeutschland und damit auch in den östlichen Bezirken Berlins. Das verarbeitende Gewerbe faßte zunehmend wider Tritt. Auch der Dienstleistungsbereich expandierte. Trotz erreichter Anpassungsfortschritte und deutlicher Expansion darf aber nicht übersehen werden, daß sich in der Wirtschaft der östlichen Stadthälfte noch keine ausreichende Eigendynamik entfaltet hat. Der schmerzhafte Strukturwandel in beiden Teilen der Stadt sowie auch die im Bundesvergleich schwächere und zeitlich verzögerte konjunkturelle Belebung haben zu einem nachhaltigen Beschäftigungsrückgang geführt. Die Reduzierung der Erwerbstätigkeit -- sie konzentrierte sich 1995 erneut vor allem auf das verarbeitende Gewerbe und den Handel -- hielt an, das Tempo des Personalabbaus verlangsamte sich jedoch aufgrund der Stabilisierung in den östlichen Bezirken merklich. Gleichwohl ist die Beschäftigungssituation in Berlin unbefriedigend geblieben. Das Bruttoinlandsprodukt in Gesamt-Berlin verzeichnet für 1995 nach vorläufigen Berechnungen und Schätzungen des Arbeitskreises ,,Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" real ein Nullwachstum (Bundesrepublik: +1,9 %). Während die wirtschaftliche Leistung im Westteil der Stadt 1995 den Vorjahresstand nochmals unterschritt (s1,5 %; Westdeutschland: +1,5 %), nahm das Bruttoinlandsprodukt in der östlichen Stadthälfte weiter zu (+5,3 %); Ostdeutschland: +6,3 %). Wertmäßig lag die gesamtwirtschaftliche Leistung in Berlin im vergangenen Jahr bei 147,9 Mrd. DM, in Preisen von 1991 gerechnet bei 123,1 Mrd. DM (im Vorjahr 123,2 Mrd. DM). Der Ostteil Berlins holte dabei weiter auf: Wurden 1991 nur 17,8 % des Berliner Bruttoinlandsprodukts in der östlichen Stadthälfte erwirtschaftet, erhöhte sich der Anteil im Jahr 1995 auf 22,9 %. Im Vergleich der Bundesländer entwickelte sich die Wirtschaftsleistung Berlins in den letzten beiden Jahren am ungünstigsten. Den Ausschlag dafür gaben die tiefgreifenden Umstrukturierungen in der westlichen Stadthälfte sowie die regional schwächere und zeitlich verzögerte Konjunkturerholung. Unter den alten Bundesländern war der Westteil Berlins die einzige Region, der seit 1994 noch kein Wachstum verzeichnen konnte. Andererseits lag im Vorjahr gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen bzw. je Einwohner der Ostteil Berlins mit 57 800 DM nach wie vor an erster Stelle der neuen Bundesländer. Wachstumsimpulse kamen in Berlin 1995 vor allem aus dem Dienstleistungsbereich, aber auch aus dem produzierenden Gewerbe. Die Industriefirmen profitierten dabei insbesondere von der lebhaften Auslandsnachfrage, während sich die Aufträge aus dem Inland noch verhalten entwickelten. Innerhalb des verarbeitenden Gewerbes ist die Situation im Westteil hauptsächlich im Fahrzeugbau und im Maschinenbau, aber auch in der chemischen Industrie spürbar besser geworden. Dagegen stagnierte das Ordervolumen in Berlins größter Industriebranche, der Elektrotechnik. Zu erheblichen Einbußen kam es in der Branche Büromaschinen/Datenverarbeitung, Rückläufig war die Bestelltätigkeit auch im Verbrauchsgüterbereich. Insgesamt ging damit die Industrienachfrage in der westlichen Stadthälfte 1995 weiter zurück. In den östlichen Bezirken hat demgegenüber die Nachfrage kräftig angezogen. Im Berliner Bauhauptgewerbe nahm die Vergabetätigkeit auch 1995 zu. Als wichtigste Stütze erwies sich der gewerbliche Hochbau. Die Nachfrage im öffentlichen Hochbau zog ebenfalls an. Dagegen hat der Handel erneut deutliche Einbußen hinnehmen müssen. Betroffen sind in erster Linie die westlichen Bezirke. Hier machte sich auf der einen Seite der weiter nachlassende Käuferstrom aus der östlichen Stadthälfte und aus Brandenburg aufgrund der dort verbesserten Einkaufsmöglichkeiten bemerkbar. Zum anderen ist der reale Einkommensrückgang durch den Abbau der Arbeitnehmerzulage nach dem Berlinförderungsgesetz zusätzlich verstärkt worden. Auf dem Arbeitsmarkt im Ostteil der Stadt hat sich die Situation langsam zu festigen begonnen. Anzeichen für eine Entlastung sind dabei im Ostteil ausgeprägter als im Westteil Berlins. Während der Arbeitsmarkt in der östlichen Stadthälfte vom Wirtschaftswachstum, aber vor allem auch vom massiven Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente profitiert, wird die Entwicklung in den westlichen Bezirken weiterhin maßgebend von dem anhaltend hohen Zustrom von Arbeitskräften aus dem Ostteil der Stadt (etwa 130 000) sowie von Pendlern aus dem Umland (annähernd 50 000) beeinflußt. Außerdem ist die Arbeitsmarktentwicklung in der westlichen Stadthälfte zusätzlich durch die Entlastung der Zivilbeschäftigten bei den Alliierten überschattet worden. Die Kurzarbeit in Berlin ging erheblich zurück; sie ist kaum noch von Bedeutung. Die Zahl der Erwerbstätigen in Berlin nahm im Jahresdurchschnitt 1995 um 28 000 oder s1,8 % (Bundesrepublik: s0,2 %) weiter ab. Im westlichen Teil Berlins reduzierte sich die Erwerbstätigenzahl um 18 000 oder s1,8 % auf rund 1 026 000 (Westdeutschland: s0,7 %). Damit lag sie immerhin noch um rund 91 100/+9,8 % über dem Stand von 1989, d. h. vor Öffnung der Mauer (Westdeutschland: 1995 gegenüber 1989: +2,9 %). Der Rückgang der Erwerbstätigkeit in der östlichen Stadthälfte kam 1995 den vorläufigen Berechnungen und Schätzungen des Arbeitskreises ,,Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder" zufolge noch nicht zum Stillstand. Die Beschäftigung im Ostteil der Stadt nahm 1995 noch um 10 000 oder s2,1 % ab (Ostdeutschland: +1,8 %), nach einem Abbau von rund 22 000/s4,2 % in 1994 (Ostdeutschland 1994: +1,5 %). Die Reduzierung des Personalbestandes in Berlin konzentrierte sich 1995 erneut hauptsächlich auf das verarbeitende Gewerbe. In den Berliner Industriebetrieben mit 20 und mehr Beschäftigten waren im letzten Jahr im Durchschnitt rund 148 000 Arbeitskräfte tätig; dies bedeutet gegenüber 1994 einen Rückgang von 13 300 Personen, d. h. s8,6 %. Die Arbeitslosenzahl in Berlin erhöhte sich 1995 jahresdurchschnittlich um 3 250 oder +1,5 % auf rund 213 400, bedingt durch den Arbeitslosenanstieg in der westlichen Stadthälfte (Bundesrepublik: s2,3 %). Angesichts des anhaltenden Beschäftigungsabbaus wäre sogar ein stärkerer Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu erwarten gewesen. Die Ursache für die vergleichsweise geringe Erhöhung der Arbeitslosigkeit in Berlin ist wohl auch auf eine Zunahme der ,,stillen Reserve" zurückzuführen. Ende Dezember 1995 zählte die Stadt rund 222 800 Arbeitslose. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat bedeutet dies eine Zunahme um 16 600 oder +8,1 % (Bundesrepublik: +6,5 %). In der westlichen Stadthälfte stieg die Arbeitslosenzahl 1995 im Jahresdurchschnitt auf rund 137 800, das sind 8 100 Personen mehr als im Vorjahr (+6,3 %; Westdeutschland: +0,3 %). Mit Blick auf einzelne Personengruppen waren in 1995 erneut vor allem ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von wachsender Arbeitslosigkeit betroffen. Zuletzt (Dezember 1995) betrug die Zahl der Arbeitslosen in den westlichen Bezirken insgesamt rund 141 800, 7 400/+5,3 % mehr als zwölf Monate zuvor (Westdeutschland: +5,2 %). Im östlichen Teil Berlins belief sich die registrierte Arbeitslosenzahl 1995 jahresdurchschnittlich auf rund 75 600. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 4 800 (s6,1 %; Ostdeutschland: s8,3 %). Im 1. Halbjahr 1995 ist es zwar -- sowohl bedingt durch die Belebung der Wirtschaftstätigkeit als auch vor allem aufgrund des massiven Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente -- zu einer weiteren Besserung der Arbeitsmarktlage gekommen, jedoch flachte diese Besserung der Arbeitsmarktlage bis August merklich ab und schlug im September erstmals im Vergleich zum Vorjahresmonat in einen Anstieg der Arbeitslosenzahl um. Ende Dezember 1995 zählte der Ostteil Berlins wiederum rund 80 900 Arbeitslose, 8 600/+13,3 % mehr als im Dezember 1994 (Ostdeutschland: +9,7 %). Die Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen stieg 1995 in Berlin auf 13,6 %, nach 13,2 % im Jahresdurchschnitt 1994 (entsprechende Quoten in der Bundesrepublik 1995: 10,4 %, 1994: 10,6 %). In den westlichen Bezirken betrug die Arbeitslosenquote 1995 14,3 % (1994: 13,3 %; Westdeutschland 1995: 9,3 %, 1994: 9,2 %). Die Quote lag damit auch bei jahresdurchschnittlicher Betrachtung bereits wesentlich über der im Ostteil Berlins. Hier verringerte sich die Arbeitslosenquote von 13,0 % in 1994 auf 12,4 % in 1995 (Ostdeutschland 1995: 14,9 % nach 16,0 % in 1994). Seit August 1994 ist die Arbeitslosenquote im Westteil höher als im Ostteil Berlins, der Abstand betrug zuletzt (Dezember 1995) 1,9 Prozentpunkte. Im interregionalen Vergleich liegt Berlin insgesamt nach wie vor zwischen den alten und den neuen Bundesländern; die niedrigste Quote meldete Bayern, die höchste wies Sachsen- Anhalt auf (Stand: Dezember 1995). Unter den alten Bundesländern ist die Quote im Westteil Berlins und in Bremen am höchsten. Der östliche Teil Berlins meldete im Vergleich der neuen Bundesländer dagegen weiterhin die niedrigste Arbeitslosenquote. Hier wirkt sich der einheitliche Arbeitsmarkt in Berlin aus, der zu einer weitestgehenden Angleichung der Beschäftigungsbedingungen geführt hat. B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA Die nachfolgend genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel dienen der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den östlichen Bezirken und im Fördergebiet der westlichen Bezirke Berlins. 1.1 Förderung in den östlichen Bezirken Berlins In den Jahren 1996 bis 2000 soll in den östlichen Bezirken Berlins ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 2 360 Mio. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Höhe von 1 840 Mio. DM gefördert werden. Hierfür sollen Haushaltsmittel in Höhe von 2 031 074 Mio. DM eingesetzt werden (siehe Finanzierungsplan, Tabelle 2). Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellt Plandaten dar. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Investitionskategorien. Im Rahmen der ergänzenden Förderung von nicht-investiven Unternehmenstätigkeiten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen ist zur Unterstützung von Fachprogrammen des Landes ein GA- Fördervolumen von insgesamt 14,13 Mio. DM vorgesehen. Dieses Fördervolumen bezieht sich auf die Jahre 1996 bis 1998, da der Planungsausschuß für dieses Förderangebot eine Testphase zunächst bis 1998 festgesetzt hat. Durch die GA-Mittel werden im Programmbereich Schulungsmaßnahmen das Programm ,,Zusätzliche Schulungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen im Zusammenhang mit GA-förderfähigen Sachinvestitionen" sowie im Programmfeld Humankapitalbildung das Programm ,,Innovationsassistent" verstärkt. Neben diesen Bereichen ist eine GA-Beteiligung im Rahmen weiterer geeigneter Landesprogramme geplant. Oberstes Ziel aller Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Umstellung der östlichen Bezirke Berlins ist es, eine rasche strukturelle Anpassung der Unternehmen und der Erwerbsbevölkerung an die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu fördern und zu erleichtern. Unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird angestrebt, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen auf breiter Basis zu stärken. Durch die Entfaltung privater Initiativen soll eine breit gefächerte, moderne Wirtschaftsstruktur auch mit möglichst vielen kleinen und mittleren Unternehmen entstehen, um so die Grundlage für mehr Wachstum und neue, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen. In allen Zweigen der Industrie sind tiefgreifende Umstrukturierungsprozesse im Gange. Die Anpassung an die veränderten Marktverhältnisse erfordert im großen Umfang gewerbliche Investitionen zur Neuerrichtung, Erweiterung und Modernisierung sowie zur grundlegenden Umstellung und Rationalisierung der Betriebe. Außerdem ist eine Auflockerung der Branchenstruktur durch Diversifizierung sowie die Ansiedlung kleiner und mittlerer Unternehmen erforderlich. Ziel dieser privaten Investitionen ist die Erneuerung des Produktionspotentials zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Herstellung wettbewerbsfähiger Produkte an wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind günstige Bedingungen für Investitionen und Kapitalbeteiligungen sowie ein modernes, differenziertes und breites Angebot von wirtschaftsnahen Dienstleistungen. Die Situation auf dem Markt für Gewerbe- und Geschäftsraumflächen ist nach wie vor angespannt. Das weiterhin hohe Mietpreisniveau und die sich in der Innenstadt insbesondere für das produzierende Gewerbe verschlechternden Standortbedingungen veranlassen immer mehr Unternehmen zur Suche nach Alternativstandorten am Stadtrand, im Umland oder auch außerhalb der Region. Ein weiterer Schwerpunkt des Einsatzes von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ist deshalb die Gewerbeflächenvorsorge zur Sicherung bestehender industrieller Standorte und für die Entwicklung neuer Flächen zur Ansiedlung neuer Unternehmen bzw. für die Umsetzung moderner Unternehmen, die ihre bisherigen Standorte aufgeben müssen. Teil dieses Konzepts ist ferner die Errichtung von Gewerbezentren. In den Gewerbezentren sollen kleinen und mittleren Unternehmen geeignete Räume zur Verfügung gestellt werden, deren Mietpreise sich im unteren Bereich des Marktüblichen bewegen. Nachdem erste Projekte, vor allem wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse, nicht realisiert werden konnten, zeichnen sich seit 1993 erste Erfolge ab. So sind z. Z. konkrete Projekte in den Bezirken Marzahn, Hohenschönhausen, Lichtenberg, Pankow, Köpenick und Treptow im Bau bzw. der Planung und Vorbereitung. Die Errichtung weiterer Gewerbezentren in den Bezirken Treptow und Hellersdorf befindet sich in der Planung und Vorbereitung. In Adlershof im Bezirk Treptow wird in den nächsten Jahren einer der größten zusammenhängenden Technologieparks Europas errichtet. Wirtschaft und Wissenschaft sollen hier eine besonders enge Verbindung eingehen mit dem Ziel, neueste technologische Erkenntnisse möglichst schnell und effektiv in innovative Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Neben universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie einem Innovations- und Gründerzentrum befinden sich bereits nahezu 100 kleine und mittlere Unternehmen an diesem Standort. Im Fremdenverkehrsbereich der östlichen Bezirke Berlins konnten durch die Förderung in den vergangenen Jahren die Übernachtungseinrichtungen sowie die zur Verfügung stehende Infrastruktur ausgebaut und weiterentwickelt werden. In gewissem Umfang ist eine Förderung auch weiterhin erforderlich, sie soll sich aber auf kleine und mittlere Betriebe konzentrieren. Es werden deshalb nur noch Modernisierungsinvestitionen in kleinen und mittleren Betrieben bis zu 50 Zimmern sowie Erweiterungsinvestitionen auf die betriebswirtschaftlich notwendige Größe (max. 50 Zimmer) mit einem GA-Fördersatz von 10 % gefördert. (Diese Regelung erstreckt sich auch auf das Fördergebiet der westlichen Bezirke Berlins. 1.2 Fördergebiet der westlichen Bezirke Berlins In den Jahren 1996 bis 2000 soll im Fördergebiet der westlichen Bezirke Berlins ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von 1 900 Mio. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Höhe von 12,4 Mio. DM gefördert werden. Hierfür sollen Haushaltsmittel in Höhe von 438,032 Mio. DM eingesetzt werden (siehe Finanzierungsplan, Tabelle 3). Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Investitionskategorien. Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellt Plandaten dar. Im Rahmen der ergänzenden Förderung von nicht-investiven Unternehmenstätigkeiten zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen ist zur Unterstützung von Fachprogrammen des Landes ein GA- Fördervolumen von insgesamt 7 168 T DM vorgesehen. Dieses Fördervolumen bezieht sich auf die Jahre 1996 bis 1998, da der Planungsausschuß für dieses Förderangebot eine Testphase bis 1998 festgesetzt hat. Durch die GA-Mittel werden im Programmbereich Schulungsmaßnahmen das Programm ,,Zusätzliche Schulungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen im Zusammenhang mit GA-förderfähigen Sachinvestitionen" sowie im Programmfeld Humankapitalbildung das Programm ,,Innovationsassistent" verstärkt. Neben diesen Bereichen ist eine GA-Beteiligung im Rahmen weiterer geeigneter Landesprogramme geplant. Die Struktur der Wirtschaft im Westteil Berlins ist gekennzeichnet von der jahrzehntelangen Insellage. Wesentliche Merkmale sind: -- fehlende Leitungsfunktionen -- unterdurchschnittliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Industrie -- hoher Anteil von Fertigungen mit geringer Wertschöpfung. Nach dem Fall der Mauer, dem Abklingen der Einigungseuphorie und dem vollständigen Abbau der Förderinstrumente des Berlinförderungsgesetzes werden diese Schwächen in aller Schärfe sichtbar. Betriebsschließungen und Betriebsverlagerungen haben in kurzer Zeit zu einem starken Anstieg der Arbeitslosenquote geführt. Die erstmals ab 1994 bereitgestellten Haushaltsmittel dienen dazu, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die Begrenztheit der Mittel, die Dringlichkeit der Aufgabe sowie der für die Ansiedlung gewerblicher Unternehmen schwierige Standort erfordern einen deutlichen Anreiz. Ziel ist es, möglichst viele Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten. Investitionen, die besonders viele Arbeitsplätze entstehen lassen, werden bevorzugt gefördert. Im Zusammenhang mit den begrenzten GA-Mitteln und deren zielgerichteter Vergabe sind Kriterien für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft für die östlichen Bezirke und das Fördergebiet in den westlichen Bezirken Berlins eingeführt worden. Damit erfolgt eine Bewertung der Investitionen hinsichtlich der Struktureffekte, die dann zu abgestuften Fördersätzen führt. Die Förderkriterien sind im Amtsblatt für Berlin 1995, S. 4386, bekannt gemacht worden. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen 2.1 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) a) Förderung in den östlichen Bezirken von Berlin Die Europäische Gemeinschaft beteiligt sich in den Bereichen Regional-, Sozial- und Agrarstrukturen an Fördermaßnahmen in den Mitgliedstaaten. Im Zeitraum 1991 bis 1993 war für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (Beitrittsgebiet) ein Gesamtvolumen von 3 Mrd. ECU (rd. 6 Mrd. DM) vorgesehen. Sie wurden zu 50 % für regionale Wirtschaftsförderung, zu 30 % für sozialpolitische Förderung und zu 20 % für Strukturpolitik im Agrarbereich verwendet. Auf den Ostteil Berlins entfielen rd. 6 % des Gesamtvolumens (174 Mio. ECU). Die Mittel des EFRE wurden in Verbindung mit der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingesetzt. Damit wurden im wesentlichen zwei Förderschwerpunkte finanziert, nämlich der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Investitionen der gewerblichen Wirtschaft. Von 1994 bis 1999 stellt die Europäische Gemeinschaft den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins insgesamt rd. 14 Mrd. ECU zur Verfügung. Davon entfällt wiederum etwa die Hälfte auf den EFRE. Der Ostteil Berlins ist in diesem Zeitraum Ziel-1-Fördergebiet und genießt damit höchste Förderpriorität. Für diese sechs Jahre stehen 743 Mio. ECU zur Verfügung, davon 514 Mio. ECU aus dem EFRE. Ein Großteil der EFRE-Mittel für die östlichen Bezirke Berlins, d. h. 65,3 %, wird weiterhin nach den Kriterien der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingesetzt. Darüber hinaus werden für die Entwicklungsachsen ,,Förderung des technologischen Potentials", ,,Umweltverbessernde Maßnahmen" und ,,Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen", d. h. das Gewerbehofprogramm, EFRE-Mittel außerhalb des GA-Rahmens verwendet. Im einzelnen sind folgende Schwerpunkte vorgesehen: Die Entwicklungsachse 1 ,,Produktive Investitionen und ergänzende Infrastruktur" beinhaltet sowohl die Förderung von Investitionen von Großunternehmen als auch die Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturprojekten. Mit der Einrichtung der Entwicklungsachse 2 ,,Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen" wurde ein neuer Schwerpunkt gesetzt. Darunter fällt auch das Gewerbehofprogramm mit einem Anteil von 48,178 Mio. ECU, welches außerhalb des GA-Rahmens läuft. Die Entwicklungsachse 3 ,,Förderung des technologischen Potentials" ermöglicht die Unterstützung von innovativen Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung, bei Informations- und Kommunikationstechnologien sowie im Bereich der Medienwirtschaft. Die mit rd. 12 % des EFRE-Volumens ausgestattete neue Entwicklungsachse 4 ,,Umweltverbessernde Maßnahmen" besteht aus den Unterentwicklungsschwerpunkten ,,Umweltförderprogramm" und ,,Zukunftsinitiative ökologisches Wirtschaften". In Entwicklungsachse 5 werden aus dem EFRE investive Maßnahmen im Bereich ,,Aus- und Fortbildung" gefördert. Die Entwicklungsachse 6 ,,Entwicklung des ländlichen Raums", bereits bisher von marginaler Bedeutung, wird aus dem EFRE nicht mehr bedient. Nahezu unverändert bleibt die Achse 7 ,,Technische Hilfe/Evaluierung". b) Fördergebiet der westlichen Bezirke Berlins Gemäß Artikel 9 (5) der Strukturfondsverordnung 2081/93 vom 20. Juli 1993 ist der Westteil von Berlin für den Zeitraum 1994 bis 1996 als förderungswürdig im Sinne von Ziel-2 anerkannt worden. Ziel-2 umfaßt die ,,Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen (einschließlich Arbeitsmarktregionen und Verdichtungsräume), die von der rückläufigen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind". Die westlichen Bezirke erhalten seit 1989 Mittel aus den Europäischen Strukturfonds. Für die Jahre 1989 bis 1991 wurde ein Programm mit einem EFRE-Volumen von rd. 86 Mio. DM aufgelegt und für ein Folgeprogramm der Jahre 1992/93 standen rd. 95 Mio. DM EFRE-Mittel zur Verfügung. Die bisherigen Programme sind vom Konzept her zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur vorgesehen, vor allem mit der Zielrichtung, die Bedingungen zum Erhalt und Ausbau von kleinen und mittleren Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie des Dienstleistungsbereiches zu verbessern. Unter Berücksichtigung der dringendsten strukturellen Probleme und des zur Verfügung stehenden Programmvolumens wurden in der Vergangenheit folgende Entwicklungsschwerpunkte gefördert: -- Wiederherrichten von Gewerbeflächen, -- Umweltförderprogramm, -- Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der Schaffung spezieller Infrastrukturen sowie -- Ausbau des Berliner Messegeländes. Für den Förderzeitraum 1994 bis 1996 erhalten die westlichen Bezirke EFRE-Mittel in Höhe von 195 Mio. DM. Die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur orientiert sich an den bisherigen erfolgreich durchgeführten Schwerpunkten. Folgende Förderschwerpunkte wurden vor allem auch in Übereinstimmung mit der Schwerpunktsetzung in den östlichen Bezirken herausgebildet: 1. Flächenvorsorge sowie Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren, 2. Förderung der gewerblichen Wirtschaft durch ein Medienprogramm, 3. Umweltverbessernde Maßnahmen, 4. Förderung des technologischen Potentials, 5. Förderung von KMU und überregionalen Dienstleistungen. 2.2 Gewerbeflächensicherung und Flächenvorsorge Mit dem Konzept zur Sicherung von Gewerbe- und Industrieflächen in wichtigen Bereichen Berlins (Konzept zur Industrieflächensicherung), das der Senat am 10. November 1992 beschlossen hat, sollen 21 Schwerpunktbereiche des produzierenden Gewerbes mit ihrer flächen- und wirtschaftsbezogenen Infrastruktur für das produzierende Gewerbe stabilisiert und gesichert werden. Die im Konzept enthaltenen Maßnahmen und Instrumente sehen u. a. vor, Bebauungspläne im Westteil der Stadt aufzustellen oder zu ändern und im Ostteil der Stadt vorzeitige Bebauungspläne aufzustellen. Darüber hinaus sollen verwaltungsintern Höchstanteile von Büroflächen in Gewerbegebieten festgelegt, Gewerberahmenpläne erstellt und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen werden. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ,,Industrieflächensicherung" soll die Realisierung des Konzepts zur Industrieflächensicherung vorantreiben und steuern. Der 1994 vom Abgeordnetenhaus verabschiedete Flächennutzungsplan für die Gesamtstadt trägt den wirtschaftspolitischen Erfordernissen weitgehend Rechnung. Er sieht einen Bestand von 4 000 ha gewerblicher Baufläche einschließlich innerer Reserven sowie eine zusätzliche Wachstumsreserve von rd. 500 ha vor. Der Senat sieht dabei die Notwendigkeit, auch größere Areale kurzfristig für die Wirtschaftsentwicklung verfügbar zu haben. Dabei wird er stadtstrukturellen Gesichtspunkten Rechnung tragen. 2.3 Forschungs- und Technologieförderung Zur Förderung von Forschung und Technologie gibt es eine große Anzahl von nationalen und internationalen Förderprogrammen. Die regionale Technologieförderung will diese Programme nicht kopieren, sondern -- dem speziellen Bedarf entsprechend -- sinnvoll ergänzen. Mit dem Personaltransfer-Programm ,,Innovationsassistent" soll zur Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Berliner Wirtschaft, zum Aufbau und zur Stärkung von Forschung und Entwicklung in diesen Unternehmen sowie zur Umstellung auf umweltverträgliche Produkte bzw. Produktionsverfahren beigetragen werden. So kommt diesem Programm in der gegenwärtigen Strukturkrise und Umbruchsituation auch weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Durch die ergänzende EU-Förderung werden zusätzliche beschäftigungspolitische Effekte erzielt, zum einen durch die Erstanstellung von Hoch- und Fachhochschulabsolventen/- absolventinnen, zum anderen durch die zu erwartende Schaffung von weiteren qualifizierten Dauerarbeitsplätzen. Gezielte finanzielle Förderung als Starthilfe oder zur Minderung schwer einschätzbarer und von einzelnen kaum tragbarer Risiken wird als unerläßlich angesehen, wenn die Technologiepolitik Impulse geben will. Folgende drei aufeinander abgestimmte Programme sind dafür von Bedeutung: -- Der Innovationsfonds, aus dem technologieorientierten kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern Risikokapital für die Durchführung von zukunftsträchtigen Innovationsvorhaben bereitgestellt wird. Der Fonds stärkt somit die Kapitalbasis technologieorientierter Unternehmen und sichert deren Entwicklung in der Gründungs-, Aufbau- und Wachstumsphase liquiditätsmäßig ab. -- Das FuE-Mittelstandsförderprogramm, das die breitenwirksame Unterstützung der Berliner kleinen und mittleren Unternehmen im Innovationsprozeß zum Ziel hat. Durch die Gewährung von projektbezogenen Finanzierungshilfen für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder produktionsnaher Dienstleistungen soll die Leistungskraft der Unternehmen gestärkt und der Prozeß der wirtschaftlichen Erneuerung in Berlin zielgerichtet vorangebracht werden. -- Das Programm zur Förderung der industriellen Technologieentwicklung, mit dem vor allem technologisch anspruchsvolle Verbundvorhaben (Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bzw. zwischen Technologieanbietern und -anwendern, unternehmensübergreifende Branchenprojekte) in ausgewählten Technologiebereichen mit besonderer Bedeutung für den wirtschaftlichen Strukturwandel in Berlin mitfinanziert werden. Durch diese Schwerpunktsetzung soll die Förderung dazu beitragen, daß die wissenschaftlichen Potentiale der Region erfolgreich wirtschaftlich umgesetzt, Synergien erzielt und damit die Erfolgschancen der Berliner Unternehmen im (internationalen) Wettbewerb gestärkt werden. 2.4 Umweltförderprogramm und ,,Zukunftsinitiative ökologisches Wirtschaften" Durch das Umweltförderprogramm werden aus Mitteln der EU und des Landes Berlin kleine und mittlere Unternehmen in die Lage versetzt, umweltentlastende Maßnahmen durchzuführen, die über geltende Umweltauflagen hinausgehen, und zur Lösung komplexer Probleme eines oder mehrerer Betriebe beitragen. Neben direkten Umweltentlastungseffekten bedeutet der Einsatz moderner Umwelttechnik für die Betriebe grundsätzlich auch den Gewinn an Know-how und eine Weiterqualifizierung ihrer Arbeitskräfte. Erfahrungen mit dem Umweltförderprogramm, das seit 1989 im Westteil der Stadt in Kraft ist, zeigen, daß ein solches Förderinstrument wesentlich dazu beiträgt, örtliche Umweltbelastungen zu minimieren sowie Betriebsstandorte und Arbeitsplätze in der typischen Berliner Mischung von Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zu sichern. Das Umweltförderprogramm hat folgende Ziele: -- Umsetzung eines integrierten technischen Umweltschutzes, -- Verbesserung der umweltrelevanten Struktur, -- Verbesserung des Standes der Technik, -- Erschließung neuer Aufgabenfelder und Schaffung neuer Arbeitsplätze im Umweltbereich, -- Qualifizierung und Fortbildung von Arbeitskräften. Mit dem Programm Zukunftsinitiative ökologisches Wirtschaften wird der Ansatz für eine tiefgreifende Neuorientierung industrieller Produktionen (Produkte und Verfahren) verfolgt. Das Programm unterstützt die zukunftsgerichtete, ökologische Modernisierung der Berliner Wirtschaft und zielt auf -- die Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität in Berlin durch ökologischen Strukturwandel in der Wirtschaft, -- die Förderung des Zugangs zu Zukunftsmärkten von Umweltgütern und -dienstleistungen v. a. für mittelständische Unternehmen, -- die Unterstützung des Technologietransfers und der Innovationsbereitschaft, -- den Ausbau Berlins als Standort der Umwelttechnik und der Kooperation mit mittel- und osteuropäischen Partnern auf dem Gebiet der Umwelttechnik, -- die Verankerung ökologischer Ziele in die strategische Unternehmensführung. Das Programm umfaßt fünf Maßnahmebereiche, die an die besonderen Chancen und Bedingungen in der Berliner Wirtschafts- und Wissenschaftslandschaft anknüpfen. Schwerpunkte der Förderung sind: -- die Entwicklung betrieblicher und zwischenbetrieblicher Wirtschaftskreisläufe und eines hochwertigen Recyclings aus Sekundärrohstoffen, -- der Einsatz umweltfreundlicher Produktionsverfahren und Produktverbesserungen, -- die Einführung umweltorientierter Unternehmensführungskonzepte und Pilotprojekte, -- die Unterstützung des umweltorientierten Technologietransfers und von Innovationen bei Produkten und Verfahren, -- die Anbahnung und Vertiefung von Kooperationen Berliner Unternehmen mit Partnern aus den mittel- und osteuropäischen Staaten auf dem Gebiet der Umwelttechnologien. Die Zukunftsinitiative Ökologisches Wirtschaften wendet sich an einen breiten Adressatenkreis von in Berlin tätigen Unternehmen, wirtschaftsnahen Institutionen und Forschungseinrichtungen und setzt dabei einen starken mittelstandsorientierten Akzent. C. Förderergebnisse 1995 1. Förderergebnisse für die östlichen Bezirke Berlins 1.1 Gewerbliche Wirtschaft Im Jahre 1995 wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe insgesamt 233 Anträge der gewerblichen Wirtschaft mit einem Investitionsvolumen in Höhe von über 460 Mio. DM bewilligt. Hierfür werden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 153,0 Mio. DM eingesetzt. Mit diesen Investitionsvorhaben sollen in den östlichen Bezirken 1 348 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und 3 346 Arbeitsplätze gesichert werden. Schwerpunkte der Investitionstätigkeiten liegen dabei auf Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen (74 aller Investitionsprojekte sind Neuerrichtungen). 1.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur Per 31. Dezember 1995 wurden 18 neue Vorhaben sowie neue Bauabschnitte von bereits laufenden Vorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von fast 460 Mio. DM mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 400,9 Mio. DM gefördert. Schwerpunkte der Förderung waren die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände in den Bezirken Marzahn, Lichtenberg, Treptow, Köpenick und Hohenschönhausen sowie die Errichtung und der Ausbau von Gewerbe- und Innovationszentren in den Bezirken Treptow, Köpenick, Pankow und Hellersdorf. 2. Förderergebnisse für das Fördergebiet in den westlichen Bezirken Berlins 2.1 Gewerbliche Wirtschaft Im Jahre 1995 wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe insgesamt 111 Anträge der gewerblichen Wirtschaft mit einem Investitionsvolumen von 420 Mio. DM bewilligt. Hierfür werden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 99,9 Mio. DM eingesetzt. Mit diesen Investitionsvorhaben sollen im Fördergebiet der westlichen Bezirke 792 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und 7 878 Arbeitsplätze gesichert werden. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist die Umstellung oder grundlegende Rationalisierung von Betriebsstätten, die Anzahl von Neuerrichtungen umfaßt nur 13 Anträge. 2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur Per 31. Dezember 1995 wurden 2 Projekte im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 26 Mio. DM mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 14,3 Mio. DM gefördert. Bei den Projekten handelt es sich um den Ausbau eines Gewerbezentrums im Bezirk Reinickendorf sowie einer Fortbildungs- und Umschulungsstätte im Bezirk Kreuzberg. Förderergebnisse (1992 bis 1995) Die Förderergebnisse der Jahre 1992 bis 1995 sind in Anhang 13 dargestellt. D. Verwendungsnachweiskontrolle Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise handelt es sich um eine Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Subventionsgewährung sowie der Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA), die allerdings bei weitem nicht die Erfordernisse einer Erfolgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderung, wie sie im Abschnitt des Teils I des 24. GA-Rahmenplanes dargestellt werden, erfüllen kann. Gleichwohl gehört die Verwendungsnachweiskontrolle zu der den Ländern obliegenden Durchführung der GA. Für das Jahr 1995 hat die Verwendungsnachweiskontrolle im Rahmen der GA für das Land Berlin folgendes ergeben: -- Fördergebiet östliche Bezirke Berlins insgesamt 253 geprüfte Verwendungsnachweise, davon 236 geprüfte Verwendungsnachweise der gewerblichen Wirtschaft und 31 geprüfte Verwendungsnachweise der wirtschaftsnahen Infrastruktur -- Fördergebiet in den westlichen Bezirken Berlins insgesamt 10 geprüfte Verwendungsnachweise der gewerblichen Wirtschaft, Die ersten Vorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur wurden Ende 1995 abgeschlossen, daher liegen noch keine Ergebnisse vor. 3. Regionales Förderprogramm ,,Brandenburg" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Brandenburg hat eine Fläche von 29 480,3 km2 und ca. 2,537 Millionen Einwohner. Das Land ist in vier kreisfreie Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und in 14 Landkreise gegliedert. Mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 86 Einwohnern pro km2 ist das flächenmäßig größte neue Bundesland vergleichsweise dünn besiedelt. Es sind jedoch erhebliche Unterschiede zu verzeichnen zwischen alten Bergbau- und Industrieregionen wie dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit über 130 EW/km2 und ländlichen Gebieten wie dem Landkreis Ostprignitz/Ruppin mit 46 EW/km2. Bergbau und Verarbeitende Industrie sind im südlichen Teil des Landes konzentriert, der Norden ist überwiegend ländlich geprägt. Brandenburg verfügt über eine vergleichsweise diversifizierte Industriestruktur, die jedoch in der Fläche ungünstig verteilt ist. Es gibt nur wenige zusammenhängende industriell geprägte Räume, in denen Zulieferverflechtungen in größerem Ausmaß existieren oder Synergieeffekte durch die Kooperation sich ergänzender Unternehmen erreicht werden. Die meisten Industriestandorte wiesen vor 1989 ein Übergewicht einzelner Industriezweige oder -betriebe auf. Hieraus ergeben sich spezifische lokale und regionale Probleme. Diese treten am deutlichsten in der Niederlausitz zutage, wo durch den Rückgang des Braunkohleabsatzes seit der Wende ein grundlegender Strukturwandel der Bergbau- und Energiewirtschaft eingeleitet wurde. Qualitativ ebenso gravierend ist die Krise der bisher agrarindustriell und agrarisch geprägten Räume, in denen die Landwirtschaft ihre vormalige Bedeutung verloren hat. Schwierig stellt sich ferner die Lage monostrukturierter Einzelstandorte dar, die vom Rückgang einzelner Industriezweige besonders betroffen sind. Eine besondere Position nimmt das Umland von Berlin -- der Brandenburger Teil -- des engeren Verflechtungsraumes ein. Dieser Teilraum ist zum einen durch die Nähe zur deutschen Hauptstadt begünstigt, konkurriert aber auch mit Standorten innerhalb Berlins. Alle Regionen weisen in unterschiedlichem Umfang infrastrukturellen Schwachstellen auf. Diese konzentrieren sich auf die Bereiche Verkehr und Entsorgung. Die Verkehrsinfrastruktur ist grundsätzlich dicht genug, gemessen am ostdeutschen Durchschnitt ist auch eine gute Ausstattung mit Wasserstraßen vorhanden (Häfen Wittenberge, Brandenburg, Velten, Eisenhüttenstadt, Königs Wusterhausen). Der Brandenburger Flughafen Schönefeld sowie die Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof sind von allen Regionen gut erreichbar. Weiterhin stehen zahlreiche Landeplätze zur Verfügung. Der Zustand und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger sind jedoch nicht zufriedenstellend, was sich in überlangen Transportzeiten u. a. beim grenzüberschreitenden Verkehr und im Regionalverkehr niederschlägt. Die Straßen befinden sich größtenteils im schlechten baulichen Zustand. Vielerorts fehlen Umgehungsstraßen. Die Querschnitte vorhandener Straßen müssen vielfach den gestiegenen Bedingungen angepaßt werden. Notwendig ist auch der Neubau/Ausbau von multimodalen Verknüpfungspunkten, wie Güterverkehrzentren und kommunalen Binnenhäfen. Im Gegensatz zu diesen partiellen Defiziten ist ein genereller Mangel an Gewerbeflächen in Brandenburg nicht gegeben. Viele Altindustrieflächen sind jedoch nicht hinreichend erschlossen oder die Nutzungsmöglichkeiten sind durch Altlasten beeinträchtigt. Letzteres gilt auch für die zahlreichen Konversionsflächen in Brandenburg. Das gesamte Land Brandenburg ist für den Zeitraum von 1994 bis 1996 Fördergebiet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sowie von 1994 bis 1999 Ziel-1-Fördergebiet im Sinne der Strukturfondsverordnung der Europäischen Kommission. Da Brandenburg also bis Ende 1996 insgesamt Fördergebiet der GA ist, kann die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie der gewerblichen Wirtschaft flächendeckend erfolgen. Entsprechend der in den Vorjahren begonnenen Schwerpunktsetzung wird die Förderung jedoch auch in 1996 regional und sektoral differenziert fortgeführt. Grundlagen dafür sind das von der Landesregierung beschlossene raumordnerische Leitbild der dezentralen Konzentration, das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm Berlin/Brandenburg und die Landesentwicklungspläne. 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation Wie in den anderen neuen Bundesländern hat sich auch in Brandenburg der Aufschwung 1994 beschleunigt. Das BIP wuchs 1994 real um 7,6 %. Hierbei muß jedoch zum einen berücksichtigt werden, daß Brandenburg im Vergleich zu den anderen neuen Ländern (Durchschnitt 8,5 %) leicht unter dem Durchschnitt liegt, zum anderen verlief die Entwicklung in den Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Nach wie vor nehmen die Anteile von Landwirtschaft und Bergbau an der Wertschöpfung ab. Die vergleichsweise ungünstigen natürlichen Standortbedingungen (niedrige Bodenwerte) haben dazu geführt, daß rund 17 % der vor 1989 kultivierten landwirtschaftlichen Nutzfläche heute nicht mehr bebaut werden. Der Rückgang der Braunkohleförderung hat sich im vorgesehenen Umfang fortgesetzt und sich dadurch dämpfend auf das Wirtschaftswachstum ausgewirkt. Dafür hat die Industrie wieder an ihre alte Rolle als Wachstumsmotor angeknüpft. Der Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe stieg 1994 real um fast 17 % und im Baugewerbe sogar um 27 %. Die Entwicklung in der Stahlindustrie sowie im Stahlbau und im Maschinenbau war eher stagnierend, während Chemieindustrie, Straßenfahrzeugbau und Elektrotechnik mit Wachstumsraten über 20 % an der Spitze liegen. Zu den expandierenden Dienstleistungen gehören auch das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Gesundheits- und Veterinärwesen sowie einwohnernahe und gewerbenahe Dienste. Erstmals wirkte sich 1994 das Wirtschaftswachstum auch positiv auf den Arbeitsmarkt aus: Die Zahl der Erwerbstätigen lag erstmals geringfügig über der des Vorjahres. Mit 1 040 400 Personen lag sie jedoch immer noch um ein Drittel unter dem Niveau des Jahres 1989. 2.2 Arbeitsmarkt (Stand 30. September 1995) Im Land Brandenburg gab es zum 30. September 1995 160 032 Arbeitslose, darunter 103 493 Frauen. Damit ist insgesamt ein Absinken der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen. Die Arbeitslosenquote betrug 13,9 %, die für die Frauen beläuft sich auf 18,4 %. Immer noch sind in Brandenburg Frauen wesentlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer. Die regionale Arbeitsmarktentwicklung im September 1995 stellt sich wie folgt dar: Ein Vergleich der Arbeitsmarktsituation auf Dienststellenebene (Monat September) ergibt folgendes Bild: Am höchsten sind die Arbeitslosenquoten in den Dienststellen Prenzlau (19,5 %), Schwedt/Oder (19,3 %) und Rathenow (19,9 %). Die niedrigsten Arbeitslosenquoten haben die Dienststellen Potsdam (8,6 %), Nauen (9,8 %) und Zossen (10,5 %). Eine wichtige Rolle zur Entlastung des Arbeitsmarktes spielen nach wie vor die arbeitsmarktpolitischen Instrumente ABM, § 249 h, Fortbildung und Umschulung, betriebliche Einarbeitung, Kurzarbeit sowie die Vorruhestandsregelungen. Die Entlastung des Arbeitsmarktes durch den Einsatz der genannten Instrumente betrug im Oktober 1995 145 400 Personen (Oktober 1994: 396 000 Personen). Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer, weil Empfänger von Altersübergangsgeld und Vorruhestandsgeld zunehmend Altersrente beziehen. B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel 1. Industrielle Schwerpunktstandorte und das Leitbild der dezentralen Konzentration Eine leistungsfähige industrielle Basis ist für die gesunde wirtschaftliche Entwicklung des Landes unerläßlich. Die regionale Strukturpolitik bildet daher einen Schwerpunkt der brandenburgischen Wirtschaftspolitik. Die industrielle Substanz ist zu erhalten und weiterzuentwickeln, andererseits aber auch die strukturelle Erneuerung durch Betriebsgründungen und Neuansiedlungen voranzutreiben. Die Orientierung der Wirtschaftspolitik am raumordnerischen Leitbild der dezentralen Konzentration wird von der Erwartung bestimmt, daß mit einem räumlich und zeitlich konzentrierten Einsatz der begrenzten Ressourcen und finanziellen Mittel die Standortqualität und Attraktivität wichtiger Siedlungszentren des Gesamtraumes als entscheidende Rahmenbedingung für eine zukunftsorientierte Investitions- und Ansiedlungspolitik der Wirtschaft nachhaltig verbessert werden kann. Um Kapazitäten und Ressourcen zu bündeln, soll die kommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung gemeinsamer Gewerbegebiete unterstützt werden. Hierbei ist der Wiedernutzbarmachung vorhandener Standorte Vorrang vor Neuausweisungen zu geben. Erschlossene neue Gewerbegebiete sind auszulasten und insbesondere im äußeren Entwicklungsraum eine gezielte Angebots- und Ansiedlungspolitik durchzuführen. Die Reindustrialisierung wird durch eine Politik der integrierten Standortentwicklung unterstützt. Diese zielt auf die Ansiedlung von Investoren ab, die Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern können. Ansiedlungswilligen Unternehmen müssen qualitativ hochwertige Standorte angeboten werden, an denen neben den sogenannten harten auch die weichen Standortfaktoren entwickelt sind. Ihre Investitionsentscheidungen hängen auch davon ab, ob der potentielle Standort über eine kulturelle Infrastruktur verfügt, die es leicht macht, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Für die 18 bisher festgelegten industriell geprägten Standorte Schwedt/Oder, Wildau, Forst, Neuruppin, Eberswalde/Britz, Wittenberge, Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, Rathenow, Premnitz, Brandenburg an der Havel, Eisenhüttenstadt, Guben, Finsterwalde, Tröbitz, Lauchhammer und Elsterwerda wurden auf Landesebene die Aktivitäten gebündelt und auf kommunaler Ebene die Erarbeitung von Standortentwicklungskonzeptionen angestoßen und gefördert. Die vorliegenden Entwicklungskonzeptionen und prioritären Projekte enthalten neben den klassischen wirtschaftsnahen Bereichen auch Vorhaben zu Verkehr, Bildung, Umwelt, Stadterneuerung, sozialen Diensten, Kultur- und Freizeitqualität. Zur Ergänzung der Standortentwicklung wurden regionale Strukturkonzepte erarbeitet und umgesetzt. Für die bislang durch Monostrukturen geprägten Räume (z. B. Niederlausitz) wurde eine Mehr-Wege-Strategie erarbeitet. Es ist für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Brandenburgs von entscheidender Bedeutung, daß ein großer Teil der angesiedelten Betriebe weiterverarbeitet und höherveredelt. Die integrierte Standortentwicklung unterstützt den Prozeß, die brandenburgische Industrie durch moderne umweltfreundliche Produkte und Fertigungsprozesse international wettbewerbsfähig zu machen. Zur Stabilisierung der ländlichen Räume ist es zwingend erforderlich, Erwerbsmöglichkeiten im nichtlandwirtschaftlichen Bereich zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Stabilisierung bzw. Neuschaffung von geeigneten Arbeitsmöglichkeiten in Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen, Gastronomie und Fremdenverkehr in den Siedlungen des ländlichen Raumes. Der für 1996 zur Verfügung stehende Rahmen für GA-Mittel beträgt an Bundesmitteln 608,105 Mio. DM. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen Die regionale Wirtschaftsförderung soll die Erfüllung der o. g. Ziele der Strukturpolitik unterstützen und dazu beitragen, die regional zu einseitige Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren und zu modernisieren. Die verfügbaren Finanzmittel werden im Aktionsraum vorrangig eingesetzt für: -- die Schaffung neuer und die Sicherung vorhandener Arbeits- und Ausbildungsplätze insbesondere für Frauen und Jugendliche, -- für eine integrierte Reisegebietsentwicklung sowie die Entwicklung des Wassertourismus, -- die Ansiedlung wachstumsstarker Branchen, -- die Umstrukturierung gefährdeter Branchen, -- die Erhöhung der Attraktivität des Aktionsraumes durch Schaffung einer funktionsfähigen wirtschaftsnahen Infrastruktur. Dies schließt Investitionsvorhaben für die Fremdenverkehrsinfrastruktur, den schulischen sowie den außer- und überbetrieblichen Bereich der beruflichen Qualifizierung sowie der wirtschaftsnahen Verkehrsinfrastruktur mit ein. Die Umsetzung wird durch Förderrichtlinien geregelt. 2.1 Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur Die Förderung von Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird in der Regel auf Schwerpunktorte konzentriert. Dabei sind als wesentliche Entscheidungskriterien bei der Förderung das von der Landesregierung beschlossene Leitbild der dezentralen Konzentration sowie die zentralörtliche Gliederung der Städte im Land Brandenburg zugrundegelegt. Regional differenzierte Fördersätze werden auf dieser Grundlage festgelegt. Das Land Brandenburg behält sich vor, einzelne Bereiche von der Förderung auszuschließen. Bei der Erschließung von Gewerbeflächen werden vorrangig solche Standorte gefördert, die -- auf den Erhalt traditioneller Industriekerne, -- auf die Revitalisierung von brachgefallenen Industrie-, Verkehrs- und sonstigen Wirtschaftsflächen sowie Militärflächen für die gewerbliche Nutzung bzw. Wiedernutzung vorrangig zur Innenentwicklung der Kommunen gerichtet sind, sofern diese Nutzung den Zielen von Raumordnung und Landesplanung entspricht, -- auf die Erreichung von Synergieeffekten beim Einsatz der Fördermittel gerichtet sind und für die ein entsprechender Flächenbedarf nachgewiesen wird. Die Erschließung von Gewerbeflächen auf grüner Wiese wird in der Regel nicht mehr gefördert. Das Kabinett kann hiervon abweichend Einzelfallentscheidungen treffen. Voraussetzung dafür ist ein nachgewiesener Bedarf, der durch die Revitalisierung von brachgefallenen Flächen nicht befriedigt werden kann. Näheres zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird in einer Förderrichtlinie geregelt. 2.2 Förderung der gewerblichen Wirtschaft Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft wird ebenfalls in der Regel auf Schwerpunktorte konzentriert. Maßnahmen außerhalb der Schwerpunktorte werden mit Ausnahme von KMU grundsätzlich nicht gefördert. Das Land Brandenburg behält sich vor, bestimmte Bereiche von der Förderung auszuschließen. Das Nähere regelt eine Förderrichtlinie. 2.3 Tourismus Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur schließt den Bereich Fremdenverkehr mit ein. Das Land Brandenburg verfügt über zahlreiche Reisegebiete mit gutem Erschließungspotential. Die Landesregierung sieht die integrierte Erschließung dieser Gebiete in Abstimmung mit der integrierten Standortentwicklung und regionalen Entwicklungskonzeptionen als Aufgabe der Tourismuspolitik an. Grundsatz der Tourismusförderung ist, die öffentlichen Hilfen vor allem auf diejenigen Gebiete zu richten, in denen sie kurzfristig am wirkungsvollsten zur Entstehung von Einkommen und Arbeitsplätzen beitragen können. Es werden daher Schwerpunktorte benannt und die Förderung regional differenziert. Zur Entwicklung des Wasserwandertourismus wird das Land an ausgewiesenen Wasserläufen Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Infrastrukturmaßnahmen, die dem Wasserwandern dienen, ebenfalls schwerpunktmäßig fördern. Das Nähere regelt eine Förderrichtlinie. 3. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen mit regionalem Bezug Sonstige Entwicklungsmaßnahmen mit regionalem Bezug konzentrieren sich auf die Ansiedlungsförderung, die Technologiepolitik, den Europäischen Strukturfonds, die Gemeinschaftsinitiativen, die Flächenkonversion und verschiedene Infrastrukturmaßnahmen. 3.1 EU-Programme Wesentliche Mittel fließen dem Land Brandenburg auch aus den zehn der insgesamt dreizehn existierenden Gemeinschaftsinitiativen der EU zu. Diese kommen in Brandenburg z. B. den ehemaligen Textilstandorten (RETEX) und Bergbaugebieten (RECHAR II), den Stahlstandorten (RESIDER II) sowie Grenzregionen (INTERREG) zugute und ergänzen die integrierte Standortentwicklung. 3.2 Förderung des Mittelstandes Für kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht unter die Gemeinschaftsaufgabe fallen, sind folgende Programme aufgelegt worden: -- Programm zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandskreditprogramm), aus dem Finanzierungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer gegeben werden, -- Programme zur Förderung der Berufsbildung im Land Brandenburg durch Gewährung von Zuschüssen für die -- Einstellung von Auszubildenden, -- überbetriebliche Lehrunterweisungen, -- die Qualifizierung des Ausbildungspersonals sowie durch Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten. -- Programm zur Förderung der privaten und gewerblichen Wirtschaft im Beherbergungs- und Gaststättengewerbe für Errichtung, Ausbau und Modernisierung von Küchen- und Sanitäreinrichtungen, -- Programm zur Förderung von Existenzgründungen zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis neugegründeter Unternehmen, -- Programm zur Förderung von Investitionen in kleinen privaten Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerkes, des Handels, der produktionsnahen Dienstleistungen, des Fremdenverkehrs- und Freizeitgewerbes und der förderungswürdigen Freien Berufe in benachteiligten Regionen. Gefördert werden Kleinunternehmen in der Lausitz, Prignitz und Uckermark, -- Ende Dezember 1992 wurde für mittelständische Unternehmen der Länder Brandenburg und Berlin eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft gegründet. Die Gesellschaft wird als privatwirtschaftliches Unternehmen geführt und trägt in ihrer Funktion als stiller Gesellschafter Mithaftung in Höhe ihres Anteiles bei Insolvenzen der Kapitalempfänger. Gesellschafter sind Banken, Kammern, Verbände und Versicherungen der beiden Länder. -- Die Bürgschaftsbank Brandenburg ermöglicht es mittelständischen Unternehmen, auch bei unzureichenden bzw. fehlenden banküblichen Sicherheiten Kreditfinanzierungen durch Hausbanken zu erhalten. Zu diesem Zweck übernimmt sie Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 v. H. bzw. bis zu 1 Mio. DM Bürgschaftsobligo für diese Kredite. -- Die Programme ,,Liquiditätssicherungsprogramm" und ,,Konsolidierungsfonds zur Sicherung mittelständischer Unternehmen", die 1994 aufgelegt wurden, um der Eigenkapitalschwäche von Unternehmen, insbesondere (re)privatisierten Unternehmen, entgegenzuwirken. -- Die vorgesehene Bildung eines Beteiligungsfonds Brandenburg soll insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung von KMU dienen. 3.3 Wissenschaft und Forschung Das Land Brandenburg hat auf der Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991 die Universität Potsdam, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) neu gegründet. Die Hochschule für Film und Fernsehen ,,Konrad Wolf" Potsdam- Babelsberg wird als staatliche Hochschule mit veränderter Struktur weitergeführt. Darüber hinaus wurden in Brandenburg, Eberswalde, Senftenberg, Cottbus, Potsdam und Wildau moderne Fachhochschulen errichtet, die nach Aufgabenstellung, Fachrichtungen, Zahl, Größe und Standorten ein ausreichendes und ausgeglichenes Angebot sichern sollen. Der Auf- und Ausbau der gesamten Hochschullandschaft geschieht in enger Verbindung mit dem Aufbau der außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Darunter sind: GeoForschungsZentrum Potsdam (GFZ; Großforschungseinrichtung -- GFE), Forschungsstelle Zeuthen des Deutschen Elektronen Synchrotrons (DESY, GFE), Außenstelle für Membranforschung der GKSS, Teltow (GFE), Forschungsstelle Potsdam des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung (GFE), Astrophysikalisches Institut Potsdam (AIP; Blaue Liste Einrichtung -- BLE), Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK; BLE), Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam (DIfE; BLE), Institut für Halbleiterphysik GmbH (IHP; BLE) in Frankfurt (Oder), Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung e. V. (IRS, BLE) in Erkner, Zentrum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF; BLE) in Müncheberg, Fraunhofer- Institut für angewandte Polymerforschung (IAP) in Teltow- Seehof, Außenstelle Teltow-Seehof für Polymerverbunde (EPV) des Fraunhofer-Instituts für angewandte Materialforschung Bremen, Außenstelle Bergholz-Rehbrücke des Fraunhofer Instituts für Umweltchemie und Ökotoxologie in Schmallenberg, Fraunhofer Anwendungszentrum (FhAZ) für Entsorgungs- und Verkehrslogistik an der TFH Wildau, Max-Planck-Instituts für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Teltow-Seehof, Max- Planck-Institut für Gravitationsphysik in Potsdam, Max-Planck- Institut für molekulare Pflanzenphysiologie in Golm und Energieressourcen-Institut (ERI) in Cottbus/Lausitz. Ferner wurden mehrere Mehr-Länderanstalten und Forschungs- GmbHs eingerichtet. Mit allen diesen Einrichtungen werden die Grundlagen für eine leistungsfähige Wissenschaftslandschaft gelegt. Im Rahmen der Technologieinitiative Brandenburg wird durch verschiedene Maßnahmen auf den Aufbau und Erhalt von technologisch orientierten Unternehmen des Mittelstandes Einfluß genommen, die auf den Bedarf des Landes an Aus- und Weiterbildung, Forschung und Technologietransfer ausgerichtet sind. Die Landesregierung sieht die Entwicklung von Forschung und Technologietransfer an Hochschulen und in außeruniversitären Forschungseinrichtungen -- insbesondere den Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft -- als wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Standortattraktivität und Innovationskraft des Landes. Hier sind hervorzuheben -- die Entwicklung und der Aufbau von Technologietransferstellen für spezielle Technologie, z. B. für Kunststoffverarbeitung, nachwachsende Rohstoffe, Mikroelektronik usw. Ziel ist der Aufbau eines Netzes solcher Stellen bei universitären und außeruniversitären F/E- Einrichtungen im Land, -- die Schaffung von Technologie- und Gründerzentren in allen Regionen des Landes, -- der Aufbau der Technologie- und Innovationsagentur Brandenburg GmbH mit Außenstellen und Beratern in allen Regionen, -- für die Gründung und Ansiedlung von technologieorientierten Unternehmen wie auch für Investitionen bei innovativen Produkten und Verfahren in mittelständischen Unternehmen stehen aus Mitteln des Innovationsfonds Zuschüsse und Darlehensmittel bereit. Für technologisch orientierte Unternehmen stehen Fördermittel zur Produkt- und Verfahrensinnovation und Unternehmensberatung zur Verfügung. Eine besondere Maßnahme für die regionale Förderung im Land Brandenburg bietet das neue Fachprogramm ,,Zuschüsse zur Förderung der Informationstechnik und Telekommunikation", das die Förderung der Modernisierung bzw. Einführung von neuen IuK-Technologien ermöglicht. Durch die gezielte Vergabe von Fördermitteln sollen kleine und mittlere Unternehmen bis hin zur Durchführung von Pilotprojekten im Bereich der Informationstechnik und der Produktion von informationstechnischen Gütern unterstützt werden. 3.4 Ansiedlungsförderung Für die Ansiedlungsförderung im Land Brandenburg wurde zwischenzeitlich ein enges Beratungsnetz aufgebaut: -- Auf der Ebene der Landesregierung wurde mit Kabinettbeschluß vom 16. Juli 1991 eine Interministerielle Ansiedlungsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe in der Koordinierung aller Aktivitäten für die Ansiedlung von Unternehmen im Land Brandenburg besteht. In der Ansiedlungsgruppe sind alle für Ansiedlungsfragen zuständigen Ressorts unter Moderation des Wirtschaftsministeriums vertreten. Ziel ist es, die Arbeit zwischen den Ressorts zu koordinieren, den Entscheidungsprozeß zu wesentlichen Ansiedlungsfragen (Standortplanung, Raumordnungsverfahren usw.) zu beschleunigen sowie Problemfälle zu klären. -- Als zentrale Serviceeinrichtung der Ansiedlungspolitik ist die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH mit Sitz in Potsdam Neufahrland, tätig. Diese Einrichtung betreut die Investoren bei der Standortsuche, begleitet die Vorhaben in der Vorbereitungsphase und stellt die Verbindung zu den Regionen bzw. Kommunen her. Dazu wurden Standort- bzw. Gewerbegebietskataloge erarbeitet. -- Die Arbeit der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH wird durch regionale Wirtschaftsfördergesellschaften unterstützt. -- Im Januar 1992 wurde von den drei Industrie- und Handelskammern die Gründung der Brandenburgischen Außenhandelsagentur (BRAHA) vorgenommen. Aufgabe der BRAHA, die durch finanzielle Zuschüsse des Brandenburger Wirtschaftsministeriums unterstützt wird, ist unter anderem, private Investoren bei der Beratung und Betreuung in Angelegenheiten außenwirtschaftlicher Handels- und Investitionsvorgänge zu unterstützen. 3.5 Sonstige Infrastrukturmaßnahmen 3.5.1 Wohnungsbau Das Land Brandenburg unternimmt erhebliche Anstrengungen, um das bestehende Defizit an Wohnungen (100 000 bis 120 000 WE) so rasch wie möglich abzubauen. Die Zielzahl der pro Jahr fertigzustellenden Wohnungen liegt bei 15 000 WE. Daneben beträgt der Bedarf für Bestandssicherung, Modernisierung und Instandsetzung in Brandenburg insgesamt 90 Mrd. DM. Die Bauwirtschaft, vor allem der Wohnungsbau, ist eine der kräftigsten Stützen der Konjunktur. Gerade von den Investitionen im Baubereich gehen starke Anreize für den Arbeitsmarkt aus. Durch die zielgerichtete Unterstützung bei der flächendeckenden Verbesserung der Wohnungsversorgung der einheimischen Bevölkerung leistet das Land einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung ausgeglichener Wohnungsmärkte und qualifizierter Arbeitsplätze. 3.5.2 Bildungseinrichtungen In den kommenden Jahren geht es vorrangig darum, schrittweise die Aufnahmekapazitäten zur angemessenen Beschulung zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl der Schulstandorte mit Oberstufenzentren auf wenige leistungsfähige Einrichtungen zu konzentrieren. Parallel dazu muß die Ausstattung für die fachtheoretische Ausbildung an den Oberstufenzentren qualitativ dem Niveau der alten Länder angeglichen werden. 3.5.3 Landwirtschaft Hauptziel der Agrarpolitik des Landes Brandenburg ist die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume in ihrer Komplexität als Wirtschafts-, Sozial- und Naturraum. Darauf ist die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) gerichtet, die damit einen untrennbaren Bestandteil des raumordnerischen Leitbildes der dezentralen Konzentration bildet. Mit ILE sollen ergänzende Einkommensmöglichkeiten geschaffen und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für die Bevölkerung im ländlichen Raum unterstützt werden. C. 1. Förderergebnisse Im Land Brandenburg wurden im Zeitraum von Oktober 1990 bis September 1995 für 3 633 Anträge aus der gewerblichen Wirtschaft GA-Mittel in Höhe von 4,143 Mio. DM bewilligt. Damit wurden Investitionen von über 25 Mrd. DM gefördert und 157 000 Arbeitsplätze erhalten bzw. neu geschaffen werden. Bis Ende September sind ca. 3,7 Mrd. DM ausgezahlt worden. Im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur wurden im Zeitraum von Oktober 1990 bis zum September 1995 317 Vorhaben mit einem GA-Mitteleinsatz von 2,6 Mrd. DM bewilligt. Das geförderte Investitionsvolumen betrug ca. 3,3 Mrd. DM. 2. Erfolgskontrolle Im 4. Quartal 1994 wurde eine Projektgruppe ,,Effizienz von Ressortinternen Förderprogrammen im MW" gebildet. Die Projektgruppe zielt darauf ab, -- die Förderprogramme zu überprüfen und ggf. zu bündeln und zusammenzufassen, -- Effizienzkriterien festzulegen. Für die gewerbliche Wirtschaft sind 154 Rückzahlungen von Fördermitteln in Höhe von 27 566 724,40 DM und in der Infrastruktur 92 Rückzahlungen in Höhe von 66 464 079,49 DM eingegangen. In 165 Fällen der gewerblichen Wirtschaft sind Mehrzinsen von 1 640 328,18 DM und in der Infrastruktur in 40 Fällen Mehrzinsen von 1 891 852,99 DM überwiesen worden. Durch die Projektgruppe ,,Effizienz von ressortinternen Förderprogrammen" wurde die nachfolgende Übersichtstabelle für die GA und EFRE erarbeitet. Sie veranschaulicht den Einsatz der Mittel und die erzielten Ergebnisse. 4. Regionales Förderprogramm ,,Bremen" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraums Für den Zeitraum 1994 bis 1996 umfaßt der Aktionsraum die Stadt Bremerhaven einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes, aber ohne die Ortsteile Fehrmoor, Bürgerpark, Surheide, sowie die Stadt Bremen mit den Ortsteilen Seehausen, Strom, Handelshäfen, Industriehäfen, Neustädterhäfen, Neuenland, Oslebshausen, Rablinghausen, Woltmershausen, Hohentorshafen. Da die niedersächsischen Umlandgemeinden um Bremerhaven zur Arbeitsmarktregion Bremerhaven/Cuxhaven gehören, sind sie im regionalen Aktionsprogramm ,,Niedersachsen" berücksichtigt. Es ist daher erforderlich, von der ansonsten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe üblichen regionalen Gliederung (Arbeitsmarktregionen) abzuweichen. Dies gilt ebenfalls für die zum Fördergebiet gehörenden Ortsteile bzw. Gemeinden im niedersächsischen Teil der Arbeitsmarktregion Bremen. Die Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Bevölkerung und die Fläche der Arbeitsmarktregionen und der darin gelegenen Fördergebiete. 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Für die beiden Aktionsräume Bremen und Bremerhaven/Cuxhaven sowie für den Bundesdurchschnitt sind in Tabelle 2 die Indikatoren zur Neuabgrenzung des Fördergebietes 1994 dargestellt. 2.1 Bremerhaven Die Arbeitsmarktregion Bremerhaven/Cuxhaven zählt zu den strukturschwächsten Regionen des Bundesgebietes (alte Länder). Die für die Neuabgrenzung des GA-Fördergebietes 1994 berechneten Kennziffern weisen mit Ausnahme des z. T. problematisch spezifizierten Infrastrukturindikators durchweg -- z. T. erhebliche -- Rückstände gegenüber dem Bundesdurchschnitt aus. Der Bremerhavener Teil der Arbeitsmarktregion -- die Stadt Bremerhaven -- hatte in den 80er Jahren hohe Arbeitsplatzverluste in den vom Strukturwandel besonders betroffenen Industriesektoren Schiffbau und Fischwirtschaft zu verzeichnen, die von den übrigen Wirtschaftsbereichen nicht kompensiert werden konnten. Bremerhaven gehörte deshalb in den 80er Jahren mit Arbeitslosenquoten von 180 bis 200 % des Bundesdurchschnitts zu den regionalen Brennpunkten der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik. Gegen Ende der 80er und zum Beginn der 90er Jahre zeichneten sich bei der Arbeitsplatzentwicklung -- insbesondere durch die erfolgreiche Modernisierung der Fischwirtschaft -- Anzeichen einer Erholung ab, die jedoch die hohen Arbeitslosenquoten in bezug zum Bundesdurchschnitt nur unwesentlich verbesserte. Aktuell -- Ende September 1995 -- lag die Arbeitslosenquote in Bremerhaven wieder annähernd doppelt so hoch wie im Durchschnitt der alten Bundesländer (Bund: 9,0 %, Bremerhaven 17,8 %). Neue Belastungen für den Arbeitsmarkt sind durch den Abzug der US-Army aus Bremerhaven entstanden, durch den ca. 1 100 Zivilbeschäftigte (rund 2 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt) ihren Arbeitsplatz verloren haben, sowie durch die Reduzierung der Bundeswehr. Außerdem sind kurzfristig bis zu 3 000 Werftarbeitsplätze gefährdet. 2.2 Bremen In der Arbeitsmarktregion Bremen mit dem Zentrum Bremen und den niedersächsischen Umlandkreisen Osterholz, Verden, Diepholz, Oldenburg und der kreisfreien Stadt Delmenhorst konnten nur 4,2 % der Bevölkerung für das Normalfördergebiet berücksichtigt werden. Der bremische Teil der Arbeitsmarktregion -- die Stadt Bremen -- weist dabei die typische Indikatorkonstellation für sog. altindustrialisierte Regionen im Umstrukturierungsprozeß auf: Eine mit anderen Verdichtungsregionen vergleichbare gute, aber veraltete Infrastrukturausstattung, ein gemessen am Bundesdurchschnitt leicht unterdurchschnittliches Einkommensniveau, das jedoch deutlich unter dem Einkommensniveau strukturstarker Verdichtungsregionen bleibt, eine sehr angespannte Arbeitsmarktsituation mit hohen Arbeitslosenquoten und -- da bei der Indikatorkonstruktion im wesentlichen Vergangenheitstrends fortgeschrieben werden -- eine hinter dem Bundesdurchschnitt zurückbleibende prognostizierte Arbeitsplatzentwicklung, was auf eine zu erwartende weitere Abkopplung vom Bundestrend hinweist. Die Arbeitsmarktprobleme sind im wesentlichen auf die tiefgreifende Strukturkrise in den 80er Jahren -- mit Schwerpunkt in der ersten Hälfte -- zurückzuführen. Einbrüche im Verarbeitenden Gewerbe mit den Schwerpunkten Schiffbau, Stahlindustrie und Nahrungs- und Genußmittelindustrie sowie Wachstumsschwächen im Dienstleistungsgewerbe waren im wesentlichen für die Strukturkrise verantwortlich und führten bis zur Mitte des abgelaufenen Jahrzehntes zu einer Schrumpfung der wirtschaftlichen Gesamtleistung verbunden mit massiven Arbeitsplatzrückgängen und einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Danach setzte insgesamt betrachtet eine Erholungsphase ein, die nachhaltig von einer Konsolidierung im gesamten Produzierenden Gewerbe gekennzeichnet war. Am Ende des vergangenen Jahrzehnts kam es schließlich auch im Lande Bremen zu einem ausgeprägten Aufschwung mit einem relativ hohen Wirtschaftswachstum, so daß in der gesamten zweiten Hälfte der 80er Jahre global gesehen gut zwei Drittel der vorher verlorengegangenen Arbeitsplätze zurückgewonnen werden konnten. Da jedoch gleichzeitig der regionale Arbeitsmarkt auch von der Arbeitsangebotsseite -- zunehmende Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen, Zuwanderungen -- beansprucht wurde, hat die regionale Arbeitslosigkeit lange Zeit auf dem erreichten hohen Niveau verharrt und konnte erst im Laufe der Jahre 1990 und 1991 parallel zur Entwicklung in den alten Bundesländern vermindert werden. Insgesamt gehört die Stadt Bremen mit einer aktuellen Arbeitslosenquote von 13,0 % Ende September 1995 (über 140 % des Bundesdurchschnitts) auch weiterhin zu den regionalen Brennpunkten der Arbeitslosigkeit. Dem Industriestandort Bremen droht durch die wirtschaftlichen Folgen des Abrüstungsprozesses ein neuer Anpassungsbedarf. Die Stadt Bremen gehört zu den wichtigsten Standorten der wehrtechnischen Industrie und wäre insofern bei einem bruchartigen Nachfragerückgang in diesem Bereich stark betroffen. Aktuell ist wegen der Schwierigkeiten im Luftfahrtbereich sowie im Schiffbau ein zusätzlicher, gravierender Arbeitsplatzabbau zu erwarten. B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA Das Land Bremen beabsichtigt, die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe vorrangig für die Verbesserung der Infrastruktur einzusetzen, wobei der Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände aufgrund der angespannten Bedarfssituation ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Maßnahmen der gewerblichen Investitionsförderung werden mit GA-Mitteln insbesondere im Falle von regional bedeutsamen Errichtungsinvestitionen durchgeführt. Die Förderung von Erweiterungsinvestitionen erfolgt primär aus Landesmitteln und wird stärker an den Arbeitsplatzeffekten der Förderung ausgerichtet. Von der Förderung der Umstellung/grundlegenden Rationalisierung soll mit Ausnahme von Konversionsfällen z. Zt. abgesehen werden. Die Gestaltung der Fördersätze berücksichtigt einerseits die vorgeschriebene Abstufung unter Berücksichtigung der haushaltsmäßigen Vorgaben und ermöglicht andererseits, daß die bremische politische Vorgabe erfüllt wird, bei der Investitionsförderung die maximalen Förderpräferenzen, die die GA gestattet, in Bremen und Bremerhaven voll auszuschöpfen. Die mit dem 24. Rahmenplan in Kraft getretene Reform der GA ermöglicht die Förderung von nicht-investiven Maßnahmen. Im Land Bremen soll dies umgesetzt werden in Form einer Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen. Die Förderung soll sich auf die Kosten für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen erstrecken, die von externen und qualifizierten sachverständigen Beratern für betriebliche Maßnahmen erbracht werden, wenn sie für das Unternehmen und seine weitere Entwicklung von Gewicht sind und sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben. Weitere nichtinvestive Maßnahmen sind wegen der geringen bremischen GA-Mittel nicht vorgesehen. Diese Art der Beratungsförderung in Bremen ist als zusätzliches Förderangebot einzustufen, weil es bisher nicht existierte. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen 2.1 Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsstrukturpolitischen Aktionsprogramms für Bremen und Bremerhaven Die regionalen Entwicklungsmaßnahmen für die bremischen Förderregionen sind im ,,Wirtschaftsstrukturpolitischen Aktionsprogramm für Bremen und Bremerhaven bis zum Jahre 2000 (WAP III)" zusammengefaßt. Die Gesamtheit der für regionalwirtschaftlich wirksame Aktionen einsetzbaren Fördermittel des Landes, des Bundes (einschl. GA) und der Europäischen Gemeinschaften sind in diesen programmatischen Rahmen integriert, dessen zentrale Zielsetzung darin besteht, die Abkopplung der bremischen Städte bei der Arbeitsmarktentwicklung, den privaten Einkommen und den öffentlichen Finanzen zu stoppen und schrittweise in einen Aufholprozeß umzuwandeln. Die Programmatik des WAP wurde ausführlich im 22. Rahmenplan dargestellt. Insgesamt plant das Land Bremen 1996 294,9 Mio. DM für regionalwirtschaftlich bedeutsame Maßnahmen in den Städten Bremen und Bremerhaven einzusetzen. Einbezogen sind dabei Fördermittel des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) und der Agrarstruktur (GAK). Ebenfalls berücksichtigt sind die Mittelzuflüsse aus dem Europäischen Regionalfonds. Sie führen zu einer beachtlichen Erhöhung des für regionalwirtschaftlich bedeutsame Maßnahmen einsetzbaren Mittelvolumens und unterstützen damit die Aktivitäten der nationalen Regionalförderung. 2.2 Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Investitionssonderprogramms Die wesentliche Aufgabe in den nächsten Jahren besteht in der Umsetzung des bremischen Sanierungsprogramms, das als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (1992) zum Länderfinanzausgleich erarbeitet worden ist. Im Urteil ist für das Land Bremen eine extreme Haushaltsnotlage festgestellt worden ist. Eine längerfristige Sanierung der bremischen Haushalte ist nur zu erreichen, wenn eine dauerhaft angelegte Verbesserung der originären Einnahmesituation Bremens über Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsanstieg erreicht und damit auch die Abhängigkeit vom Länderfinanzausgleich deutlich reduziert werden kann. Deshalb ist es notwendig, die Wirtschafts- und Steuerkraft Bremens in erheblichem Maße zu steigern und zu stabilisieren. Die Finanzierung des Investitionssonderprogramms wird ermöglicht durch die ,,Wiederverausgabung" von gesparten Zinsen im Umfang von fast 1,8 Mrd. DM in einem Fünfjahreszeitraum, die durch die Teilentschuldung des Landes durch den Bund im Rahmen des Sanierungsprogramms entstehen. Dies ist die Basis für ein Investitionssonderprogramm für wirtschafts- und finanzkraftstärkende Maßnahmen. In den sich anschließenden fünf Jahren sind weitere rund 2,9 Mrd. DM hierfür vorgesehen. Insgesamt sind für den Elfjahreszeitraum 1994 bis 2004 damit rund 4,7 Mrd. DM mit folgender Verteilung der Mittel auf vier Teilbereiche und zwei Zeitabschnitte vorgesehen: C. Förderergebnisse 1994 (Gewerbliche Wirtschaft/Infrastruktur) Im Berichts-Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1994 gehörten nur rund 20 % des Landes Bremen zum GA- Normalfördergebiet. Diese beträchtliche Fördergebietsreduzierung gegenüber dem Jahr 1993, in dem noch fast das gesamte Land zum Fördergebiet gehörte, verursachte für die bremische GA-Förderung einen großen Bedeutungsverlust. Im folgenden sind alle Förderfälle einbezogen, für die im Jahre 1994 Bescheide mit Bewilligungen für 1994 und kommende Jahre erteilt worden sind und in denen GA-Bundesmittel enthalten sind. 1. Normalförderung aus dem Normalansatz der Gemeinschaftsaufgabe Im Jahr 1994 wurde im Land Bremen in der GA-Normalförderung, die GA-Bundesmittel enthielten, im Gegensatz zu Vorjahren überwiegend die gewerbliche Wirtschaft gefördert. Auf den Bremerhavener Teil der Arbeitsmarktregion Bremerhaven/Cuxhaven entfielen von den insgesamt bewilligten GA-Mitteln immerhin 48,2 %, was einer weiteren Steigerung gegenüber dem Vorjahr entspricht und wodurch die besondere Problemlage von Bremerhaven berücksichtigt worden ist. 1.1 Gewerbliche Wirtschaft Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Normalförderung entfiel im Berichtszeitraum 1994 fast vollständig auf Betriebe mittlerer Größe (zwischen 50 und 499 Beschäftigte). Große Betriebe wurden mit GA-Mitteln nicht gefördert. Hinsichtlich des sektoralen Schwerpunkts der Förderung hat sich die Förderung annähernd hälftig auf das Verarbeitende Gewerbe (ca. 43 %) und auf Branchen der Dienstleistungen für Unternehmen (ca. 56 %) aufgeteilt. Insgesamt wurden zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft Mittel der Gemeinschaftsaufgabe, einschließlich der bremischen Komplementärmittel, in Höhe von rd. 10,2 Mio. DM bewilligt. 1.2 Infrastruktur Zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Normalförderung wurden in 1994 insgesamt Mittel der Gemeinschaftsaufgabe, einschließlich der bremischen Komplementärmittel, in Höhe von 7,7 Mio. DM bewilligt, was einem Investitionsvolumen von rd. 9,6 Mio. DM entspricht. Der Schwerpunkt lag -- wie in den vergangenen Jahren in der Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände. Der durchschnittliche Fördersatz betrug 80 % der Investitionssumme. 2. Sonderprogramm Bremen zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen außerhalb der Schiffbau- sowie der Eisen- und Stahlindustrie 2.1 Gewerbliche Wirtschaft Mit dem im Jahre 1994 endgültig ausgelaufenen Sonderprogramm Bremen sind noch zwei Fälle von Förderanträgen aus Vorjahren mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4,5 Mio. DM und einem Fördervolumen in Höhe von 0,3 Mio. DM bewilligt worden. Das Fördervolumen bestand ausschließlich aus Investitionszuschüssen. Da im Rahmen des Sonderprogramms Bremen keine GA-Bundesmittel zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft eingesetzt wurden, finanzierte das Land Bremen sämtliche Investitionszuschüsse aus dem Wirtschaftsstrukturpolitischen Aktionsprogramm. Mit diesen im Jahre 1994 bewilligten Fördermitteln sollen nach Investitionsende zehn neue Arbeitsplätze geschaffen worden sein, die insgesamt Branchen zuzuordnen sind, die nicht dem Schiffbau oder der Eisen- und Stahlindustrie angehören. 2.2 Infrastruktur Im Jahre 1994 wurde aus dem Sonderprogramm keine Infrastrukturförderung mehr bewilligt. 3. Erfolgskontrolle Im Rahmen von Landes-EU-Förderprogrammen, die eine umfassende Evaluierung einfordern, hat das Land Bremen in systematischer Form eine Bewertungs-Methodik entwickelt. Diese beinhaltet unterschiedliche Ebenen (Mikro-, Meso- und Makro-Ebene), verschiedene Zeitpunkte (ex-ante, begleitend, ex-post), die Reichweite der Evaluierung (Vollzugs-, Wirkungs-, Zielerreichungskontrolle) und die Dimension der Zeit (wann wirken Programme?) in systematischer Form. Im Zentrum der Methodik jedoch steht ein mikroorientierter Ansatz, welcher, von konkreten Projekten ausgehend, die regionalpolitische Wirkung einzelner Aktivitäten untersucht. Zu diesem Zwecke war es notwendig, die dominant-quantitative Herangehensweise klassischer Evaluierung zumindest teilweise zu hinterfragen und ein Kategoriensystem zu entwickeln, das -- je nach Beschaffenheit der Projekte -- ein Spektrum von quantitativen bis qualitativen Indikatoren-System jeweils in unterschiedlicher Zusammensetzung bemüht. Hinsichtlich der GA konzentriert sich die entwickelte Methode bislang auf die Evaluierung der Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Die Erkenntnisse zu Infrastrukturen in anderen Programmbereichen können jedoch analog auf die GA übertragen werden. 3.1 Vollzugskontrolle Innerhalb der Vollzugskontrolle wird jeder einzelne Förderfall im Zeitablauf begleitet. In Bremen werden für die Vollzugskontrolle der Förderung der gewerblichen Wirtschaft folgende, in diesem Zusammenhang dominant quantitative -- also durch qualitative Aussagen ergänzte -- Indikatoren verwendet, wobei die Reihenfolge nichts über die Wichtigkeit aussagt: Durchschnittlicher Subventionswert, Subvention pro Arbeitsplatz, Investition pro Arbeitsplatz, Verhältnis von geförderten und insgesamt getätigten Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe, strukturelle Verteilung der Förderung nach Betriebsgrößen, regional und sektoral, Anteil Neuansiedlungen und -gründungen, Anzahl der geförderten Unternehmen. Die nachfolgenden Ergebnisse der Vollzugskontrolle basieren auf dem 312jährigen Zeitraum der Förderung im Landes-EU- Programm Ziel-2 der Phase I von 1989 bis Mitte 1992. Bei einer Reihe von Förderfällen, bei denen die Voraussetzungen zur Gewährung der Ende der 80er Jahre abgeschafften Investitionszulage noch zutrafen, erfolgte die Förderung durch eine Kombination von Investitionszulage (8,75 %) und Investitionszuschuß. Die Investitionszuschüsse setzen sich in dieser Analyse zusammen aus der GA-Normalförderung, der GA- Förderung aus reinen Landesmitteln und der Aufstockung aus dem Ziel-2-Programm der Phase I. Eine Gesamtübersicht über die einzelbetriebliche Investitionsförderung nach GA-Konditionen liefert die folgende Tabelle 5. Daraus ist abzulesen, daß im Zeitraum von Anfang 1989 bis Mitte 1992 jährlich durchschnittlich ca. 564 Mio. DM im Land Bremen im Zusammenhang mit der GA-Förderung investiert worden sind. Der durchschnittliche Subventionswert, berechnet als Summe der Investitionszuschüsse und -zulagen, die auf die gesamten Investitionen bezogen werden, beträgt rund 13,9 %. Dieser Wert liegt leicht unter dem Fördersatz, der für Erweiterungsinvestitionen (15 %) gewährt wird, was darauf hinweist, daß im Analysezeitraum überwiegend diese Investitionsart vertreten war. Außerdem wird aus der Relation von Investitionszuschüssen zu Investitionszulagen deutlich, daß vielen der Zuwendungsempfänger neben den Investitionszuschüssen auch noch Investitionszulagen gewährt wurden. Für jeden mit der GA geförderten Arbeitsplatz sind Subventionen in Höhe von ca. 72 700 DM aufgewendet worden. Bezogen auf die Investitionen beträgt der durchschnittliche Investitionsbetrag pro neuen Arbeitsplatz rund 523 Tsd. DM. Im Rahmen der Vollzugskontrolle sind Informationen über die Verteilung von Förderfällen, Investitionsvolumen und Fördervolumen auf die verschiedenen Segmente des regionalen Betriebsbestandes herauszuarbeiten, wobei Regional-, Sektor- und Betriebsgrößenstruktur wichtige Differenzierungskriterien sind, da sie auch für die Interpretationen im Zusammenhang mit der Zielerreichungskontrolle benötigt werden. Um über eine rein deskriptive Analyse hinauszugehen, ist die jeweilige Struktur der Förderung mit derjenigen der Grundgesamtheit der Investitionen im Land Bremen zu vergleichen, um die Förderschwerpunkte zu identifizieren. Eine solche Analyse ist jedoch nur für die Förderfälle im Verarbeitenden Gewerbe möglich, wo mit der jährlichen Investitionserhebung eine zeitnahe Fachstatistik über den gesamten Betriebsbestand (mit Ausnahme der Kleinstbetriebe) vorliegt. Im Zeitraum von Anfang 1989 bis Anfang 1992 sind im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt Investitionen in Höhe von 4 881 Mio. DM getätigt worden (vgl. Tabelle 6). Im gleichen Zeitraum wurden in GA-Bescheiden eine Förderung für ein Investitionsvolumen in Höhe von 1 463,5 Mio. DM bewilligt. Die Betriebsgrößenstruktur der GA-Förderung (vgl. Tabelle 7) zeigt, welche betriebsgrößenspezifischen Segmente des Betriebsbestandes unter- bzw. überproportional von der Förderung profitiert haben. Dabei wird deutlich, daß über die Hälfte des GA-bezogenen Investitionsvolumens Betrieben zugerechnet werden kann, die kleiner als 500 Beschäftigte sind. Die folgende sektorale Darstellung (vgl. Tabelle 8) zeigt einen Förderschwerpunkt im Verarbeitenden Gewerbe mit rd. 74 % des GA-bezogenen Investitionsvolumens, was angesichts der GA- Richtlinien nicht verwunderlich ist. 3.2 Wirkungskontrolle In der Wirkungskontrolle, die als schwierigster Teil der Erfolgskontrolle gilt, bestehen noch Defizite. Eine Wirkung auf zusätzliche Investitionen durch die GA-Förderung wurde z. B. mit Hilfe einer ökonometrischen Analyse 1) auf 2 bis 3 DM zusätzliche Investitionen pro 1 DM Förderung geschätzt. Dieses auf Bundesebene ermittelte Ergebnis könnte auf Bremen übertragen werden. Eine Wirkung der durch die Förderung zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze auf die Steuereinnahmen kann näherungsweise ermittelt werden. Pro zusätzlichen Arbeitsplatz kann -- bezogen auf die bremische Stadtstaatensituation -- nach Länderfinanzausgleich von zusätzlichen direkten Steuereinnahmen von 1 350 DM jährlich ausgegangen werden, und für einen nach Bremen verlagerten Arbeitsplatz werden direkte Effekte von 740 DM pro Jahr zugerechnet. Neben diesen quantitativen Wirkungsindikatoren kommen als qualitative Wirkungsindikatoren in Frage: Beitrag zu den Entwicklungsstrategien, Beitrag zur Diversifizierung, Vermeidung von Mitnahmeeffekten, Synergien, Insolvenzen und Persistenzen. 3.3 Zielerreichungskontrolle Mit der Zielerreichungskontrolle wird überprüft, ob das primäre regionalpolitische Ziel der Gewährung von Investitionszuschüssen, nämlich die Schaffung von im marktwirtschaftlichen Wettbewerbsprozeß sich behauptenden Dauerarbeitsplätzen und den damit verbundenen positiven regionalwirtschaftlichen Auswirkungen auf geringere Arbeitslosigkeit, höhere Erwerbseinkommen und höhere Steuereinnahmen usw., erreicht worden ist. Dies wird durch die Überprüfung der Förderbedürftigkeit im Rahmen der Fördergebietsabgrenzungen versucht. Zwischen den beiden letzten Neuabgrenzungen 1990 und 1993 haben sich die Arbeitsmarktregionen (AMR) Bremerhaven/Cuxhaven und Bremen gegenläufig entwickelt. Während sich die AMR Bremen relativ zu allen anderen AMR bei der Messung der Förderbedürftigkeit mit Hilfe des Gesamtindikators von Rang 63 in 1990 auf Rang 76 in 1993 verbesserte, verschlechterte sich die AMR Bremerhaven/Cuxhaven von Rang 12 in 1990 auf Rang 10 in 1993. Ob auch wirklich zusätzliche Arbeitsplätze auf Dauer entstanden sind, kann erst mit einem time-lag von durchschnittlich fünf Jahren nach Investitionsende durch eine einzelbetriebliche Zielerreichungskontrolle (Mikroebene) überprüft werden. In die Praxis übersetzt: Eine Investitionsbewilligung aus dem Jahre 1990, die über den Zeitraum 1991 bis 1993 umgesetzt wird, könnte demnach frühestens 1998 auf ihre Zielerreichung überprüft werden. Weitergehende Untersuchungen, ob z. B. durch die Förderung die richtige Zielgruppe, also die ,,richtigen" Unternehmen gefördert worden sind, scheitern an der statistischen Geheimhaltung bzw. geben kein vollständiges Bild. Die Angaben über die nicht-geförderten Betriebe sind erstens nicht zugängig, und zweitens würde sich die Analyse auf Betriebe des Produzierenden Gewerbes beschränken. 1) Vgl. Asmacher/Schalk/Thoss, Analyse der Wirkungen regionalpolitischer Instrumente, Münster 1987. 5. Regionales Förderprogramm ,,Hessen" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt im wesentlichen die Arbeitsmarktregion Eschwege sowie (teilweise) die Arbeitsmarktregionen Lauterbach (Vogelsberg) und Bad Hersfeld Zum gesamten Aktionsraum gehörende Landkreise/Städte und Gemeinden sind im Anhang 14 aufgelistet. Kennzahlen zum Aktionsraum: Einwohner im Aktionsraum (31. Dezember 1994)235 753 Einwohner in Hessen (31. Dezember 1994)5 980 693 Fläche im Aktionsraum (qkm)1 892 Fläche in Hessen (qkm)21 114 Bevölkerungsdichte im Aktionsraum (Einwohner/qkm)125 Bevölkerungsdichte in Hessen (Einwohner/qkm)283 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation im Aktionsraum Die Wirtschaftskraft in den Regionen des Aktionsraumes liegt erheblich unter dem Bundesdurchschnitt (alte Länder). Ursächlich dafür ist der relativ geringe Industrialisierungsgrad. Hinzu kommt der Verlust der früher stark ausgeprägten Wirtschaftsbeziehungen und -verflechtungen mit Thüringen und Sachsen. Es wird noch einige Zeit brauchen, bis sich dieser bisherige Nachteil des ehemaligen Zonenrandgebietes durch die Wiedervereinigung in den Vorteil der Nähe zu einem neuen Markt wandelt. Die Ansiedlung industrieller Großbetriebe wird außerdem durch topographische Gegebenheiten erschwert, da weite Teile des Aktionsraumes Mittelgebirgscharakter besitzen. Demgemäß sind landwirtschaftliche Böden von mittlerer und geringer Güte vorherrschend, so daß es auch an befriedigenden Erwerbs- und Einkommensmöglichkeiten in der Landwirtschaft mangelt. Die wirtschaftsnahe Infrastruktur, der Tourismus und die Verkehrsinfrastruktur sind in dem Grenzbereich zu den neuen Bundesländern jetzt besonders förderungsbedürftig. Der südliche Teil des Aktionsraumes ist verkehrlich noch unzureichend angebunden und außerdem dem beträchtlichen Sog des Verdichtungsraumes ,,Rhein-Main" ausgesetzt. Die genannten Probleme haben eine relativ hohe Arbeitslosigkeit zur Folge und waren in den früheren Jahren von Bevölkerungsverlusten, insbesondere im ehemaligen Zonenrandgebiet geprägt. 2.2 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes Die Werte der Indikatoren (absolut und jeweils in v. H. des Bundesdurchschnitts) bei der Neuabgrenzung des Fördergebiets der GA im Jahre 1993, die zur Feststellung der Förderbedürftigkeit der o. g. AMR geführt haben, sind in nachstehender Tabelle 1 zusammengefaßt. Anhand der Tabelle werden der Nachholbedarf bei der Einkommenssituation und auch die Schwäche der Arbeitsplatzsituation deutlich. Die AMR Eschwege liegt mit ihrer durchschnittlichen Arbeitslosenquote um mehr als 30 % über dem Bundesdurch- schnitt. Beide Arbeitsmarktregionen wiesen beim Bruttojahreslohn der abhängig beschäftigten Personen einen deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegenden Wert auf; er lag um 13 bzw. 16 % unter dem Bundesdurchschnittswert. Im Rahmen der begrenzten Gebietsflexibilität hat das Land Hessen Teile der Arbeitsmarktregion Bad Hersfeld (regionalpolitische Flankierung des Arbeitsplatzabbaus im Kali-Bergbau an der Werra sowie des industriellen Strukturwandels in Bad Hersfeld) sowie die Stadt Neustadt im Landkreis Marburg-Biedenkopf (regionalpolitische Flankierung der ERGEE-Stillegung) in das Fördergebiet aufgenommen. Herausgenommen wurde der südliche und östliche Teil des Vogelsbergkreises. Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes sind der Tabelle 2 zu entnehmen; in der auch die AMR Hersfeld-Rotenburg berücksichtigt wird. Die Tabelle zeigt, daß die Einkommensrückstände in den AMR des hessischen GA-Gebiets weiterhin hoch sind und daß die Arbeitslosenquoten am aktuellen Rand -- auch im Vergleich zum Durchschnitt der alten Bundesländer -- weiter angestiegen sind. Es wird weiterhin deutlich, daß einerseits die zugunsten von Teilen des Kreises Hersfeld-Rotenburg vorgenommene Gebietsflexibilität bei der letzten Neuabgrenzung offensichtlich notwendig war und daß andererseits die Verschlechterung der regionalökonomischen Situation der Region noch nicht gestoppt werden konnte. B. Entwicklungsziele, -aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele, -aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA Zur Anhebung der Wirtschaftskraft und zum Abbau der Arbeitslosigkeit sind vor allem im produzierenden Gewerbe durch die Förderung der Errichtung neuer und der Erweiterung bestehender Betriebe neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zur Verbesserung der Struktur des Arbeitsplatzangebots sind Investitionen zur Schaffung von Frauenarbeitsplätzen und von Arbeitsplätzen mit höheren Anforderungen an die Qualifikation zu fördern. Vorhandene Arbeitsplätze sind durch Investitionen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Weite Teile des Aktionsraumes sind durch ihre landschaftlichen Gegebenheiten für den Tourismus besonders geeignet. In diesen Gebieten wird der Ausbau der kommunalen Fremdenverkehrs- Infrastruktur gefördert. Im Fremdenverkehrsgewerbe haben Investitionen zur Modernisierung des Bettenangebotes Vorrang vor Erweiterungsinvestitionen. In den Jahren 1996 bis 2000 soll mit einem Mittelvolumen in Höhe von 52,05 Mio. DM im gesamten Fördergebiet von Hessen ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Fremdenverkehr) in Höhe von 208 Mio. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur (einschl. Fremdenverkehr) in Höhe von 47 Mio. DM gefördert werden. Die Aufteilung in ,,gewerbliche Wirtschaft" und ,,Infrastruktur" sind Plandaten. Die dafür eingesetzten Haushaltsmittel sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die eingehenden Investitionskategorien. Seit der Verabschiedung des 24. Rahmenplanes werden im Rahmen einer mehrjährigen Testphase erstmals Fördermöglichkeiten im nicht-investiven Bereich eröffnet. Es handelt sich um folgende Fördertatbestände (vgl. Teil II, Ziffern 5 und 7): -- für KMU: Beratung, Schulung, Humankapitalbildung, Forschung und Entwicklung -- im Infrastrukturbereich: Regionale Entwicklungskonzepte, Beratungs- und Planungshilfen für Träger von Infrastrukturmaßnahmen. In den Jahren 1996 bis 2000 sollen ca. 13 % der GA-Mittel für diese neuen Förderbereiche bereitgestellt werden, wobei 7 Mio. DM auf die KMU der gewerb- lichen Wirtschaft und 0,8 Mio. DM auf den Infrastrukturbereich entfallen. Im einzelnen sollen folgende bestehenden Landesprogramme für förderfähige KMU finanziell verstärkt und/oder in ihren Konditionen verbessert werden: -- Programm zur Förderung der Betriebsberatung -- Hessisches Förderprogramm für Umweltmanagement und Öko- Audit-Systeme -- Förderprogramm für Kooperationsnetzwerke Weiterhin werden speziell für die GA-Fördergebiete zwei neue Programmangebote geschaffen: -- Schulungsleistungen für KMU im Zusammenhang mit GA- förderfähigen Sachinvestitionen und -- Förderung des Einsatzes von Absolventen der Hochschulen insbesondere für Innovationsaufgaben Mit diesen am betrieblichen Humankapital und am Technologietransfer ansetzenden Maßnahmen soll die Wettbewerbs- und Innovationskraft der KMU weiter gestärkt werden. Die Fördergrundsätze bzw. -richtlinien werden z. Zt. erarbeitet. Nach einer erfolgreichen Pilot- und Testphase dieser neuen Maßnahmen im GA-Fördergebiet ist vorbehaltlich der finanziellen Rahmenbedingungen eine Ausdehnung auf weitere strukturschwache Landesteile vorgesehen. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen Die Entwicklungsmaßnahmen des Landes Hessen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden im wesentlichen durch folgende Programme unterstützt: a) Hessisches Strukturförderprogramm In strukturschwachen Landesteilen in Nord- und Mittelhessen, soweit diese nicht bereits zum Fördergebiet der GA gehören, sowie in der Stadt Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis), gewährt das Land Hessen für gewerbliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen des KMU-Beihilferahmens Zuschüsse. Vorrangige Fördergebiete sind die von der Auflösung militärischer Einrichtungen betroffenen Städte und Gemeinden. b) Förderung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Die Fördergebiete der Europäischen Strukturfonds wurden zum 1. Januar 1994 neu abgegrenzt. In Hessen ist die EU- Strukturförderung nach Ziel-2 (Gebiete im industriellen Anpassungsprozeß) und nach Ziel 5 b (benachteiligte ländliche Räume) möglich. Die Ziel-2-Förderung ist zunächst auf den Zeitraum 1994 bis 1997 befristet und umfaßt ein Mittelvolumen (EFRE) von ca. 34 Mio. DM. Die Ziel-5 b Förderung erstreckt sich auf die Periode 1994 bis 1999 und umfaßt ein Mittelvolumen (EFRE) von ca. 62 Mio. DM. Die EU-Kommission hat Gebiete der Stadt Kassel und die Stadt Baunatal als Ziel-2-Gebiet anerkannt. Vorgesehen sind hier insbesondere Maßnahmen zur Modernisierung und Diversifizierung des Industriellen Sektors sowie zur Stärkung des Dienstleistungssektors und zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt. Zu den neuen Ziel-5 b-Gebieten gehören in Hessen der Vogelsbergkreis, die Landkreise Hersfeld--Rotenburg, Waldeck-- Frankenberg und Werra--Meißner (jeweils ohne die Kreisstädte), elf Gemeinden des Landkreises Fulda und sieben Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises. Im Rahmen des Operationellen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raumes sollen die wirtschaftlichen Strukturschwächen in ländlichen Räumen abgebaut und ihr wirtschaftlicher Rückstand im Vergleich zu den übrigen Gebieten verringert werden. Die Förderung konzentriert sich auf folgende Entwicklungsschwerpunkte: -- wirtschaftsnahe Infrastruktur, -- betriebliche Investitionen und Innovationen, -- Tourismus, -- Aus- und Fortbildung, -- Betriebsberatung sowie -- Umweltschutz Weiterhin partizipiert Hessen an Zuflüssen des Europäischen Regionalfonds, die im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen erfolgen (RETEX, KMU und KONVER). c) Hessisches Konversionsprogramm Im Rahmen dieses Sonderprogramms sollen Maßnahmen zum Ausgleich der Folgen des Truppenabbaus in den betroffenen Regionen in Nord- und Mittelhessen unterstützt werden. Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche: -- vorbereitende Arbeiten, d. h. Planungen zur Folgenutzung ehemaliger militärischer Liegenschaften; -- Investitionen zur Erschließung und Umnutzung der Flächen für Gewerbe und Dienstleistungen, in Ausnahmefällen auch außerhalb der bisher militärisch genutzten Flächen; -- Investive Maßnahmen für Forschung und Technologie sowie für regionale Projektinitiativen (Gründer-, Innovations- und Technologiezentren); -- Investive Maßnahmen für den sanften Tourismus. C. Fördermaßnahmen 1994 (gewerbliche Wirtschaft/Infrastruktur) 1. Normalfördergebiet -- Gewerbliche Wirtschaft Im Jahre 1994 wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe insgesamt 32 beantragte Projekte der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 64,11 Mio. DM bewilligt, und wurden mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 5,66 Mio. DM gefördert. Mit diesen Investitionsvorhaben wurden im Fördergebiet 263 zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen und 363 Arbeitsplätze gesichert. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeiten lag dabei auf Erweiterungsinvestitionen, die im Vergleich zu Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen aus regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine größere Bedeutung für strukturschwache Regionen haben. Bedingt durch die hohe Nachfrage nach Fördermitteln konnten auch 1994 Erweiterungs-, Umstellungs- und Rationalisierungsinvestitionen nicht mit dem höchstmöglichen Fördersatz bedient werden. Der durchschnittliche Fördersatz, ohne Berücksichtigung der Investitionszulage, betrug rd. 9 % der förderfähigen Investitionskosten. -- Infrastruktur Sieben Investitionsprojekte im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur (einschließlich Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10,32 Mio. DM wurden 1994 mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 5,94 Mio. DM gefördert. Der Schwerpunkt lag hier in bezug auf das geförderte Investitionsvolumen in dem Bereich Industriegeländeerschließung (59 %). Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den o. g. Infrastrukturprojekten gewährt wurde, betrug rd. 60 % der Investitionskosten. 2. Förderergebnisse (1992 bis 1995) Die Förderergebnisse in den Jahren 1992 bis 1995 nach kreisfreien Städten, Landkreisen und Schwerpunktorten (soweit zum Fördergebiet der GA gehörend) sind im Anhang 13 dargestellt. 3. Ergebnisse der Verwendungsnachweiskontrollen (1994) Im Jahr 1994 wurden 90 Verwendungsnachweise von GA-Projekten geprüft. Mit diesen Projekten wurden Investitionen in Höhe von 357,443 Mio. DM getätigt. Der ursprünglich bewilligte Zuschuß von 46,221 Mio. DM reduzierte sich um nicht abgerufene Mittel und Rückforderungen (303 500,00 DM) auf einen tatsächlichen Zuschuß von 42,067 Mio. DM. 6. Regionales Förderprogramm ,,Mecklenburg-Vorpommern" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt das gesamte Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Aktionsraum ist allgemein gekennzeichnet durch -- geringe Bevölkerungsdichte. Während in Mecklenburg- Vorpommern durchschnittlich 79 Einwohner/km2 (1994) leben, sind es in den neuen Bundesländern 144 (1993) und in den alten Bundesländern 264 (1993). Die Einwohnerdichte ist in den Landkreisen noch wesentlich geringer. Obwohl zwei Drittel der Bevölkerung in Landkreisen wohnen, ergibt sich durch die Weiträumigkeit des Landes hier eine durchschnittliche Dichte von nur 54 Einwohnern/km2 (1994). Mit Wirkung vom 12. Juni 1994 erhielt Mecklenburg- Vorpommern eine neue Gebiets- und Verwaltungsstruktur. Mit dieser Kreisgebietsreform hat sich die Anzahl der Landkreise von 31 auf 12 reduziert, hinzu kommen wie bisher die 6 kreisfreien Städte. Der größte Landkreis hat nicht mehr als 126 000 Einwohner, der kleinste Landkreis sogar weniger als 71 000 Einwohner. -- geringe industrielle Dichte und eine sich erst entwickelnde industriell-gewerbliche Infrastruktur in fast allen Landesteilen. Weite Teile des Aktionsraumes sind ländliche Gebiete. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mecklenburg-Vorpommern umfaßte 1994 nominal 38,05 Mrd. DM und weist einen Anteil von 11,1 % am BIP Ostdeutschlands auf. Gemessen an der wirtschaftlichen Leistung Deutschlands sind es 1,1 %. Der private und staatliche Verbrauch konnte auch 1994 noch nicht durch das im Land erwirtschaftete Bruttoinlandsprodukt abgedeckt werden. Der Anteil der Erwerbstätigen im verarbeitenden Gewerbe an den Gesamterwerbstätigen lag 1994 (Mikrozensus) bei 15 %, in den alten Bundesländern bei 29,2 %. Kennzahlen des Aktionsraumes: -- Einwohner: 1 832 298 (31. Dezember 1994) -- Erwerbstätige insgesamt: 733 400 (vorläufige Schnellrechnung 1994) -- Fläche: 23 170 km2 (1994) In 1996 wird die Förderung in allen Regionen fortgeführt. Wie bereits im Vorjahr wird die Höhe des Fördersatzes aufgrund regionaler Unterschiede im Hinblick auf Unterbeschäftigung und Erreichbarkeit differenziert. Des weiteren werden bei der Förderung inhaltliche Schwerpunkte festgelegt. 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Mecklenburg-Vorpommern ist durch einen großen Anteil regionaler Monostrukturen gekennzeichnet. Der industrielle Sektor ist wesentlich bestimmt durch den Schiffbau und die Ernährungswirtschaft. Diese Bereiche werden auch weiterhin strukturbestimmend bleiben. In den Werftenstandorten Rostock-Warnemünde, Wismar, Stralsund, Wolgast und Boizenburg sind umfassende Investitionen notwendig, um den Schiffbau in Mecklenburg-Vorpommern wettbewerbsfähig zu machen. Von den notwendigen Anpassungsprozessen im Schiffbau werden auch eine Reihe von abhängigen Zulieferbetrieben außerhalb der Küstenstandorte erfaßt. Der Aktionsraum ist desweiteren von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Heute sind nur noch rund 33 500 Beschäftigte in diesem Bereich der Wirtschaft tätig. Durch den grundlegenden und rasanten Umstrukturierungsprozeß ist die Zahl der Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft seit 1990 auf rund ein Fünftel zurückgegangen. 1994 wurden 16 962 Gewerbeanmeldungen registriert, das sind 15 % weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen verringerte sich um 9 % auf 11 155. Der Positivsaldo (5 807) liegt damit um ein Viertel unter dem des Vorjahres. Die Bereiche Handel/Gastgewerbe und Sonstige waren daran mit 69 % beteiligt. Der Prozeß tiefgreifender und langwieriger Umstrukturierung ist in der gewerblichen Wirtschaft, vor allem im Maschinenbau und in der Elektroindustrie, noch nicht abgeschlossen. Im verarbeitenden Gewerbe betrug 1994 die Zahl der Betriebe mit im allgemeinen zwanzig und mehr Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 530 (1993: 515). Die Zahl der dort tätigen Personen verringerte sich von 120 000 im Januar 1991 auf rund 49 500 im Mai 1995. Die Bauwirtschaft sowie die baunahen Zulieferbereiche, wie Baustoffwirtschaft und Holzgewerbe, profitieren mit steigenden Umsätzen vom wirtschaftlichen Neuaufbau Mecklenburg- Vorpommerns. Im Vergleich zu modernen Wirtschaftsstrukturen in Westeuropa ist im Aktionsraum ein breiter und diversifizierter industriell-gewerblicher Mittelstand nicht wesentlich ausgeprägt. Dienstleistungssektor und die Freien Berufe sind im Wachsen begriffen. Der Aktionsraum ist durch eine besonders hohe direkte und indirekte Beschäftigungslosigkeit geprägt. Rund ein Drittel der zivilen Erwerbspersonen sind nicht regulär beschäftigt. Die wirtschaftsnahe Infrastruktur ist in vielen Landesteilen - - vor allem im ländlichen Raum -- weiterhin zu entwickeln. Angesichts der Weiträumigkeit des Landes und der Vielzahl kleiner Ortschaften ist der Bedarf an finanziellen Mitteln für die infrastrukturelle Erschließung zur gewünschten überregionalen Ansiedlung von Betrieben außerordentlich hoch. Die Haupthandelshäfen in Mecklenburg-Vorpommern haben frühere Einsatzbereiche verloren, auf die ihre infra- und suprastrukturelle Kapazitäten zugeschnitten waren. Sie erschließen neue Tätigkeitsfelder und müssen sich dabei auf neue Schiffahrtsnormen, Schiffstypen und -größen, neue Gutarten aber auch auf moderne Kommunikationsanforderungen einstellen. Das erfordert erhebliche Investitionen in die Umstrukturierung vorhandener bzw. in die Schaffung neuer Infrastrukturanlagen. Nur durch die Entwicklung einer neuen wettbewerbsfähigen, den Anforderungen der Hafenkunden gerecht werdenden Hafeninfrastruktur, können die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern der Funktion als Verkehrsdrehscheibe im Nord-Süd und Ost- Westverkehr gerecht werden. Der Aktionsraum bietet sehr gute natur- und kulturräumliche Voraussetzungen für einen wirtschaftlich bedeutsamen Fremdenverkehr. In der Tourismuswirtschaft gibt es z. Z. einschließlich der nachgelagerten Bereiche und Saisonarbeitsplätze ca. 60 000 Beschäftigte (Voll-, Teilzeit- und Saisonarbeitsplätze). Die Förderung der Tourismuswirtschaft konzentriert sich neben der Differenzierung der Struktur des Beherbergungsgewerbes (z. B. preisgünstigere familienfreundliche Beherbergung) auf Infrastrukturmaßnahmen mit saisonverlängernden Effekten. 2.2 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes Für die Ermittlung der Förderintensität und die Abgrenzung einer dementsprechenden Förderkulisse werden folgende Indikatoren herangezogen: a) Unterbeschäftigungsindikator Der Unterbeschäftigungsindikator beschreibt das Ausmaß der Betroffenheit von direkter und indirekter Arbeitslosigkeit nach regionalen Gesichtspunkten. Als direkt und indirekt von Arbeitslosigkeit betroffen werden die Menschen angesehen, die 1. arbeitslos sind, 2. sich in Kurzarbeit (Vollzeitäquivalent) befinden, 3. sich in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen befinden (ABM und Lohnkostenzuschüsse nach § 249 h AFG), 4. sich in Vorruhestand/Altersübergangsgeld befinden, oder 5. an Vollzeitmaßnahmen zur Fortbildung oder Umschulung teilnehmen. Die Arbeitslosigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor auf einem hohen Stand und liegt über dem Durchschnitt im Bundesgebiet Ost. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich im Verlauf der letzten 12 Monate nicht wesentlich geändert. Im Vergleich zu September 1994 ist die Zahl der Arbeitslosen um 2 000 oder 1,5 % auf 131 300 gestiegen. Diese Entwicklung hat sich bereits in den letzten Monaten abgezeichnet und ist auf die geringere Entlastung des Arbeitsmarktes durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen zurückzuführen. Dieser Rückgang konnte auch nicht durch bessere Vermittlungsergebnisse in den ersten Arbeitsmarkt und den Anstieg der Beschäftigung in Maßnahmen mit Lohnkostenzuschuß nach § 249 h AFG ausgeglichen werden. Die Arbeitslosenquote -- berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen -- blieb gegenüber August 1995 unverändert bei 15,1 %. Vor einem Jahr hatte sie 14,6 % betragen (Bundesgebiet Ost 13,8 %). Bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen betrug die Arbeitslosenquote Ende September 16,0 % nach 15,9 % im August 1995 und 15,3 % vor einem Jahr (Bundesgebiet Ost 14,7 %). Die Arbeitslosenquote von Männern und Frauen unter 25 Jahren (Jugendarbeitslosigkeit) betrug im Jahresdurchschnitt 1994 11,5 %, im September 1995 11,2 %. Die Arbeitslosigkeit der Frauen entwickelte sich in den letzten Jahren günstiger. Während ihr Anteil an allen Arbeitslosen vor einem Jahr noch bei 64,0 % lag, gab es im September 1995 mit 61,9 % eine Verringerung. Regional gesehen liegt die Arbeitslosigkeit im September 1995 in zehn Kreisen höher und in acht Kreisen niedriger als vor einem Jahr. Die stärksten Abnahmen konnten im Vergleich zu September 1994 in der Stadt Wismar (minus 8,0 %) und im Landkreis Parchim (minus 5,0 %) erreicht werden. Die größten Anstiege gab es in der Stadt Rostock (plus 7,5 %) und in den Landkreisen Güstrow (plus 12,4 %) und Müritz (plus 6,4 %). Die Arbeitslosigkeit blieb in den Kreisen nach wie vor sehr unterschiedlich ausgeprägt. Unter dem Landesdurchschnitt von 16,0 % lagen die Arbeitslosenquoten in sechs kreisfreien Städten und in den westlichen Landkreisen des Landes. Die niedrigste Arbeitslosenquote verzeichnet die Stadt Schwerin mit 11,6 %, gefolgt von den Landkreisen Ludwigslust mit 12,5 % und Nordwestmecklenburg mit 13,7 %. Die höchsten Arbeitslosenquoten weisen die Landkreise Demmin mit 21,2 % und Uecker- Randow mit 19,7 % auf. Die Entlastung des Arbeitsmarktes durch die arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist auch im September 1995 mit 110 211 (Vorjahr 150 700) Personen noch sehr hoch. Die Entlastungswirkung für den Arbeitsmarkt beträgt nunmehr 13,4 % (Vorjahr 17,9 %). Die Zahl der Kurzarbeiter (Vollzeitäquivalent) lag im September 1995 bei 1 330, die Zahl der offenen Stellen im Jahresmittel 1994 bei 5 258 (Vorjahr 4 063), zuletzt im September 1995 bei 6 630 (Vorjahr 5 768). In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hat sich die Beschäftigtenzahl gegenüber September 1994 um 9 805 auf 26 235 gesenkt. Die Beschäftigtenzahl gemäß § 249 h AFG (Lohnkostenzuschuß) erreichte einen Bestand von 13 827 (Vorjahr 8 936) Arbeitnehmern im September 1995. Seit Jahresbeginn sind 29 371 Männer und Frauen in Mecklenburg-Vorpommern in eine berufliche Weiterqualifizierungsmaßnahme eingetreten, um ihre individuellen Beschäftigungschancen zu erhöhen. Im September 1995 bezogen 34 427 (Vorjahr 56 938) Personen Altersübergangsgeld und 901 (Vorjahr 11 905) Vorruhestandsgeld. b) Erreichbarkeitsindikator Der Erreichbarkeitsindikator ist ein Gesamtindikator, der die Standortqualität der Regionen hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und des erreichbaren Marktpotentials abbildet. Aus den bisherigen Ansiedlungserfahrungen in Mecklenburg- Vorpommern wurde ersichtlich, daß die Verkehrserschließung eine wesentliche Determinante der Standortentscheidung für Investitionen ist. Nach wie vor fehlt, insbesondere in den östlichen Landesteilen, eine ausreichende Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz und eine schnelle Verbindung zu den nächsten größeren Wirtschaftszentren (Hamburg, Berlin, Hannover). B. Entwicklungsziele/-Aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele und Finanzmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Die Schaffung und dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen sowie betrieblichen Ausbildungsplätzen ist das Ziel sämtlicher Entwicklungsaktionen. Dabei gilt es, den notwendigen Umstrukturierungsprozeß der Wirtschaft so zu begleiten, daß Monostrukturen durch Diversifikation aufbrechen und kleine und mittlere Betriebe entstehen können. Durch umfangreiche Investitionsförderungen bei der Errichtung, Erweiterung und Modernisierung sowie Umstellung und grundlegenden Rationalisierung von Betrieben soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Die industriellen Strukturen des Landes sollen mit der Ansiedlung neuer Unternehmen und der Schaffung innovativer und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze erhalten und entwickelt werden. Durch intensive Begleitung und verstärkte Förderung sollen regional bedeutsame Unternehmen gesichert werden. Ziel der Entwicklungsaktionen ist es ebenfalls, den ländlichen Raum durch Förderung von wirtschaftsnaher Infrastruktur, privaten Investitionen und Ansiedlungsvorhaben sowie Maßnahmen zur Umschulung und Qualifizierung, zu entwickeln. Die Küstenregion und weitere Erholungsgebiete im Binnenland bieten auf Grund ihrer natur- und kulturräumlichen Potentiale gute Entwicklungschancen für ein qualitatives und quantitatives Wachstum des Tourismus. Der Ausbau von fremdenverkehrsnaher Infrastruktur und die Errichtung saisonverlängernder Maßnahmen, z. B. durch Freizeit- und Ferienanlagen, sind notwendig, um Arbeitsplätze sichern und weitere für eine ganzjährige Saison schaffen zu können. Eine moderne Infrastruktur ist Voraussetzung der genannten Entwicklungsziele. Sie wird auch zukünftig zur Entwicklung aller Wirtschaftsbereiche gefördert. Der Finanzierungsplan über die eingeplanten Mittel für die Umsetzung dieser Ziele in den Jahren 1996 bis 2000 ist in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die wachstumspolitische Zielsetzung der regionalen Strukturpolitik besteht in der Mobilisierung der Wachstumsreserven in den Problemgebieten. Durch die Erschließung zusätzlichen Produktionspotentials sollen positive Wachstumsimpulse ausgelöst und wachstumshemmende Fehlentwicklungen reduziert werden. Solche Entwicklungspole sind die Schwerpunktorte und Schwerpunktgebiete. Die ausgleichspolitische Zielsetzung der regionalen Strukturpolitik strebt die Verminderung regionaler Unterschiede durch Schaffung von Arbeitsplätzen und damit Erhöhung von Einkommen an. Für die besondere Förderung kommen die Regionen mit einer unterdurchschnittlichen Entwicklung in Frage (,,Förderbedürftigkeit"). Es soll damit vermieden werden, daß sich einzelne ländliche Regionen entleeren. Das Ausgleichsziel soll vor allem zur Förderung des ländlichen Raumes beitragen. Wirtschaftlich strukturschwache Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und infrastrukturellen Standortnachteilen bedürfen einer besonderen Förderung. Um die finanziellen Mittel konzentriert und zielgerichtet einsetzen zu können, wird in Mecklenburg-Vorpommern die Förderung räumlich und sachlich nach Schwerpunkten strukturiert. Die räumlichen Schwerpunkte orientieren sich dabei an Indikatoren, die eine besondere Förderung als notwendig (z. B. Regionen Vorpommerns) bzw. besonders wirkungsvoll (Erholungsgebiete) erscheinen lassen. Die sachliche Strukturierung konzentriert sich auf solche Maßnahmebereiche, die auf die spezifische Wirtschaftsstruktur des Landes ausgerichtet sind (z. B. besondere KMU-Förderung, Förderung von Unternehmen mit innovativem Potential) Wiedernutzbarmachung von Industriebrachen, Qualitätsverbesserungen und Maßnahmen zur Saisonverlängerung im Tourismusbereich). 1.1 Förderung der gewerblichen Wirtschaft 1. Räumlich-strukturelle Ausrichtung 1.1 Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft basiert räumlich auf einer zweistufigen Förderkulisse, die anhand von Indikatoren zur Unterbeschäftigung und Erreichbarkeit gebildet wird. Diese Förderkulisse basiert auf den mit der Kreisgebietsreform vom 12. Juni 1994 gebildeten neuen Landkreisen. Die Förderkulisse wird unterteilt in ein Normalfördergebiet und in ein Sonderfördergebiet. Der bestehende Aktionsraum wird mit seinen Fördergebieten in folgender Übersicht spezifiziert 1): Normalfördergebiet Landkreise: Nordwestmecklenburg Ludwigslust Bad Doberan Güstrow Parchim Städte: Hansestadt Rostock Hansestadt Wismar Landeshauptstadt Schwerin Sonderfördergebiet Landkreise: Nordvorpommern Demmin Ostvorpommern Uecker-Randow Rügen Müritz Mecklenburg-Strelitz Städte: Hansestadt Greifswald Hansestadt Stralsund Stadt Neubrandenburg 2. Sachlich-strukturelle Ausrichtung 2.1 Im Normalfördergebiet und im Sonderfördergebiet ist die Ansiedlung von kleineren und mittleren Unternehmen mit innovativem Potential (besonders hoher Struktureffekt) gleichwertig zu behandeln. 2.2 Im Rahmen der sachlich strukturellen Ausrichtung der Förderung werden Förderhöchstsätze nur für Vorhaben mit besonderem Struktureffekt oder besonders hoher Beschäftigungswirksamkeit gewährt. Bei der Auswahl besonders struktur- und beschäftigungswirksamer Vorhaben werden unter anderem geprüft: a) Multiplikatoreffekte des Vorhabens für andere Wirtschaftszweige, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, b) der Arbeitsplatzeffekt des Vorhabens, insbesondere die Zahl der Arbeitsplätze und die pro Arbeitsplatz aufzuwendende Fördersumme, c) der Realisierungszeitraum des Vorhabens und seine Umsetzungsgeschwindigkeit. Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes. 2.3 Ein weiterer sachlicher Schwerpunkt orientiert sich an der funktionalen Vollständigkeit der zu fördernden Betriebsstätten. Rechtlich selbständige Unternehmen und funktional vollständige Betriebsstätten (d. h. einschließlich dispositiver Funktionen) sollen stärker als die Zweigbetriebe in die Förderung einbezogen werden. Damit wird der Notwendigkeit der Schaffung oder Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze besonders Rechnung getragen. 2.4 Von der Förderung überregional tätiger Dienstleistungsbetriebe innerhalb der sogenannten ,,Positivliste" nach dem 25. Rahmenplan werden folgende Bereiche grundsätzlich von der Förderung ausgenommen: -- Versandhandel; -- Verlage; -- Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung; -- Markt- und Meinungsforschung; -- Datenbe- und -verarbeitung. 3. Förderintensität der gewerblichen Wirtschaft 3.1 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft können im Normalfördergebiet grundsätzlich mit bis zu 28 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. 3.2 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft können im Sonderfördergebiet grundsätzlich mit bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. 3.3 Kleine und mittlere Unternehmen *), insbesondere Unternehmen mit innovativem Potential, können grundsätzlich zu den unter 3.1 und 3.2 genannten Fördersätzen mit weiteren bis zu 15 Prozentpunkten der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. 1.2 Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur 1. Räumlich-strukturelle Ausrichtung 1.1 Infrastrukturvorhaben können grundsätzlich in allen Landesteilen mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Förderung überschritten werden. Dabei ist eine angemessene Eigenbeteiligung des Trägers an den förderfähigen Kosten der Infrastrukturmaßnahme sicherzustellen. 1.2 Infrastrukturvorhaben werden vorrangig in Schwerpunktorten gefördert. Dabei handelt es sich zum einen um die zentralen Orte (Oberzentren, Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen), die im Ersten Landesraumordnungsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen sind; zum anderen um die in den Regionalen Raumordnungsprogrammen bereits festgelegten bzw. noch festzulegenden Unterzentren, die für die gezielte Entwicklung des produzierenden Gewerbes geeignet sind und in denen nicht die Entwicklung des Fremdenverkehrs eindeutig Vorrang hat. 2. Sachlich-strukturelle Ausrichtung 2.1 Förderfähig ist im besonderen Maße die Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegelände. Für das nutzbar zu machende Gebiet müssen konkrete Ansiedlungsangebote von Investoren vorliegen, deren gewerbliche Vorhaben vorrangig nach den Kriterien der Gemeinschaftsaufgabe förderfähig sein sollen. 2.2 Die Neu-Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände (Gewerbegebiete) wird grundsätzlich nur noch gefördert, wenn a) die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten auf neuen Flächen vorrangig in Schwerpunktorten und in besonders strukturschwachen Gebieten erfolgt oder b) eine kostengünstige Erschließung weiterer Bauabschnitte bereits geförderter und zwischenzeitlich belegter Gewerbegebiete erfolgt, wobei -- der konkrete Bedarf für förderfähige Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (Ansiedlungsvorhaben) im Einzelfall nachzuweisen ist, -- die erschlossenen Flächen zu Marktpreisen angeboten werden, sowie -- eine hohe Effektivität bei der Ausnutzung der erschlossenen Gewerbeflächen (d. h. mindestens 30 Arbeitsplätze pro Hektar) erzielt wird. 2.3 Als besonderer Schwerpunkt wird die Errichtung oder der Ausbau von Abwasserentsorgungsanlagen im engen Zusammenhang mit der Verbesserung von Standortbedingungen von Unternehmen gefördert. 2.4 Die Gründung von branchenspezifischen Technologietransferzentren, die Errichtung von Technologieparks und die Erweiterung von Technologie- und Innovationszentren für kleine und mittlere Unternehmen mit technologie- und innovationsorientierten Bereichen bilden 1996 einen Schwerpunkt der Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Daneben wird die Errichtung von Gewerbezentren für kleine und mittlere Unternehmen unterstützt. 2.5 Die Ergänzungen der betrieblichen Berufsausbildung zur Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit und die Erleichterung der Anpassung vorhandener Qualifikationen an die technische Entwicklung zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft sind vorrangige Ziele der Berufsbildung. Der Aufbau eines bedarfsgerechten, regional ausgewogenen Angebots an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten für die betriebliche Aus- und Fortbildung sowie der Ausbau und die Modernisierung beruflicher Schulen sind deshalb Schwerpunkte der Förderung. 2.6 Im Rahmen des regionalen Förderprogramms bildet der Ausbau und die Modernisierung der See- und Binnenhäfen und der Verkehrsflugplätze zur Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbezweige auch in 1996 einen Schwerpunkt der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur. 1.3 Förderung des Fremdenverkehrs 1. Räumlich-strukturelle Ausrichtung 1.1 Das Landesraumordnungsprogramm von Mecklenburg-Vorpommern weist Räume mit besonderer natürlicher Eignung für Fremdenverkehr und Erholung aus, dazu gehören die Küstenregion sowie Gebiete der Binnenregion. Die 26 Erholungsgebiete umfassen etwa die Hälfte des Landes und rund drei Viertel der Bevölkerung. 1.2 Investitionsvorhaben von Fremdenverkehrsbetrieben innerhalb der 26 Erholungsgebiete können grundsätzlich mit bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. 1.3 Investitionsvorhaben von Fremdenverkehrsbetrieben außerhalb der 26 Erholungsgebiete können grundsätzlich mit bis zu 28 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. 1.4 Vorhaben der öffentlichen Fremdenverkehrsinfrastruktur können grundsätzlich mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Förderung überschritten werden. Dabei ist eine angemessene Eigenbeteiligung des Trägers an den förderfähigen Kosten der Infrastrukturmaßnahme sicherzustellen. 2. Sachlich-strukturelle Ausrichtung 2.1 Investitionsvorhaben von Fremdenverkehrsbetrieben werden vorrangig bei folgenden Vorhaben gefördert: -- Einrichtungen, die der Saisonverlängerung dienen -- Beherbergungsstätten für Familien -- Behindertengerechte Einrichtungen -- Verbesserung des qualitativen Standards in Beherbergungsbetrieben. 2.2 Kleine und mittlere Fremdenverkehrsbetriebe, die in ihrer Region zu einem besonderen Struktureffekt beitragen oder saisonverlängernde Maßnahmen schaffen, können grundsätzlich mit weiteren bis zu 15 Prozentpunkten gefördert werden. 2.3 Bei Investitionsvorhaben der öffentlichen Fremdenverkehrsinfrastruktur wird der Schwerpunkt der Förderung auf die Qualitätsverbesserung und Errichtung folgender Einrichtungen gelegt: -- Befestigte Strandbereiche -- Häuser des Gastes -- Wasserwanderrastplätze an den Binnenwasserstraßen und Seen -- Wander- und Radwanderwege -- Kurhäuser und Kurparks -- Tret- und Kneippanlagen -- Abwasserbeseitigungsanlagen. Die Flächenerschließung und -erweiterung für touristische Betriebe sowie die Sanierung von Industriebrachen und Nutzbarmachung für Fremdenverkehrseinrichtungen werden vorrangig gefördert. 3. Förderintensitäten des Fremdenverkehrs 1.4 Ergänzende Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen Mit Verabschiedung des 24. Rahmenplans können zur Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit sowie der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) GA-Mittel zusätzlich eingesetzt werden, um Fachprogramme der Länder bei der Erhöhung des Finanzmittelvolumens oder zur Verbesserung seiner Förderkonditionen zu unterstützen, soweit dies beihilferechtlich zulässig ist. Für die Förderung von Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Pilot- oder Demonstrationsvorhaben durch Zuschüsse von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 400 000 DM, sowie die Förderung des Einsatzes von Nachwuchswissenschaftlern mit bis zu 40 % der Kosten, max. 24 000 DM, im Landesaufbauprogramm -- Technologie und Innovation -- des Landes Mecklenburg- Vorpommern stehen 1996 auf Grund von Maßnahmen zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung nur begrenzte Fördermittel in Höhe von 11 Mio. DM zur Verfügung. Die Anzahl der aus diesem Landesprogramm förderfähigen Fälle überschreitet dieses Mittelvolumen erheblich. Deshalb sollen 1996 nach Ausschöpfung der Mittel des Landesprogrammes weitere Vorhaben aus GA-Mitteln bis zu einer Höhe von 3 Mio. DM gefördert werden können. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen 2.1 Landesaufbauprogramm (LAP) Durch das Landesaufbauprogramm können in Mecklenburg- Vorpommern folgende Maßnahmen für die gewerbliche Wirtschaft gefördert werden, die nicht nach dem geltenden Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" förderfähig sind. a) Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Freie Berufe, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe förderfähig sind, können in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Investitionszuschuß nach den im Regionalen Förderprogramm genannten Fördersätzen mit max. 10 000 DM pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz oder zusätzlichem Ausbildungsplatz gefördert werden. Förderfähig sind darüber hinaus Fremdenzimmer/Ferienwohnungen im Nebenerwerb, die tatsächlich nachhaltig für den Fremdenverkehr nutzbar gemacht werden, mit maximal 20 000 DM pro Vorhaben von in Mecklenburg-Vorpommern steuerpflichtigen Personen. Nicht förderfähig sind: -- Land- und Forstwirtschaft, sofern mehr als 75 % des Gesamtumsatzes auf Urproduktion (keine gewerbliche Be- und Verarbeitung) entfallen; -- Krankenhäuser, Kurheime, Kliniken, Sanatorien und ähnliche soziale Einrichtungen; -- Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe; -- Einkaufszentren und andere großflächige Handelsbetriebe - - außer kleinflächige Einzelhandelsbetriebe im innerstädtischen Bereich bzw. Ortskernen bis zu 400 m2 Verkaufsfläche; -- Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte; -- Autohäuser, Tankstellen; -- Bauhaupt- und Baunebengewerbe; -- Ersatzinvestition, erstes Warenlager b) Förderfähig im Landesaufbauprogramm sind außerdem: -- Maßnahmen zur Beratung -- Maßnahmen zur Ausbildungsförderung -- Maßnahmen zur Technologie- und Innovationsförderung -- Maßnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien -- Maßnahmen für Absatz- und Exporthilfe -- Maßnahmen zur Konsolidierung Die Kofinanzierung dieses LAP zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern -- Investitionsförderung -- erfolgt jährlich aus Mitteln des Europäischen Regionalfonds (EFRE). Die Zielstellung der investiven KMU-Förderung im gewerblichen Bereich, wie bereits im Operationellen Programm des EFRE in Anbindung an die Gemeinschaftsaufgabe beschrieben (Schwerpunkt II), ändert sich dabei nicht. 2.2 Raumordnung und Landesplanung Das 1993 verabschiedete Erste Landesraumordnungsprogramm gibt ein klares Leitbild für die räumliche Entwicklung Mecklenburg- Vorpommerns. Es gilt für alle öffentlichen Investitionen und Förderungsmaßnahmen, gibt aber auch direkte Orientierung für die privaten Investoren beispielsweise im produzierenden Gewerbe, im Tourismus und in sonstigen Dienstleistungen. Es wird in vier Regionalen Raumordnungsprogrammen konkretisiert. Die Programme bestimmen u. a. -- die zentralen Orte, in denen die öffentlichen Einrichtungen und privaten Dienstleistungen vorrangig entwickelt werden sollen und die zugleich bevorzugte Standorte für gewerbliche Unternehmen sein werden. -- ,,Vorsorgeräume" z. B. für Naturschutz- und Landschaftspflege, für Wassergewinnung oder Rohstoffgewinnung, ebenso aber die Räume, in denen sich der Tourismus vorrangig entwickeln wird. -- die Achsen des Landes, in denen leistungsfähige Verkehrswege und eine gute Verkehrsbedingung geschaffen werden müssen. Große Vorhaben von überörtlicher Bedeutung, wie z. B. großflächige Freizeit- und Ferienhausanlagen sowie Anlagen der Strom- und Gasversorgung und des Verkehrs werden in jeweils gesonderten Raumordnungsverfahren bezüglich der Wahl raum- und umweltverträglicher Standorte und Trassen landesplanerisch beurteilt. 2.3 Verkehrsinfrastruktur -- Ausbaumaßnahmen bei Eisenbahnstrecken mit überregionaler Bedeutung -- Strecke Hamburg--Büchen--Hagenow/Land--Ludwigslust-- Wittenberge--Berlin -- Strecke Lübeck/Hagenow-Land--Rostock--Stralsund -- Strecke Stralsund--Neubrandenburg--Neustrelitz -- Strecke Stralsund--Pasewalk--Berlin -- Als größtes Einzelobjekt im Bereich des Straßenverkehrs ist der Bau der A 20 von Lübeck über Wismar, Rostock nach Osten bis an die A 11 zu sehen. Weitere Autobahnprojekte sind die Weiterführung der A 241 von Schwerin nach Wismar. Ein Zubringer zur Insel Rügen ist geplant -- Eine Verlängerung der A 241 nach Süden in Richtung Sachsen-Anhalt/Niedersachsen (A 14/A 39) ist zur Erreichung der mittel- und süddeutschen Verkehrsräume unbedingt erforderlich. -- Dringend auszubauen sind folgende Bundesstraßen: -- in West-Ost-Richtung B 5, B 104, B 105, B 192; -- in Nord-Süd-Richtung B 96, B 109, B 191, B 194, B 321. Allein im Zuge von Bundesfernstraßen sieht der Bundesverkehrswegeplan den Bau von mehr als 40 Ortsumgehungen, die im ,,vordringlichen Bedarf", und mehr als 20 Ortsumgehungen, die im ,,weiteren Bedarf" eingestuft sind, vor. Daneben sieht der Bundesverkehrswegeplan auch den Streckenausbau von Bundesfernstraßen sowie im ,,weiteren Bedarf" die Querung der Unterwarnow vor. Die Wasserstraßen sind den Entwicklungen im See- und Binnenschiffsverkehr anzupassen. Weitere straßenbauliche Maßnahmen sind u. a. Ortsdurchfahrten, Bahnübergänge und Radwege. -- Für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Häfen ist vorrangig die Ausstattung im Bereich von Logistik und Kommunikation zu modernisieren; die Anbindung an das Hinterland im Bereich Schiene und Straße wird verbessert. -- Die fünf Regionalflughäfen Rostock/Laage, Neubrandenburg, Heringsdorf, Barth und Parchim decken die Regionen des Landes angemessen ab. Sie binden die Städte Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund sowie die umliegenden Kreise an die außerhalb des Landes liegenden Flugziele an und schaffen Verbindungen zu dem nationalen und kontinentalen Luftverkehrsnetz. 2.4 Wohnungs- und Städtebau Zur Entwicklung des Wohnungs- und Städtebaus wurden nachfolgende Programme aufgelegt, die auch 1996 fortgesetzt und ergänzt werden sollen: -- Schaffung von Familienheimen, Eigentumswohnungen und Kleinsiedlungen -- Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, einschließlich der Schaffung altersgerechter Wohnungen mit Betreuungsangebot -- Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen -- Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen in industriell gefertigten Gebäuden (Plattenbauten und Hochhäuser) -- Stadterneuerung in den Altstadtkernen und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen -- Wohnumfeldverbesserungen für große Neubaugebiete 2.5 Umweltmaßnahmen Im Umweltbereich wurden folgende Landesprogramme aufgelegt: -- Bau und Sanierung zentraler Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. -- Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen. -- Umweltrelevante Ersteinschätzungen von Altlastenverdachtsflächen, Erstellung und Durchführung von Sanierungskonzepten und Sanierung von Altlasten. Nach § 249 h AFG kann die Bundesanstalt für Arbeit bis zum 31. Dezember 1997 die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Maßnahmen fördern, die u. a. der Umweltsanierung und der Verbesserung der Umwelt dienen. 2.6 Landwirtschaft Die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sieht für das Jahr 1996 ca. 418,7 Mio. DM vor, davon ca. 175,8 Mio. DM für einzelbetriebliche Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich. Mit den Mitteln sollen u. a. folgende Schwerpunkte unterstützt werden: -- einzelbetriebliche Förderung von landwirtschaftlichen Erzeugern -- Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für Fleisch, Milch, Obst/Gemüse, Getreide und Kartoffeln -- Maßnahmen der Dorferneuerung und des ländlichen Wegebaus -- forstwirtschaftliche Maßnahmen -- wasserwirtschaftliche Maßnahmen -- Flurneuordnung. 2.7 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen bleibt vorrangige Aufgabe. Hierfür bietet aktive Arbeitsmarktpolitik wichtige Ansatzpunkte. Dabei kommt der Verzahnung von Arbeits-, Wirtschafts- und Strukturpolitik eine zentrale Bedeutung zu, die durch eine Regionalisierung der beschäftigungswirksamen Entscheidungsprozesse verwirklicht werden soll. Im Vordergrund des Programms ,,Arbeit und Qualifizierung für Mecklenburg- Vorpommern" steht die Verbesserung der Beschäftigungsstruktur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es gilt Arbeitslosen zu helfen, die ohne Arbeitsmarktpolitik derzeit nur geringe Erwerbsaussichten haben, bzw. Maßnahmen so zu kombinieren, daß keine Arbeitslosigkeit eintritt (präventive Arbeitsmarktpolitik). Unter diesen Gesichtspunkten werden 1996 zusätzlich zu den Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit Mittel bereitgestellt für ergänzende und flankierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Sie umfassen u. a.: -- Sachkostenzuschüsse bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, -- Zuwendung für die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen im Anschluß an ABM, nach Hilfe zur Arbeit und nach Stammkräfteförderung, -- Einstellungsbeihilfen für Frauen über 40, Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose, -- Zuschüsse für die Einstellung von älteren Langzeitarbeitslosen, -- Hilfen zur Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsplätze für Arbeitslose in besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen, -- Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung in Vollzeitform oder berufsbegleitend, -- Arbeit statt Sozialhilfe und -- Existenzgründungsbeihilfen. Darüber hinaus wird die Ausgründung aus gemeinnützigen Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften zu eigenverantwortlich arbeitenden und Dauerarbeitsplätze schaffenden Betrieben durch Beratung und finanzielle Hilfen in den Übergangsphasen gefördert. Das Land unterstützt außerdem Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit nach § 249 h AFG für drei Förderjahre durch eine Komplementärfinanzierung im Bereich des Umweltschutzes, der sozialen Dienste, der Jugendhilfe, im Breitensport und in der Kulturarbeit sowie zur Vorbereitung denkmalpflegerischer Arbeiten. Angesichts der nach wie vor schwierigen Arbeitsmarktsituation ist für die Ausbildungsabgänger in besonderem Umfang Unterstützung geboten, die nach der Ausbildung nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden oder anderweitig eine berufliche Tätigkeit aufnehmen können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet dafür die Möglichkeit, indem die Einstellung von Berufsanfängern in Mecklenburg-Vorpommern nach angemessenen eigenen Bemühungen des Berufsanfängers bezuschußt werden kann. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will außerdem durch Beteiligung an Lohnkosten ermöglichen, daß Koordinatoren für Wirtschaft und Arbeit den Landräten, Oberbürgermeistern und Kammern im Bereich der lokalen Arbeitsmarktpolitik sowie in anderen beschäftigungsrelevanten Politikfeldern assistieren. Auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes vom 28. April 1994 werden darüber hinaus vor allem Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung; Modellvorhaben der Weiterbildung sowie die Instandsetzung und Ausstattung von Lehr- und Arbeitsräumen in anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung gefördert. 2.8 Europäische Strukturfonds -- Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) steuert Finanzmittel zur Kofinanzierung der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei. Für das Jahr 1996 stehen aus dem EG-Regionalfonds insgesamt 243,373 Mio. DM (130,846 Mio. ECU) zur Verfügung, davon zur Förderung der gewerblichen Investitionen 73,23 %, der wirtschaftsnahen Infrastruktur 25,77 % und der Technischen Hilfe 1,0 %. -- Aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, werden 1996 ca. 188,08 Mio. DM (101,121 Mio. ECU) Fördermittel zur Kofinanzierung nationaler Programme bereitgestellt. Der Einsatz erfolgt insbesondere zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten (1996: 122,38 Mio. DM -- 65,798 Mio. ECU) sowie für Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und zur Umstrukturierung der Lebensmittelindustrie (1996 65,70 Mio. DM -- 35,325 Mio. ECU). Zur Unterstützung des Fischereisektors sind im Jahr 1996 im Rahmen des Finanzierungsinstrumentes zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF) ca. 19,74 Mio. DM (10,618 Mio. ECU) vorgesehen. -- Die Europäische Gemeinschaft stellt im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds (ESF) für 1996 insgesamt 113,46 Mio. DM (61,00 Mio. ECU) zur Verfügung. Diese Fördermittel werden vorrangig für die Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt. Darüber hinaus werden Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung gefördert, die der beschleunigten Entwicklung und Umstellung der Wirtschaft dienen." C. Bisherige Förderergebnisse (Stand 30. September 1995) 1. Bewilligte Anträge im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" a) Gewerbliche Wirtschaft Mit Stand 30. September 1995 wurden 2,48 Mrd. DM Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 3 858 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen von rund 14,52 Mrd. DM bewilligt. Der durchschnittliche Fördersatz betrug 19,8 %. Die Förderung verteilte sich wie folgt: a) nach Branchen bezogen auf Gesamtinvestitions- volumen auf bewilligte Förder- fälle -- Versorgungsbetriebe und Bergbau 0,0 % 0,0 % -- Grundstoff- und Produktionsgwerbe 10,9 % 5,6 % -- Investitionsgütergewerbe 30,3 % 15,1 % -- Verbrauchsgütergewerbe 10,2 % 11,7 % -- Nahrungs- und Genuß- mittelgewerbe 14,7 % 4,6 % -- Bau, Handel, Verkehr, Dienstleist. 15,2 % 29,6 % -- Fremden verkehrsgewerbe 18,7 % 33,4 %b) nach Gesamtinvestitionsvolumen bezogen auf bewilligte Anträge -- größer als 5 Mio. DM 12,3 % -- zwischen 1 und 5 Mio. DM 35,0 % -- zwischen 500 000 DM und 1 Mio. DM 20,0 % -- zwischen 100 000 DM und 500 000 DM 24,2 % -- unter 100 000 DM 8,5 %b) Wirtschaftsnahe Infrastruktur Mit Stand 30. September 1995 wurden 2,41 Mrd. DM Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 906 Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 3,52 Mrd. DM bewilligt. Der durchschnittliche Fördersatz betrug ca. 74 %. Die Förderung verteilte sich wie folgt: Anteil am Förder- volumen Anteil an bewilligten Förderfällen -- Erschließung von Gewerbegebieten und hafen- nahe Infrastruktur 35,8 % 19,8 % -- Fremden- verkehrseinrichtungen 17,8 % 48,6 % -- Überregionale Weiter- bildungszentren 4,6 % 6,6 % -- Technologie-Gründer- und Gewerbezentren 7,3 % 3,0 % -- Sonstige Maßnahmen (Straßenbau, Flugplätze Abwasserent- sorgung etc.) 34,5 % 22,0 % 2. Förderergebnisse Mit den Investitionsvorhaben im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung sollen rund 115 000 zusätzliche Dauerarbeitsplätze bis 1998 gesichert bzw. geschaffen werden. 3. Erfolgskontrolle Um die Kontrolle einer zielgerichteten und zweckgebundenen Verwendung von Fördergeldern sicherzustellen, wurde bereits am 1. Juni 1994 ein Referat mit der Aufgabe ,,Erfolgskontrolle der Wirtschaftsförderung" eingerichtet. Aufgabe des Referates ist es die rechtskonforme, ziel- und zweckgerichtete Verwendung von Fördermitteln sicherzustellen. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen fließen wiederum in die Förderpraxis und die Gestaltung von Förderprogrammen ein. Zum Prüfungsbereich gehört die Wirtschaftsförderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA), das Landesaufbauprogramm (LAP) bzw. die Programmvorgänger und die Wirtschaftsförderung der Europäischen Union. Das Aufgabenspektrum beginnt unmittelbar nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides, geht über die Erstellung von Änderungsbescheiden zur Verwendungsnachweisprüfung mit allen möglichen Konsequenzen (Widerruf, Rücknahme, Rückforderung, Anzeige wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges, Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und ggf. der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität [ZERV] in Betrugsverdachtsfällen) bis zur Erfolgskontrolle. 1) Anm.: Die Spezifizierung gilt, solange die zugrundegelegten Indikatoren eine wesentliche Änderung der Fördergebiete nicht erforderlich machen. *) Definition gem. Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen; Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 213/2 vom 19. August 1992: Unternehmen, die nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 200 Mio. ECU oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 10 Mio. ECU erreichen und sich zu höchstens 25 % im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die dieser Definition nicht entsprechen. (Ausnahmen öffentliche Beteiligungsgesellschaften und -- soweit keine Kontrolle ausgeübt wird -- institutionelle Anlager.) *) Umrechnungsfaktor ECU, 1,86 7. Regionales Förderprogramm ,,Niedersachsen" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt folgende Arbeitsmarktregionen bzw. Teile von ihnen: Normalfördergebiet Bremerhaven/Cuxhaven *), Wilhelmshaven, Emden, Leer, Cloppenburg, Nordhorn, Lingen (teilw.), Oldenburg (teilw.), Hameln (teilw.), Rotenburg/W. (teilw.), Soltau-Fallingbostel (teilw.), Celle (teilw.), Lüneburg (teilw.), Uelzen, Holzminden/-Höxter *) (teilw.), Goslar, Osterode, Göttingen (teilw.). Sonderprogrammgebiet Wilhelmshaven Bei der Abgrenzung des o. g. Aktionsraumes ist zu beachten, daß das durch die o. g. Arbeitsmarktregionen beschriebene Gebiet durch begrenzte Korrekturen verändert wurde. Die zum Aktionsraum gehörenden kreisfreien Städte/Landkreise bzw. Teile davon sind im Anhang 14 aufgelistet. p Kennzahlen zum Aktionsraum = Einwohner (Aktionsraum) 30. Juni 19943 286 368 = Einwohner (Niedersachsen insgesamt) 30. Juni 1994:7 680 426 = Fläche qkm (Aktionsraum):26 772 = Fläche qkm (Niedersachsen insgesamt)47 348 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Im niedersächsischen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe leben 3 286 368 Einwohner auf einer Fläche von 26 772 qkm. Für die zum Normalfördergebiet gehörenden Arbeitsmarktregionen wurde die Förderbedürftigkeit im Rahmen der Neuabgrenzung im Jahre 1993 mit Wirkung vom 1. Januar 1994 festgestellt. Die Abgrenzungsindikatoren weisen besonders große Arbeitsmarktprobleme in den im Norden bzw. Nordwesten des Landes gelegenen Regionen Wil- helmshaven, Emden, Leer und Bremerhaven/Cuxhaven auf, aber auch in Regionen, die im Osten bzw. Südosten des Landes liegen. Für die Region Wilhelmshaven wird eine sehr ungünstige Arbeitsplatzentwicklung prognostiziert. Ein Teil dieser Regionen wird zusätzlich durch besondere Einkommensrückstände gekennzeichnet, wovon auch die Regionen Cloppenburg und Rotenburg/Wümme betroffen sind. Im Bereich der Infrastruktur werden Defizite vor allem in der Region Uelzen aufgezeigt. Die nachfolgenden Regionsteile sind im Wege eines Fördergebietsaustausches als Fördergebiet aufgenommen worden: -- Teile des LK Wesermarsch wegen der Probleme im Bereich der Metallerzeugung sowie zur Sicherung der Luft- und Raumfahrtindustrie am DASA-Standort Lemwerder. -- Teile der Stadt Delmenhorst, wegen ihrer engen Verflechtung mit der in Teilen als Fördergebiet ausgewiesenen Stadt Bremen und weil Delmenhorst in erheblichem Umfang vom Truppenabbau betroffen ist. -- Teile im Süden des LK Diepholz, weil dieser Teil des Landkreises relativ strukturschwach ist und zusätzlich vom Truppenabbau geschwächt wird. -- Teile des LK Nienburg, der insgesamt relativ strukturschwach ist und den Fördergebietsstatus nur knapp verfehlt hat. Die für die Aufnahme vorgesehenen Gemeinden/Gemeindeteile sind durch ihre geographische Lage bzw. durch den Truppenabbau und die Rüstungskonversion besonders belastet. -- Ortsteil Hänigsen der Gemeinde Uetze im LK Hannover, weil der Kali-Bergbau hier eingestellt wird. -- Teile im südlichen Bereich des LK Helmstedt wegen der Problematik beim Braunkohlenbergbau. Die Werte der aktuellen Indikatoren zur wirtschaftlichen Situation der einzelnen Arbeitsmarktregionen sind in der Tabelle 1 ausgewiesen. p Für die Arbeitsmarktregion Wilhelmshaven hat der Planungsausschuß am 6. März 1992 ein auf vier Jahre (1993 bis 1996) befristetes Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen in der von der Schließung der Olympia- Werke besonders betroffenen Region beschlossen. Von diesem Sonderprogramm, für das Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 48 Mio. DM (Bund und Land) zur Verfügung stehen, werden die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven sowie die Landkreise Friesland und Wittmund erfaßt. B. Entwicklungsziele, -schwerpunkte und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele, -schwerpunkte und Finanzmittel im Rahmen der GA Die im Finanzierungsplan (Tabelle Nr. 2) genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel für das Normalfördergebiet dienen der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze z. B. durch Betriebsansiedlungen, Betriebserweiterungen, Produktionsumstellungen, Rationalisierungsmaßnahmen sowie der Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Das regionalpolitische Instrumentarium stellt dabei ein Angebot in den verschiedenen Arbeitsmarktregionen dar. In welcher Weise und in welchem Umfang dieses Angebot aufgegriffen wird, hängt wesentlich von den jeweiligen regionalen Engpässen sowie davon ab, welche konkreten Investitionen beabsichtigt und im Sinne der regionalpolitischen Ziele gefördert werden können. Unter diesen Vorbehalten stehen die Zahlen über die zu fördernden Investitionen und die dafür vorgesehenen Finanzmittel. In den Jahren 1996 bis 2000 soll im gesamten Fördergebiet von Niedersachsen ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Fremdenverkehr) in Höhe von rd. 4,6 Mrd. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Höhe von rd. 0,8 Mrd. DM gefördert werden. Hierbei sollen Haushaltsmittel in Höhe von fast 810 Mio. DM eingesetzt werden (s. Finanzierungsplan, Tabelle Nr. 2). Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellen Plandaten dar. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Investitionskategorien. 2. Ergänzende Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen. Die durch den 24. Rahmenplan eröffneten Möglichkeiten zur Förderung in nicht-investive Unternehmensbereiche werden auch von Niedersachsen genutzt. a) Die Richtlinie ,,Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einzelbetrieblicher Unternehmensberatung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Existenzgründungsberatung in Niedersachsen" ermöglicht es, durch Beratung bei kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bestehende größenbedingte Defizite in der Unternehmensführung auszugleichen, die sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch im technischen Bereich angesiedelt sein können. Hierdurch sollen kleine und mittlere Unternehmen in die Lage versetzt werden, Informationsdefizite durch eine entsprechende Unternehmensberatung auszugleichen, um somit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Förderung umfaßt auch die Beratung im Rahmen der Gründung von gewerblichen Existenzen. Im Fördergebiet der GA können förderfähige KMU-Betriebe eine Beratung von zusätzlich bis zu 5 Tagewerken aus Mitteln der GA erhalten. Soweit in Ausnahmefällen höhere Tagewerke zugelassen werden, erhöht sich die Zusatzförderung aus GA-Mitteln bis auf max. 18 Tagewerke. b) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von Absolventen der wissenschaftlichen Hochschulen als Nachwuchskräfte für Führungs- und Innovationsaufgaben in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der niedersächsischen Wirtschaft (Personaltransfer- Richtlinie). Durch erhöhten Einsatz von FuE-Personal soll in kleinen und mittleren nds. Unternehmen die Innovationsfähigkeit gesteigert werden. Dieses technologieorientierte Programm wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" strukturpolitisch und finanziell unterstützt. KMU, deren Betriebsstätte ihren Sitz im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe hat und die weiteren Voraussetzungen des jeweiligen Rahmenplans erfüllt (GA- förderfähige Unternehmen), können auch mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden. Zur Steigerung des Einsatzes von FuE-Personal wird die Einstellung einer Hochschulabsolventin/eines Hochschulabsolventen gefördert, die/der einen ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiengang erfolgreich abgeschlossen hat und erstmals entsprechend ihrer/seiner Qualifikation in einem Unternehmen tätig ist. Die Förderung beträgt bei der Einstellung einer Absolventin/eines Absolventen bis zu 1 200 DM monatlich -- bei GA-förderfähigen Unternehmen bis zu 1 300 DM. Die Einstellung einer Absolventin/eines Absolventen mit Berufserfahrung (Innovationsassistentin/Innovationsassistent) wird mit bis zu 1 800 DM -- bei GA-förderfähigen Unternehmen mit bis zu 2 200 DM -- monatlich gefördert. c) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Produkt- und Verfahrensinnovation Um die Innovationstätigkeit der Unternehmen zu steigern, verstärkte Anstrengungen bei der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren zu ermöglichen und die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Lehr- und Forschungseinrichtungen vorrangig in Niedersachsen zu fördern, können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen aus Mitteln des Landes Zuwendungen für Vorhaben erhalten, deren Durchführung ohne öffentliche Hilfe wegen des hohen technologischen und finanziellen Risikos nicht oder nur erheblich verzögert zu erwarten ist und die von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Durch die Förderung soll das Risiko vermindert, dem Unternehmen aber nicht abgenommen werden. In Fördergebieten der GA können förderfähige KMU neben den Landeszuschüssen zusätzlich Mittel aus dieser GA bis zu 10 %-Punkten erhalten; jedoch dürfen die Förderhöchstintensitäten 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. C. Fördermaßnahmen 1995 (Stand 31. Oktober) (gewerbliche Wirtschaft/Infrastruktur) Normalfördergebiet (Förderung aus dem Normalansatz der Gemeinschaftsaufgabe) -- Gewerbliche Wirtschaft p Im Jahre 1995 wurden bisher im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe insgesamt 167 Projekte der gewerblichen Wirtschaft (einschl. Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1,15 Mrd. DM bewilligt. Hierfür wurden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von rd. 100 Mio. DM eingesetzt. Mit diesen Investitionsvorhaben sollen im Fördergebiet rd. 2 500 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und rd. 4 500 Arbeitsplätze gesichert werden. p Schwerpunkte der Investitionstätigkeiten lagen dabei auf Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen (80 % aller Investitionsprojekte), die aus regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten die größte Bedeutung für strukturschwache Regionen haben. p Der durchschnittliche Fördersatz betrug rd. 9,0 % der förderfähigen Investitionskosten. -- Infrastruktur p 44 Investitionsprojekte im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 94 Mio. DM wurden mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 42,7 Mio. DM gefördert. p Schwerpunkte lagen hier in den Bereichen Fremdenverkehr und Industriegeländeerschließung mit rd. 90 % aller Projekte. Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den Infrastrukturprojekten gewährt wurde, beträgt rd. 45 % der Investitionskosten. D. Mittelbewilligungs-, Mittelabfluß- und Verwendungsnachweiskontrolle 1995 (Stand 31. Oktober) wurden für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft100,0 Mio. DM und für kommunale Infrastrukturmaßnahmen42,7 Mio. DM also insgesamt142,7 Mio. DM bewilligt. Ausgezahlt wurden in diesem Zeitraum unter Einbeziehung von Bewilligungen aus Vorjahren76,0 Mio. DM. Im Jahre 1995 bisher geprüfte Verwendungsnachweise:150 Vorhaben Davon ohne Beanstandungen:115 Vorhaben Beanstandungen aus unter- schiedlichen Gründen:35 Fälle In 56 Fällen Rückzahlungen wegen zu Unrecht erhaltener Zuschüsserd. 4,0 Mio. DM Förderergebnisse (1992 bis 1995) Die Förderergebnisse in den Jahren 1992 bis 1995 nach kreisfreien Städten/Landkreisen (soweit zum Fördergebiet der GA gehörend) sind in Anhang 13 dargestellt. *) niedersächsischer Teil der Arbeitsmarktregion 8. Regionales Förderprogramm ,,Nordrhein-Westfalen" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt folgende Arbeitsmarktregionen: p Normalfördergebiet Bochum (tlw.), Dortmund, Duisburg (tlw.), Essen (tlw.), Gelsenkirchen, Höxter (-Holzminden) (tlw.), Kleve (tlw.), Mönchengladbach (tlw.), Münster (tlw.). Die zum Aktionsraum gehörenden kreisfreien Städte/Kreise bzw. Teile davon sind im Anhang 14 aufgelistet. p Weitere Kennzahlen zum Aktionsraum: = Einwohner im Aktionsraum:4 464 625 (Stand: 31. Dezember 1994) = Einwohner in Nordrhein-Westfalen:17 816 079 = Fläche qkm (Aktionsraum):4 760 = Fläche qkm (Nordrhein-Westfalen):34 075 2. Kennzeichen der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes Bei der Neuabgrenzung der Normalfördergebiete mit Wirkung ab 1994 wurde ein Gesamtindikator zugrundegelegt, der sich aus den vier Einzelindikatoren -- Arbeitslosenquote im Durchschnitt der Jahre 1989--1993(Gewicht 40 %) -- durchschnittlicher Bruttojahreslohn in DM je Arbeitnehmer 1992(Gewicht 40 %) -- Prognostizierte Arbeitsplatz- entwicklung 2000(Gewicht 10 %) -- Infrastruktur(Gewicht 10 %) zusammensetzt. Darüber hinaus wurden einige Gemeinden, die von der Stillegung von Schachtanlagen des Steinkohlenbergbaus betroffen oder bedroht sind, zusätzlich als Fördergebiet aufgenommen. Die Ergebnisse der Einzelindikatoren für die Arbeitsmarktregionen, die ganz oder teilweise zum nordrhein- westfälischen Aktionsraum gehören, sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Nach dem Ergebnis der Neuabgrenzung mit Wirkung vom 1. Januar 1994 verbleiben insbesondere -- sowohl die vom Strukturwandel besonders betroffenen altindustrialisierten Ruhrgebietsregionen -- als auch die Steinkohlenbergbaugebiete in den Kreisen Heinsberg, Aachen (soweit es die gewerbenahe Infrastruktur bis Ende 1995 betrifft) und Warendorf in der Förderung der Gemeinschaftsaufgabe. Die Normalfördergebiete lassen sich zu folgenden Teilbereichen des nordrhein-westfälischen Aktionsraumes zusammenfassen: -- Ruhrgebiet: Duisburg/Oberhausen/Teile des Kreises Wesel/Bottrop/Essen mit 2 Stadtteilen Gelsenkirchen/Kreis Recklinghausen Bochum (ohne 4 Stadtteile)/Herne/Hattingen/Witten (Ennepe- Ruhr-Kreis) Dortmund/Hamm/Kreis Unna/Ahlen (Kreis Warendorf) -- Raum Heinsberg: Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach- Palenberg, Wassenberg, Wegberg -- Raum Höxter: Kreis Höxter (ohne Bad Driburg, Steinheim) -- Raum Kleve: Kalkar (Kreis Kleve) 2.2 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Das Fördergebiet umfaßt -- das unter starkem Anpassungsdruck stehende Ruhrgebiet mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit -- das periphere Steinkohlenbergbaurevier im Raum Heinsberg wie auch -- strukturschwache ländliche Gebiete (Arbeitsmarktregion Höxter und Teile des Raumes Kleve). Die Wirtschaftskraft ist in den zum Aktionsraum zählenden Fördergebieten fast durchweg vergleichsweise schwach. 2.21 Ruhrgebiet Das Ruhrgebiet zählt bundesweit zu den ältesten Industriegebieten. Wenngleich die Umstrukturierung schon in beachtlichem Maße vorangekommen ist, stellen die Montanindustrien Kohle und Stahl einschließlich der mit ihnen verflochtenen Wirtschaftszweige immer noch einen bedeutenden Wirtschafts- faktor für die Region dar. Kennzeichnend für diesen Raum sind -- starke Arbeitsplatzverluste im Bereich Kohle und Stahl und in den unmittelbaren und mittelbaren Verflechtungsbereichen sowie -- eine weit überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit. Dazu ist hier die Struktur der Erwerbslosen (Langzeitarbeitslose und sonstige Problemgruppen) sehr ungünstig, welches sich negativ auf deren Wiedereingliederungschancen in den Arbeitsmarkt auswirkt. 2.22 Raum Heinsberg Dieser primär vom Steinkohlenabbau geprägte Raum leidet vor allem unter dem Rückzug des Steinkohlenbergbaus. -- Die Stillegung des Bergwerks Sophia-Jacoba in Hückelhoven ist für Mitte des Jahres 1997 beschlossen. 2.23 Raum Höxter In diesem ländlich strukturierten Raum stellt die Landwirtschaft noch einen vergleichsweise bedeutenden Wirtschaftssektor dar. Hier ist der Grad der Industrialisierung sehr niedrig. Die Förderbedürftigkeit ergibt sich u. a. aus der ungünstigen Einkommenssituation und der weit unter dem bundesdurchschnittlichen Niveau liegenden Wirtschaftskraft; auch die Infrastruktur erreicht den Bundesdurchschnitt nicht. 2.24 Raum Kleve Fördergebiet ist hier mit der Stadt Kalkar nur noch eine Gemeinde des Kreises; es handelt sich um einen primär ländlich strukturierten Raum, der gekennzeichnet ist durch: schwache Einkommensentwicklung und (im Vergleich zum Bund) -- überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit. Die Einstellung des Kernkraftwerkes (Schneller Brüter -- SNR 300) stellt für die Stadt Kalkar eine zusätzliche schwerwiegende Änderung der regionalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar, die die Entwicklung der Stadt und des sie umgebenden Wirtschaftsraumes vor völlig neue Aufgaben stellt. B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel GA-Förderung 1.1 Normalförderung Die nachfolgend genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel für das Normalfördergebiet dienen der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Verbesserung der Infrastruktur. Seit der Verabschiedung des 24. Rahmenplans werden -- über die bisherige Förderung gewerblicher Investitionen und wirtschaftsnaher Infrastrukturinvestitionen hinaus -- im Rahmen einer mehrjährigen Testphase erstmals neue Fördermöglichkeiten eröffnet. Es handelt sich -- kurzgefaßt -- um folgende Fördertatbestände (siehe Teil II, Ziffern 5 und 7): -- Für KMU: Beratung, Schulung, Humankapitalbildung. -- Im Infrastrukturbereich: Regionale Entwicklungskonzepte, Beratungs- und Planungshilfen für Träger von Infrastrukturmaßnahmen. Die Umsetzung der neuen Fördermöglichkeiten erfordert die Zustimmung des Landtags im Zusammenhang mit der Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen. 1.11 Die neuen KMU-Fördermöglichkeiten sollen nach derzeitigem Stand insbesondere für folgende Förderfälle genutzt werden: -- beim Erwerb von Stillegung bedrohter oder stillgelegter Betriebsstätten, -- bei Umstellungsvorhaben oder der grundlegenden Rationalisierung einer Betriebsstätte, -- im Rahmen des sog. Outsourcing, -- bei der Erschließung von Auslandsmärkten sowie -- bei Umstrukturierungsvorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen bei Konsolidierungsvorhaben oder zur Finanzierung innovativer Vorhaben. Es soll sich durchweg um Fördermaßnahmen handeln, die für die geförderten Unternehmen und deren weitere Entwicklung von besonderem Gewicht sind und die sich von Maßnahmen der laufenden, normalen Geschäftstätigkeit deutlich abheben. In diesem Bereich bestehen in NRW bisher nur begrenzte Fördermöglichkeiten. Die bestehenden Fördermöglichkeiten werden durch die GA-Mittel regional gezielt verstärkt. Soweit anderweitige Fördermöglichkeiten bestehen, sollen diese vorrangig genutzt werden. Beratungshilfen Diese zielen auf die o. g. Handlungsfelder und werden sich damit deutlich von den betrieblichen Kurzberatungen nach dem Programm IMPULSE FÜR DIE WIRTSCHAFT Baustein Beratung sowie von den Beratungshilfen des Bundes durch ihre Intensität, ihre wesentlich längere Dauer und durch die Qualität der erbrachten Beraterleistungen unterscheiden. Schulungshilfen GA-finanzierte Schulungen sollen für bei folgenden nach dem RWP förderbaren Vorhaben gewährt werden: -- beim Erwerb einer von Stillegung bedrohten oder stillgelegten Betriebsstätte, -- bei Umstellungsvorhaben oder der grundlegenden Rationalisierung einer Betriebsstätte sowie -- im Rahmen des sog. Outsourcing sofern sich im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen Know-how- Defizite der Arbeitnehmer herausstellen. Entsprechende Schulungsleistungen sollen nur nachrangig zu anderen Fördermöglichkeiten (z. B. Ziel-4/ADAPT) gewährt werden. Humankapitalbildung (Innovationsassistentenförderung) Die bestehenden Fördermöglichkeiten werden durch die GA- finanzierte Innovationsassistentenförderung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen regional gezielt verstärkt. In Betracht kommt eine Förderung insbesondere betriebswirtschaftlicher und technischer Qualifikationen. Dabei kann -- sofern dies für die Erreichung des Förderziels zweckmäßig erscheint -- die GA-finanzierte Innovationsassistentenförderung auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die bereits GA-finanzierte Beratungs- und evtl. Schulungsleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem werden Personalkostenzuschüsse an KMU's gewährt, die Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen im Rahmen der nach GA förderbaren Investitionsvorhaben einstellen. Es wird ein Frauenbonus vorgesehen. 1.12 Im Rahmen der Infrastrukturförderung werden für die neuen Fördertatbestände -- Regionale Entwicklungskonzepte -- Beratungs- und Planungshilfen für Träger von Infrastrukturmaßnahmen die landesseits bereits bestehenden Fördermöglichkeiten durch zusätzliche Finanzmittel der GA verstärkt. 1.13 In den Jahren 1996 bis 2000 soll im Normalfördergebiet Nordrhein-Westfalen ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) in Höhe von 1,344 Mrd. DM angestoßen werden. Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur soll ein Investitionsvolumen in den Jahren 1996 bis 2000 von rd. 955 Mio. DM angestoßen werden. Im einzelnen wird auf Tabelle 2 auf Seite 12 ,,Finanzierungsplan 1996 bis 2000" verwiesen. Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Förderbereiche stellen Plandaten dar. Es ist vorgesehen, die Fördermittel im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechend der Entwicklung des Antragsvolumens flexibel einzusetzen. 1.14 Bei der Förderung nicht-investiver Maßnahmen werden die punktuell bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten zusammen mit den neuen GA-Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Bereichen zu geschlossenen Förderkonzepten zusammengefaßt und fortentwickelt. Vorhandene Mittelansätze werden durch die GA- Mittel ergänzt, wobei der besonderen Strukturschwäche der GA- Gebiete bei der Ausgestaltung der Fördersätze Rechnung getragen wird. Insgesamt wird sichergestellt, daß der GA-Mitteleinsatz zusätzlich erfolgt. 1.15 Umfang der Verstärkung nicht-investiver Maßnahmen durch GA-Mittel Im Haushaltsjahr 1996 sind für nicht-investive Maßnahmen insgesamt 22 Mio. DM vorgesehen. Davon entfallen 12 Mio. auf Maßnahmen für KMU und 10 Mio. zur Förderung von Beratungs- und Planungshilfen für Infrastrukturprojekte sowie Regionaler Entwicklungskonzepte. Die jeweiligen Mittelansätze sind untereinander deckungsfähig. In welchem Umfang die Mittel für die jeweilige Maßnahme tatsächlich abfließen, wird von deren Inanspruchnahme abhängen und ist mangels entsprechender Erfahrungen derzeit nicht absehbar. Beratungsförderung Mittel aus dem landeseigenen Programm ,,Beratungshilfen zur Fortführung von Stillegung bedrohter Betriebe" (Kapitel 08 030 Titel 685 19) wurden bis zum Haushaltsjahr 1995 ausschließlich im Rahmen von Modellfördermaßnahmen eingesetzt (Ansatz: 700 TDM). Im Haushaltsjahr 1996 wird der Ansatz voraussichtlich auf 2 Mio. DM aufgestockt. Die Förderung wird in den GA-Gebieten zusätzlich durch die GA-Mittel verstärkt. Schulungsförderung Die Schulungsförderung, die entsprechend Ziffer 1.11 direkt Unternehmen zugute kommt, wird in GA-Gebieten zusätzlich zu den aus anderen Programmen (ADAPT/Ziel-4) bestehenden Fördermöglichkeiten gewährt. Humankapitalbildung Aus dem Technologieprogramm Wirtschaft werden pro Haushaltsjahr für die Förderung von Innovations- und Euroassistenten 3 Mio. DM eingesetzt. Die im Rahmen der Regionalen Wirtschaftsförderung gewährte Förderung wird zusätzlich allerdings nur in Verbindung mit nach dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) förderbaren Investitionsvorhaben gewährt. Regionale Entwicklungskonzepte Für Regionale Entwicklungskonzepte sind 540 TDM in den Landeshaushalt 1996 eingestellt. Ab 1996 werden aus GA-Mitteln zusätzlich 500 TDM in GA-Gebieten für diesen Zweck eingesetzt. Planungs- und Beratungshilfen für Infrastrukturprojekte Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms werden neu im Zuge der Weiterentwicklung landeseigene Mittel (Landesaufgabe) in Höhe von 10 Mio. DM eingesetzt, die in GA- Gebieten durch GA-Mittel zusätzlich verstärkt werden. 1.2 Sonderprogramm für Steinkohlenbergbaugebiete Die nachfolgend genannten zeitlich befristeten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel des ,,Sonderprogramms für Steinkohlenbergbaugebiete" dienen sowohl der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen als auch zum Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur. Hierfür sind für das Jahr 1996 zur Ausfinanzierung bewilligter Anträge Haushaltsmittel in Höhe von 82,50 Mio. DM vorgesehen. Damit sollen für die restliche Laufzeit des Sonderprogramms Investitionen im Bereich der -- gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) in Höhe von 138 Mio. DM -- wirtschaftsnahen Infrastruktur in Höhe von 110 Mio. DM gefördert werden (vgl. Tabelle 2). Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellen Plandaten dar. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Volumens für die einzelnen Investitionskategorien. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen a) Wesentlicher Bestandteil der Regionalförderung sind auch weiterhin die NRW-EU-Programme. Die Förderung im Rahmen von Ziel-2 wird in den Jahren 1994--1997 ergänzt durch Gemeinschaftsinitiativen zur wirtschaftlichen Umstellung der Kohlereviere (RECHAR II) bzw. der Stahlgebiete (RESIDER II). Darüber hinaus erweitert die neu aufgelegte ,,KMU- Gemeinschaftsinitiative" (1994--1999) die Förderung in den Ziel-2- und Ziel-5 b-Gebieten um die Unterstützung KMU- spezifischer Vorhaben. Die Gemeinschaftsinitiative zur Rüstungs- und Standortkonversion (KONVER II, 1995--1997) soll die Diversifizierung der Wirtschaft in den vom Rüstungssektor stark abhängigen Regionen beschleunigen. Die Ziel-2-Gebiete für den Zeitraum 1994--1996 sowie die Fördergebiete der Gemeinschaftsinitiativen RESIDER II, RECHAR II und KONVER II wurden neu abgegrenzt. In den Genuß der NRW-EU-Programme kommen ganz oder teilweise: Ziel-2 die kreisfreien Städte: Duisburg, Essen, Krefeld, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne sowie die Kreise: Wesel, Recklinghausen, Warendorf, Ennepe-Ruhr-Kreis, Unna und Heinsberg. RECHAR II Kreisfreie Städte: Aachen-Richterich, Herne, Dortmund, Hamm, Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen sowie die Kreise Aachen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Unna, Düren, Wesel, Recklinghausen, Heinsberg, Warendorf, Steinfurt RESIDER II Kreisfreie Städte: Bochum, Duisburg, Oberhausen, Hagen, Krefeld Kreise: Ennepe-Ruhr-Kreis, Siegen-Wittgenstein KONVER II Kreise Soest (Soest, Werl, Lippstadt, Möhnesee, Bad Sassendorf) Heinsberg (Geilenkirchen, Wassenberg, Wegberg) Kreisfreie Städte Köln (nur Stadtteile: Dellbrück und Westhoven) Bielefeld (nur Stadtteile: Mitte und Stieghorst) Mönchengladbach (nur Stadtteile: Rheindahlen u. Volksgarten) Durch die Programme werden zusätzlich zu der Förderung der Maßnahmen des Rahmenplans die Wiederherrichtung von Industriebrachen, Infrastruktureinrichtungen, Beratungsgesellschaften, Agenturen und Serviceeinrichtungen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert. Außerdem werden zusätzliche Mittel für Beihilfen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen bereitgestellt. In den NRW-EU-Programmen für die Ziel 2- und RECHAR-/RESIDER-Gebiete sind auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und ergänzende Landesmittel für Maßnahmen zur Qualifizierung der Arbeitnehmer und für Beschäftigungsmaßnahmen vorgesehen. b) Zur regionalpolitischen Flankierung der Ergebnisse der Kohlerunde am 11. November 1991 hat die Landesregierung am 12. November 1991 einen ,,Handlungsrahmen für Kohlegebiete" beschlossen. Danach stellt das Land in den Jahren 1992 bis 1995 zur weiteren Förderung des Strukturwandels in den Kohlegebieten zusätzlich 1,067 Mrd. DM bereit. Die Hilfen konzentrieren sich auf Qualifikation, Mobilisierung von Gewerbeflächen, Technologie, Verkehrsinfrastruktur, Umwelt, Wohnen, Städtebau, Freizeit, Kultur. Bei der Auswahl der Vorhaben werden regionale und lokale Entscheidungsträger wie die Kommunen, die Kammern, die Gewerkschaften, die Arbeitsverwaltung, die Unternehmen, Kreditinstitute, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in einem umfassenden Abstimmungs- und Kooperationsprozeß beteiligt. Dadurch werden die in den Regionen vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Entwicklungschancen mobilisiert. c) Als bedeutsam für die weitere regionalpolitische Entwicklung des Landes wertet die Landesregierung folgendes Teilergebnis aus der Kohlerunde vom 11. November 1991: ,,Bund, Nordrhein-Westfalen und das Saarland werden die Eigenanstrengungen der Regionen an den betroffenen Standorten durch koordinierte und konzentrierte regionalpolitische Maßnahmen unter Einbeziehung strukturwirksamer Investitionen insbesondere in der Verkehrspolitik, der Forschungs- und Technologiepolitik sowie bei der Stadtentwicklung unterstützen." Diese Vereinbarung bedarf noch der Umsetzung durch konkrete Maßnahmen. d) Mit dem landeseigenen, landesweit geltenden Programm ,,Impulse für die Wirtschaft, Förderbaustein Technologieprogramm Wirtschaft", werden in den Fördergebieten die Umstrukturierung der Wirtschaft, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, der Ausbau des Netzwerkes Technologische Infrastruktur unterstützt und damit der Transfer von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen in die mittelständische Wirtschaft beschleunigt. e) Im Rahmen des landesweit geltenden Kreditprogramms zur Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen werden zinsgünstige Kredite für Existenzgründungen, Existenzfestigungen in den ersten acht Jahren nach Gründung, Verlagerung von Betrieben oder Betriebsstätten zur Beseitigung von Entwicklungshemmnissen und/oder Umweltbelastungen sowie technologische Sprunginvestitionen vergeben. f) Für den Aktionsraum sind neben den bestehenden Bundesverkehrswegen folgende geplante bzw. teilweise im Bau befindliche Bundesfernstraßenprojekte von besonderer strukturpolitischer Bedeutung: -- A 1 Köln--Dortmund, A 2 Oberhausen--Dortmund und A 3 Köln--Oberhausen: Der bereits begonnene sechsstreifige Ausbau der Autobahnen ist zu 65 % fertiggestellt und wird planerisch zügig weiterbetrieben. -- A 2 AK Kamen--Landesgrenze Niedersachsen: Der bedarfsgerechte Ausbau dieser wichtigen Ost-West-Achse hat eine hohe Priorität. Ziel ist es, bis zum Jahre 2000 den durchgängigen 6streifigen Betrieb zu erreichen. Hierzu ist jedoch ein besonderes finanzielles Engagement des Bundes erforderlich. -- A 31 Bottrop--Emden: Die A 31 konnte in NRW in den vergangenen Jahren bis auf einen geringen Restabschnitt fertiggestellt und dem Verkehr übergeben werden. Die Verkehrfreigabe der im Bau befindlichen Strecke zwischen B 54 n und B 403 nördlich Ochtrup soll im Herbst 1995 erfolgen. -- A 4 Köln--Aachen: Planung für den sechsstreifigen Ausbau erfolgt nach den Vorgaben des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. -- A 46 Heinsberg: Mit dem Bau der A 46 ist begonnen worden. Der Neubauabschnitt zwischen der L 364 und der B 221 soll bis 1996 fertiggestellt werden. Die Weiterführung als B 56 n (früher B 1109) bis zur Bundesgrenze bei Sittard (NL) ist im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Stufe ,,Vordringlicher Bedarf" aufgenommen worden. Mit der Planung wurde begonnen. -- Ausbau der DB-Strecke Köln--Aachen (--Brüssel--Paris) als Teil des europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes (Betriebsaufnahme mit verminderter Geschwindigkeit mit TGV- Zügen für 1998 vorgesehen; Fertigstellung für 1998/99 angestrebt). -- Anschluß des Rhein-Ruhr-Raumes an die Randstad Holland durch kapazitätsgerechten Ausbau der DB-Strecke Oberhausen--Wesel--deutsch-niederländische Grenze (Planung). -- DB-Ausbaustrecke Dortmund--Kassel (im Bau). -- DB-Neubaustrecke Köln--Rhein/Main (Einleitung der Planfeststellung; voraussichtliche Inbetriebnahme 2000) -- Ausbau des westdeutschen Kanalnetzes gemäß BVWP 92 (im Bau). -- Ausbau von Terminals für den kombinierten Ladungsverkehr in den Standorträumen von Güterverkehrszentren: Duisburg, östliches Ruhrgebiet, Aachen--Emmerich--Nijmegen. -- Verknüpfung der internationalen Verkehrsflughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn mit dem europäischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetz. C. Förderergebnisse (Stand: Juli 1995) I. Für das Jahr 1994 1. Normalfördergebiet 1) (soweit nicht Sonderprogrammgebiet) -- Gewerbliche Wirtschaft p Im Jahr 1994 wurden 54,2 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 89 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen von 581,5 Mio. DM bewilligt. Mit diesen Investitionsvorhaben im Normalfördergebiet verbunden ist die Schaffung von rd. 1 328 neuen Dauerarbeitsplätzen. p Die Investitionstätigkeiten lagen dabei fast ausschließlich auf Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, die aus regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine große Bedeutung für strukturschwache Regionen haben. p Eine Aufteilung der Förderergebnisse nach Wirtschaftsbereichen zeigt, daß gut 80 % des geförderten Investitionsvolumens aus folgenden Bereichen stammt: -- Hotel- und Gaststättengewerbe -- Stahl-, Maschinen-, Fahrzeugbau -- Nahrungs- und Genußmittel -- sonstige Dienstleistungen. -- Infrastruktur p Im Jahr 1994 wurden 136,2 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 18 Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 534,7 Mio. DM bewilligt. p Davon entfielen u. a. auf die Bereiche -- Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände7 Maßnahmen -- Beseitigungsanlagen von Abwasser und Abfall7 Maßnahmen -- Ausbau von Gewerbezentren2 Maßnahmen -- Ausbau von Energie- und Wasserversorgungsleitungen1 Maßnahme -- Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten1 Maßnahme. p Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den o. g. Infrastrukturprojekten gewährt wurde, beträgt rd. 51 % der Investitionskosten. 2. Sonderprogrammgebiet 1) -- Gewerbliche Wirtschaft o Im Jahr 1994 wurden im Gebiet der Sonderprogramme (Sonderprogramm für ,,Steinkohlenbergbaugebiet") insgesamt 82,0 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 96 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit einem Investitionsvolumen von 673,5 Mio. DM bewilligt. Mit diesen Investitionsvorhaben im Sonderprogrammgebiet verbunden ist die Schaffung von rd. 1 771 neuen Arbeitsplätzen. p Die Investitionstätigkeiten lagen dabei fast ausschließlich auf Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, die aus regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine große Bedeutung für strukturschwache Regionen haben. p Eine Aufteilung der Förderergebnisse nach Wirtschaftsbereichen zeigt, daß die Schwerpunkte gemessen an der Zahl der Maßnahmen vorwiegend in den Bereichen der Elektrotechnik und Feinmechanik, des Stahl-, Maschinen- und Fahrzeugbaus, des Holz-, Papier- und Druckgewerbes und der sonstigen Dienstleistungen zu finden sind. -- Infrastruktur p Im Jahr 1994 wurden 11,0 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von fünf Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18,0 Mio. DM bewilligt. p Davon entfiel jeweils ein Vorhaben auf die Bereiche -- Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände, -- Errichtung und Ausbau von Verkehrsverbindung, -- Ausbau von Energie- und Wasserversorgungsleitungen, -- Ausbau von Gewerbezentren, -- Beseitigungsanlagen von Abwasser und Abfall. p Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den o. g. Infrastrukturprojekten gewährt wurde, beträgt rd. 61 % der Investitionskosten. II. für den Zeitraum 1990--1994 (Stand: Juli 1995) 1. Förderung der gewerblichen Wirtschaft Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wurden 1990 bis 1994 insgesamt 1 844 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 11 402,3 Mio. DM gefördert. Damit verbunden war die Schaffung von 28 647 neuen Arbeitsplätzen. Mit Bewilligungen belegt wurden im Zeitraum 1990 bis 1994 insgesamt 941,0 Mio. DM. Davon entfielen 541,9 Mio. DM der bewilligten Mittel auf die Regelförderung, deren gesamtes gefördertes Investitionsvolumen 6 184,2 Mio. DM betrug. Das geförderte Investitionsvolumen der Sonderprogramme betrug insgesamt 5 218,1 Mio. DM, wovon die bewilligten Mittel 399 Mio. DM ausmachten und an folgende Programme vergeben wurden: -- Steinkohlenbergbaugebiete (1993--1994) 169,7 Mio. DM, -- Montanregionen (1990--1992) 204,6 Mio. DM, -- Aachen-Jülich (1990--1992) 19,8 Mio. DM, -- Stahlstandorte (1990--1991) 4,9 Mio. DM. 2. Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur 1990 bis 1994 wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe insgesamt 169 Infrastrukturmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rd. 2 273,7 Mio. DM gefördert. Dafür wurden 1 094,7 Mio. DM bewilligt. Schwerpunkt war dabei die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände. 3. Verwendungsnachweiskontrolle Es handelt sich dabei um eine Prüfung der Verwendung von Fördergeldern, die ggf. zu Änderungs- und Rückforderungsbescheiden führt. Die Gesamtzahl der geprüften Verwendungsnachweise für 1994 beläuft sich auf 336. Davon entstammen 309 Fälle aus dem Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft und 27 Fälle aus dem Bereich der Infrastrukturförderung. Als ordnungsgemäß befunden wurden insgesamt 270 Projekte (gewerbliche Wirtschaft 249, Infrastruktur 21). Rückflüsse gab es in 82 Fällen mit einer Gesamtsumme von 4 042 859 DM. Die weit überwiegende Zahl der Rückforderungen (ca. 90 Prozent) beruhen auf dem Umstand, daß entweder die beabsichtigte Investitionssumme nicht erreicht wurde, oder die ursprünglich geplante Zahl an Arbeitsplätzen nicht geschaffen werden konnte. 1) nach den Maßgaben des 24. Rahmenplanes. 9. Regionales Förderprogramm ,,Rheinland-Pfalz" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes -- Der Aktionsraum umfaßt folgende Arbeitsmarktregionen: Bad Kreuznach (teilweise), Cochem (teilweise), Idar- Oberstein (teilweise), Bitburg, Wittlich (teilweise), Trier (teilweise), Pirmasens (teilweise) und Kaiserslautern (teilweise). Dazu kommen Teile der Verbandsgemeinde Kirchberg aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis (Arbeitsmarktregion Simmern). Die zum gesamten Aktionsraum gehörenden kreisfreien Städte und Landkreise bzw. Teile davon sind im Anhang 14 aufgelistet. -- Weitere Kennzahlen zum Aktionsraum: = Einwohner im Aktionsraum (Stand: 31. Dezember 1994)1 004 667 = Einwohner in Rheinland-Pfalz (Stand: 31. Dezember 1994)3 951 573 = Fläche qkm (Aktionsraum)8 051 = Fläche qkm (Rheinland-Pfalz)19 852 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation im Aktionsraum Der Aktionsraum besteht überwiegend aus den ländlich peripheren Gebieten im Westen des Landes Rheinland-Pfalz, die aufgrund ihrer Grenzlage über viele Jahrzehnte hinweg im Schatten der wirtschaftlichen Entwicklung standen. In diesen dünnbesiedelten Gebieten stellt die Landwirtschaft nach wie vor einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Eine Ausnahme bildet lediglich die Arbeitsmarktregion Pirmasens, die eine ausgeprägt monoindustrielle Struktur aufweist. Die Zahl der Einwohner hat im Aktionsraum von 1970 bis 1994 leicht zugenommen (1,9 %), während in der Zeit von 1970 bis 1994 im bisherigen Bundesgebiet ein Bevölkerungszuwachs um 7,4 % zu verzeichnen war. Zwar sind infolge des Mangels an qualifizierten Arbeitsplätzen immer noch Abwanderungstendenzen aus den strukturschwachen Gebieten in die Verdichtungsräume zu verzeichnen, was besonders stark auf den Raum Pirmasens/Zweibrücken, aber auch auf die ländlich-peripheren Räume von Eifel und Hunsrück zutrifft; andererseits ist in diesen Gebieten ein leichter Anstieg der Bevölkerungszahl festzustellen, der zu einem erheblichen Teil auf den Zuzug von Asylbewerbern und Aussiedlern zurückzuführen ist. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer erhöhte sich im Aktionsraum von 1980 bis 1994 geringfügig um 0,4 % auf 345 853 Personen, wobei die Zahl der Frauen um 12,5 % zu-, die der Männer um 7,2 % abnahm. Im bisherigen Bundesgebiet hatte in der gleichen Zeit die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 8,6 % deutlich stärker zugenommen. Die Zahl der Beschäftigten im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe reduzierte sich im Programmgebiet von 1980 bis 1994 um 20,6 % auf 86 333 (Landesdurchschnitt: 16,2 %). Die höchsten Beschäftigungsverluste mußten in der Ledererzeugung und - verarbeitung (69,4 %), bei der Herstellung von Schuhen (67,4 %), im Bekleidungs- (58,5 %) und Textilgewerbe (50,6 %), bei der Gummiverarbeitung (41,6 %) sowie bei der Feinmechanik, Optik (40,8 %) hingenommen werden. Der Industrialisierungsgrad (Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe je 1 000 Einwohner) verringerte sich im Programmgebiet von 104 im Jahr 1980 auf 78 im Jahr 1994. In der gleichen Zeit ging die Industriedichte im gesamten Land Rheinland-Pfalz von 110 im Jahr 1980 auf 85 Industriebeschäftigte je 1 000 Einwohner im Jahr 1994 zurück. Damit lag der Industrialisierungsgrad im Programmgebiet 1994 noch um 8,2 % unter dem Landesdurchschnitt. Die Bruttowertschöpfung erhöhte sich im Aktionsraum von 1980 bis 1992 um 72,5 % auf 34,2 Mrd. DM bei einer Wachstumsrate im bisherigen Bundesgebiet von 92,1 %. Damit lag die Bruttowertschöpfung je Einwohner im Programmgebiet 1992 mit 35 815 DM noch um 14,6 % unter dem Bundesdurchschnitt (41 920 DM). Das überwiegend ländlich geprägte Programmgebiet leidet unter erheblichen agrarstrukturellen Problemen. Die Klima- und Bodenverhältnisse in den Mittelgebirgslagen sowie kleinbetriebliche Strukturen stellen die Landwirtschaft vor ungünstige Produktionsbedingungen. Die Agrarstrukturverbesserung wurde bisher durch mangelnde Beschäftigungsalternativen außerhalb der Landwirtschaft verzögert. Besondere Strukturprobleme ergeben sich im Weinbaugebiet Mosel--Saar--Ruwer, das unter ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen (Steilhanglagen) sowie kleinbetrieblichen Strukturen leidet. Besonders krisenanfällig ist weiterhin der Pirmasenser Raum aufgrund seiner von der Schuhindustrie geprägten Monostruktur. In der Pirmasenser Schuhindustrie (Ergebnisse der Beschäftigtenstatistik) gingen in den Jahren 1984 bis 1994 9 174 Arbeitsplätze (60,6 %) verloren. Die Arbeitsplatzverluste betrafen zu reichlich einem Viertel Männer und zu knapp drei Viertel Frauen. Damit ist innerhalb der letzten zehn Jahre jeder zweite Arbeitsplatz in diesem Industriezweig weggefallen. Trotz dieser Entwicklung waren Ende September 1994 im Pirmasenser Raum (kreisfreie Stadt und Landkreis Pirmasens) immer noch 38 % (rd. 5 570) aller Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes in der Schuhindustrie tätig. Rechnet man die Beschäftigten in den Zulieferbetrieben mit hinzu, so sind mehr als die Hälfte aller Industriebeschäftigten im Pirmasenser Raum von der Schuhindustrie abhängig. Der Beschäftigtenrückgang in der Pirmasenser Schuhindustrie hat sich im Jahre 1995 fortgesetzt. Ein Ende der krisenhaften Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Aktionsraumes wird durch die Massierung militärischer Einrichtungen zusätzlich stark beeinflußt. Diese konzentrieren sich insbesondere auf die strukturschwachen Regionen Westpfalz und Trier, die zu den am stärksten militärisch belasteten Regionen der westlichen Länder der Bundesrepublik gehören. So belief sich beispielsweise im Landkreis Kaiserslautern der geschätzte Anteil der Militärausgaben an der Bruttowertschöpfung auf 35 % bis 44 %. Darüber hinaus sind auch die strukturschwachen Räume Idar-Oberstein-Birkenfeld sowie der Hunsrück in besonderer Weise vom Truppenabbau und den Auswirkungen der Abrüstung betroffen. Von ehemals über 80 000 in Rheinland-Pfalz stationierten alliierten Soldaten haben seit Beginn der Truppenabbaumaßnahmen 1989/90 über 48 000 Soldaten das Land verlassen. Die Bundeswehr hat darüber hinaus bislang rd. 6 800 Soldatenstellen abgebaut. Der anhaltende Truppenabbau in den strukturschwachen Gebieten hat ebenfalls zu einem erheblichen Rückgang der Zahl der Zivilbeschäftigten bei den alliierten Stationierungsstreitkräften geführt und damit zusätzlich zu einer Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation in den entsprechenden Räumen beigetragen. In Rheinland-Pfalz haben über 13 000 Zivilbeschäftigte bei den alliierten Stationierungsstreitkräften und rd. 2 500 Zivilbeschäftigte bei der Bundeswehr in den vergangenen fünf Jahren ihren Arbeitsplatz verloren. In den kommenden Jahren wird die Abrüstung noch zu einem weiteren Abbau von militärischen und zivilen Arbeitsplätzen führen. Die hohe Flächeninanspruchnahme von militärischen Anlagen hatte in der Vergangenheit die wirtschaftliche Entwicklung in einigen Teilen des Aktionsraumes erheblich behindert. Inzwischen wurden in Rheinland-Pfalz über 330 militärische Liegenschaften mit rd. 8 500 ha von den alliierten Stationierungsstreitkräften und der Bundeswehr freigegeben. Von ehemals acht Militärflugplätzen sind inzwischen fünf (Zweibrücken, Hahn, Bitburg, Sembach, Pferdsfeld) für eine Freigabe benannt oder bereits freigegeben worden. Darüber hinaus ist der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur z. B. im Rahmen einer gewerblich-industriellen Anschlußnutzung frei gewordener militärischer Liegenschaften als Voraussetzung für die Ansiedlung neuer Unternehmen notwendig. Für den Bereich der Rüstungsindustrie lassen sich die beschäftigungspolitischen Folgen der Abrüstung nur in Einzelfällen lokalisieren und in Zahlen ausdrücken. Nach heutigem Kenntnisstand sind in Rheinland-Pfalz mindestens 6 000 Arbeitsplätze im wehrtechnischen Bereich infolge von Auftragsrückgängen sowie eine nicht zu quantifizierende Anzahl mittelbar betroffener Arbeitsplätze aus anderen Wirtschaftsbereichen verlorengegangen. 2.2 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes Die Werte der Indikatoren bei der Neuabgrenzung des Fördergebietes der GA für den Zeitraum 1994 bis 1996, die zur Feststellung der Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes geführt haben, sind in Tabelle 1 zusammengefaßt. In den Arbeitsmarktregionen Pirmasens (8,7 %), Bad Kreuznach (7,6 %), Trier (7,4 %) und Idar-Oberstein (7,2 %) lag die Arbeitslosenquote in den Jahren 1989 bis 1993 noch über dem Bundesdurchschnitt (6,9 %). Der Bruttojahreslohn der abhängig beschäftigten Personen (Stand: 1992) ist im gesamten Aktionsraum deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt. Der Abstand zum Bundesniveau bewegt sich zwischen 10 % und 18 %. Bei der Einkommenssituation besteht demnach noch ein großer Nachholbedarf. Auch in der Infrastrukturausstattung gibt es im Aktionsraum -- mit Ausnahme der Arbeitsmarktregionen Bad Kreuznach, Trier und Kaiserslautern -- im Vergleich zum Bundesdurchschnitt noch Defizite. Weiterhin ist im überwiegenden Teil des Aktionsraums aufgrund des bisherigen Beschäftigungstrends bis zum Jahr 2000 mit einer unterdurchschnittlichen Arbeitsplatzentwicklung zu rechnen. Eine leicht über dem Bundesdurchschnitt liegende Beschäftigungsentwicklung wird lediglich für die Arbeitsmarktregionen Cochem und Wittlich prognostiziert. B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA Die nachfolgend genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel dienen der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, wobei vorrangig folgende Ziele angestrebt werden: In den Jahren 1996 bis 2000 soll im gesamten Fördergebiet von Rheinland-Pfalz ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) in Höhe von 1 038 Mio. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur (einschließlich Fremdenverkehrsinfrastruktur) in Höhe von 172 Mio. DM gefördert werden. Hierfür sollen Haushaltsmittel in Höhe von 220,85 Mio. DM eingesetzt werden (siehe Finanzierungsplan, Tabelle Nr. 2). Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellt Plandaten dar. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Investitionskategorien. Der in Abschnitt 5 des Teil II des 24. Rahmenplans vorgesehenen Möglichkeit der ,,Ergänzenden Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen" wird insoweit Rechnung getragen, als einige der in Abschnitt 5 aufgeführten Maßnahmen ausschließlich aus Mitteln der nachfolgend genannten Programme in GA-Fördergebieten verstärkt gefördert werden können: -- Förderung der Beratung kleiner und mittlerer Industrieunternehmen durch den Beratungsdienst des Rationalisierungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft (RKW) -- Technologieberatungsprogramm (BITT-Programm) -- Personaltransferprogramm ,,Innovationsassistent". Eine zusätzliche Förderung von Maßnahmen im Rahmen dieser Programme aus GA-Mitteln erfolgt nicht. Für die Fördergebiete der GA und der EU-Strukturfonds (EFRE; EAGFL und ESF) können entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.6 des Teils II des 24. Rahmenplanes ,,integrierte regionale Entwicklungskonzepte" (REK) erarbeitet werden. In den REK sind die für die Entwicklung bzw. Umstrukturierung der jeweiligen Planungsräume besonders wichtigen Maßnahmen der verschiedenen Politikbereiche entsprechend den jeweiligen regionsspezifischen Anforderungen zu gewichten und aufeinander abzustimmen. Das soll auf der Basis der notwendigen Eigenanstrengungen und der Selbstverantwortung der Regionen für ihre Entwicklung erfolgen. Aufbauend auf einer Analyse der regionalen Ausgangslage (Stärken-Schwächen-Analyse) sollen REK als informelle Handlungskonzepte dazu dienen, -- die Entwicklungsziele der Region zu definieren und die regional- und strukturpolitisch bedeutsamen Handlungsfelder festzulegen, -- die regionalpolitischen Maßnahmen (einschließlich Konversionsaktivitäten) in Abstimmung mit anderen raumwirksamen Politikbereichen darzustellen und in einem Entwicklungsprogramm zusammenzufassen, -- für die Auswahl räumlicher Förderschwerpunkte in den Regionen Entscheidungshilfen zu geben, -- eine Grundlage für strukturrelevante landespolitische Entscheidungen in den Regionen zu schaffen. Für die Erstellung von REK haben das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und die Staatskanzlei ein gemeinsames Rundschreiben, als Orientierungshilfe und Handlungsempfehlung erlassen (Min. Blatt Rheinland-Pfalz 1995, S. 561). 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen 2.1 Raumordnung und Landesplanung Die Maßnahmen zum Ausbau der allgemeinen Infrastruktur auf wirtschaftlichem, verkehrlichem, sozialem und kulturellem Gebiet werden gemäß den Zielen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Diese sind in dem im Sommer 1995 verabschiedeten Landesentwicklungsprogramm III sowie in den Regionalen Raumordnungsplänen Trier (1985), Rheinhessen-Nahe (1986), Mittelrhein-Westerwald (1988), Westpfalz (1989) und Rheinpfalz (1989) niedergelegt. Für das Gebiet der Planungsgemeinschaft Westpfalz wurde eine Teilfortschreibung ,,Vorrangflächen für großflächige Gewerbe- und Industriegebiete" im Dezember 1994 genehmigt. Für das Gebiet der Region Trier ist die Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans für die Teilbereiche ,,Industrie und Gewerbe" sowie ,,Einzelhandel" von der Staatskanzlei im Dezember 1995 genehmigt worden. 2.2 Aufstockung der GA-Mittel durch den Einsatz zusätzlicher Landesmittel Das Land Rheinland-Pfalz setzt für die regionale Strukturverbesserung im Aktionsgebiet des regionalen Förderprogramms ,,Rheinland-Pfalz" seit Jahren zusätzliche Landesmittel nach den Konditionen des Rahmenplans ein, da die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe für die vorgesehene Verbesserung der Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur nicht ausreichen. Im Haushaltsjahr 1996 ist beabsichtigt, für die Regionalförderung zusätzliche Landesmittel in Höhe von rd. 60 Mio. DM zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stehen weitere Mittel in Höhe von rd. 13 Mio. DM zur Kofinanzierung der Ziel 2 und Ziel-5 b-Programme der EU-Strukturfonds zur Verfügung. 2.3 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom Januar 1994 über die Neuabgrenzung der Ziel-2-Gebiete der EU- Strukturfonds für den Zeitraum 1994 bis 1996 wurden die Räume Pirmasens/Zweibrücken (kreisfreie Stadt Pirmasens und kreisfreie Stadt Zweibrücken) sowie Kaiserslautern (Teile der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern) als Ziel-2-Gebiete anerkannt. Die für rheinland-pfälzische Ziel-2-Gebiet erstellte Programmplanung, die durch die Kommissionsentscheidung vom 16. Dezember 1994 genehmigt wurde, sieht Fördermaßnahmen aus EU-Mitteln in einer Gesamthöhe von 23,465 Mio. ECU vor, von denen 15,246 Mio. ECU auf den EFRE sowie 8,210 Mio. ECU auf den ESF entfallen. Aus EFRE-Mitteln sollen die Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen, die Umwandlung bisher militärisch genutzter Flächen für gewerblich-industrielle Zwecke, der weitere Ausbau der Fremdenverkehrsinfrastruktur sowie Projekte der technologischen Entwicklung gefördert werden. Im Rahmen der ebenfalls im Januar 1994 beschlossenen Neuabgrenzung der Ziel-5 b-Gebiete der EU-Strukturfonds wurden von der Europäischen Kommission neben den bereits in die Ziel- 5 b-Förderung aufgenommenen Landkreisen Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg und Kusel zusätzlich die Landkreise Birkenfeld, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis, Bernkastel-Wittlich und Donnersbergkreis als weitere Ziel-5 b-Gebiete anerkannt. In der durch Kommissionsentscheidung vom 23. Dezember 1994 genehmigten Programmplanung für die Förderung der rheinland- pfälzischen Ziel-5 b-Gebiete sind EU- Mittel in einer Gesamthöhe von 111,282 Mio. ECU für den Förderzeitraum von 1994 bis 1999 vorgesehen, von denen 44,515 Mio. ECU auf den EFRE, 44,511 Mio. ECU auf den EAGFL sowie 22,256 Mio. ECU auf den ESF entfallen. Aufgrund des von der Kommission im Februar 1994 verabschiedeten Globalkonzepts für die Gemeinschaftsinitiativen im Zeitraum 1994 bis 1999 wird das LEADER-Programm in den rheinland-pfälzischen Ziel-5 b-Gebieten fortgeführt. Durch Kommissionsentscheidung vom 5. Oktober 1995 wurde das Operationelle Programm LEADER II für Rheinland-Pfalz genehmigt, das in den vorgenannten Ziel-5 b-Gebieten den Einsatz von 8,55 Mio. ECU für den Zeitraum 1994 bis 1999 vorsieht. Davon entfallen 5,57 Mio. ECU auf den EFRE, 2,98 Mio. ECU auf den EAGFL. Da der überwiegende Teil des GA-Gebietes in Rheinland-Pfalz zu den bisherigen Grenzgebieten gehört, wird der Aktionsraum auch an dem neuen Gemeinschaftsprogramm für Grenzgebiete (INTERREG II) für die Jahre 1994 bis 1999 partizipieren. Dieses Programm zielt darauf ab, die Gebiete an den Binnengrenzen der Gemeinschaft bei der Bewältigung besonderer Entwicklungsprobleme infolge ihrer relativen Isolierung innerhalb der nationalen Volkswirtschaften und der Gemeinschaft insgesamt im Interesse der lokalen Bevölkerung und einer mit dem Umweltschutz zu vereinbarenden Weise zu unterstützen. Rheinland-Pfalz ist dabei an den folgenden INTERREG II-Programmen beteiligt, die inzwischen von der Kommission genehmigt sind: -- Deutsch-luxemburgisches INTERREG II-Programm (Luxemburg -- Region Trier -- Saarland) -- Deutsch-lothringisches INTERREG II-Programm (Region Lothringen -- Saarland -- Region Westpfalz) -- INTERREG II-Programm für das PAMINA-Gebiet (Nordelsaß -- Südpfalz -- Mittlerer Oberrhein) -- Deutsch-belgisch-niederländisches INTERREG II-Programm (in Rheinland-Pfalz mit den Landkreisen Bitburg-Prüm und Daun) Aus der Gemeinschaftsinitiative ,,KONVER" der EG, die eine Bandbreite von Maßnahmen zur Bewältigung der Rüstungs- und Standortkonversion zum Ziel hat und die Finanzierung von Pilotprojekten im Rahmen des PERIFRA-Programms fortsetzt, hat das Land 2,37 Mio. DM (Teil EFRE) für 3 Projekte erhalten. Dieses Programm soll im Zeitraum 1994 bis 1997 fortgeschrieben werden. Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 1994 sowohl über die Mittelaufteilung als auch über die Fördergebietskulisse im Rahmen von KONVER für den vorgenannten Zeitraum entschieden. Demzufolge werden rd. 26,3 Mio. DM EU- Strukturfondsmittel in die rheinland-pfälzischen Konversionsgebiete fließen. 2.4 Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Der Plafond des Landes Rheinland-Pfalz für die Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beträgt für das Jahr 1995 insgesamt 177,992 Mio. DM, davon 106,795 Mio. DM Bundes- und 71,197 Mio. DM Landesmittel. Die sachlichen Schwerpunkte des Mitteleinsatzes liegen bei einzelbetrieblichen Fördermaßnahmen (46,08 %), wasserwirtschaftlichen Maßnahmen einschließlich landwirtschaftlicher Wegebau (14,78 %), der Flurbereinigung (15,73 %) und forstlichen Maßnahmen (14,87 %). Durch die Konzentration der Fördermittel entfallen auf die genannten Maßnahmen 90,65 % des Gesamtplafonds. Außerdem sind für die Dorferneuerung 5,62 % und für die Marktstrukturverbesserung 2,53 % des Mitteleinsatzes vorgesehen. Die räumlichen Schwerpunkte bilden vor allem die von Natur benachteiligten und strukturschwachen ländlichen Gebiete. Diese sind mit den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" weitgehend identisch. In einem Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1988 bis 1993 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Marktentwicklung gefördert. Dabei handelt es sich um die Stillegung von Ackerflächen, die Extensivierung bei Überschußerzeugnissen sowie die Umstellung auf nicht überschüssige Erzeugnisse. In Rheinland-Pfalz stehen für die Gesamtlaufzeit des Sonderrahmenplans rd. 170 Mio. DM zur Verfügung, davon 119 Mio. DM aus Bundes- und 51 Mio. DM aus Landesmitteln. Bei einem für 1995 absehbaren Gesamtausgabenbedarf in Höhe von 23,5 Mio. DM sind vom Bund 16,45 Mio. DM und vom Land 7,05 Mio. DM aufzubringen. 2.5 Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur Für die Verbesserung der regionalen Erwerbs- und Wirtschaftsstrukturen ist der Ausbau einer leistungsfähigen und modernen Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar. Die bisher peripher gelegenen, strukturschwachen Regionen müssen an das internationale Verkehrsnetz angeschlossen und damit eine enge wirtschaftliche Verflechtung mit den umliegenden Verdichtungsräumen ermöglicht werden. Damit das bereits vorhandene Fernstraßennetz seine volle Funktionsfähigkeit erreicht und seine Erschließungsfunktion auch für die strukturschwachen Räume erfüllen kann, sind die noch bestehenden Autobahnlücken zu schließen und wichtige Straßenzüge qualitativ zu verbessern. Dazu gehören insbesondere -- der Bau der A 1, Mehren--Tondorf im Zuge der Autobahn Köln--Trier--Saarbrücken, -- der Ausbau der West-Ost-Verbindung zwischen den Atlantikhäfen, dem Raum Lüttich und dem Rhein/Main-Gebiet durch P Weiterführung der A 60 von Bitburg nach Wittlich, P Neubau der B 50 zwischen Wittlich und Hochscheid und P 4streifigen Ausbau der B 50 von Hochscheid bis zur Autobahnanschlußstelle Rheinböllen (A 61), -- die durchgehende Fertigstellung der A 63, Mainz-- Kaiserslautern, -- die Weiterführung der A 65 von Kandel zum Grenzübergang Neulauterburg mit Anschluß an die A 35 in Richtung Straßburg, -- der Ausbau einer leistungsfähigen Fernstraßenverbindung (B 10) zwischen Pirmasens und dem Raum Landau/Karlsruhe als Ersatz für den aus Gründen des Umweltschutzes aufgegebenen Weiterbau der A 8, -- der Ausbau der Naheachse (B 41), -- der Ausbau der B 255 von der A 3 bei Montabaur bis zur Grenze mit Hessen bei Herborn, -- der Ausbau der sog. Nistertalstraße (L 288, L 281, L 288, L 280) sowie -- die Schaffung einer grenzüberschreitenden Straßenverbindung von der Autobahn A 8 (Pirmasens/Zweibrücken) nach Bitche (Frankreich) als Landesstraße. Daneben sind die innerregionalen Straßenverkehrsverbindungen in den strukturschwachen Räumen -- vor allem auch im Zusammenhang mit der Konversion -- bedarfsgerecht zu verbessern. Schwerpunkte sind der Bau von Ortsumgehungen, der Ausbau von Ortsdurchfahrten, die Sanierung von Straßen und Brücken sowie die Förderung von Verkehrsbauten des öffentlichen Personennahverkehrs. In den Grenzgebieten erweist sich zunehmend die Verbesserung von grenzüberschreitenden regionalen Straßen- und Radwegeverbindungen als erforderlich. Für die Verkehrsbedienung in der Fläche ist der Erhalt und die Fortentwicklung eines strukturpolitisch notwendigen Schienennetzes in Vereinbarungen zwischen dem Land Rheinland- Pfalz und der Deutschen Bahn AG für den Schienenpersonennahverkehr abgesichert worden. Die Landesregierung verfolgt gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG die Einführung des Integralen Taktfahrplans (ITF) im Rahmen einer grundlegenden Neugestaltung und Attraktivierung des ÖPNV auf Schiene und Straße. Bereits in der Vorstufe des Integralen Taktfahrplans ab Mai 1994 waren die meisten Schienenstrecken der Regionen West- und Rheinpfalz einbezogen. In der weiteren Ausbauphase wird schrittweise für ganz Rheinland-Pfalz ein Stundentakt an allen Tagen der Woche mit kürzestmöglichen Umsteigezeiten in den Bahnhöfen und auf der Basis moderner Fahrzeuge eingeführt. Die Konzeption umfaßt auch die Einrichtung schneller Regionalverbindungen mit Neigetechnik- Fahrzeugen, z. B. auf den Relationen Saarbrücken--Mainz-- Frankfurt, Saarbrücken--Trier--Köln und Trier/Luxemburg-- Koblenz--Frankfurt. Die an diesen Strecken gelegenen Fahrzeiten zwischen Mittel- und Oberzentren können mit dieser Technik um 20 bis 30 % verkürzt werden; die Regionen erfahren dadurch im Hinblick auf die Erreichbarkeit eine erhebliche Aufwertung. Von großer Bedeutung für die Entwicklung der Westpfalz ist die Schnellbahnverbindung Paris--Saarbrücken--Kaiserslautern-- Mannheim. Der noch in diesem Jahrzehnt zu erwartende Halt der Hochgeschwindigkeitszüge in Kaiserslautern wird die Standortgunst der Westpfalz spürbar verbessern. Der Schienenschnellverkehr soll noch in den 90er Jahren aufgenommen werden. Gleichermaßen struktur-, verkehrs- und umweltpolitischen Zielen dient die in den Standorträumen Kaiserslautern und Trier verfolgte Einrichtung von Güterverkehrszentren. Sie sollen vorrangig die Verlagerung des Güterverkehrs auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße unterstützen; durch Ansiedlung hochwertiger Logistikfunktionen haben sie aber auch große Bedeutung für die regionale Wirtschaft. Im Bereich des Schienengüterverkehrs wurden für die zwei Modellräume Westerwald und Nahetal die Möglichkeiten zu einer wirtschaftlichen Bedienung des Schienengüterverkehrs gutachterlich untersucht. Als Ergebnis ist festzuhalten, daß zur Sicherung der Anbindung im Schienengüterverkehr Kostensenkungen bei Trassen- und Betriebskosten notwendig sind. Es bleibt abzuwarten, welches Betriebskonzept die DB AG hierzu künftig verfolgen wird. Die Landesregierung verfolgt die Neugestaltung des ÖPNV als eine verkehrspolitische Schwerpunktaufgabe. Ziel ist die Schaffung flächendeckender integrierter Nahverkehrsangebote mit dem Schienenverkehr als Rückgrat der Verkehrsbedienung. Im Sinne der zum 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Regionalisierung verfolgt das ÖPNV-Konzept des Landes die Neugestaltung des ÖPNV vorrangig in Initiative und Verantwortung der kommunalen Gebietskörperschaften bei gleichzeitiger Bereitstellung besonderer Finanzierungsmittel sowohl im ÖPNV als auch im Schienenpersonennahverkehr in Höhe von rd. 750 Mio. DM im Doppelhaushalt 1994/95. Das Nahverkehrsgesetz greift die bisherigen Vorgaben im Rahmen des ÖPNV-Konzeptes auf; es ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. 2.6 Forschungs- und Technologieförderung Damit die technologische Entwicklung auch den strukturschwachen ländlichen Räumen zugute kommt, werden die Standortentscheidungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch unter regionalpolitischen Gesichtspunkten getroffen. Mit der Gründung der Universitäten Trier und Kaiserslautern Anfang der 70er Jahre wurden bislang hochschulferne Landesteile wie das Eifel-Hunsrück-Gebiet und die Westpfalz stärker in die Forschungs- und Wissenschaftsinfrastruktur eingebunden. An diesen Standorten wurden zukunftsträchtige Forschungsschwerpunkte geschaffen. Der Technologie- und Wissenstransfer zugunsten der Wirtschaft stimuliert die Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren und trägt zur Verbesserung der Beschäftigungschancen bei. Durch ein dichtes Netz von Technologievermittlungsstellen bei Kammern, Universitäten und der Fachhochschule sowie durch die Einrichtung anwendungsorientierter fachbezogener Transferstellen sollen auch die ländlichen Regionen stärker in den Technologietransfer einbezogen werden. Bei der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie des Einsatzes moderner Technologien wird im Rahmen der bestehenden Landesprogramme und unter ausschließlichem Mitteleinsatz aus diesen Programmen in den strukturschwachen Gebieten ein besonderer regionalpolitischer Akzent gesetzt. So können z. B. in GA-Gebieten technologieorientierte Beratungen mit einer höheren Zahl von Tagewerken als in den übrigen Landesteilen gefördert werden. Unternehmen in GA- Gebieten können im Rahmen des Personaltransferprogramms ,,Innovationsassistent" für die Neueinstellung von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen für diesen Zweck einen höheren Zuschuß erhalten als außerhalb des Fördergebietes. Neben den bereits erfolgreich operierenden Technologiezentren in Kaiserslautern, Mainz und Trier wurden inzwischen auch Technologiezentren in Koblenz und Ludwigshafen in Betrieb genommen. Weiterhin wurde in Trier die Technologie-Transfer- Trier GmbH (TTT) mit finanzieller Beteiligung des Landes gegründet. TTT soll den Transfer neuer Informations- und Kommunikationstechniken in den strukturschwachen Regionen erleichtern. Mit dem Aufbau und der Förderung anwendungsorientierter Forschung außerhalb der Hochschulen wird eine breitere Streuung von Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungsförderung angestrebt. Dazu gehören im Aktionsraum die Errichtung eines ,,Instituts für mineralische und metallische Werkstoffe -- Edelsteine -- Edelmetalle" in Idar- Oberstein sowie die projektbezogene Unterstützung des Prüf- und Forschungsinstituts für die Schuhindustrie in Pirmasens. Diese Forschungseinrichtungen sollen die strukturelle Anpassung traditioneller Wirtschaftszweige an neue technologische Entwicklungen erleichtern. C. Förderergebnisse 1994 (gewerbliche Wirtschaft/Infrastruktur) -- Gewerbliche Wirtschaft: p Im Jahre 1994 wurden rd. 28,7 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 115 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen von 350 Mio. DM bewilligt. Mit diesen Investitionsvorhaben sind die Voraussetzungen für die Einrichtung von 1 069 neuen Dauerarbeitsplätzen und die Sicherung von 121 bestehenden Arbeitsplätzen geschaffen worden. p Schwerpunkte der geförderten Investitionstätigkeiten liegen dabei auf Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen (85 % der bewilligten Mittel), die aus regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkten die größte Bedeutung für strukturschwache Regionen haben. -- Infrastruktur: p Im Jahre 1994 wurden 23 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 17 Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 44,5 Mio. DM bewilligt. Schwerpunkte liegen hier in den Bereichen Industriegeländeerschließung und Auf- und Ausbau von Anlagen zur Beseitigung von Abwasser und Entsorgung von Abfall mit 90 % der bewilligten Mittel. p Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den Infrastrukturprojekten gewährt wurde, beträgt 52 % der Investitionskosten. Förderergebnisse (1992 bis 1995) Die Förderergebnisse in den Jahren 1992 bis 1995 nach ,,kreisfreien Städten/Landkreisen (soweit zum Fördergebiet der GA gehörend, sind im Anhang 13 dargestellt. D. Verwendungsnachweiskontrolle Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise handelt es sich um eine Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Subventionsgewährung sowie der Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA), die allerdings bei weitem nicht die Erfordernisse einer Erfolgskontrolle der regionalen Wirtschaftsförderung, wie sie im 6. Abschnitt des Teils I des 24. GA-Rahmenplanes dargestellt werden, erfüllen kann. Gleichwohl gehört die Verwendungsnachweiskontrolle zu der den Ländern obliegenden Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA). Für das Jahr 1994 hat die Verwendungsnachweiskontrolle im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) für Rheinland-Pfalz folgendes ergeben: Im Jahr 1994 wurden zu Lasten des Jahres 1994 für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft8,60 Mio. DM und für kommunale Infrastrukturmaßnahmen9,58 Mio. DM also insgesamt18,18 Mio. DM bewilligt. Ausgezahlt wurden in diesem Zeitraum unter Einbeziehung von Bewilligungen aus Vorjahren40,97 Mio. DM Im Jahre 1994 geprüfte Verwendungsnachweise:211 Vorhaben Beanstandungen aus unterschiedlichen Gründen97 Fälle in41 Fällen wurden wegen zu Unrecht erhaltener Zuschüsserd. 1,26 Mio. DM zurückgefordert. 10. Regionales Förderprogramm ,,Saarland" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt mit der Arbeitsmarktregion Saarbrücken das gesamte Saarland als Normalfördergebiet. Gleichzeitig ist das Saarland gem. Beschluß des Planungsausschusses vom 6. März 1992 in das Sonderprogramm ,,Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zum Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur in Steinkohlenbergbauregionen" aufgenommen worden. Die zum gesamten Aktionsraum gehörenden fünf Kreise und ein Stadtverband sind im Anhang 14 aufgelistet. Weitere Kennzahlen zum Aktionsraum sind (Stand: 31. Dezember 1994): -- Einwohner1 084 201 -- Fläche in qkm2 569,91 -- Einwohner pro qkm422 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes Normalfördergebiet Das Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ist zum 1. Januar 1994 neu festgelegt worden. Die hierfür verwendeten Indikatorenwerte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Sie bestätigen im Rahmen des gewählten Abgrenzungssystems die Förderbedürftigkeit der Arbeitsmarktregion Saarbrücken. Sonderprogrammgebiet Die traditionell große Bedeutung der Montanindustrie für die Beschäftigung im Saarland hat bei strukturellen Anpassungsprozessen immer wieder zu einer starken Belastung des Arbeitsmarktes geführt. Das Saarland ist aufgrund der Arbeitsplatzverluste im Montanbereich in erheblicher Höhe daher in ein Sonderprogramm aufgenommen worden. Die in der Kohlerunde 1991 vereinbarten Kapazitätsanpassungen stellen eine weitere Belastung des Saarbergbaus dar. Zu diesem Zweck haben die Saarbergwerke ein Optimierungskonzept eingeleitet, das bis 1995 die weitere Konzentration des Bergbaus auf drei Förderstandorte vorsieht. Gemäß der in der Kohlerunde 1991 erzielten Ergebnisse partizipiert das Saarland am regionalpolitischen ,,Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zum Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur in Steinkohlenbergbaugebieten" (Laufzeit vom 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1995). Entsprechend dem Beschluß des Planungsausschusses vom 6. März 1992 stellt der Bund insgesamt Barmittel in Höhe von 35 Mio. DM zur Verfügung, die in den Jahren 1993 bis 1996 jeweils fällig werden. 2.2 Weitere aktuelle Indikatoren zur wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Allgemeine Beurteilung der wirtschaftlichen Situation Bei der Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsbereiche ist das Saarland in den letzten Jahren auf dem Weg zu einer ausgeglichenen Wirtschaftsstruktur merklich vorangekommen. Gleichwohl besteht aber auch heute noch eine starke Abhängigkeit vom Montansektor, die sich im wesentlichen auf die erst 1959 erfolgte Eingliederung des Saarlandes zurückführen läßt. Während bei Beginn des wirtschaftlichen Aufschwungs die Grundlagen für die heutige Produktionsverteilung in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurden, war der Aufbau einer differenzierten Industrie- und Dienstleistungsstruktur im Saarland in diesem Zeitraum nicht möglich. Der folgende Überblick verdeutlicht die bisherige Diversifizierung sowie den bestehenden Druck zur Umstrukturierung der saarländischen Wirtschaft. Der primäre Sektor (Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei) besitzt nach wie vor einen geringen Stellenwert im Saarland. Die Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf die einzelnen Wirtschaftssektoren belegt, daß zwischen 1974 (0,3 %) und 1993 (0,4 %) nur ein geringes Wachstum stattfand. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland ist damit der Anteil der Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei (1993: 0,9 %) weiterhin unterdurchschnittlich vertreten. Bezogen auf den sekundären Sektor hat sich das Saarland der Entwicklung in den alten Ländern angenähert. Während 1974 noch 60,6 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Bereich tätig waren, sank die Zahl bis 1993 auf 48 % (Bund: 43,7 %). Dieser Prozeß stellt eine enorme wirtschaftliche und beschäftigungswirksame Umwälzung für das Saarland dar. So mußte der Bergbau zwischen 1961 und 1993 eine Verringerung der Beschäftigtenzahlen in Höhe von 33 269 hinnehmen. In der Stahlindustrie wurde im gleichen Zeitraum ein Abbau von 28 841 vorgenommen. Dies bedeutet, daß allein diese beiden Industriezweige durchschnittlich rd. 2 000 Arbeitsplätze pro Jahr im Verlauf von über 30 Jahren abgebaut haben. Das nach wie vor große Strukturgewicht des Bergbaus läßt sich daran ablesen, daß im Jahre 1993 14,8 % aller saarländischen Industriebeschäftigten (Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe) in diesem Sektor tätig waren. Die entsprechende Zahl für den Bund beläuft sich auf 2,1 %. Aufgrund der Kohlerunde 1991 konzentriert der Saarbergbau seine Förderstandorte mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit. Ein drastischer Arbeitsplatzabbau ist die Folge. Ziel der Unternehmensstrategie der Saarbergwerke AG ist es, durch ein Optimierungskonzept Anpassungen vorzunehmen, die in der Kohlerunde 1991 vereinbart wurden. Mit der im Rahmen des Optimierungskonzeptes zwischenzeitlich realisierten Konzentration auf drei Förderstandorte ist ein Förderrückgang im Saarland von 8,7 Mio. t SKE (1990) auf 7,4 Mio. t SKE ab 1995 und ein Belegschaftsabbau von 19 600 (1990) auf weniger als 15 000 im Jahr 1997 vorgesehen (1993: 17 771). Im Hinblick auf die besondere strukturpolitische und damit arbeitsmarktpolitische Bedeutung des Bergbaus im Saarland stellen diese Belastungen, besonders in Zeiten wirtschaftlicher Rezession, hohe Anforderungen an die regional- und sozialpolitische Flankierung. Der Bund hat in seiner Eigenschaft als Hauptanteilseigner der Saarbergwerke das unternehmensstrategische Konzept des Konzerns durch einen externen Berater überprüfen lassen. Auch sind Überlegungen bekannt geworden, grundlegende Änderungen in der Eigentümerstruktur durchzuführen. Insgesamt lassen die damit verbundenen Perspektiven einen weiteren Arbeitsplatzabbau im saarländischen Bergbau befürchten, der einen erheblichen regional- und sozialpolitischen Flankierungsbedarf nach sich ziehen wird. Auch im Bereich der Stahlindustrie weist das Saarland mit 10,8 % der Industriebeschäftigten gegenüber dem Bund mit 2,1 % (1993) einen noch immer weitaus höheren Strukturanteil auf. Trotz erheblicher Anpassungsleistungen in den letzten Jahrzehnten bedeutet dies für das Saarland eine enorme Herausforderung bei tiefgreifenden Strukturkrisen und Konjunktureinbrüchen auf dem Stahlmarkt. So haben die Auswirkungen der Rezession sowie der Konkurs der Saarstahl AG im Jahre 1993 auch zu einem erheblichen Personalabbau bei einer Reihe von Tochterunternehmen geführt. Die im Zuge dieser Krise verlorengegangenen Arbeitsplätze fehlen auf dem saarländischen Arbeitsmarkt. Der Personalbestand der Saarhütten hat im Jahr 1994 gegenüber 1993 um 2,6 % abgenommen. Per 31. Dezember 1994 beschäftigten die Saarhütten mit insgesamt 11 604 Arbeitnehmern 319 weniger als zum 31. Dezember 1993. Die in den letzten Monaten begonnenen und noch bevorstehenden Investitionen, wie z. B. die neue Stranggußanlage bei der AG der Dillinger-Hüttenwerke sowie die bereits angelaufene Modernisierung der Drahtstraße bei der Saarstahl AG i. K. in Saarbrücken-Burbach zeigen, daß die Unternehmen Vorsorge dafür treffen, um auch in Zukunft ihre Marktposition behaupten zu können. Trotz des guten Stahljahres 1994 ist die europäische Stahlindustrie nicht vor einer erneuten Krise sicher. Die weitere Zunahme von Importstählen aus Osteuropa bei nachlassender Auslandsnachfrage (v. a. aus China und den USA) läßt befürchten, daß der sozialverträgliche Anpassungsprozeß in Gefahr gerät und weitere Freisetzungen in der ohnehin bedrohten Stahlindustrie folgen werden. Zum beschäftigungsstärksten Wirtschaftszweig im verarbeitenden Gewerbe hat sich seit Mitte der 60er Jahre der Straßenfahrzeugbau mit seinen Zulieferbetrieben entwickelt. Bezogen auf die Gesamtbeschäftigtenstruktur im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe waren 1993 14,4 % im Straßenfahrzeugbau tätig. Im Bundesdurchschnitt waren es zur gleichen Zeit 11,8 %. Die allgemeine Tendenz zum ,,global sourcing" sowie die veränderten Hersteller-Zulieferer-Verhältnisse werden dazu führen, daß die absolute Zahl der Zulieferer abnehmen wird. Aufgrund des hohen Strukturgewichts des Automobilbaus dürfte diese Negativentwicklung das Saarland um so härter treffen. Unterdurchschnittlich vertreten -- im Vergleich zum Bund -- sind dagegen die Elektrotechnik und die chemische Industrie. Defizite bestehen weiterhin im Investitionsgüter und Verbrauchsgüter produzierenden Gewerbe. Weiterhin unterrepräsentiert ist der Dienstleistungssektor im Saarland. Der bis Mitte der 80er Jahre noch gewachsene Abstand zur Bundesrepublik Deutschland in den Anteilswerten ist jedoch zuletzt deutlich kleiner geworden. Den 52,5 % sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Saarland im Jahr 1993 stehen 55,3 % im Bundesgebiet gegenüber. Wachstumsträger im Saarland sind dabei insbesondere der Handel, Kredit und Versicherungsunternehmen sowie die Rechts- und Wirtschaftsberatung. Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosenquote des Saarlandes lag 1994 trotz einer Annäherung in den letzten Jahren mit 12,1 % noch weit über dem Bundesdurchschnitt von 9,2 %. In 1995 wurde der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland leicht verringert; die Arbeitslosenquote betrug im September 1995 im Bundesgebiet (West) 9,0 % gegenüber 11,3 % im Saarland, was 125,6 % des Bundesdurchschnitts der alten Länder entspricht. Ende August 1995 waren 42,3 % der gemeldeten Arbeitslosen länger als ein Jahr arbeitslos. Im Bund (West) 33,8 %. Einkommen/Bruttoinlandsprodukt Die wirtschaftlichen Probleme zeigen sich auch in der Differenz zwischen dem Bruttinlandsprodukt (BIP) je Einwohner in den alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland und dem Saarland. Obwohl der Unterschied in den letzten Jahrzehnten niedriger lag als in den siebziger Jahren, betrug der Abstand zum Bund 1994 noch 15,2 %. Betriebsgrößenstruktur Die Betriebsgrößenstruktur ist eng mit der sektoralen Wirtschaftsstruktur verbunden. Fast 65,9 % aller Industriebeschäftigten im Saarland waren 1993 in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten tätig, während dieser Anteil im Bundesdurchschnitt nur 48,1 % betrug. Nach wie vor hat das Saarland ein Defizit an kleinen, selbständigen Einbetriebsunternehmen, welche praktisch in allen einschlägigen Studien zur Beschäftigungsdynamik als die einzigen Wachstumsträger angesehen werden. Die Prägung des lokalen Wirtschaftsmilieus durch eine großbetriebliche, auf dem Montanbereich bezogene Industriestruktur hat auch einen empfindlichen Mangel an standorterfahrenen Unternehmerpersönlichkeiten zur Folge. Dieser Mangel erschwert die Lösung von Unternehmenskrisen und Nachfolgeproblemen in den bestehenden Unternehmen der Industrie und des Handwerks, aber auch die Gründung neuer Unternehmen in zukunftsträchtigen Bereichen. Aktuelle Indikatoren Informationen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des Aktionsraums sind der Tabelle 2 zu entnehmen. B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA 1.1 Normalgebietsförderung Die nachfolgend genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel für das Normalfördergebiet dienen der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Verbesserung der Infrastruktur, wobei vorrangig folgende Ziele angestrebt werden: In den Jahren 1996 bis 2000 soll im gesamten Fördergebiet des Saarlandes ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft in Höhe von rd. 2,15 Mrd. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Höhe von 23,20 Mio. DM gefördert werden. Hierfür sollen GA-Haushaltsmittel in Höhe von 329,5 Mio. DM eingesetzt werden (siehe Finanzierungsplan, Tabelle Nr. 3). Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellt Plandaten dar. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben daher eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Investitionskategorien. Mit der Verabschiedung des 24. Rahmenplans wurden -- über die bisherige Förderung gewerblicher Investitionen und wirtschaftsnaher Infrastrukturinvestitionen hinaus -- im Rahmen einer mehrjährigen Testphase erstmals neue Fördermöglichkeiten eröffnet. Das Saarland hat eine effiziente Aufgabenverteilung für die aus den EU- und Landesprogrammen resultierenden Finanzmittel vorgenommen. Damit wird gewährleistet, daß sich die verschiedenen strukturpolitischen Aktivitäten zu einer Gesamtstrategie zusammenfinden. So reichen die aus den o. g. Programmen vorgesehenen Ansätze aus, um die entsprechenden Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Humankapitalbildung und Forschung und Entwicklung ausreichend zu bedienen. Für den Bereich Schulung liegt jedoch kein entsprechendes Landesprogramm vor. Der in diesem Bereich bestehende Bedarf soll daher mit zusätzlichen GA-Mitteln gedeckt werden. Zu diesem Zweck sollen im Saarland Schulungsleistungen nur in Verbindung mit einem Investitionsvorhaben bezuschußt werden, das in die Förderung im Rahmen der GA ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" einbezogen ist. Die Förderung soll sich auf die Kosten für Schulungsmaßnahmen für Beschäftigte in KMU erstrecken, die von Externen erbracht werden. Die Schulungsleistungen müssen auf die betrieblichen Bedürfnisse des antragstellenden Unternehmens ausgerichtet sein und die Arbeitnehmer auf Anforderungen vorbereiten, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und für seine weitere Entwicklung von Gewicht sind. Im Rahmen der auch für den Bereich wirtschaftsnaher Infrastruktur gegebenen Möglichkeiten der Förderung von nichtinvestiven Maßnahmen wird es vor allem das Ziel sein, durch die Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen die Maßnahmenträger bei der Vorbereitung der Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses zu unterstützen, um somit die Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Hierfür sind im Zeitraum 1996 bis 2000 insgesamt 0,5 Mio. DM vorgesehen. Für die Fördergebiete der GA können entsprechend den Vorgaben der Ziffer 1.6 des Teils II des 24. Rahmenplans ,,integrierte regionale Entwicklungskonzepte" (REK) erarbeitet werden. Das gesamte Saarland stellt nach dem Klemmer-Gutachten eine zusammenhängende Arbeitsmarktregion dar, die auch Fördergebiet der GA ist. Für diese Region ist -- unter Beteiligung der verschiedenen Politikbereiche -- Mitte 1993 -- vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen ein ,,Standortentwicklungskonzept" erstellt worden, das auf der Basis einer Stärken-Schwächen- Analyse die zukünftige Handlungsfelder und -Entwicklungsziele dieses Raumes festlegt. Ergänzt wird das Standortentwicklungskonzept, das z. Zt. fortgeschrieben wird, durch aktuelle Berichte der verschiedenen Politikbereiche. Jüngstes Beispiel ist der 1995 erstellte Bericht der ,,Sachverständigenkommission Forschung und Entwicklung im Saarland". 1.2 Sonderprogrammförderung Das Sonderprogramm ,,Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen und zum Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur in Steinkohlenbergbaugebieten" wurde vom Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" am 6. März 1992 für ausgewählte Arbeitsmarktregionen Nordrhein-Westfalens und für das Saarland beschlossen und von der EG-Kommission am 31. Juli 1992 genehmigt. Bei einem Gesamtvolumen von 70 Mio. DM für das Saarland stehen im Jahre 1996 17,5 Mio. DM GA-Haushaltsmittel zur Verfügung. Hiervon sollen 10 Mio. DM auf die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und 7,5 Mio. DM auf die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur entfallen (siehe Tabelle Nr. 3). 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen 2.1 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Die EU beteiligt sich, wie bereits in den vergangenen Jahren geschehen, im Rahmen des EFRE an Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung im Saarland. Ab 1994 werden neue Förderprogramme anlaufen bzw. sind neue Förderprogramme angelaufen: das Ziel-2-Programm 1994 bis 1996, das Ziel-5 b-Programm 1994 bis 1999 und einige Gemeinschaftsinitiativen, wie RECHAR-II 1994 bis 1997, RESIDER-II 1994 bis 1997, INTERREG-II 1994 bis 1999, LEADER-II 1994 bis 1999, KONVER 1994 bis 1997 und KMU 1994 bis 1999. Von seiten der EU wurde das Ziel-2-Programm 1994 bis 1996 im EFRE-Programmteil mit 34,378 Mio. ECU ausgestattet. Im Ziel-5 b-Programm 1994 bis 1999 sind es 7,494 ECU. Für das INTERREG- II-Programm 1994 bis 1999 sind insgesamt 8,64 Mio. ECU vorgesehen. Für die Gemeinschaftsinitiativen RECHAR-II wird die EU im EFRE-Teil 4,382 Mio. ECU, für RESIDER-II im EFRE-Teil 9,002 Mio. ECU, für LEADER-II 0,598 Mio. ECU, KONVER 1,24 Mio. ECU und KMU 1,54 Mio. ECU bereitstellen. Aus dem Ziel-2-Programm werden Teile des Stadtverbandes Saarbrücken sowie der Landkreise Saarlouis und Neunkirchen gefördert. Das Ziel-5 b-Programm sieht eine Förderung von Teilen der Landkreise Merzig-Wadern, Saarpfalz und St. Wendel vor. Die Fördergebietskulisse der verschiedenen Gemeinschaftsinitiativen sind im wesentlichen identisch mit denen der Ziel-2- bzw. Ziel-5 b-Gebiete. Das RESIDER-II- Programm umfaßt Teile des Stadtverbandes Saarbrücken, der Landkreise Saarlouis, Neunkirchen und Saarpfalz. Das RECHAR- II-Programm sieht eine Förderung von Teilen des Stadtverbandes Saarbrücken und der Landkreise Saarlouis und Neunkirchen vor. Das KONVER-Programm wird auf Teile des Landkreises St. Wendel und des Stadtverbandes Saarbrücken begrenzt sein. Die Entwicklungsschwerpunkte dieser Programme lassen sich zusammenfassend wie folgt darstellen: -- Forschungs- und Technologielandschaft, Infrastruktur, -- Ökologie, Energie, Wirtschaft, -- Wissens- und Technologietransfer, -- Zukunftsenergie- und Ökologieprogramm, -- Förderung der Humanressourcen, -- Grenzüberschreitende Aktionen, -- Fremdenverkehrsförderung, -- Interregionale Kooperation, vorbereitende und begleitende Maßnahmen, Evaluierungen, Technische Hilfe. Im Rahmen des INTERREG-Programms wurde in Zusammenarbeit zwischen saarländischen und lothringischen Stellen mit einer Machbarkeitsstudie die Schaffung einer europäischen Entwicklungszone (,,EUROZONE") lanciert, die eine gezielte Optimierung des grenzübergreifenden Standortangebotes zum Inhalt hat. Um den Kern einer gemeinsamen Industrie- und Gewerbeflächenpolitik an und auf der Grenze im grenzübergreifenden Agglomerationsraum Saarbrücken--Saarlouis- -Moselle/Est sollen die Standortvorteile beider nationaler Kontexte soweit gebündelt werden, daß ein einzigartiges Standortangebot entsteht: Hierzu zählen unter anderem spezifische Dienstleistungen, die kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in die beiden größten Teilmärkte des europäischen Binnenmarktes erleichtern sollen. 2.2 Aufstockung der GA-Haushaltsmittel durch zusätzliche Landesmittel Die regionale Wirtschaftsförderung ist im Saarland eines der zentralen wirtschaftspolitischen Handlungsinstrumente. Da die Gemeinschaftsaufgabe seit langen Jahren nur eine unzureichende Mittelausstattung für dieses wichtige Aufgabenfeld vorsieht, hat das Saarland aus eigenen Landesmitteln den Handlungsrahmen in der regionalen Strukturpolitik verbessert und das ,,Landesprogramm zur Verbesserung der regionalen Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur" geschaffen. Die GA-Mittel und die Landesprogramm-Mittel werden auf verschiedene Aufgabenbereiche aufgeteilt, um eine Zersplitterung und damit Effizienzminderung der eingesetzten Gelder zu vermeiden. So werden mit GA-Mitteln nur noch produktive Investitionen, Industriegeländeerschließung und Revitalisierungsmaßnahmen finanziert, während die übrigen regionalwirtschaftlichen Aufgaben ausschließlich, die Investitionsförderung sowie die Geländeerschließung zusätzlich mit dem Landesprogramm wahrgenommen werden. Die Förderung aus Landesprogramm-Mitteln erfolgt in Anlehnung an den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe. Im Jahre 1996 sind für die Förderung von produktiven Investitionen 9,4 Mio. DM, für Maßnahmen zur gewerblichen Erschließung 7,2 Mio. DM, und für private Fremdenverkehrsmaßnahmen 1,7 Mio. DM Landesprogramm-Mittel vorgesehen. 2.3 Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur Eine leistungsfähige verkehrsinfrastrukturelle Ausstattung ist für die Wettbewerbsfähigkeit einer Region von großer Bedeutung. Die Bemühungen, noch bestehende Mängel in der Standortausstattung zu beseitigen, müssen die regionale Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik begleiten. Der Ausbau der saarländischen Verkehrsinfrastruktur verläuft in zwei Schwerpunkten: -- Verbesserung der fernräumigen Erreichbarkeit durch die Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße und Luftfahrt. -- Verbesserung der Verkehrssituation innerhalb des Landes durch Ausbau und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Der Ausbau des saarländischen Fernstraßennetzes ist -- bis auf wenige Ortsumgehungen -- weitgehend abgeschlossen. Was noch fehlt, sind wichtige Lückenschlüsse. -- Weiterbau der A 8 mit Anschluß an die A 31/E 25 in Luxemburg, -- Bau der B 269 von der A 8 bei Ensdorf bis zur französischen A 4 bei St. Avold. Darüber hinaus hat das Saarland ein hohes Interesse an der Komplettierung des bundesdeutschen Autobahnnetzes insbesondere in folgenden Teilabschnitten -- Lückenschluß A 1 zwischen Mehren und Tondorf/Blankenheim, -- weiterer Ausbau der B 10 Richtung Landau. Diese Maßnahmen würden eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsanbindung in das Gebiet Rhein/Ruhr bzw. den Raum Karlsruhe/Stuttgart zur Folge haben und sind von daher für das Saarland von hoher Bedeutung. Bezogen auf den Verkehrsträger Schiene hat für das Saarland die Realisierung der europäischen Hochgeschwindigkeitseisenbahnverbindung von Paris über Saarbrücken und Mannheim nach Frankfurt und weiter nach Berlin höchste Priorität. Die Planung dieser Verbindung ist im Gange. Mit der Einleitung erster Planfeststellungsverfahren im Streckenabschnitt Saarbrücken--Mannheim ist in Kürze zu rechnen. Seit 1987 verfügt das Saarland mit der Inbetriebnahme des ersten Teilstücks der ausgebauten Saar und des Hafens Saarlouis--Dillingen über einen leistungsfähigen Anschluß an das europäische Binnenwasserstraßennetz. Zur Zeit ist das Teilstück zwischen Saarlouis und Saarbrücken im Bau. Mit der Fertigstellung dieses Teilabschnitts ist voraussichtlich in 1998/99 zu rechnen. Im Verlauf dieser weiteren Ausbaumaßnahmen ist auch der Bau weiterer Häfen geplant -- ein öffentlicher Hafen in Völklingen-Fenne, -- Werkshäfen in Völklingen Nauweiler Gewann und in Saarbrücken-Burbach. Mit der Verfügbarkeit des Wasserstraßenanschlusses bis Saarlouis--Dillingen konnte insbesondere die saarländische Stahlindustrie erhebliche Transportkostenvorteile realisieren. Auch die übrige saarländische Wirtschaft erkennt in zunehmendem Maße die Kostengünstigkeit des Wasserwegs als Transportmedium und transportiert zunehmende Mengen. Das innersaarländische Straßennetz ist -- von wenigen Ausnahmen abgesehen -- gut ausgebaut und genügt den Anforderungen. In den letzten Jahren hat die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. Insofern ist auch die Verbesserung und Steigerung der Attraktivität des ÖPNV landesweit ein Beitrag zur Erhöhung der Standortqualität. Einen wichtigen Beitrag dazu liefert der Bau der Saarbahn, zunächst in einem ersten Bauabschnitt von Saargemünd über Saarbrücken bis nach Lebach. Mit dem Bau der Saarbahn wurde im Frühjahr 1995 begonnen. Im Bereich der Luftfahrt verfügt der Verkehrsflughafen Saarbrücken über wichtige Luftverbindungen zu den großen deutschen Wirtschaftszentren sowie über entsprechende Umsteigeverbindungen zu den weiteren europäischen und interkontinentalen Zielen. Die saarländische Landesregierung hat 1992 ein Entwicklungskonzept für den Flughafen beschlossen, das u. a. die Modernisierung der Abfertigungskapazitäten, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Flughafens und weitere strukturverbessernde Maßnahmen beinhaltet. 2.4 Forschungs- und Technologieförderung, Telekommunikation Ein zentraler Schlüssel für die erfolgreiche Modernisierung und Umstrukturierung des Wirtschaftsstandortes Saarland ist eine konsequente und zielgerichtete Forschungs- und Technologiepolitik. Sie gründet sich im wesentlichen auf drei Säulen: -- der Schaffung und dem Ausbau der Forschungsinfrastruktur sowie der Stärkung der technologieorientierten Bereiche der Hochschulen -- der direkten finanziellen Unterstützung von Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen -- der indirekten Förderung saarländischer Unternehmen durch Dienstleistungsangebote öffentlich geförderter Technologietransfer- und Beratungseinrichtungen. Der Auf- und Ausbau der Forschungsinfrastruktur hat im Saarland zur Bewältigung des notwendigen wirtschaftlichen Strukturwandels, zur Abkoppelung von der einseitigen Ausrichtung auf die Montanbereiche und damit der Ermöglichung einer wirtschaftlichen Gesundung eine herausragende Bedeutung. Mit der Einrichtung einer technischen Fakultät mit den Fachbereichen Informatik, Werkstoffwissenschaften und Fertigungstechnik sowie Elektrotechnik an der Universität des Saarlandes wurde 1990 der Wandel der bis dahin mehr geisteswissenschaftlich ausgerichteten Hochschule hin zu einer mehr natur- und ingenieurwissenschaftlichen Orientierung eingeleitet. Neben den bereits bestehenden Instituten für Wirtschaftsinformatik (IWI) und dem Institut für zerstörungsfreie Prüfverfahren (IzfP) wurden zusätzlich mehrere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit dem Ziel sowohl einer engen Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Landes als auch mit Unternehmen gegründet. Hierzu zählen insbesondere das Institut für Neue Materialien (INM), das Fraunhofer-Institut für Biomedizinische Technik (IBMT), das Deutsche Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI), die Gesellschaft für Umweltkompatible Prozeßtechnik (upt), das Max-Planck-Institut für Informatik (MPI) sowie das Internationale Begegnungszentrum für Informatik (IBFI, Schloß Dagstuhl). Mit dem geplanten Aufbau eines Science-Parks in unmittelbarer Nähe zur Universität soll einerseits innovativen Unternehmen die Möglichkeit der mittelbaren Nutzung des vorhandenen Forschungspotentials gegeben werden. Andererseits soll der Science-Park jungen Hochschulabsolventen und Wissenschaftlern eine Startmöglichkeit zur Gründung einer eigenen Firma bieten. Zur Stärkung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit werden kleine und mittlere Unternehmen durch die Landesregierung mit einer Reihe von direkten Fördermaßnahmen unterstützt. Zu nennen sind hier insbesondere das Forschungs- und Technologieprogramm, das Produktionseinführungsprogramm, das Programm zur Innovationsförderung sowie das Aktionsprogramm zur Förderung technologieorientierter Jungunternehmen. Eine Fördermaßnahme für Auftragsforschungen wird derzeit vorbereitet. Die Programme dienen dazu, den Unternehmen Anreize zur Durchführung von Innovationen zu geben und die damit vielfach verbundenen Risiken zu vermindern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind weiterhin Einrichtungen unabdingbar, die sie bei der Stärkung ihrer Wettbewerbssituation und insbesondere bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte und Verfahren mit Rat und Tat unterstützen. Dienste wie die Information über Technik und Märkte sowie über Schutzrechte, die Vermittlung von Kooperationspartnern im In- und Ausland, die Organisation von Gemeinschaftsständen auf internationalen Messen. Information und Unterstützung bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Förderprogrammen, finanziell geförderte Betriebsberatungen durch externe Experten, gezielte Weiterbildungsangebote usw. deuten die Palette der Fördermöglichkeiten an, die im Rahmen des Technologietransfers z. B. von der Zentrale für Produktivität und Technik (ZPT) angeboten werden. Im gleichen Atemzug müssen hier auch die Einrichtungen der Hochschulen, die Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer (KWT), das Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (FITT) sowie die Beratungsstelle für Technologietransfer bei der Handwerkskammer des Saarlandes genannt werden. Die in Saarbrücken, Püttlingen, St. Ingbert, St. Wendel und Völklingen entstandenen Technologie- und Gewerbezentren bieten insbesondere jungen Technologieunternehmen umfassende Hilfen und Sicherheit in der schwierigen Anfangsphase. Eine Vielzahl der vorgenannten direkten und indirekten Hilfen wurde aus Strukturhilfeprogrammen der EU bezuschußt. Der Telekommunikationsmarkt ist weltweit der Geschäftsbereich mit den größten Wachstumsraten. Aus diesem Grunde ist die saarländische Landesregierung bemüht, das Saarland stärker an den Wachstumsimpulsen der Telekommunikation teilhaben zu lassen. Für das Saarland gilt es, die Potentiale des Telekommunikationsbereichs für den Strukturwandel entschlossen zu nutzen. Bereits jetzt ist zu beobachten, daß z. B. im deregulierten Bereich der Datenkommunikation, private Dienstanbieter später in Randregionen als in Ballungsräumen ihre Leistungen anbieten. Der Dienstbereich ist jedoch das Geschäftsfeld in der Telekommunikation, welches die größten Zuwachsraten verzeichnet. Aus diesem Grund hat die saarländische Landesregierung besondere Bemühungen gestartet, um sich im Ansiedlungsgeschäft vorrangig auf diese zukunftsträchtigen Sektoren zu konzentrieren. Die Landesregierung hat zur institutionellen Einbettung bzw. Begleitung ihrer Ziele eine Telekommunikations- und Landesinitiative beschlossen. Eine entsprechende Strategiekommission soll als externe, beratende Instanz die Entscheidungen der Landesregierung vorbereiten bzw. fachlich unterstützen. C. Fördermaßnahmen 1994 (gewerbliche Wirtschaft/Infrastruktur) 1. Normalfördergebiet -- Gewerbliche Wirtschaft Im Zeitraum Januar bis September 1995 wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe insgesamt 21 Projekte der gewerblichen Wirtschaft mit einem geplanten Investitionsvolumen von 123,4 Mio. DM bewilligt. Sie werden mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 18,13 Mio. DM gefördert. Mit diesen Investitionsvorhaben sollen 327 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden. Der durchschnittliche Investitionszuschuß beträgt 14,7 %. -- Infrastruktur Drei Investitionsprojekte im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1,786 Mio. DM wurden 1995 (Januar bis September) mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 1,190 Mio. DM gefördert. Gefördert wurde die Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen, sowie der Ausbau von Gewerbezentren. Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den o. g. Infrastrukturprojekten gewährt wurde, beträgt 66,6 % der Investitionskosten. Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft erhält zur Förderung des Ausbaus des Berufsbildungszentrums (BBZ) Mügelsberg in Saarbrücken für 1996 und 1997 pro Jahr 3 Mio. DM Finanzmittel zugewiesen. 2. Sonderprogrammgebiet Bergbauregionen Von Januar bis September 1995 wurden im Sonderprogramm Steinkohlenbergbaugebiete 37 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit einem geplanten Investitionsvolumen in Höhe von 54,0 Mio. DM bewilligt. Für diese Investitionen sind Investitionszuschüsse in Höhe von 8,4 Mio. DM eingeplant. Mit diesen Fördervorhaben sollen 423 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der durchschnittliche Fördersatz beträgt 15,6 %. 84 % der geförderten Investitionsvorhaben entfallen auf Schwerpunktorte. Im Bereich Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur wurden drei Maßnahmen mit einem Bauvolumen von 8,784 Mio. DM gefördert. Die Zuwendung betrug 4,230 Mio. DM entsprechend einer Förderquote von 48,2 %. 3. Förderergebnisse (1992 bis 1995) Die Fördermaßnahmen in den Jahren 1992 bis 1995 nach kreisfreien Städten/Kreisen/Landkreisen (soweit zum Fördergebiet der GA gehörend) werden im Anhang 13 des 25. Rahmenplans der GA dargestellt. D. Erfolgskontrolle 1. Grundsätzliches Rechtsgrundlage für die Durchführung der Erfolgskontrolle sind die Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO), die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung des Saarlandes (VV-LHO) sowie die Bewirtschaftungsgrundsätze für die Verwendung von Investitionszuschüssen an die gewerbliche Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Im Rahmen der Erfolgskontrolle wird überprüft, ob und inwieweit die mit den regionalpolitischen Maßnahmen angestrebten Ziele tatsächlich erreicht worden sind. Außerdem wird in einem weitergehenden Schritt geprüft, ob eine festgesetzte Zielverwirklichung auf den Einsatz der Regionalförderung zurückgeführt werden kann. Aufgabe der Erfolgskontrolle wird deshalb auch sein, Wirkungszusammenhänge zu ermitteln. Sie liefert Informationen für die förderpolitische Entscheidung, in welchem Maße die bisherige Regionalpolitik in unveränderter oder modifizierter Form fortgesetzt werden sollte. 2. Verwendung der Subventionen 2.1 Nachweis der Verwendung 2.1.1 Gewerbliche Wirtschaft Auf die Förderung der gewerblichen Wirtschaft finden die Bewirtschaftungsgrundsätze für die Verwendung von Investitionszuschüssen an die gewerbliche Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Anwendung. Die Zuwendungsempfängerin hat innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des beantragten Investitionsvorhabens einen vereinfachten Verwendungsnachweis gegenüber der Bewilligungsbehörde zu führen. Die Bewilligungsbehörde kann Zwischenberichte fordern. Der Verwendungsnachweis hat sich auf alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Finanzierungsmittel (einschl. Eigenmittel) und Ausgaben zu erstrecken. Die Zuwendungsempfängerin hat die Belege fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Innerhalb dieser Frist hat die Bewilligungsbehörde jederzeit das Recht, die Belege zur Prüfung anzufordern oder sie an Ort und Stelle einzusehen. Mit dem vereinfachten Verwendungsnachweis ist eine Bestätigung des den Jahresabschluß der Zuwendungsempfängerin prüfenden Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers vorzulegen, mit der die sachliche Richtigkeit des Verwendungsnachweises unter Beachtung der Bewirtschaftungsgrundsätze bestätigt wird. Zuwendungsempfängerin, die ihren Jahresabschluß nicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer prüfen können, legen eine entsprechende Bestätigung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten vor. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Zustimmung der Bewilligungsbehörde. 2.1.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur Auf die Förderung von wirtschaftsnaher Infrastruktur finden die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) Anwendung. Sie stimmen im wesentlichen mit den Bewirtschaftungsgrundsätzen unter 2.1.1 überein. 2.2 Prüfung der Verwendung Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die Verwendung des Zuschusses durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Zuwendungsempfängerin hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Sie hat die Kosten einer Prüfung durch Beauftragte der Bewilligungsbehörde zu tragen. Die Maßnahmen werden an Hand der Verwendungsnachweise durch die Fachbehörden auf Einhaltung der VOB, die wirtschaftliche, sparsame und fachtechnische Verwendung überprüft. Darüber hinaus wird durch die Bewilligungsbehörde die fristgerechte und zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Mittel kontrolliert. Der Landesrechnungshof und der Bundesrechnungshof haben aufgrund des § 91 LHO und des § 91 BHO ebenfalls ein Prüfungsrecht. Die Prüfung erstreckt sich auf die bestimmungsmäßige und wirtschaftliche Verwendung. Sie kann sich auch auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Zuwendungsempfängerin erstrecken, soweit es die Rechnungshöfe für ihre Prüfung für notwendig halten. Für Fördervorhaben, die durch die Europäische Gemeinschaft mitfinanziert werden, steht neben dem EU-Rechnungshof auch der EU-Kommission ein Prüfungsrecht zu. Der Landesrechnungshof prüft die Fördermaßnahmen im Auftrag des Bundesrechnungshofes mit. Die Prüfungen werden in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt. Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft wird in der Regel jährlich geprüft. Die letzten Prüfungen wurden in 1992, 1993 und 1994 vorgenommen. Die Prüfung der Infrastrukturförderung wurde letztmalig 1993 durchgeführt. Von Januar bis September 1995 wurden bisher 74 Verwendungsnachweise von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft geprüft. In 17 Fällen kam es zu Rückforderungen mit einer Gesamtsumme von rd. 725 TDM. Die weit überwiegende Zahl der Rückforderungen erfolgte aufgrund verringerter Investitionsvolumen. Von Januar bis September 1995 wurden bisher zwei Verwendungsnachweise von Vorhaben im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur geprüft. Es kam zu keiner Rückforderung. 11. Regionales Förderprogramm ,,Sachsen" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Freistaat Sachsen befindet sich im östlichen Teil der Bundesrepublik Deutschland und grenzt an die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern und die osteuropäischen Staaten Tschechische Republik (454 km Länge der Landesgrenze) und Polen (112 km). Die Landesgrenze hat insgesamt eine Länge von 1 316 km. Der Aktionsraum umfaßt das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen, untergliedert in die Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig. Diese bestehen nach dem Kreisgebietsreformgesetz mit Wirkung vom 1. August 1994 unter Berücksichtigung der Urteile des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 23. Juli 1994 sowie 10. November 1994 gegenwärtig aus sechs Kreisfreien Städten und 28 Landkreisen. Kennzahlen des Freistaates: -- Einwohner4 590 553 -- Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahren)3 083 974 -- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte1 701 106 -- Bevölkerungsdichte249 Einwohner/km2 -- Fläche18 412 km2 (Stand: 30. September 1994) Der Freistaat Sachsen fördert nach regionalen und sektoralen Förderpräferenzen, um eine hohe strukturpolitische Wirksamkeit und einen sparsamen Einsatz der finanziellen Fördermittel zu gewährleisten. 2. Allgemeine Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation im Aktionsraum 2.1 Sektorale Wirtschaftsstruktur Strukturwandel und Anpassung der sächsischen Wirtschaft finden ihren Niederschlag u. a. in der Verschiebung der sektoralen Beiträge zur Bruttowertschöpfung und Erwerbsstruktur. Die Veränderungen tendieren in Richtung der strukturellen Verhältnisse in Westdeutschland: das Gewicht des Dienstleistungssektors wächst deutlich, während die Anteile des Agrarsektors und des Produzierenden Gewerbes sinken. Der Dienstleistungsbereich erweitert sich vor allem durch zahlreiche Existenzgründungen, besonders im Handel, im Gaststättengewerbe sowie im dienstleistenden Bau und Handwerk. Der Beitrag des tertiären Sektors zur Bruttowertschöpfung (in jeweiligen Preisen) erhöhte sich von 55,1 % im Jahr 1990 auf 60,1 % im Jahr 1994. Knapp 60 % der gesamten Erwerbstätigen im Freistaat Sachsen waren 1994 im Dienstleistungsbereich beschäftigt. Der durch die Währungsunion ausgelöste Strukturbruch schlug sich in der Industrie, die nach wie vor ein dominierender Wirtschaftssektor in Sachsen ist, am deutlichsten nieder. Einerseits war in Sachsen im Zeitraum 1990 bis 1994 ein krisenhaft starker Rückgang an industriellen Arbeitsplätzen (hier: Energie- und Wasserwirtschaft, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe) von 1 179 551 auf 423 779 (s64,1 %) zu verzeichnen, andererseits eröffnen die nach wie vor vorhandene Branchenvielfalt sowie das Humankapital in den Unternehmen mittelfristig gute Chancen zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen Industrie. Die umfangreichen Investitionen zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen Kapitalstocks werden zunehmend produktionswirksam, so daß Anpassungsfortschritte in der Industrie unverkennbar sind. Seit Frühjahr 1993 zeigt die Produktion eine stabile Aufwärtstendenz, die Umsätze in der sächsischen Industrie haben sich 1993 erstmals seit der Wende erhöht und steigen seitdem mit wachsender Dynamik. In den einzelnen Branchen verlief die Entwicklung unterschiedlich. Herausragende Wachstumsraten des Umsatzes erzielten 1994 die Wirtschaftszweige Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden, die Herstellung von Eisen- , Blech- und Metallwaren und der Straßenfahrzeugbau. Der in Sachsen traditionelle Maschinenbau ist -- trotz drastischer Schrumpfung -- der bedeutendste Wirtschaftszweig in Sachsen. Mit mehr als 37 000 Beschäftigten in 337 Betrieben im Jahresdurchschnitt 1994 ist er der wichtigste Arbeitgeber der sächsischen Industrie. Innerhalb der Gesamtwirtschaft des Freistaates Sachsen stellt der Mittelstand inzwischen das dominierende Element dar. Von Anfang 1990 bis Mitte 1995 ist die Anzahl der Gewerbe um rund 200 000 gewachsen. Auch in der sächsischen Industrie sind klein- und mittelständische Betriebe deutlich vorherrschend; in rund 95 % aller Industrieunternehmen sind jeweils weniger als 500 Arbeitskräfte beschäftigt. Als wichtigster heimischer Energieträger dominiert die Braunkohle den Primärenergieverbrauch. Ihr Anteil betrug 1992 62,7 %. Die Braunkohlenförderung betrug 1992, trotz eines starken Rückgangs von rd. 55 % im Zeitraum 1990 bis 1992, noch immer rd. 44 % der Gesamtförderung der ostdeutschen Länder bzw. rd. 23 % der Gesamtförderung in Deutschland. Der erforderliche Umgestaltungsprozeß mit dem Ziel einer modernen leistungsstarken und umweltverträglichen Energiewirtschaft -- u. a. mit dem Ziel der Beseitigung der einseitigen Abhängigkeit von Braunkohle -- hat wesentliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Industrie und die Arbeitsmarktsituation, besonders in den Regionen südlich und nördlich von Leipzig sowie der Lausitz. Der Rückgang in der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Fischerei ist insbesondere durch die immer noch zum großen Teil niedrige Produktivität, den Kapitalmangel und auch die Einbindung der ostdeutschen Länder in den europäischen Agrarmarkt verursacht. Die Anpassungsprozesse sind noch in vollem Gange, so auch durch Schaffung ausgewogener Wirtschaftsstrukturen mit neuen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Qualität und Zukunftsträchtigkeit eines Wirtschaftsstandortes werden entscheidend durch das vorhandene Forschungs- und Entwicklungspotential bestimmt. Der wirtschaftliche Umbruch führte nicht nur im Industrie-, sondern auch im sensiblen Forschungsbereich zu einem erheblichen Kapazitätsabbau. Die gegenwärtige Situation in diesem Sektor ist gekennzeichnet durch den Aufbau und eine beginnende Konsolidierung einer leistungsfähigen universitären sowie institutionellen außeruniversitären Forschung. Außerdem ist für die Schaffung langfristig gesicherter Arbeitsplätze das Vorhandensein eigener Forschungs- und Entwicklungspotentiale in den Unternehmen erforderlich. Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologiezentren müssen diese Potentiale ergänzen und ggf. ersetzen. Junge technologieorientierte Unternehmen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung flexibler, wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstrukturen. Hemmende Faktoren für den wirtschaftlichen Um- und Neuaufbau in Sachsen sind die regionale Differenziertheit der wirtschaftlichen Entwicklung, das unzureichende Niveau der Infrastruktur sowie die über Regionen ausgedehnte Umweltbelastung. Der Fremdenverkehr stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Die attraktive Landschaft Sachsens mit dem Nationalpark Sächsische Schweiz, ca. 2 300 Flächendenkmalen sowie viele Stätten von Kunst und Kultur bilden günstige Voraussetzungen für die Entwicklung des sächsischen Tourismus. Die Grundlage seiner Entwicklung ist ein wettbewerbsorientierter und leistungsfähiger Mittelstand. Im Freistaat Sachsen wurden im Juni 1995 von den 1 341 gewerblichen Unternehmen des Beherbergungsgewerbes 74 548 Betten angeboten. 2.2 Regionale Wirtschaftsstruktur Die wirtschaftlichen Aktivitäten waren und sind im Freistaat Sachsen regional ungleichmäßig verteilt. Einerseits ist dies historisch bedingt und andererseits ist der seit der Währungsunion erfolgte sektorale Strukturwandel regional unterschiedlich abgelaufen. So findet der Zuwachs an Arbeitsplätzen im tertiären Sektor nicht an allen Standorten in dem Maße statt, wie Arbeitsplätze anderer Sektoren verlorengehen. Die Ballungsgebiete Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau konnten ihre günstigen Standortbedingungen aus den Vorjahren - - vielfältige Branchenstruktur, Agglomerationsvorteile, eine gute Verkehrsinfrastruktur -- nutzen und ab 1993 ihr Wirtschaftspotential zur Umsatzsteigerung einsetzen. Im Mai 1995 wurden rd. 47 % der gesamten von sächsischen Unternehmen erzeugten Produktion in diesen Verdichtungsräumen erwirtschaftet. Dagegen sind Gebiete, die stark landwirtschaftlich orientiert bzw. industriell und gewerblich einseitig strukturiert sind, wie z. B. die Grenzregionen zu Polen und Tschechien, der Erzgebirgskamm, die Lausitz und der Südraum Leipzig, durch eine Wirtschafts- und Infrastrukturschwäche geprägt. Hier besteht nach wie vor auf längere Sicht ein großer Anpassungsbedarf. Regional haben sich die wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesse insbesondere im Sektor Bergbau/Verarbeitendes Gewerbe ausgewirkt. Allein in den Landkreisen Aue, Zittau, Löbau, Bautzen, Riesa, Borna und Chemnitz sowie in den Städten Chemnitz und Dresden wurden im Zeitraum März 1991 bis Dezember 1993 jeweils über 10 000 Arbeitsplätze in diesem Bereich abgebaut. 3. Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes Die Anpassung an die veränderten Bedingungen und der damit verbundene Strukturwandel hat auch Umfang und Struktur der Erwerbstätigkeit nachhaltig verändert. Während die Anzahl der Erwerbstätigen deutlich gesunken ist, nahm die durchschnittliche Zahl der Arbeitslosen bis 1994 zu. Im Jahr 1995 verringerte sich die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt um 9,2 %. Der Gesamtrückgang der Erwerbstätigen im Zeitraum 1989 bis 1994 betrug in Sachsen 33,7 %, wobei sich die jährliche Abnahmerate deutlich verringerte und 1994 wieder ein leichter Anstieg der Erwerbstätigkeit zu verzeichnen ist. Wird die Entwicklung der Erwerbstätigkeit ohne die über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und § 249 h AFG geförderten Personen betrachtet, betrug deren Rückgang von 1989 bis 1994 36,3 %. Bei einer angenommenen Erwerbstätigenquote von 70 % (bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter) sind im Freistaat Sachsen mittel- und langfristig ca. 400 000 Arbeitsplätze neu zu schaffen. Die durchschnittlichen Arbeitsmarktzahlen von Sachsen (nach Angaben des Statistischen Landesamtes vom 1. Dezember 1995 und des Landesarbeitsamtes Sachsen) weisen im Vergleich zu den Vorjahren folgenden Stand auf: Die Entwicklung der Arbeitslosenquote widerspiegelt in den neuen Ländern nur unzureichend die Bilanz auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitsmarktpolitische Instrumente entlasten den Arbeitsmarkt noch immer außerordentlich stark. Unter Berücksichtigung von Arbeitslosen, Arbeitsausfall durch Kurzarbeit, ABM, § 249 h AFG, Fortbildung und Umschulung sowie Westpendlern weist das sogenannte ,,Potential der Erwerbsnachfrage" in Sachsen in den Jahren 1991 bis 1995 einen deutlichen Rückgang auf. Infolge des regional sehr unterschiedlichen Beschäftigungsabbaus in den früheren Industriebetrieben als auch der regional ungleichmäßig verlaufenden Investitionstätigkeit in den einzelnen sächsischen Regionen gibt es ausgeprägte Ungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt. Das Potential der Erwerbsnachfrage, das im Dezember 1995 im Landesdurchschnitt bei 24,5 % lag, hatte eine Spannbreite von 17,5 % im Arbeitsamtbezirk Dresden bis 28,9 % im Arbeitsamtbezirk Annaberg-Buchholz. Für die Ermittlung der Förderbedürftigkeit und -präferenzen sowie zur Bestimmung einer entsprechenden Förderkulisse der einzelnen sächsischen Regionen werden primär das vorhandene Entwicklungspotential und die Situation auf den Arbeitsmärkten, welche durch das Potential der Erwerbsnachfrage ausgedrückt wird, herangezogen. Bei der Charakterisierung dieser Situation ist stärker als bisher der Anteil der Frauen an den Arbeitslosen zu berücksichtigen. Die Zu- oder Abnahme der Beschäftigtenzahl in einer Region wird weitgehend vom Ausmaß der Investitionstätigkeit bestimmt, wobei für eine effiziente Wirtschaftsentwicklung der Grad der Ausstattung an wirtschaftsnaher Infrastruktur ein wesentlicher Faktor ist. Besonders die regionale und überregionale Verkehrsanbindung, das Vorhandensein erschlossener Gewerbe- und Industrieflächen sowie Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen und das vorhandene Potential an qualifizierten Arbeitskräften sind von großer Bedeutung für die Ansiedlung von Investoren. Demzufolge ist neben dem Entwicklungspotential und dem Mangel an Arbeitsplätzen die vorhandene Infrastruktur ein weiterer Indikator für die Förderbedürftigkeit der sächsischen Regionen. B. Entwicklungsziele, -aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele, -aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA Die nachfolgend genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel dienen der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen mittels intensiver Förderung von Unternehmensinvestitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Engpaßbeseitigung und Modernisierung in der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Damit wird der entscheidende Beitrag zum erforderlichen Strukturwandel durch Aufbau eines neuen Kapitalstocks und damit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Sachsen erbracht. Neben der Stärkung der räumlichen Integration der sächsischen Wirtschaft insgesamt kommt es besonders darauf an, Standortnachteile einzelner Regionen abzubauen und damit die volle Einbeziehung aller Regionen in den Entwicklungsprozeß zu erreichen. Dabei wird für alle sächsischen Regionen die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Basis bei der Erzeugung überregional absetzbarer Güter und Dienstleistungen angestrebt. 1.1 Räumliche Ausrichtung der Förderung Der Freistaat Sachsen beabsichtigt zukünftig die Förderung noch stärker nach landespolitischen Vorgaben, insbesondere auch nach den Zielen des Landesentwicklungsplanes auszugestalten. Dies soll durch eine Differenzierung der Förderhöhe im Sinne einer Grundförderung mit landesplanerisch orientierten Zuschlägen erfolgen. Zuschläge können erhalten: a) Gebiete mit erheblich über dem Landesdurchschnitt liegender Unterbeschäftigung b) im Landesentwicklungsplan ausgewiesene Gebiete mit besonderen Entwicklungs-, Sanierungs- und Förderaufgaben (Zielkarte 5 des LEP) 1.1.1 Gewerbliche Wirtschaft Im Freistaat Sachsen werden die Fördermittel für die Bereiche der gewerblichen Wirtschaft Industrie, Dienstleistungsgewerbe und Handwerk regional differenziert eingesetzt, entsprechend ausgeprägter Unterschiede in der wirtschaftlichen Aktivität und dem Potential der Erwerbsnachfrage der einzelnen Regionen (Stand 1. Januar 1996). Erste Förderpriorität genießen Investitionen in strukturschwachen Regionen. Dies sind die Landkreise (LK) und die Gemeinden -- vom Vogtlandkreis: Adorf, Bad Brambach, Bösenbrunn, Eichigt, Bad Elster, Elsterberg, Erlbach, Grünbach, Hammerbrücke, Klingenthal/Sa., Landwüst, Markneukirchen, Morgenröthe-Rautenkranz, Mühlental, Mühltroff, Pausa/Vogtl., Schöneck/Vogtl., Tannenbergsthal/Vogtl., Triebel/Vogtl., Wernitzgrün, Zwota -- LK Annaberg -- vom LK Chemnitzer Land: Bernsdorf, Callenberg, Chursbachtal, Gersdorf, Heinrichsort, Hohenstein-Ernstthal, Kuhschnappel, Lichtenstein/Sa., Lobsdorf, Oberlungwitz, St. Egidien, Wüstenbrand -- vom LK Freiberg: Brand-Erbisdorf, Dorfchemnitz b. Sayda, Frauenstein, Großhartmannsdorf, Langenau, Lichtenberg/Erzgeb., Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Rechenberg-Bienenmühle, Sayda, Weißenborn/Erzgebirge -- vom Mittleren Erzgebirgskreis: Amtsberg, Ansprung, Börnichen/Erzgeb., Deutscheinsiedel, Deutschneudorf, Dörnthal, Drebach, Falkenbach, Gehringswalde, Gornau/Erzgeb., Grießbach, Großolbersdorf, Großrückerswalde, Hallbach, Heidersdorf, Hilmersdorf, Hirtstein, Hopfgarten, Krumhermersdorf, Lauterbach, Lengefeld, Lippersdorf, Marienberg, Niederlauterstein, Olbernhau, Pfaffroda b. Sayda, Pobershau, Pockau, Reifland, Scharfenstein, Schönbrunn, Seiffen/Erzgeb., Streckewalde, Venusberg, Waldkirchen/Erzgeb., Wolkenstein, Wünschendorf, Zöblitz, Zschopau -- vom LK Mittweida: Rochlitz, Langensteinbach -- vom LK Stollberg: Auerbach, Beutha, Brünlos, Dorfchemnitz, Erlbach- Kirchberg, Gornsdorf, Hohndorf, Hormersdorf, Jahnsdorf, Leukersdorf/Erzgeb., Lugau/Erzgeb., Meinersdorf, Neuwürschnitz, Niederdorf, Niederwürschnitz, Oelsnitz/Erzgeb., Stollberg/Erzgeb., Thalheim/Erzgeb., Ursprung, Zwönitz -- LK Aue-Schwarzenberg -- vom LK Zwickauer Land: Crimmitschau, Dänkritz, Fraureuth, Königswalde, Langenbernsdorf, Langenhessen, Lauenhain, Lauterbach, Leubnitz, Neukirchen/Pleiße, Ruppertsgrün, Steinpleis, Werdau -- von Kreisfreier Stadt Zwickau: ehemalige Gemeinde Hartmannsdorf -- LK Bautzen -- Niederschlesischer Oberlausitzkreis -- Kreisfreie Stadt Görlitz -- LK Riesa-Großenhain -- LK Löbau-Zittau -- vom LK Sächsische Schweiz: Bad Gottleuba, Bad Schandau, Bahratal, Bahretal, Berggießhübel, Börnersdorf-Breitenau, Cotta, Dohma, Dohna, Dürröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hinterhermsdorf, Hohnstein, Hohwald, Kirnitzschtal, Königstein/Sächsische Schweiz, Krippen, Langenhennersdorf, Leupoldishain, Liebstadt, Lohmen, Meusegast, Müglitztal, Neustadt i. Sa., Oelsen, Porschdorf, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Röhrsdorf, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Struppen, Wilschdorf -- vom Weißeritzkreis: Altenberg, Bärenburg, Bärenfels, Bärenstein, Dippoldiswalde, Dittersdorf, Falkenhain, Geising, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgebirge, Höckendorf, Kipsdorf, Malter, Obercarsdorf, Paulsdorf, Pretzschendorf, Reinhardtsgrimma, Schellerhau, Schmiedeberg, Schönfeld, Seifersdorf -- Westlausitz-Dresdener Land Bernbruch, Bernsdorf, Bischheim-Häslich, Bretnig- Hauswalde, Bulleritz, Burghammer, Cosel-Zeisholz, Crostwitz, Deutschbaselitz, Dörgenhausen, Elsterheide, Elstra, Gersdorf- Möhrsdorf, Großgrabe, Großnaundorf, Großröhrsdorf, Grüngräbchen, Höckendorf, Kamenz, Kleinröhrsdorf, Knappensee, Koitzsch, Königsbrück, Laubusch, Laußnitz, Lauta, Leippe- Torno, Lichtenberg, Lohsa, Lückersdorf-Gelenau, Nebelschütz, Neukirch, Neustadt/Oberlichtenau, Ohorn, Oßling, Panschwitz- Kuckau, Pulsnitz, Räckelwitz, Ralbitz-Rosenthal, Reichenbach- Reichenau, Schönteichen, Schwarzlollm, Schwepnitz, Spreewitz, Steina, Straßgräbchen, Weißig, Wiednitz, Wittichenau, Zeißig, Zschornau-Schiedel -- Kreisfreie Stadt Hoyerswerda -- vom LK Delitzsch: Authausen, Bad Düben, Battaune, Doberschütz, Eilenburg, Glaucha, Hohenprießnitz, Jesewitz, Kospa-Pressen, Kossa, Krippehna, Laußig, Mörtitz, Naundorf, Paschwitz, Pressel, Schnaditz, Sprotta, Tiefensee, Wöllnau, Zschepplin -- LK Döbeln -- vom LK Leipziger Land: Altmörbitz, Audigast, Auligk, Benndorf, Berndorf, Böhlen, Borna, Deutzen, Dolsenhain, Dreiskau-Muckern, Elstertrebnitz, Eschefeld, Espenhain, Eulatal, Frauendorf, Frohburg, Geithain, Gnandstein, Groitzsch, Großdeuben, Großstolpen, Hainichen, Heuersdorf, Jahnshain, Kitzen, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Kulkwitz, Lippendorf-Kieritzsch, Lobstädt, Markkleeberg, Markranstädt, Mölbis, Narsdorf, Nenkersdorf, Neukieritzsch, Obergräfenhain, Oelzschau, Ossa, Pegau, Ramsdorf, Rathendorf, Regis-Breitingen, Roda, Rötha, Rüssen-Kleinstorkwitz, Störmthal, Thräna, Wyhratal, Zwenkau -- vom Muldentalkreis: Bad Lausick, Steinbach -- LK Torgau-Oschatz Eine zweite Priorität haben die übrigen Regionen im Freistaat Sachsen mit Ausnahme folgender Regionen, die in die 3. Priorität eingestuft werden: -- vom LK Meißen Radebeul Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Großdittmannsdorf, Mobschatz, Moritzburg, Promnitztal, Radebeul, Radeburg, Reichenberg, Steinbach, -- vom LK Sächsische Schweiz: Schönfeld-Weißig -- vom LK Westlausitz-Dresdner Land: Arnsdorf, Fischbach, Großerkmannsdorf, Hermsdorf, Langebrück, Lomnitz, Medingen, Ottendorf-Okrilla, Radeberg, Schönborn b. Radeberg, Ullersdorf bei R., Wachau bei R., Wallroda, Weixdorf -- Kreisfreie Stadt Dresden -- vom LK Leipziger Land: Bienitz, Böhlitz-Ehrenberg, Borsdorf, Engelsdorf, Frankenheim, Großlehna, Großpösna, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Panitzsch, Plaußig, Podelwitz, Schkeuditz, Seehausen, Taucha, Wiederitzsch -- Kreisfreie Stadt Leipzig -- Kreisfreie Stadt Chemnitz 1) Die Ausschöpfung des maximalen Subventionswertes ist nur in den Gebieten 1. Priorität möglich. In den Gebieten 2. Priorität werden die Fördersätze um 5 -- und in der 3. Priorität um 10 Prozentpunkte verringert. Ausgenommen davon sind strukturpolitisch bedeutsame Vorhaben. Die Vergabe von Fördermitteln im gewerblichen Fremdenverkehr erfolgt im Rahmen der festgelegten Entwicklungsräume auf der Grundlage einer genau definierten Fördergebietskulisse. Innerhalb dieser Kulisse gibt es keine Abstufung des Fördersatzes nach territorialen Gesichtspunkten. Die Differenzierung erfolgt in Bezug auf den Fördergegenstand. 1.1.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur Die Förderung der Vorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur erfolgt mit dem Ziel der Vorbereitung und Begleitung von Investitionen gewerblicher Unternehmen und der Schaffung wettbewerbsfähiger Dauerarbeitsplätze. Um der Unterstützung von Regionen mit besonderen struktur- und arbeitsmarktpolitischen Schwierigkeiten gerecht werden zu können, ist eine Konzentration aller regionalpolitischen Fördermöglichkeiten insbesondere auf die strukturschwachen Regionen mit dem Ziel notwendig, deren Entwicklungspotential möglichst vollständig zu nutzen. Aus diesem Grund stimmen die räumlichen Prioritäten für die wirtschaftsnahe Infrastruktur und der gewerblichen Wirtschaft in großen Teilen überein. Erste Förderpriorität genießen Investitionen in strukturschwachen Regionen. Dies sind die Landkreise (LK) und Gemeinden: -- vom Vogtlandkreis Adorf, Arnoldsgrün, Bad Brambach, Bad Elster, Bösenbrunn, Burgstein, Dröda, Eichigt, Elsterberg, Erlbach, Großfriesen, Hammerbrücke, Jößnitz, Kauschwitz, Klingenthal/Sa., Kloschwitz, Kürbitz, Landwüst, Leubetha, Leubnitz, Markneukirchen, Mechelgrün, Mehltheuer, Morgenröthe- Rautenkranz, Mühlental, Mühltroff, Neuensalz, Neundorf, Oelsnitz, Pausa/Vogtl., Pöhl, Reuth, Rodau, Rößnitz, Schneckengrün, Schönberg, Schöneck/Vogtl., Straßberg, Syrau, Tannenbergsthal/Vogtl., Theuma, Tirpersdorf, Triebel/Vogtl., Weischlitz, Wernitzgrün, Zwota -- LK Annaberg -- LK Freiberg -- Mittlerer Erzgebirgskreis -- LK Stollberg -- LK Aue-Schwarzenberg -- vom LK Zwickauer Land: Crimmitschau, Dänkritz, Fraureuth, Königswalde, Langenbernsdorf, Langenhessen, Lauenhain, Lauterbach, Leubnitz, Neukrichen/Pleiße, Ruppertsgrün, Steinpleis, Werdau -- LK Bautzen -- Niederschlesischer Oberlausitzkreis -- Kreisfreie Stadt Görlitz -- LK Riesa-Großenhain -- LK Löbau-Zittau -- vom LK Sächsische Schweiz: Bad Gottleuba, Bad Schandau, Bahratal, Bahretal, Berggießhübel, Börnersdorf-Breitenau, Cotta, Dohma, Dürröhrsdorf-Dittersbach, Gohrisch, Hinterhermsdorf, Hohnstein, Hohwald, Kirnitzschtal, Königstein, Krippen, Langenhennersdorf, Leupoldishain, Liebstadt, Lohmen, Neustadt i. Sa., Oelsen, Porschdorf, Rathen, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Rosenthal-Bielatal, Sebnitz, Stadt Wehlen, Stolpen, Struppen, Wilschdorf -- vom Weißeritzkreis: Altenberg, Bärenburg, Bärenfels, Bärenstein, Dippoldiswalde, Dittersdorf, Falkenhain, Geising, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgebirge, Höckendorf, Kipsdorf, Malter, Obercarsdorf, Pausldorf, Pretzschendorf, Reinhardtsgrimma, Schellerhau, Schmiedeberg, Schönfeld, Seifersdorf -- LK Westlausitz-Dresdner Land Bernbruch, Bernsdorf, Bischheim-Häslich, Bretnig- Hauswalde, Bulleritz, Burghammer, Cosel-Zeisholz, Crostwitz, Deutschbaselitz, Dörgenhausen, Elsterheide, Elstra, Gersdorf- Möhrsdorf, Großgrabe, Großnaundorf, Großröhrsdorf, Grüngräbchen, Höckendorf, Kamenz, Kleinröhrsdorf, Knappensee, Koitzsch, Königsbrück, Laubusch, Laußnitz, Lauta, Leippe- Torno, Lichtenberg, Lohsa, Lückersdorf-Gelenau, Nebelschütz, Neukirch, Neustadt, Oberlichtenau, Ohorn, Oßling, Panschwitz- Kuckau, Pulsnitz, Räckelwitz, Ralbitz-Rosenthal, Reichenbach- Reichenau, Schönteichen, Schwarzlollm, Schwepnitz, Spreewitz, Steina, Straßgräbchen, Weißig, Wiednitz, Wittichenau, Zeißig, Zschornau-Schiedel -- Kreisfreie Stadt Hoyerswerda -- LK Delitzsch -- LK Döbeln -- vom LK Leipziger Land: Altmörbitz, Audigast, Auligk, Benndorf, Berndorf, Böhlen, Borna, Deutzen, Dolsenhain, Dreiskau-Mückern, Elstertrebnitz, Eschefeld, Espenhain, Eulatal, Frauendorf, Frohburg, Geithain, Gnandstein, Groitzsch, Großstolpen, Hainichen, Heuersdorf, Jahnshain, Kitzscher, Kohren-Sahlis, Lippendorf-Kieritzsch, Lobstädt, Mölbis, Narsdorf, Nenkersdorf, Neukieritzsch, Obergräfenhain, Oelzschau, Ossa, Pegau, Ramsdorf, Rathendorf, Regis-Breitingen, Roda, Rötha, Rüssen-Kleinstorkwitz, Thräna, Wyhratal -- LK Torgau-Oschatz In der dritten regionalen Förderpriorität werden Investitionen im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur in folgenden Landkreisen (LK) und Gemeinden im Einzelfall gefördert: -- vom LK Westlausitz-Dresdner Land: Arnsdorf, Fischbach, Großerkmannsdorf, Hermsdorf, Langebrück, Lomnitz, Medingen, Ottendorf-Okrilla, Radeberg, Schönborn b. Radeberg, Ullersdorf bei R., Wachau bei R., Wallroda, Weixdorf -- vom LK Meißen-Radebeul: Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Großdittmannsdorf, Mobschatz, Moritzburg, Promnitztal, Radebeul, Radeburg, Reichenberg, Steinbach -- vom LK Sächsische Schweiz: Schönfeld-Weißig -- Kreisfreie Stadt Dresden -- vom LK Leipziger Land: Bienitz, Böhlitz-Ehrenberg, Borsdorf, Engelsdorf, Frankenheim, Großlehna, Großpösna, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Markranstädt, Miltitz, Mölkau, Panitzsch, Plaußig, Podelwitz, Schkeuditz, Seehausen, Taucha, Wiederitzsch -- Kreisfreie Stadt Leipzig 2) Alle nicht genannten Regionen genießen eine zweite Priorität 1.2 Sachliche Schwerpunkte der Förderung 1.2.1 Gewerbliche Wirtschaft Der Freistaat Sachsen hat in Wahrnehmung seiner Eigenverantwortung für die Umsetzung der GA neben regionalen auch sektorale Prioritäten für die Förderpraxis festgelegt. Besonders förderungswürdig sind Investitionsvorhaben von hoher regionalpolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung, Investitionen in Unternehmen, die als high-tech-Betriebe klassifiziert oder in Zukunftsbranchen eingeordnet werden, respektive Unternehmen, die die innovative Wirtschaftsentwicklung befördern und Investitionen in industriellen Kernen. Investitionen, welche Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schaffen, werden zukünftig ebenfalls mit hoher Priorität in die Förderung einbezogen. Geringe Förderpriorität besitzen im Freistaat Sachsen ausgewählte Dienstleistungen. Ausgeschlossen von der Förderung sind: -- Großhandel, soweit nicht Import/Export -- Versandhandel -- betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung -- logistische Dienstleistungen -- Asphaltproduktion, Transportbetonherstellung -- Herstellung von Baumaterialien -- Bauschuttrecycling. Dienstleistungen, die der Sanierung bzw. Instandhaltung dienen oder den Charakter von Montageleistungen tragen, sind generell nicht förderfähig. Die Förderung von Recycling ist in Einzelfällen möglich. Zusätzlich zur Förderung investiver Maßnahmen fördert der Freistaat Sachsen gemäß der mit dem 24. Rahmenplan eröffneten Möglichkeit sog. nichtinvestive Bereiche. Der Schwerpunkt dabei ist der Bereich Forschung und Entwicklung. Priorität bei der Förderung des Fremdenverkehrs genießen Investitionen, die der Marktanpassung bestehender Betriebsstätten und der Spezialisierung der Angebotsform dienen, sowie Investitionen sonstiger touristischer Einrichtungen, die zur qualitativen Verbesserung des Fremdenverkehrsangebots führen. Gefördert werden: -- Betriebsstätten, die der Beherbergung dienen und eine Kapazität von 80 Betten nicht überschreiten -- gastronomische Objekte, die zur Angebotsvielfalt beitragen, insbesondere Objekte mit einem typisch regionalen Charakter, die durch ihre Architekturform, ihre Inneneinrichtung und Küche ortstypische Bezüge aufweisen (mit Nachweis der überwiegend fremdenverkehrsmäßigen Nutzung) -- Anbieter von ausgewählten touristischen Dienstleistungen für den Freizeitbereich mit besonderen Struktureffekten (mit Nachweis der überwiegend fremdenverkehrsmäßigen Nutzung) -- Campingplätze, deren Stellplätze überwiegend fremdenverkehrsmäßig genutzt werden. Ausgeschlossen sind u. a. folgende touristische Dienstleistungen: -- mobile Dienstleistungsanbieter -- Einrichtungen, die der Schnellgastronomie dienen (insbesondere einfache Imbißgaststätten, Autobahnraststätten u. a.) -- Bars, Diskotheken, Spielo- und Videotheken -- kulturelle Einrichtungen. 1.2.2 Wirtschaftsnahe Infrastruktur Förderfähig sind infrastrukturelle Maßnahmen für die gewerbliche Wirtschaft, wobei diese zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Betrieben zur Verfügung zu stellen sind. Hierbei wurden folgende Schwerpunkte gesetzt: -- Vorrangig gefördert werden flankierende Maßnahmen zur Ansiedlung und Entwicklung von förderfähigen Unternehmen wie die Erschließung von Altstandorten für eine weitere gewerbliche Nutzung, die Errichtung von Gewerbezentren sowie in begründeten Fällen die Erweiterung bzw. Neuerschließung von Gewerbegebieten. -- Weiterhin förderfähig sind Maßnahmen wie die Errichtung und der Ausbau von Verkehrsverbindungen, Vorhaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung für förderfähige Unternehmen, Maßnahmen zur Beseitigung von Abfall sowie öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen, die der Verbesserung der Fremdenverkehrsinfrastruktur dienen und überwiegend den gewerblichen Fremdenverkehr ergänzen. Die Förderung von überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen erfolgt nur über den Weg der Einzelfallentscheidung, wenn der dringende Bedarf an entsprechend geschulten Arbeitskräften in der jeweiligen Region nachgewiesen ist. Entsprechend dieser Stufung ist der Fördersatz differenziert ausgestaltet. Im Rahmen der auch für den Bereich wirtschaftsnahe Infrastruktur gegebenen Möglichkeit der Förderung von nichtinvestiven Maßnahmen wird es vor allem das Ziel sein, durch die Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen die Maßnahmeträger bei der Vorbereitung der Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen eines angemessenen Kosten-Nutzen- Verhältnisses zu unterstützen, um somit die Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen 2.1 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Die EU beteiligt sich im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und von Gemeinschaftsinitiativen an den Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung in Sachsen. Bis Ende des Jahres 1994 wurden die Mittel des EFRE ausschließlich zur Unterstützung der Förderung im Rahmen der GA verwendet. Da die Interventionen des EFRE jedoch ein breiteres Spektrum an Fördermöglichkeiten bieten, hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen, von 1995 an einen Teil der EFRE- Mittel außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für die Schwerpunkte Forschung/Entwicklung/Technologie (SMWA/SMWK), Umwelt (SMU) und Bildung (SMK) einzusetzen. Dem Freistaat Sachsen werden voraussichtlich im Jahre 1996 EFRE-Mittel in Höhe von 319,826 Mio. ECU zur Verfügung stehen. Der Freistaat beteiligt sich an regional bedeutsamen Gemeinschaftsinitiativen wie KONVER, INTERREG II, RECHAR, RESIDER, RETEX, KMU, URBAN, ADAPT, BESCHÄFTIGUNG und LEADER II. Diese Gemeinschaftsinitiativen ergänzen weitgehend die EFRE- und GA-Förderung. 2.2 Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" Die Bundesmittel für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" betragen 1996 für den Freistaat Sachsen voraussichtlich 186 Mio. DM. Schwerpunkte dieser Förderung sind Maßnahmen im Bereich der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur sowie zur ganzheitlichen Entwicklung des Ländlichen Raumes. Diese Förderschwerpunkte werden durch Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGL), Abteilung Ausrichtung, für die Bereiche Ländlicher Raum und Verarbeitung/Vermarktung mit voraussichtlich ca. 67,35 Mio. ECU im Jahr 1996 unterstützt. 2.3 Arbeitsmarktpolitisches Förderprogramm Unter der Bezeichnung ,,Arbeit und Qualifizierung für Sachsen" führt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit ein spezielles arbeitsmarktpolitisches Programm für den Freistaat Sachsen fort, in das ebenfalls Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds einfließen. Die Mittel, die für das Jahr 1996 voraussichtlich 741,1 Mio. DM betragen, werden zur Verfügung gestellt für die Begleitung und Förderung von Sanierungsprozessen zur Erhaltung/Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung von Existenzgründungen und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen zielgruppenorientierte Einzelprojekte für gesonderte Personengruppen (Frauen, Langzeitarbeitslose, Rehabilitanten, Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger) und die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Durch eine produktivitätsorientierte Ausrichtung wird bei diesen Förderaktivitäten eine Abstimmung und eine verstärkte Unterstützung der Investitionsförderung angestrebt. 2.4 Forschungs- und Technologieförderung Die Sächsische Staatsregierung verfolgt von Beginn an mit ihrer Technologiepolitik primär das Ziel, das Wachstum Sachsens zu einer modernen Wirtschafts- und Technologieregion zu beschleunigen. In Ergänzung der entsprechenden Förderprogramme der EU und des Bundes fördern verschiedene Landesprogramme die Erhaltung und Entwicklung der FuE-Potentiale in Sachsen. Ab 1995 werden diese Programme durch EFRE-Mittel unterstützt. Besonders hervorzuheben sind die KMU-orientierte Förderung von FuE- Einzel- und Verbundprojekten auf den Gebieten der Zukunfttechnologien, die Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen und des Technologietransfers. 2.5 Mittelstandsförderung Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfahren vielfältige Hilfen durch die EU, den Bund und den Freistaat Sachsen. Wesentliche Bestandteile der Förderung sind die Eigenkapitalhilfe, verschiedene Darlehensprogramme sowie die GA-Förderung. In Ergänzung dazu gewährt der Freistaat Sachsen kleinen und mittleren Unternehmen auf der Basis des ,,Programms zur Förderung des selbständigen Mittelstands im Freistaat Sachsen (Mittelstandsförderungsprogramm)" umfangreiche Hilfen. Das breit gefächerte Angebot zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU beinhaltet u. a. die Förderung von Unternehmensberatung und -schulung, die Kooperationsförderung, die Förderung von Information und Dokumentation, die Mittelstandsforschung, die Förderung der Einführung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen in KMU, die Beteiligung von KMU an Messen und Ausstellungen sowie zinsverbilligte Darlehen und Bürgschaften. Bei einer Vielzahl anderer Maßnahmen zur Unterstützung der sächsischen Wirtschaft wird auf die Belange der KMU besonders eingegangen (z. B. bei der Gestaltung des Öffentlichen Auftragswesens, der Technologieförderung, arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen). 2.6 Energieförderung Auf der Grundlage des Beschlusses der Bundesregierung zur Verminderung der energiebedingten Emissionen leisten innerhalb der Staatsregierung die Förderprogramme Heizungsmodernisierung im Gewerbebereich, Energiekonzepte für Landkreise, Städte und Gemeinden, Energieberatung für den gewerblichen und den öffentlich-rechtlichen Bereich, rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien, kleine Wasserkraftanlagen sowie Windkraftanlagen einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Umweltqualität. 2.7 Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur Die Qualität der Verkehrsinfrastruktur und die Effizienz des Transportsystems sind Basisfaktoren der Wirtschaft in jeder Region. 1995 legte die Sächsische Staatsregierung des Freistaates Sachsen ein Arbeitsmaterial zur Landesverkehrsplanung vor. Dieses hat die Errichtung eines integrierten Gesamtverkehrssystems zum Ziel. Wichtige Maßnahmen zur Realisierung der verkehrspolitischen Ziele, für die die Staatsregierung umfangreiche Finanzhilfen bereitstellt, sind die Schaffung eines funktionsfähigen Eisenbahnnetzes, die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Errichtung funktionsfähiger Verknüpfungsstellen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern wie Güterverkehrszentren, der Autobahn- und Straßenbau, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschiffahrt, die Verbesserung der Luftverkehrsverbindungen und der Ausbau flugtechnischer Anlagen sowie die Weiterentwicklung der Technologie ,,Rollende Landstraße", die sich seit dem 25. September 1994 zwischen Dresden-Friedrichstadt und Lobositz in Erprobung befindet. C. Bisherige Förderergebnisse Im Freistaat Sachsen erhielten bis Dezember 1995 8 381 Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit rd. 45,4 Mrd. DM Gesamtinvestitionsvolumen einen Zuschuß von rd. 7,4 Mrd. DM im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Damit wurden die Voraussetzungen für die Entstehung von 169 536 neuen und zur Sicherung von 174 979 bestehenden Arbeitsplätzen geschaffen. Im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur wurden im gleichen Zeitraum 3 325 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 12,2 Mrd. DM und einem Zuschußvolumen von 8,0 Mrd. DM bewilligt. Von den Bewilligungen der gewerblichen Wirtschaft wurden bis November 1995 4 550 Verwendungsnachweise geprüft. Gegenüber dem bewilligten Investitionsvolumen von 9 041,28 Mio. DM wurden tatsächlich Investitionen in Höhe von 9 229,9 Mio. DM realisiert. In 517 Fällen wurden Rückforderungen erhoben und in 213 Fällen erfolgte die Stornierung bereits vor der Auszahlung. Während bei der Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze mit 68 640 Plätzen 4 791 weniger erreicht wurden als geplant, so wurden mit 69 210 neu geschaffenen Arbeitsplätzen das Soll um 5 416 Arbeitsplätzen überboten. Insgesamt wurde somit mehr Arbeitsplätze erhalten und geschaffen als geplant. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgte bei der wirtschaftsnahen Infrastruktur bisher in 313 Fällen. Vom geplanten Investitionsvolumen in Höhe von 735,88 Mio. DM wurden insgesamt 693,74 Mio. DM nachgewiesen. In 232 Fällen mußten Rückforderungen vorgenommen werden. Die Einführung der Fördermöglichkeiten im nicht-investiven Bereich wurde von den Unternehmen positiv angenommen. Neben der Investitionsförderung konnte erstmalig auch die Förderung von Beratungsleistungen, Schulungsmaßnahmen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und die Einstellung von Innovations- Assistenten in Anspruch genommen werden. 1) ohne die ehemalige Gemeinde Euba, die zweite Priorität hat. 2) ohne die ehemalige Gemeinde Lausen, die erste Priorität hat. 12. Regionales Förderprogramm ,,Sachsen-Anhalt" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Normalfördergebiet Der Aktionsraum umfaßt das gesamte Gebiet des Landes Sachsen- Anhalt. Er grenzt im Norden und Osten an das Land Brandenburg, im Nordwesten und im Westen an das Land Niedersachsen und im Süden und Südosten an die Länder Thüringen und Sachsen. Bei einer Fläche von 20 445 km2 und einer Bevölkerung von 2 759 213 (Stand 31. Dezember 1994) ergibt sich für das Land Sachsen-Anhalt eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 135 Einwohnern pro km2. 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation 2.1 Arbeitsmarktstruktur und -situation Bei einer Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 1,884 Mio. waren im August 1995 207 598 arbeitslos. Einen Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung gewährt die Entwicklung der Unterbeschäftigung (Tabelle 1). Schwerpunkte der Beschäftigung bilden -- Produzierendes Gewerbe, -- Handel sowie -- Dienstleistungen. Die Zahl der Erwerbstätigen, die in den Jahren 1990 bis 1993 rückläufig war, ist 1994 wieder angestiegen. Die bereits im Jahre 1994 gesunkene Unterbeschäftigung konnte im Verlauf des Jahres 1995 weiter verringert werden. Die Nachfrage nach Arbeitskräften verstärkte sich insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen, Baugewerbe und Handel. 2.2 Sektorale Struktur Seit der Wirtschafts- und Währungsunion durchlebt die Wirtschaft des Landes einen tiefgreifenden Strukturwandel, in dessen Verlauf im erheblichen Umfang Arbeitsplätze abgebaut wurden. Gleichzeitig hat die sektorale Struktur ein neues Gesicht bekommen. Dominierten in der Vergangenheit das verarbeitende Gewerbe und die Landwirtschaft, hat in der Zwischenzeit der Dienstleistungssektor stark an Bedeutung gewonnen. Im verarbeitenden Gewerbe ist ein überdurchschnittlicher Beschäftigungsabbau eingetreten, der mittlerweile gestoppt werden konnte. Drastische Einbußen sind in der für die industrielle Struktur des Landes so bedeutsamen Investitionsgüterindustrie (Maschinen- und Anlagenbau Raum Magdeburg-Dessau) sowie der Chemischen Industrie (Merseburg, Halle, Bitterfeld), in der die Grundstoffchemie dominiert, eingetreten. Da die räumliche Verteilung der Branchen durch regionale Konzentrationen gekennzeichnet ist, gehen die wirtschaftlichen Anpassungsschwierigkeiten mit erheblichen Belastungen für die Arbeitsmärkte in den betroffenen Regionen einher. Das verarbeitende Gewerbe entwickelt sich differenziert. Insbesondere die baunahen Industriezweige sowie jene Branchen, die für regionale Märkte produzieren, haben längst die Talsohle hinter sich gelassen. Sie profitieren von einem hohen transferzahlungsgestützten Nachfragevolumen. Dagegen weisen die Wirtschaftszweige, die im überregionalen Wettbewerb stehen, noch erhebliche Wettbewerbsschwächen auf. Die Auslandsumsätze sind aufgrund der noch nicht überwundenen Ostmarktabhängigkeit bis zuletzt gesunken. Die Präsenz auf westlichen Märkten ist gering. Der Aufbau eines modernen Dienstleistungssektors hat einen großen Schritt nach vorn gemacht, der sich in einem spürbaren Beschäftigungsaufbau niederschlägt. Das Bild wird vor allem von konsumorientierten Dienstleistungen bestimmt. Bei produktionsorientierten Dienstleistungen gibt es dagegen einen beträchtlichen Rückstand. Der Hauptgrund dafür ist die schmale industrielle Basis, die die Entwicklung eines dynamischen Dienstleistungssektors beeinträchtigt. Nach wie vor besitzt die Landwirtschaft im nördlichen Landesteil eine sehr große Bedeutung, während im Raum Magdeburg und vor allem in den südlichen Gebieten des Landes die Industrie stark dominiert. In der Landwirtschaft verfügt Sachsen-Anhalt mit 279 750 ha über einen großen Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche aller neuen Bundesländer (21 %). Die Verdichtungsräume im Süden des Landes sind auch Räume intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, vorrangig Ackerbau, aber auch Saatzucht, Gemüse- und Obstbau sowie Weinbau (Saale- Unstrut). Die sehr fruchtbaren Böden der Magdeburger Börde, im Harzvorland und in der Halle-Leipziger-Tieflandbucht bieten günstige Standortvoraussetzungen. Der Fremdenverkehr bildet einen wichtigen Wirtschaftszweig in Sachsen-Anhalt. Touristisches Zentrum ist der Harz mit einer Ganzjahressaison. Die Vielzahl kulturhistorischer Denkmäler bietet günstige Voraussetzungen für die Entwicklung des Besichtigungstourismus (z. B. Romanische Bauwerke an der Straße der Romanik, Luthergedenkstätten etc.). Im Bereich wirtschaftsnaher Infrastruktur ist die Situation in Sachsen-Anhalt differenziert zu bewerten. Bezüglich der Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten konnten große Fortschritte erzielt werden. Bei solchen Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Berufsschulen, Technologie- und Gründerzentren sowie Kläranlagen besteht hingegen Nachholbedarf. B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe a) Oberstes Ziel aller Maßnahmen zur Entwicklung und Umstellung der Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt ist es, eine rasche strukturelle Anpassung der Unternehmen und der Erwerbspersonen an die Marktbedingungen zu unterstützen, wodurch die regionale Wirtschaftsstruktur grundlegend verbessert werden soll. Aufgrund der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der sozialen Marktwirtschaft wird angestrebt, die Leistungsfähigkeit der Unternehmen und die Produktivität der Erwerbstätigen in allen Bereichen der Wirtschaft zu erhöhen. Durch die Entfaltung privater Initiative soll eine breitgefächerte moderne Wirtschaftsstruktur möglichst auch mit kleinen und mittelständischen Betrieben entstehen, um so die Grundlage für mehr Wachstum und Einkommen sowie für zukunftsträchtige Arbeitsplätze zu schaffen. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind günstige Rahmenbedingungen für Investitionen und Kapitalbeteiligungen sowie eine moderne, auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnittene gewerbenahe Infrastruktur. Hierzu zählen auch Schulungs- und Ausbildungsstätten für Arbeitnehmer und Manager, um sie mit den Grundlagen marktwirtschaftlichen Denkens und Handelns, mit den Methoden moderner Betriebs- und Unternehmensführung sowie mit den fortschrittlichen Technologien der Produktion, Organisation, Distribution und Telekommunikation vertraut zu machen. Im Bereich der Industrie wird sich der 1991 begonnene Umstrukturierungsprozeß weiter fortsetzen. Die Anpassung an die geänderten Marktverhältnisse und -bedingungen erfordert in großem Umfang gewerbliche Investitionen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung sowie zur Umstellung und grundlegenden Rationalisierung der Betriebe. Außerdem ist eine weitere Auflockerung der Branchenstruktur durch Diversifizierung sowie die Ansiedlung kleiner und mittlerer Betriebe erforderlich. Ziel dieser privaten Investitionen ist die weitere Modernisierung und Erneuerung des Produktionspotentiales, Steigerung der Arbeitsproduktivität und Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die tiefgreifenden Anpassungsprozesse im Landwirtschaftsbereich sind noch nicht abgeschlossen. Hier kommt es darauf an, wohnortnahe Arbeitsplätze außerhalb des Agrarsektors durch Ansiedlung von Unternehmen und Unternehmensgründungen zu schaffen. Im übrigen bieten die ländlichen Räume des Landes Sachsen-Anhalt hervorragende Möglichkeiten, den Fremdenverkehr zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung von neuen und die weitere Standortverbesserung der vorhandenen Bettenkapazitäten sowie der Aufbau und die Verbesserung der gewerbenahen Fremdenverkehrsinfrastruktur. Nach wie vor weist die gewerbenahe Infrastruktur einen Nachholbedarf auf. Weitere Gewerbe- und vor allem Industrieflächen müssen erschlossen, an die überregionalen Verkehrs- und Fernmeldeeinrichtungen angeschlossen, mit Energie- und Wasserverbindungs- und verteilungsanlagen versorgt und zur Verbesserung der Umwelt mit Anlagen zur Abwasserreinigung und Abfallbeseitigung verbunden werden. Soweit notwendig sind solche Anlagen zu errichten, zu erweitern bzw. zu modernisieren. Zum Ausbau privater Beherbergungskapazitäten sind die noch nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Privatunterkünfte an die Entsorgungsanlagen anzuschließen. Für Maßnahmen der beruflichen Umschulung und Qualifikation sollen Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten errichtet und bestehende Einrichtungen entsprechend ausgebaut werden. Außerdem sollen Gewerbezentren auf- und bestehende weiter ausgebaut werden, die durch zeitlich befristete Bereitstellung von Räumlichkeiten und von gemeinsamen Diensten für private Unternehmen die Existenzgründung fördern sowie durch die Entstehung, Anwendung und Weiterentwicklung und Ausbreitung von neuem technischen Wissen die Entwicklung und Produktionsaufnahme neuer Produkte erleichtern. b) Die Landesregelungen für Sachsen-Anhalt gehen im Bereich der Förderung der gewerblichen Wirtschaft von einem Regelfördersatz in der Höhe von 25 % aus. Dieser Fördersatz wird für Vorhaben, die in den Landesregelungen definierte Kriterien erfüllen, um fünf bzw. zehn Prozentpunkte erhöht. Für die Förderung mit einer Intensität von 30 % muß eines der Kriterien Neuansiedlung, qualitative oder quantitative Verbreiterung des Arbeitsplatzangebotes, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen oder Schaffung von Ausbildungsplätzen erfüllt sein. Die Gewährung des Höchstfördersatzes von 35 % ist an die Erfüllung noch anspruchsvollerer Kriterien gebunden. Es muß sich z. B. um Vorhaben zur Existenzgründung oder zur qualitativen und quantitativen Verbreiterung des Arbeitsplatzangebotes handeln. Hinsichtlich der Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen, Arbeitsplätzen für Frauen oder Ausbildungsplätzen sind hier höhere Kriterien als bei einer 30%igen Förderung zu erfüllen. In jedem Falle, also sowohl bei einer 25, 30 oder 35%igen Förderung, erhöht sich für Vorhaben von KMU der Fördersatz um 15 Prozentpunkte. Voraussetzung für eine Förderung von Fremdenverkehrsbetrieben ist, daß das Vorhaben in einer Region durchgeführt wird, die von touristischer Bedeutung ist. Außerhalb dieser Präferenzregionen ist im Ausnahmefall eine Förderung möglich, wenn es sich um ein Investitionsvorhaben zur Umsetzung eines besonders neuartigen touristischen Konzeptes handelt. Erstmals ist im Rahmenplan ein Regelfördersatz für Infrastrukturvorhaben festgelegt worden. Da die Überschreitung des 50%igen Regelfördersatzes nur in, durch die Spezifik des einzelnen Vorhabens, begründeten Ausnahmen möglich ist, erfolgt eine Differenzierung der Fördersätze durch die Festlegung inhaltlicher Kriterien. Eine über dem Regelfördersatz liegende Förderung ist nach den Landesregelungen möglich bei der Errichtung bzw. dem Ausbau von Einrichtungen der Berufsausbildung, der Errichtung bzw. dem Ausbau von Innovations-, Technologie- und Gründerzentren, der Errichtung bzw. dem Ausbau von Gewerbezentren im ländlichen Raum, der Revitalisierung von Altstandorten sowie der Erschließung von Industriegebieten. Bei der Förderung der Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte (REK) konzentriert sich die GA- Beteiligung in Sachsen-Anhalt auf Konzepte, die unterhalb der von der Raumordnung und Landesplanung vorgegebenen Regionen angesiedelt sind. Jedoch müssen sich diese Konzepte in jedem Falle auf gemeindegrenzenüberschreitende Standortbereiche beziehen. Die Schwerpunkte solcher Entwicklungskonzepte im Rahmen integrierter REK werden in Bezug auf vom Strukturwandel besonders betroffene Regionen und im Bereich der Konzipierung touristischer Regionen gesehen. c) Die nachfolgend im Finanzierungsplan genannten Entwicklungsaktionen und Finanzmittel dienen der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze sowie der Verbesserung der gewerbenahen Infrastruktur. Das regionalpolitische Instrumentarium stellt ein Angebot dar, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, hängt stark von den regionalen Engpässen sowie davon ab, welche Investitionsvorhaben geplant und im Sinne der regionalpolitischen Ziele gefördert werden können. Unter diesem Vorbehalt stehen die Zahlen über die zu begünstigenden Vorhaben und die dafür vorgesehenen Finanzmittel. Die Aufteilung auf die verschiedenen Investitionsbereiche stellen Plandaten dar. Die Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben somit eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Investitionskategorien. In den Jahren 1996 bis 2000 sollen im Land Sachsen-Anhalt mit dem Normalansatz der Gemeinschaftsaufgabe ein Investitionsvolumen von 14,5 Mrd. DM in der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Fremdenverkehr und ein Investitionsvolumen in der wirtschaftsnahen Infrastruktur in Höhe von 3,0 Mrd. DM gefördert werden. Hierfür sollen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 5,5 Mrd. DM eingesetzt werden. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen a) EG-Regionalfonds Die Europäische Union beteiligt sich in den Bereichen Regional-, Sozial- und Agrarstrukturpolitik an den Fördermaßnahmen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Für die Beteiligung des EFRE im Bereich der regionalen Strukturpolitik gelten in Sachsen-Anhalt die Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Des weiteren sind die Strukturfondsverordnungen zu beachten. Das Land Sachsen-Anhalt erhält für den Zeitraum 1994 bis 1999 im Rahmen der Ziel 1-Förderung 2,367 Mrd. ECU aus den Strukturfonds, davon 1,264 Mrd. ECU EFRE-Mittel. Die Förderschwerpunkte des gemeinschaftlichen Förderkonzeptes für die deutschen Ziel 1-Gebiete und des Operationellen Programms EFRE des Landes Sachsen-Anhalt sind: 1. Produktive Investitionen und komplementäre Infrastrukturen 2. Kleine und mittlere Unternehmen 3. Forschung, Technologie, Innovationen 4. Umweltverbesserungen 5. Humanressourcen/Beschäftigung 6. Entwicklung des ländlichen Raumes 7. Technische Hilfe Den Schwerpunkt der regionalen Wirtschaftsförderung bilden mit 77 % der EFRE-Mittel die Punkte 1 und 2. b) Gemeinschaftsinitiativen Neben dem Gemeinschaftlichen Förderkonzept werden zusätzlich Strukturfondsmittel innerhalb der Gemeinschaftsinitiativen wirksam. Für Sachsen-Anhalt sind die nachfolgenden Initiativen im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung relevant: RECHAR -- für die Gebiete, die vom Rückgang des Braunkohlebergbaus betroffen sind KONVER -- für die Gebiete, die von Rüstungskonversion und Konversion ehemaliger Militärliegenschaften betroffen sind RESIDER -- für die Gebiete, die von Niedergang in der Eisen- und Stahlindustrie (gemäß EGKS-Vertrag) betroffen sind KMU -- für immaterielle Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen beispielsweise in den Bereichen Qualitätssicherung und Umweltmanagement. Darüber hinaus werden wirtschaftliche Aktivitäten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen URBAN (städtische Krisengebiete) und LEADER (ländlicher Raum) mit EFRE-Mitteln gefördert. c) Aufbau und Entwicklung des Mittelstandes Aufgrund des weiterhin bestehenden ausgeprägten Defizits von freien Berufen, leistungsfähigen Handwerkern sowie kleinen und mittelständischen Betrieben verfolgt die allgemeine Wirtschaftspolitik neben der Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe das Ziel -- die Privatinitiative zu wirtschaftlicher Tätigkeit anzuregen -- Existenzgründungen zu fördern -- die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu steigern. Zu diesem Zweck können in Sachsen-Anhalt -- durch ERP-Kredite und Eigenkapitalhilfe Existenzgründungen für private Betriebe erleichtert, -- Darlehen aus dem Konsolidierungsprogramm gewährt, -- Zinszuschüsse für Bankdarlehn gewährt, -- Zuschüsse für die materiell-technische Ausstattung von Ausbildungsplätzen eingeräumt, -- stille Beteiligungen bei kleinen und mittleren Unternehmen eingegangen und -- Bürgschaften und Garantien übernommen werden. Zusätzlich werden Informations-, Beratungs- und Weiterbildungsprogramme für Unternehmen, Fach- und Führungskräfte sowie Existenzgründer angeboten. Darüber hinaus werden gefördert: -- Forschung, Entwicklung und Innovation bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Bundes- und Landeszuschüsse -- der Technologietransfer und die Errichtung sowie Ausbau von Technologiezentren. d) Aktionen im Forschungs- und Entwicklungs- bereich Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe wird in Sachsen-Anhalt der Technologiepark Ostfalen bei Magdeburg weiter auf- und ausgebaut. Darüber hinaus ist vorgesehen, weitere Technologie-, Transfer- und Gründerzentren an besonders geeigneten Standorten im Lande zu errichten und auszubauen. e) Maßnahmen zur Verkehrsinfrastruktur Ausbau der Bundesfernstraßen Der Straßenaus- und -neubau hat neben der Erschließung des Landes auch dem Durchgangsverkehr zu dienen. Dieser Zielsetzung werden die für die ,,Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" vorgeschlagenen Autobahnneu- und -ausbaumaßnahmen gerecht. Die das Land Sachsen-Anhalt betreffenden Autobahnprojekte sind: -- Hannover--Magdeburg--Berlin (A 2) (Ausbau) -- Nürnberg--Halle/Leipzig--Berlin (A 9) (Ausbau) -- Göttingen--Halle A 82 (Neubau) Diese Maßnahme umfaßt auch den Anschluß an die A 14 und A 9 (Ring Halle--Leipzig, A 140) -- Magdeburg--Halle (A 14) (Neubau, Anschluß A 2) Hinzu kommen die für den Bundesverkehrswegeplan 1992 vorgesehenen Maßnahmen zum Autobahn- bzw. vierspurigen Bundesstraßenneubau: -- Goslar--Bernburg--Dessau (,,Nordharztrasse", B 6 n) -- Erfurt--Bernburg (A 81) -- Magdeburg--Nord-/Ostseehäfen (Fortführung der A 14) Unabhängig vom Fortschritt beim Aus- und Neubau von Autobahnen ist der Ausbau des Bundes- und übrigen Straßennetzes voranzutreiben. Dazu wurde ein Programm mit ca. 90 Projekten erarbeitet. Das Land hat einen Vorschlag zur zeitlichen Rangfolge der Ortsumgehungen erarbeitet, da das o. g. Programm einen langfristigen Charakter besitzt. Ausbau der Schienenwege Dem Ausbau des Schienennetzes wird aus strukturpolitischen Gründen eine besondere Bedeutung sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr beigemessen. Der Zustand des Schienennetzes ist insgesamt nicht ausreichend. Die Sicherheitstechnik ist veraltet und der Gleiszustand vor allem auf Nebenstrecken unzureichend. Die Hauptstrecken werden schrittweise elektrifiziert, sollen einen Ausbaustandard von 120, 160 und mehr km/h erhalten. Das Netz der Nebenstrecken soll weitgehend erhalten bleiben. In die Liste der ,,Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" wurden alle vordringlich zu realisierenden Maßnahmen aufgenommen. -- Uelzen--Salzwedel--Stendal (Ausbau 160/200 km/h) -- Hannover--Stendal--Berlin (Neubau 250 km/h) -- Nürnberg--Erfurt--Halle/Leipzig--Berlin (Ausbau/Neubau 200/250 km/h) Häfen und Binnenwasserstraßen Die Häfen und Umschlagstellen sind baulich und technisch zum großen Teil veraltet, verschlissen und verfallen. Aufgrund des zu erwartenden Aufschwunges und den damit verbundenen Transportleistungen für die Binnenschiffahrt ist neben dem Ausbau der Wasserstraßen-West-Ost-Verbindung vom Raum Hannover nach Berlin (mit dem Bau einer wasserstandsunabhängigen Elbequerung unter Berücksichtigung einer elbwasserstandsunabhängigen Gestaltung des Magdeburger Hafens) und dem Saaleausbau die Beseitigung von Unterhaltungsrückständen an den Regulierungsbauwerken der Elbe unumgänglich. Gerade im Vorhandensein von funktionstüchtigen Binnenwasserstraßen mit modernen leistungsfähigen Häfen und Umschlagstellen sieht das Land einen seiner größten Standortvorteile. Das Verkehrsprojekt ,,Mittellandkanal/Elbe-Havel-Kanal/Untere Havel einschließlich der Teile der Berliner Wasserstraßen" wird nachdrücklich unterstützt. C. Förderergebnisse 1995 -- Gewerbliche Wirtschaft Im Land Sachsen-Anhalt wurden 1995 548 Projekte der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Fremdenverkehr mit einem Investitionsvolumen von 6 488 Mio. DM gefördert. Mit diesen Investitionsvorhaben sollen 13 238 Dauerarbeitsplätze zusätzlich geschaffen und 6 867 Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Der durchschnittliche Investitionszuschuß beträgt 26 % des förderfähigen Investitionsvolumens. -- Infrastruktur 77 Investitionsprojekte wurden im Bereich wirtschaftsnaher und touristischer Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen von 566 Mio. DM gefördert. Es wurden Zuschüsse in der Höhe von 365 Mio. DM gewährt. Der durchschnittliche Fördersatz, der bei diesen Infrastrukturinvestitionen gewährt wurde, beträgt 71 % der förderfähigen Investitionskosten. D. Erfolgskontrolle Im Zeitraum 1. Januar 1991 bis 31. Dezember 1995 wurden vom Land Sachsen-Anhalt 4 512 Vorhaben aus der GA und dem EFRE gefördert. Per Dezember 1995 lagen für ca. 65 % der Vorhaben Verwendungsnachweise vor. Bei 2 667 Fällen (59,1 % aller Vorhaben) war zum o. g. Stichtag der Verwendungsnachweis zahlenmäßig und inhaltlich geprüft oder eine vorläufige Entscheidung getroffen. Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung betrug die Zahl der geprüften Verwendungsnachweise 2 176. Hinter diesen Vorhaben stand ein geplantes Investitionsvolumen von 9 518 Mio. DM, welches in einer Höhe von 9 419 Mio. DM realisiert wurde. Für diese Vorhaben ist ein Zuschuß von 1 703 Mio. DM bewilligt worden. Der ausgezahlte Zuschuß beträgt 1 542 Mio. DM. Die im Ergebnis der Prüfungen ergangenen Rückforderungen (Gesamtrückforderung, Teilrückforderung, Zins und isolierter Zins) müssen z. T. verwaltungsrechtlich noch durchgesetzt werden. Die wesentlichen Rückforderungsgründe waren: Beginn vor Antragstellung, fehlende Verwendungsnachweisführung, Gesamtvollstreckung, Schließung von Betriebsstätten, Nichterfüllung des Primäreffektes und von Arbeitsplatzzielen. Tatsächlich wurden mit diesen Vorhaben 96 151 Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Die geplante Anzahl betrug 87 152 Dauerarbeitsplätze. Im Bereich der Infrastruktur waren per 31. Dezember 1995 491 Verwendungsnachweise geprüft. Das bewilligte Investitionsvolumen dieser Vorhaben betrug 1 352 Mio. DM, das realisierte beträgt 1 519 Mio. DM. Der bewilligte Zuschuß beläuft sich auf 879 Mio. DM, der ausgezahlte auf 826 Mio. DM. Die ergangenen Rückforderungen müssen auch hier z. T. noch verwaltungsrechtlich durchgesetzt werden. Als wesentliche Gründe für Rückforderungen im Infrastrukturbereich sind Minderinvestitionen bzw. Änderungen im Investitionsplan und zu später Beginn zu nennen. 13. Regionales Förderprogramm ,,Schleswig-Holstein" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt folgende Arbeitsmarktregionen: Normalfördergebiet: Flensburg, Heide, Husum, Kiel (teilweise), Lübeck (teilweise), Itzehoe (teilweise). Die zum Aktionsraum gehörenden kreisfreien Städte und Kreise bzw. Teile davon sind im Anhang 14 aufgelistet. Weitere Kennzahlen zum Aktionsraum: (Stand 31. Dezember 1994) -- Einwohner (Aktionsraum):1 147 150 -- Einwohner (Schleswig-Holstein):2 708 392 -- Fläche qkm (Aktionsraum):8 221,51 -- Fläche qkm (Schleswig-Holstein):15 738,45 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes Durch die deutsche Wiedervereinigung, die verstärkte Öffnung der skandinavischen Märkte nach Europa sowie den zunehmenden Wettbewerb Schleswig-Holsteins mit anderen europäischen Regionen haben sich die Wettbewerbsvoraussetzungen für die schleswig-holsteinische Wirtschaft in den letzten Jahren nachhaltig verändert. Bei der Bewältigung der daraus resultierenden Anpassungsprobleme stehen die Unternehmen wegen der in den einzelnen Arbeitsmarktregionen unterschiedlichen wirtschaftsstrukturellen Gegebenheiten vor unterschiedlichen Ausgangspositionen. Die Städte Kiel, Lübeck und Flensburg mit ihren Einzugsbereichen sind industriell geprägte Standorte mit sektorspezifischen Problemlagen. Davon ist insbesondere die Landeshauptstadt Kiel betroffen. Die übrigen Gebiete des Aktionsraums sind strukturschwache ländliche Räume mit vergleichsweise noch geringem industriellen Besatz. Kennzeichnend für die Strukturschwäche im Norden, Westen und östlichen Teilen Schleswig-Holsteins ist die außerordentlich niedrige Industriedichte. Sie lag 1994 in den Arbeitsmarktregionen Husum bei 20,6 %, Flensburg bei 52,1 % und Heide bei 54,3 % des Bundesdurchschnitts (altes Bundesgebiet). In den überwiegend ländlichen Teilen der Westküste sowie in den ländlichen Räumen im Osten des Landes (in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Ostholstein, Hzgt. Lauenburg) fehlt es noch immer an einer hinreichend breiten Basis innovativer Gewerbebetriebe und an modernen Dienstleistungsbetrieben, obwohl die infrastrukturellen Voraussetzungen im verkehrlichen Bereich wie auch die Ausstattung mit Forschungs- und Entwicklungs- sowie mit beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen in den letzten Jahren verbessert werden konnten. Insbesondere konnte der frühere Rückstand an technischen Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen durch die Technische Fakultät an der Universität Kiel sowie durch die Erweiterung der Kapazitäten und der Leistungsfähigkeit der Fachhochschulen (z. B. der Fachhochschule Westküste in Heide) weiter reduziert werden. Die Etablierung des Fraunhofer-Instituts für Siliciumtechnologie (ISiT) in Itzehoe, die Errichtung von insgesamt acht Technologiezentren (davon noch vier im Bau) sowie der weitere Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen haben ebenfalls dazu beigetragen. Der Technologie-Transfer von der Wissenschaft zur Wirtschaft ist durch die Gründung der Technologiestiftung und der Technologie-Transfer-Zentrale intensiviert worden. In Teilen des Landes leistet der Tourismus einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Einkommen und Beschäftigung. In den Küstenregionen von Nord- und Ostsee, in denen der industriell- gewerbliche Sektor weniger stark vertreten ist, prägt der Tourismus das Wirtschaftsleben maßgeblich. Aber auch die ländlichen, strukturschwachen Räume des Binnenlandes profitieren in zunehmendem Maße vom Tourismus; vielerorts ist dieser Wirtschaftszweig eine der wenigen tragfähigen Säulen der wirtschaftlichen Entwicklung. Das wichtigste Kapital der Tourismuswirtschaft Schleswig- Holsteins ist die weitgehend intakte Natur und Umwelt und die schöne, abwechslungsreiche Landschaft. Die Erhaltung dieser natürlichen Ressourcen ist nicht nur aus ökologischen, sondern ebenso aus ökonomischen Gründen erforderlich. Die Landesregierung verfolgt daher seit mehreren Jahren eine Strategie des sanften, also umwelt- und sozialverträglichen sowie landestypischen Fremdenverkehrs. Die Infrastruktur in den Fremdenverkehrsorten kann überwiegend als gut bezeichnet werden. Gleichwohl bedarf es zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit einer ständigen Qualitätsverbesserung und umweltverträglichen Attraktivitätssteigerung der Infrastruktureinrichtungen. Besondere Probleme erwachsen vielerorts im Lande aus dem Truppenabbau und an mehreren Standorten aus den Konversionserfordernissen der im wehrtechnischen Bereich tätigen Firmen, die künftig mit weniger Rüstungsaufträgen rechnen müssen. Nach den Stationierungskonzepten des Bundesverteidigungsministeriums von 1991, 1993 und 1995 sollen in den nächsten Jahren in Schleswig-Holstein rd. 25 500 Stellen von Soldaten und Zivilbeschäftigten abgebaut werden. Nach vorsichtigen Schätzungen werden die Verteidigungsaufträge in den nächsten fünf Jahren real um rd. 25 bis 35 % zurückgehen. Dieser Rückgang der Nachfrage nach Verteidigungsgütern wird sich voraussichtlich auf die Beschäftigungslage der betroffenen Unternehmen massiv negativ auswirken. Mittel- bis langfristig drohen Verluste von ca. 6 000 Arbeitsplätzen in wehrtechnischen Produktionen in Schleswig-Holstein. Mittelbar sind dadurch auch 1 500 bis 2 000 Arbeitsplätze im sekundären Bereich gefährdet. Der Truppenabbau und die Rüstungskonversion treffen neben Kiel und Eckernförde besonders stark den nördlichen Landesteil sowie den östlichen Teil des Kreises Ostholstein, d. h. Förderregionen nach der Gemeinschaftsaufgabe. Dort liegen die konversionspolitischen Problemstandorte Flensburg, Husum, Leck, Kappeln, Süderbrarup, Großenbrode, Neustadt und Oldenburg. Über Jahrzehnte von der Bundeswehr geprägte Strukturen müssen in den Konversionsstandorten in relativ kurzer Zeit der neuen Entwicklung angepaßt werden. Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen des Truppenabbaus und der Rüstungskonversion sind notwendig, da sonst zu befürchten ist, daß es in den betroffenen Regionen zu Einwohnerverlusten, einem Anstieg der Arbeitslosigkeit, sinkender Finanzkraft und einer dauerhaften Verschlechterung der Zukunftsperspektiven kommt. In der Landeshauptstadt kumulieren sich in besonderem Maße die Strukturprobleme: Kiel ist in besonders starkem Maße von der Rüstungskonversion und vom Truppenabbau betroffen und darüber hinaus immer noch mit Anpassungsproblemen im Schiffbau und in anderen Industriesparten konfrontiert. 2.2 Indikatoren zur Förderbedürftigkeit des Aktionsraumes Die Werte der Indikatoren (jeweils in % des Bundesdurchschnitts), die bei der Neuabgrenzung des Fördergebietes der GA im Jahre 1994 zur Feststellung der Förderbedürftigkeit der genannten Arbeitsmarktregionen geführt haben, sind in Tabelle Nr. 1 zusammengefaßt. Ein durchweg weit unterdurchschnittliches Einkommensniveau und hohe Arbeitslosigkeit charakterisieren die Lage in den Arbeitsmarktregionen. Im Durchschnitt der Jahre 1989 bis 1993 überstieg die Arbeitslosenquote den Bundeswert (nur alte Länder und West-Berlin) in Flensburg um fast 38 %, in Kiel um mehr als 32 % und in Heide um gut 31 %. Zur Zeit weist Kiel -- gemessen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen -- die höchste Arbeitslosenquote im Lande aus (12,7 %). B. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele/-aktionen und Finanzmittel im Rahmen der GA Im Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen Anstrengungen des Landes steht weiterhin die Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung. Sie soll der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Wirtschaft im vereinten Deutschland und im europäischen Binnenmarkt dienen. Mit dem Ausbau einer zukunftsorientierten Infrastruktur werden verbesserte Rahmenbedingungen dafür geschaffen, daß ansässige Unternehmen sich weiterentwickeln können, Existenzgründungen leichter möglich sind und betriebliche Neuansiedlungen bei verstärkter in- und ausländischer Standortkonkurrenz akquiriert werden können. Vor dem Hintergrund knapper Bundes- und Landesmittel ist der prioritäre Einsatz der zur Verfügung stehenden Fördermittel im infrastrukturellen Bereich der effizienteste Weg, um den unterschiedlichen regionalen Problemlagen wirksam zu begegnen und den Strukturwandel -- insbesondere in den Konversionsstandorten -- zu unterstützen. Im Rahmen der Realisierung dieser wirtschaftspolitischen Hauptzielsetzung werden die verfügbaren GA-Mittel verstärkt für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in den zum Aktionsraum gehörenden Arbeitsmarktregionen des Landes eingesetzt. Vorrang haben bei der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur Projekte in den vom Truppenabbau besonders betroffenen Standorten Kiel (Ortsteile Holtenau, Wellsee, Moorsee, Meimersdorf), Eckernförde (Ortsteile Wilhelmsthal, Marienthal, Grasholz), Flensburg, Husum, Leck, Kappeln, Süderbrarup, Albersdorf, Großenbrode, Neustadt und Oldenburg (Holstein). Da dem Land seit 1994 für die folgenden Jahre wesentlich geringere GA-Fördermittel als in früheren Jahren zur Verfügung stehen, ist die Schwerpunktsetzung zugunsten eines verstärkten Infrastrukturausbaus zwangsläufig mit einem geringeren GA- Mittelansatz für die einzelbetriebliche Förderung verbunden. Die GA-Förderung einzelbetrieblicher Investitionsvorhaben des produzierenden Gewerbes und bestimmter Dienstleistungen (ohne Fremdenverkehr) wird auf Investitionsvorhaben von Unternehmen in den vom Truppenabbau besonders betroffenen Standorten und deren Nahbereich im Aktionsraum konzentriert. An anderen Standorten im Aktionsraum werden betriebliche Investitionsvorhaben des produzierenden Gewerbes und bestimmter Dienstleistungen nur gefördert, wenn sie von besonderer struktureller Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes sind -- so insbesondere bedeutende Neuansiedlungen, Vorhaben von hoher technologischer Bedeutung und Investitionen, mit denen Frauenarbeitsplätze geschaffen werden. Die Förderung fremdenverkehrsgewerblicher Projekte wird auf die von Konversionsproblemen besonders betroffenen Standorte im Aktionsraum sowie auf Helgoland konzentriert. An anderen Standorten im Aktionsraum werden fremdenverkehrsgewerbliche Vorhaben nur dann gefördert, wenn sie für die Tourismusentwicklung des Landes von besonderer struktureller Bedeutung sind. Die im Finanzierungsplan (Tabelle 2) genannten Maßnahmen und Mittelansätze sollen entsprechend den vorgenannten Zielsetzungen vorrangig der Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und daneben der Schaffung neuer und der Sicherung vorhandener Arbeitsplätze -- vor allem in den Konversionsstandorten -- dienen. In den Jahren 1996 bis 2000 soll im schleswig-holsteinischen Fördergebiet ein Investitionsvolumen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) in Höhe von rd. 750 Mio. DM und ein Investitionsvolumen im Bereich der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (einschließlich Fremdenverkehrsinfrastruktur) in Höhe von rd. 430 Mio. DM gefördert werden. Hierfür sind Haushaltsmittel von rd. 288 Mio. DM einzusetzen (siehe Finanzierungsplan, Tabelle 2). Die auf die beiden Maßnahmenbereiche aufgeteilten Beträge stellen Plandaten dar. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind gegenseitig deckungsfähig und erlauben eine flexible Anpassung an die Entwicklung des Antragsvolumens für die einzelnen Maßnahmen/Investitionskategorien. 2. Sonstige Entwicklungsmaßnahmen a) Die Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur auf wirtschaftlichem, technologischem, verkehrlichem, sozialem und kulturellem Gebiet werden mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Diese sind im Gesetz über Grundsätze zur Entwicklung des Landes, im Landesraumordnungsplan und in den Regionalplänen festgelegt. b) Bei den Bemühungen um die Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung im Lande steht der Ausbau der überregionalen Verkehrsinfrastruktur im Hinblick auf die deutsche Einheit und die Entwicklung in Europa im Vordergrund. Im Schienenverkehr begrüßt das Land in Übereinstimmung mit Dänemark die Elektrifizierung der Strecken Hamburg--Kiel und Neumünster--Flensburg durch die Deutsche Bahn AG. Hiermit wird die Einbeziehung Schleswig-Holsteins in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz ermöglicht; große Bedeutung wird auch der Entwicklung des regionalen Eisenbahnverkehrs in Schleswig- Holstein beigemessen, dazu gehört auch eine feste Elbquerung für die Schiene. Mit den Autobahnen A 1, A 7, A 23, A 24, A 25 und A 210 steht ein leistungsfähiges Verkehrsnetz für die überregionale Verkehrsanbindung des schleswig-holsteinischen Fördergebietes zur Verfügung. Weitere Ergänzungen, wie der vierspurige Ausbau der B 207 von Oldenburg bis Heiligenhafen, der vierspurige Ausbau der B 404 sowie der Bau einer Autobahn Lübeck--Rostock mit Weiterführung zu einer festen Elbquerung im Raum Glückstadt, sind zur Verbesserung der Verkehrsanbindung noch erforderlich. c) Schwerpunkte der Technologiepolitik des Landes sind der weitere Ausbau der Forschungsinfrastruktur und die Verbesserung und Intensivierung des Technologie-Transfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Auch in Zukunft wird das Land im Rahmen der bestehenden finanziellen Möglichkeiten jede Chance nutzen, das Technologie- und Innovationsnetzwerk in Schleswig-Holstein weiter auszubauen. d) Neben dem Förderinstrument der Gemeinschaftsaufgabe leisten auch landeseigene Programme einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und insbesondere des mittelständischen Entwicklungspotentials im Lande. Kleinen und mittleren Unternehmen wird dabei geholfen, besseren Zugang zu betriebswirtschaftlichem und technischem Know-how zu finden. Zu diesem Zweck werden die berufliche Aus- und Weiterbildung, die Ausdifferenzierung des Beratungs-, Entwicklungs- und Informationsangebots auf dem Gebiet moderner Technologien, das betriebliche Beratungswesen und die Erschließung ausländischer Märkte durch Unternehmen gefördert. e) Zur Verbesserung der Infrastruktur in den strukturschwachen Gebieten Schleswig-Holsteins hat das Land in Nachfolge der bisherigen Regionalprogramme für die Westküste und den Landesteil Schleswig ab 1995 ein einheitliches Regionalprogramm für strukturschwache ländliche Räume, das bis Ende 1999 laufen wird, aufgelegt. Zu diesem Fördergebiet zählen neben der Westküste und dem Landesteil Schleswig (Stadt Flensburg und Kreis Schleswig-Flensburg) auch Teile des Kreises Rendsburg-Eckernförde und ab 1996 Teile der Kreise Ostholstein und Plön. Gefördert werden sollen standortverbessernde Infrastrukturmaßnahmen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Vorhaben mit größerer strukturpolitischer Wirksamkeit und fachübergreifender Bedeutung für die gesamte Region (sog. ,,Regionale Leitprojekte") gelegt wird. f) Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung leisten darüber hinaus auch Maßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in den ländlichen Gebieten des Aktionsraumes durchgeführt werden. Daneben kommen Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Hochschulbau" den Hochschulstandorten Kiel, Lübeck, Flensburg, Heide und Wedel zugute. g) Die EU-Kommission hat am 23. Dezember 1994 das 5 b- Programm des Landes Schleswig-Holstein für den Förderzeitraum 1994 bis 1999 genehmigt. Das Fördergebiet umfaßt die Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg sowie rd. 90 % des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Ausgenommen sind lediglich die Städte Husum, Heide, Schleswig, Rendsburg und Eckernförde mit ihren Wohngebieten. Die Gesamtaufwendungen des 5 b-Programms belaufen sich auf rd. 438,0 Mio. DM. Die EU beteiligt sich an der Finanzierung mit rd. 165,0 Mio. DM aus den drei Strukturfonds (EFRE, EAGFL und ESF) (Kurs: 1 ECU = 1,92 DM). h) Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 1994 das Ziel-2- Programm des Landes Schleswig-Holstein (Stadt Kiel) für den Zeitraum 1994 bis 1996 genehmigt. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf rd. 61,0 Mio. DM. Die EU beteiligt sich dabei aus zwei Strukturfonds (EFRE und ESF) mit zusammen rd. 29,5 Mio. DM (Kurs: 1 ECU = 1,92 DM). i) Wegen seiner besonderen Betroffenheit durch den Truppenabbau und die betriebliche Rüstungskonversion erwartet Schleswig-Holstein für die Jahre 1994 bis 1997 einen maßgeblichen Mittel-Anteil an der EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER II. Die Mittel sollen für Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Truppenabbaus in den Konversionsstandorten, zur Unterstützung der betrieblichen Rüstungskonversion sowie zur Förderung der zivilen Anschlußnutzung freiwerdender Militärliegenschaften eingesetzt werden. C. Förderergebnisse 1994 (gewerbliche Wirtschaft/Infrastruktur) 1. Normalfördergebiet -- Gewerbliche Wirtschaft: p Im Jahre 1994 wurden 10,8 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 11 Investitionsvorhaben der Gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) mit einem Investitionsvolumen von 165 Mio. DM bewilligt. Mit den genannten Investitionsvorhaben im Normalfördergebiet wurden rd. 360 neue Dauer- arbeitsplätze geschaffen und rd. 300 Arbeitsplätze gesichert. p Die Investitionstätigkeit lag überwiegend bei Erweiterungs- und Errichtungsinvestitionen (55 % aller Investitionsprojekte). Eine Aufteilung der Förderergebnisse nach Wirtschaftsbereichen zeigt, daß der Schwerpunkt im Bereich der Elektrotechnik lag (67 % des geförderten Investitionsvolumens). p Der durchschnittliche Fördersatz betrug 6,5 % der Investitionskosten. p Die geförderten Investitionsprojekte wurden ausschließlich in den Schwerpunktorten/Mitorten des regionalen Aktionsprogramms durchgeführt. -- Infrastruktur: p Im Jahr 1994 wurden 22,88 Mio. DM Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung von 22 Investitionsvorhaben im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 42,08 Mio. DM bewilligt. p Die Schwerpunkte lagen hier beim geförderten Investitionsvolumen in den Bereichen Industriegeländeerschließung (71,3 %) und Fremdenverkehr (12,4 %). p Der durchschnittliche Fördersatz, der bei den o. g. Infrastrukturprojekten gewährt wurde, betrug 54,4 % der Investitionskosten. 2. Förderergebnisse (1992 bis 1995) Die Förderergebnisse in den Jahren 1992 bis 1995 nach kreisfreien Städten/Kreisen/Landkreisen (soweit zum Fördergebiet der GA gehörend) sind im Anhang 13 dargestellt. D. Mittelbewilligungs-, Mittelabfluß- und Verwendungsnachweiskontrolle 1994 1994 wurden für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft10,8 Mio. DM und für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben22,9 Mio. DM also insgesamt33,7 Mio. DM bewilligt. Ausgezahlt wurden 1994 unter Einbeziehung von Bewilligungen aus Vorjahren60,5 Mio. DM Im Jahre 1994 wurden Verwendungsnachweise für88 Vorhaben (von insgesamt 233 bewilligten Vorhaben in den Jahren 1991/1992 geprüft. Rückforderungen wegen nicht erfüllter Fördervoraussetzung bzw. Konkurs in16 Fällen. 14. Regionales Förderprogramm ,,Thüringen" A. Wirtschaftliche Analyse des Aktionsraumes 1. Allgemeine Beschreibung des Aktionsraumes Der Aktionsraum umfaßt das gesamte Gebiet des Freistaates Thüringen. Der Freistaat Thüringen hatte per 31. Dezember 1993 eine Fläche von 16 175 qkm und 2 532 799 Einwohner. Die Verwaltungsstruktur ist nach der am 1. Juli 1994 in Kraft getretenen Gebietsreform in fünf kreisfreie Städte (Erfurt, Weimar, Jena, Gera, Suhl) und 17 Landkreise gegliedert. Mit einer Bevölkerungsdichte von 157 Einwohnern/km2 liegt der Aktionsraum unter dem Durchschnitt aller Bundesländer (225 Einwohner/km2). Gleichzeitig differiert die Bevölkerungsdichte stark nach Kreisen und reicht von unter 81 Einwohner/km2 bis 906 Einwohner/km2. Über 40 % aller Einwohner Thüringens leben im Einzugsbereich der Hauptsiedlungsachse zwischen Eisenach und Altenburg. Der für Thüringen überdurchschnittliche Agglomerationsgrad und die vergleichsweise gut ausgebaute Infrastruktur erklären den sich andeutenden Aufschwung entlang der Autobahn A 4. Trotz dieser guten Verkehrsanbindung weisen die entlang der Hauptsiedlungsachse gelegenen Städte erhebliche Funktionsmängel im Bereich der technischen und sozialen Infrastruktur auf. Weite Gebiete in den Regionen Nord-, Süd- und Ostthüringens sind dagegen durch eine kleinteilige Siedlungsstruktur charakterisiert und verfügen noch nicht über die erforderliche überregionale Infrastruktur, insbesondere im Verkehrsbereich. Hier kommen die vorgenannten Funktionsmängel hinzu. Da der Freistaat Thüringen bis Ende 1996 insgesamt Fördergebiet im Rahmen der GA ist, kann die Förderung der gewerblichen Wirtschaft sowie der wirtschaftsnahen Infrastruktur flächendeckend erfolgen. Auch in 1996 soll die Förderung in allen Regionen, allerdings nach sektoralen Förderpräferenzen differenziert, fortgeführt werden. 2. Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation des Aktionsraumes 2.1 Allgemeine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation im Aktionsraum Thüringen gehörte zu den bedeutendsten Industrieregionen der ehemaligen DDR. Entsprechend überdurchschnittlich war der Beschäftigungsverlust im Zuge des Zusammenbruchs der Wirtschaftsstrukturen der DDR. In den letzten Jahren hat die Thüringer Wirtschaft einen tiefgreifenden Strukturwandel vollzogen, in dessen Verlauf sich die Anteile der Sektoren an der Gesamtwertschöpfung und an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen zu Lasten des Produzierenden Gewerbes, welches noch den bedeutendsten Wirtschaftsbereich darstellt, verändert haben. Den größten Beitrag zur Bruttowertschöpfung leistete 1994 das Produzierende Gewerbe mit 45,4 %, gefolgt vom Dienstleistungssektor mit 21,9 %. Auf den Staat entfielen 18,0 % und 11,7 % auf den Handel sowie den Verkehr. Die Zahl der im Bergbau und dem Verarbeitenden Gewerbe Beschäftigten ist von 400 000 (Januar 1991) auf 111 982 (Juli 1995) zurückgegangen. Lag der Anteil der dort Beschäftigten 1991 bei rund 40 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so betrug dieser Anteil 1994 noch ein knappes Viertel (23,5 %). Besonders stark waren die Bereiche Bergbau, Textil- und Bekleidungsgewerbe, Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik und Uhren vom Arbeitsplatzabbau betroffen. In diesen Bereichen hat sich die Anzahl der Beschäftigten seit 1991 auf ein Viertel oder weniger reduziert. Seit 1994 hat die Entwicklung des Produzierenden Gewerbes an Breite und Stabilität gewonnen. Sowohl Auftragseingang als auch Nettoproduktion und Umsatz haben, wenn auch von einem niedrigen Niveau aus, zum Teil erhebliche Zuwächse verzeichnen können. Bedingt durch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit konnten deutliche Produktivitätsfortschritte erzielt werden. Innerhalb des Produzierenden Gewerbes verläuft die Entwicklung sehr differenziert. Während das Baugewerbe sowie baunahe Industriezweige expandieren und die für die lokalen und regionalen Märkte produzierenden Bereiche ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern konnten, haben überwiegend auf überregionalen Absatzmärkten agierende Branchen nach wie vor Schwierigkeiten, sich in die überregionale Arbeitsteilung einzugliedern. So beträgt die Exportbasis als Verhältnis des im Export erwirtschafteten Umsatzes zum Gesamtumsatz im Juni 1995 erst 17,2 %. Erwartungsgemäß hat die Bedeutung des Dienstleistungssektors zugenommen. Im Jahre 1994 waren 33 % aller abhängig Beschäftigten in Dienstleistungsunternehmen registriert. Neben der in den vergangenen Jahren aufgrund der dynamischen Einkommensentwicklung eingesetzten Expansion der konsumorientierten Dienstleistungen sind auch die produktionsnahen Dienstleistungen in Schwung gekommen. Da zum Teil die zunehmende Bedeutung des Dienstleistungssektors nichts anderes als die Auslagerung von produktionsnahen Dienstleistungen aus Industrie- in Dienstleistungen ist, hängt die weitere Entwicklung insbesondere der produktionsnahen Dienstleistungen wesentlich von der des Verarbeitenden Gewerbes ab. Innerhalb des Dienstleistungssektors bildet der Fremdenverkehr einen regional bedeutsamen Wirtschaftszweig. Thüringen besitzt mit seiner malerischen Mittelgebirgslandschaft (ein Drittel des Landes ist mit Wald bedeckt), seinen historischen Stätten und kulturellen Anziehungspunkten ein bedeutendes Potential, das für den regionsüberschreitenden Tourismus -- Urlaubsaufenthalten und Wintersport ebenso wie Kultur- und Städtetourismus -- genutzt wird. Das touristische Angebot hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen und an Qualität gewonnen. Über 1 341 Beherbergungsbetriebe haben mit Stand Juni 1995 insgesamt annähernd 62 000 Betten angeboten. Die Zahl der Gästeübernachtung stieg von 870 360 in 1991 kontinuierlich auf 6 891 348 Übernachtungen in 1994. Die Landwirtschaft besitzt gemessen an der Flächenstruktur einen hohen Stellenwert, da knapp die Hälfte der Gesamtfläche des Freistaates landwirtschaftlich genutzt wird. Allerdings war und ist die Landwirtschaft mit vielfältigen und äußerst komplizierten Anpassungsproblemen konfrontiert. Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft an der Erwerbstätigkeit insgesamt sank dabei von 9,3 % (1989) auf 3,7 % (1993). Insgesamt weist der Freistaat eine heterogene Branchenstruktur auf. Auch die regionale Verteilung ist analog zur aufgelockerten Siedlungsstruktur relativ gleichmäßig. Dies gilt jedoch nicht in branchenspezifischer Betrachtung. Der Zuwachs an Arbeitsplätzen im teritären Sektor wird nicht an allen Standorten in dem Maße stattfinden, wie Arbeitsplätze anderer Sektoren verloren gehen. Das gilt insbesondere für die zahlreichen monostrukturierten Industriestandorte. Standortschwerpunkte waren und sind noch für den Maschinen- und Straßenfahrzeugbau Eisenach, Gotha, Erfurt, Weimar, Arnstadt und Suhl, für Optik und Feinmechanik Jena, Ruhla und Gera, für Elektronik Sömmerda und Erfurt. Die Produktion von Glaswaren und Feinkeramik ist vor allem in Kahla, Rudolstadt, Triptis, Jena, Arnstadt und Ilmenau zu finden. Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist auf die Räume Apolda, Worbis/Leinefelde und Greiz konzentriert. Die Spielwarenindustrie hat ihren Schwerpunkt in Südthüringen, insbesondere in Sonneberg. 2.2 Arbeitsmarktsituation Die erforderliche Neustrukturierung der Wirtschaft der letzten Jahre hat zu großen Veränderungen in Struktur und Niveau am Arbeitsmarkt geführt. Dabei ist der Thüringer Arbeitsmarkt analog zu dem anderer neuer Länder dadurch gekennzeichnet, daß der Abbau nicht wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze, länger als ursprünglich eingeschätzt, anhält. Andererseits wird die gerade im Rahmen der GA geförderte Ausweitung und Modernisierung des Kapitalstocks zu neuen wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen führen. Die getätigten Investitionen werden -- allerdings zeitverzögert -- arbeitsmarktwirksam. So ist die Zahl der Erwerbstätigen von 1 413 712 in 1990 auf 1 022 672 in 1994 gesunken, was einem Rückgang um 27,6 % entspricht (Tabelle 1). Nachdem die Abnahme der Zahl der Erwerbstätigen seit Mitte 1993 nahezu zum Stillstand gekommen ist, konnte 1994 gegenüber 1993 erstmals eine -- wenn auch bescheidene -- Zunahme um 22 702 oder 2,3 % registriert werden. Trotz der nach wie vor großen Probleme am Arbeitsmarkt zeichnet sich seit 1994 eine leichte Entspannung am Arbeitsmarkt ab. Obwohl die entlastenden Wirkungen des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums nicht von ihrer Bedeutung, aber vom Volumen her abgenommen haben, sinkt die absolute Zahl der Arbeitslosen. Dieses könnte ein erster Hinweis auf eine strukturelle Verbesserung der Beschäftigungssituation in Thüringen sein. Im Dezember 1995 waren im Freistaat 182 324 Arbeitslose registriert, was einer Quote von 15,9 % entspricht. Die Arbeitslosenquote lag damit um 0,1 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der neuen Bundesländer (15,8 %). Ein großes Problem stellt nach wie vor der überproportionale Anteil der Frauen an der Gesamtarbeitslosigkeit dar. Der Anteil der Frauen an den Gesamtarbeitslosen beträgt 60,3 %, entsprechend einer Quote von 19,8 %. Die Quote der Männer beträgt 12,2 %. Infolge des nach wie vor hohen Einsatzes der arbeitsmarktentlastenden Maßnahmen spiegelt der Indikator Arbeitslosenquote die Situation am Arbeitsmarkt nur unzureichend wider. Werden neben der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosenquote die Entlastungswirkungen durch Kurzarbeiter, die in AB-Maßnahmen Beschäftigten sowie die Teilnehmer an FuU einbezogen, beträgt die Unterbeschäftigungsquote im Dezember 1995 21,6 % (Tabelle 2). Wird der Personenkreis um die Empfänger von Altersübergangsgeld sowie um die in § 249 h AFG Beschäftigten und den Pendlersaldo erweitert, beträgt im gleichen Monat das Arbeitsplatzdefizit 423 014 oder 30,5 %. Innerhalb des Freistaates gab es im Niveau sowohl bezüglich der Arbeitslosigkeit als auch der Unterbeschäftigung erhebliche regionale Unterschiede. Der Arbeitsamtsbezirk Altenburg wies mit 19,4 % die höchste und der Arbeitsamtsbezirk Gotha mit 14,5 % die niedrigste Arbeitslosenquote aus. Die Rangfolge der Arbeitsamtsbezirke ändert sich unter Zugrundelegung der Unterbeschäftigungsquote kaum, bei Betrachtung des Arbeitsplatzdefizits allerdings merklich. B. Entwicklungsziele, -aktionen und Finanzmittel 1. Entwicklungsziele und Finanzmittel im Rahmen der GA Die nachfolgend genann