Deutscher Bundestag: Drucksache 13/1021 vom 30.03.1995 Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabel- len nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthal- ten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oswald Metzger, Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -- Drucksache 13/745 -- U-Boote für Israel Im Einzelplan 60 des Bundeshaushaltsplans 1995 (Drucksache 13/50) werden in Kapitel 60 04 Titel 554 01 für die Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel 80 Mio. DM eingestellt. Darüber hinaus werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 220 Mio. DM eingegangen, die verteilt über die Jahre 1996 bis 1998 fällig werden. Die 80 Mio. DM sind der deutsche Restbeitrag zur Finanzierung von zwei israelischen U-Booten (Gesamtwert: 880 Mio. DM). Die Verpflichtungsermächtigungen dienen der Finanzierung eines dritten U-Bootes. Das Regierungsabkommen mit Israel aus dem Jahr 1991 muß wegen der Beschaffung des dritten U-Bootes entsprechend ergänzt werden, die Verhandlungen dazu werden vom Auswärtigen Amt derzeit geführt. 1. Wofür werden die drei U-Boote im Rahmen der israelischen Verteidigungsplanung gebraucht? Die drei U-Boote sollen die veralteten U-Boote des Typs GAL ersetzen. Die Aufgabenstellung entspricht im Grunde der von U- Booten anderer westlicher Marinen, wie Sichern der Küsten und Seeverbindungslinien im Mittelmeer, unentdecktes Aufklären und Überwachen von Seegebieten, in denen andere Seestreitkräfte nicht eingesetzt werden können und sollen. 2. Auf wessen Initiative hin und mit welcher Begründung werden Verhandlungen zur Beschaffung des dritten U-Bootes geführt? Im Jahre 1989 hatte die Bundesregierung der Lieferung von zwei U-Booten an Israel mit der Option für ein drittes U-Boot zuge- stimmt. Vor dem Hintergrund der für Israel mit dem Golfkrieg verbundenen Bedrohung hatte sich die Bundesregierung am 30. Januar 1991 bereit erklärt, Israel beim Bau der ersten beiden U-Boote mit bis zu 880 Mio. DM finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig hatte die Bundesregierung seinerzeit mitgeteilt, daß sie die Kosten für ein von den USA an Israel zu lieferndes Anti-Raketensystem PATRIOT von 165 Mio. DM übernehmen werde. Im Juni 1993 hatte die israelische Regierung die Absicht erklärt, von der Ende Juli 1993 auslaufenden Option für ein drittes U-Boot Gebrauch machen zu wollen. Im Zuge der Verhandlungen über die Lieferung dieses U-Bootes hat die Bundesregierung im Interesse der Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit und Sicherheit Israels dessen Wunsch zugestimmt, für dieses Boot eine Finanzhilfe in Höhe von 220 Mio. DM zu gewähren. 3. Welche Ergebnisse liegen über die Verhandlungen des Auswärtigen Amtes hinsichtlich der Beschaffung des dritten U- Bootes und der notwendigen Ergänzung des Regierungsabkommens mit Israel aus dem Jahr 1991 vor? Das Zusatzabkommen zum Abkommen vom 3. Juli 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel über eine Hilfe der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für den Bau von zwei U-Booten für die israelische Marine wurde am 9. Februar 1995 unterzeichnet. In diesem Abkommen hat die Bundesregierung -- vorbehaltlich parlamentarischer Genehmigung -- zugesagt, den Anteil von 220 Mio. DM an den Kosten des dritten U-Boots in den Jahren 1996 bis 1998 zu finanzieren. 4. Welche bundesdeutschen Unternehmen waren und sind am Bau der U-Boote beteiligt? Die Howaldt-Werft AG und Thyssen Nordseewerke GmbH sind am Bau beteiligt. Diese Unternehmen werden die am Programm beteiligten Unterauftragnehmer beauftragen. 5. Welche Leistungen erbringen diese Unternehmen? Die Howaldt Werft AG und Thyssen Nordseewerke GmbH sind verantwortlich für den Bau, die Inbetriebnahme und die Erprobung des dritten U-Bootes. 6. Wofür werden die bundesdeutschen Mittel eingesetzt? Wird auch die Bewaffnung der U-Boote mitfinanziert? Die deutschen Mittel fließen ausschließlich an die in Frage 4 genannten Firmen und deren Zulieferanten. Aus den deutschen Mitteln wird keinerlei Bewaffung wie Torpedo, Flugkörper oder Minen finanziert bzw. mitfinanziert. 7. Wie viele Mittel flossen bzw. fließen an bundesdeutsche Unternehmen zurück? Der Prozentsatz beträgt genau 98 %. Die restlichen 2 % werden überwiegend in Großbritannien ausgegeben. _ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 23. März 1995 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich -- in kleinerer Schrifttype -- den Fragetext. 30.03.1995 nnnn