Deutscher Bundestag: Drucksache 13/2252 vom 05.09.1995 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -- Drucksache 13/2014 Staatliche Landminenexporte und Landminenexportpolitik der Bundesrepublik Deutschland In dieser Kleinen Anfrage wird der Begriff »Landminen« als Sammelbegriff für alle Minen (außer Übungs- und Signalminen), die nicht speziell für die Seekriegführung gedacht sind, verwendet. Der Begriff »Landminenverlegetechnik/Landminenverlegesysteme« wird benutzt, um die Summe aller mechanischen Verlegemittel (gleichgültig ob zur Ausstattung von Heeres-, Luftwaffen- oder Marineinfanterieverbänden gehörend) zu beschreiben, die für die Ausbringung von Landminen verwendet werden können. I. Statistische Fragen 1. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Antipanzerminen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO- Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten? Über die entsprechenden Lieferungen wurde mit den Empfängerstaaten Vertraulichkeit vereinbart. Die Angaben hierzu unterliegen deshalb der Geheimhaltung. Sie liegen dem Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vor. 2. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 _ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 13. August 1995 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich -- in kleinerer Schrifttype -- den Fragetext. Antipersonenminen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO- Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten? Siehe Antwort zur Frage I.1. 3. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 andere als die in den Fragen 1 und 2 erwähnten Minentypen im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO-Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten? Siehe Antwort zur Frage I.1. 4. Wie viele Minen welcher Typen (Typenbezeichnung) wurden im Rahmen dieser Lieferungen jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 in die einzelnen Länder exportiert? Siehe Antwort zur Frage I.1. 5. Welche Empfängerstaaten haben jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 Landminenverlegetechnik im Rahmen von Regierungslieferungen aller Art (z. B. im Rahmen von Regierungsgeschäften, NATO- Verteidigungshilfe, Golf-Hilfe o. ä.) erhalten? Keine. Siehe auch Antwort zur Frage II.6. 6. Welche Landminenverlegesysteme sind in welchen Stückzahlen jeweils in den Jahren vor 1970, 1971 bis 1980, 1981 bis 1990 und seit 1991 an die einzelnen Empfängerstaaten geliefert worden? Keine. Siehe auch Antwort zur Frage I.5. II. Einzelfragen zu deutschen Landminenexporten 1. Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung ist die deutsche Schützenabwehrmine DM 31 auch in den Streitkräften Frankreichs, Großbritanniens, Dänemarks und Schwedens im Einsatz. Wurden die dort im Einsatz befindlichen Minen dieses Typs in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt (wenn ja, in welchen Stückzahlen wurden sie wann exportiert), oder wurden sie in den betreffenden Ländern in Lizenz hergestellt (wenn ja, wer war Lizenzgeber, und wer stellte die Minen im einzelnen in Lizenz her)? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für den Einsatz der Schützenabwehrmine DM 31 in den Streitkräften der genannten Länder vor. Minen dieses Typs wurden an die genannten Länder nicht exportiert. Über Lizenzfertigung ist der Bundesregierung nichts bekannt. 2. Sind aus der Bundesrepublik Deutschland jemals (wenn ja, wann und in welchen Stückzahlen) Panzerabwehrminen des Typs DM 11 nach Israel geliefert worden, und wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung, daß ehemalige Angehörige der israelischen Streitkräfte diese Mine gegenüber den Anfragenden als »Standard«-Bewaffnung der israelischen Streitkräfte bezeichnet haben? Aus Deutschland sind keine Panzerabwehrminen DM 11 nach Israel geliefert worden. Es liegen auch keine Erkenntnisse über eine mögliche Lizenzfertigung vor. Daß ehemalige Angehörige der israelischen Streitkräfte diese Mine gegenüber den Anfragenden als »Standard«-Bewaffnung der israelischen Streitkräfte bezeichnet haben sollen, ist von der Bundesregierung nicht nachzuvollziehen. 3. Sind für in Somalia gefundene deutsche Antipanzerminen (Typ DM 11) seitens der Bundesregierung Exportgenehmigungen erteilt worden? Wenn nein, welche Tatsachen sind der Bundesregierung bekannt, wie diese Minen nach Somalia gelangt sein könnten? Nein. Die Bundesregierung hat keine Informationen, wie die Minen nach Somalia gelangen konnten. 4. Sind für Minen der Typen DM 11 und/oder DM 31, über deren Vorkommen in Angola das US-Außenministerium berichtet, Ausfuhrgenehmigungen erteilt worden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, welche Tatsachen sind der Bundesregierung bekannt, wie diese Minen nach Angola gelangt sein könnten? Nein. Die Bundesregierung hat keine Informationen, wie die genannten Minen nach Angola gelangen konnten. 5. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß am 17. September 1993 eine Lieferung von Schützenabwehrminen nach Holland genehmigt wurde? Wenn ja, um welchen Minentyp und um welche Stückzahl handelte es sich bei dieser Genehmigung? Am 17. September 1993 hat ein deutscher Hersteller eine Genehmigung zur Überlassung von 20 Schützenabwehrminen AP-2 Typ B an die niederländischen Streitkräfte erhalten. 6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß den britischen Streitkräften im Kontext des Golfkrieges 15 000 Panzerabwehrminen des Typs AT-2 (zusammen mit vier Minenwerfern des Typs Skorpion) zur Verfügung gestellt wurden? Wurden diese Minen ggf. von den britischen Streitkräften nach Ende des Krieges an die Bundeswehr zurückgegeben, oder wurden sie seitens der Bundeswehr nachbeschafft? Die britischen Streitkräfte haben von der Bundeswehr entliehene SKORPION-Minenwerfer und Panzerabwehrminen des Typs AT-2 vollzählig zurückgegeben. Eine Nachbeschaffung ist nicht erfolgt. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über nicht näher bezeichnete »deutsche Minen«, die nach Berichten des U.S. Department of State gefunden wurden in a) Äthiopien, b) Eritrea, c) Mauretanien, d) Somalia? Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung ggf. darüber, wie diese Minen in diese Länder gelangt sind? a) Äthiopien: Panzerabwehrminen aus Beständen der ehemaligen DDR, b) Eritrea: keine Erkenntnisse, c) Mauretanien: keine Erkenntnisse, d) Somalia: Panzerabwehrminen vom Typ DM 11; Schützenminen aus Fertigung der ehemaligen DDR. Die genannten Minen wurden bei Minenräumarbeiten gefunden. Es liegen keine Erkenntnisse vor, wie Panzerabwehrminen vom Typ DM 11 nach Somalia gelangen konnten (siehe auch Antwort zur Frage II.3). 8. Welche Minentypen sind zu welchem Zeitpunkt aus der Bundesrepublik Deutschland in folgende Staaten geliefert worden: a) Dänemark, b) Frankreich, c) Großbritannien, d) Israel, e) Kanada, f) Niederlande, g) Saudi-Arabien, h) Schweden, i) Schweiz, j) USA? Siehe Antwort zur Frage I.1. III. Fragen zur Exportpolitik der Bundesregierung hinsichtlich Landminen 1. Welche Landminentypen (Typenbezeichnung/DM-Bezeichnung), die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt oder hergestellt werden bzw. wurden, unterliegen im einzelnen dem Exportmoratorium der Bundesregierung? Die Schützenabwehrminen DM 11 (nicht mehr im Bestand der Bundeswehr), DM 31 und AP-2. 2. Welche Landminentypen (Typenbezeichnung/DM-Bezeichnung), die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt oder hergestellt werden bzw. wurden, unterliegen im einzelnen dem Exportmoratorium der EU? Siehe Antwort zur Frage III.1. 3. Umfaßt das Exportmoratorium der Bundesregierung auch Antipersonenminen, die über einen Selbstzerstörungs- oder Selbstneutralisierungsmechanismus verfügen und/oder Splitterminen? Das Exportmoratorium der Bundesregierung erstreckt sich auf alle Typen von Schützenabwehr- bzw. Antipersonenminen. 4. Warum wurde für das deutche Exportmoratorium für Antipersonenminen eine auf drei Jahre begrenzte Laufzeit gewählt? Für das deutsche Exportmoratorium für Antipersonenminen wurde zunächst eine Laufzeit von drei Jahren gewählt, um einer internationalen Regelung nicht vorzugreifen. Inzwischen gibt es ein unbefristetes Exportmoratorium der Europäischen Union. 5. Welche Gründe haben die Bundesregierung dazu veranlaßt, a) Panzerabwehrminen, b) andere Minen, die nicht alleinig dem Zweck der Schützenabwehrmine dienen, von dem Exportmoratorium auszunehmen? a) Antipersonenminen -- und insbesondere der unverantwortliche Umgang mit ihnen -- sind die Hauptverursacher des weltweiten Landminenproblems. Deswegen konzentriert sich auch die weltweite Diskussion über Einsatz- und Exportbeschränkungen und -verbote auf Antipersonenminen. Beispiele hierfür sind die Resolutionen 48/75 K und 49/75 D der VN-Generalversammlung, in denen Exportmoratorien für Antipersonenminen gefordert werden, und die Gemeinsame Aktion der EU zu Antipersonenminen vom 12. Mai 1995. b) Das deutsche Exportmoratorium umfaßt alle Arten von Schützenabwehrminen, gleich welcher Bauart. 6. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland Antipersonenminen hergestellt oder entwickelt, die ggf. unter das von der Bundesregierung verkündete Exportmoratorium fallen würden? Sind der Bundesregierung Entwicklungsvorhaben für Antipersonenminen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, auf die dies zutreffen würde? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in Deutschland derzeit keine Antipersonenminen hergestellt. Auch sind entsprechende Entwicklungsvorhaben nicht bekannt. 7. Welche Definition verwendet die Bundesregierung für die Begriffe »Landmine«, »Antipersonenmine/Schützenabwehrmine« und »Panzerabwehrmine«? Landminen sind Kampfmittel, die unter, auf oder nahe dem Erdboden angebracht werden und dazu bestimmt sind, durch die Gegenwart, Nähe oder Berührung einer Person (Schützenabwehrmine/Antipersonenmine) oder eines Fahrzeuges (Panzerabwehrmine) zur Detonation oder Explosion gebracht zu werden. 8. Teilt die Bundesregierung die Definition einer Antipersonenmine als »eine Mine, die so beschaffen ist, daß sie aufgrund der Präsenz oder Nähe einer Person oder aufgrund der Berührung durch eine Person explodiert und eine oder mehrere Personen kampfunfähig machen, verletzen oder töten kann« (EU-AR-Dokument 6349/1/95 vom 10. April 1995)? Die o. a. Definition gilt für das Exportmoratorium der EU. Im übrigen siehe Antwort zur Frage III.7. 9. Fallen nach Auffassung der Bundesregierung Landminen, die gegen ungepanzerte oder leicht gepanzerte Fahrzeuge und gegen Menschen wirken, sowie von beiden ausgelöst werden können, unter das Exportmoratorium der Bundesregierung bzw. das gemeinsame Exportmoratorium der EU? Wenn es sich um Schützenabwehrminen im Sinne der von der Bundesregierung bzw. der EU verwendeten Definitionen handelt, ja. 10. Warum bewertet die Bundesregierung die MW-1 Submunition »MUSA« nicht als Landmine? MUSA ist nicht als Landmine zu definieren, da dieses Kampfmittel beim Aufschlag detoniert. 11. Erwägt die Bundesregierung, das gegenwärtig gültige Exportmoratorium ggf. zu verlängern, und unter welchen Umständen würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme ergreifen? Ja. 12. Erwägt die Bundesregierung, das gegenwärtig gültige Exportmoratorium ggf. auf weitere Minentypen auszudehnen, und unter welchen Umständen würde die Bundesregierung eine solche Maßnahme ergreifen? Nein. 13. Wie viele Exportgenehmigungen wurden im Vorgriff auf das bevorstehende Exportmoratorium und nach Inkrafttreten des Moratoriums beantragt bzw. abgelehnt? Weder im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Exportmoratoriums noch nach seinem Inkrafttreten am 1. Juli 1994 wurden Exportgenehmigungen für Antipersonenminen beantragt. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, von der Möglichkeit über die gemeinsame Politik der EU hinausgehende Initiativen zum Verbot des Landminenexportes zu ergreifen, Gebrauch zu machen? Das deutsche Exportmoratorium geht über das EU- Exportmoratorium hinaus. Insofern hat die Bundesregierung von Anfang an von der in Titel I Artikel 2 der Gemeinsamen Aktion der EU zu Antipersonenminen vom 12. Mai 1995 vorgesehenen Möglichkeit weitergehender nationaler Exportmoratorien Gebrauch gemacht. 15. Sieht die Bundesregierung ihre Möglichkeiten, während der Wiener Konferenz für weitergehende Initiativen als von der EU vertreten einzutreten, durch die gemeinsame Initiative der EU eingeschränkt? Die Bundesregierung hat die Gemeinsame Aktion der EU von Anfang an begrüßt und wird sich im Vorfeld der Wiener Konferenz und auf der Konferenz selbst für die Umsetzung der in Titel II der Gemeinsamen Aktion enthaltenen Forderungen einsetzen. Dem steht jedoch nicht entgegen, daß Deutschland auf der Konferenz in Einzelfragen Forderungen und Positionen vertreten wird, die über die Gemeinsame Aktion hinausgehen. 16. Fordert nach Auffassung der Bundesregierung die interfraktionelle Beschlußempfehlung der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und SPD vom 1. Juni 1995 in ihrem Punkt 1 a die Bundesregierung dazu auf, anläßlich der Wiener Konferenz zur Überprüfung des VN-Waffenabkommens von 1980 darauf lediglich hinzuwirken, daß Beschränkungen für »fernverlegte Minen ohne Selbstzerstörungsmechanismus« und »metallose Minen« in Kraft gesetzt werden, daß aber für die bei der Bundeswehr im Bestand befindlichen Antipersonenminen DM 31 und DM 51 weder ein Produktions- und Einsatzverbot noch ein Exportverbot ausgesprochen wird? Die Ziffer 1 a der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 1995 ist klar und eindeutig formuliert. Die Bundesregierung hat dazu auf der Sitzung des Unterausschusses für Abrüstung und Rüstungskontrolle des Deutschen Bundestages am 31. Mai 1995 wie folgt Stellung genommen: »Sofern es den Umfang der Verbote angehe, hätten die Expertengruppensitzungen bisher gezeigt, daß maximal Exportverbote und Einsatzbeschränkungen für bestimmte Minentypen und Sprengfallen, nicht aber Entwicklungs-, Produktions- und Lagerungsverbote erreichbar sind. Die Bundesrepublik habe sich zwar auf den Expertenberatungen in Genf zusammen mit Frankreich und einigen anderen Ländern, für die Aufnahme von Entwicklungs-, Produktions- und Lagerungsverboten in das Minenprotokoll eingesetzt, jedoch ohne Erfolg. Vor allem bei Ländern, die das Minenprotokoll ausschließlich als Instrument des humanitären Völkerrechts betrachten und deswegen diese Art von Verboten als systemwidrig ablehnen, sei dies auf Widerstand gestoßen. Zu diesen Ländern gehörten auch einige der westlichen Partner. Zu Ziffer 2, die Sprengfallen betreffend, habe sich ebenfalls gezeigt, daß ein generelles Verbot von Sprengfallen, das man ursprünglich ebenfalls gefordert hatte, ohne positives Echo blieb« (Zitat aus dem offiziellen Kurzprotokoll der Sitzung). Die Antipersonenminen DM 31 und DM 51 sind keine fernverlegten bzw. metallosen Minen im Sinne des »Rolling Text« des Vorsitzenden der vorbereitenden Expertengruppe, der die Grundlage für die Verhandlungen auf der Wiener Überprüfungskonferenz darstellen wird (Dokument CCW/CONF.I/GE/23). 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der interfraktionellen Beschlußempfehlung der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und SPD vom 1. Juni 1995 unter Punkt 2 geäußerte Empfehlung bereits im Hinblick auf die Wiener Konferenz zur Überprüfung des VN-Abkommens von 1980 politisch umzusetzen oder erst nach dieser Konferenz? Wie begründet die Bundesregierung ihre Wahl des Zeitrahmens? Eine Ächtung aller Minen ist derzeit weder unter den Vertragsstaaten des Minenprotokolls noch im Kreise unserer Partner und Verbündeten konsensfähig. Die Bundesregierung befürwortet deshalb ein schrittweises Vorgehen auf dem Wege zur endgültigen Abschaffung von Antipersonenminen. Die Bundesregierung strebt in Wien Einsatz- und Exportverbote für metallose Minen und für fernverlegte Minen ohne Selbstzerstörungsmechanismus an. Was Antipersonenminen ohne Selbstzerstörungsmechanismus anbelangt, so wird sie sich in Wien für strenge Einsatzbeschränkungen und -auflagen einsetzen. Sie hat hierzu im Januar 1995 zu Beginn der 4. vorbereitenden Expertengruppensitzung zusammen mit Dänemark, Finnland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA einen entsprechenden Vorschlag eingebracht. 18. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Hinblick auf das seitens der EU beschlossene Exportmoratorium für Antipersonenminen auf eine Revision des Textes oder ein Auslaufen des zeitlich nicht begrenzten Moratoriums hinzuwirken, und wann ggf. wird die Bundesregierung diesbezüglich mit welcher Begründung tätig? Nein. 05.09.1995 nnnn